Das (vorbildliche?) Modell der betrieblichen Altersvorsorge in Großbritannien und erste Auswirkungen der rasant gestiegenen Inflationsrate

Das deutsche Alterssicherungssystem (wenn wir von Sondersystemen wie den Pensionen für die Beamten absehen) basiert auf drei – allerdings sehr unterschiedlich großen – Säulen: Auf der umlagefinanzierten und bis auf definierte Ausnahmen obligatorischen gesetzlichen Rentenversicherung, ergänzt für einige um betriebliche Altersvorsorge sowie die partiell staatlich subventionierte private Altersvorsorge (Stichwort Riester-Rente). In den beiden kapitalgedeckten Welten der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge gibt es anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung für die dort Pflichtversicherten keinen Versicherungszwang, es ist eine Frage der individuellen Entscheidung (im Zusammenspiel mit der Landschaft an vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Angeboten), ob man sich ergänzend absichert, wobei das in der betrieblichen Altersvorsorge schon teilweise durchlöchert wurde.

Die älteren Semester unter den Lesern werden sich erinnern: Als um die Jahrtausendwende die damalige rot-grüne Bundesregierung in Person des Bundesarbeitsministers Walter Riester (SPD) eine Absenkung des Absicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der diese angeblich mehr als kompensierenden staatlichen Förderung einer privaten Altersvorsorge verknüpft hat (später dann als „Riester-Rente“ in die Umgangssprache eingegangen), gab es einen kurzen Moment, in dem tatsächlich eine Verpflichtung der Betroffenen zur privaten Altersvorsorge eingeführt werden sollte. Dies wurde dann – auch in Reaktion auf einen medialen Aufschrei – schnell wieder von der Agenda genommen und man begnügte sich mit der Ausgestaltung als individuelle Option, wobei das schon damals dahingehend kritisch gesehen wurde, dass gerade diejenigen, die auf die Kompensation der allgemeinen Rentenkürzung angewiesen seien, also die unteren und mittleren Einkommen, möglicherweise unterdurchschnittlich an der der geförderten privaten Altersvorsorge partizipieren, da sie aufgrund der Nicht-Verpflichtung und angesichts ihrer konkreten Haushaltslage die eigene Beitragsbelastung scheuen oder nicht dazu in der Lage sind, das aus dem laufenden Haushaltseinkommen zu stemmen.

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Erwerbsminderungsrente: Eine „erhebliche Verbesserung“ soll es geben – und diesmal nicht nur für zukünftige Rentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können – sowie gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich wurden dargestellt und eingeordnet (vgl. dazu diese Beiträge). Und tatsächlich hat es in den zurückliegenden Jahren mehrfach Verbesserungen auf der Leistungsseite gegeben. Am 10. Juni 2020 wurde beispielsweise in dem Beitrag Die Erwerbsminderungsrenten steigen. Aber wie so oft kommt es darauf an, wie man was rechnet ausgeführt:

»Die Bundesregierung weist immer wieder gerne darauf hin, dass man die Situation „der“ Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren mehrfach verbessert habe durch konkrete gesetzliche Veränderungen. Die Reformen des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrente seit 2014 wurden vor allem auf die Verlängerung der Zurechnungszeit ausgerichtet. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Die nächste Reform gab es dann 2017: Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Januar 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 werden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.«

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Der „Grundrente“ sei Dank? Zur Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn wir über die Rentenversicherung in Deutschland sprechen, dann geht es an den Geldbeträgen gemessen um eine ganz große Hausnummer: Im vergangenen Jahr hat die gesetzliche Rentenversicherung mehr als 340 Milliarden Euro ausgegeben. Nur zur vergleichenden Einordnung: Nach der Haushaltsplanung wurden für das Jahr 2021 für die gesamten Ausgaben des Bundes etwas mehr als 498 Milliarden Euro eingestellt.

