Die Landtagswahl in Thüringen mit Bruchstücken einer national-sozialen Sozialpolitik und offen vorgetragenen völkischen Gewaltphantasien

Nach Bremen im Frühjahr sowie Sachsen und Brandenburg im September findet am 27. Oktober 2019 die letzte Landtagswahl in diesem Jahr statt. Und das ostdeutsche Bundesland Thüringen ist insofern ein besonders interessanter Landstrich, als das hier zum einen seit fünf Jahren ein – und der einzige – Ministerpräsident der Linken regiert, in einer rot-rot-grünen Koalition. Zum anderen steht eine bestimmte Person an der Spitze der AfD, die gleichsam symbolhaft den national-sozialen, also extrem rechten Flügel innerhalb der sich offensichtlich radikalisierenden Partei vertritt: Björn Höcke. Insofern warten viele gespannt auf das heutige Wahlergebnis, wenngleich man argumentieren könnte, dass die Wahl in einem Bundesland mit lediglich 2,1 Mio. Einwohnern, darunter 1,7 Mio. Wahlberechtigte, doch wahrlich nicht überbewertet werden sollte in dem weitaus größeren Gefüge der Bundesrepublik Deutschland.

Die letzten Umfragen vor der Wahl lassen eine schwierige Konstellation für eine Regierungsbildung erkennen. Rot-Rot-Grün könnte die Regierungsmehrheit verlieren. Die CDU hat im Vorfeld Bündnisse mit der Linken und der AfD ausgeschlossen. CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring hatte sich für eine Viererkoalition seiner Partei mit Grünen, SPD und FDP ausgesprochen, wobei die FDP an der 5-Prozent-Hürde kratzt und keinesfalls sicher ist, dass sie den Sprung darüber schaffen wird. Die AfD wird im Vergleich zu 2014, wo sie auf 10,6 Prozent der Stimmen kam, ihr Ergebnis sicher verdoppeln, aber der zwischenzeitliche Höhenflug in den Umfragen mit bis zu 25 Prozent hat sich kurz vor der heutigen Wahl wieder abgeschwächt (in Brandenburg kam die AfD auf 23,5 Prozent), in Sachsen sogar auf 27,5 Prozent).

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Und jährlich grüßt das größer werdende Ausgaben-Tier: Sozialleistungen und die Sozialleistungsquote in der Abgrenzung des Sozialbudgets

Auf einige Dinge kann man sich jedes Jahr verlassen. Auf Ostern und Weihnachten – oder auf die Kritik an den steigenden Sozialausgaben: »Der Sozialstaat ist auch 2018 weiter gewachsen. Die Opposition kritisiert den Rekord aber als Beleg dafür, dass die GroKo nur ans Umverteilen denke«, so beginnt der Artikel Sozialausgaben sind auf fast eine Billion Euro gestiegen im Handelsblatt, der am 8. August 2019 veröffentlicht wurde. 996 Milliarden Euro seien es gewesen – und man bezieht sich bei dieser Zahl auf das „Sozialbudget“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Und ein Versuch der Einordnung wird uns auch präsentiert:

»Die Zahlen zeigten, dass Deutschland große Summen für Soziales ausgebe – auch in Zeiten sinkender Arbeitslosigkeit, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), dem Handelsblatt. „Das straft all jene Lügen, die von der Unterfinanzierung des Sozialstaats reden.“« Und die Kritiker stehen wie immer bereit: »Scharfe Kritik kam aus der Opposition. „Der neue Rekord bei den Sozialausgaben belegt, dass die Große Koalition nur ans Umverteilen denkt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, dem Handelsblatt. „Sie gibt das Geld der Steuer- und Beitragszahler aus, als gäbe es kein morgen mehr.“« Und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird mit diesen Worten zitiert: »Es müsse Schluss damit sein, den Sozialstaat durch eine ständig steigende Belastung der Arbeitskosten zu finanzieren.«

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Gut gemeint muss man dann auch machen (können). Ein Grunddilemma der Sozialpolitik am Beispiel des kostenfreien Schulessens in Berlin

Ein Grunddilemma in der Sozialpolitik ist – neben der Tatsache, dass schlichte Abbau- und Kostensenkungsprogramme als „Reform“ verkauft werden, um die früher einmal weit verbreitete positive Konnotation mit dem Reformbegriff zu instrumentalisieren – die immer wieder zu beobachtende Lücke zwischen dem Versprechen einer Verbesserung und den Niederungen der Umsetzung in der Wirklichkeit. Da werden gut gemeinte Ansätze, die zu einer Verbesserung der Lebenslage führen sollen und können, beschlossen und natürlich auch als Erfolg gegenüber den Menschen verkauft – bis dann ans Tageslicht kommt, dass die Realisierung auf sich warten lässt, dass zahlreiche praktische Hindernisse einer Umsetzung der Versprechen entgegen stehen.

