Alle Welt hat sich auf den Kompromiss der offensichtlich noch am Amt hängenden Koalition bei der „Grundrente“ gestürzt und man spekuliert nun, was das genau bedeuten wird, was die Granden der Regierungsparteien – Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), Markus Söder (CSU) sowie Malu Dreyer (SPD) – am Sonntag, dem 10. November am Nachmittag dem Volk verkündet haben. Wenn man die Pressekonferenz der drei (tatsächlichen bzw. kommissarischen) Parteivorsitzenden verfolgt hat, dann wird einem aufgefallen sein, dass gerade die Unionsvertreter auffällig wenig bis gar nichts zu der eigentlichen Grundrente sagen wollten, sondern ausführlich auf das Ergänzungspaket abgestellt haben, das offensichtlich den widerstrebenden Elementen in der Unionsfraktion die Zustimmung zu dem Kompromiss versüßen soll.
Da geht es vor allem um einen stärkere Förderung der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
➞ Als Anreiz für die Verbreitung der zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern (bis 2.200 brutto / Monat) wird der Förderbetrag für eine betriebliche Altersvorsorge von maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben.
➞ Mitarbeiterkapitalbeteiligungen tragen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer bei, so die Koalitionsparteien. Um ihre Attraktivität zu erhöhen, wird der steuerfreie Höchstbetrag von derzeit 360 Euro auf 720 Euro angehoben.
Nun hat man aber vor der Einigung zur Kenntnis nehmen müssen, dass die besonders hervorgehobene zusätzliche Förderung der Betriebsrenten auf mehr als nur Skepsis gestoßen wäre, wenn man an die seit vielen Jahren vorgetragene Kritik vieler Betriebsrentner an der aus ihrer Sicht vorliegende skandalöse „Doppelverbeitragung“ denkt. Und an die bislang allesamt gescheiterten Versuche, diesen eklatanten Vertrauensbruch des Jahres 2004 wieder zu heilen.