Eine gefährliche Gemengelage: Über Berlin-Hellersdorf und darüber hinaus. Zur Entwicklung der Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Herausforderungen

Bei vielen Menschen werden die aktuellen Ereignisse rund um ein Flüchtlingsheim im Berliner Stadtteil Hellersdorf schlimme Erinnerungen an das Jahr 1992 auslösen, als eine Welle fremdenfeindlicher Übergriffe Deutschland in Atem hielt. Die damaligen tagelangen Ausschreitungen in Rostock-Lichterhagen gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Wohnheim für ehemalige vietnamesische Vertragsarbeiter im sogenannten „Sonnenblumenhaus“ habe viele ältere Semestern noch schmerzhaft vor Augen. Sowohl die Asyldebatte als auch die Zahl gewaltsamer Übergriffe auf Asylbewerber und andere Einwanderer erreichten 1991/92 ihren Höhepunkt – und im Jahr 1993 wurde dann auf der Bundesebene sogar das Grundgesetz einschneidend hinsichtlich des Grundrechts auf Asyl von einer großen Koalition der Parteien geändert.

Nun also wieder das gleiche Spiel? Die Herausforderungen, vor denen sich die Stadt Berlin gestellt sieht, sind nicht singulär, sondern hier manifestiert sich eine Entwicklung, die derzeit viele Kommunen in Deutschland erleben und vor allem organisieren müssen: Einen doppelten Anstieg der Flüchtlings- und Zuwandererzahlen, zum einen aus Ländern der Europäischen Union (man denke hier an die Debatte über die Zuwanderung aus den Armenhäusern der EU, also Rumänien und Bulgarien), aber auch eine deutliche Zunahme der Asylbewerber aus anderen Ländern.

Zuerst ein Blick auf die Berliner Situation: »Hunderte neu eintreffende Flüchtlinge muss Berlin derzeit unterbringen. Mit 5.000 Neuankömmlingen rechnet die Stadt in diesem Jahr, so viele wie lange nicht. Weil alle Asylheime belegt sind, eröffneten zuletzt Notunterkünfte. Am Montag auch in Hellersdorf, im Osten der Stadt, in einem Plattenbaugebiet. Weil der Bezirk bisher wenige Flüchtlinge aufnahm und weil er leerstehende Gebäude hat. So wie das frühere Max-Reinhardt-Gymnasium, auch ein Plattenbau. Nun soll er zur Schutzstätte für Geflohene werden«, so Konrad Litschko in seinem Artikel „Flucht ins Feindesland„. Seit Wochen macht eine „Bürgerinitiative Marzahn-Hellersdorf“ Stimmung gegen die Unterkunft, klagt gegen die Unterbringung. Die Gruppe tritt anonym auf, der Verfassungsschutz sieht sie von Rechtsextremisten beeinflusst. Auf Facebook sind die mit einer eigenen Seite präsent – selbstverständlich ist auch die „Gegenseite“ aktiv, mit der Facebook-Seite „Hellersdorf hilft Asylbewerbern„. Die Proteste gegen das Flüchtlingsheim ziehen gerade in Berlin natürlich linke und linksradikale Kräfte an, so dass es zu konflikthaften Auseinandersetzungen gekommen ist und weitere derzeit erwartbar sind – die Überschrift des Artikels „Eingekesselt zwischen Fremdenhass und Begrüßungsplakaten“ bringt die Berliner Mischung zutreffend zum Ausdruck. Das geht sogar so weit, dass Monika Lüke (SPD), die Integrationsbeauftragte des Landes Berlin, ein Demonstrationsverbot vor dem Flüchtlingsheim fordert (vgl. hierzu das Interview mit ihr im Deutschlandfunk: „Asylbewerber unter Polizeischutz„).
Hintergrund des aktuellen Problems ist neben allen ideologisch motivierten Instrumentalisierungen des Themas auch ein grundsätzliches Dilemma: Wohnraum zu finden in einer Stadt, in der Wohnraum an sich, vor allem aber billiger Wohnraum, knapp und zunehmend umkämpft ist – zu den ganz praktischen Problemen, die damit verbunden sind, sei hier der Artikel über Stephan Djacenko empfohlen, der bei der Unterbringungsleitstelle in Berlin arbeitet und dessen Job es ist, Wohnrauzm für Flüchtlinge zu suchen – eine gleichsam herkulische Aufgabe: „Niemand will Flüchtlinge im Bezirk haben„.

