Wieder einmal gut gemeint, aber nur gehopst statt gesprungen? Der nette Versuch, Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Berichtsweg herzustellen

Man kann nur hoffen, dass die Verhandlungsgruppen in Berlin, die (angeblich) um eine große Koalition ringen, sich derzeit nur warmlaufen und die eigentlich zu lösenden Probleme unseres Landes lediglich vorerst auf Halde gelegt sind, damit man diese am Ende ganz konzentriert abarbeiten kann und wir alle ganz doll überrascht sind.

Sollte es allerdings anders sein, dann besteht tatsächlich Anlass, zunehmend unruhig zu werden. Immer öfter bekommt man den Eindruck vermittelt, dass die große Koalition Themen behandelt und sich gar über solche streitet, deren wirkliche Bedeutung in einem umgekehrt proportionalen Umfang zu den Gestaltungsmöglichkeiten des gewaltigen Stimmengewichts steht, was der wahrscheinliche 80%-Stimmen-Gigant GroKo auf die Waagschale werfen könnte. Mega-Mehrheit und kleine Brötchen, die da in Berlin derzeit aus dem Backofen geholt werden.

Auf dieser Seite wurde das schon kommentiert an den Beispielen Wohnungspolitik („Wohnst Du schon oder hoffst Du noch? Wohnen als soziale und ökonomische Frage. Und wie die Große Koalition damit umzugehen beabsichtigt„), Gesundheitspolitik („Placebo-Politik im Gesundheitswesen – dafür braucht man nun wirklich keine Große Koalition„) oder auch Arbeitszeitpolitik („Entsetzte Arbeitgeber(funktionäre), wenn Sonntagsreden Wirklichkeit zu werden drohen, zugleich aber auch betriebliche Realitäten eigener Art und Frauen, die sich selbst schädigen„). Der anfangs sicher interessierte, nunmehr aber zunehmend irritierte Beobachter könnte bei einer nüchternen Analyse des bisher vorgelegten Gedankenguts aus den Koalitionsverhandlungsgruppen zu dem Befund kommen, dass hier überwiegend Placebos unters Volk geworfen werden. Bislang ist kaum eine wirklich fundamentale gemeinsame Idee der beiden Lager bekannt geworden – also beispielsweise eine umfassende Neuordnung der Bildungsfinanzierung, eine mutige und vorauseilende Pflegereform oder ganz zu schweigen von einem Umbau der Finanzierungsarchitektur des Sozialsystems im Sinne des Aufbrechens der einseitig den Faktor sozialversicherungspflichtige Arbeit und die dann auch noch gedeckelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze belastenden Beitragsfinanzierung (auf die man sogar ganz im Gegenteil wieder einmal stärker zugreifen will, um Steuererhöhungen zu vermeiden).

Der nächste Akt in diesem irritierenden Spiel betrifft ein wichtiges Anliegen: Die immer wieder beklagte Ungleichheit bei den Löhnen zwischen Männern und Frauen. Hier will die im Geburtskanal befindliche GroKo „Frauen besser bezahlen lassen“, so die Formulierung in dem Artikel „Kommen Lohnlisten ans schwarze Brett?“ von Alfons Frese und Heike Jahberg.

