Riester in Rente und endlich eine „faire private Altersvorsorge“? Die „Deutschland-Rente“ schafft es immerhin schon in den Bundestag

Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man feststellt: Die Visionen und Versprechungen, die Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre mit der staatlich geförderten kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge den Menschen in Aussicht gestellt wurden, haben sich für die meisten in Luft aufgelöst. Und zahlreiche Bürger haben schmerzhafte Erfahrungen machen müssen mit ihrem Vertrauensvorschuss, den sie der Riester-Rente gegeben haben, ausgehend von der Annahme, dass das doch eine seriöse Sache sein muss, denn der Staat unterstützt das und pampert einen sogar mit Zuschüssen aus Steuermitteln. Das würde er doch nicht machen, wenn das nicht in Ordnung ist. Weit gefehlt. Maschmeyer & Co. waren (und sind) die Gewinner des Paradigmenwechsels, den man auch so beschreiben kann: »Zu Beginn des Jahrhunderts beschloss die rot-grüne Bundesregierung eine drastische Absenkung des Rentenniveaus. Bis Anfang der 2030er Jahre wird der allgemeine Leistungsstandard der gesetzlichen Rente demnach um rund 20 Prozent sinken. Staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung sowie private Altersvorsorge sollen die im Solidarsystem politisch aufgerissene Sicherungslücke schließen.« (Johannes Steffen, Für eine Rente mit Niveau. Zum Diskurs um das Niveau der Renten und das Rentenniveau, Berlin, August 2015).

Mittlerweile sind wir schlauer, dass das bei vielen Betroffenen nicht der Fall sein wird. Nun könnte man auf den durchaus naheliegenden Gedanken kommen, den ganzen Prozess wieder in eine andere (richtige) Richtung zu drehen und die umlagefinanzierte Alterssicherung wieder auszubauen. Gewerkschaften wie die IG Metall oder ver.di planen für dieses Jahr entsprechende Rentenkampagnen, was aber ein eigenes Thema wäre. Oder aber man versucht, auf der Grundlage der mittlerweile vorliegenden zahlreichen Kritikpunkte einen neuen Vorstoß in die Welt der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge – und genau das versucht man unter dem Begriff „Deutschland-Rente“ zu leisten.

Was soll diese „Deutschland-Rente“ sein? Man kann es technisch zu beschreiben versuchen (was gleich geleistet wird), man kann aber auch darauf hinweisen, dass es sich (auch) um ein (potenzielles) politisches Gemeinschaftsprojekt einer bislang erst rudimentär etablierten politischen Konstellation – nämlich schwarz-grün – handelt, denn der Vorschlag kommt aus Hessen, von den hessischen Landesministern Tarek Al-Wazir (Grüne), Stefan Grüttner und Thomas Schäfer (beide CDU).

Am Tag vor dem Heiligen Abend wurde die Idee unter die Weihnachtsbäume der Bundesbürger gelegt – mittels eines Gastbeitrags der Minister in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die FAZ berichtete darüber unter der Überschrift CDU und Grüne schlagen „Deutschland-Rente“ vor.
„Wir schlagen eine einfache, sichere und günstige zusätzliche Altersvorsorge vor: die Deutschland-Rente, ein Standardprodukt für jedermann. Sie wird zum Selbstkostenpreis von einem zentralen Rentenfonds verwaltet, damit das Geld, das Bürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge beiseite legen, sicher vor überteuerten Angeboten ist. Sie sorgt für Orientierung in einem unübersichtlichen Markt, schafft Vertrauen und hilft vor allem, der Altersarmut vorzubeugen. Der Staat organisiert sie und steht dafür mit seinem guten Namen: Daher nennen wir sie die Deutschland-Rente“, so werden die drei von der FAZ zitiert. Und ganz offensichtlich greifen sie eine mittlerweile weit verbreitete Kritik und Ablehnung der Riester-Rentenprodukte der staatlich subventionierten Versicherungswirtschaft auf: Die „zum Teil völlig überteuerten Riester-Produkte“ verunsicherten viele Bürger, kritisieren die Minister. „Wir brauchen für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die nicht selbst aktiv werden wollen, ein einfaches, kostengünstiges und transparentes Standardprodukt, das der Staat organisiert.“ Da werden viele erst einmal zustimmend nicken.

Natürlich kann man sich die Vorschläge der drei Minister auch im Original anschauen, sie haben ein Positionspapier dazu ins Netz gestellt: Die Deutschland-Rente – Staat soll zentralen Rentenfonds organisieren. Vorschlag für einfache und sichere zusätzliche Altersvorsorge

In diesem Papier wird der Grundgedanke des neuen Instruments so beschrieben:

»Arbeitgeber führen die Beiträge für das Standardprodukt an die Deutsche Rentenversicherung ab, ähnlich wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einzahlung erfolgt daher unbürokratisch auf bereits etabliertem Weg. Die Anlage der eingezahlten Beiträge obliegt dann dem Deutschlandfonds, einem eigenständigen zentralen Rentenfonds, der ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis arbeitet und geschützt vor politischem Zugriff ist. Das kapitalgedeckte Standardprodukt kann im Wege der betrieblichen und privaten Altersvorsorge angespart werden und wäre damit grundsätzlich auch für die Riester-Förderung zulagenfähig. Mit einem solchen Standardprodukt fallen Komplexität und hohe Verwaltungskosten vor allem für kleine Unternehmen weg. Gleichzeitig können Arbeitnehmer bei dem zentralen Rentenfonds darauf vertrauen, dass sie keinen überteuerten Angeboten aufsitzen werden. Natürlich verbleibt den Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die freie Entscheidung, ob sie betriebliche oder private Altersvorsorge über den Deutschlandfonds oder über andere Anbieter durchführen wollen.«

Zugleich will man einen weiteren Paradigmenwechsel en passant miterlerdigen, denn das bisherige „Opt-in“ soll durch ein „Opt-out“ ersetzt werden. Anders gesagt: Arbeitnehmer betreiben betriebliche bzw. private Altersvorsorge, sofern sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht aktiv widersprechen. Wollen sie das nicht, müssen sie aktiv werden und sich entsprechend verabschieden, heute haben wir die umgekehrte Situation, dass die Einzelnen selbst tätig werden müssen, um eine entsprechende Vorsorge zu leisten, vor allem bei der privaten Altersvorsorge.

Das ist ja auch einer der vielen gewichtigen Kritikpunkte, dass die Rentenkürzungen im wichtigsten System der Alterssicherung, also der Gesetzlichen Rentenversicherung, ausnahmslose für alle und ohne Einschränkungen gilt, während die versprochene Kompensation der dadurch aufgerissenen Budgetlöcher im Ruhestand durch eine private Altersvorsorge lediglich freiwillig ausgestaltet worden ist – mit der empirisch beobachtbaren Folge, dass die mittleren und höheren Einkommen (von denen viele auch so gespart hätten, also ohne eine staatliche Subventionierung) die Förderung „mitnehmen“, während gerade die, die eine zusätzliche Alterssicherungsleistung benötigen, weil ihre normale Rente wegen niedriger Einkommen und/oder Arbeitslosigkeitsphasen in der individuellen Erwerbsbiografie sehr gering ausfallen wird, so dass sie auf die Kompensation besonders angewiesen wären, die sie aber nicht bekommen werden, weil sie in einem nur sehr geringem Umfang geriestert haben. Zugleich sind das dann auch noch die Menschen, die unterdurchschnittlich bis gar nicht von betrieblicher Altersvorsorge profitieren können.

Mit dem Wechsel zum „Opt-out“-Modell verbinden die drei Minister eine Menge Hoffnung:

»Andere Länder erreichen mit dem „Opt-out“ einen Verbreitungsgrad von etwa 90 Prozent. Auch in Deutschland können wir auf diesen „sanften“ Zwang nicht verzichten, wenn wir ernsthaft Altersarmut bekämpfen wollen.«

Ganz offensichtlich will man hier – Stichwort „sanfter“ Zwang – auf das durchaus umstrittene verhaltensökonomisch fundierte Instrument des „Nudging“ zurückgreifen (vgl. hierzu beispielsweise Nico Kuhlmann: Der sanfte staatliche Schubs in die „richtige“ Richtung).

»In der Deutschlandrente soll der Arbeitgeber – zusätzlich zum Pflichtbeitrag – einen Teil des Lohnes aller Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Mit den Geldern der Mitarbeiter wird ein Kapitalstock für die Altersvorsorge aufbaut. Man könnte auch von einer „gesetzlichen Betriebsrente“ sprechen«, so die Formulierung von Mirco Wenig in seinem Artikel Deutschlandrente – Auf halber Strecke zwischen Norwegen und Nahles.