Verlassen wir nun in einem zweiten Schritt die Berliner Bühne im engeren Sinne und machen das Bild weiter auf. Seit einiger Zeit wird in den Medien immer stärker über eine erhebliche Zunahme der Asylbewerberzahlen berichtet und diskutiert. Deshalb ein Blick auf die Daten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht.

Schaut man sich die lange Zeitreihe des BAMF zu den jährlichen Asylantragszahlen genau an, dann erkennt man den enormen Rückgang seit Mitte der 1990er Jahre – bis zum Jahr 2008, als nur noch 28.000 Asylanträge in Deutschland insgesamt gezählt wurden. Seitdem geht es aber wieder aufwärts. Im vergangenen Jahr waren es wieder über 77.000 Anträge. Und die Entwicklung im laufenden Jahr 2013 zeigt eine weitere erhebliche Zunahme. So berichtet das BAMF: »Im bisherigen Berichtsjahr 2013 nahm das Bundesamt 52.754 Asylerstanträge entgegen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 27.760 Erstanträge, was einen Zuwachs von 90 Prozent bedeutet. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im bisherigen Jahr 2013 gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 24,3 Prozent auf 7.084 Folgeanträge. Damit gingen im Jahr 2013 insgesamt 59.838 Asylanträge beim Bundesamt ein.« Auch hinsichtlich der „Erfolgsquote“ der gestellten Asylanträge gibt es Daten: »Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer für das bisherige Jahr 2013 liegt bei 30,2 Prozent (11.772 positive Entscheidungen von insgesamt 39.027).« Schaut man sich die Herkunftsländer der Menschen an, die hier einen Asylantrag gestellt haben, dann werden Muster und Auffälligkeiten erkennbar: Die „Top-3-Länder“ sind die Russische Föderation, Syrien und Afghanistan. 18.000 der 43.000 Erstanträge auf Asyl und damit mehr als 40 Prozent aller Asylanträge im ersten Halbjahr 2013 entfallen auf diese drei Länder.

Während Asylanträge von Menschen aus Syrien und Afghanistan sicher gut nachzuvollziehen sind, gibt es eine besondere Auffälligkeit: Die Zahl der Asylanträge von Menschen aus der Russischen Föderation belief sich im ersten Halbjahr 2013 auf 9.957, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es lediglich 898 – das bedeutet eine Steigerung im Vorjahresvergleich in der Größenordnung +1.009 Prozent! Ganz offensichtlich liegt hier ein von Schleuseraktivitäten gesteuerter Prozess vor. Zwischenfazit: Schaut man sich die allgemeinen Entwicklungen um uns herum an, dann ist es durchaus plausibel, davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten die Asylbewerberzahlen weiter ansteigen werden. Dies verweist auf die abschließend anzusprechende Frage, wie man konkret damit umgehen soll – und das heißt in diesem Fall immer konkret vor Ort, denn die Menschen müssen untergebracht und versorgt werden.

Wo ein Heim, da Protest„, so die taz zum Grundproblem, dessen besonders hässliche Ausformung wir derzeit in Berlin beobachten müssen.  Seit einem Rekord-Tief 2008 hat sich die Zahl der ankommenden Asylbewerber etwa verdreifacht. Auch wenn viele direkt wieder abgeschoben werden, müssen die Kommunen mehr Unterkünfte bereit stellen als bislang. Und wo ein Flüchtlingsheim eingerichtet wird, lassen die Proteste nicht lange auf sich warten. Die taz erinnert uns an aktuelle Beispielfälle:

  • »Im mecklenburg-vorpommerschen Wolgast etwa richtete die Stadt im Herbst 2012 ein erstes Flüchtlingsheim mitten in einer renovierten Plattenbausiedlung ein. Die Gemeinde wollte die Asylsuchenden ausdrücklich nicht am Stadtrand isolieren … Das Heim wurde mit rechtsextremen Sprüchen beschmiert, die NPD kündigte einen Fackelzug an. Der NDR strahlte Szenen aus, wie Flüchtlingskinder im Hof spielten, während arbeitslose deutsche Nachbarn sie mit Liedern wie „Zick, Zack Kanackenpack, haut den Türken auf den Sack“ beschallten.«
  • »Im gutbürgerlichen Berlin-Reinickendorf wehren sich Anwohner juristisch und auf Stammtischniveau gegen die neuen Nachbarn: Als acht Kinder im Flüchtlingsheim an Windpocken erkrankten, hingen überall Flugblätter, die vor Seuchengefahr warnten. Die Hauseigentümer haben nach Einzug der Flüchtlinge ihren Spielplatz eingezäunt und „melden“ Heimbetreiber und Bezirk, wenn trotzdem Flüchtlingskinder darauf spielen. Sie wollen zudem juristisch erstreiten, dass das Heim wieder schließt.«

