Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn die Mehrheit der Arbeitnehmer unterdurchschnittlich verdient, dann ist die „Standardrente“ für viele eine Illusion

Die Rentenformel in Deutschland hat ihren eigenen Charme und sie ist vor allem eigentlich ganz einfach gestrickt: Man nimmt die mit individuellen Entgeltpunkten bewerteten Jahre, in denen die in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten Beiträge aus ihren Lohneinkommen gezahlt haben und multipliziert die Jahre mit dem jeweils aktuellen Rentenwert – unter der Voraussetzung, dass der oder die Betroffene ganz normal mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gewechselt ist (wenn das vorher passiert, dann gibt es lebenslange Abzüge von der auszuzahlenden Rente; in der Rentenformel wird das über den Zugangsfaktor abgebildet, der normalerweise 1, aber bei vorzeitigem Renteneintritt < 1 ist).

Nehmen wir mal an, jemand ist wie ein idealtypischer Rentenfall durchs Leben gewandert und hat 45 lange Jahre im brav geschafft und Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt. Nicht ein paar Beitrags-Euros, sondern er oder sie hat es geschafft, in jedem dieser 45 Jahre immer genau das durchschnittliche Arbeitsentgelt der Rentenversicherten zu verdienen. Wie hoch das liegt? Also im laufenden Jahr wären das (vorläufig) 40.551 Euro, das ist ein Brutto-Monatsgehalt von 3.379 Euro. Hier werden zahlreiche Versicherte schon mehr als nervös, wenn sie an die eigenen, realen Brutto-Gehälter denken. Aber bleiben wir bei unserem Ideal-Versicherten, denn wenn der das 45 Jahre geschafft hat, dann gibt es gegenwärtig bei einem aktuellen Rentenwert von 34,19 Euro eine Brutto-Monatsrente von 1.538,55 Euro, unter Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (ohne kassenindividuelle Beitragszuschläge) kommt man auf eine Netto-Monatsrente (ohne Berücksichtigung einer eventuellen Besteuerung) von 1.370,85 Euro. Für ein so langes und immer durchschnittliches Versichertenleben, wobei man berücksichtigen muss, dass der Durchschnitt ziemlich hoch hängt.

mehr

Mehrbedarfe im Hartz IV-System: Daumen hoch für Schülertablets, Daumen runter für Mund-Nase-Bedeckungen. Ein Streifzug durch aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichte

»Der Bedarf für die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme an dem pandemiebedingten Schulunterricht im heimischen Umfeld sei im Regelbedarf nicht berücksichtigt. Es handele sich um einen grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe. Denn die Anschaffung eines internetfähigen Endgeräts sei mit der pandemiebedingten Schließung des Präsenzschulbetriebs erforderlich geworden.« (LSG NRW vom 22.05.2020 – L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B ER) Das Landessozialgericht NRW spricht hinsichtlich der Kosten für ein Tablet von einem „anzuerkennenden unabweisbaren, laufenden Mehrbedarf“.

»Eine Schülerin der 8. Klasse an einem Gymnasium, die Sozialleistungen erhält, hatte Ende Januar einen internetfähigen Computer beantragt. Dafür hatte sie auch eine Bestätigung ihrer Schulleiterin vorgelegt, wonach der Rechner für die Hausaufgaben benötigt werde. Das Jobcenter hatte die Anschaffung jedoch abgelehnt, auch das Sozialgericht Gelsenkirchen verneinte in einem Eilrechtsschutzverfahren den Bedarf«, so dieser Artikel: Schülertablet für digitalen Unterricht gilt als Mehrbedarf. Da die Schülerin mittlerweile durch eine private Spende einen internetfähigen Laptop erhalten habe, brauche sie keinen Eilrechtsschutz mehr, aber die Richter des LSG haben den Sachverhalt genutzt, um grundsätzlich zu entscheiden.

Dafür gibt es nun auch wirklich Anlass genug. In den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche sind im laufenden Jahr 2020 für 0-6Jährige 76 Cent, für 6-14Jährige noch 55 Cent, für 14-18Jährige 23 Cent und für volljährige im Elternhaus lebende Erwachsene 88 Cent für Bildung enthalten. „Spitzenreiter“ sind die alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Erwachsenen, für deren Bildung stolze 1,12 Euro im Regelbedarf vorgesehen sind. Also pro Monat.

mehr

Corona-„Familienbonus“: 300 Euro pro Kind. Warum nicht gleich 600 Euro? Für alle. Wirklich für alle?

Dass derzeit Unmengen an Geld ausgeschüttet oder zumindest versprochen werden, deren Ausmaße man sich vor wenigen Wochen, als Hinweise auf dringend erforderliche Ausgabenbedarfe selbst für existenzielle Angelegenheiten mit dem Textbaustein „das ist nicht finanzierbar“ in den Papierkorb befördert wurden, nicht annähernd vorstellen konnte, ist nun jedem bekannt. Und eigentlich sollte es, bei all den unterschiedlichen und für sich genommen sicher verständlichen Hilferufen nach staatlichen Hilfen, keinen großen Widerspruch auslösen, dass man das nicht unbegrenzt fortführen kann und das man die begrenzten Mittel fokussieren sollte zum einen auf diejenigen, die einen besonderen Hilfebedarf haben, zum anderen aber staatliche Subventionen zu vermeiden sind, wenn Mitnahmeeffekte dominieren, angestrebte Wirkungen nur zu einem Bruchteil erreichbar sind oder wo bestehende Ungleichheiten auch noch potenziert werden.

Das könnte man durchaus durchaus durchdeklinieren am Beispiel der nun doch – nach einer gewissen „Schamfrist“ im Anschluss an den „Autogipfel“ vor wenigen Wochen bei der Bundeskanzlerin – offensichtlich beabsichtigten Wiederbelebung der „Abwrackprämie“ in modernem Gewand, also einer Subventionierung des Kaufs neuer Autos durch Steuermittel. Aber das soll hier nicht passieren. Denn es tut sich ein weiteres Spielfeld auf, wo ebenfalls Milliarden-Beträge fließen würden und dann auch noch für eine augenscheinlich sozialpolitisch höchst relevante Zielgruppe: Familien. Denn die sollen einen „Familienbonus“ bekommen, eine einmalige Geldleistung in Abhängigkeit von der Kinderzahl.

mehr