Es werden mehr und mehr: Über 3,5 Millionen Mehrfachbeschäftigte. Zwischen gerne mehr bei einigen und mehr müssen bei vielen

Noch ein paar Tage und man hätte das Jahr rund gehabt beim Wiederaufruf eines Themas: Inhaltlich geht es um die – weiter steigende – Zahl an Mehrfachbeschäftigten, um die Neben- oder auch Multijobber. Dazu wurde hier am 3. Februar 2019 dieser Beitrag veröffentlicht: Immer das gleiche Spiel: Die Zahl der Menschen mit einem Nebenjob steigt an, die einen sehen darin die Not und die anderen die Freude an der Arbeit. Und auch damals wurde das ausgelöst durch Meldungen, die für einen Tag durch die Medienlandschaft gereicht wurden:  Zahl der Nebenjobs steigt auf Rekordzahl oder 3,4 Millionen Menschen haben mehrere Jobs, so waren die vor knapp einem Jahr überschrieben. Und heute, um nur eine von den vielen herauszugreifen: Immer mehr Deutsche haben einen Nebenjob. Nur die Zahl hat sich etwas verändert: »Etwa 3,5 Millionen Mehrfachjobber zählt die Bundesagentur für Arbeit einem Bericht zufolge. Für mehr als jeden Zweiten sind finanzielle Schwierigkeiten ausschlaggebend für eine Nebentätigkeit.« In solchen Ausführungen steckt eine quantitative Tatsache (3,5 Millionen) und eine vermutliche Größenordnung die Motive betreffend. Bleiben wir zuerst einmal bei den Zahlen.

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Aus der Welt des realen Fachkräftemangels: Pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen fehlen immer mehr und länger und andere fallen aus

Beginnen wir mit der nüchternen Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes: »Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2019 … auf insgesamt 818.500 Kinder gestiegen … die Betreuungsquote (lag) am Stichtag bundesweit bei 34,3 % (2018: 33,6 %). In den westdeutschen Bundesländern betrug sie durchschnittlich 30,3 %. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) lag sie bei 52,1 % … In den einzelnen Altersjahren sind die Betreuungsquoten sehr unter­schiedlich: So waren bundesweit 1,9 % der Kinder unter einem Jahr in Kindertagesbetreuung. Dagegen haben die Eltern von gut einem Drittel der Einjährigen (37,1 %) ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen, bei den Zweijährigen waren es schon fast zwei Drittel (63,2 %). Seit dem 1. August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.« Und das sind „nur“ die Kinder unter drei Jahren, hinzu kommen die „klassischen“ Kindergartenkinder bis zum Schuleintritt. Dafür braucht man eine Menge Einrichtungen und Personal, wie das Statistische Bundesamt ebenfalls bilanziert: »Anfang März 2019 gab es bundesweit 56.708 Kindertageseinrichtungen … Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg … auf 653.800. Gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Tagesmütter und -väter leicht … auf 44.734.«

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Zustimmung bleibt, Widerspruch wird abgelehnt. Anmerkungen zu der im Bundestag gescheiterten Umkehr der Entscheidungsarchitektur bei Organspenden

Das war heute auch für die Parlamentarier im Deutschen Bundestag ein besonderer Tag. Was man beispielsweise daran festmachen kann, dass sie abstimmen durften, ohne dem ansonsten üblichen Fraktionszwang zu unterliegen. Also so, wie es eigentlich im Artikel 38 des Grundgesetzes auch vorgesehen ist, denn dort heißt es im Absatz 1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Und heute ging es durchaus im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod, um eine existenzielle Frage. Auf der Tagesordnung stand die Frage einer Neuregelung der Organspende in Deutschland. Technisch ausgedrückt ging es um den Vorstoß einiger Abgeordneter, statt der bisherigen Entscheidungsregelung eine Widerspruchsregelung einzuführen. Ganz vereinfacht gesagt musste darüber entschieden werden, ob man nicht mehr wie bislang aktiv seine Bereitschaft zur Organspende erklären und bestenfalls über einen Spenderausweis auch dokumentieren muss, sondern alle erst einmal per definitionem Spender sind – und wenn sie das nicht sein wollen, dann müssen sie dem aktiv widersprechen.

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