Norwegen? Wieso Norwegen? In dem Papier der hessischen Minister bezieht man sich explizit auf dieses Land:

»Der zentrale Rentenfonds setzt auf ein breit gestreutes Anlageportfolio, zum Beispiel mit einem höheren Aktienanteil als viele derzeitige Altersvorsorgeprodukte. Der sehr langfristige Anlagehorizont und die Möglichkeiten einer starken Streuung aufgrund der Größe des Deutschlandfonds verringern die Anlagerisiken erheblich und sorgen gleichzeitig für höhere Renditen. Die Erfahrungen von großen Staatsfonds aus anderen Ländern bestätigen dies. So kommt der norwegische Staatsfonds seit seiner Gründung im Jahr 1997 auf eine durchschnittliche Rendite von über 5 Prozent. Durch einen höheren Aktienanteil könnte gleichzeitig mehr Kapital für den Aktienmarkt und Börsengänge junger Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren.«

Mit Rendite-Angaben ist das ja immer so eine Sache, deshalb muss man da vorsichtig sein. So kommt Mirco Wenig in seinem Artikel zu einer anderen Größenordnung, erläutert zugleich aber auch eine der Besonderheiten: Nach seinen Angaben hat der norwegische »Pensionsfonds Oljefondet, der zwischen 1998 und 2012 eine jährliche Rendite von durchschnittlich 3,14 Prozent (abgeworfen). Es gibt Kapital-Anlagen, mit denen man mehr Rendite erwirtschaften kann, doch der norwegische Fonds hat sich auch hohen sozialen Standards verpflichtet. Das Aufsicht führende Finanzministerium verbietet etwa Investments in Firmen, die Nuklearwaffen, Landminen oder Streubomben produzieren. Unternehmen, die schwere Umweltschäden verursachen oder Menschenrechte verletzen, können nicht auf Geld aus dem Fonds hoffen. Auch mit Lebensmitteln wird nicht spekuliert.«

Der norwegische Staatsfonds ist der größte der Welt und hat ein Volumen von deutlich mehr als 800 Milliarden Dollar, die angelegt werden (müssen). Die Mittel stammen vor allem – das wäre ein wichtiger Unterschied – aus den Öleinnahmen des kleinen Landes ( das – und die Dimensionen mal klar zu machen) mit 5 Millionen Einwohnern weniger Menschen beherbergt als der Großraum Berlin-Brandenburg).

Natürlich ist auch und gerade eine derart gewaltige Kapitalsammel- und -anlagestelle von den Verwerfungen auf den internationalen Finanzmärkten, vor allem der seit Jahren anhaltenden Niedrigstzinsphase massiv betroffen. Von daher überrascht es nicht, wenn man nicht nur teilweise erhebliche Wertminderungen verbuchen muss, sondern auch die Klage hört, man finde nicht genug rentierliche Anlagemöglichkeiten.

Ein Teil der Kritiker setzen an dieser Stelle an, beispielsweise Heiner Flassbeck in seinem Blog-Beitrag Riester-Rente gescheitert, nun ein Staatsfonds, aber immer die gleiche Konfusion. So verweist er beispielsweise au die »Frage, in welchen Papieren der Staat das Geld der Bürger anlegen soll. Alle halbwegs sichereren Fonds der Welt investieren zu einem erheblichen Teil in Staatsanleihen. Dann nimmt der deutsche Staat Geld von seinen Bürgern und gibt es an sich selbst zurück. Warum kann der Bürger dann nicht gleich Staatsanleihen kaufen, um vorzusorgen? Soll der Staat vielleicht in Aktien spekulieren? Hat man gehört, dass Beamte des Finanzministeriums besonders gut sind beim Zocken mit hoch riskanten Papieren? Oder soll unser Staat Staatsanleihen anderer Staaten aufkaufen? Das würde darauf hinauslaufen, dass Deutschland andere Staaten direkt finanziert? Das ist bisher selbst dann abgelehnt worden, wenn es um europäische Krisenstaaten ging, an deren Rettung wir selbst großes Interesse haben.« Und er legt einen weiteren grundsätzlich problematischen Aspekt nach, in dem er ausführt, »dass es derzeit auf der ganzen Welt, in Deutschland aber ganz besonders, offensichtlich schon viel zu viel Sparkapital gibt, das Anlage sucht, aber keine Schuldner findet. Was man daran leicht erkennen kann, dass sich die langfristigen Zinsen überall ganz nahe bei Null befinden, was übrigens auch den staatlichen norwegischen Fonds in arge Schwierigkeiten bringt. Deutschland hat ausweislich seiner Leistungsbilanzsalden derzeit einen Sparüberschuss von 250 Milliarden Euro jährlich (unser Leistungsbilanzüberschuss), der nur dadurch existieren kann, dass bisher andere Länder (die Staaten oder die Privaten dort) bereit waren, sich jedes Jahr neu in dieser Größenordnung zu verschulden.« Vgl. zu seiner Argumentation auch das Interview mit ihm „Dann wird der Zins noch nuller als null“.

Aber der Vorschlag der drei Minister zu den Grundlinien einer „Deutschland-Rente“ adressiert weitere, für die rentenpolitische Diskussion wichtige grundsätzliche System-Stellschrauben, an denen gedreht werden soll. So schreiben sie in ihrem Positionspapier:

»Das Standardprodukt könnte als reine Beitragszusage ausgestaltet werden („pay and forget“). Die Arbeitgeber müssten dann nicht mehr nach vielen Jahrzehnten mit Haftungsrisiken rechnen. Daneben ist es auch wichtig darüber nachzudenken, ob man betriebliche und private Altersvorsorge in der Zukunft nicht bzw. nur noch zum Teil auf die Grundsicherung im Alter anrechnet.«

Das nun wieder berührt in erheblichem Maße zwei große Baustellen, die wir in Deutschland mit Blick auf die zweite und dritte Säule haben – also zum einen die geforderte Nicht- bzw. nur Teil-Anrechnung der Einkünfte aus betrieblicher und privater Altersvorsorge im Grundsicherungssystem, denn das ist ein ganz wunder Punkt gerade für die Menschen mit geringen Einkommen, die wissen oder ahnen, dass ihnen diese Einkünfte im Alter nichts nutzen werden, sofern sie aufstockende Grundsicherungsleistungen beziehen müssen, sowie zum anderen die Attraktivitätssteigerung der betrieblichen Altersvorsorge für viele Betriebe durch den vorgeschlagenen Weg („pay and forget“). Zugleich wäre das natürlich ein massiver Wettbewerbsnachteil für die bestehenden Anbieter aus dem finanz-industriellen Komplex und für viele würde sich in diesem Bereich die Existenzfrage stellen (und dieses Geschäftsfeld erledigen). Gert G.Wagner, der Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, stellt genau auf diesen Punkt ab, wenn er in seiner Kommentierung „Deutschland-Rente“ und Rentenniveau schreibt:

»Pfiffig am Hessen-Vorschlag ist auch, dass er für Arbeitgeber attraktiv sein kann: Beiträge zur Deutschland-Rente könnten als reine Beitragszusage („pay and forget“) komplizierte betriebliche Vorsorgesysteme und jahrzehntelange Haftungsrisiken ersetzen.«

Vor der hier skizzierten Kulisse nicht wirklich überraschend ist der sich überall formierende Widerstand aus den Reihen der Finanzindustrie, die natürlich erkennen, dass ihnen hier möglicherweise bislang sehr ertragreiche Claims streitig gemacht werden. Dazu nur als ein Beispiel und ebenfalls nicht überraschend die heftige Ablehnung des ehemaligen IG Metall-Funktionärs, Bundesarbeitsministers und Sozialdemokrat Walter Riester – bezeichnenderweise auf einer Veranstaltung der Versicherungsgruppe „die Bayerische“ in Heidelberg: »Den jüngsten Vorschlägen einer „Deutschland-Rente“ erteilt der frühere Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) eine Absage: „Das einzig Neue daran ist der Name … Die Idee selbst ist uralt und wurde bereits in der Vergangenheit als nicht praxisgerecht verworfen.“« (Walter Riester kritisiert Deutschlandrente). Der ehemalige Minister tingelt ja seit Jahren auf der Payroll der Banken und Versicherungen durch die Lande und wirbt für die „public private partnership“ zugunsten der Finanzindustrie. Das man dort erkannt hat, dass das so lukrative Abgreifen staatlicher Zuschüssen und des Sparkapitals der Arbeitnehmer mittlerweile erheblich in Gefahr ist, weil immer mehr Menschen erkannt haben, dass es sich hier um ein sehr einseitiges Geschäftsmodell handelt, kann man auch daran erkennen, dass sich als Lobby-Versuch die Initiative „pro Riester“ (www.proriester.de) gebildet hat.

Auch aus einer ganz anderen politischen Perspektive wird der Vorschlag heftig kritisiert, vgl. hierzu beispielhaft die Kommentierung Warum die „D-Rente“ wohl ein Rohrkrepierer wird von Nils Röper,  seines Zeichens politischer Ökonom am „Department of Politics and International Relations“ der University of Oxford, der sich vor allem mit der behaupteten Bekämpfung der Altersarmut beschäftigt. Er ist da mehr als kritisch:

»Nach aktuellem Forschungsstand widersprechen die Bekämpfung von Altersarmut und kapitalgedeckte Lösungen einander. Diejenigen, die für eine zusätzliche Altersvorsorge infrage kommen, sind zumeist nicht von Altersarmut bedroht.
Gefährdete können sich hingegen eine Zusatzrente oft nicht leisten. Zudem sind sie häufig in Branchen beschäftigt, in denen Arbeitgeber voraussichtlich überproportional aus der D-Rente herausoptieren. Ähnlich wie die Riester-Rente würde die D-Rente Altersarmut kaum lindern und tendenziell Einkommensungleichheit im Alter verstärken.«

Weitaus interessanter und für die sozialpolitische Diskussion in Deutschland relevanter ist dieser Hinweis von Mirco Wenig auf eine (mögliche) Kollision mit den bislang aus dem Hause der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) bekannt gewordenen Überlegungen über eine Reform der Betriebsrenten, die auf den ersten Blick ebenfalls in Richtung einer staatlichen Betriebsrente hinauslaufen:

