Ja gibt’s das denn: Wenn Deutsche das Ausland „überlasten“. Und ganz viele warten auf den EuGH

Die Debatte über die Zuwanderung von Menschen nach Deutschland geht munter weiter – sowohl in der mehr als einseitig-verzerrenden Variante der skandalisierenden Rede von der „Armutszuwanderung“ mit dem dort mitlaufenden Bild von „unsere“ Hartz IV-Töpfe auslöffelnden Massen aus den südeuropäischen Armenhäusern der EU (wobei das keinesfalls auf Deutschland bzw. Bayern beschränkt ist, wie der Wettstreit um Härte gegen Zuwanderer zeigt, dem man derzeit in Großbritannien beobachten muss), wie aber auch in einem parallel dazu vorgetragenen Lobgesang auf die vielen „qualifizierten“ Zuwanderer, die wir als Gesellschaft – die aufgrund der demografischen Entwicklung angeblich auf die Knie geht – so dringend brauchen. Insofern wird der vom Statistischen Bundesamt für 2013 gemeldete wahrscheinliche Zuwanderungsüberschuss von mehr als 400.000 Menschen in diesem Diskussionsstrang sicher freudig begrüßt:

»Die ohnehin schon hohen Wanderungsgewinne in den beiden Vorjahren (2011: +279.000, 2012: +369.000) werden der Schätzung zufolge 2013 nochmals übertroffen: Das Statistische Bundesamt rechnet damit, dass sogar erstmals seit 1993 etwas mehr als 400.000 Personen mehr aus dem Ausland zugezogen als ins Ausland fortgezogen sind. Damals hatte der Wanderungssaldo bei 462.000 gelegen.«

Aber wie immer liegt die Wahrheit wahrscheinlich in der Mitte oder anders formuliert: Die Wirklichkeit ist weitaus komplexer und selten schwarz oder weiß.

Ein Aspekt soll hier besonders herausgestellt werden, der eine wichtige, wenn nicht die zentrale Rolle spielt bei der teilweise hysterischen Debatte über (angeblich) ganz viele Armutsflüchtlinge, also Menschen, die nur deshalb zu uns nach Deutschland kommen, weil sie hier aus ihrer Sicht auf „paradiesische“ Sozialleistungen stoßen, mit denen sie dann – im Vergleich zu ihren Herkunftsländern – ein Leben „in Saus und Braus“ zu führen in der Lage sind. Es geht also um die Möglichkeit (oder den Ausschluss) vom Bezug der Sozialleistungen des Aufnahmelandes. Die Populisten haben das verdichtet auf die Rede über „Sozialtourismus“ oder „Sozialbetrug“ – und damit jeden Bezug von Hilfe unter das Dach eines ungerechtfertigten, ja eines illegalen Verhaltens gestellt. Hintergrund dieser völligen Verzerrung sind (neben ihrem Mobilisierungspotenzial einheimischer Wähler) auch die widersprüchlichen Signale, die von der deutschen Sozialgerichtsbarkeit ausgesendet werden. Da liegen Urteile vor, in denen die eher restriktive Rechtslage bestätigt wird, nach der das deutsche Sozialgesetzbuch II grundsätzlich ausdrücklich ausschließt, dass arbeitssuchende EU-Bürger Hartz IV erhalten, während andere Urteile den Hartz IV-Bezug auch von Anfang an meinen öffnen zu müssen – mit der Begründung, die bestehenden Leistungsausschlüsse in Deutschland seien europarechtlich nicht zu halten.

Dem obersten Sozialgericht unseres Landes wurde es zunehmend mulmig (auch vor dem steigenden Erwartungsdruck, eine Richtungsentscheidung zu treffen) und so hat es die Grundfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet – und nun warten alle, wie das europäische Gericht entscheiden wird, denn dieser Verweisung des BSG an das EuGH ist die Anerkenntnis, dass es ein europarechtliches Problem gibt.

Corinna Burdas hat die Gefechtslage in ihrem Artikel „Europa entscheidet über Hartz IV für EU-Ausländer“ skizziert (wobei die Anmerkung gestattet sei, dass es weniger „Europa“ sein wird, als der EuGH, was nicht nur ein semantischer Unterschied ist):

»Ginge es … tatsächlich allein um deutsches Recht, wäre die Rechtslage klar. Paragraph 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches(SGB) II stellt nämlich unmissverständlich fest, dass das Arbeitslosengeld II in Höhe von nunmehr maximal 391 Euro im Monat nicht an Ausländer gezahlt wird, die sich allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Mit dieser Ausschlussklausel solle der „Sozialtourismus“ von Personen verhindert werden, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht oder kaum integrierbar seien, wie etwas das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jüngst in einem Eilverfahren feststellte … im Zentrum des Streits stehen … im wesentlichen zwei – europäische – Regelwerke, die das Problem der Zuwanderung innerhalb der Grenzen der EU geradezu konträr lösen: Die europäische „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ stellt klar, dass alle EU-Bürger gleich behandelt werden müssen. Die gleiche Frage regelt die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen“, allerdings mit dem genau umgekehrten Ergebnis: Diese „Unionsbürgerrichtlinie“ erlaubt es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, EU-Ausländer von der Sozialhilfe auszunehmen. Gestützt wird das durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Er erlaubte im Juni 2009, Sozialhilfe erst dann zu gewähren, wenn der Arbeitssuchende eine tatsächliche Verbindung mit dem Arbeitsmarkt des Aufenthaltsstaats hergestellt hat. Von dieser Ausnahme hat Deutschland mit Paragraph 7 SGB II Gebrauch gemacht. «

Nun stellen sich natürlich viele die Frage, was und wie der EuGH entscheiden wird. Bekanntlich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand, was jede seriöse Prognostik erschwert bis verunmöglicht, aber man kann einen Blick nach links oder rechts werfen, um anhand anderer Entscheidungen Hinweise auf die anstehende zu finden: Ein Urteil zu einem Rentner, der staatliche Hilfen in Österreich beantragte, gibt solche Hinweise, mein Christian Rath in seinem Artikel „Wenn Deutsche das Ausland überlasten„. Er bezieht sich auf ein Urteil des EuGH aus dem September 2013 (Az.: C-140/12), das in Deutschland kaum bekannt ist.

