Kinder und Jugendliche als Flüchtlinge an der texanischen Grenze und in Freiburg im Breisgau. Gemeinsamkeiten und Unterschiede eines globalen Phänomens, das vor Ort aufschlägt

Manchmal gibt es thematische Überschneidungen mit gewissen Gemeinsamkeiten, aber auch sehr vielen Unterschieden zwischen hier und dort. Nehmen wir für das „hier“ die Stadt Freiburg im Breisgau und für das „dort“ die USA, konkreter gesagt die texanische Grenze zu Mexiko. Das Thema, um das es „hier“ und „dort“ geht, sind minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung von Erwachsenen.
Starten wir in den USA. Eine mehr als irritierende Botschaft kann man diesem Artikel entnehmen: Texas schickt 1000 Nationalgardisten an mexikanische Grenze. Was ist passiert? Versuchen die Salafisten in die USA einzudringen? Sollen die mexikanischen Drogenkartelle angegriffen werden? Nein: »Seit Monaten sammeln sich Zehntausende unbegleitete Kinder aus Lateinamerika an der mexikanischen Grenze zu den USA. Nun sollen 1.000 Nationalgardisten den Abschnitt in Texas sichern. Der Bundesstaat fühlt sich von Washington alleingelassen.«

Zuvor und ohne Erfolg hatte der Bundesstaat um die Entsendung von Nationalgardisten des Bundes zur Grenzsicherung gebeten. Und warum genau?

»Die Polizei an der mexikanisch-amerikanischen Grenze ist vom Strom illegaler Kindermigranten hoffnungslos überfordert. Seit Oktober erreichten die Grenze allein aus Zentralamerika mehr als 57.000 unbegleitete Kinder. Die meisten kommen aus Guatemala, Honduras und El Salvador und flüchten vor Gewalt, organisierter Kriminalität oder schlechten wirtschaftlichen Aussichten in ihren Heimatländern.«

Weitere Informationen kann man dem Artikel Der tragische Exodus aus Mittelamerika von Klaus Ehringfeld und Marc Pitzke entnehmen.

»Silvia, 16, aus El Salvador, floh vor Bandengewalt und Todesdrohungen. Gilberto, 15, aus Guatemala, wurde von seinen Eltern auf die Reise nach Norden geschickt. Er sollte Geld verdienen, damit die Familie daheim die Medikamente der kranken Mutter bezahlen kann … Silvia ist an ihrem Ziel angekommen. Gilberto ist auf dem Weg durch die Wüste verdurstet.«

Die beiden Autoren sprechen von einem »Drama, das sich seit einigen Monaten zehntausendfach wiederholt: Kinder aus Honduras, Guatemala und El Salvador kämpfen sich allein 2.000, manchmal 3.000 Kilometer durch Zentralamerika und Mexiko. Die jüngsten sind kaum acht Jahre alt, manche schon 17. Zu Fuß, per Bus und als blinde Passagiere auf dem Güterzug sind sie Wochen, manchmal Monate unterwegs, voller Angst vor der „Migra“, der mexikanischen Ausländerpolizei, und den Häschern des organisierten Verbrechens und davor, vom Güterzug zu fallen, den sie angstvoll „die Bestie“ nennen.«

Es sind gewaltige Zahlen, mit denen die USA konfrontiert sind:

»Seit vergangenen Oktober kamen fast 60.000 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Zentralamerika über die US-mexikanische Grenze, mehr als doppelt so viele wie im US-Haushaltsjahr 2013 (24.668). Bis zum Herbst – das Haushaltsjahr 2014 endet im September – könnte sich diese Zahl sogar auf 90.000 erhöhen.«

Und wie geht man mit denen um, die es in die USA schaffen?
Das Katastrophenschutzamt Fema versorgt die Kinder mit Medikamenten und Lebensmitteln. Und dann gibt es da noch ein Missverständnis für viele der Kinder und Jugendlichen:

»Wenn die minderjährigen Migranten nicht vom US-Grenzschutz aufgegriffen werden, begeben sie sich oft freiwillig in die Obhut der Polizei. Denn in ihren Heimatländern kursiert das Gerücht, dass sie als Minderjährige vor Abschiebung sicher seien. Aber ihnen wird lediglich eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis zugestanden, solange ein Gericht über das Bleiberecht entscheidet.«

Der Ansturm der minderjährigen Flüchtlinge auf die USA speist sich aus zwei Quellen: Zum einen die Flucht vor der ausufernden Gewalt in den zentralamerikanischen Staaten und zum anderen wirtschaftliche Hoffnungslosigkeit: »In Zentralamerika wird es für junge Menschen immer schwerer, einen Job zu finden, von dem sie leben können. Die Lohnveredelungsbetriebe, in denen für die USA Fernseher gelötet und Jeans genäht werden, zahlen Ausbeuterlöhne. Und ein Job als Parkhauswächter oder DVD-Verkäufer bringt vielleicht 150 Euro im Monat. Sehr viel mehr kann man mit ehrlicher Arbeit kaum verdienen.«

Diese Zuspitzung der illegalen Einwanderung trifft in den USA auf ein – weiteres – Scheitern des Präsidenten: Ziel war die große Reform, eine Perspektive für elf Millionen illegale Immigranten, die sich schon in den USA befinden. Aber Obama ist hier faktisch gescheitert.
Dabei waren die Pläne des Präsidenten schon ein Kompromiss, um überhaupt in die Nähe der Stimmen moderater Republikaner zu kommen, wie Sebastian Fischer in seinem Artikel Obamas Grenz-Erfahrung ausführt:

  1. Die elf Millionen illegalen Einwanderer sollen eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung unter der Bedingung bekommen, dass sie sich bei den Behörden registrieren, eine Strafzahlung akzeptieren sowie Steuern nachzahlen.
  2. Nach zehn Jahren ist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung möglich, wenn sie Sprachkenntnisse und Arbeit nachweisen. Der nächste Schritt dann: Antrag auf Staatsbürgerschaft.
  3. Die US-Grenztruppen sollen auf 40.000 verdoppelt, zusätzliche 1100 Kilometer Zaun an der Grenze zu Mexiko gebaut werden.