»Andrea Nahles will Pensionskassen und -fonds zwischen den Tarifpartnern aushandeln lassen und bei Versorgungswerken ansiedeln. Das gibt auch den Arbeitnehmern und Gewerkschaften als klassischer SPD-Wählerklientel Verhandlungsmacht darüber, wie diese Fonds ausgestaltet sein sollen. Das Ministerium von Nahles schlägt vor, das Betriebsrenten-Gesetz um einen neuen § 17 zu erweitern, der neuartige Versorgungswerke zwischen den Tarifparteien ermöglichen soll. Es würde ein Flickenteppich verschiedener Einrichtungen entstehen, abhängig nach Branchen: etwa ein Versorgungswerk für Chemiearbeiter und eines für die Metallindustrie. Entgegen dem Nahles-Modell sieht die jetzt vorgeschlagene „Deutschlandrente“ einen großen staatlichen Topf vor, der auch zentral verwaltet würde.«

Dennoch – immerhin hat es die Idee der „Deutschland-Rente“ nun schon in den Bundestag geschafft. Also ein wenig, in Form eins Antrags der grünen Bundestagsfraktion:
„Für eine faire und transparente private Altersvorsorge und ein stabiles Drei-Säulen-System“, so ist der Antrag der Grünen (Bundestags-Drucksache 18/7371 vom 27.01.2016) überschrieben worden. In diesem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, »ein einfaches und kostengünstiges Basisprodukt in Form eines Pensionsfonds als Standardweg der kapitalgedeckten Altersvorsorge einzuführen, bei dem Ein- sowie Auszahlungsweg staatlich organisiert werden und der Staat die Rahmenbedingungen für die Anlage festlegt« (S. 2).

Allerdings finde man in dem Papier auch Hinweise, dass es Handlungsbedarf in der eigentlich relevanten Säule der Alterssicherung gibt und man den nicht vergessen möchte: »Neben den in diesem Antrag geforderten Reformen zur dritten Säule ist es daher an der Zeit, neu über Beitragssatz und Rentenniveau zu diskutieren und die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer Funktion als wesentlicher Säule zu stärken.«

Auch ansonsten dem linken Spektrum zuzurechnende Grüne können dem Projekt „Deutschland-Rente“ einiges abgewinnen. Hierzu als Beispiel die Anmerkungen des grünen Bundestagsabegordneten Wolfgang Strengmann-Kuhn auf seiner Facebook-Seite:

»Die ‪‎Deutschlandrente‬, die von drei hessischen Ministern vorgeschlagen wird ist nur ein Teil der Lösung, aber ein richtiger und guter Vorschlag.‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬‬
Richtig an der Argumentation in dem Papier ist, dass die bestehende Riesterrente gescheitert ist und auch die betriebliche Alterssicherung nicht ausreicht, um die Lücke, die die durch das absinkende Rentenniveau entsteht, zu schließen. Ein öffentlich organisiertes kapitalgedecktes Standardprodukt als Ergänzung (!) der gesetzlichen Rentenversicherung ist deswegen genau der richtige Vorschlag. Falsch an der Argumentation ist, dass es dabei um Bekämpfung der Altersarmut geht, vielmehr geht es um einen Beitrag zur Lebensstandardsicherung (!) im Alter. Altersarmut und die Basis der Lebensstandardsicherung muss staatlich – und zwar am Besten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung – organisiert werden. Dazu sind zwei grundlegende Reformen der Rentenversicherung notwendig: erstens die Weiterentwicklung zu einer Bürgerversicherung: a) aus Gerechtigkeitsgründen und b) um die Finanzierung und damit auch das Rentenniveau zu stabilisieren und zweitens die Einführung einer Garantierente als Minimum innerhalb (!) der Rentenversicherung. Ohne diese beiden Maßnahmen wäre auch die Deutschlandrente auf Sand gebaut. Wichtig ist, dass die Deutschlandrente dabei nicht auf die Garantierente angerechnet wird, damit sich die Vorsorge tatsächlich für Alle lohnt. Auch das wird in dem Papier angesprochen: „Daneben ist es auch wichtig darüber nachzudenken, ob man betriebliche und private Altersvorsorge in der Zukunft nicht bzw. nur noch zum Teil auf die Grundsicherung im Alter anrechnet“.
Fazit: Der Dreiklang aus Bürgerversicherung für die Rente, einer Garantierente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Deutschlandrente, die nicht auf die Garantierente angerechnet wird, als Ergänzung, ist geeignet, um unser Rentensystem insgesamt zukunftsfest zu machen.« (Quelle: https://www.facebook.com/wolfgang.strengmannkuhn/posts/538947752948965,  28.12.2015)

Die Diskussion wird weitergehen und entscheidend sind die Grundfragen einer zukünftigen Rentenpolitik, die dabei (wieder) aufgerufen werden müssen. Also welche grundsätzliche Konfiguration soll das Alterssicherungssystem insgesamt haben. Wie stark sollen die zweite und dritte Säule sein (und vor allem welche Funktion kann man von ihnen erwarten – hier ist der Hinweis von Strengen-Kuhn auf die Unterschiede zwischen Bekämpfung der Altersarmut versus Lebensstandardsicherung zutreffend)? Soll die umlagefinanzierte Säule, also die Gesetzliche Rentenversicherung wieder gestärkt werden, gerade mit Blick auf das hier erreichbare Rentenniveau und das Niveau der Renten (was unterschiedliche Tatbestände sind)? Brauchen wir den Schritt hin zu einer wirklichen Erwerbstätigenversicherung oder gar die Abkehr von der lohnbezogenen Finanzierung in Richtung auf eine wertschöpfungsbasierte Finanzierung?

Die Rente ist sicher. Immer weniger wert. Auch wenn man sich idealtypisch verhält und alle drei Säulen bedient

„Die Rente ist sicher“. Dieser legendäre Satz des damaligen Bundesrentenministers Norbert Blüm (CDU) in den 1980er Jahren hat mittlerweile Bonmot-Charakter, nachdem man die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung in ihrer öffentlichen Wahrnehmung sturmreif geschossen hat. Und die heutige Bundesregierung würde das so schlich auch nicht mehr sagen, tut es aber etwas weniger schlicht dennoch: So belehrt sie uns, dass eine zukunftseste Altersvorsorge auf drei Säulen ruhen müsse: der gesetzlichen Rente, der privaten und betrieblichen Vorsorge. Werden die drei Säulen genutzt, würde das Gesamtversorgungsniveau in fast allen Fällen langfristig ansteigen – trotz sinkendem Niveau der gesetzlichen Rente. Mit dem „Drei-Säulen-Modell“ sei also ein gleichwertiges oder gar höheres Gesamtversorgungsniveau möglich, als dies zuvor alleine die gesetzliche Rentenversicherung geleistet hat. Entspannt euch, so also die zusammengefasste Botschaft der Bundesregierung, hier zitiert nach dem ergänzenden Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht aus dem Jahr 2012. Aber stimmt das überhaupt? Auch dann, wenn sich die Betroffenen idealtypisch verhalten, also tatsächlich das tun, was die Bundesregierung von ihnen erwartet, also die mit den Rentenniveauabsenkungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung seit der Jahrtausendwende unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung einhergehenden Sicherungslücken durch private und betriebliche Altersvorsorge kompensiert?

Genau das ist die Fragestellung einer neuen Studie von Ingo Schäfer von der Arbeitnehmerkammer Bremen, die man im Original hier abrufen kann:

Ingo Schäfer: Die Illusion von der Lebensstandardsicherung. Eine Analyse der Leistungsfähigkeit des „Drei-Säulen-Modells“ (= Schriftenreihe der Arbeitnehmerkammer Bremen 01/2015). Bremen 2015

»Für seine Berechnungen ist Ingo Schäfer einen neuen Weg gegangen. Während bisher vor allem analysiert wurde, wie teuer die private Altersvorsorge ist und wie viel Rendite sie abwirft, oder dass zu wenige Menschen für das Alter vorsorgen, fragt sich der Experte: Funktioniert das Drei-Säulen-Modell denn überhaupt im idealtypischen Fall? Der idealtypische Fall ist eine Person, die immer durchschnittlich verdient, nie arbeitslos wird und auf allen Vorsorgewegen spart – also gesetzlich, privat und betrieblich, so Schäfer. Von dieser Voraussetzung geht auch die Bundesregierung seit den frühen 2000er Jahren bei ihren Modellrechnungen zum sogenannten „Gesamtversorgungsniveau in der Alterssicherung“ aus«, kann man der Mitteilung der Arbeitnehmerkammer Private Vorsorge kann Rentenlücke nicht schließen. Drei-Säulen-Modell in der Kritik vom 20.08.2015 anlässlich der Veröffentlichung der Studie entnehmen.

Schäfers Resümee ist frustrierend: „Auch wer heute über alle drei Wege spart, wird nicht an das einstige Leistungsniveau der gesetzlichen Rente herankommen.“
Das Hauptproblem: Die Renten aus allen drei Säulen steigen nicht so stark wie die Löhne und verlieren dadurch während des Bezugs massiv an Wert.

Höchstens zum Zeitpunkt des Renteneintritts kann eine idealtypische Umsetzung des „Drei-Säulen-Modells“ wie von der Bundesregierung behauptet die „Lebensstandardsicherung“, also das Verhältnis zwischen der Rente und dem versicherten Einkommen (auch „Versorgungsniveau“ genannt), zusagen – aber dann hört ja die Geschichte nicht auf und das Problem breitet sich aus: Über die Jahre wird die Rente gemessen an den Löhnen erheblich an Wert verlieren und das Verhältnis ständig schlechter, so Ingo Schäfer.

