Kommt sie oder kommt sie nicht? Über eine mögliche Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts

Wer erinnert sich noch an den Mai 2019? Damals erschienen Artikel mit solchen Überschriften: Kommt die Stechuhr für alle? Dort ging es um das Plädoyer von Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Verfahren, in dem die Frage nach der Dokumentation von Arbeitszeiten im Mittelpunkt stand: »Was Pitruzzella in Bezug auf einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE vorlegt, wird in Expertenkreisen schon als „arbeitszeitrechtliches Manifest“ tituliert. Es könnte der Anfang vom Ende der Entgrenzung der Arbeit sein.«

Nun mag der eine oder andere vielleicht einwenden, was denn wir mit dem spanischen Arbeitszeitrecht zu tun haben. Neben der Tatsache, dass das spanische Recht der Arbeitszeiterfassung große Ähnlichkeiten mit dem deutschen aufweist (so muss bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitszeit nur dann festgehalten werden, wenn sie über acht Stunden täglich hinausgeht), war es vor allem das dann vom EuGH verkündete Urteil: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, so das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Und zwar alle Mitgliedstaaten der EU. Vgl. dazu auch den Beitrag Wieder einmal ein Paukenschlag aus dem EuGH: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, der am 14.05.2019 in diesem Blog veröffentlicht wurde.

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Das große Ausscheiden ist sicher. Fast jede dritte Erwerbsperson erreicht in den nächsten 15 Jahren das Rentenalter

„Die“ demografische Entwicklung wird schon seit langem nicht nur thematisiert, sondern gerade hinsichtlich der Ausgestaltung der Sozialpolitik auch gerne instrumentalisiert. Aktuell muss man das wieder einmal zur Kenntnis nehmen, wenn erneut ein gesetzliches Renteneintrittsalter von nunmehr 70 Jahren gefordert wird, weil „wir“ ja alle älter und die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte weniger werden.

➔ Vgl. dazu beispielsweise diese Meldung: „Wir werden länger und mehr arbeiten müssen“: »Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat sich für ein späteres Renteneintrittsalter bei gleichzeitig steigender Wochenarbeitszeit ausgesprochen. „Schaut man sich die demografische Entwicklung und die Belastungen der Sozial- und Rentenkassen an, dann sind die Reserven aufgebraucht“, sagte Wolf den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir werden länger und mehr arbeiten müssen.“ Wolf zufolge sollte das Renteneintrittsalter stufenweise auf 70 Jahre angehoben werden, „weil das Lebensalter immer weiter steigt“. Ansonsten werde „das System mittelfristig nicht mehr finanzierbar sein“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie.« Damit geht er noch weiter als ein Kollege aus dem Arbeitgeber-Lager: »Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Siegfried Russwurm, hatte sich für eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden ausgesprochen. Sie sei leichter umzusetzen als eine allgemeine Einführung der Rente mit 70. Der ehemalige SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unterstützte den Vorschlag der 42-Stunden-Woche. Damit stieß er auf Kritik.«

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Überall rumort es wegen steigender Preise und Kosten. Teile der ambulanten Pflege sehen sich einer existenziellen Bedrohung ausgesetzt

Die Klagen über steigende Preise und damit verbunden höhere Kosten ziehen sich durch die ganze Gesellschaft, bei vielen Haushalten und Unternehmen gleichermaßen. Natürlich ist die Betroffenheit der Haushalte von der bisherigen (und absehbaren) Inflationsentwicklung nicht gleichverteilt, gerade die mit unteren und mittleren Einkommen gehen da stärker auf die Knie als andere. Und auch bei den Unternehmen gibt es eine unterschiedliche Betroffenheit, die auch davon abhängig ist, inwieweit man die Kostenanstiege durch die Preisentwicklung beispielsweise bei Energie und Vorprodukten an die eigenen Abnehmer weiterreichen kann oder ob das aufgrund der Wettbewerbsintensität oder der Preissensitivität der Nachfrage nicht oder nur teilweise möglich ist. Nun können aber „normale“ Unternehmen zumindestens versuchen, die Kostenanstiege auf ihre Kunden zu überwälzen. Schwierig bis unmöglich ist das für Unternehmen, die mit administrierten Preisen konfrontiert sind, deren (Nicht-)Anpassung durch andere Interessen wie der Einhaltung vorgegebener Budgetsteigerungen bestimmt werden. Pflegedienste gehören mit Blick auf das, was ihnen von den Kranken- und Pflegekassen gewährt wird, zu dieser „Problemgruppe“.

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