Bevor wir uns nun den angekündigten Maßnahmen zuwenden, müssen einige notwendige Anmerkungen zu den immer wieder in den Raum gestellten Zahlen zu der so genannte „Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern gemacht werden. In dem Artikel von Frese und Jahberg wird ausgeführt: »Jedes Jahr rechnet der Verein „Business and Professional Women“ aus, wie lange Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Jahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen. Der „Equal Pay Day“ für das laufende Jahr 2013 wäre der 21. März 2014. Denn weibliche Beschäftigte verdienen hierzulande im Schnitt 22 Prozent weniger als die Männer, hat das Statistische Bundesamt ausgerechnet.« So weit, so oft gelesen. Schauen wir einmal genauer hin. Ein Blick in die Pressemitteilungen des hoch seriösen Statistischen Bundesamtes hilft einem weiter, sogar mit einer genauen Quantifizierung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern – auch „Gender Pay Gap“ genannt, z.B. hier: „Verdienstunter­schie­de von Frau­en und Männern blei­ben wei­ter bestehen„. »Im Jahr 2012 war der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen mit 15,21 Euro um 22 % niedriger als der von Männern (19,60 Euro).« Weiter erfahren wir, dass sich der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen in den vergangenen Jahren nicht verändert habe. Und noch etwas kann man der Pressemitteilung der Statistiker entnehmen – eine große West-Ost-Differenz tut sich auf, folgt man den Daten der Bundesstatistiker: »So betrug 2012 der unbereinigte Gender Pay Gap im früheren Bundesgebiet 24 %, in den neuen Ländern lag er bei 8 %.« Frauen haben es in Ostdeutschland lohnlückenmäßig offensichtlich erheblich besser als im Westen unseres Landes. Aber die Bundesstatistiker sind korrekte Wesen, sie sprechen von einem „ungereinigten“ Gender Pay Gap – also müsste es auch einen „bereinigten“ geben. So ist es natürlich auch. »Dieser sogenannte bereinigte Gender Pay Gap lag 2010 bundesweit bei 7 % (unbereinigter Gender Pay Gap 2010: 22 %).« Da schmilzt die Lohnlücke schon recht stark. Wie kommt diese doch nicht ganz unerhebliche Differenz zustande? Dazu das Statistische Bundesamt: »Demnach lassen sich gut zwei Drittel des unbereinigten Gender Pay Gap auf strukturelle Unterschiede zurückführen: Die wichtigsten Gründe für die Differenzen der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste waren Unterschiede in den Branchen und Berufen, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Darüber hinaus sind Frauen häufiger als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt.«

Wenn man das berücksichtigt, dann stößt man vor in den eigentlichen Kernbereich des Problems: Und weiter: „Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschiedes kann nicht durch die arbeitsplatzrelevanten Merkmale erklärt werden … Das heißt, dass Frauen bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit pro Stunde durchschnittlich 7 % weniger als Männer verdienten.“
Aber die Bundesstatistiker sind sehr genau, gleichsam exakte Menschen, die korrekterweise einen methodisch interessanten und relevanten Hinweis geben: Es gelte „… jedoch zu berücksichtigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap möglicherweise geringer ausgefallen wäre, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten. So lagen beispielsweise zum individuellen Verhalten in Lohnverhandlungen oder zu familienbedingten Erwerbsunterbrechungen keine Angaben vor.“

Und wenn wir jetzt noch Jutta Allmendinger, die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) in die Debatte einschleusen, dann wird es richtig interessant. Denn die hat bereits im Februar dieses Jahres in einem Artikel in der taz wie folgt argumentiert: »Frauen sind zwar viel häufiger erwerbstätig als früher, aber die Quote der in Vollzeit berufstätigen Frauen ist von 1985 bis 2011 zurückgegangen – von 68 auf 54 Prozent aller erwerbstätigen Frauen. Frauen arbeiten mehr als dreimal so häufig in Teilzeit wie Männer. Und das häufig auch noch in Kleinst-Teilzeit. Diese bringt kaum Geld, verhindert jeden beruflichen Aufstieg und führt selten zurück zu 80 Prozent oder zur Vollzeitarbeit … Frauen arbeiten eher in Berufen, die als Frauenberufe gelten und daher schlechter entlohnt werden: in der Bildung, dem Gesundheitswesen, der Pflege, im Service. Frauen machen real viel längere Pausen als die Männer …«. Und ihre Fazit: »Kleine Teilzeit, geringer entlohnte Berufe, strukturell erzwungene Pausen – all das heißt: weniger Aufstiegschancen, geringere Erwerbszeiten, weniger Lohn im Laufe der Jahrzehnte. Das ist die Welt der realen Frauen.«

Und dann kommt sie zu einer unser Thema hier so richtig anheizenden Schlussfolgerung:

»Auch alle, die sich für eine geschlechtergerechte Entlohnung einsetzen, sollten mal aus dem Trott geraten. Der Gender Pay Gap Day gehört abgeschafft – und neu eingeführt, und zwar als Gender Income Gap Day. Denn die entscheidende Größe ist das Erwerbseinkommen am Ende jeden Monats und im gesamten Lebensverlauf. Wenn man das für die beiden Geschlechter berechnet, liegt das monatliche Einkommen von Frauen im Schnitt weit unter der Hälfte dessen, was Männer im Monat verdienen. Die Differenz ist nicht kleiner, sondern in Wirklichkeit doppelt so hoch wie die oft zitierten 23 Prozent.«

Also so gesehen haben wir es mit einer richtig großen Baustelle zu tun. Und was sind nun die aktuellen Ideen und Planungen der GroKo in Gründung?

Die typischen Frauenberufe sollen nun aufgewertet werden, haben jedenfalls die Verhandlungsführerinnen Manuela Schwesig (SPD) und Annette Widmann-Mauz (CDU) beschlossen. Gemeinsam mit den Tarifpartnern will die Politik an einer Gehaltsaufbesserung für Alten- oder Krankenpfleger, Erzieher oder Betreuer arbeiten. Zudem möchte die Arbeitsgruppe die Tarifpartner verpflichten, Gehaltsunterschiede abzubauen. Da wird man schon wieder unruhig.
Frese und Jahberg berichten uns:

»In Unternehmen ab 500 Beschäftigten sollen darüber hinaus – anonymisierte – Entgeltberichte verfasst werden, um Ungleichgewichte zu finden und dann dagegen vorzugehen. Aber nicht nur in großen Firmen, sondern in allen Betrieben wollen die Koalitionäre jedem einzelnen Arbeitnehmer zudem einen individuellen Auskunftsanspruch verschaffen. Unklar ist aber noch, wie der aussehen soll. Ob künftig jeder Mann und jede Frau ganz konkret das Gehalt des Kollegen oder nur betriebliche Durchschnittswerte erfragen kann, ist genauso so offen wie die Frage, ob die Tarifparteien oder der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Erzieherinnen oder Krankenschwestern künftig mehr in der Lohntüte haben.«

Interessant an dieser Stelle sind die Reaktionen der Tarifvertragsparteien, die zwischen Verwunderung und Verärgerung schwanken. Die Arbeitgeber bezeichnen die Vorschläge der Arbeitsgruppe als „Koalitionsvertragsprosa“. Und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kommentiert, »die Tarifparteien würden das Problem kaum lösen können, weil zum einen da, wo es Tarifverträge gibt, bereits jetzt überhaupt nicht zwischen Männern und Frauen differenziert werde. Und zum anderen laufe in den Unternehmen, die keine Tarifgehälter zahlen und in denen es auch keine Betriebsräte gibt, der Ansatz über die Tarifparteien ins Leere.«

Simone Schmollack kommentiert dazu in der taz unter der Überschrift „Worte, die sich gut anhören„:
»Wer wirklich etwas gegen Lohnungleichheit machen will, muss die unsäglichen Minijobs abschaffen, Teilzeit reduzieren, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nach der Familienphase gesetzlich festklopfen. Der muss für genügend Kitaplätze sorgen und in sogenannten Frauenberufen das Lohnniveau anheben. Die vielfach als minderwertig angesehenen Jobs in Pflege und Erziehung sowie die Teilzeitarbeit, die Frauen bis heute häufig sogar freiwillig akzeptieren, sorgt für die größte Lohnlücke. Das zu ändern käme einem Kulturbruch, einem Paradigmenwechsel gleich – der nicht so leicht zu machen ist, wie die Koalitionäre das gerade verkaufen.«

Ups, das hört sich nach deutlich mehr an als das, was uns hier gerade vorgelegt worden ist. Immer mehr deutet sich an, dass wir eine Koalition bekommen könnten, die sich im Wesentlichen auf eine Symbolpolitik reduziert, um den großen Konfliktlinien auszuweichen – und das mit einer unfassbar großen Mehrheit im Parlament gepampert. Damit stellt sich natürlich immer mehr auch die Frage: Dafür eine Große Koalition?

Dafür nicht.