Es handelt sich um ein strukturelles Problem, denn in der gesetzlichen Rente sinkt politisch gewollt das Rentenniveau und die privaten Vorsorgeprodukte steigen während der Bezugsjahre kaum.
„Dadurch sinkt das Versorgungsniveau Jahr für Jahr während des gesamten Rentenbezugs. Gegenüber der Netto-Lohnentwicklung summiert sich dies auf einen Verlust von gut zehn Prozent bezogen auf einen Zeitraum von zwanzig Jahren“, rechnet Ingo Schäfer vor.

Als weitere Restriktion weist Schäfer wie auch viele Kritiker beispielsweise der gerne betriebenen „Rendite“-Berechnungen der privaten versus der gesetzlichen Rente auf den folgenden Tatbestand hin, der den meisten Bürgern nicht bewusst ist:
»Zusätzlich wird die Absicherung bei Erwerbsminderung und im Todesfall (für die Hinterbliebenen) massiv geschwächt. Beide Risiken sind im Gegensatz zur gesetzlichen Rente bei den Privatversicherungen in der Regel gar nicht oder nicht gleichwertig mit abgedeckt.«

Die Rentenniveauabsenkungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung wurden Anfang des Jahrtausends von Riester & Co. damit begründet, dass man den ansonsten unaufhaltsamen Anstieg des Beitragssatzes in seiner umlagefinanzierten Form (und damit der „Lohnnebenkosten“) nicht stoppen kann, wodurch die Arbeitgeber „gezwungen“ seien, Arbeitsplätze abzubauen. Auch hier ist der Befund ernüchternd:

»Anfang der 2000er Jahre gab es Berechnungen, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Leistungskürzungen auf 24 bis 26 Prozent ansteigen dürfte. Wirtschaftsnahe Forscher gingen sogar von 28 bis 29 Prozent aus. „Wenn man jetzt das Regierungsmodell von 22 Prozent Beitragssatz zur gesetzlichen Rente im Jahr 2030 plus vier Prozent Riester und zwei bis drei Prozent zusätzlicher Vorsorge nimmt, bewegen wir uns also am oberen Rand dessen, was einst vorhergesagt wurde“, so Ingo Schäfer. Dabei werde nicht berücksichtigt, dass dieser Beitragssatz im „Drei-Säulen-Modell“ bei weitem nicht ausreicht, um eine Lebensstandardsicherung wie früher die gesetzliche Rente zu gewähren und alle drei Risiken (Alter, Erwerbsminderung und Tod) abzusichern.«

Auf diese Zusammenhänge ist auch schon früher und an anderer Stelle deutlich hingewiesen worden, für einen systematischen Zugang sei hier auf die Arbeiten von Winfried Schmähl verwiesen, beispielsweise:

Winfried Schmähl: Warum ein Abschied von der „neuen deutschen Alterssicherungspolitik“ notwendig ist (= ZeS-Arbeitspapier Nr. 01/2011). Bremen: Zentrum für Sozialpolitik, 2015.

Dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass die Studie von Schäfer gerade von der Fallkonstellation einer idealtypischen Umsetzung des „Drei-Säulen-Modells“ ausgeht, aber aus der Debatte über Sinn und vor allem Unsinn der „Riester-Rente“ ist vielen in Erinnerung, dass gerade die unteren Einkommensgruppen gar nicht oder weit unterdurchschnittlich trotz staatlicher Förderung privat vorsorgen. Und auch eine betriebliche zusätzlichen Altersvorsorge ist bei denen, die gerade am meisten der Kompensation der abgesenkten Rentenleistungen aus der ersten Säule bedürfen, eher selten bis gar nicht gegeben. Im Ergebnis sind die bewusst produzierten Sicherungslücken noch weitaus dramatischer – und die geringer ausfallenden „Lebensstandardsicherung“ mag für viele ein Problem sein, für viele andere wird die – ceteris paribus – sichere Perspektive auf Altersarmut und Grundsicherungsrenten das größere Problem darstellen.

Die vorprogrammierte Altersarmut im System und das hässliche Gesicht der Altersarmut vor Ort. Und dann das Nichtstun als Alternative zur Alternative

Leistungen begrenzen, Beiträge und Lebensarbeitszeit erhöhen, staatliche Zuschüsse ausweiten – das waren und sind die vier großen Stellschrauben in der Rentenpolitik der letzten Jahrzehnte. Das kann man einer Sendung des Deutschlandradio Kultur entnehmen, die unter diese Überschrift gestellt wurde: Und in 50 Jahren ist alles vorbei? Die Zukunft der Rentenkasse. Ein Parcours-Ritt durch die Geschichte und Gegenwart der Gesetzlichen Rentenversicherung, der wichtigsten Säule der Alterssicherung. Und wenn man sich mit dieser beschäftigt, dann stößt man immer wieder auf zwei besonders herausgestellte Bewertungen: Da wird zum einen damit argumentiert, dass es noch nie einer Rentnergeneration so gut ging wie der heutigen – und das sei eben auch Ausdruck des Erfolgs der guten alten Tante Rentenversicherung, die ansonsten immer gerne in Grund und Boden geredet und geschrieben wird. Und parallel dazu läuft seit längerem ein Diskurs, der darauf abstellt, dass in den vor uns liegenden Jahren die Altersarmut (wieder) erheblich ansteigen wird bzw. muss, denn innerhalb des Systems der Alterssicherung ist die  tragende Säule, also die gesetzliche Rentenversicherung, durch ständige Bauarbeiten an vielen Stellen beschädigt worden.

Vor allem die Rentenniveauabsenkung im Gefolge der „Rentenreformen“, vor allem der Einschnitte während der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder, werden hier ins Feld geführt. Die rot-grüne Regierung hatte damals das gesetzliche Versorgungsniveau bis 2030 um ein Fünftel abgesenkt. Und mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester untrennbar, auch namentlich verknüpft ist der Vorstoß in die kapitalgedeckte individuelle Alterssicherung – Stichwort „Riester-Rente“ -, mit der eine Kompensation der Rentensenkungen im umlagefinanzierten Teil der Alterssicherung versprochen wurde.

Das alles hat sich als ein grandioser Irrtum erwiesen, wie Karl Doemens in seinem Leitartikel Auf dem Weg in die Altersarmut herausgearbeitet hat:

»Um die sinkenden Renten im Alter auszugleichen, müssten hundert Prozent der Beschäftigten jeweils vier Prozent ihres Gehalts in einen Riester-Vertrag stecken, der sich bei zehnprozentigen Verwaltungskosten Jahr für Jahr mit vier Prozent verzinst. So unterstellt es die Bundesregierung kurzerhand in ihrem jährlichen Rentenversicherungsbericht. Eine Utopie.
Tatsächlich dümpelt der Garantiezins bei 1,25 Prozent, die Kostenquote beträgt oft zwölf bis 15 Prozent, und von den 34 Millionen künftigen Rentnern zahlen nur 6,4 Millionen die vollen vier Prozent in einen Riester-Vertrag ein. Zwar haben im Westen Deutschlands viele ältere männliche Beschäftigte in der Industrie oder dem Bankgewerbe noch eine Betriebsrente. Doch laut einer ministeriellen Studie wird ein Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten künftig alleine auf die schrumpfende gesetzliche Rente angewiesen sein.«

Dabei war der Systemwechsel durchaus anders geplant gewesen. Riester wollte ein Obligatorium für die private Altersvorsorge installieren. Wieder einmal war es wohl die BILD-Zeitung, die diesem Vorhaben ein jähes Ende bereitet hat: »Für die Altersvorsorge in Deutschland aber war der 17. Juni 1999 ein schicksalhafter Tag. „Auch das noch! Riester plant Zwangsrente“, titelte die „Bild“-Zeitung und löste in der Regierung Panik aus. Die Grünen rebellierten, der Kanzler sah eine „Wut-Welle“ heranrollen. Eilig stoppte Gerhard Schröder die Pläne seines Sozialministers für eine verpflichtende Zusatzvorsorge.« Unabhängig von der eigenen Positionierung den Sinn und Unsinn einer kapitalgeeckten individuellen Altersvorsorge, mit erheblichen Steuermitteln gepampert, betreffend – der Verzicht auf eine obligatorische private Altersvorsorge kann und muss durchaus als Geburtsfehler der rot-grünen Rentenreform identifiziert werden.

»Stattdessen kam eine freiwillige Lösung, die nun dazu führt, dass aus sozialpolitischer Sicht zu wenige einen Vertrag abschließen«, so der Volkswirt Gert Wagner vom DIW, zugleich Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung, der diese in Rentenfragen berät, in einem Interview mit der Überschrift „Riester-Rente funktioniert nicht“.

Auch Wagner kommt zu diesem Befund: »Für viele Niedrigverdiener lohnt sich die Riester-Rente nicht. Selbst wenn einige ein ganzes Arbeitsleben sparen, kommen sie am Ende nicht über die Grundsicherung.« Er plädiert für eine  Abschaffung der staatlichen Zulagen, die dann nur noch an die Altfälle ausgezahlt werden würde. Wagner: »Für viele Niedrigverdiener lohnt sich die Riester-Rente nicht. Selbst wenn einige ein ganzes Arbeitsleben sparen, kommen sie am Ende nicht über die Grundsicherung.« Sein Alternativvorschlag – zugleich ein Hinweis darauf, welche Rentendebatte uns in der zweiten Jahreshälfte bevorsteht, denn genau daran versucht sich die heutige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits mit ersten Entwürfen: »Man sollte die betriebliche Altersvorsorge ausbauen. Damit können alle Beschäftigten obligatorisch erfasst werden, die einem Tarifvertrag angehören.« Und das wären zumindest mehr als heute einen Riester-Rentenvertrag unterschrieben haben.