Doch die Führung der Republikaner fürchtet offensichtlich einen Aufstand am rechten Rand der eigenen Partei und hat diesen Kompromiss verworfen. Damit steht eine der größten gesellschaftspolitischen Aufgaben in den USA weiterhin ungelöst im Raum. Und allein die Zahl von elf Millionen derzeit illegal in den USA lebenden Einwanderern zeigt nicht nur die Größenordnung, sondern man kann sich vorstellen, was für ein sozialer und sozialpolitischer Sprengsatz hier zu finden ist. Abschließend ein Blick auf die hier im Mittelpunkt stehenden Kinder und Jugendlichen, denn der Konflikt um sie spitzt sich zu: Obama droht mit Abschiebung von Kindern – so sind die aktuellsten Berichte aus den Vereinigten Staaten überschrieben. „Ich habe betont, dass die amerikanische Bevölkerung und meine Regierung großes Mitgefühl mit diesen Kindern haben“, so wird der Präsident zitiert. Zugleich müssten aber die Gesetze der USA eingehalten und Minderjährige davon abgebracht werden, sich mit der Reise nach Norden „großen Gefahren“ auszusetzen. Anfang Juli bat Obama den Kongress um eine Sonderfinanzierung von 3,7 Milliarden Dollar, um mit der „dringenden humanitären Situation“ an der Grenze zu Mexiko umzugehen. Mit dem Geld soll die Unterbringung der Kindermigranten sichergestellt werden, aber es sollen auch zusätzliche Asylbeamte und Richter finanziert werden, um den Abschiebeprozess zu erleichtern – aber die Republikaner verweigern im bislang diese Summe, sie wollen nur eine Milliarde Dollar zur Verfügung stellen. Beide Lager streiten sich auch darüber, wie stark ein Gesetz aus dem Jahr 2008 eingeschränkt werden soll, das minderjährigen Migranten weitreichende Schutzrechte gewährt. Die Republikaner fordern darüber hinaus die Rücknahme einer umstrittenen Anordnung Obamas aus dem Jahr 2012, bestimmte junge Einwanderer ohne gültige Papiere nicht mehr abzuschieben. Dadurch sei ein Anreiz für die Kinder und Jugendlichen gesetzt worden, zu versuchen, in die USA zu gelangen. Eine rundum verfahrene Situation also.

Und was hat das jetzt mit Freiburg im Breisgau zu tun, dieser Universitätsstadt mit ihren 229.000 Einwohnern im prosperierenden Südwesten der Republik? In der Print-Ausgabe der FAZ erschien am 23.07.2014 der Artikel „Karawane der Hoffnung“ von Rüdiger Soldt: »Im Südwesten kommen immer mehr minderjährige Flüchtlinge alleine an – das stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.« Er beschreibt die Ausgangssituation so:

»Sie kommen aus Algerien und steigen in Freiburg aus dem ICE. Sie kommen ohne Rucksack und ohne Pässe. Nur ein Smartphone haben sie immer dabei. Das brauchen sie, um Kontakt zu halten. Zur Familie in Afghanistan oder Eritrea. Vielleicht auch, weil sie manchmal Anweisungen von den Schleppern bekommen, denen ihre Familien mehrere tausend Euro bezahlt haben. Irgendwo in Sizilien sind sie an Land gegangen. Dann haben sie sich in einen Fernzug gesetzt. Die italienischen Carabinieri und die Schweizer Zollbeamten wollen keinen Ärger. Deshalb schauen sie häufig weg, wenn sie im Zug die minderjährigen Flüchtlinge aus dem Maghreb, aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan, die jungen Männer mit schmutzigen T-Shirts und ängstlichem Blick sehen. Die Beamten der deutschen Bundespolizei schauen nicht weg, sie machen ihre Arbeit … Für die Flüchtlinge aus dem Süden ist Freiburg der erste ICE-Halt mit Bundespolizei-Station.«

Bis vor vier Jahren, so Soldt, waren minderjährige Flüchtlinge eher eine Rarität. Aber das hat sich geändert. Waren es für Freiburg im Jahr 2010 nur 30 jugendliche Flüchtlinge, ist seitdem die Zahl deutlich angestiegen. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden hier insgesamt 80 „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, im Bürokratendeutsch „UMF“ genannt, in Obhut genommen. In „Obhut“ genommen verweist schon den Eingeweihten auf das deutsche Kinder- und Jugendhilfesystem. Und das – bei allen immer erkennbaren Unzulänglichkeiten – funktioniert:

»Die Aufnahme der Flüchtlinge ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen, innerhalb von wenigen Tagen muss für sie ein Betreuungsangebot organisiert werden: ärztliche Untersuchungen, häufig Operationen, Bestellung eines Vormunds durch das Familiengericht, manchmal die Überprüfung des Alters, Unterbringung in einer Wohngruppe, psychiatrische Betreuung, erste Sprachkurse.«

Da gibt es dann beispielsweise das katholische Christophorus-Werk, das eine „vollstationäre UMF-Wohngruppe“ mit dem passenden Namen „WG Sankt Martin“ betreibt. Der Heilige Martin ist der Schutzheilige der Flüchtlinge. Jüngere minderjährige Flüchtlinge werden von den Jugendämtern zumeist auf die Vorbereitungsklassen an den öffentlichen Schulen geschickt. Viele minderjährige Flüchtlinge sind aber 16, 17 oder 18 Jahre alt, für sie fehlt ein passendes Schulangebot, denn die Berufsschulen sind mit ihnen überfordert und zudem überbelegt, berichtet Soldt. Das Christophorus-Werk betreibt eine eigene Schule, in die die älteren Flüchtlinge gehen. Sie können auch Praktika in den Werkstätten machen, was wieder einmal zeigt, wie wichtig in solchen Konstellationen größere und professionelle Träger sind. Norbert Scheiwe, der Leiter des Christophorus-Werks, hat eine sehr weltliche Vorstellung von dem Tun des Trägers: „Wenn wir Delinquenz verhindern und Steuerzahler aus ihnen werden, ist das ein ungeheurer Erfolg“, so wird er zitiert.