Der Fall hat auch deswegen eine gewisse Pikanterie, denn er betrifft nicht die drohende Überlastung des deutschen Sozialsystems durch EU-Ausländer, sondern umgekehrt die drohende Überlastung des österreichischen Sozialsystems durch in die Alpenrepublik eingewanderte Deutsche.
Rath beschreibt die Fallkonstellation und die Entscheidung des EuGH zusammenfassend so:

»Konkret ging es um den deutschen Rentner Peter B., der 2011 mit seiner Ehefrau nach Österreich zog. B. bezieht aus Deutschland eine kleine Erwerbsminderungsrente. In Österreich beantragte er zusätzlich die dortige Ausgleichszulage, mit der unzureichende Renten auf das Existenzminimum aufgestockt werden. Die österreichischen Behörden verweigerten B. jedoch die Ausgleichszulage. Er habe gar kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Österreich, weil er nicht über ausreichende Mittel verfüge, um seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Die Behörden beriefen sich dabei auf eine entsprechende Klausel im österreichischen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz.
Der EuGH beanstandete die österreichische Klausel. Die dortigen Gerichte müssten vielmehr prüfen, ob die Gewährung der Leistung im konkreten Fall das Sozialsystem „unangemessen“ belastet.«

Die EuGH-Argumentation, dass Österreich prüfen müsse, ob die Gewährung der Leistung im vorliegenden Fall das Sozialsystem „unangemessen“ belastet, war auch Referenzpunkt für eine Entscheidung des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts:  Hartz IV dürfe für arbeitssuchende EU-Bürger nicht automatisch und ohne Ausnahme ausgeschlossen werden.

Christian Rath sieht in der EuGH-Entscheidung den deutschen Rentner in Österreich betreffend die folgenden Hinweise für das anstehende Urteil zum Hartz IV-Bezug für EU-Ausländer in Deutschland betreffend:

»So misst der EuGH den Fall nicht an der „EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit“, die in der Regel eine strikte Gleichbehandlung der EU-Bürger bei Sozialleistungen fordert. Maßstab sei vielmehr die Unionsbürger-Richtlinie, die ausdrücklich vorsieht, dass EU-Bürgern in bestimmten Konstellationen „Sozialhilfe“ verweigert werden kann.
Der Begriff der „Sozialhilfe“ wird zudem weit ausgelegt. Auch die österreichische Ausgleichszulage für Rentner wird deshalb als „Sozialhilfe“ eingestuft. Dies spricht dafür, dass der EuGH auch deutsche Hartz IV-Leistungen als „Sozialhilfe“ im Sinne des EU-Rechts werten wird.«

Damit wären wir in einem Kernbereich der zu entscheidenden Problematik angekommen, auf den auch Corinna Burdas in ihrem Beitrag hingewiesen hatte: So sei es »ungeklärt, ob das 2005 eingeführte Arbeitslosengeld II unter den Begriff der Sozialhilfe fällt oder eher eine „beitragsunabhängige Geldleistung“ ist, die nach der Unionsbürgerrichtlinie nicht ausgeschlossen werden darf. Damals wurden Sozialhilfe und die frühere Arbeitslosenhilfe zu einer Leistung zusammengefasst.«

So richtig kompliziert wird es, wenn man berücksichtigt, dass der EuGH in seinem Österreich-Urteil auch eine Pflicht zur „finanziellen Solidarität“ der Aufnahmestaaten betont hat, vor allem, wenn die Bedürftigkeit des EU-Bürgers „nur vorübergehender Natur“ ist. Ein „automatischer Ausschluss der wirtschaftlich nicht aktiven Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten“ von der Sozialhilfe sei deshalb unzulässig.

Schon wieder so ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auf eine neue Mega-ABM für Juristen hindeutet: „Nur vorübergehender Natur“ – wie kann man das operationalisieren? Wann ist die Bedürftigkeit „nur vorübergehend“ und wann wird sie etwas anderes? Man verdeutliche sich die hier verborgene Problematik nur an der deutschen Diskussion über den „harten Kern“ an (formal?) erwerbsfähigen Langzeitarbeitslosen im Grundsicherungssystem, die sich seit Jahren im Leistungsbezug befinden (vgl. hierzu ausführlicher die quantitativen Befunde in der Studie von Obermeier, Tim; Sell, Stefan und Tiedemann, Birte: Messkonzept zur Bestimmung der Zielgruppe für eine öffentlich geförderte Beschäftigung. Methodisches Vorgehen und Ergebnisse der quantitativen Abschätzung, Remagen, 2013).

Übrigens kann man hinsichtlich der Debatte über den „harten Kern“ der Hartz IV-Empfänger in Deutschland auch einen grundlegenden und jetzt hoch relevanten Differenzierungsaspekt unserer sozialen Sicherungssysteme erkennen, denn mit Blick auf die Menschen, die sich seit Jahren im Hartz IV-Bezug befinden, wird immer wieder vorgetragen, dass sie aben nur noch formal erwerbsfähig seien, aber mittel- und langfristig keine Perspektiven haben werden auf einen Arbeitsplatz, so dass man doch überlegen solle, diese Menschen aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II) herauszunehmen und sie in das SGB XII (Sozialhilfe) zu überführen. Und da haben die Deutschen selbst ein echtes Zuordnungsproblem, denn die Abgrenzung, also SGB II für die Erwerbsfähigen und SGB XII für die Nicht-(mehr)-Erwerbsfähigen, ist nur scheinbar eindeutig, man werfe nur einen Blick in die Zielbestimmung des (Rest-)Sozialhilfe-Gesetzes SGB XII, also in den § 1: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten.“ Ja wenn die Leistung sie befähigen soll, unabhängig von ihr zu leben, dann steckt dahinter ganz offensichtlich die Vorstellung, dass zumindest die Option vorhanden sein muss, dass sich die Sozialhilfe-Empfänger beispielsweise durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder von der Bedürftigkeit befreien können, außer man reduziert die Optionen auf ein Entkommen aus der Hilfsbedürftigkeit auf einen auch bei Nicht-Erwerbstätigkeit erzielbaren Lotto-Gewinn, wenn man denn mitspielt.

Vor diesem Hintergrund könnte man schon auf den Gedanken kommen, dass das EuGH nicht im Sinne einer Ausschlussregelung entscheiden wird, denn EU-Bürger, die in Deutschland Arbeit suchen, wollen ja noch wirtschaftlich aktiv sein und deshalb benötigen sie nach EU-Logik eigentlich einen stärkeren Schutz im Aufnahmestaat als Rentner, so könnte man argumentieren. Ob die Richter das tun werden, steht in den Sternen und bleibt mithin abzuwarten.

Und bei aller Fokussierung auf die hier besprochene Problematik sollte man nicht vergessen: »Wer schon einmal in Deutschland gearbeitet hat oder ein Gewerbe betreibt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II – zumindest als Aufstockungsleistung, wenn der Verdienst nicht zum Leben ausreicht. Auch Kindergeld erhalten alle EU-Bürger – übrigens unabhängig davon, ob sich die Kinder in Deutschland aufhalten«, so Corinna Budrich in ihrem Artikel.

