Die Medikalisierung depressiver Erkrankungen bis hin zum Unglücklichsein. Ein kritischer Blick auf den Einsatz von Antidepressiva

Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) ist ein unabhängiger Fachverband, der sich für eine menschenrechtsbasierte psychiatrische Behandlung und Versorgung und bessere Lebensbedingungen für psychisch erkrankte Menschen einsetzt. Hierbei versteht die DGSP psychische Krankheit und Gesundheit im sozialen und gesellschaftlichen Kontext und tritt daher für ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten ein. Ihre Mitglieder sind psychiatrisch Tätige aller Berufsgruppen, Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige sowie Träger sozialpsychiatrischer Angebote. So die Selbstdarstellung der DGSP.

Und die DGSP hat einen Fachausschuss Psychopharmaka. Der hat sich seit 2016 intensiv mit dem Thema Antidepressiva auseinandergesetzt und dazu nun ein interessantes Positionspapier veröffentlicht:

➔ Fachausschuss Psychopharmaka der DGSP (2019): Annahmen und Fakten: Antidepressiva. Positionspapier des Fachausschusses Psychopharmaka der DGSP, 12. Juni 2019

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Vom Hörsaal über eine geregelte Weiterbildung an die Couch? Die Psychotherapeuten sollen einen eigenen Studiengang bekommen

Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz; PsychThG) regelt seit 1999 in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeuten, also durch die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Aus Sicht der Ärzte war das ein markanter Einschnitt, denn bis 1999 durften in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur Ärzte Psychotherapie durchführen. Diplom-Psychologen konnten jedoch im sogenannten Delegationsverfahren tätig werden. Voraussetzung dafür war eine Weiterbildung in einem anerkannten und zugelassenen Verfahren der Psychotherapie und ein delegierender Arzt.

Das hat sich mit dem PsychThG entscheidend verändert, denn: Menschen mit psychischen Erkrankungen können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Eine Überweisung ist hierfür nicht (mehr) erforderlich. Damit hat man die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gleichsam als eigene Säule neben die Medizinern gestellt und auch noch die Abrechnung der Leistungen mit dem Honorartopf für die niedergelassenen Ärzte vermengt, wenn die Psychotherapeuten eine Kassenzulassung haben. Beides ist nicht auf Wohlwollen bei den etablierten Medizinern gestoßen (um das mal freundlich zu formulieren), sowohl der Entzug des Hierarchie- (und Steuerungs)elements der Delegation wie auch die Einbettung in die gewachsenen Vergütungsstrukturen der ambulanten, also vertragsärztlichen Versorgung. Hier vermengen sich handfeste finanzielle Interessen im „Haufischbecken“ Gesundheitswesen mit durchaus fundamentalen Statusfragen im bisher pyramidal strukturierten System der Gesundheitsberufe, in der alle Nicht-Mediziner unter diesen als Heil- und Hilfsberufe eingeordnet wurden. 

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Menschen in psychischen Krisen kommen schneller dran und müssen länger warten? Scheinbare Widersprüche in der psychotherapeutischen Versorgung

Das Jahr 1999 ist ein Meilenstein für die Psychotherapie in Deutschland gewesen – nicht wegen inhaltlicher Durchbrüche, sondern weil seit dem 1. Januar dieses Jahres das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), ganz korrekt: das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, das gesundheitspolitische Licht der Welt erblickt hat.  Bis zur Einführung des PsychThG durften in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur Ärzte Psychotherapie durchführen. Diplom-Psychologen konnten jedoch im sogenannten Delegationsverfahren tätig werden. Voraussetzung dafür war eine Weiterbildung in einem anerkannten und zugelassenen Verfahren der Psychotherapie und ein delegierender Arzt. Entsprechend fand psychologische Psychotherapie vorwiegend im Delegationsverfahren statt und das bedeutete, dass die Verantwortung beim delegierenden Arzt verblieb. Mit dem PsychThG hat man neben die Ärzte die psychologischen Psychotherapeuten gestellt und zugleich – bei Vorliegen einer notwendigen Kassenzulassung – den direkten Zugang zu den Töpfen der Krankenkassen für die neuen Leistungserbringer geöffnet. Für die Frage der Kassenabrechnung wichtig ist auch die sogenannte Psychotherapie-Richtlinie. Man kann sich vorstellen, um welche Streitpunkte es in den Folgejahren bis heute ging: Neben der Frage, welche psychotherapeutischen Verfahren aus Kassenmitteln abgerechnet werden dürfen auch die Zahl der Therapeuten, die einen direkten Zugang bekommen zum Kassensystem sowie die tatsächlichen oder unterstellten Bedarfe an psychotherapeutischer Behandlung. Und das alles eingebettet nicht nur in ein umfassendes System der Budgetierung der zur Verfügung stehenden Mittel, sondern zugleich verbunden mit dem System der Verteilung der Mittel für die vertragsärtzliche Versorgung über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die das auf die Haus- und Fachärzte und nun auch noch auf die psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung aufteilen müssen, was naturgemäß eine Menge harter Verteilungskonflikte im „Haifischbecken“ Gesundheitswesen generiert.

