Der Blick über den Gartenzaun: Von Jubelmeldungen über eine (scheinbar) tolle Beschäftigungsentwicklung und vom Anziehen der Daumenschrauben bei Langzeitarbeitslosen, getarnt als Hilfe. Schauen wir nach Großbritannien

Wir kennen das gerade in Deutschland: Erfolgsmeldungen hinsichtlich der Arbeitsmarktentwicklung – vom deutschen „Jobwunder“ ist da immer wieder die Rede. Anlässlich der neuen Arbeitsmarktzahlen meldete sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Wort: »Der Arbeitsmarkt ist in guter Form … Neue Höchststände mit fast 42 Millionen Erwerbstätigen und 29,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten; dazu eine starke Frühjahrsbelebung nach den ohnehin schon guten Winterzahlen«, so die Ministerin. Nun auch in Großbritannien. Polly Toynbee berichtet von erwartbaren „triumphant headlines for the latest employment figures“ – und ergänzt mit einem sarkastischen Unterton: „More people will be in work, which is good news: far better to have half a job than no job at all.“ Allerdings entzaubern sich die schönen Zahlen bei genauerer Draufsicht und gleichzeitig – im Schatten der scheinbar guten Arbeitsmarktentwicklung – werden die Daumenschrauben für die Langzeitarbeitslosen richtig angezogen mit einem „Hilfsprogramm“, das den Begriff „workfare“ praktisch werden lässt.

Bleiben wir in einem ersten Schritt bei der – angeblich – so guten Arbeitsmarktentwicklung in Großbritannien. Polly Toynbee legt in ihrem Artikel den Finger auf die Wunde: »the last three-monthly figures showed that all the increase – yes, all of it – was not in jobs but in soaring self-employment, says Jonathan Portes of the National Institute for Economic and Social Research.« 80% der gesamten Beschäftigungszuwächse seit 2007 haben im Bereich vor allem der Solo-Selbständigkeit stattgefunden – vor allem aufgrund eines Mangels an alternativen Möglichkeiten der Erwerbsarbeit. Der „Notnagel“-Charakter wird auch hier erkennbar: »The TUC finds that 540,000 of the jobs created since 2010 are self-employed roles, with the over-50s in the majority and over-65s the fastest growing group.« Selbständigkeit als Fluchtweg vor allem für die älteren Erwerbslosen und für die armen Rentner. Die durchschnittlichen Einkommen der solo-selbständigen Frauen ist unter die 10.000 Pfund-Grenze gefallen. Auch über andere problematische Entwicklungen hinsichtlich der Qualität der Beschäftigung wird berichtet – über Leiharbeit und „Null-Stunden-Arbeitsverträge“: »Agency work and zero-hours contracts are growing ever more deeply embedded in the economy – no replacement for the good jobs lost.«

Jetzt aber – und vor diesem Hintergrund – zu den Langzeitarbeitslosen. Polly Toynbee schreibt in ihrem Artikel: Je besser die Arbeitsmarktzahlen daherkommen (und seien diese rein kosmetischer Natur), desto einfacher wird es für die Regierung, die Daumenschrauben anzuziehen für diejenigen, die noch in der Arbeitslosigkeit verbleiben. Und genau das passiert derzeit in Großbritannien – wieder einmal unter dem Deckmantel eines als Hilfsprogramms für die Langzeitarbeitslosen getarnten Maßnahmepakets, mit dem im Ergebnis das Workfare-Regime weiter verschärft werden soll. Die verantwortlichen Politiker drücken das natürlich ganz anders aus – und beziehen sich explizit auf die angeblich so tolle Arbeitsmarktentwicklung und der „Sorge“ um die, die trotzdem arbeitslos bleiben: „We are seeing record levels of employment in Britain, as more and more people find a job, but we need to look at those who are persistently stuck on benefits. This scheme will provide more help than ever before, getting people into work and on the road to a more secure future,“ so wird der Premierminister David Cameron zitiert.

New Help to Work programme comes into force for long-term unemployed – hier erfahren wir Details über das neue Programm, dass in wenigen Tagen in Kraft treten wird. Die Regierung sagt, die Mitarbeiter der Jobcenter bekommen mehr Möglichkeiten „to support those who are hardest to assist under Help to Work“. Wenn man sich dem „Hilfsangebot“ verweigert, werden die Betroffenen mit dem Entzug ihrer Leistungen sanktioniert. Das „Help to Work“-Programm besteht aus drei Komponenten, die von den Jobcenter-Mitarbeitern eingesetzt werden: So soll es ein „intensives Coaching“ geben für die Arbeitslosen, eine Verpflichtung, täglich einen Berater im Jobcenter aufzusuchen sowie als dritter Baustein die Ableistung von „community work“ – alles über einen Zeitraum von sechs Monaten. Bereits im letzten Herbst hatte der Finanzminister des Landes, George Osborne, auf einem Parteitag der regierenden Konservativen ausgeführt:

»We are saying there is no option of doing nothing for your benefits, no something-for-nothing any more. They will do useful work to put something back into the community, making meals for the elderly, clearing up litter, working for a local charity. Others will be made to attend the jobcentre every working day.«

Die angesprochene „community work“ (formal als Community Work Placement (CWP) bezeichnet und für eine Zielgruppe von 200.000 Langzeitarbeitslose vorgesehen) wird dann auch noch in einem Orwellschen Sinne konsequent als „voluntary work“, also als „Freiwilligenarbeit“ oder „Ehrenamt“ tituliert. Die Beschreibung ähnelt dem, was wir in Deutschland kennen, wenn wir über Arbeitsgelegenheiten oder „Bürgerarbeit“ sprechen:

»The voluntary work could include gardening projects, running community cafes or restoring historical sites and war memorials. The placements will be for 30 hours a week for up to six months and will be backed up by at least four hours of supported job searching each week.«

Das setzt natürlich voraus, dass genügend „Freiwilligen-Arbeitsplätze“ bereitgestellt werden. Die Gewerkschaft Unite hat die Wohlfahrtsverbände und -organisationen aufgefordert, sich nicht an dem Programm zu beteiligen, denn es handele sich um eine „workfare“-Maßnahme, also um das Gegenteil von Freiwilligenarbeit oder Ehrenamt: Charity bosses urged to shun ‘workfare’ scheme by Unite. Für die Unite-Gewerkschaft handelt es sich um nichts weiter als unbezahlte Zwangsarbeit. Die Warnung an die Wohlfahrtsorganisationen kommt nicht von ungefähr, denn viele von ihnen leiden unter erheblichen Finanzierungsproblemen und könnten sich deshalb als „leichtes Ziel“ für das vergiftete Angebot der Regierung erweisen – allerdings mit fatalen Folgewirkungen, worauf die Gewerkschaft auch hinweist:

»The government sees cash-starved charities as a soft target for such an obscene scheme, so we are asking charity bosses to say no to taking part in this programme. This is a warping of the true spirit of volunteering and will force the public to look differently at charities with which they were once proud to be associated.«

Es bleibt abzuwarten, wie die angesprochenen Organisationen reagieren.

Help to Work? Britain’s jobless are being forced into workfare – so wie die Überschrift eines Blog-Beitrags von Anna Coote kann man das zusammenfassen, was hier abläuft. Das kann man grundsätzlich kritisieren, man kann es aber auch im Lichte der bisherigen Erfahrungen mit den workfare-Ansätzen tun, darauf stützt sich beispielsweise die Argumentation von Polly Toynbee, die ihren Artikel prägnanterweise überschrieben hat mit: Help to Work is a costly way of punishing the jobless.

Auf einen diskussionswürdigen Aspekt hat Anna Coote hingewiesen: »The ground has been well prepared by the government’s divisive narrative that separates the population into two opposing camps: strivers and skivers«. Also die Separierung in gute und schlechte Arbeitslose, ein ewig wiederkehrendes Muster. Hier die „Streber“ und da die „Drückeberger“, um in der Begrifflichkeit von Coote zu bleiben:

»… strivers are people who are paid for the work they do; they work hard, investing copious effort and often long hours for low pay in order to earn a living, support their families and get on in the world. They are insiders: socially dependable, economically productive and morally righteous. Skivers, on the other hand, are lazy, unreliable and manipulative, choosing to live at others‘ expense so that they can sleep, watch television, abuse various substances and fritter away their time. They are outsiders: untrustworthy, unproductive and morally disreputable.«

Es geht am Ende um ein „punitive welfare regime“. In diesem ist es richtig, den Druck auf die Menschen zu erhöhen – „and make the worthless skivers suffer“. Und das Schlimme ist: Durch die moralisch aufgeladene Trennung in die „guten“ und „schlechten“ Arbeitslosen erleichtert man das Wegschauen, wenn die angeblichen Drückeberger leiden müssen. Und schon beginnt der Kreis sich zu schließen.

Die Bundesregierung will verhindern, dass die zumeist brotlose Kunst noch brotloser wird. Die Künstlersozialversicherung zwischen Austrocknung und einer Mega-Kontroll-ABM

Die Künstlersozialkasse (KSK) leidet unter sinkenden Abgaben aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nun will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz das Austrocknen verhindern. Erreicht werden soll das durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nunmehr in den parlamentarischen Prozess gegeben wird. Das Paragrafenwerk trägt den nun gar nicht künstlerisch daherkommenden Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabe­satzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSAStabG)„. Geplant sind künftig rund 400.000 statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt, kann man einem Artikel entnehmen. Was ist da los und um wen geht es hier eigentlich?