Wenn die Kinder und Jugendlichen nicht in Freiburg aus den Zügen gefischt werden, dann werden sie spätestens im badischen Offenburg entdeckt. Auch hier: „Im Jahr 2002 hatten wir vier minderjährige Flüchtlinge, 2011 waren es dann 57, jetzt sind es allein in den ersten sieben Monaten schon 146“, so wird Andreas Linse vom Jugendamt des Landratsamts in dem FAZ-Artikel zitiert. Man muss diese Zahlen vor dem Hintergrund sehen, dass der Landkreis nur sechs Plätze für die vorübergehende Inobhutnahme und zehn Wohngruppenplätze hat. Und die Kommunen, die tätig werden müssen, sind mit erheblichen Kosten in diesem Segment der Jugendhilfe konfrontiert: »Für stationär betreute Jugendliche fallen Jugendhilfe-Tagessätze zwischen 140 und 220 Euro an«, kann man dem Artikel entnehmen.

Und der Beitrag endet mit diesen Ausführungen, die einen nachdenklich stimmen:

„Denen wird erzählt, in Deutschland regnet es Geld. Die fragen schon am zweiten Tag nach Inlinern, Geld, Tablet-Computern, Handys, Kleidung, dann wollen sie auch noch Fußball spielen“, sagt Monika Delfosse vom Jugendamt des Ortenaukreises, die die Amtsvormundschaften verwaltet. Es fällt den jungen Einwanderern nicht leicht, das deutsche Jugendhilfesystem zu verstehen, das wahrscheinlich zu den besten der Welt gehört. Sie können auch nicht begreifen, warum sie für jede Reise eine Genehmigung brauchen. „Manchmal verstehen die erst, wie gut es ihnen geht“, sagt Delfosse, „wenn sie hier aus dem Jugenddorf Ausgang hatten und gesehen haben, wie die erwachsenen Flüchtlinge im Asylbewerberheim untergebracht sind.“

Das ist alles nicht nur ein lokales Problem irgendwo in einer Grenzstadt, sondern die Abbildung mit den neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht die erhebliche Zunahme der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind.
Hinter diesen trockenen Zahlen stehen teilweise schwer bis gar nicht vorstellbare Schicksale:
»Die gestiegene Zahl der minderjährigen Flüchtlinge sei unter anderem Folge des Bürgerkriegs in Syrien und im Irak, wie Sindy Hoppe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sagt. Häufig drohten den Kindern auch Zwangsheiraten oder eine Rekrutierung als Kindersoldat. Die meisten unbegleiteten Flüchtlinge kommen aus Afghanistan, Somalia, Syrien, Eritrea und Ägypten«, kann man dem Artikel Zahl der minderjährigen Flüchtlinge steigt entnehmen.

Und man kann, nein: man muss zu dem Ergebnis kommen, dass der Umgang mit dieser Entwicklung keine Aufgabe sein kann, die man einer einzelnen Kommunen oder einem Landkreis überlassen sollte. Hier geht es um eine nationale Aufgabe und will man die hohen Standards des deutschen Jugendhilfesystems sicherstellen – wofür es viele gute Argumente gibt -, dann sollten die besonders betroffenen Kommunen solidarische Hilfe bekommen. Denn es ist absehbar, dass die Zahlen in diesem Bereich weiter ansteigen werden und damit auch die Ausgaben für diese Hilfe.

Jenseits der Bedrohungsgefühle: Die lang anhaltende Einwanderung von Migranten nach Großbritannien hat der Beschäftigung der einheimischen Bevölkerung insgesamt nicht geschadet – und warum diese Studie zugleich für die deutsche Mindestlohndiskussion sehr relevant ist

In Großbritannien gibt es in weiten Teilen der Bevölkerung erhebliche Bedenken und Vorurteile, was die Zuwanderung von Migranten und deren Auswirkungen beispielsweise auf den Arbeitsmarkt angeht. Auf der anderen Seite wurde hier nicht die Abschottungspolitik betrieben, wie wir sie aus Deutschland und Österreich kennen, als im Zuge der EU-Osterweiterung die Arbeitnehmerfreizügigkeit mehrere Jahre lang aufgehalten werden konnte. Insofern bietet sich Großbritannien für eine Analyse der Auswirkungen langjähriger Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt im allgemeinen und die Beschäftigungschancen der einheimischen Bevölkerung im Bereich der niedrig qualifizierten Arbeit an. Genau das leistet eine neue Studie des Migration Advisory Commitee (MAC), die mit dem Titel „Migrants in low-skilled work. The growth of EU and non-EU labour in low-skilled jobs and its impact on the UK“ veröffentlicht worden ist. diese Studie liefert nicht nur eine interessante Bestandsaufnahme der Auswirkungen bzw. der Nicht-Auswirkungen der Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt, sondern man kann ihr zugleich wertvolle Hinweise für die deutsche Mindestlohndiskussion entnehmen.

Sustained immigration has not harmed Britons‘ employment, say government advisers – so ist ein Artikel von Nigel Morris über die neue Studie überschrieben, der eine gute Zusammenfassung der zentralen Aussagen enthält.

Insgesamt kommt die Studie zu dem Befund, dass die nachhaltige Einwanderung über die letzten zwanzig Jahre hinweg die Beschäftigungschancen der britischen Arbeitnehmer nicht negativ beeinflusst und nur einen minimalen Einfluss auf das Lohnniveau hatte.
Allerdings weist das Migration Advisory Committee darauf hin, dass die starke Zuwanderung von Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa in den vergangenen zehn Jahren in einigen Kommunen zu erheblichen Problemen mit der Bewältigung der massiven Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung geführt hat. Das erinnert an die vergleichbaren Probleme, die eine Handvoll Großstädte in Deutschland derzeit mit der Zuwanderung aus den Armenhäusern der EU hat, man denke hier beispielsweise nur an Duisburg oder bestimmte Stadtteile in Berlin.

Immer wieder gibt es das Vorurteil, dass die Zuwanderer die Sozialkassen in dem aufnehmenden Land belasten. An dieser Stelle ist der Befund der vorliegenden Studie aus Großbritannien interessant, denn dort wurde kalkuliert, dass jeder Migräne pro Jahr einen Netto-Beitrag zu den öffentlichen Finanzen in Höhe von 162 £ leistet, wenn man nur die Migration aus den EU-Ländern betrachtet, dann beläuft sich der Betrag sogar auf 2.732 £ pro Person.

