Das moderne Prekariat sitzt nicht (nur) in sozialen Brennpunkten. Sondern auch im Cockpit und fliegt über den Wolken

Überall Billig-Modelle. Ein Wesensmerkmal unserer Zeit. Hier ein Schnäppchen, da ein Sonderangebot. Und das muss Konsequenzen haben, vor allem für diejenigen, die das Billige an den Mann und die Frau bringen müssen. In Deutschland ist man da wie bei so vielen anderen Sachen sehr konsequent und perfektioniert die Dauerniedrigpreis-Schiene mit allen betriebswirtschaftlichen Finessen. Als Ergebnis muss man dann beispielsweise zur Kenntnis nehmen, dass die deutsche Fleischindustrie mit den Billig-Schlachthöfen Europas arbeiten kann, die unsere Nachbarländer, wo noch halbwegs ordentliche Beschäftigungsverhältnisse ermöglicht werden, in den Wahnsinn, zumindest in die betriebswirtschaftliche Enge treiben. Oder nehmen wir als weiteres Beispiel den Flugverkehr. Billig-Airlines breiten sich aus wie Fußpilz. Allen voran – aber bei weitem nicht auf dieses Unternehmen begrenzt – Ryanair. Die irische „Low-Cost“-Gesellschaft, bislang von entlegenen Provinzflughäfen operierend, drängt nun auch in die Zentren des deutschen Luftverkehrs, so auf die Flughäfen Köln-Bonn oder Frankfurt am Main. 

mehr

Rettungsdienst: Blaulicht dauerhaft an für den Honorararzt an Bord, eine (mögliche) Sozialabgabenpflicht wird gesetzlich ausgeschlossen

Da gab es in den vergangenen Monaten eine Menge Aufregung: »Die vor allem in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes so künftig nicht mehr möglich«, konnte man beispielsweise diesem Artikel entnehmen: Honorar-Notärzte auf Rettungswagen nicht mehr erlaubt: »Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte (Az: L7R60/12 und B12R19/15B). Im konkreten Fall geht es um den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes im Nordosten. Nach Angaben des Rechtsvertreters des DRK, BDO Legal, dürfen damit ab sofort in dem Bundesland keine Honorar-Notärzte mehr beschäftigt werden. Sie müssten sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Fraglich sei, ob die Ärzte, die den notärztlichen Rettungsdienst bisher neben ihrem eigentlichen Job übernähmen, dazu bereit sind. Auch seien Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz zu befürchten.« Allerdings ist die Materie weitaus komplexer als sich das nach dem Zitat anhört. Siehe dazu den Beitrag Scheinselbständige „Pioniere in Weiß“? Wenn der Notarzt auf Honorarbasis arbeitet, bleibt das Blaulicht aus. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern droht ein Kollaps vom 13. September 2016.

Denn es gab schon damals andere Bewertungen der immer wieder zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts. Hinsichtlich der Einschätzung der Anwälte des in Mecklenburg-Vorpommern unterlegenen DRK, dass das BSG klar gemacht habe, wie es in anderen Fällen entscheiden würde (also für die Einstufung als Scheinselbständigkeit), vertritt Martin Wortmann in dem Artikel Aufregung um Scheinselbstständigkeit von Ärzten unnötig eine andere Auffassung:

»Das BSG hat in der Sache gar nicht entschieden. Das stellte das Bundessozialgericht am Donnerstag auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“ klar. Es habe vor kurzem lediglich einen Nichtzulassungsbeschluss aus rein formalen Gründen gegeben … Zwar habe man die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Mecklenburg-Vorpommern nicht zugelassen. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber nicht verbunden bekräftigte BSG-Sprecher Olaf Rademacker.
Das BSG habe nur die formalen Voraussetzungen für eine Revisionszulassung geprüft und verneint. „Die Frage, ob die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz richtig ist, ist nicht Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde.“«

Dennoch hat das alles weitere Kreise gezogen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Der SWR meldet am 20.09.2016 unter der Überschrift: Urteil führt zu längeren Wartezeiten:

»Patienten müssen im Land künftig wohl länger auf den Notarzt warten. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes: Es geht um Scheinselbständigkeit der Ärzte. Erste Kliniken ziehen Konsequenzen. Der Vorsitzende der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. , Gerald Gaß, hält es sogar für möglich, dass Notarztstandorte geschlossen werden müssen … Ein Beispiel ist das Krankenhaus in Daun in der Eifel. Es hat dem SWR mitgeteilt, dass es ab sofort keine Honorarärzte mehr einsetze. Die Folge: Das Krankenhaus hat weniger personelle Optionen – und Patienten müssen künftig möglicherweise länger auf den Notarzt warten.«

Aber in dieser Meldung wurde auch schon ein Hinweis auf eine mögliche Problemlösung gegeben:

»Ein ähnliches Problem hatte auch Österreich. Dort wurde per Gesetz festgelegt, dass die Arbeit der Notärzte nicht scheinselbstständig ist. Eine solche Lösung befürwortet laut Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler auch die Landesregierung. Sie werde sich zusammen mit anderen Ländern dafür bei der Bundesregierung einsetzen. Der Bund ist zuständig für eine solche Gesetzesänderung.
Auch Experten befürworten eine Lösung wie in Österreich. Carsten Lott, rheinland-pfälzischer Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V., sprach sich auf SWR-Anfrage für eine solche Regelung aus: „Die Politik ist jetzt gefordert. Inhaltlich würde ein Gesetz wie in Österreich eine gute Lösung darstellen.“«

Das wurde dann im Oktober aufgegriffen: »Neben Mecklenburg-Vorpommern hat sich auch Rheinland-Pfalz der Problematik angenommen. Beide Bundesländer brachten … einen Entschließungsantrag „zur Sicherstellung der notärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ins Bundesratsplenum ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nach dem Vorbild Österreichs die Sozialversicherungspflicht von nebenberuflichen Honorarärzten im Notdienst ausdrücklich auszusetzen. Der Antrag wurde angenommen und an die Ausschüsse für Gesundheit, Arbeit und Soziales sowie den Innenausschuss überwiesen«, konnte man am 30.11.2016 diesem Artikel entnehmen: Nebentätigkeit Notdienst: Vorschlag in der Schublade.

Den österreichischen Weg hat man jetzt offensichtlich beschritten, um die sich ausbreitende Verunsicherung (und die damit verbundenen negativen Schlagzeilen) zu beenden. Koalition kippt Sozialabgaben für Honorarärzte, berichtet Christoph Winnat. Eine grundsätzliche Lösung wird aus dem Bundestag berichtet: Ab März kommenden Jahres dürfte für Rettungsdienste bundesweit Rechtssicherheit darüber bestehen, dass sie für nebenberuflich und auf Honorarbasis beschäftigte ärztliche Mitarbeiter keine Sozialabgaben abführen müssen. Eine entsprechende Vorgabe haben die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht. Laut Gesetzgebungsfahrplan soll das HHVG Mitte Februar abschließend im Bundestag beraten werden und könnte dann bereits im März in Kraft treten:

»Konkret heißt es in dem vorgeschlagenen Passus zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuches, dass „Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst“ dann „nicht beitragspflichtig sind“, wenn daneben
„einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes“ nachgegangen wird,
oder wenn eine „Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung“ ausgeübt wird.
Zugleich wird mittels einer Änderung am siebten Sozialgesetzbuch festgehalten, dass Honorarärzte im Rettungsdienst gesetzlich unfallversichert sind.«

Scheinselbständige „Pioniere in Weiß“? Wenn der Notarzt auf Honorarbasis arbeitet, bleibt das Blaulicht aus. Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern droht ein Kollaps

Als Pioniere in Weiß wurden 2014 selbständige Honorarärzte dem Publikum präsentiert: »Krankenhausärzte entdecken Freud und Leid der Selbstständigkeit.« Eine kleine, aber wachsende Gruppe: »Geschätzt 5.000 freiberufliche Ärzte verweigern sich derzeit der Festanstellung, dem traditionellen Beschäftigungsmodell für knapp 175.000 Mediziner in den deutschen Krankenhäusern. Statt in einer arbeiten sie jedes Jahr in fünf, zehn, zwanzig oder noch mehr Kliniken. Deutschlandweit oder im Ausland, für einige Tage oder wenige Wochen. Vergütung auf Honorarbasis: 30 bis 140 Euro in der Stunde, Behandlungsdienstleistung, umsatzsteuerfrei«, kann man dem Artikel entnehmen. Und schon ist man mitten drin in der Welt der Ökonomie: »Als Freiberufler kann ein Arzt weniger arbeiten, aber mehr verdienen. Der Ärztemangel wird so auf paradoxe Weise zum Grund für beides: die Flucht aus der Klinik. Und die Rückkehr. Entsprechend gelten Honorarärzte mal als Retter, mal als Verräter.«

Beobachtet wird eine Zunahme honorarärztlicher Tätigkeiten etwa seit dem Jahr 2005. Aber offensichtlich haben wir es bei den Honorarärzten mit einer schwierigen Materie zu tun. Bereits 2011 haben Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht: Honorarärztliche Tätigkeit in Deutschland. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft meldete sich 2014 zu Wort: Honorarärzte in Krankenhäusern – eine arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Standortbestimmung, so ist das Papier überschrieben. Schon bei der Formulierung des Titels wird der Sozialpolitiker aufhorchen. Offensichtlich sind die arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, die mit der Honorararzt-Tätigkeit verbunden sind, eben nicht eindeutig geklärt, sonst würde es nicht diesen Bedarf an Positions- und sonstigen Papieren geben.

mehr