Es geht um eine besondere Gruppe von Erwerbstätigen, die mit besonderen Sicherungsproblemen konfrontiert sind und von denen viele als Wanderer zwischen den Welten der „normalen“ Sicherungssysteme unterwegs waren bzw. sind. Wobei „Künstler“ im Sinne der seit 1983 existierenden „Künstlersozialkasse“ (KSK) ein durchaus weitgefächerter Sammelbegriff ist: Darunter fallen Geräuschemacher, Zauberer und Quizmaster oder – weniger ungewöhnlich – Bildhauer, Maler und freie Journalisten.

Das zuständige Bundesarbeitsministerium liefert uns einige Hintergrundinformationen zu diesem europaweit einmaligen System einer Sozialversicherung für freie Künstlern und Autoren: »Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.« Derzeit liegt der Abgabesatz für die Unternehmen bei 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage für diese Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der derzeitige Abgabesatz von 5,2 Prozent wird seit Anfang des Jahres beansprucht, vorher lag er bei 4,1 Prozent – mithin eine Abgabeerhöhung von fast 27 Prozent, was darauf hindeutet, dass es erhebliche Probleme gibt. Und diese lassen sich auf ein Problem verdichten: Die Säumigkeit vieler abgabepflichtiger Firmen. Da hat sich einiges aufgestaut.

Bereits Anfang Juni des vergangenen Jahres übermittelte Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung eine beunruhigende Botschaft: Soziale Absicherung für Kreative ist in Gefahr. Etwa 150.000 sogenannte Verwerter zahlen die Künstlersozialabgabe auf die Honorare. »Tausende Unternehmen zahlen allerdings nicht oder wissen gar nicht, dass sie zahlen müssen«, so Öchsner. Ganz offensichtlich ging und geht es um das Problem, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Abgabe noch lange nicht bedeutet, dass man auch an das Geld kommt. Die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte deshalb noch unbedingt vor den Bundestagswahlen neue gesetzliche Vorschriften für schärfere Kontrollen durchsetzen – sie scheiterte aber mit diesem Unterfangen an der FDP, die sich dem widersetzte.
Öchsner beschrieb im vergangenen Jahr eines dieser so typischen Verschiebeprobleme im höchst filigranen Netzwerk unterschiedlicher Akteure und Institutionen:

»Seit 2007 soll die gesetzliche Rentenversicherung prüfen, ob sich Unternehmen vor der Abgabe drücken – zunächst recht erfolgreich. Binnen zweier Jahre trieben die amtlichen Kontrolleure 62 Millionen Euro zusätzlich ein. Seit 2010 wird aber wesentlich lascher geprüft. 2011 kamen lediglich etwa 560.000 Euro an Nachforderungen zusammen – bei Umsätzen von 137 Milliarden in der Branche, die Kreativwirtschaft genannt wird. Der Grund: Die Rentenversicherung fordert fürs Nachhaken extra Geld, hat dafür aber nichts bekommen.«

Die damaligen Überlegungen der Bundesarbeitsministerin sahen vor, dass die Rentenversicherung, die alle vier Jahre die Unternehmen prüft, durch eine gesetzliche Änderung verpflichtet werden sollte, dabei auch die Erfüllung der Abgabenpflicht für die KSK zu kontrollieren. Die Wirtschaftsverbände intervenierten und fanden bei der FDP einen Verhinderungspartner in der Regierung. Aber das Vorhaben war auch in der Union nicht gut gelitten: Eine ausgeweitete Prüfpflicht hätte „einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jeder Metzger, jeder kleine Einzelhändler, der Geld für Werbung oder eine Internetseite ausgibt, wäre prüfpflichtig geworden“. Mit diesen Worten wurde Gritta Connemann vom Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion zitiert.

Nun also ein neuer Anlauf. Nahles will KSK mit schärferen Kontrollen retten, so Thomas Öchsner Anfang dieses Monats in der Süddeutschen Zeitung. Die Zahl der Firmen, die regelmäßig Künstlern, Textern oder Autoren einen Auftrag erteilen, und auf die Honorare die Künstlersozialabgabe zahlen, ist zwar auf 168.000 gestiegen, aber immer noch entziehen sich viele abgabepflichtigen Unternehmen dem System. In dem Artikel berichtet Öchsner, dass der nunmehr offiziell auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf einen Kompromiss beinhalte, mit dem beide Seiten – also die, die das KSK-System stabilisieren wollen, wie auch die Bürokratie-Kritiker leben können:

»Demnach muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll die DRV 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus prüfen, so „dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“. Es wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr eingeführt, bis zu der an selbständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.«