In der Regel wird dann protestiert, wenn Flüchtlinge zentral, also in Heimen untergebracht werden. Das Asylverfahrensgesetz sieht dies als Regelfall vor.

Aber wie heißt es so schön – keine Regel ohne Ausnahme. Die taz nennt ein Beispiel: »Leverkusen beispielsweise hat mit dezentraler Unterbringung gute Erfahrungen gemacht. Das Rezept: So früh wie möglich ziehen die Flüchtlinge in private Wohnungen ein – zu Mieten auf Hartz-IV-Niveau. Das als „Leverkusener Modell“ bekannt gewordene Prinzip habe sich bewährt und sogar Geld gespart, betont die Gemeinde. Einige Städte wollten das Modell deshalb kopieren.« Wer sich für dieses Modell genauer interessiert, dem sei beispielsweise diese Folienpräsentation der Flüchtlingshilfe Lerverkusen empfohlen.

Allerdings – auch die taz ist nicht völlig unrealistisch: »Der Wohnraum im Niedrigpreissegment ist in vielen Städten knapp.« Und das wird das größte Problem für eine weitgehend dezentrale Lösung des Unterbringungsproblems. Da soll man sich keine Illusionen machen.

Sollte das Unterbringungsproblem in welcher Form auch immer gelöst sein, dann geht es um die Beantwortung einer weiteren Frage, um die sich die meisten Politiker gerne drücken: Wie halten wir es mit dem Arbeitsverbot für die Asylbewerber? Man kann es drehen und wenden wie man will – das mehrmonatige Arbeitsverbot sowie die weiterhin dann bestehenden „Vorrangprüfungen“ schaffen Probleme, die dann im Alltag als Problem durch „die“ Asylbewerber wahrgenommen und als solche bewertet werden. Hier kann es nur eine Antwort geben – auch wenn das natürlich immer mit der Gefahr „negativer Anreizeffekte“ verbunden sein kann und wird: Schafft das Arbeitsverbot endlich ab.

Schwarz oder weiß in der Arbeitsmarktpolitik bringt nicht viel – von der Flutschädenbeseitigung in Ostdeutschland bis hin zu Asylbewerbern auf deutschen Bahnhöfen

Zumindest aus der öffentlichen Berichterstattung sind die gewaltigen Überschwemmungen in diesem Hochsommer und ihre massiven Folgeschäden verschwunden, die betroffenen Menschen und die Regionen, in denen sie leben, sind nun wieder auf sich allein gestellt. Ein schnell von Bund und Ländern zusammengezimmertes finanzielles Hilfspaket in Milliardenhöhe wurde diese Tage seitens des verabschiedet und auf seine administrative Reise geschickt. Die Rechtsverordnung für den Aufbaufonds mit einem Volumen von acht Milliarden Euro ist mittlerweile beschlossen worden. Der Aufbauhilfefonds wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Dabei wird der Bund die Kosten für den Wiederaufbau der zerstörten Bundesinfrastruktur in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro alleine tragen. An den weiteren Hilfen beteiligen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte.