Nicht wirklich überraschend, aber immer wieder erwähnenswert ist die Beschreibung der Beschäftigungsfelder, in denen die Migranten vor allem tätig werden: In der Ernährungsindustrie, der Landwirtschaft und im Bereich der Hotel- und Gaststätten. Alles Bereiche, in denen die Arbeitgeber erhebliche Schwierigkeiten haben, einheimische Arbeitskräfte für eine Tätigkeit zu gewinnen.

Trotz der insgesamt positiven Bestandsaufnahme für die zurückliegenden Jahre warnt der MAC vor den möglichen Auswirkungen einer weiteren Vergrößerung der Europäischen Union hinsichtlich des Arbeitsmarktes in Großbritannien. Es wird darauf hingewiesen, dass in den acht Kandidaten-Ländern, die Mitglied der EU werden wollen, 90 Millionen Menschen leben, die zwischen einem Drittel und der Hälfte der durchschnittlichen EU-Einkommen haben, was natürlich einen starken Wanderungsanreiz darstellen würde.

In dem Report wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass die zwei Millionen Jobs im Bereich niedrig qualifizierter Tätigkeiten, die mit ausländischen Arbeitnehmern besetzt sind, mit erheblichen Ausbeutungsrisiken verbunden sind. Beklagt wird vor allem  eine schwache Durchsetzung des nationalen Mindestlohnes in diesem Bereich und Arbeitgeber, die sich nicht an die Gesetze halten, weil sie sich sicher fühlen, dass sie nicht von den Kontrollbehörden verfolgt werden. In der Studie wird darauf hingewiesen, dass ein typischer Arbeitgeber einen Kontrollbesuch einmal in 250 Jahren und eine Strafverfolgung einmal in einer Million Jahre zu erwarten hat. Diese statistische Relationen kennen natürlich viele Arbeitgeber auch.

Diese Hinweise aus einem Land, was schon seit mehreren Jahren einen nationalen Mindestlohn kennt, sollte man vor dem Hintergrund der anstehenden Einführung eines gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohns bei uns in Deutschland ernst nehmen. Dies vor allem, weil es auf eine Schwachstelle verweist, die auch während des Gesetzgebungsverfahrens im Rahmen des „Tarifautonomiestärkungsgesetzes“, in denen der Mindestlohn enthalten ist, von Kritikern vorgetragen wurde: Gemeint ist die ausreichende personelle Ausstattung der Kontrollbehörde für die Durchsetzung des Mindestlohns, das ist in Deutschland die Zollverwaltung mit der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Schätzungen im Vorfeld des nunmehr verabschiedeten Gesetzes haben einen zusätzlichen Personalbedarf von 2.000 bis 5.000 Mitarbeitern postuliert. Herausgekommen sind 1.600 neue Stellen, die besetzt werden können – die Betonung liegt hier auf besetzt werden können, denn man muss geeignete Leute auch finden. Hinzu kommt, dass nicht nur eine ausreichende Quantität bei den Kontrollbehörden notwendig ist, sondern überhaupt ausreichend Möglichkeiten bestehen, Verstöße gegen die Mindestlohnregelung entdecken und dementsprechend verfolgen zu können. Dies verweist auf die zahlreichen Umgehungsstrategien, beispielsweise im Bereich der unbezahlten Mehrarbeit, mit denen wir in Zukunft noch stärker als bislang konfrontiert sein werden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Großbritannien, von denen in der vorliegenden Studie ausreichend berichtete wird, sollten sich die Kontrollbehörden unbedingt fokussieren auf ganz bestimmte Branchen und Unternehmen, in denen wir mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von Umgehungsstrategien konfrontiert sein werden.

Das alles muss auch gesehen werden vor dem Hintergrund, dass es in Großbritannien mit der Low Pay Commission eine mit nur neun Mitgliedern sehr schlanke, allerdings überaus effektive Institution gibt, die als Blaupause für die geplante Mindestlohnkommission in Deutschland fungiert – jedenfalls eigentlich. Schaut man sich allerdings die Konstruktionsvorgaben an, die man im Gesetz hinsichtlich der Mindestlohnkommission findet, dann wird klar, dass es sich um eine wesentlich schwächere Variante handelt als das, was es in Großbritannien seit mehreren Jahren gibt: »Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre neu berufen. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern und zwei Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne Stimmrecht (beratende Mitglieder)«,  so steht es nunmehr im Gesetz. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Arbeitsauftrag an die Kommission vor allem zwei Punkte klar und das bedeutet eben auch im Gesetz ausformuliert worden wäre:

  • Zum einen die Ausarbeitung eines Vorschlags zur Anpassung des Mindestlohnsatzes auf der Basis genauer und differenzierter Arbeitsmarktanalysen, wie man sie auch in den Berichten der Mindestlohnkommission in Großbritannien findet, die sich sehr genau anschaut, wie sich der Mindestlohn auf bestimmte Branchen und Regionen auswirkt. 
  • Zum anderen sollte es eine wichtige Aufgabe der Kommission sein, der Frage nachzugehen und die Wirklichkeit dahingehend zu beobachten, wo und in welchem Umfang und wie Umgehungsstrategien realisiert werden und welche auch rechtlichen Voraussetzungen möglicherweise verhindert werden müssen, um eine effektive Durchsetzung des gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn sicherstellen zu können.

Wer „schmarotzt“ wo und wie? Und was ist „Sozialtourismus“? Das sind gar keine einfachen Fragen. Sie sollten aber gestellt werden

Sprache drückt bekanntlich nicht nur Gedanken aus, sondern sie beeinflusst auch das Denken. Wenn jemand „wortgewaltig“ wirkt, dann verdeutlicht dieses tiefsinnige deutsche Wort, welche Wirkkraft der Sprache innewohnen kann. Aber die deutsche Sprache ist nicht selten auch kategorisch, einseitig sortierend und kategorisierend – eine reduktionistische Variante ist beispielsweise der „Sozialtourismus“, um ein Beispiel aus der aktuellen Debattenlandschaft zu zitieren. Dieser Terminus steht für die Vorstellung von und über ausländische Arbeitsmigranten, die in unser Land einreisen, um in Wahrheit Zugang zu den angeblich prall gefüllten Töpfen des deutschen Wohlfahrtsstaates zu bekommen. Aber es geht auch anders, beispielsweise markiert der Begriff „social tourism“ eine nachhaltige, sich der sozialen Folgen bewusste Form des touristischen Reisens. So verhält es sich auch im Französischen oder Spanischen. Aber bei uns wird vieles in ein negatives Korsett eingespannt. Dabei liegt die Frage auf der Hand: Sind nicht auch wir – und das ziemlich oft – „Sozialtouristen“?