Placebo-Politik im Gesundheitswesen – dafür braucht man nun wirklich keine Große Koalition

Zumindest im Wahlkampf konnte man in Spurenelementen noch so etwas wie die Systemfrage in der Gesundheitspolitik erahnen: Während die mittlerweile atomisierte FDP in Treue fest zum dualen Krankenversicherungssystem stand und auch die Interessen ihrer (vermeintlichen) Stammwähler unter den Ärzten im Blick hatte, hielten die damaligen Oppositionsparteien SPD und Grüne die Fahne der „Bürgerversicherung“ hoch – also wenigstens formal, wenn auch mit dem Gegenteil von Verve und eher nach dem Motto, das haben wir mal gefordert und dann müssen wir das jetzt auch perpetuieren, wenngleich keiner mehr an eine wie auch immer geartete Realisierung zu glauben wagte.

Nun könnte man es auf der anderen Seite durchaus als Ausweis eines realistischen Pragmatismus verstehen, dass man von der Illusion einer Systemreform des Gesundheitswesens Abschied genommen hat. Zugegebenermaßen bewegt man sich im Bereich der Gesundheitspolitik im wahrsten Sinne des Wortes im bekannten Haifischbecken hoch aggressiver Akteure des Systems. Zugleich kann man es drehen und wenden wie man will – der Reformbedarf in vielen Teilbereichen des Gesundheitwesens hat ein erhebliches Ausmaß angenommen und man kann vor den anstehenden strukturellen Korrekturen und Weiterentwicklungen nicht auf Dauer davonlaufen.

Stellvertretend sei an dieser Stelle an die dringend notwendige Reform nicht nur der Krankenhausfinanzierung erinnert, sondern auch an die Beantwortung der Grundsatzfrage, ob die Vergütungssysteme zwischen dem stationären und ambulanten Bereich nicht endlich angeglichen werden müssten. Des Weiteren ist der Innovationsbedarf in Bereichen wie der Pflege sowie der flächendeckenden medizinischen Versorgung auch durch andere Gesundheitsberufe, also eine sukzessive Abkehr von der Dominanz des ärztlichen Berufsbildes im deutschen Gesundheitswesens, mit den Händen zu greifen.

Was nunmehr aber als erste Ergebnisse aus dem gesundheitspolitischen Teil der Koalitionsverhandlungen nach außen gedrungen ist, das lässt einen schon mehr als verzweifelt zurück. „Patienten sollen schneller Facharzttermin bekommen„, so meldete es beispielsweise Spiegel Online. Union und SPD wollen gesetzlich Versicherten einen Termin beim Facharzt garantieren: Innerhalb von vier Wochen soll der Besuch möglich werden. Dies beschlossen die Mitglieder der AG Gesundheit während der Koalitionsverhandlungen. Endlich wird einmal etwas für die benachteiligten Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung getan, so kommt diese Botschafter daher und so ist sie auch gemeint. Als Botschaft. Als ein sehr billiges Ergebnis für die politisch Verantwortlichen, denn zum einen handelt es sich hierbei nur um eine Botschaft, zum anderen würde die Umsetzung  Kosten verursachen, die von Dritten zu tragen wären.

»Damit die Terminvergabe gelingt, sollen eigens Servicestellen eingerichtet werden, die die Organisation übernehmen. Wenn innerhalb der vier Wochen kein niedergelassener Facharzt gefunden ist, könne der Versicherte einen Mediziner in einer Klinik aufsuchen, … Eingerichtet werden sollen die Stellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern, gemeinsam mit den Krankenkassen. Auch die Finanzierung soll durch diese beiden Parteien erfolgen.«