Vor Ort geht es jetzt vor allem erst einmal ums Aufräumen und Reparieren. Und hier kommen auch die Arbeitslosen ins Spiel: »In Stendal und Umgebung in Sachsen-Anhalt sind die Arbeitslosen unterwegs, Gummistiefel, Handschuhe und nicht zuletzt Mückenspray hat das Jobcenter gestellt. Das ist die Grundausrüstung, um Sandsäcke wegzuschleppen und zu entleeren, Spielplätze zu entschlammen und Treibgut zum Müll zu transportieren – für 1,25 Euro die Stunde«, erfahren wir aus dem Artikel „Langzeitarbeitslose beseitigen Flutschäden“ von Barbara Dribbusch. Die Teilnahme sei freiwillig, betont das örtliche Jobcenter. Sowohl in Sachsen-Anhalt als auch in Thüringen sollen Langzeitarbeitslose dabei helfen, die Flutschäden nach dem Hochwasser zu beseitigen. Allerdings seien die Zahlen bislang nicht sehr hoch: Mitte Juli zählte man in Sachsen-Anhalt 250 Arbeitslose in der Aufbauhilfe und in Thüringen wurden bis Mitte Juli 150 sogenannte Arbeitsgelegenheiten, auch Ein-Euro-Jobs genannt, in den Hochwasserregionen eingerichtet. Allerdings hätten sich viele Freiwillige in den Jobcentern gemeldet. In der Stadt Stendal und Umgebung hat man örtlich aktuellere und auch höhere Zahlen: Dort ackern inzwischen 300 Ein-Euro-Jobber in der Fluthilfe. Die 1,25 Euro in der Stunde gibt es zusätzlich zu den Hartz-IV-Leistungen. Fast die Hälfte der Helfer sei über 50 Jahre alt, berichtet Dribbusch in ihrem Artikel.

In den vergangenen Wochen wurde immer wieder über dieses Thema mal berichtet und die Wahrnehmungswelten scheinen hier zweigespalten: Die einen fordern schneidig die Abordnung der Hartz IV-Empfänger an die „Flutfront“, das sei doch selbstverständlich, können die dann doch mal einen Gegenleistung erbringen für die staatlichen Leistungen aus dem Grundsicherungstopf. Die anderen hingegen sehen hier erneut Elemente einer „Zwangsarbeit“ für Arbeitslose, vor allem für Langzeitarbeitslose zu billigsten Bedingungen. Beide Zugänge zum Thema sind – vorsichtig gesprochen – „unterkomplex“.

Der entscheidende Punkt am Beispiel Hilfe in den von der Flut betroffenen Gebieten: Viele Arbeitslose wollen helfen, aber zugleich ist die Art und Weise, wie sie – wenn überhaupt – eingesetzt werden, ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung in den vergangenen Jahren systematisch heruntergeregelt worden ist auf die billigste und zugleich auch umstrittenste Maßnahme: den Arbeitsgelegenheiten, landläufig als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt. Dabei würde es auch anders gehen, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch, wenn wir einen Blick zurück werfen auf die vorangegangene Flutkatastrophe im Jahr 2002. Genau das bringt Barbara Dribbusch auf den Punkt, wenn sie schreibt:

»Die Bedingungen sind allerdings schlechter als in der Aufbauhilfe nach dem desaströsen Hochwasser im Jahre 2002. Damals hatte der SPD-Sozialminister Walter Riester ein 50-Millionen-Euro-Programm für die Beschäftigung von 5.000 Arbeitslosen unterzeichnet. Diese waren im Rahmen der Strukturanpassungsmaßnahmen Hochwasserhilfe für einige Monate bei den Trägern sozialversicherungspflichtig angestellt und besser bezahlt worden als die heutigen Ein-Euro-Jobber im Rahmen der sogenannten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. In Österreich fördern der Staat und die Arbeitsämter derzeit Erwerbslose, die nach den Flutschäden Aufbauhilfe leisten. Sie bekommen einen Monatslohn von 1.700 Euro brutto.«

Im Jahr 2013 ist die öffentlich geförderte Beschäftigung im Wesentlichen entkernt worden auf das Instrument der „Arbeitsgelegenheiten“, das dadurch aber immer stärker und verständlicherweise in die Kritik gerät, was aber nicht wirklich hilfreich ist, denn die Arbeitsgelegenheiten können durchaus Sinn machen für ganz bestimmte Personengruppen unter den Langzeitarbeitslosen, aber eben nicht als fast alleiniges Instrument der öffentlich geförderten Beschäftigung.

Parallel zu der Fluthilfeproblematik muss an dieser Stelle ein anderes Thema angesprochen werden: Ende Juli ging es einige Tage wieder mal rund im Blätterwald und in den sozialen Netzwerken. Was war passiert? „Asylbewerber in Schwäbisch Gmünd: Kofferschleppen für 1,05 Euro die Stunde„, so konnten wir es beispielsweise auf Spiegel Online lesen. Der Sachverhalt ist schnell erzählt: Der Bahnhof von Schwäbisch Gmünd wird bis Anfang 2014 für sieben Millionen Euro modernisiert, denn im kommenden Jahr wird dort die baden-württembergische Landesgartenschau stattfinden.