Auch die Finanzentwicklung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist einem Auf und Ab der Überschüsse und Defizite mit Blick auf die jährlichen Salden von Einnahmen und Ausgaben ausgesetzt. Die Abbildung zeigt die Entwicklung von 2000 bis einschließlich des ersten Corona-Jahres 2020:

Und wie war die Entwicklung im zweiten Corona-Jahr 2021? „Die Rentenversicherung ist bisher gut durch Pandemie gekommen.“ Obwohl sich die COVID-19-Pandemie in Rekordzahlen bei der Kurzarbeit, sinkender Beschäftigung und steigender Arbeitslosigkeit niedergeschlagen habe, würden voraussichtlich auch in diesem Jahr die Beiträge aus beitragspflichtiger Beschäftigung steigen. Mit diesen Worten wurde Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund, Anfang Dezember 2021 auf der virtuell tagenden Bundesvertreterversammlung zitiert.

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Als „Verwahrentgelte“ titulierte „Negativzinsen“ treffen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Rentenversicherung

»Immer mehr Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden ein Verwahrentgelt. Zumindest wenn diese viel Geld auf dem Konto haben. Wer dem nicht zustimmt, dem droht die Kündigung seines Kontos«, so beginnt einer der vielen Artikel – hier unter der Überschrift Negative Zinsen: Wer sparen will, muss immer häufiger zahlen – zum Thema „Negativzinsen“ und ihre Weitergabe an (immer mehr) Bankkunden. „Die Vereinnahmung von Verwahrentgelten auf Giro- und sonstigen Konten beruht auf der Verwahrleistung, die das Institut erbringt,“ rechtfertigt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Strafzinsen. Jetzt kann man natürlich – wie die Verbraucherschützer das auch machen – trefflich über die Leistung der Bank bei der „Verwahrung“ – von was eigentlich? – disputieren und diesen Legitimationsversuch demaskieren. Es handelt sich um den Versuch, Kosten der Bank auf die Kunden zu verlagern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Beispiel: Auch die ING, die größte Direktbank Deutschlands, erhebt jetzt deutlich früher Negativzinsen und will Kosten auf seine Kunden abwälzen. »Die ING teilte vor Kurzem ihren Kunden in einem Schreiben mit, dass man das Geld sicher anlegen wolle. Dabei entstünden durch den negativen Einlagenzins der EZB (Europäische Zentralbank) und den negativen Renditen am Kapitalmarkt hohe Kosten für die Direktbank. Trotz eines Gewinns, der im vergangenen Jahr bei fast 700 Millionen Euro lag, gibt man die Kosten an die Kunden weiter.«

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Drei Prozent Nettorendite. Nicht auf Aktien. Sondern in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Immer wieder hört man die frustriert-aggressive Kommentierung, dass man mit dem, was an Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden muss, weil es sich um eine Zwangsversicherung für abhängig Beschäftigte handelt, privat viel besser selbst vorsorgen und weitaus mehr herausbekommen könnte. Niklas Hoyer hat diese durchaus weit verbreitete Meinung in seinem Artikel So viel Rendite bringt die gesetzliche Rente mit drastischen Beispielworten auf den Punkt gebracht: »Dem IT-Berater aus Thüringen platzte der Kragen. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter ließ er Mitte November seinem Ärger freien Lauf: „Die beschissene Rentenversicherung wird mich in meinem Erwerbsleben über eine Million Euro in Gebühren und entgangener Rendite kosten. Das ist absurd.“ Er würde doch gerne selbst entscheiden, welche Versicherung er abschließt, schrieb der Mann.« Es geht um hunderte Euro Monat für Monat. Im nun neuen Jahr 2021 beträgt der monatliche Höchstbetrag beim Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 660 Euro im Monat – und der Arbeitgeber legt noch einmal den gleichen Betrag dazu, mithin also 1.320,60 Euro pro Monat.

Aber Hoyer muss den Mann mit seiner sehr individuellen Brille korrigieren: »Einige meinen, ihre Rentenbeiträge seien verlorenes Geld. Ein Irrtum.« Hinweise darauf, dass es sich bei der Einstufung der Beiträge an die Rentenversicherung um verlorenes Geld handelt, hat Hoyer in einer neuen Studie gefunden, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung veröffentlicht wurde:

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