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Eine „unversicherbare Klasse“ durch den medizinisch-technischen Fortschritt? Und eine Scheu vor schweren Psycho-Fällen? Sicher ist: Es wird mehr Diagnosen geben

Die medizinische Technik, Krankheitsrisiken vorherzusagen, macht starke Fortschritte. Es droht eine „unversicherbare Klasse“, so die These von Urban Wiesing in einem Gastbeitrag für die „taz“. Wiesing ist Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Uni Tübingen. Er ist Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. Er geht zurecht von einem Grundtatbestand der Versicherungsökonomie aus: Versicherungen versichern Risiken, aber keine Gewissheiten. »Ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr gegen Feuer versichern. Und ein Haus, von dem man weiß, dass es in zehn Jahren brennen wird, lässt sich nur zu hohen Prämien gegen Feuer versichern. Der Wert des Hauses muss durch die Prämien in zehn Jahren angespart sein – zuzüglich Kosten und Gewinn für die Versicherung.«

Wenn man das jetzt überträgt auf den Bereich der privaten Krankenversicherung, dann wird das Problem erkennbar: Wenn die private Versicherung weiß, dass in zehn Jahren der Versicherte an dieser oder jener Krankheit erkranken oder gar versterben wird, dann muss sie sich genau so verhalten wir im Fall des Hauses. Mit Blick auf die zunehmende Zahl an Untersuchungen, mit denen zukünftige Krankheiten diagnostiziert werden können (=> prädiktive Medizin), droht eine „uninsurable social underclass“. Werden die Betroffenen auf die GKV verwiesen, dann hätte der fehlende Kontrahierungszwang der PKV dieser wieder einmal zur „Rosinenpickerei“ verholfen. Aus dem Dilemma resultiert für Wiesing ein weiterer Argumentationsbaustein für die Einführung einer „Bürgerversicherung“: »Je mehr Risiken durch prädiktive Diagnostik zur Gewissheit werden, umso schwieriger wird es, betroffene Menschen privat gegen Krankheit zu versichern. Für dieses Problem gibt es eine einfache und umfassende Lösung: die Bürgerversicherung. Sie unterlässt, wozu private Versicherer gezwungen sind, nämlich die individuelle Risikokalkulation. Sie muss jeden Bürger aufnehmen, und dann ist es egal, ob der Bürger weiß, dass er in Zukunft an einer schweren Erkrankung leiden wird oder nicht. Und jeder Bürger kann die Vorteile der prädiktiven Diagnostik nutzen, ohne befürchten zu müssen, nicht mehr versicherbar zu sein.« 

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Doppeltes Foul bei den Psychotherapeuten. Der Stress soll gesetzgeberisch in die Mangel genommen werden und „Toleranzarbeitsplätze“ braucht das Land

Immer wieder der Arbeitsmarkt – während um uns herum in Europa die Arbeitslosigkeit zu neuen Höchstständen eilt und vor allem die Jugendarbeitslosigkeit ein aus unserer Perspektive unfassbares Ausmaß angenommen hat, scheint der Arbeitsmarkt in Deutschland immer rosiger zu werden. Fachkräftemangel, Vollbeschäftigung usw. – das sind die Stichworte, über die hier diskutiert wird. Über Arbeitslose, die es selbstverständlich auch noch gibt und zwar in Millionenhöhe, wird kaum noch diskutiert. Aber wenn man genauer hinschaut, dann sieht man eine Häufung an Berichten über zunehmende Probleme auf einzelnen Arbeitsmärkten, bei denen es aus ganz unterschiedlichen Perspektiven immer um eine Verschlechterung von bereits problematischen Arbeitsbedingungen geht. In der „taz“ wurde dies an einer ganz bestimmten Berufsgruppe exemplarisch ausgeleuchtet: den Psychotherapeuten. Ausbeuterische Verhältnisse, so hat Sebastian Puschner seinen Beitrag überschrieben, der sich mit den PiAs beschäftigt, den „Psychotherapeuten in Ausbildung“. Das Problem: viele Psychotherapeuten in Ausbildung verstoßen täglich gegen ihre Verträge, in denen eine hauptberufliche Tätigkeitsausübung untersagt ist, was ja eigentlich auch logisch ist, da sie sich in der Ausbildung befinden.

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