Und eine letzte, gleichsam fundamentale Anmerkung: Wir sind hier konfrontiert mit gesellschaftlichen Kräften, die man nicht wirklich und vor allem nicht im entferntesten wird vollständig abblocken können. Man muss sehen: Wenn wir ein derart großes Wohlstandsgefälle haben zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, das sich derzeit sogar noch vergrößert aufgrund der divergierenden ökonomischen Entwicklung, dann werden Menschen in einem „Binnenmarkt“ mit dem grundsätzlichen Recht der Personen-Freizügigkeit versuchen, ihr Glück zu suchen dort, wo die Lebensbedingungen deutlich besser sind oder zumindest erscheinen.

Natürlich kann das, wenn man realistisch und pragmatisch bleibt, nicht bedeuten, dass man jegliche Zuwanderung einschränkungslos zu akzeptieren hat. Man muss sich in diesem Fall darüber im Klaren sein, dass das zu massiven gesellschaftlichen Spannungen und Konflikten führen würde, die möglicherweise unverantwortbare Folgen hätten. Aber einen Mittelweg zu finden, wie man den aus dem nicht-aufhaltbaren Streben nach einem besseren Leben resultierenden Wanderungsbewegungen und den berechtigten Schutzinteressen der „Insider“ der Aufnahmeländer gerecht werden kann, das bleibt eine Aufgabe von Politikgestaltung, die a) höchst komplex ist und b) deren Lösung einem durch Gerichtsentscheidungen nicht abgenommen werden. Gerade wenn das so ist, muss man den modernen Populisten und ihrem das gesellschaftliche Klima vergiftenden öffentlichen Debatten so weit es geht Einhalt gebieten, man sollte aber auch nicht den Fehler machen, so zu tun, als wäre Zuwanderung im Gegenteil nur toll und ein großes Geschäft. Für manche Arbeitgeber und manche Branchen ist das sicher so, aber für viele andere Menschen sind damit oftmals erhebliche Konflikte und auch Verschlechterungen ihrer Lebensbedingungen verbunden, die man dann nicht den Populisten überlassen sollte.

Auch in Österreich das gleiche Problem wie in Deutschland: ein föderaler Flickenteppich bei der Kinderbetreuung. Und eine notwendige Debatte über Mindeststandards

Wenn in Deutschland über Kindertageseinrichtungen (und Kindertagespflege) diskutiert wird, dann wird immer gerne über „die“ Kitas oder „die“ Tagespflege gesprochen – dabei sind die Verhältnisse überaus heterogen, wir sind konfrontiert mit 16 unterschiedlichen Systemen der Kindertagesbetreuung in den Bundesländern und auch innerhalb der Länder gibt es oft von Kommune zu Kommune erhebliche Varianzen, beispielsweise bei den Elternbeiträgen oder der konkreten Finanzierung. Allein vor diesem Hintergrund verbieten sich allgemeine Aussagen über „die“ Kindertagesbetreuung.

Man kann sich die historisch gewachsenen Diskrepanzen allein schon auf der Ebene eines Bundesländervergleichs verdeutlichen, wenn man sich die Streuung der Personalschlüssel in den Kitas anschaut – es handelt sich hierbei, damit keine Missverständnisse auftauchen, die nicht um die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation, die ist ausgehend von den hier zitierten Werten noch schlechter, weil es sich nur um eine statistische Größe handelt, wie viele ganztags betreute Kinder auf eine Ganztagsfachkraft rechnerisch kommen, wohl wissend, dass die auch mal krank sein kann oder im Urlaub ist. Schaut man sich vor diesem Hintergrund die Bundesländerwerte an, dann fällt die erhebliche Streuung zwischen den Ländern auf. Nehmen wir einmal nur die klassischen Krippengruppen, also für Kinder unter drei Jahren. Dann liegt der 2013 vom Statistischen Bundesamt in der Studie „Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Ergebnisse auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen 2012“ veröffentlichte beste Wert in Bremen bei 1 zu 3,2 Kinder, während der schlechteste Wert von Sachsen-Anhalt mit 1 zu 6,9 Kindern unter drei Jahre erreicht wird. Das bedeutet, der Personalschlüssel im Osten ist mehr als doppelt so schlecht wie in Bremen. Und wenn man jetzt weiß, dass auch der Spitzenwert in Bremen nicht den Wert erreicht, der in der frühpädagogischen Fachdiskussion als aus fachlichen Gründen geboten angesehen wird, dann kann man schnell erkennen, welche hoch problematischen Verhältnisse wir hier bei uns in Deutschland haben.

Auch Österreich ist mit dieser Problematik konfrontiert – nur sind es dort nicht 16, sondern „nur“ neun Bundesländer, was aber völlig ausreicht, um einen echten föderalen Flickenteppich hinzulegen. Darüber und vor allem über die Unterausstattung mit Personal berichtet eine neue Studie, die von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegeben und nunmehr veröffentlicht wurde:

Stephanie Klamert, Marion Hackl, Caterina Hannes, Winfried Moser: Rechtliche Rahmenbedingungen für elementarpädagogische Einrichtungen im internationalen Vergleich. Eine Studie des Instituts für Kinderrechte und Elternbildung im Auftrag der der Arbeiterkammer Wien, Wien 2013

Gudrun Springer berichtet in ihrem Artikel „Kinderbetreuung: Neun Länder, neun Konzepte“ von einigen Befunden der Studie:

  • Beim Betreuungsschlüssel zeigt sich, dass im Österreich-Schnitt auf eine Fach- oder Hilfskraft 13 Kinder kommen. Rechnet man nur die Zahl der Kindergartenpädagoginnen, liegt der Schlüssel bei 1:24 – weit weg von der Empfehlung des Network on Childcare, wonach eine Betreuungskraft auf maximal 15 Kinder schauen soll (in Finnland beaufsichtigt eine Fachkraft sieben Kinder).
  • Die vorgeschriebene Gruppengröße liegt zwischen maximal 20 Kindern in Tirol und 25 in Wien, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark.
  • Für das unterstützende Personal ist laut Studie in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gar keine Ausbildung gesetzlich festgeschrieben. Dabei arbeiten Kindergartenhelferinnen laut Karin Samer von den Wiener Kinderfreunden stark betreuend mit, denn: „Der Fachkräftemangel wäre nicht ohne Assistentinnen abzufangen.“ Österreich bräuchte demnach mindestens 900 zusätzliche Kindergartenpädagogen.
  • Der Besuch des Kindergartens ist in allen Bundesländern … im Jahr vor der Schulpflicht gratis (20 Stunden). Darüber hinaus sind die Regelungen für Elternbeiträge laut Studie „äußerst heterogen“ und daher nur bedingt vergleichbar.

Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse sowie die daraus abgeleiteten politischen Forderungen hat die Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit einigen Gewerkschaften auf einer Pressekonferenz unter dem Titel „Mehr Qualität in der Kinderbetreuung. Internationaler Vergleich, Erfahrungen aus der Praxis und politische Forderungen“ veröffentlicht. Und die Forderungen (S. 7) sind konkret formuliert und zugleich hilfreich für die gleiche Debatte, die auch hier in Deutschland notwendig ist:

  • Qualitätsstandards österreichweit: Stufenplan für die Vereinheitlichung mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen gesetzliche Regelung von Mindeststandards (Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Vorbereitungszeit, etc.) 
  • Einheitliche Ausbildungsstandards für das unterstützende Personal: Das unterstützende Personal ist in Österreich unverzichtbar in der Betreuung der Kinder. Ohne diese KollegInnen würde Österreich keine internationale Empfehlung zum Betreuungsschlüssel erreichen. Daher sind auch Ausbildung und die Berufsbezeichnung entsprechend österreichweit einheitlich zu sichern.
  • Hochschul-Ausbildung für PädagogInnen: Die Ausbildung von PädagogInnen auf Hochschulniveau soll auf den Weg gebracht werden. Vom Kinderhilfswerk UNICEF gibt es die Empfehlung, dass zumindest die Hälfte der PädagogInnen über eine Hochschulausbildung verfügen soll.
  • Finanzielle Rückendeckung für Gemeinden: Diese sollen künftig Zuschüsse nach der Zahl der betreuten Kinder erhalten, was bedeutet: je besser das Betreuungsangebot, desto mehr Geld (Stichwort aufgabenorientierter Finanzausgleich).
  • Kollektivvertrag: Für den privaten Bereich soll es einen Kollektivvertrag für alle Bundesländer geben.

In Deutschland muss es in den kommenden Monaten darum gehen, das von der Noch-Bundesfamilienministerin Schröder bereits im Sommer in Aussicht gestellte „Bundesqualitätsgesetz“ für den Bereich der Kindertagesbetreuung mit Leben zu füllen. Über dieses Gesetz sollten endlich im SGB VIII konkrete Personalstandards festgeschrieben werden, die bislang vollständig fehlen. Ein möglicher Ansatz wäre, dass man im Kinder- und Jugendhilfegesetz Mindestpersonalstandards normiert, die sich orientieren an den derzeit besten Personalschlüsseln, die wir in den westlichen Bundesländern haben. Auf dieser Grundlage wären dann alle Bundesländer verpflichtet, in einem zu definierenden Zeitrahmen diese Werte in ihren Einrichtungen sicherzustellen. Natürlich Würde eine solche Regelung bedeuten, dass der Bund sich aufgrund der Konnexität s Regeln an der Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtung unter Tagespflege anteilig beteiligen müsste. Aber genau das ist schon seit langem überfällig und unbedingt erforderlich, um das derzeit vorhandene krasse Missverhältnis in der Kosten-Nutzen-Architektur zuungunsten der Kommunen und zugunsten des Bundes und der Sozialversicherungen abzumildern.

Konkretere Vorschläge mit Blick auf eine Umsetzung der seit langem geforderten anteiligen Bundesfinanzierung über einen „KiTa-Fonds“ habe ich vor kurzem in einem Diskussionspapier veröffentlicht:

Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland, Berlin, Oktober 2013

Das Kreuz mit den Zahlen, aber nicht nur Zahlenspielerei – auch Österreich streitet über „offene“ und „versteckte“ Arbeitslose

In diesen wechselhaften Zeiten ist es schon fast ein Wert an sich, wenn man sich auf ein ewig wiederkehrendes Ritual verlassen kann – gemeint ist an dieser Stelle die allmonatliche Berichterstattung über die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland. Aber mit dem Begriff „die Arbeitslosen“ fängt das Problem schon an.

So verkündete beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit für den August 2013 die folgende Botschaft: „Im August ist die Zahl der Arbeitslosen erneut leicht auf 2,94 Millionen gestiegen“. Und genau diese Zahl flimmert dann bereits am Abend über die Bildschirme der Fernseher in den deutschen Wohnstuben und wird am Folgetag auf den ersten Seiten vieler Tageszeitungen zu lesen sein. Aus Sicht der politischen Psychologie besonders wichtig sind natürlich die ,94 hinter der zwei, denn damit liegt die Zahl der Arbeitslosen unter der Grenze von 3 Millionen. Aber wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall Kritikaster, die sich mit der offiziellen Mitteilung nicht zufrieden geben wollen. Und die gar behaupten, dass die echte Zahl der Arbeitslosen deutlich über den hier ausgewiesenen 2,94 Millionen liegen würde. So beispielsweise – mittlerweile ebenfalls jeden Monat – die Webseite „O-Ton-Arbeitsmarkt„, wo man zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen diesen Hinweis finden kann: „Offizielle Statistik verschweigt über 816.000 Menschen ohne Arbeit„. Wobei man fair sein sollte, den die Statistik der Bundesagentur für Arbeit liefert sehr wohl diese deutlich höheren Zahlen, allerdings wird genau diese Zahl nicht genannt in den Pressekonferenzen des Vorstands der BA, sondern die niedrigere Zahl der „registrierten“ Arbeitslosen, also eben jene 2,94 Mio. Menschen, wird auf den Pressekonferenzen an der vor allem für die Medien relevanten ersten Stelle genannt. Man kann sich dann die Zahl der fehlenden Arbeitslosen aus dem Statistik-Tabellen der Bundesagentur für Arbeit heraus suchen, was aber die wenigsten Journalisten tun.

Und dann ergibt sich eben mit der Befund, auf denen O-Ton-Arbeitsmarkt abstellt: »Denn Monat für Monat filtert die Bundesagentur für Arbeit tatsächlich Arbeitslose aus der offiziellen Arbeitslosenzahl in die Sonderkategorie Unterbeschäftigung. Im Juli über 816.000 Menschen nur deshalb, weil sie etwa an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnahmen, zum Zeitpunkt der Erfassung krankgeschrieben waren oder als über 58-Jährige innerhalb eines Jahres kein Jobangebot erhielten.«

Allerdings muss der Vollständigkeit halber angemerkt werden, dass auch diese um 816.000 Menschen erhöhte Zahl an Arbeitslosen nicht in der Lage ist, die wirkliche Problematik auf dem Arbeitsmarkt in toto abzubilden. Denn das landläufige Gegenteil von Arbeitslosigkeit ist bekanntlich eine Beschäftigung – und viele Menschen assoziieren – oftmals unbewusst – Beschäftigung mit einer normalen Vollzeitbeschäftigung mit einem halbwegs normalen Verdienst. Aber beschäftigt im Sinne der Statistik ist eben auch jemand, der beispielsweise nur einen 450-Euro-Job ausübt oder der nur 20 Stunden in der Woche arbeitet, auch wenn beide eigentlich gerne länger arbeiten würden, wenn es der berühmte Arbeitsmarkt nur hergeben würde. Und natürlich sagt die eine Zahl der Beschäftigten auch nichts darüber aus, zu welchen Bedingungen die „Normalarbeitnehmer“ oder die Minijobber oder die Selbständigen in der Praxis wirklich tätig sind. Aber auch wenn wir uns im Rahmen der konventionellen Arbeitsmarktstatistik bewegen, sind die von den Kritikern ausgewiesenen 816.000 Menschen, die tatsächlich arbeitslos sind und den 2,94 Millionen registrierten Arbeitslosen hinzuzurechnen wären, noch zu niedrig angesetzt. So können wir der IAB-Prognose 2013 „Der Arbeitsmarkt bekommt konjunkturellen Rückenwind“ entnehmen: »Zur Stillen Reserve im engeren Sinn zählen entmu- tigte Personen, die sich trotz Erwerbslosigkeit nicht bei den Arbeitsagenturen melden.« Und diese Gruppe, die zu denen, die sich Maßnahmen oder vorruhestandsähnlichen Maßnahmen befinden, noch hinzuzuzählen wären, hat nach IAB-Angaben ein Volumen von weiteren 720.000 Menschen. Wir werden auf diese hier für Deutschland ausgewiesen Gruppe noch zurückkommen.

