Weiterhin gibt es einen konstant hohen Anteil von Niedriglöhnern. Und Millionen von ihnen würden von einem Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde profitieren

Im April 2021 lag der Medianverdienst in der Gesamtwirtschaft (ohne Auszubildende) bei 18,41 Euro brutto je Stunde. Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Die eine Hälfte hat also mehr, die andere weniger als die genannten 18,41 Euro brutto in der Stunde. Der Median ist weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt als das arithmetische Mittel, was viele normalerweise verwenden, um einen Durchschnitt auszurechnen.

Wenn man also die 18,41 Euro brutto in der Stunde verdient, dann gehört man zum Durchschnitt. Aber wann ist man soweit darunter, dass man zu den immer wieder ins Feld geführten Nedriglöhnern in diesem Land gezählt wird? Auch darauf haben die offiziellen Statistiker eine Antwort, die sie sich nicht ausgedacht haben, sondern die international Anwendung findet – so verwendet die OECD wie auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) den folgenden Maßstab: »Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also 12,27 Euro brutto je Stunde im April 2021) entlohnt werden. Auszubildende sind bei dieser Analyse nicht berücksichtigt.«

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Von einer erfolgreichen Etappe im Straßenkampf um einen Betriebsrat und einer vielgestaltigen Landschaft betrieblicher Mitbestimmungsverhinderer

»Nach monatelangem Ringen ist es vollzogen: Die Lieferboten haben eine eigene Vertretung beim Startup gewählt. Das Unternehmen erschwerte die Wahl bis zuletzt.« Um wenn geht es hier? Natürlich, um das Unternehmen Gorillas: Die Gorillas haben gewählt: Fahrradkuriere haben jetzt einen eigenen Betriebsrat, so ist der Artikel von Dominik Bardow überschrieben.

Es geht um Gorillas, ein 2020 gegründetes Unternehmen mit Sitz in Berlin, das einen Lieferdienst für Lebensmittel und andere Supermarktwaren in Großstädten betreibt. Dazu gehören eine Online-Bestellplattform, kleine Auslieferungslager in zentralen Lagen und Fahrradkuriere. Die sollen in Berlin sicherstellen, dass der bestellte Einkauf in zehn Minuten an der Haustür des Kunden ist. Und es geht um die Fahrradkuriere, die „Rider“, sowie die „Picker“ in den Lagern, denn die haben in den vergangenen Monaten auf sich aufmerksam gemacht mit „wilden Streikaktionen“ sowie der Absicht, einen Betriebsrat zu gründen (dazu ausführlicher die Beiträge  Wenn dein starkes Rad es will, stehen viele Rider still. Die Wiederauferstehung „wilder Streiks“ und dann auch noch beim Lebensmittel-Lieferdienst „Gorillas“? vom 12. Juni 2021 sowie zuletzt Neues aus der Lieferbotengesellschaft: Die Gorillas Worker wollen einen Betriebsrat und bekommen Hilfestellung vom Arbeitsgericht. Und in eine Branche mit Fragezeichen fließen weiter Milliarden-Wettbeträge von Investoren vom 17. November 2021).

Nun aber kann trotz der zuletzt heftigen Gegenwehr des Unternehmens Erfolg gemeldet werden: »Es ist geschafft, wenn auch nach vielen Hindernissen: Die Gorillas haben einen eigenen Betriebsrat. Nach monatelangem Kampf der Fahrradkuriere um eine eigene Arbeitnehmervertretung bei dem Lieferdienst-Startup in Berlin schloss am Sonnabend um 15 Uhr das Wahllokal in Friedrichshain nach sechs Tagen Abstimmung. Nach der Auszählung sind dann insgesamt 19 Betriebsräte gewählt.«

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Ein klassisches Tauschgeschäft: Der eine bekommt einen höheren Mindestlohn, der andere eine Verfestigung und Ausweitung der Minijobs. Trotz vieler Gegenargumente

Habemus Koalitionsvertrag. Das wird überall und voller Erwartung gemeldet und heute Nachmittag um 15 Uhr sollen wir dann erfahren, auf was sich die Ampel-Koalition für die kommenden vier Jahre verständigt hat.

Dabei sind schon einige sozialpolitisch relevante und wesentliche Vorfestlegungen im Sondierungspapier vom 15.10.2021 vor der förmlichen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen verankert worden (vgl. dazu den Beitrag Sozialpolitische Vorhaben in dem Sondierungspapier einer möglichen Ampel-Koalition. Eine erste kritische Einordnung der Absichtserklärungen vom 17. Oktober 2021). An denen – deshalb auch Vorfestlegungen – wird man in dem mit Spannung erwarteten Koalitionsvertrag nicht vorbei kommen können – gleichsam rote Linien, die nicht (mehr) überschritten werden können/sollen.

Im Sondierungspapier findet man eine Verneigung vor einer der Wahlkampfforderungen der SPD (und der Grünen): die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Auf alle Fälle wird die klare „Vorfestlegung“ auf eine einmalige Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf die genannte Höhe Folgewirkungen entfalten. Enorme Auswirkungen wird dieser Schritt auf die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben, also auf die Minijobs. Das hat man bei den „450-Euro-Jobs“ – der Betrag markiert die (bisherige) maximale und in den vergangenen Jahren nicht-dynamisierte Verdienstgrenze in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – bereits in der Vergangenheit nach der Installierung eines gesetzlichen Mindestlohns und den bisher erfolgten Anhebungen der Lohnuntergrenze sehen können: Denn wenn die maximale Einkommensgrenze stabil gehalten, gleichzeitig aber der Mindestlohn angehoben wird (der auch für die geringfügig Beschäftigten als Stundenlohn gilt), dann können die Minijobber schlichtweg nur ihre Arbeitszeit reduzieren, sie stehen dem Arbeitgeber also weniger Stunden zur Verfügung. Diese Beschäftigungsform wird also teurer für die Arbeitgeber und ihr Flexibilitätspotenzial verringert sich entsprechend.

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