Was damit gemeint ist? Man kann das an drei Beispielen – von vielen möglichen – illustrieren:

  • Wenn wir T-Shirts und andere Textilien zu absoluten Billigpreisen in Deutschland konsumieren, dann geht das nur aufgrund der extrem niedrigen Löhne der vielen Textilarbeiterinnen in Bangladesch und an anderen asiatischen Produktionsstandorten.
  • Wenn wir einen gar nicht schlecht ausgestatteten Neuwagen kaufen, dessen Preis um die 10.000 Euro liegt, zu dem man niemals in Deutschland produzieren könnte, dann nutzen wir das erhebliche Lohngefälle zu den Ländern, in denen diese Autos hergestellt werden, beispielsweise in Rumänien, einem beliebten Standort für die Autoproduktion wie auch für viele Zulieferer. SO liegen die Lohnkosten in Rumänien nach Angaben des CAR-Instituts der Universität Duisburg (Center for Automotive Research) mit knapp 5 Euro in der Stunde lediglich bei 10 Prozent der Lohnkosten in Deutschland.
  • Wenn wir einen All-inclusive-Urlaub in der Türkei für 400 Euro die Woche verbringen, dann geht das nur, weil wir als „Sozialtouristen“ das niedrige Lohnniveau der dort arbeitenden Menschen in Anspruch nehmen. Wie das konkret aussieht und welche Folgen das hat, verdeutlicht die sehenswerte Reportage „Schnäppchen-Urlaub Türkei – Sonne, Strand und Billiglohn„.

Es ist wichtig, sich diese Dimensionen des faktischen „Sozialtourismus“ vor Augen zu führen, bevor man sich begrenzen lässt auf die in Deutschland von interessierter Seite vorgenommene und weitgehend leider auch erfolgreiche Engführung des an sich schon mehr als fragwürdigen Begriffs „Sozialtourismus“ auf den Zuzug von so genannten „Armutsmigranten“, vor allem aus den südosteuropäischen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

In dem Artikel Schmarotzen auf Deutsch geht Dominique John, der bei der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB arbeitet, noch weiter und wechselt gleichsam die Seiten: »Arbeitsmigranten, die in Deutschland Hartz IV abgreifen? Von wegen. Sozialmissbrauch findet nicht bei ihnen statt, sondern bei deutschen Unternehmen.« Auch das folgt dem gerne kultivierten Entweder-Oder, aber hier wird ein wichtiger Aspekt angesprochen, der bislang völlig unterbelichtet geblieben ist. Diese Sichtweise »nimmt jene Unternehmen in den Blick, die durch sozialen Missbrauch an Wanderarbeitern Profit machen; Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind.«
Dominique John beschreibt ein Beispiel aus der Praxis des Missbrauchs, an dem die typischen Mechanismen erkennbar werden:

»In Hamburg zum Beispiel. Dort kommt ein junges Paar aus Rumänien in die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ und erzählt seine Geschichte: Beiden war es gelungen, eine Arbeit in einer Fabrik am Hafen zu finden. Sie verpacken Waren und bereiten Pakete für den Versand vor. Doch schon bei der ersten Lohnabrechnung fällt ihnen auf, dass Stunden nicht aufgeführt sind, die sie gearbeitet haben. Dazu kommen unangemessene Abzüge für die Unterkunft und den Transport zur Arbeit. Wenn sie sich beschweren, wird ihnen mit Kündigung gedroht.

Das Ganze hat System: Auch in den Folgemonaten stimmen die Abrechnungen nicht. Kurz vor Ablauf der halbjährigen Probezeit werden sie dann gefeuert und müssen umgehend die Wohnung verlassen, die der Arbeitgeber für sie angemietet hat. Im Jobcenter wird dem Paar gesagt: Sie müssen den Mietvertrag für eine Wohnung und eine polizeiliche Anmeldung vorlegen, erst dann können ihnen Leistungen bewilligt werden. Aber eine Wohnung ist so schnell nicht zu finden. Als die finanziellen Mittel des Paares erschöpft sind, fahren sie zurück nach Rumänien. Das Abenteuer Deutschland ist gescheitert, sie haben nur draufgezahlt.«

John weist darauf hin, dass diese Ausbeutungsmechanismen in vielen Branchen zu beobachten sind – bei Erntehelfern, die zuweilen deutlich weniger als vier Euro Stundenlohn bei einem 15-Stunden-Tag bekommen oder ganz besonders häufig der Bau. Immer wieder die Bauarbeiter als letztes Glied in der „Subsubfirmenspirale“. Vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Und ewig grüßen die Dumpinglöhne. Aus der Welt der Sub-Subunternehmer-Ökonomie.

Eine sehenswerte Dokumentation zu dieser Thematik ist die Reportage „Wer betrügt, profitiert“ von Sascha Adamek. Auch er hat sich die richtige Frage gestellt: Wer betrügt hier tatsächlich wen?