Und so richtig schwierig wird es für die allermeisten, wenn man darauf hinweist, dass es nicht nur die 2,94 Millionen Menschen gibt, die offiziell arbeitslos registriert sind, sondern das sich allein im Grundsicherungssystem („Harz-IV“) mehr als 5,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsempfänger befinden, von denen ganz offensichtlich viele gar nicht als registrierte Arbeitslose gezählt werden, obgleich sie erwerbsfähig und zugleich hilfebedürftig sind (vgl. hierzu den Blog-Beitrag „Mit den Millionen kann man schon mal durcheinander kommen: Von Leistungsberechtigten, An-sich-Leistungsberechtigten und der Restgruppe der Arbeitslosen. Und was das alles mit dem Regelsatz für Hartz IV-Empfänger zu tun hat“ auf dieser Website).

Aber alle diese Punkte sollen hier nicht weiter diskutiert, sondern der Blick soll über die Landesgrenzen nach Österreich gerichtet werden, wo es jetzt ebenfalls eine interessante Debatte darüber gibt, wer eigentlich – wirklich – arbeitslos ist und wer davon (nicht) gezählt wird. Österreich ist auch deshalb interessant, weil es nicht nur wie Deutschland im europäischen Vergleich über eine niedrige Arbeitslosenquote verfügt, sondern ganz konkret im EU-Vergleich der offiziellen Arbeitslosenzahlen auf dem ersten Platz mit einer entsprechend niedrigen Arbeitslosenquote rangieren kann. Also eine echte Erfolgsstory, die sich natürlich generell, vor allem aber in Zeiten des Wahlkampfs, gut verkaufen lässt. So wie derzeit gerade. Da mag man es aus der Perspektive der herrschenden Kräfte gar nicht, wenn jemand kommt und behauptet, die Arbeitslosenzahlen wären viel zu niedrig ausgewiesen. Und mit dem Platz 1 im EU-Vergleich ist es auch vorbei. Aber der Reihe nach.

Offiziell gibt es in Österreich 220.000 Arbeitslose. Das ist eine erfreulich niedrige Zahl. Laut der Statistikbehörde Eurostat gibt es seit 2010 keinen anderen EU-Staat, in dem die Arbeitslosenquote derart niedrig gewesen wäre. Aber die Zahl der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen wird nun durch eine neue Studie angegriffen, wie der „Standard“ in seiner Online-Ausgabe berichtet („250.000 Arbeitslose jenseits der Statistik„):

»… Ökonomen der Denkfabrik Agenda Austria haben nachgerechnet und kommen zu teils erstaunlichen Ergebnissen über die wahre Zahl der Arbeitslosen in Österreich. Demnach gibt es in Österreich 250.000 versteckte Arbeitslose, die meisten von ihnen sind zwischen 55 und 64 Jahre alt. Rechnet man sie in die Statistik mit ein, wäre Österreichs Arbeitslosenquote im ersten Quartal 2013 nicht bei 5,1, sondern bei 10,3 Prozent gelegen. Im Europavergleich stünde die Republik zwar immer noch gut da, den Spitzenplatz in der EU wäre man aber los.«

Die Agenda Austria ist eine von Industriellen und vermögenden Privatleuten finanzierte Forschungseinrichtung unter Leitung des illustren Dr. Franz Schellhorn, ehemals Journalist bei der österreichischen Tageszeitung „Die Presse“. Auch die Tageszeitung „Kurier“ berichtet in ihrer Online-Ausgabe von den neuen Ergebnissen: „Auf den Spuren der versteckten Arbeitslosig­keit. Studie: Heimische Arbeitslosen-Quote in Wirklichkeit doppelt so hoch wie angegeben„. So etwas kommt in der Endphase des Wahlkampfs in Österreich bei vielen sicher nicht gut an, aber wir schauen trotzdem oder gerade deswegen mal genauer hin:

Grundlage ist die Studie „Österreich, das Land der versteckten Arbeitslosigkeit“ der „Denkfabrik“ Agenda Austria. Darin kommen die beiden Autoren zu dem Ergebnis, dass man »vor allem bei den AMS-Schulungsteilnehmern, Frühpensionisten und der sogenannten „stillen Reserve“ fündig« geworden sei. Diese Gruppe erklären die Differenz zwischen den offen ausgewiesenen und den nun genannten „tatsächlichen“ Arbeitslosen. Wobei man an dieser Stelle darauf hinweisen sollte, dass der AMS – also das österreichische Pendant zur Bundesagentur für Arbeit – bei den allmonatlichen Präsentationen immer sehr deutlich auf die Zahl der Schulungsteilnehmer hinweist, offensiver als die BA. »„Österreich versteckt vor allem bei den 55- bis 64-Jährigen jede Menge Arbeitslose, dafür sind wir bei den Jüngeren wider Erwarten gut“, meint Agenda-Austria-Chef Franz Schellhorn und verweist auf die im EU-Vergleich nach wie vor niedrige Erwerbsquote bei den Älteren. Der Spitzenplatz bei der EU-Arbeitslosenquote sei aber mit teuren Frühpensionierungen erkauft worden«, schreibt der Kurier. Die Studie spricht an dieser Stelle von rund 81.000 versteckt Arbeitslose in dieser Altersgruppe und damit weit mehr als die 60.000 Menschen in Schulungsmaßnahmen des AMS, die auch nicht auftauchen in der offiziellen Zahl. Der Rest der Differenz speist sich aus der hier schon für Deutschland angesprochenen „stillen Reserve“, die auf 190.000 taxiert wird.

Aber auch Eurostat weist die „stille Reserve“ für Österreich auf der Basis der monatlich 1.500 Haushaltsbefragungen aus, nur tauchen die eben nicht in der offiziellen Arbeitslosenzahl auf, denn sie sind ja auch nicht offiziell arbeitslos. Eurostat kommt derzeit auf 126.000 Menschen in dieser Gruppe.

