Die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit als beitragsfinanzierter Steinbruch für Raubritter des modernen Datenhandels

Wir müssen über die Gelddruckmaschinerie reden, die in der heutigen Zeit der Handel mit Daten geworden ist. Nein, es geht hier nicht um Google oder Facebook, sondern um die Schattenpflanzen, die sich im Verborgenen aufhalten und darauf setzen, dass keiner genau hinschaut, was sie da so treiben. Und wir müssen über den Datenschutz reden. Allerdings nicht mit Blick auf Sportvereine oder kleine Blogger, denen die DSGVO eine Menge teilweise sinnfreier Auflagen macht hinsichtlich der Datenschutzregeln, deren auch nur partielle Nicht-Einhaltung schmerzhafte Abmahnung-Folgen haben kann.

Vor diesem Hintergrund sollte man annehmen können, dass die richtig übergriffigen Daten-Raubritter mit Furor verfolgt und abschreckende Strafmaßnahmen ergriffen werden. Die Berufsskeptiker, auch Realisten genannt, ahnen schon, als was sich diese verständliche, aber letztendlich naive Vorstellung erweisen wird: als ein großes Trugbild, eine Fata Morgana derjenigen, die noch glauben wollen, dass die Systeme nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen.

Wir müssen, um konkret zu werden, über die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit reden. Eine gewaltige Angelegenheit: 2,17 Mio. Bewerberprofile, 1,67 Mio. „Stellenangebote“ und mehr als 372.000 Ausbildungsstellen – mit diesen großen und beeindruckend daherkommenden Zahlen wirbt die Jobbörse gleich auf ihrer Startseite.

Screenshot der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (03.05.2019)

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Leiharbeit: Verloren im Nirwana der – unabhängigen? – (Nicht-)Kontrolle

Über die Leiharbeit – von den eher positiv gestimmten Betrachtern und der Branche selbst als Zeitarbeit oder noch neutraler daherkommend als Personaldienstleistung bezeichnet – wurde in den vergangenen Jahren mehr als kontrovers diskutiert. Und sie war immer wieder politischen Auseinandersetzungen und gesetzgeberischen „Reformen“ unterworfen, auch in der vergangenen Legislaturperiode hat es Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gegeben (vgl. dazu den kritischen Beitrag Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen vom 21. Oktober 2016).

Und auch wenn die Branchenvertreter und zahlreiche Arbeitgeberfunktionäre immer wieder den Untergang der Leiharbeit aufgrund der Re-Regulierung dieses ganz eigenen Modells des Verkaufs und Kaufs von Arbeitskräften vorhergesagt haben – die Daten zeigen das nicht.

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Aus der Welt der Jobcenter: 60 Millionen Euro Kosten für 18 Millionen Euro auf der Haben-Seite. Und einen Schüler-PC gibt es nicht vom Amt

Jobcenter müssen auch kleine Beträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern. Das verursacht einen enormen Verwaltungsaufwand. Den kann man jetzt beziffern: 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro. Das berichtet Henrike Roßbach auf der Basis von Daten der Bundesagentur für Arbeit, die der CDU-Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker erfragt hat. Und im Zeitverlauf scheint es immer schwieriger und teurer zu werden, die Kleinbeträge bei den Betroffenen wieder einzusammeln: 2016 war das Verhältnis von Aufwand und Ertrag noch nicht ganz so ungünstig, wenn auch damals schon tiefrot: Forderungen von zwölf Millionen Euro standen damals Verwaltungskosten von rund 26,2 Millionen Euro gegenüber.

Und Roßbach berichtet in ihrem Artikel Jobcenter geben 60 Millionen Euro aus, um 18 Millionen einzutreiben: »Je geringer die Beträge sind, um die es geht, desto größer ist das Missverhältnis: 2018 summierten sich Forderungen von bis zu 20 Euro auf 4,6 Millionen Euro und verursachten einen fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro.« Der Bundestagsabgeordnete Whittaker, der auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist, wird mit diesen Worten zitiert: „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten. Dann geht es wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie.“

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