Um das gleich am Anfang dieses Beitrags hervorzuheben: Die angesprochene Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist kein Argument gegen den Anspruch, die Bedingungen zu verbessern. Aber man muss sich der Umsetzungsproblematik bewusst sein und darf nicht den Fehler machen, Lorbeeren haben zu wollen für eine gut gemeinte Maßnahme, die sich dann aber nicht oder nur mit ganz erheblichen Zeitverzögerungen in die Wirklichkeit hieven lassen. Das führt bei vielen Menschen zu weiteren Frustrationsprozessen.

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Hilfe durch Zwang? Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden?

»Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Dabei handelt es sich etwa um freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Unterbringung in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen gegen den Willen der betroffenen Person oder das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungsgurten, um medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen gegen den Willen eines Patienten oder um sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Person sich selbst schwer zu schädigen droht, können solche Zwangsmaßnahmen dem Wohl der betroffenen Person dienen. Gleichwohl stellt jede Anwendung solchen „wohltätigen Zwangs“ einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße rechtlich und ethisch rechtfertigungspflichtig. Dies führte immer wieder zu kritischen Diskussionen über entsprechende Praktiken in der Medizin, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflege- und Behindertenheimen.«

Mit diesen Worten beginnt eine Mitteilung des Deutschen Ethikrates unter der Überschrift Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Hier werden ganz elementare Fragen aufgerufen, die sich tagtäglich in vielen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens stellen. Und die sporadisch an die Oberfläche der öffentlichen Wahrnehmung gespült werden, meistens im Kontext von Skandalisierung (vermeintlich) missbräuchlicher Ausübung von Zwang gegen den (vermeintlichen) Willen einzelner Menschen.

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Selektive Zahleninterpretation. Das Sozialbudget und die einseitige Instrumentalisierung der Euro-Beträge

»Die Wirtschaft in Deutschland wächst, doch noch schneller wachsen die Sozialausgaben. In diesem Jahr dürften die Gesamtkosten für die sozialen Sicherungssysteme erstmals die Marke von einer Billion Euro übersteigen. Arbeitgeber, FDP und der Wirtschaftsflügel der Union schlagen Alarm: Für sie ist das Verhältnis zwischen Erwirtschaften und Verteilen in der Bundesrepublik aus den Fugen geraten.« So beginnt der Artikel Der Sozialstaat wird zum Zukunftsrisiko – Politiker fordern ein Umsteuern von Thomas Sigmund und Gregor Waschinski. Und damit die Botschaft auch wirklich hängen bleibt, wird der FDP-Vorsitzende Christian Lindner in den Zeugenstand gerufen: „Der deutsche Sozialstaat gerät außer Kontrolle“, so wird er zitiert. „Seine Ausgaben steigen, ohne dass seine Ergebnisse sozialer oder die Zufriedenheit besser würden.“ Wenn die Politik nicht bald eingreife, werde der Sozialstaat „durch Migration und Alterung aus der Kurve geworfen“. Lindner fordert: „Planlose Umverteilung und wirkungslose Programme müssen beendet werden.“

Und die Zahlen scheinen den alarmistischen Ton zu stützen: »Laut aktuellen Zahlen der Bundesregierung, über die in der vergangenen Woche zuerst das Handelsblatt berichtet hatte, erhöhte sich die Summe aller Sozialleistungen 2017 auf den Rekordwert von 965,5 Milliarden Euro. Das ist ein Anstieg von 3,9 Prozent im Vergleich zu 2016. In diesem Jahr wird bei gleichbleibenden Steigerungsraten die Billionen-Grenze überschritten.« Da läuft doch was aus dem Ruder. 

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