„Diese Zahl gibt es, die Medien interessieren sich nicht für sie“ , wird Melitta Fasching von der Statistik Austria zutreffend in dem Kurier-Artikel zitiert. Und auf die Frage, warum diese Menschen nicht auch offiziell ausgewiesen werden, sagt sie: „Die stille Reserve ist keine homogene Gruppe – zu ihr zählen Pensionisten ebenso wie Studenten und Eltern, die ihre Kinder betreuen“ , sagt Fasching, „es mache wenig Sinn, sie mit klassischen Arbeitssuchenden in einen Topf zu werfen“.
Das AMS kann mit der Studie wenig anfangen: „Die Zahlen sind überhaupt nicht nachvollziehbar“, so Sprecherin Beate Sprenger. Den betroffenen Frühpensionisten werde automatisch ein Arbeitswunsch unterstellt, was man bei den Frühpensionisten durchaus diskutieren kann und muss. Und IHS-Arbeitsmarktexperte Helmut Hofer hält es für unseriös, ein mögliches, aber theoretisches Beschäftigungspotenzial pauschal als Arbeitslose zu bezeichnen.

Die österreichische „Partei der Arbeit“ in der Realität der Leiharbeit sowie ein deutscher Wahlkampf ohne Arbeitslose

Bei ihrem Wahlkampfauftakt im Wiener Museumsquartier inszenierte sich die österreichische Sozialdemokratie, die SPÖ, als „Partei der Arbeit“. Das tut sie auch in Werbefilmen und im Internet. Jedes einzelne prekäre Arbeitsverhältnis sei eines zu viel in Österreich, die „sogenannte Flexibilisierung“ sei nichts anderes als ein Abbau der Arbeitnehmer-Rechte, so der Bundeskanzler Werner Faymann in seiner Eröffnungsrede. Hört sich gut an. Aber für den „Schutzpatron der Arbeitnehmer“ sind dann solche Schlagzeilen weniger schön: „Bei der „Partei der Arbeit“ bedienen Leiharbeiter„. Die meisten der 1.500 Genossinnen und Genossen wussten aber nicht, dass sie von Angestellten einer Personalvermittlung, also von Leiharbeitern, mit Essen und Trinken versorgt wurden. Wenn Anspruch und Wirklichkeit aufeinander treffen:

»Rund neun Euro verdienen die Beschäftigten der Leiharbeiterfirma laut eigenen Angaben pro Stunde – für den Geschmack vieler SPÖ-Mitglieder viel zu wenig. Man habe ihm „fast den Appetit“ verdorben, meinte ein Funktionär, der „15 Euro aufwärts“ für einen angemessenen Stundenlohn hält.«

Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos verdeutlicht in seiner Stellungnahme ein Grundproblem, das hier viel interessanter ist, verweist es doch auf die allgemeinen Mechanismen, die auf dem Arbeitsmarkt ablaufen: „Es ist so, dass wir die Firmen, die hier Catering betreiben, als Firma anstellen“.

Und weiter erfahren wir, dass die SPÖ sich ganz korrekt wie ein stinknormaler Arbeitgeber verhalten hat, der sich in der Welt des Outsourcing bewegt – wir lernen aber auch etwas, was ich an dieser Stelle besonders hervorheben möchte, nämlich die Relationen von dem, was Auftraggeber zahlen und was unten ankommt:

»Die SPÖ beteuerte am Samstag in einer Stellungnahme, der beauftragten Firma Cateringdesign pro Stunde und Person 22 Euro ohne Steuern bezahlt zu haben, für die Dauer der Veranstaltung also 110 Euro netto pro Person. Die Cateringfirma habe für den Personalbereich wiederum das Unternehmen GVO beaufragt und die 22 Euro pro Person und Stunde „1:1 an GVO weitergegeben“. Es sei der SPÖ versichert worden, dass GVO laut Kollektivvertrag entlohnt, heißt es in der Stellungnahme weiter.«

Erneut zeigt dieses Beispiel einen Grundtatbestand, den wir aus der Debatte über Leiharbeit, aber auch dem zunehmend an Relevanz gewinnenden Thema Werkverträge schon kennen: Es ist eine Frage der Logik, dass es keine große Differenz geben muss zwischen dem, was unten ankommt und was oben gezahlt wird, wenn zwischen dem, der die Arbeit macht und dem, der die Arbeit in Anspruch nimmt ein oder mehrere Unternehmen zwischengeschaltet sind, die aus diesem Vorgang ihren Gewinn ziehen wollen. Das war schon beim Sklavenhandel so und ist in der modernen Welt des Mit-Arbeitskräften-Handelns nicht anders.

Wenn wir schon aus Österreich irgendwie wieder in Deutschland angekommen sind, dann fällt einem ergänzend der in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erschienene Kommentar „Wahlkampf ohne Arbeitslose“ von Winand von Petersdorff ins Auge. Er zitiert in seinen Anmerkungen eine leider bittere Wahrheit und eine steile These, die allerdings derzeit immer öfter in den Medien verbreitet wird.

Der Kommentator bezieht sich auf vor kurzem vorgelegte Umfrageergebnisse des Instituts für Demoskopie Allensbach über Themen, die den Deutschen in Zeiten des Wahlkampfs wichtig seien: Auf dem vorletzten Platz lag das Thema Sicherheit des Arbeitsplatzes. Und das sei, so der Kommentator, absolut verständlich: »Deutschland hat so viele Erwerbstätige wie nie. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsplätze steigt stetig. Immer mehr Regionen in Deutschland nähern sich der Vollbeschäftigung.«

Grundsätzlich stimmt die Aussage, vor dem Hintergrund von mehreren Jahren positiver Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland im Zusammenspiel mit vielen anderen Faktoren wie demografischer Entwicklung usw. ist das auch kein Wunder, wobei man an dieser Stelle natürlich immer wieder Einwände vorbringen kann, wenn man – wie beispielsweise in der Abbildung der Gewerkschaft ver.di – versucht, einen differenzierteren Blick zu werfen auf die Arbeitsmarktentwicklung. Und hier ist noch gar nicht die Entwicklung der Qualität der Arbeitsverhältnisse hinsichtlich der Löhne berücksichtigt. Weitaus bedrückender – zugleich aber auch weitaus realitätsnäher – wird es, wenn man dann auch noch in Rechnung stellt, dass es für einen bestimmten Teil der Arbeitslosen in den vergangenen Jahren sogar noch schwieriger geworden ist, auf dem Markt für bezahlte Arbeit wieder Fuß zu fassen: Wir beobachten eine massive Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit im „Hartz IV-System“, die aber auch so gut wie gar nicht mehr auftaucht im Wahlkampf und – was noch schlimmer ist – im Bewusstsein vieler politisch Verantwortlicher ebenfalls nicht mehr. Es sei an dieser Stelle nur auf die Veröffentlichungen auf der Seite „O-Ton Arbeitsmarkt“ hingewiesen, wo immer wieder auf die empirisch beobachtbare Verhärtung der Langzeitarbeitslslosigkeit hingewiesen wird. Hierzu nur zwei Beispiele: Die Dauer des Hilfebezugs ist nach „Hartz IV“ deutlich länger als in der alten Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV“: Dauer des Hilfebezugs deutlich länger als vor den Reformen) sowie „Von Erfolgsmeldungen und der Wirklichkeit: Nur monatlich 0,3 Prozent der „Hartz IV“-Empfänger beenden ihre Hilfebedürftigkeit durch Arbeit„.