Zurück zu dem, was damals passiert ist: Für alle (zukünftigen) Rentner wurde das Versorgungsniveau in der Gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend abgesenkt – was natürlich die unteren Einkommensgruppen relativ gesehen viel stärker trifft als die mit höheren Rentenansprüchen. Aber genau die unteren Einkommensgruppen sind diejenigen, die die staatliche Förderung des Aufbaus einer individuellen, kapitalgedeckten Alterssicherung am wenigstens bis gar nicht in Anspruch genommen haben. »Die … Einbußen für künftige Senioren sollten durch die Erträge aus einer neuen kapitalgedeckten Vorsorgesäule ausgeglichen werden. Doch während die Kürzungen im Gesetzbuch festgeschrieben wurden, basiert die Kompensation auf dem Prinzip Hoffnung: Finanzielle Anreize durch Zulagen und Steuervergünstigungen sollen die Bürger zum Sparen bringen«, so auch Karl Doemens. Die Hoffnungen, die man mit diesem Systemwechsel verbunden hatte – Systemwechsel deshalb, weil die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge nicht als zusätzliche Ergänzung zum bestehenden System ausgelegt war, sondern Einschnitte in dieses kompensieren sollte -, haben sich auch deshalb zerschlagen, weil die Annahmen, mit denen man die Kompensationshoffnung grundiert hatte, mittlerweile wie die Butter in der Sonne dahingeschmolzen sind. Der Volkswirt Reinhold Thiede, bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zuständig für Forschung und Entwicklung, wird in einem Radiobeitrag (Und in 50 Jahren ist alles vorbei? Die Zukunft der Rentenkasse) mit den folgenden Worten die damalige Situation bei Einführung der Riester-Rente beschreibend:

»Das achte Weltwunder des Zinseszinseffektes wurde beschworen, es wurden Rendite unterstellt von Kapitalanlagen von acht Prozent in gewissen Modellen, von Wissenschaftlern, die heute noch bekannt sind und die einen guten Namen haben.«

Zurück zum Thema Altersarmut. Denn in der aktuellen Diskussion wird immer darauf hingewiesen, dass Altersarmut derzeit „kein Problem sei“. Zwar befinden sich gut 500.000 Menschen in der Grundsicherung für Ältere (vgl. dazu auch meinen Blog-Beitrag Sie wächst und wird weiter wachsen – die Altersarmut. Neue bedrückende Zahlen am Anfang einer bitteren Wegstrecke vom 4.11.2014), aber das seien „nur“ gut drei Prozent der Älteren. Für einen kritischen Blick auf die in der aktuellen Debatte immer wieder behauptete Nicht-Existenz von Altersarmut heute vgl. auch meinen Blog-Beitrag Elfenbeinturm pur: „Altersarmut existiert in Deutschland praktisch nicht“. Und dann spielt Biedermann wieder mal mit den Brandstiftern: Eine „Diktatur der Rentner“ sei ante portas vom 22.02.2015).

Unabhängig von der gerade bei Älteren ausgeprägten Nicht-Inanspruchnahme rechtlich eigentlich zustehender Grundsicherungsleistungen stellt sich natürlich die Frage, ob diese Teilgruppe wirklich „Altersarmut“ adäquat abzubilden in der Lage ist.

Für eine neue Übersicht über die Diskussion der Bestimmung von Altersarmut vgl. auch diese neue Publikation aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung:

Johannes Geyer: Grundsicherungsbezug und Armutsrisikoquote als Indikatoren von Altersarmut. Berlin, April 2015

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der in die Rentenformel eingebauten Mechanik der Bestimmungsfaktoren der Rentenhöhe ist eines auf alle Fälle sicher: Ceteris paribus wird es zu einer stetigen und sich beschleunigenden Entwicklung der Altersarmut kommen. Selbst Ökonomen, die zu der Gruppe gehören, von der Reinhold Thiede in seinem Zitat gesprochen hat, müssen das konstatieren, wie beispielsweise die Schlüsselfigur beim Umbau der der Alterssicherungssysteme, Bert Rürup, der sich in einem Interview („Die Lebensversicherer haben ein dickes Problem“) zum Thema (drohende) Altersarmut äußert:

»Altersarmut ist … derzeit – zum Glück – noch kein gesellschaftlich relevantes Problem. Allerdings gibt es Anzeichen, dass die Risiken steigen.«

Rürup sieht vor allem zwei Risikofaktoren:

»Die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus spielt sicher auch eine Rolle. Wichtiger ist allerdings, dass sich die Erwerbsbiographien der Menschen im Vergleich zu früher deutlich gewandelt haben … Die Lohnspreizung und die Teilzeitbeschäftigung haben zugenommen. Es gab eine Destandardisierung der Erwerbsverhältnisse – Stichwort Solo-Selbstständige -, und für Bezieher des Arbeitslosengelds II werden keine Beiträge gezahlt. Gerade in den neuen Ländern haben sich diese durchbrochenen Erwerbsbiografien auch in die Rentenbiografien eingefräst. Da sind Altersarmutsprobleme vorprogrammiert.«

Bevor hier abschließend Hinweise gegeben werden, was denn nun mit Blick auf das System an Alternativvorschlägen diskutiert wird, sei an dieser Stelle auf einen anderen Zugang zum Thema Altersarmut hingewiesen, der wesentlich konkreter und fassbarer und auch realistischer daherkommt. Nehmen wir aus der Vielzahl der vorliegenden Berichte diesen hier: Das Leid wohnt nebenan. Altersarmut in der Kreisstadt. Und hier geht es nicht um zukünftige und mögliche und umstrittene Entwicklungen, sondern um die Gegenwart, die vor allem die wahrnehmen, die mit armen alten Menschen arbeiten: »Verwahrloste Wohnungen, in denen es kaum Essen und kein Telefon gibt, alte Menschen, die seit Jahren nicht beim Arzt waren, vereinsamte Senioren ohne jeden Kontakt zur Außenwelt: So präsentiert Marion Eisler, seit 35 Jahren fürs Diakonische Werk, die Kirche, den Betreuungsverein und die Ahrweiler Tafel aktiv, das hässliche Gesicht der Altersarmut in Bad Neuenahr-Ahrweiler.«

Der Artikel berichtet über die Arbeit von Marion Eisler in einer rheinland-pfälzischen Kurstadt, die schon seit langem einen überdurchschnittlichen Anteil an älteren Menschen hat – von den rund 28.000 Einwohnern sind heute 10.563 über 60 Jahre alt. In den kommenden drei Jahren kommen 1.430 hinzu. Von den 369 Personen, die derzeit Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, sind rund 200 über 60 Jahre alt sind. Auch hier: Tendenz steigend:

»Die Kurstadt, die bebaut ist mit Stadtvillen für Gutbetuchte, bietet so gut wie keinen bezahlbaren Wohnraum für Senioren, die Grundsicherung nach SGB XII – auch Hartz IV für Ältere genannt – beziehen. Das heißt im Klartext: 399 Euro monatlich plus eine Miete, die jedoch höchstens 295 Euro betragen darf, was bei maximal 50 Quadratmetern einem Preis von 5,90 Euro pro Quadratmeter entspricht. Es gibt keine Beihilfen mehr für Kleidung, Schuhe, Renovierung, Brillen, Fahrten zum Arzt oder beispielsweise kaputt gegangene Haushaltsgegenstände. Stirbt der Partner, muss binnen sechs Monaten der Betroffene, bei dem das Geld nicht reicht, in eine „angemessene“ Wohnung ziehen. „Womit wir wieder beim nicht vorhandenen Angebot plus der derzeitigen Situation, dass jeder Meter Wohnraum für Flüchtlinge benötigt wird, sind“, so Eisler zum Teufelskreis … Welche Lawine gerade erst anrollt, das machte Eisler klar: Langzeitarbeitslose werden ebenso in der Grundsicherung landen, wie Menschen mit geringem Einkommen. Selbst der Mindestlohn von 8,50 Euro reicht nicht aus und wird im Alter dorthin führen. „Alle Aufstocker, also Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, durch Niedriglöhne aber Leistungen vom Jobcenter erhalten, gehen in die Grundsicherung. Die, die Kinder erzogen haben, also immer noch schwerpunktmäßig Frauen, sind bedroht. Zwangsverrentungen durch das Jobcenter, also vorzeitige Altersrente mit Abschlägen mit 63 Jahren, kommen in Frage. Wir können uns anhand der Arbeitslosenstatistik ausrechnen, was da auf uns zukommt.“«

Natürlich stellt sich auch hier, gerade hier vor Ort, die Frage nach: Was tun?