»Die Arbeiten bringen für die Reisenden allerhand Beschwernisse mit sich: Die Unterführung, in der die Bahn-Passagiere ihr Gepäck auf einem Förderband abstellen können, ist gesperrt. Aufzüge gibt es nicht. Als Provisorium hat die Bahn eine Stahlbrücke errichtet, die über die Gleise führt. Doch die Treppen sind steil, gerade für ältere Fahrgäste mit viel Gepäck und Mütter mit Kinderwagen ist der Weg sehr beschwerlich geworden. Einige Fahrgäste haben sich bei der Bahn deswegen beklagt.
Bahn, Stadt und Landkreis haben nun auf ungewöhnliche Art Abhilfe geschaffen: … Asylbewerber (helfen) den Reisenden beim Koffertragen. Zehn Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern, Afghanistan und Pakistan, die in einer Unterkunft in Schwäbisch Gmünd leben, haben sich freiwillig zum Dienst gemeldet. In Zweierteams tragen sie in zwei Schichten von 6.15 Uhr bis 18 Uhr das Gepäck der Bahnfahrer. Sie haben rote T-Shirts mit der Aufschrift „Service“ bekommen, tragen Namensschilder und Strohhüte, die vor der heißen Sonne schützen sollen. Der Lohn ist bescheiden: Sie verdienen gerade einmal 1,05 Euro die Stunde.«

Allerdings weist der Artikel selbst darauf hin, warum das mit dem Lohn so ist: »Das ist der Maximallohn für Asylbewerber – mehr lässt das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu.«

  • Es geht hier um den § 5 AsylbLG. Dort findet man zu dem in diesem Paragrafen normierten „Arbeitsgelegenheiten“ im Absatz 2 die folgende Formulierung: »Für die zu leistende Arbeit nach Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz und Absatz 1 Satz 2 wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde ausgezahlt.« Schluss und Punkt – das heißt aber eben auch, dass man an diese Vorschrift und die dort fixierte Höhe der Aufwandsentschädigung vor Ort gebunden ist, auch wenn man etwas anderes zahlen möchte, wird dies nicht möglich sein, denn vor dem Hintergrund des ansonsten bestehenden Arbeitsverbots für Asylbewerber kann man nur zu den Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG greifen.

Die Stadt Schwäbisch Gmünd selbst hat im Zusammenhang mit der Berichterstattung an den Bund appelliert, den Kommunen in dieser Frage mehr Freiheiten vor Ort zu geben. Und die Stadt ist mit den Realitäten konfrontiert: »250 Asylbewerber leben derzeit in einer Gemeinschaftsunterkunft in Schwäbisch Gmünd – Tendenz steigend.« Die Stadt hat das Projekt als Experiment verstanden und nochmals: die Teilnahme war freiwillig. Es wurde von den Kunden am Bahnhof sehr positiv angenommen. Aber dem Experiment war nur eine kurze Lebensdauer vergönnt: „Bahn lässt Asylbewerber keine Koffer mehr tragen„, so meldete es Spiegel Online kurz nach Beginn der Berichterstattung über das Experiment. Die Großkopferten bei der Bahn hatten sofort kalte Füße bekommen und befürchteten negative Image-Effekte für das eigene Unternehmen, wenn sich der Shitstorm im Anschluss an die ersten Berichte ausbreiten sollte. »Arbeitsverhältnisse zu diesen Konditionen könne die Bahn nicht unterstützen … In der Stadt Schwäbisch Gmünd herrscht Unverständnis über die Entscheidung der Bahn … Die Asylbewerber seien sehr enttäuscht gewesen, als sie vom Aus erfuhren.«
Unverständnis gab es nicht nur auf Seiten der Stadt, in dem Artikel wird auch Bernd Sattler vom Arbeitskreis Asyl zitiert und damit sicher keiner, der irgendwelche dunklen Geschäfte mit den betroffenen Menschen treibt. Er argumentiert besonnen und pragmatisch:

»Für die Flüchtlinge sei der Job am Bahnhof eine Gelegenheit gewesen, der großen Langeweile in der Gemeinschaftsunterkunft zu entfliehen. Kritik an dem Projekt könne allenfalls auf einem Missverständnis beruhen, sagte Sattler. „Wir müssen pragmatische Lösungen finden, um die Asylbewerber zu integrieren. Projekte wie das Koffertragen am Bahnhof ermöglichen ihnen soziale Kontakte. Anders können wir das gar nicht leisten.“ Er verwies darauf, dass Flüchtlinge in Schwäbisch Gmünd bereits in der Behindertenhilfe und in Altenpflegeeinrichtungen tätig seien. „Die Asylbewerber fühlen sich dadurch enorm aufgewertet und werden als gleichberechtigte Kollegen wahrgenommen.“ Außerdem habe die Beschäftigung bereits mehreren Asylbewerbern geholfen, deren Aufenthaltserlaubnis im Zuge einer Härtefallentscheidung verlängert wurde.«

Aber für die Lordsiegelbewahrer des Kampfes gegen „Rassismus“ (bzw. das, was man als solchen ex cathedra definiert), zählt eine solche differenzierte Position nicht. Hier und denen geht es um das Grundsätzliche. Wer dies einmal kurz und bündig nachvollziehen möchte, der möge sich das Video mit dem Beitrag des ARD-Politikmagazins „Kontraste“ vom 15.08.2013 anschauen: „Bevormundung: Keine Ein-Euro-Jobs für Asylbewerber“: »Dürfen Asylbewerber als 1-Euro-Jobber für Bahnkunden die Koffer tragen? Die Stadt Schwäbisch-Gmünd meinte „Ja“, doch als das Projekt publik wurde, lösten die Bilder einen Empörungssturm aus. Von Rassismus und Ausbeutung war die Rede, das Projekt wurde eingestellt. Die Asylbewerber, die sich über diesen Job freuten, wurden gar nicht erst gefragt.« Ulla Jelpke von der Bundestagsfraktion der Linken spricht gar von einem „Rückfall in den Kolonialismus“ und meint damit wohl eher erst einmal ihre Bilder von Kolonialismus, die sie in ihrem Kopf hat und von denen sie nicht lassen möchte. Mit den Betroffenen gesprochen hat sie jedenfalls nicht, das könnte ja auch durchaus einige Irritationen am eigenen Weltbild auslösen.

Um es deutlich zu sagen: Natürlich sind 1,05 Euro – zusätzlich zu den Leistungen, die die Asylbewerber bekommen – kein auch nur ansatzweise ordentlicher Lohn. Aber – wie dargestellt – das findet seine Begründung in der bundesgesetzlichen Vorgabe des AsylbLG. Und aus der persönlichen Sicht der betroffenen Asylbewerber kann eine solche defizitäre Tätigkeit von großer positiver Bedeutung sein, wenn denn die Alternative das staatlich verordnete Nichtstun ist.

Staatlich verordnetes Nichtstun verweist abschließend auf eines der Probleme, die über den Fall Schwäbisch Gmünd eine basale Schwachstelle des Asylbewerbersystems in Deutschland adressiert: Das Arbeitsverbot. »Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist auf ein Rekordhoch gestiegen. Geht es nach Wolfgang Bosbach, bleibt es den Flüchtlingen auch in Zukunft verboten zu arbeiten. Andernfalls würde man die Schlepper unterstützen, sagte der CDU-Politiker«, so der Artikel „Bosbach will Arbeitsverbot für Asylbewerber behalten„.

An dieser Stelle nur ein Gedankengang: Es kommen Menschen her, die Asyl beantragen und deren Asylprüfung kann durchaus sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Man belegt sie mit einem Arbeitsverbot und sperrt sie zusammen mit vielen anderen Menschen aus anderen Ländern, Kulturen und Religionen zusammen – und dann wundert man sich, dass es Probleme gibt? Die dann wiederum auf alle „Asylbewerber“ etikettiert werden. Auf dass sich die Vor-Urteile verfestigen.
Die es – wie hier gezeigt wurde – auch auf der Seite der angeblichen Gutmenschen gibt, die für sich in Anspruch nehmen, für die „schwarzen Kofferträger“ zu sprechen und dabei doch nur über und das auch noch ohne sie tun.

Beide Positionen sind mehr als „unterkomplex“.