Das muss man sich mal einen Moment lang vor dem inneren Auge verdeutlichen: Es gibt zigtausende Praxen von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, die im System der kassenärztlichen Versorgung arbeiten, immer noch überwiegend als Einzelpraxis. In diesen Praxen arbeiten medizinische Fachangestellte, früher als Arzthelferinnen bezeichnet, deren Aufgabe es u.a. ist, Termine zu vereinbaren mit den Patienten, die sich direkt an ihre Praxis wenden. Und normalerweise klappt das auch. Nun müssen – wenn die Eingebung der AG Gesundheit Wirklichkeit werden sollte, was leider angesichts der offensichtlichen Vorteile für die beteiligten Politiker überaus plausibel ist – neue Servicestellen von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den Krankenkassen eingerichtet (und von diesen hälftig finanziert) werden, deren Aufgabe darin bestehen wird, bei den Praxen anzurufen und über die Terminvergabe zu verhandeln. Wenn in einem konkreten Fall dann keine Terminrealisierung innerhalb von vier Wochen möglich ist, dann müsste die Servicestelle andere niedergelassene Fachärzte abklappern, um herauszufinden, ob dort ein Termin frei wäre – im schlimmsten Fall ist einer frei, aber der Patient will partout zu diesem Arzt nun nicht. Dann – so der Vorschlag der Bald-Koalitionäre – können die Patienten zu einem Krankenhaus gehen und sich dort fachärztlich behandeln lassen. Wenn sie denn dort einen Termin bekommen.

Auch Peter Mücke hat in seinem Kommentar „Leider nur ein Placebo“ auf ein vergleichbares Szenraion hingewiesen bei grundsätzlicher Sympathie für den Vorstoß:

»Wie soll ein Patient beispielsweise nachweisen, dass er in der Vierwochenfrist keinen Termin bekommen hat? Muss er erst alle Fachärzte im Umkreis abtelefoniert haben? Und wäre es zumutbar, für einen schnellen Termin erst eine längere Reise, etwa in die nächste Kreisstadt, auf sich zu nehmen? Im Übrigen sind auch die Wartezeiten in den Krankenhäusern unter Umständen sehr lang.«

In dem Artikel „Kassenärzte sehen Vier-Wochen-Frist skeptisch“ wird darauf hingewiesen, dass dies auch mit budgetären Folgen für die Kassenärzte verbunden sein soll: »Eingerichtet werden sollen die Stellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern, gemeinsam mit den Krankenkassen. Ermöglicht die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung die Terminvergabe nicht, sollen die Betroffenen stattdessen in ein Krankenhaus gehen können. Die Klinikbehandlungen müssten dann aus dem Budget der Praxisärzte bezahlt werden.«

Fazit an dieser Stelle: Wenn das so kommt, wie es hier skizziert wird, dann schafft die Große Koalition neue Arbeitsplätze – allerdings wären das genau solche Arbeitsplätze, die wir gerade nicht brauchen. Eine neue bürokratische Schicht wird aufgetragen und die Finanzierung zulasten Dritter, also aus den gedeckelten Budgets der Kassenärzte und der Krankenkassen bedeutet natürlich, dass diese Mittel abgezogen werden müssen aus dem eigentlichen Versorgungsbereich.

Unabhängig davon werden sich die Krankenhäuser grosso modo für dieses Danaergeschenk bedanken, auch wenn die Funktionäre der Kliniken in ersten Reaktionszuckungen den Vorstoß der zukünftigen Koalitionäre positiv bewerten. Sie tun das aus einer ganz bestimmten verengten Perspektive, weil sie schon immer gegen die starre Trennung der ambulanten und stationären Versorgung waren und sind und sich über diese Hintertür eine weitere Öffnung der Krankenhäuser erhoffen, die über die bereits erfolgten partiellen Durchbrüche beispielsweise bei der hoch spezialisierten ärztlichen Versorgung hinausgehen. Das ist auch grundsätzlich richtig, worauf Kritiker der ausgeprägten Spaltung in ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen seit gefühlt 50 Jahren immer wieder hinweisen – allerdings, um es in aller Deutlichkeit zu sagen, wird das nur funktionieren und Sinn machen, wenn man ein Projekt herkulischen Ausmaßes anzugehen bereit wäre, nämlich die Angleichung der völlig unterschiedlichen Vergütungssysteme zwischen dem ambulanten und stationären Sektor. Davon hat man bislang aber nichts gehört aus den Verhandlungen der nächsten Bundesregierung.