„Wir, die täglich mit Menschen in Not zu tun haben, wissen, dass aus der materiellen Armut oft auch eine soziale Armut entsteht. Manche wissen nicht, dass sie Anträge stellen können oder sind nicht in der Lage, sie auszufüllen. Viele schämen sich und nehmen keine Hilfe in Anspruch. Mein Appell: Schauen Sie links und rechts in Ihrer Nachbarschaft genau hin. Kümmern Sie sich“, forderte Eisler auf.
Für sie ist die Einführung eines „Topfes für aktive Hilfe“ unabdingbar. „Ich fände es schön für eine Stadt mit solch unermesslichem Reichtum, wenn die Solidargemeinschaft in diesen Topf einzahlt für die, die aus dem Leben geschmissen wurden. Das stünde einer Stadt wie unserer gut zu Gesicht.“

Und wie es vor Ort auch aussehen kann für ältere Menschen in Armut, verdeutlicht dieser Bericht aus einer – von oben betrachtet – sehr reichen Stadt. Also München: Abgewiesen vom Amt, so hat Sven Loerzer seinen Artikel überschrieben: »Weit mehr als ihr halbes Leben hat eine 78 Jahre alte Münchnerin in derselben Wohnung verbracht. Doch jetzt hätte nicht viel gefehlt, dass die Frau, die seit 1959 dort lebt, obdachlos geworden wäre – und zwar ohne eigenes Verschulden. Beim zuständigen Sozialbürgerhaus fand sie zunächst kaum Hilfe und Unterstützung, sondern fühlte sich im Gegenteil drangsaliert.«

Zurück auf die große Bühne der Riester- und sonstigen Renten. Doemens, mit dessen kritischen Leitartikel wir begonnen haben, berichtet über zwei konträre Lösungsvorschläge aus den Reihen der Oppositionsparteien:

»Die Linke möchte die drohende Versorgungslücke einfach dadurch schließen, dass sie die Einschnitte der Rentenreformen zurücknimmt.« Diesen Ansatz hält er für nicht wirklich praxistauglich, denn so seine Einschätzung: »Nicht nur müssten dann nämlich Millionen Menschen, die auf staatliches Geheiß eine private Police abgeschlossen haben, neben ihren Prämien auch noch kräftig steigende Rentenbeiträge zahlen. Vor allem würden die Kosten komplett von den Älteren auf die Jüngeren abgewälzt.«

Also rüber zu den Grünen, die es dem Artikelschreiber schon deutlich mehr angetan haben:

»Sie fordern ein einfaches, kapitalgedecktes Basisprodukt zur Altersvorsorge unter öffentlich-rechtlicher Verwaltung. Wer sich nicht mit dem Vergleich unzähliger Angebote beschäftigen will, der könnte einen solchen Pensionsfonds erwerben, der ohne exzessive Vertriebskosten in Anleihen oder auch Aktien investiert, die im Augenblick wesentlich rentabler sind. In Schweden gibt es ein ähnliches Modell. Dort ist es sogar verpflichtend.«

Ob das schon als „revolutionäre Reformidee“ zu bezeichnen ist, wie das Doemens tut, sei hier mal dahingestellt. Aber er ist insofern realistisch, als er keinerlei Bewegung bei der Bundesregierung erkennen kann, auch nur Schritte in diese Richtung zu gehen. Er kommt zu einem pessimistischen Ausblick:

»Zwar hat das Haus von Sozialministerin Andrea Nahles kürzlich Sympathien für den Ausbau der betrieblichen Altersversorgung durch die Tarifparteien bekundet. Doch gerade in eher schlecht bezahlten Berufen wie der Pflege- oder Baubranche existieren praktisch keine Betriebsrenten. Weder soll es nun mehr Fördermittel noch eine Verpflichtung geben. So klingt das Ganze bislang eher nach weißer Salbe als nach einer entschlossenen Initiative. Mit den fragwürdigen Wahlgeschenken der Mütterrente und der Rente mit 63 hat die große Koalition nicht nur ihren finanziellen Spielraum verspielt. Es scheint, als habe sie auch jede Ambition im Kampf gegen die drohende Altersarmut aufgegeben.«

Dass Handlungsbedarf besteht, konstatiert selbst Bert Rürup, der maßgeblich beteiligt war an der Herbeiführung der jetzigen Strukturprobleme. Auf die Frage, was zu tun wäre, antwortet er:
»Eine Art Lebensleistungsrente wäre sinnvoll. Deutschland gehört zu den wenigen OECD-Ländern, in denen Geringverdiener bei der Festsetzung oder Anpassung ihrer Renten gleichbehandelt werden wie Durchschnitts- oder Besserverdiener. Durch die Lebensleistungsrente würde man eine gewisse Umverteilung zugunsten der Geringverdiener erreichen. Das halte ich für wichtig, auch aus Gründen der Legitimation unseres Rentensystems …  Ich gehe davon aus, dass die Regierung noch in dieser Legislaturperiode eine Lebensleistungsrente, eine Solidarrente – oder wie immer Sie es nennen wollen – einführt.« Schauen wir mal.

Dafür ist Geld da. Die Riester-Rente und ihre Förderung, die wirkliche Wirklichkeit der Zahlen und das offensichtliche Unvermögen, mit Scheitern umgehen zu können

Also normalerweise ist es ja so, dass die Haushaltspolitiker versuchen, zukünftige Ausgaben klein zu rechnen oder zu verschieben. Da werden dann Annahmen gemacht, die so konstruiert sind, dass die daraus resultierenden Kosten geringer ausfallen als es dann tatsächlich kommt. An so etwas ist man gewöhnt. Aber den umgekehrten Fall findet man weitaus seltener. Die Kalkulation der Steuermittel für die Riester-Rentenförderung folgt offensichtlich diesem Ausnahmemuster. »Die Ausgaben für die staatliche Förderung der Riester-Rente werden nach Angaben der Bundesregierung bis 2019 voraussichtlich um rund 920 Millionen Euro steigen. Nach 2,41 Milliarden Euro im vergangenen Jahr rechnet der Arbeitskreis Steuerschätzung für 2019 mit Aufwendungen an Altersvorsorgezulagen von 3,3 Milliarden Euro«, kann man dem Artikel Förderung der Riester-Rente steigt bis 2019 entnehmen – und schreibt damit eine lange Geschichte der Fehlkalkulation fort, wie wir noch sehen werden.

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) war und ist ein Kernstück der Rentenreform 2001 – neben der deutlichen Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren durch die massive Absenkung des Rentenniveaus sowie einer „Dämpfung“ des eigentlich vorzunehmenden Rentenanstiegs durch Eingriffe in die Rentenanpassungsformel. Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt, wobei die Deutsche Rentenversicherung für die Abwicklung der staatlichen Förderung zuständig ist. Nun wurde in den vergangenen Jahren immer öfter auch kritisch berichtet über Sinn und Unsinn der unterschiedlichen Formen der Riester-Rente und ihrer Förderung, wobei sich diese Debatten in der Regel auf Fragen der „Rendite“ dieser kapitalgedeckten Form der privaten Altersvorsorge bezogen haben und beziehen. Offensichtlich hat die kritisch-ablehnende Perspektive ihre Wirkung entfalten können – denn die Inanspruchnahme dieser geförderten Form der Altersvorsorge schwächelt doch ganz erheblich, um das mal nett zu formulieren.

Ein erster flüchtiger Blick auf die Zahlen scheint hingegen eine „Erfolgsgeschichte“ anzuzeigen: Im Sommer des Jahres 2014 »wurden fast genau 16 Mio. Riester-Verträge gezählt. Die Versicherer liegen mit knapp 10,9 Mio. Policen unangefochten auf dem ersten Platz. Gefolgt von den Fondsgesellschaften mit gut 3 Mio. Verträgen. Nahezu 1,3 Mio. Menschen  wohnriestern und gut 800.000 Riester-Verträge konnten Banken und Sparkassen an die Vorsorgeenthusiasten bringen.« Aber die wirkliche Wirklichkeit sieht anders aus, man kann nicht nur davon sprechen, dass das Riester-System schwächelt, sondern man muss sagen, »dass es an die Wand gefahren ist, denn seit dem Jahr 2011 ist klar erkennbar, dass die Zahl der neuen Verträge stagniert und die Wachstumsgeschichte vorbei ist: Im Jahr 2007 wurden mit fast 2,1 Mio. Policen die meisten Riester-Verträge neu abgeschlossen. Im Jahr 2013 hingegen haben sich nur noch 453.000 Menschen neu für das „Riestern“ entschieden und unter Berücksichtigung der Vertragsabgänge kann man erkennen, dass sich bei der Zahl der Verträge seit 2011 nichts mehr bewegt.« Außerdem muss man berücksichtigen, dass knapp 20 Prozent der Verträge ruhend gestellt sind und damit nicht (mehr) bespart werden.
»Nur auf 12,7 Millionen werden noch Beiträge eingezahlt … Nur 6,4 Millionen Versicherte zahlen den vollen Satz von 4 Prozent des Bruttoeinkommens ein, nur sie bekommen die volle Zulage – vier Millionen Frauen und 2,4 Millionen Männer. Hier hatte sich die Bundesregierung deutlich mehr Zuspruch erhofft, denn insgesamt könnten hierzulande 35,7 Millionen Menschen riestern«, so Kerstin Schwenn in ihrem Artikel Die Deutschen „riestern“ viel zu wenig.

Von den Beschäftigten werden mit Blick auf die Gesamtzahl der Riester-Verträge etwas mehr als ein Drittel erreicht – was aber eben auch heißt, dass zwei Drittel nicht partizipieren werden können von dieser ja eben nicht zusätzlichen Säule der Alterssicherung, denn die Zahlungen aus der Riester-Rente sollen ja – so der ursprüngliche Plan der rot-grünen Bundesregierung bei der Rentenreform um die Jahrtausendwende – die Absenkung des Rentenniveaus in der eigentlichen Rentenversicherung wieder kompensieren für die Betroffenen. Was natürlich bei solchen (Nicht-)Inanspruchnahmequoten auch nicht annähernd gelingen kann. Der Vollständigkeit halber sei noch hinzugefügt, dass aus sozialpolitischer Sicht besonders erschwerend hinzu kommt, dass die Haushalte, die über sehr niedrige oder durchschnittliche Einkommen verfügen, was sich dann ja auch über die Rentenformel abbilden wird in der Höhe der Leistungen aus der 1. Säule der Alterssicherung, eine überdurchschnittliche Nicht-Inanspruchnahme aufweisen, anders gesagt: Je wohlhabender die Haushalte, desto größer ist der Mitnahmeeffekt der staatlich geförderten Riester-Rente. Dass viele Versicherte mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gar keine „Rendite“ aus ihren Sparmodellen erhalten werden, weil sie das dafür erforderliche Alter nicht erreichen werden oder dass die einzigen, die wirklich bislang profitiert haben, der finanzindustrielle Komplex war, wurde und wird auch immer wieder berichtet, so dass in der Gesamtschau bei vielen, die vorher dem Staat vertraut haben, dass er in ihrem Sinne handeln wird, wenn er so etwas einführt, nicht mehr glauben und dann lieber verzichten auf irgendeine Förderung.

