Reform der Pflegeausbildung: Noch auf der Kippe oder schon vor der Geburt verstorben?

Wie man auch immer die nun langsam auslaufende Legislaturperiode von CDU/CSU und SPD bewertet – das Thema Pflege war nicht nur auf der semantischen Ebene kontinuierlich vertreten. Der Gesundheits- und damit auch zuständigkeitshalber Pflegeminister Hermann Größe (CDU) hat einige gesetzgeberische Schneisen geschlagen, man denke an die Pflegeversicherungsreformen in mehreren Gesetzgebungspaketen. Seit wenigen Tagen ist er beispielsweise endlich da, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigen werden nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden eingestuft. »Damit einher geht eine bessere Berücksichtigung von kognitiven (Funktionen, die mit Wahrnehmung, Denken, Lernen zu tun haben) Einschränkungen, was sich insbesondere für Betroffene, die unter Demenz leiden, positiv auswirken soll«, so Frank Weidner, der  Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) in Köln, in seinem Beitrag Was leistet unser Pflegesystem, Herr Weidner? Zudem: »So sind Geld- und Sachleistungen für Pflegebedürftige aufgestockt worden und mehr Betreuungsangebote und -kräfte können nun mit Geld aus der Pflegeversicherung bezahlt und eingesetzt werden. Auch soll die Pflegeberatung durch eine größere Verantwortung der Kommunen verbessert werden.« Aber Weidner weist auch auf die weitgehend unbeantwortet gebliebene Frage hin, wer denn diese Leistungen zukünftig unter welchen Bedingungen erbringen soll: »… abgesehen vom Ausbau der Anzahl an gering qualifizierten Betreuungskräften leidet Deutschland unter einem inzwischen als verheerend zu bezeichnenden Fachkräftemangel in der Pflege. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge fehlen heute schon rund 100.000 Kranken- und Altenpfleger. Prognosen für die nächsten Jahre verheißen auch nichts Gutes. Bis 2030 soll sich der Fachkräftemangel sogar auf bis zu 500.000 Fachkräfte vervielfachen.«

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Rundreise durch die Pflege-Landschaft: Von einem ethischen Tabubruch bei Demenzkranken über Babyboomer mit Ansprüchen bis hin zu neubauenden Betreibern von Pflegeheimen

Es würde locker für eine Vollzeitbeschäftigung reichen, wenn man erfassen und einordnen soll, wie viele unterschiedliche Gewerke derzeit auf der Dauerbaustelle Pflege unterwegs sind und was genau sie da so treiben. Und wo derzeit nicht gearbeitet wird, obgleich dringender Bedarf besteht. Der Blick in die aktuelle Berichterstattung in den Medien öffnet einen bunten Strauß an Themen- und Problemfeldern, die zugleich alle auch irgendwie, vor allem für die Betroffenen, mehr oder weniger stark miteinander in Wechselwirkung stehen.

Unter der trockenen Überschrift Tarifverhandlungen gescheitert wird beispielsweise über das Scheitern eines wichtigen Unterfangens berichtet: In Brandenburg platzen Verhandlungen über einen einheitlichen Tarifvertrag in der Altenpflege. »Die Gewerkschaft verdi hat die Gespräche mit den Spitzenverbänden in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Brandenburg ausgesetzt, ein einheitlicher Tarifvertrag für die Altenpflege in Brandenburg ist vorerst vom Tisch. Die Verhandlungen begannen bereits vor knapp drei Jahren auf Initiative des brandenburgischen Arbeitsministeriums und verliefen bisher ergebnislos. Der Tarifvertrag sollte nach Angaben des Arbeitgeberverbands Pflege auch anderen Bundesländern als Blaupause dienen.« Wenn von Seiten der Gewerkschaft berichtet wird, dass »ein Teil der Gesprächspartner keine Tarifverhandlungen mit verdi führen will und zwei weitere Spitzenverbände beklagen, dass sie für eine Aufnahme von Tarifverhandlungen von ihren Mitgliedern nicht mandatiert werden«, dann kann man an diesem Beispiel das Problem erkennen, dass aufgrund der vielgestaltigen Arbeitgeberlandschaft „normale“ Tarifverhandlungen so gut wie unmöglich sind, denn neben den privaten Anbietern sind die Wohlfahrtsverbände und damit die Kirchen hier besonders aktiv – und die konfessionell gebundenen Arbeitgeber beharren auf dem „dritten Weg“ und den damit verbundenen Sonderrechten für die kirchlich gebundenen Arbeitgeber.

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