In praxi würde das also bedeuten, dass die Patienten, die dann fachärztliche Behandlung in den vielerorts völlig überlasteten Krankenhäusern in Anspruch nehmen (wollen), für die Kliniken ein schlechtes Geschäft werden, denn grundsätzlich sollen sie zwar eine Vergütung bekommen, die aber aus dem Pott für die niedergelassenen Fachärzte herausgenommen und umverteilt werden muss. Diese Vergütung (Stichwort: Punktesystem) ist aber gedeckelt und die Punktwerte folglich hinsichtlich der realen Euro-Beträge flexibel. Und seien wir doch an dieser Stelle ehrlich: Bereits heute haben wir zunehmend das Problem, dass viele Patienten direkt, also ohne Umweg die Ambulanzen der Kliniken zu jeder Tages- und Nachtzeit aufsuchen, obgleich nicht wenige keinesfalls in den Klinikbereich gehören, dort aber erhebliche Ressourcen binden.

Und auch die Frage, ob es überhaupt ein nennenswertes Problem in der Versorgung gibt, sei an dieser Stelle mit einem dicken Fragezeichen versehen. So liegen z.B. aktuelle Ergebnisse der „Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2013. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage April/Mai 2013“ vor, die zumindest den Zweifel fundieren, ob wir es hier mit einem ausgemachten Problem zu tun haben – wenn auch sogleich die Einschränkung gemacht werden muss, dass es sich um die Befunde aus einer Befragung handelt, die die Kassenärzte haben durchführen lassen, also der Akteure, die erst einmal ein Interesse daran haben, alles schön zu malen. Die Kassenärzte weisen deshalb jetzt auf diese Umfrage hin, »wonach rund 80 Prozent der gesetzlich Versicherten keine Probleme mit der Wartezeit haben und Termine entweder sofort oder deutlich unterhalb von vier Wochen bekommen. Laut der im Sommer veröffentlichten Studie muss allerdings rund jeder zehnte Patient mehr als drei Wochen auf einen Termin warten. Besonders lange Wartezeiten gibt es demnach bei Kardiologen, Frauenärzten und Urologen.«

  • Eine genauere Analyse dieser Befunde würde eine differenzierte Sichtweise zwingend zur Folge haben müssen: Bei den Kardiologen haben wir wohl tatsächlich das Problem, dass es Wartezeiten gibt, weil die Nachfrage > Angebot, während bei Urologen sicher die Frage der zur Verfügung stehenden Ärzte eine gewichtige Rolle spielt. Bei den Frauenärzten kann man fast schon lehrbuchhaft nachvollziehen, was auf den Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung zukommen wird insgesamt, wenn das, was wir als „Feminisierung“ des Arztberufs bezeichnen, in die Versorgungsrealität eindringt: Immer mehr Frauen kommen in den niedergelassenen Bereich hinein (bei den Frauenärzten läuft das schon seit langem), sind aber eben nicht mehr bereit, wie ein „klassischer“ niedergelassener einzelkämpfender Arzt zu arbeiten, also 50 Stunden und mehr pro Woche, weil es bei ihnen eben auch um Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht, man also nicht mehr zu diesen Arbeitseinsätzen bereit ist. Und wenn man in die Realität vieler moderner Praxen schaut, wo beispielsweise zwei oder drei Ärztinnen eine Gemeinschaftspraxis betreiben, dann haben oftmals zwar alle drei eine kassenärztliche Zulassung („Kassenarztsitz“), aber diese wird in praxi nur zu 70% oder weniger ausgefüllt, weil es anders nicht kompatibel ist mit den Zeitrastern, in denen sich die Medizinerinnen bewegen müssen. Insofern gilt dann eben die einfache Formel: Ein Kassenarzt ist nicht ein Kassenarzt, sondern kann auch ein Kassenarzt alt – x% bedeuten. Natürlich kann und muss das Auswirkungen haben auf die Kapazitäten der Patientenversorgung, wenn gleichzeitig aufgrund des Bedarfsplanungssystems die Kassensitze betreffend keine Anpassungen vorgenommen werden (können), man also unrealistischerweise von den alten Kapazitäten ausgeht.