Aber das alles lässt die Bundesregierung völlig kalt, wenn es um die Kalkulation der (angeblich) in Zukunft erforderlichen Steuermittel geht. Sie glaubt an den Erfolg der Riester-Story. Wie ein uneinsichtiger Wiederholungstäter werden sich auch die nun vorgelegten Zahlen in Rauch auflösen. Darauf hat dankenswerterweise der Bundestagsabgeordnete Markus Kurth von den Grünen auf der Basis einer Anfrage an die Bundesregierung hingewiesen, die ihm nun geantwortet hat.
Er hat sich die Zahlen geben lassen, wie sich realen Ausgaben für die steuerliche Förderung der Riester-Renten, also die Altersvorsorgeaufwendungen, entwickelt haben – und das dann verglichen mit den kalkulierten Steuermitteln für die staatliche Förderung, wie sie in den Steuerschätzungen der Jahre 2009 bis 2012 in Ansatz gebracht worden sind. Das Ergebnis verdeutlich eindrucksvoll die Abbildung. Man ist fast schon geneigt, etwas blumig zu bilanzieren: Wie eine Herde wilder Pferde stürmen die Steuerschätzer immer wieder in unerreichbare Regionen des Bedarfs an Steuermitteln für die Riester-Förderung – und werden dann von der Realität der tatsächlichen Inanspruchnahme eingeholt. Offensichtlich aber – siehe die Abbildung – gibt es keinen erkennbaren Lerneffekt. Der grüne Abgeordnete wird hinsichtlich der von ihm kritisierten Schönrechnerei zitiert mit den Worten: „Seit Jahren gibt sich die Bundesregierung der Illusion hin, dass die Riester-Rente immer beliebter wird.“

Nun könnte man an dieser Stelle kopfschüttelnd ob der (letztendlich nicht nur) rechnerischen Merkwürdigkeiten den Beitrag schließen. Dennoch kann und muss man weiterdenken. Denn offensichtlich sind wir konfrontiert mit einem grandiosen Scheitern des bestehenden Systems der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge, die ja – bei allem Zurückbleiben hinter den hochgerechneten Erwartungen – jedes Jahr gut 2,5 Mrd. Euro verschlingt, von denen viele Euros in den Taschen der Finanzindustrie hängen bleiben. Von 2002 bis 2014 wurde die Riesterrente insgesamt mit 27,4 Milliarden Euro aus Steuermitteln subventioniert. Und beharrlich erscheint das Unvermögen der Bundesregierung, aus der faktischen Entwicklung irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Davon abweichend gibt es unterschiedliche Positionierungen, wie es (nicht) weitergehen soll in diesem Bereich.

»Wer etwas gegen Altersarmut tun will, muss die Riesterförderung endlich stoppen und die gesetzliche Rente stärken. Denn Riestern kann und wird den Niedergang der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen«, so der Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald von den Linken in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau unter der Überschrift Die Riesterrente ist ein kolossaler Flop. Seine Diagnose deckt sich mit der Kritik vieler anderer:

»Schon im März 2008 begründete die Linke ihren Antrag mit dem Titel „Riesterrente auf den Prüfstand stellen“ wie folgt: „Tatsächlich wird das Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorgeleistungen aus der Riesterrente in Zukunft nicht einmal jenes Sicherungsniveau erreichen, welches vor der ,Riesterreform‘ allein aus der gesetzlichen Rente geleistet wurde.“ Das war damals schon wahr und die aktuellen Zahlen aus dem Rentenversicherungsbericht 2014 bestätigen das noch einmal eindrücklich: Zwischen 2000 und 2014 sank das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente vor Steuern von 53 auf 48 Prozent und wird 2028 auf 44,4 Prozent geschrumpft sein. Selbst mit Riesterrente und – das sei hinzugefügt – unter völlig unrealistischen Annahmen von vier Prozent Verzinsung und Verwaltungskosten von zehn Prozent werden wir dann nur bei einem Gesamtsicherungsniveau von 50,6 Prozent angekommen sein. Zwischen 2014 und 2028 sollen laut der Bundesregierung die Löhne um 51,3 Prozent steigen, die gesetzliche Rente aber nur um 39 Prozent.

Im Klartext: Die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel verschärfen den Niedergang der gesetzlichen Rente Jahr für Jahr. Riestern kann und wird den Niedergang der gesetzlichen Rente nicht ausgleichen.«

So weit, so bekannt und grundsätzlich auch richtig. Was aber tun? Birkwald plädiert in seinem Beitrag für ein 3-Punkte Programm:

»Erstens: Die staatliche Riesterförderung wird gestoppt. Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, soll die bisher angesparten Gelder reibungslos und freiwillig auf sein persönliches Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen können.

Zweitens: Die in den kommenden Jahren vorgesehenen jährlichen 3,5 Milliarden Euro Riesterförderung werden zur Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus eingesetzt. Damit ließe sich dauerhaft eine zusätzliche Rentenerhöhung von 1,5 Prozent finanzieren.

Drittens: Die Kürzungsfaktoren werden aus der Rentenanpassungsformel gestrichen und die Rückkehr zu einem angemessenen und lebensstandardsichernden Rentenniveau vor Steuern in Höhe von 53 Prozent wird langfristig durch eine jährliche moderate Beitragssatzerhöhung finanziert. «

Am eher anderen Ende sind dann Positionen zu verorten wie des Vorsitzenden der CDU-Sozialausschüsse, Karl-Josef Laumann: Es müsse darüber diskutiert werden, wie die Riester-Rente profitabler werde. Eine Option sei, die private Altersvorsorge verpflichtend einzuführen. Darüber würde sich die Finanzwirtschaft sicher sehr freuen, denn die, so Schwenn in ihrem Artikel, »sorgt sich ums Geschäft, weil gerade die Jüngeren mit eher niedrigen Einkommen zögern, einen Vorsorgevertrag abzuschließen.«

Und die Grünen? Der bereits erwähnte Bundestagsabgeordnete Markus Kurth wird in dem Schwenn-Artikel so zitiert: »Kurth sagt, viele fürchteten, dass sie im Alter ohnehin nur die staatliche Grundsicherung bekämen – auf die das Riestern angerechnet werde. Nur jeder Fünfte mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 1200 Euro sorge „riestergefördert“ vor. Kurth fordert als Anreiz, die Einführung eines Freibetrages bei der Grundsicherung zu prüfen. „Das wäre eine Lösung“, sagte er. „Allerdings eine teure, denn den Freibetrag müsste man wohl auch für die gesetzliche Rente gewähren.“ Geringverdiener sollten jedenfalls höhere Zulagen bekommen. Außerdem müssten Riester-Produkte transparenter werden.«

Der eigentliche weiterführende Vorschlag von ihm kommt dann: „Wir könnten uns auch ein neues Riester-Basisprodukt vorstellen, gespeist aus einem öffentlichen Fonds, öffentlich administriert und gemanagt durch die Deutsche Rentenversicherung – so ähnlich wie in Schweden“, sagte Kurth.
Zu diesem Ansatz vgl. auch Markus Kurth: Private Altersvorsorge stärken! Das Basisprodukt in öffentlich-rechtlicher Hand, 23.12.2014. Der Referenzpunkt für dieses „Grüne Basisprodukt“ die 3. Säule des Alterssicherungssystems betreffend sind offensichtlich die Erfahrungen, die man in Schweden gesammelt hat. Dazu kann man dem Kurth-Papier entnehmen:

»Beim skandinavischen Modell des staatlichen Vorsorgefonds investieren die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Teil ihres Einkommens in staatliche Fonds. Diese sind ausschließlich den Anlageinteressen der Vorsorgenden gewidmet. Information, Kontrolle und Standards bei der Anlage werden groß geschrieben. In Schweden, wo die so genannte Premiepension von einer neu geschaffenen Behörde verwaltet wird, wählt der oder die Versicherte gemäß der individuellen Risikobereitschaft und auf der Grundlage verlässlicher Informationen aus einem überschaubaren Pool von staatlich geprüften und zertifizierten Produkten aus. Die jährlichen Kosten betragen lediglich etwa ein Zehntelprozent des verwalteten Vermögens.«

Aus dem Bundesarbeitsministerium hört man dazu – wie zu vielen anderen Baustellen in der Sozialpolitik – nichts. Möglicherweise ist die Ministerin, Andrea Nahles (SPD) erschöpft bzw. stillgelegt nach Rentenpaket und Mindestlohn und/oder angesichts dessen, was auf sie noch zukommen wird – Stichwort Tarifeinheitsgesetz – bedient mit solchen Systemfragen. Aber vielleicht ist es auch ganz anders, denn man arbeitet ja bislang den Koalitionsvertrag ab und da steht eine weitere „Rentenreform“ (man mag diesen Begriff schon nicht mehr hören) drin: Die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Möglicherweise will man da zeigen, was man „gelernt“ hat: Mehr in Richtung auf eine Verpflichtung zur Vorsorge marschieren, damit sich die Leute nicht so einfach entziehen können, den von der Riester-Ebbe „gebeutelten“ Versicherungsunternehmen und Banken neue Produktperspektiven eröffnen und dann auch noch durch Instrumente wie die Entgeltumwandlung weiter dazu beitragen, dass die Arbeitnehmer ihre „Betriebsrente“ letztlich selbst finanzieren und zugleich die eigenen Rentenansprüche aus der 1. Säule nach unten fahren. Möglicherweise heißt natürlich nicht hoffentlich. In diesem Fall gilt das ganz besonders.