Doch für den Kommentator Winand von Petersdorff spielen diese Aspekte keine Rolle, er kaut statt dessen das wieder, was der Mainstream so perpetuiert: Gerhard Schröders »Arbeitsmarktreformen haben nicht nur die nötige Flexibilisierung gebracht, sie haben auch die Arbeitsmoral selbst gestärkt«. Stärkung der Arbeitsmoral, so kann man die Wirkungen der Hartz-Reformen auch titulieren. Diese immer wieder zu beobachtenden Verkürzung, wenn nicht gar Verdrehung des Auswirkungen des komplexen Gefüges „Hartz IV“ sind schade und unnötig, bringt der Kommentator doch vorher wesentlich relevantere Faktoren zur Erklärung des deutschen Erfolgs auf dem Arbeitsmarkt, der doch immer – das darf hier aus einer alten volkswirtschaftlichen Position erwähnt werden – ein abgeleiteter Markt ist. So schreibt er:

»Die diversifizierte Struktur der Volkswirtschaft mildert die Wirkung von Schocks, die von einzelnen Branchen ausgehen wie zuletzt vom Bankensektor. Die deutsche Industrie profitiert mit ihrem Sortiment besonders stark vom Megatrend der letzten Jahre, von dem Aufstieg der Schwellenländer.
Sehr langsam entspannt zudem die demographische Entwicklung des Landes den Arbeitsmarkt. Firmen und Verwaltungen bekommen zunehmend Probleme, für ausscheidende Arbeitnehmer Ersatz zu finden.«

Aber der hier besonders interessierende Punkt in seiner Argumentation ist ein ebenfalls immer öfter auftauchendes Bild: »Die Jugendarbeitslosigkeit – in den meisten europäischen Ländern eine der größten sozialen und ökonomischen Herausforderungen überhaupt – verschwindet hierzulande gerade.« Damit reflektiert er eine Welle der Berichterstattung, die auch durch solche Artikel vorangetrieben wird: „Suche Azubi, biete Auto„: »Kurz vor Beginn des Lehrjahrs sind in Deutschland noch Zehntausende Ausbildungsplätze frei. Die Lehrbetriebe locken mit Begrüßungsgeld, Smartphone oder einem eigenen Wagen«, so die Frontberichterstattung auf Spiegel Online. Garniert wird der Bericht mit Beispielen aus ostdeutschen Handwerksunternehmen, was jungen Leuten heutzutage angeblich alles so nachgeschmissen wird, wenn sie sich den bequemen, eine Berufsausbildung anzufangen oder eine solche länger als einige wenige Monate durchzuhalten. Dabei findet man komplexere Hinweise auf die Realität in dem Artikel selbst:

»Vor allem in Ostdeutschland habe sich die Zahl der Schulabgänger in den vergangenen zehn Jahren auf rund 114.000 halbiert. Zudem gebe es einen anhaltenden Trend zum Studium. Und von den tatsächlichen Bewerbern erfülle eben ein Teil nicht die Anforderungen für die Berufsausbildung.«

So ist es. Eine komplexe Gemengelage, die im Ergebnis dazu führt, dass zwar immer mehr Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, andererseits aber auch immer noch mehr als 270.000 junge Menschen pro Jahr in das überaus heterogene „Übergangssystem“ eingetreten sind, teilweise in mehrjährige Warteschleifen. Allerdings werden die dann alle nicht als „arbeitslos“ gezählt, weil sie ja irgendwie beschäftigt sind.

Zu der ganzen – wie gesagt komplexen – Problematik und den Notwendigkeiten wie auch die Möglichkeiten einer Unterstützung der dualen Berufsausbildung vgl. weiterführend die Beiträge in Christine Henry-Huthmacher und Elisabeth Hoffmann (Hrsg.): Duale Ausbildung 2020. 14 Fragen & 14 Antworten, St. Augustin: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2013.

Der deutsche Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz und der österreichische Blick darauf

Am 1. August 2013 ist in Deutschland der individuelle Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Kraft getreten und die Berichterstattung ist voll von scheinbaren Erfolgsmeldungen, was die Zahl der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kindern und Kitas und der Tagespflege angeht (vg. hierzu aber Sell, S.: Das deutsche „Betreuungs(platz)wunder“. Einige kritische Anmerkungen zu den Erfolgsmeldungen am Vorabend des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (= Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 06-2013), Remagen, 2013), aber auch von zahlreichen kritischen Berichten zum einen über fehlende Plätze, zum anderen auch über die Qualität bzw. Nicht-Qualität der Kleinkinderbetreuung.

Bei aller kritischen Distanz zu der Art und Weise der Umsetzung des Rechtsanspruchs in Deutschland – ein vergleichender Blick auf unsere Nachbarländer, was ja beispielsweise immer gerne in Richtung Frankreich oder die skandinavischen Länder getan wird, kann auch zeigen, dass Deutschland in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat bei dem Angebot an Betreuungsmöglichkeiten, gerade mit Blick auf die Schweiz oder Österreich. Vor diesem Hintergrund ist es interessant zu sehen, wie in Österreich das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs beobachtet und bewertet wird.

Recht auf Krippenplatz: Deutschland als Vorbild?“ fragen Karl Gaulhofer und Ulrike Weiser in ihrem Beitrag. Sie beschreiben die große Differenz zu den deutschen Nachbarn: In Österreich »gibt es weder ein Recht auf Krippe noch konkrete Pläne, auch beim Kindergarten existiert ein Rechtsanspruch erst ab dem fünften Lebensjahr.« Und die rot-schwarze Koalition in Österreich zeigt sich auf Nachfrage abwartend, was einen möglichen österreichischen Rechtsanspruch angeht.

»Würde man schon jetzt einen Rechtsanspruch für später fixieren, würde der Ausbau wohl schneller gehen, sagt Sonja Blum, Wissenschaftlerin am Österreichischen Institut für Familienforschung. Das zeige die Erfahrung aus Deutschland.« Als Zielgröße wird auch für Österreich eine Quote von 35% genannt, die am Anfang des Ausbaus in Deutschland stand. Aktuell soll die Betreuungsquote bei 20,8% liegen. Wobei gleich auf eine Erfahrung hingeweisen wird, die wir in Deutschland schmerzhaft machen mussten: »Angebot schafft Nachfrage. Seit sich die Politik offensiv um den Ausbau der Betreuung bemüht, wurden die Bedarfsquoten mehrmals nach oben korrigiert. Der Kita-Ausbau hat einen gesellschaftlichen Wandel ausgelöst.«

Der Artikel von Gaulhofer und Weiser identifiziert richtigerweise drei zentrale Konflikte beim Kita-Ausbau in Deutschland: Quantität versus Qualität, die Finanzierung sowie das Betreuungsgeld.