Aber es bleibt nicht nur bei den hier äußerst kritisch bewerteten „Servicestellen“ als eine weitere zusätzliche bürokratische Schicht im Gesundheitswesen, die den Trend, immer mehr Ressourcen von den eigentlichen Kernaufgaben des Systems abzuziehen, im Ergebnis festigen und ausweiten wird.

Ein weiterer, durchaus ambivalenter Punkt der angeblichen Einigung in der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit sei hier noch angesprochen:

»Um die Qualität der Gesundheitsversorgung in Zukunft besser kontrollieren zu können, soll ein neues Institut eingerichtet werden. Ähnlich dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll es ein unabhängiges Haus sein. Während das IQWiG den Nutzen und neuerdings auch die Kosten von Arzneimitteln im Blick hat, was ihm den Spitznamen „Arzneimittel-Tüv“ einbrachte, soll das neue Institut die Daten aller Krankenhäuser und Krankenkassen zusammenführen und auswerten. Mit diesen Analysen soll zum Beispiel schneller klar werden, wo ein Krankenhaus in Deutschland schlechter arbeitet, wo unnötig viele Operationen durchgeführt werden oder wo in einer Region eine bestimmte medizinische Leistung fehlt,« so der erste Spiegel Online-Artikel.

Fazit: Es wird neue Arbeit geben – vor allem für Betriebswirte und viele „eggheads“. Ob das auch sinnvoll ist, daran kann man durchaus begründet zweifeln.

Aber seien wir doch ehrlich: Das neue „Geschenk“, dass man hier den gesetzliche Versicherten scheinbar vor die Füße wirft, dient wohl eher dazu, dass die Sozialdemokraten – falls sie gefragt werden würden – auf die offensichtliche Abschreibung des Ziels einer „Bürgerversicherung“ reagieren können. Nicht einmal Schritte hin zu einer integrierten Versicherungslandschaft sind bislang an die Öffentlichkeit gedrungen. Dabei läuft gerade auch das System der Privaten Krankenversicherung (PKV) aus innersystematischen Gründen zunehmend heiß. Man wird nicht mehr lange davor weglaufen können, diese Systemfrage zu beantworten. Aber wenn der Preis für die scheinbare Macht ist, dass man weitere vier Jahre „muddling through“ betreiben will, dann wird man den wohl zahlen. Schade und versäumte Lebenszeit wird es dann trotzdem sein.

Der Staat sorgt sich um sich: Leiharbeit minus für die „normale“ Wirtschaft, Leiharbeit plus für öffentliche Arbeitgeber?

Wie war das noch mal mit dem Wasser predigen und Wein trinken? Über ein neues „sehr merkwürdig“ daherkommendes Stück aus der Serie „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ muss an dieser Stelle zur Anzeige gebracht werden. Es geht um Leiharbeit – und um einen Staat, der einerseits diesen Teil der Wirtschaft unter regulatorischen Druck gesetzt hat, z.B. in Form von neuen Verboten oder Auflagen, der aber andererseits sich selbst gerne außerhalb der damit verbundenen Unannehmlichkeiten sehen möchte.

Die SPD hat sich in den zurückliegenden Jahren auf den harten Bänken der Opposition im Bundestag als aufrechte Kämpferin gegen den Missbrauch und die Ausbreitung der Leiharbeit zu profilieren versucht. Und tatsächlich ist es im Zusammenspiel vor allem mit der negativen Berichterstattung in den Medien dann auch dazu gekommen, dass der Leiharbeit einige – unter der rot-grünen Bundesregierung Anfang der 2000er Jahre eingeführte – Vergünstigungen wieder weggenommen wurden und dass man zugleich versucht hat, einzelne immer wieder beobachtbare missbräuchliche Ausformungen der Nutzung des Instruments Leiharbeit zu verunmöglichen. Damit ist aber Aufwand verbunden, zwangsläufig und unvermeidbar. Nur – was man den normalen Unternehmen meint zumuten zu können, das möchte sich der Staat selbst nicht antun, jedenfalls muss das so rüberkommen, wenn man den Beitrag „SPD plant Staatsprivileg für Zeitarbeit“ liest, der in der Online-Ausgabe der FAZ veröffentlicht wurde.