Abb.: MdB Markus Kurth, Aufwendungen Altersvorsorgezulage in Mio. Euro

Rürup „rettet“ wieder mal die Rente. Fragt sich nur, welche

Bert Rürup war mal der sozialpolitische „Super-Berater“ in der deutschen Politik: 1992-2002 war er wissenschaftlicher Berater der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages Demografischer Wandel; 1996–1998 Mitglied der Kommission der Bundesregierung Fortentwicklung der Rentenversicherung; 1999-2001 Mitglied im Expertenkreis des Bundesarbeitsministers zur Vorbereitung der Rentenreform 2001, von 2000 bis 2009 Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung. Zeitgleich war er auch einer der so genannten „fünf Wirtschaftsweisen“: Denn ebenfalls im Jahr 2000 wurde er in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung berufen, dessen Vorsitz er von März 2005 bis zu seinem Ausscheiden im Februar 2009 übernommen hat. Von April bis Dezember 2009 war Rürup Chefökonom beim Finanzdienstleister AWD des Carsten Maschmeyer, einer der schillerndsten Figuren der deutschen Finanzindustrie. Seine Aufgabe bestand u.a. in der Erschließung neuer Märkte für betriebliche und private Altersvorsorge. Gemeinsam mit dem AWD-Gründer Carsten Maschmeyer rief Rürup dann eine Beratungsgesellschaft für Banken, Versicherungen wie auch Regierungen ins Leben: die MaschmeyerRürup AG. Nach dreijähriger Tätigkeit ist er dann Ende 2012 aus diesem Unternehmen ausgeschieden, um sich wieder stärker der Wissenschaft zu widmen. Seit Januar 2013 leitet Bert Rürup als Präsident das Handelsblatt Research Institute, ein Ableger der Verlagsgruppe Handelsblatt. Und er produziert wieder Gutachten. Auch zur Rente.

Rürup hat maßgeblich die damaligen rot-grünen „Rentenreformen“ vorangetrieben, deren Auswirkungen heute an so vielen Ecken und Enden Probleme bereiten. Vor diesem Hintergrund ist es fast schon logisch, dass sich Rürup auch in der aktuellen Rentendebatte zu Wort meldet, die zumindest mit der „Rente mit 63“ einige „seiner“ Weichenstellung – wenn auch nur temporär – außer Kraft setzen will. Zugleich ist er wie andere Apologeten einer stärkeren kapitalgedeckten Altersvorsorge konfrontiert mit der Tatsache, dass die „Riester“- und „Rürup“-Renten, also die mit erheblichen Steuergeld gepamperte private Altersvorsorge aufgrund einer breiten kritischen Berichterstattung in den vergangenen Jahren wie aber auch angesichts der erheblichen Verwerfungen im Gefolge der Finanzkrise von 2008 zunehmend in Legitimationsschwieirgkeiten geraten ist, was natürlich schlecht ist für das Geschäft der Banken und Versicherungen. Vgl. hierzu nur als ein Beispiel von vielen die SWR-Reportage „Was tun für die Rente? Im Dschungel der Altersvorsorge„, die im Januar 2014 ausgestrahlt wurde.

Und solche aktuellen Meldungen beispielsweise sind Gift für das Geschäft: „Auch große Lebensversicherer sind gefährdet„: »Die Bundesfinanzaufsicht Bafin befürchtet bei einem Anhalten der aktuellen Niedrigzinsphase Probleme bei Lebensversicherern. Es könne durchaus auch größere Anbieter geben, die Probleme bekommen.«

Damit aber nicht genug. Denn große Aufgaben warten auf die Handelsreisenden in Sachen kapitalgedeckte Altersvorsorge – denn die Große Koalition hat sich die aus Sicht der Finanzindustrie  „wahre“ Rentenreform für die zweite Jahreshälfte aufgehoben. Werfen wir einen Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Dort findet man den folgenden aufschlussreichen Passus:

Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben. (Koalitionsvertrag, S. 52)

Das muss jetzt schnell vorbereitet und mit Leben gefüllt werden, denn eine Umsetzung im Sinne einer erheblichen Ausweitung der staatlichen Förderung auf noch mehr Arbeitnehmer würde Milliarden-Steuermittel in die Kassen des finanz-industriellen Komplexes spülen.

In diesem Kontext muss man eine neue Studie einordnen, die von Rürups Handelsblatt Research Institute in Zusammenarbeit mit Prognos im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstellt wurde:

Handelsblatt Research Institute/Prognos (2014): Die Zukunft der Altersvorsorge. Vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und Kapitalmarktentwicklungen

Die Kernaussagen der Studie finden sich im Fazit – und damit auch die zentrale Stoßrichtung, um die es den Verfassern geht:

»Die Reformen der vergangenen Jahre im Bereich der Alterssicherung waren in der Sache richtig und zielführend. Die von der amtierenden Bundesregierung geplanten rentenpolitischen Maßnahmen stehen in großen Teilen den Zielen des nicht erst seit Anfang des Jahrtausends eingeschlagenen rentenpolitischen Kurses – zumindest für einen längeren Zeitraum – entgegen. Sie beeinträchtigen für mehr als zwei Jahrzehnte die finanzwirtschaftliche Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Konsequenz wird sein, dass ohne eine weitere Anhebung der Bundeszuschüsse die Beitragssatzobergrenze von 22 Prozent bis zum Jahr 2030 nicht eingehalten werden kann. Zudem wird das Leistungsniveau stärker sinken als bei einer Fortschreibung des rentenrechtlichen Status ex ante.

Eine Kombination aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Altersvorsorge kann für die nächsten Generationen am ehesten Alterseinkommen gewährleisten, die es erlauben, in etwa den in der Erwerbsphase gewohnten Konsumstandard auch im Alter aufrechtzuerhalten. Dabei wird die gesetzliche Rentenversicherung ungeachtet des noch zu erwartenden moderaten Rückgangs des Rentenniveaus weiterhin die bedeutendste Säule der Altersversorgung bleiben. Um aber von dem derzeitigen Anteil der kapitalgedeckten Rentenansprüche von weniger als 20 Prozent auf einen Anteil von etwa 30 Prozent zu kommen sind verbesserte Informationen und staatliche Anreize erforderlich.

Ohne eine Erhöhung des Verbreitungsgrads der staatlich geförderten privaten und betrieblichen Alterssicherung wird keine lebensstandardsichernde Versorgung breiter Bevölkerungsschichten möglich sein. Dabei sollte – nach den Erfahrungen, sowohl im Ausland wie auch hierzulande – gerade auch auf einen Ausbau der (kollektiven) betrieblichen Versorgungssysteme gesetzt werden.

Kurzfristig niedrige Zinsen sind kein mittel- und langfristig tragendes Argument gegen einen Ausbau des Drei-Säulen-Systems der Alterssicherung.

Die künftig zu erwartenden Renditen im Kapitaldeckungs- und im Umlageverfahren zeigen, dass nur ein Altersvorsorgemix eine sinnvolle und lebensstandardsichernde Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko bietet.

Das Ausschöpfen von Anlagemöglichkeiten im Ausland und die internationale Diversifizierung über Anlagen in Titel international tätiger Unternehmen sollten daher vereinfacht werden.« (Handelsblatt Research Institute/Prognos 2014: 81)

Also zusammenfassend: Der Anteil der privaten, kapitalgedeckten Altersversorgung soll sogar noch angehoben werden (von 20 auf 30 Prozent), was natürlich angesichts der derzeitigen, aber auch für die nächsten Jahren absehbaren Niedrigzinswelt ein „ambitioniertes“ Unterfangen darstellt: Während man dem Niedrigzinsumfeld mit dem Zulassen riskanterer Anlagen im Ausland sowie in Aktien gegensteuern will, müssen mehr Kunden generiert werden für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge. Wenn die Autoren scheinbar harmlos von einem „Ausbau der (kollektiven) betrieblichen Versorgungssysteme“ sprechen, dann meinen sie eine Zwangskollektivierung der Arbeitnehmer in betriebliche Altersvorsorgesysteme, beispielsweise nach dem „opt-out“-Modell statt dem heute gegebenen „opt-in“-Modell, was also bedeuten würde, dass alle erst einmal in eine betriebliche Altersvorsorge integriert werden, außer sie widersprechen ausdrücklich. Wenn man dann noch bedenkt, dass mittlerweile immer mehr Unternehmen zur „Entgeltumwandlung“ übergehen (vgl. kritisch dazu z.B. schon meinen Beitrag aus dem Jahr 2012), bei der die Unternehmen sparen, der Sozialversicherung Beitragseinnahmen entgehen und die Arbeitnehmer die volle Finanzierungslast zu tragen haben, dann wird klar, wohin die Reise gehen soll. Passen wir also auf im Herbst dieses Jahres – und vorher, wenn die Begleitmusik komponiert wird.