»Das Team begleitet eine Pflegekraft aus Polen, die für einen Ganztagsjob bei einer Familie in Deutschland 800 Euro brutto erhält – abzüglich 200,– Euro Steuern und Sozialabgaben in Polen. An die Agentur der Pflegekraft in Polen zahlt die Familie rund 1.300,– Euro. 500,– Euro bleiben also bei den Agenturen. Ein Millionengeschäft!
Nicht besser steht es um bulgarische Arbeiter auf deutschen Baustellen. Offiziell allerdings sind alle sogenannte Solo-Unternehmer – das spart der deutschen Baufirma Lohn und Sozialversicherung. Ganz ungeniert räumt ein bekannter Bauunternehmer vor der Kamera ein, auf diese Weise pro Arbeitsstunde gut vier Euro einzusparen.
Auch in der Hotellerie wird der Mindestlohn ausgehebelt. Da zahlten Hotelreinigungsfirmen nur einen Akkordlohn pro Zimmer. Mindestlohn? Fehlanzeige! Der Film deckt mehrere Fälle namhafter Berliner Hotels auf.«

Und der „Nachschub“ an Billigkräften ist gesichert. Die Erwartungen hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland aus den beiden EU-Staaten für das laufende Jahr beschreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in dem im Mai 2014 veröffentlichten Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien so: »In den ersten vier Monaten 2014 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 40.000 Personen gewachsen … Im Jahresverlauf ist mit einem Bevölkerungszuwachs von 120.000 bis 160.000 Personen zu rechnen.« Besonders stark wächst die Zahl der (Irgendwie-)Beschäftigten: »Die abhängige Beschäftigung der Bulgaren und Rumänen ist im ersten Quartal 2014 um 49.000 Personen, die Bevölkerung nur um 29.000 Personen gewachsen. Dieser Trend ist seit Jahresbeginn ungebrochen.« Das sind Daten und Fakten, die man in der hier dominierenden Diskussion über einen angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer gerade aus diesen beiden südosteuropäischen Ländern endlich im notwendigen Umfang zur Kenntnis nehmen sollte.

Das bedeutet  auf der anderen Seite keineswegs, dass man die Auswirkungen auf die Sozialleistungssysteme völlig ausblenden muss bzw. darf. Auch dazu finden wir Hinweise in der neuen Veröffentlichung des IAB. Auf der einen Seite erfahren wir: »Die Arbeitslosenquote der in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen ist im April 2014 im Vergleich zum Vormonat von 11,3 Prozent auf 10,5 Prozent gesunken. Im Jahresverlauf dürfte die Arbeitslosenquote unter das Vorjahresniveau sinken.« Also nochmal: Die Arbeitslosigkeitsbetroffenheit sinkt. Aber auf der anderen Seite muss man auch das zur Kenntnis nehmen: »Die SGB-II-Leistungsbezieherquote ist unter den in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen trotz der günstigen Beschäftigungsentwicklung … auf 12,2 Prozent im Februar 2014 erneut gestiegen.«

Aber wieder zurück zu den Hauptprofiteuren des angeblichen „Sozialtourismus“, der sich in Wahrheit als ein groß angelegter Steuer- und Sozialversicherungsbetrug seitens einiger Unternehmen erweist. Diesen schwarzen Schafen unter den Unternehmen steht eine große Palette ist an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich gegenüber ihren Konkurrenten Kostenvorteile zu verschaffen auf dem Rücken der ausländischen Arbeitnehmer (und auch zu Lasten der ganzen Gesellschaft, denn die hat die Folgekosten zu tragen): »Lohndumping, bei dem Mindestlöhne zum Beispiel durch Scheinselbstständigkeit umgangen werden. Oder Lohnbetrug, bei dem Löhne nicht bezahlt oder unbezahlte Überstunden erzwungen werden. Außerdem ziehen sie oft überhöhte Beträge für die Massenunterkunft und den Transport zur Arbeit ab. Klar ist auch: Von nicht ausgezahlten Löhnen werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt«, so die nicht abschließende Aufzählung in dem Artikel von John.
Dann stellt sich natürlich die Frage, warum sich angesichts der Ausbeutungsintensität so wenig Betroffene gegen diese Praktiken zur Wehr setzen. Auch hierzu ein Zitat von Dominique John:

»Wanderarbeiter sind aufgrund häufig geringer Kenntnisse der deutschen Sprache nur selten in der Lage, sich gegen Lohnbetrug oder widerrechtliche Kündigungen zu wehren. Bei der Eintreibung des ausstehenden Lohnes hilft ihnen keine staatliche Stelle, und der gerichtliche Weg ist für sie kaum durchzustehen. Genau darauf setzen manche Unternehmer. Da für den einfachen Lohnbetrug zudem in der Regel strafrechtlich nicht viel zu befürchten ist, handelt es sich bei der Ausbeutung von Arbeitsmigranten um eine äußert lukrative Geschäftsidee.«

Die Diagnose der Probleme und die Anklage der Verhältnisse ist das eine, aber kann man was tun? Eine gute Frage. Gegen den angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer hat die Bundesregierung im Eiltempo reagiert und diese Tage sollen bereits gesetzgeberische Maßnahmen das Licht der Welt erblicken. Genau das würde man sich auf der Gegenseite wünschen, also mit Blick auf die eigentlichen „Kriegsgewinnler“, beispielsweise in der Baubranche. Und ja – dazu haben sich Praktiker Gedanken gemacht und ein Modell vorgeschlagen, mit dem man erhebliche Schläge gegen Schwarzarbeit und Betrug an den Sozialkassen setzen könnte. Vgl. dazu auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ den Beitrag „Es ist halt leichter, schöne Reden zu halten, als etwas am System zu ändern“. Das gilt auch bei der Schwarzarbeit und dem Betrug an den Sozialkassen. Dabei könnte man, wenn man denn wollte . Dort wird aus einem Artikel aus der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 05.06.2014 zitiert („Der Staat versagt“):

»Experten beim Fiskus und in der FKS haben ein Modell entwickelt, wie sich die organisierte Schwarzarbeit wirkungsvoll eindämmen ließe. Insbesondere am Bau, wo viele Leute illegal beschäftigt werden, von Subunternehmern, die schwer zu kontrollieren sind. Der Generalunternehmer, der sich weiterer Firmen bedient, müsste bei der Bezahlung seiner Auftragnehmer einfach nur 20 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an die Finanzbehörden und Sozialkassen abführen, gewissermaßen als Vorauszahlung für die fälligen Steuern, die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hinterher würden diese 20 Prozent mit den dann tatsächlich fälligen Abgaben verrechnet. Natürlich wäre das mit einiger Bürokratie verbunden. Die aber fiele weit geringer aus als der Aufwand, den die Fahnder betreiben müssen, um international agierende Banden zu zerschlagen.«

Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Idee. Könnte man umsetzen, wenn man denn wollte. Und – begeisterte Reaktionen in Berlin? Aufnahme gesetzgeberischer Aktivitäten? Nein. Wenigstens eine erkennbare Diskussion? Auch nicht. Irgendetwas? Fehlermeldung. Letztendlich das gleiche Gefälle wie in der öffentlichen Diskussion über die angeblichen Sozialbetrüger und die Unternehmen, die das große Geschäft machen. Über die einen redet man, über die anderen deckt sich (noch) der Mantel des Schweigens.

Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen

„Feuergefährlich ist viel, aber nicht alles, was feuert, ist Schicksal, Unabwendbares.“
Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter

Dass die BILD-Zeitung mit harten Bandagen kämpft, ist hinlänglich bekannt. Aber die Salve, die man nun abgefeuert hat und das nicht zufällig kurz vor den anstehenden Europawahlen, verbreitet schon eine brandgefährliche Substanz: So kassieren EU-Ausländer bei uns ab! – und damit gleich eine (scheinbar) konkrete Summe hängen bleibt: „Jährlich 3 Milliarden Euro für Kindergeld und Hartz IV“.

Und dann nimmt man sich die polnischen Saisonarbeiter vor: Kindergeld-Stopp für Saisonarbeiter!, fordern Politiker, weiß die BILD-Zeitung. Und weiter: »Immer mehr EU-Ausländer bekommen Stütze aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder«. Und dann wird der Leser mit der nächsten Milliardenzahl konfrontiert: »Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland bekommen bis zum Jahresende rund eine Milliarde Euro Kindergeld aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder.« Man beziehe sich dabei auf Angaben der FAZ, in deren Online-Ausgabe am 11.05.2014 ein Artikel von Sven Astheimer erschienen ist mit der ebenfalls knackig daherkommenden Überschrift Kindergeld für EU-Ausländer kostet Milliarden

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Von überbelegten Schrottimmobilien und teuren Nächten im Obdachlosenheim. Aus den Untiefen von Zuwanderung und Wohnungsnot

Bekanntlich ist es immer einfacher, über das „große Ganze“ zu reden oder zu schreiben, als sich mit den Widrigkeiten dessen zu beschäftigen, was vor Ort passiert. Nehmen wir als Beispiel das Thema der Zuwanderung, insbesondere die von Menschen aus den Armenhäusern der Europäischen Union. Ein Thema, das es vor kurzem auf die Titelseiten der Zeitungen und in unzählige Fernsehbeiträge geschafft hat und mit einem hysterischen Unterton behandelt wurde und wird. Im Ergebnis stehen sich zwei Lager gegenüber – die einen sehen hunderttausende arme Schlucker vor dem Einmarsch in unser Hartz IV-System, die anderen tun so, als ob die Menschen, die zu uns kommen, alle wunderbar passen in diesen Zeiten des angeblichen „Fachkräftemangels“, es soll sogar mehr „Akademiker“ unter ihnen geben als in der einheimischen Bevölkerung. Nun gut. Aber wie sieht es vor Ort aus, wo die Realität aufschlägt, wo man beispielsweise in bestimmten Städten konfrontiert wird mit einer erheblichen Konzentration durchaus problematischer Folgen von Zuwanderung? Und dort, wo man eine solche Entwicklung „verhindern“ will? Schauen wir exemplarisch nach Nordrhein-Westfalen und Hannover.

Das Land Nordrhein-Westfalen will ein Wohngesetz schaffen, damit Behörden schärfer gegen Immobilienbesitzer vorgehen können – etwa gegen Überbelegung von maroden Wohnungen, berichtet  Wilfried Giebels in seinem Artikel „NRW plant ‚Wohnungspolizei‘ gegen überbelegte Schrottimmobilien„: »Das neue Wohngesetz sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie – wie in Duisburg – nichts gegen Überbelegungen maroder Wohnungen unternehmen. Im Verdachtsfall soll das Ordnungsamt künftig regelmäßig Wohnungen kontrollieren können – auch gegen den Willen der Vermieter.« Bei einer Anhörung im Landtag wurde sofort Kritik an diesem Ansatz vorgetragen – von der Eigentümerseite: Die Pläne seien realitätsfern und verfassungsrechtlich problematisch, warnte der Verband „Haus und Grund“, während der Deutsche Mieterbund den Einsatz einer „Wohnungspolizei“ gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnungen befürwortet. Wenn denn kontrolliert werden soll, dann muss der Tatbestand der „Überbelegung“ einer Wohnung auch definiert werden. Hierzu können wir dem Artikel entnehmen: »Laut Gesetzentwurf müssen Wohnungen über mindestens neun Quadratmeter pro Kopf – für Kinder sechs Quadratmeter – verfügen. Wohnungsexperten halten diese Größenordnung dauerhaft für nicht angemessen.« Man könnte auf die Idee kommen, als Referenzmaßstab beispielsweise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranzuziehen, denn das höchste Gericht hat 2011 geurteilt: „Zu kleine Zellen verstoßen gegen die Menschenwürde„. Nach dieser Rechtsprechung müssen rechtskräftig verurteilte Straftäter sogar aus der Haft entlassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht sichergestellt werden kann.

  • Auf der einen Seite ist es in einem Rechtsstaat unabdingbar, dass man genau definiert, ab wann ein Tatbestand vorliegt, der nicht mehr geduldet wird bzw. werden kann. Insofern – auch wenn man sich über die Quadratmeterzahl streiten kann – ist es für eine gesetzliche Regelung erforderlich, eine Konkretisierung von Überbelegung vorzunehmen. So richtig schwierig wird es dann aber in der Realität bei der Umsetzung einer solchen Regelung. Damit ist nicht nur die Kontrolle an sich gemeint, die schon sehr umstritten ist, sondern wie grenzt man den Normalfall der Belegung ab von einer lediglich vorübergehenden Überbelegung, die bei jedem von uns auftreten könnte, wenn wir beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum Besuch haben? 