Zum Hintergrund: 2011 wurden durch die schwarz-gelbe Koalition Verschärfungen des Leiharbeitsrechts vorgenommen, darunter befanden sich auch neue Regeln zur Eindämmung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung:

»Diese sollen verhindern, dass Arbeitgeber eigene Personaldienstleistungsfirmen gründen und Mitarbeiter dorthin auslagern, nur um sie dann zu schlechteren Arbeitsbedingungen einzusetzen. Nicht in jedem Fall hat konzerninterne Überlassung diesen Zweck. Doch um Missbrauch zu verhindern, müssen Firmen seither für die Arbeitnehmerüberlassung eine aufwendigere „Zuverlässigkeitsprüfung“ durch die Arbeitsagentur durchlaufen, und sie müssen belegen können, dass die einzelnen Arbeitseinsätze „vorübergehend“ sind.«

Nun gibt es aber eine neue Bundesratsinitiative SPD-geführter Bundesländer, die sowohl in der Wirtschaft wie auch bei den Gewerkschaften für mehr als Kopfschütteln sorgt: Die Länder wollen die öffentlichen Arbeitgeber durch eine Sondervorschrift von den ihrer Ansicht nach zu bürokratischen Regeln für Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung befreien. Einen Entschließungsantrag dazu haben Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein in die Bundesratssitzung an diesem Freitag eingebracht.

Die Bundesländer-Initiative hat das Ziel, den Staat als Arbeitgeber von den 2011 durch die schwarz-gelbe Koalition eingeführten Verschärfungen des Leiharbeitsrechts zu befreien. Die neuen Regeln zur Eindämmung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung sind den öffentlichen Arbeitgebern nun aber für ihre eigene Personalwirtschaft offensichtlich zu kompliziert – und deshalb will man sie, aber nur sie, davon befreien:

»Die strengeren Anforderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führten „zu einem bürokratischen Mehraufwand, der nicht mit dem Ziel des Bürokratieabbaus zu vereinbaren ist“, heißt es in der Vorlage für die Bundesratssitzung. Es entstünden Kosten von bis zu 4250 Euro, obwohl die Zuverlässigkeit öffentlicher Arbeitgeber „nicht ernsthaft in Zweifel zu ziehen ist“.«

Die Gewerkschaft Verdi findet das alles „sehr merkwürdig“, denn: »Die geplanten Sonderregeln verstärkten insgesamt den Anreiz für Kommunen, Personal in privatrechtlich organisierte öffentliche Betriebe auszulagern, für die nicht das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gilt.«

Die Perspektive der Wirtschaft ist die, dass innerhalb kürzester Zeit nun schon ein weiteres Mal der Staat der „normalen“ Wirtschaft Auflagen machen oder Restriktionen auferlegen will, sich selbst aber als Arbeitgeber den Folgen zu entziehen versucht:

»… in den Koalitionsverhandlungen streitet die SPD dafür, die sogenannte sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen zu verbieten. Dann dürften Arbeitgeber befristete Stellen nur noch anbieten, wenn es dafür eine gesetzlich ausdrücklich zugelassene Begründung gibt. Einer der bereits heute zugelassenen Sachgründe ist ein weiteres Privileg für den Staat: Falls im öffentlichen Haushalt das Geld für dauerhafte Stellen fehlt, darf er befristen. Das Befristungverbot träfe daher nur private Unternehmen.«

Bereits heute ist es so, dass beim Staat deutlich häufiger befristet wird als in der Privatwirtschaft. Unterm Strich würde eine Umsetzung der SPD-Forderung zu einem „interessanten“ Ergebnis führen: „Mit der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung schafft sich der Staat nahezu ein Befristungsmonopol“, so wird der Vorsitzende des Verbands Südwestmetall, Stefan Wolf, in dem FAZ-Artikel zitiert.

Ach ja, wie so oft blicken wir in den tiefen Spalt zwischen Theorie und Praxis.