Wir brauchen ein Recht auf gute Kindergärten„, so das Plädoyer von Christoph Schwarz in seinem Leitartikel. Der Ausbau in Österreich, so Schwarz, wäre wünschenswert, aber zuvor braucht es ein Umdenken, denn viele sehen die Kindergärten als bloße Aufbewahrungsstätte. Er lobt den deutschen Weg: »Das Erfrischende an dem deutschen Vorstoß ist, dass es ausnahmsweise einmal nicht um eine Pflicht – wir erinnern uns an die immer wiederkehrende Debatte um die Kindergartenpflicht – geht, sondern um ein Recht, eine garantierte Leistung in Anspruch nehmen zu können. Die deutsche Politik zollt mit der Maßnahme zugleich der veränderten gesellschaftlichen Realität Tribut.« Soweit die positive Bewertung, er adressiert allerdings auch eine wichtige Kritiklinie: »Der rasante Ausbau der Krippenplätze, den Deutschland derzeit vornimmt, lässt den Verdacht aufkeimen, dass es sich bei dem Konzept eben nur um eine bloße Arbeitsmarktmaßnahme handelt. Die pädagogischen und bildungspolitischen Aspekte, die einer derartigen Entwicklung zwingend innewohnen müssten, scheinen dabei im Hintergrund zu stehen. Oder wer würde – wie in Deutschland nun der Fall – sein zweijähriges Kind gern in einer notdürftig umgebauten Kfz-Werkstatt oder ein paar Containern betreut sehen?« Schwarz sieht die Ursache für diese Schattenseite darin, dass sich immer noch nicht das Verständnis durchgesetzt hat, dass die Kindertageseinrichtungen mehr sind als eine bloße Aufbewahrungsstätte: » Der Gedanke vom Kindergarten als „erster Bildungseinrichtung“, der in der Wissenschaft mittlerweile als unumstritten gelten kann, hat es noch nicht in die Gesellschaft geschafft.« Und er verweist auf eine aus dieser Unterbewertung resultierende strukturelle Problematik, die wir auch in Deutschland zur Genüge kennen und diskutieren:

»Das spiegelt sich in Österreich nicht zuletzt im gelinde gesagt letztklassigen Umgang mit den Kindergartenpädagoginnen wider … den wir hierzulande immer noch an den Tag legen. Während es den Lehrern gelungen ist, sich dank starker Gewerkschaft zu zentralen Gestaltern ihrer eigenen Arbeitsbedingungen aufzuschwingen, verhält es sich bei den Kindergärtnerinnen genau umgekehrt.
Die Bezahlung ist schlecht. Um eine neu gestaltete Ausbildung auf akademischem Niveau hat die Regierung die Kindergärtnerinnen ebenfalls betrogen. Sie reformierte die Lehrerausbildung, teilte den Kindergärten in letzter Sekunde aber mit, dass sie beim neuen Konzept (entgegen früheren Versprechungen) nicht mit an Bord seien.«

Bereits diese Hinweise deuten an, dass es zahlreiche Ähnlichkeiten hinsichtlich der strukturellen Probleme zwischen Deutschland und Österreich gibt, immer unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Österreicher der deutschen Entwicklung noch erheblich hinterherhinken. Auf diesen Tatbestand verweist auch der Artikel „Der Kindergarten als ewiger Problemfall“ von Julia Neuhauser und Jakob Zirm. Sie gehen davon aus, dass sich in Österreich für die Kleinsten in absehbarer Zeit wenig tun wird und beschreiben dann die strukturellen Probleme im Bereich der Betreuung der 3- bis 6-Jährigen in Österreich. Und ihre Auflistung kann man eins zu eins auf Deutschland übertragen. Sie formulieren die Schwachstellen in acht Punkten:

1. Das Betreuungsverhältnis in den heimischen Kindergärten lässt zu wünschen übrig.
»Als „Massenkindhaltung“ bezeichnet Raphaela Keller, die Vorsitzende der „Berufsgruppe Kindergarten- und HortpädagogInnen Wiens“, das, was in den heimischen Kindergärten passiert. Häufig ist eine einzige ausgebildete Kindergartenpädagogin (in der Regel sind es Frauen) für 25 Kinder zuständig. Wenn sie Glück hat, hilft eine Assistentin, oft aber auch nicht.«
2. Die Bezahlung der Kindergärtnerinnen ist schlecht. Der Job dadurch wenig attraktiv.
»Zwischen 1700 und 2200 Euro brutto im Monat verdienen die Pädagoginnen – je nach Bundesland –, wenn sie in den Beruf einsteigen.«
3. Die Ausbildung wird noch lange nicht auf akademischem Niveau stattfinden.
»Eigentlich sollte mit der „PädagogInnenbildung neu“ nicht nur die Lehrerausbildung, sondern auch die der Kindergartenpädagoginnen reformiert werden. Geworden ist daraus nichts. Die Ausbildung wird weiter an den Bakips stattfinden … Ein Grund – neben dem fehlenden Geld: Derzeit gibt es in Österreich nur eine einzige Uni-Professur für Elementarpädagogik.«
4. Die Kindergartenpädagoginnen haben keine politische Lobby.
»Gemessen an ihrer Zahl müssten die Pädagoginnen … eigentlich durchschlagskräftiger sein: Fast 52.000 sind es, und damit mehr als doppelt so viele wie etwa AHS-Lehrer. Doch während die Gewerkschaft Letzterer die Regierung und auch die Öffentlichkeit mit den ständigen Diskussionen über das Lehrerdienstrecht auf Trab hält, ist die Situation der Kindergartenpädagoginnen kaum jemals Thema.«
5. Es fehlt ein Bundesrahmengesetz. Durch die Länderkompetenz wird vieles erschwert.
6. Das Angebot in den Bundesländern ist höchst unterschiedlich – teils mangelhaft.
7. Gute Kindergärten kosten Geld. Geld, das Länder und Gemeinden oft nicht haben.
8. Bei Kindergärten stellt sich die oft Frage, ob das Geld nicht effizienter einsetzbar wäre.

Diese acht Punkte fokussieren auf die strukturellen Herausforderungen, denen wir uns auch in Deutschland gegenüber sehen. Sie sind – nicht wirklich überraschend – häufig Folgeprodukte aus der föderalen Verfasstheit der (Nicht-)Entscheidungs- und (Nicht-)Zuständigkeitsstrukturen, von denen wir in Deutschland ein Lied singen können.