Man muss an dieser Stelle den Anlass für den Gesetzesvorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Erinnerung rufen: Die Gesetzespläne sind eine Folge der rechtlichen Hilflosigkeit der Kommunen, wenn Vermieter für überbelegte Schrottimmobilien hohe Pro-Kopf-Mieten kassieren. Wenn also mit der Wohnungsnot von Menschen so richtig Geschäft gemacht wird. Überbelegungen gibt es beispielsweise in Dortmund im Zusammenhang mit Zuwanderung aus Südosteuropa. Insofern begrüßt man dort den Gesetzes Vorstoß der Landesregierung, denn dadurch bekommt die Kommune überhaupt erst die Möglichkeit, im Sinne einer Auflösung der Überbelegung vorgehen zu können. Allerdings ist die Realität eben oftmals verzwickter als man das bei einer rechtlichen Regelung oft unterstellt. Die Stadt Dortmund z.B. »fürchtet … aufwändige Verwaltungsverfahren, wenn Teilräumungen von der Kommune veranlasst werden sollten. Die Kommunalen Spitzenverbände drängten deshalb darauf, dass Gemeinden „nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“.« Das nun wieder kollidiert mit der generellen Gültigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung.  Man sieht, das Ganze ist wirklich keine einfache Angelegenheit und es lässt sich nicht so einfach regeln. Auf der anderen Seite benötigt man unbedingt die mit dem Gesetzesvorlagen verbundenen Möglichkeiten des Eingreifens, um unhaltbare Zustände in den Wohnvierteln bis hin zur Slumbildung verhindern zu können.

Man kann natürlich auch einen ganz anderen Weg einschlagen und – ob bewusst geplant oder sich faktisch ergebend – die Strategie verfolgen, zu verhindern, dass Menschen überhaupt in einem größeren Maßstab Fuß fassen können und in der Folge aufgrund ihrer extremen Armutslage sowie der schwierigen sozialrechtlichen Regelungen, was ihren Lebensunterhalt angeht, gezwungen sind, Unterschlupf zu finden bei Ihresgleichen, was dann wieder zu den in den Medien und von den Mitbewohnern im Stadtteil oftmals beklagten Zuständen führt.

Eine Möglichkeit, die hier angedeutete abschreckende Wirkung hervorzurufen, ist das derzeit im rot-grün regierten Hannover beobachtbare Vorgehen: »3,55 Euro pro Bett und Nacht: Das kostet es, in Hannover in eine Obdachlosenunterkunft zu gehen, wie das zurzeit beispielsweise rund 150 rumänische und bulgarische Zuwanderer tun. Darunter sind Sinti und Roma, zum Teil leben ganze Familien in Wohncontainern. 3,55 Euro pro Bett und Nacht, unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen, egal ob erwachsen oder Kind. Eine Praxis, die zunehmend in die Kritik gerät.« diese Regelung muss man vor dem Hintergrund sehen, dass die allermeisten rumänischen oder bulgarischen Zuwanderer über gar keine Mittel verfügen und zugleich auch keinen Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen haben. Einzig Kindergeld können Familien aus Bulgarien und Rumänien direkt beantragen.  In Hannover wird so richtig hingelangt durch die dort gegebene Gebührenregelung: Bei fünf Kindern etwa veranschlage die Stadt über 700 Euro im Monat. Das ist für die Betroffenen mehr als happig. Auch wenn die Stadt nach außen argumentiert, dass keiner auf die Straße gesetzt werde, wenn er die Gebühren nicht oder nur unvollständig bezahlen kann, aber man treibt die Ärmsten der Armen in die Verschuldung, denn die fälligen Gebühren werden nur vorläufig von der Stadt übernommen und den betroffenen Personen als rückzahlbare Darlehen in Rechnung gestellt. Sollten die Betroffenen dann eine – zumeist sehr niedrig entlohnte – Arbeit gefunden haben, dann holt sich die Stadt die Beträge wieder zurück.

Übrigens stoßen wir hier erneut auf einen typisches Muster in kommunalisierten Systemen: ein großes Durcheinander, je nachdem, in welcher Kommune man sich gerade aufhält, Gibt es ganz unterschiedliche Regelungen:

»Das niedersächsische Salzgitter beispielsweise stellt mittellosen Zuwanderern aus Osteuropa aber Berechtigungsscheine aus, mit denen sie vorübergehend kostenfrei in Sammelunterkünften wohnen können. In Bremen wiederum gilt die Faustregel, dass nur diejenigen zahlen müssen, die nachweislich mehr als Hartz IV zur Verfügung haben. Und in Hamburg wiederum fallen für Kinder immerhin niedrigere Gebühren an als für Erwachsene.«

Mit Blick auf Hannover sollte man aber fairerweise eben auch erwähnen, dass dort die Ausgaben im Bereich der Unterbringung von Wohnungslosen mittlerweile ein Volumen von über drei Millionen € pro Jahr erreicht haben. Und: Den deutlichsten Zuzug hat Hannover mit im Februar 2014 gemeldeten 3.677 Rumänen und Bulgaren. Und die Verteilung der Zuwanderung gerade aus den ärmeren Gegenden der Europäischen Union nach Deutschland folgt eben nicht dem Muster der Gleichverteilung über die  Regionen und Kommunen, sondern durch Kettenmigrationsmuster konzentriert sich das auf bestimmte Städte bzw. Stadtviertel. Hier ist der Handlungsbedarf und zugleich die strukturelle Überforderung der betroffenen Kommune offensichtlich.

  • Aber auch an dieser Stelle wird sehr schnell bei einem vertieften Nachdenken über die Problematik und mögliche Lösungsansätze klar, dass es sich um im wahrsten Sinne des Wortes vermintes Gelände handelt: Wenn man davon ausgehen muss, dass die Zuwanderung an sich nicht vor den Grenzen Deutschlands aufzuhalten ist, was gerade im Fall der Menschen aus anderen EU-Staaten, die zu uns kommen (wollen), der Fall ist aufgrund der Personenfreizügigkeit, man gleichzeitig durch die in diesem Beitrag angedeuteten Maßnahmen die Konzentration auf einige wenige Städte und dort Stadtteile zu verhindern in der Lage wäre, dann stellt sich natürlich die Anschlussfrage, wie man mit den Menschen, denen man beispielsweise eine legale Niederlassung verweigert, weiter umgeht. Konsequent zu Ende gedacht müssten dann die Zuwanderer zwangsgleichverteilt werden. Das würde natürlich gleich ganz neue rechtliche Fragen und Widerstände generieren, aber auch bei einer Umsetzung zahlreiche Fragezeichen aufwerfen.

Wieder einmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass es keine einfachen Lösungen gibt – gerade nicht vor Ort, wo die Probleme aufschlagen und sich zuweilen massiv verdichten.