Das hört sich nicht nur verquer an, dass ist es auch, sonst wäre es kein Kompromiss. Details zum Gesetzentwurf kann man beim Bundesarbeitsministerium nachlesen.
Im vergangenen Jahr behauptete die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die zusätzlichen Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der erreichbare Nutzen. Jetzt liest sich das so:

»In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro – bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro. Fachleute des Ministeriums hatten 2013 damit gerechnet, dass durch regelmäßigere Kontrollen 50 Millionen Euro zusätzlich in die KSK fließen. Das zeigt, wie selbst Experten hier im Nebel stochern.«

Damit man die Zahlen einordnen kann: Das Haushaltsvolumen der Künstlersozialkasse belief sich im vergangenen Jahr auf 893 Mio. Euro.

Wenn das Gesetz Wirklichkeit wird, dann kann man eines sicher vorhersagen: Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes auf 6 Prozent lässt sich damit 2015 wohl verhindern.

Aber ob das System dadurch auch gerettet werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier. Man hat auf alle Fälle Zeit gewonnen. Zu dieser Einschätzung passt die die Kommentierung des Gesetzentwurfs seitens der Linken:

»Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, fand am Mittwoch für die Reform lobende Worte: „Dass die Bundesregierung sich mit dem Gesetz zum Erhalt der Künstlersozialkasse bekennt, ist sehr zu begrüßen.“ Allerdings könne das Gesetz die grundsätzlichen Probleme der KSK allein nicht lösen, so Hupach.«

Burger-Brater unter medialen Feuer – nur ein Buschbrand oder wird das mehr verändern (können)?

Der Wallraff wieder. Ältere Semester werden sich noch an sein Buch „Ganz unten“ aus dem Jahr 1985 erinnern, in dem er die Geschichte des türkischen Leiharbeiters Alis ausbreitet und einer mehr als schmuddeligen Welt der Arbeitnehmerausbeutung ein Gesicht gegeben hat. Auch in diesen Tagen ist er wieder unterwegs, wenn auch mehr als begleitender Coach einer neuen Journalisten-Generation, die in seine Fußstapfen treten möchte. Nach Zalando hat es nun Burger King erwischt – oder sagen wir korrekter, einen Teil der Burger King-Filialen: Team Wallraff: Undercover bei Burger King lief gestern bei RTL:

»Die RTL-Enthüllungs-Reportage „Team Wallraff – Reporter Undercover“ hat in mehreren Filialen des Franchisenehmers Yildiz der Fastfoodkette Burger King unzumutbare Hygiene- und Arbeitsbedingungen aufgedeckt. In der am Montagabend ausgestrahlten Sendung dokumentiert der in mehreren Restaurants eingeschleuste Undercover-Reporter Alexander Römer (Stundenlohn: brutto 7,71 Euro) mit versteckter Kamera u.a. gravierende Verstöße gegen die Burger-King-eigenen Richtlinien und gegen die Lebensmittelverordnung.«

Der eine oder die andere wird sich an dieser Stelle vielleicht daran erinnern, dass auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ schon mehrfach über die Machenschaften der Yi-Ko Holding berichtet wurde. Auslöser dafür war, dass im vergangenen Jahr die »Burger King GmbH, bislang eine hundertptozentige Tochter der Burger King Worldwide, die mit ihren 91 Filialen Anfang des Monats von der Yi-Ko Holding GmbH übernommen wurde. Hinter dem Firmennamen verbergen sich der türkischstämmige Ergün Yildiz aus Stade sowie der Russe Alexander Kolobov, der in seiner Heimat ein Netz von Burger-King-Filialen aufgebaut hat. Es wurden nicht nur die erwähnten 91 Filialen übernommen, sondern die Käufer haben zugesagt, in den kommenden Monaten zahlreiche neue Restaurants in Deutschland zu gründen«, so die Erläuterungen in einem Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ vom 24. Mai 2013. Darin finden sich auch die ersten Beschreibungen, mit welchen Holzhammermethoden gegen die Beschäftigten in den Filialen vorgegangen wurde (und offensichtlich immer noch wird). Die Geschichte wurde erneut aufgegriffen in dem Beitrag „Burger-Brater kriegen jetzt noch mehr Feuer – Naujoks, der Vollstrecker der Arbeitgeber, ante portas“ am 22. Juni 2013. In dem damals aktuellen Frontbericht mussten Begriffe verwendet werden wie „Schreckensherrschaft bei Burger King“, Filialen, in denen „Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten“ werden und dass „der berüchtigte Hamburger Anwalt Helmut Naujoks unbotmäßige Betriebsräte zum Schweigen bringen“ soll („Burger King: Franchise-Nehmer heuern Betriebratsfresser Naujoks an“ war eine vergleichbar drastische Beschreibung der damaligen Vorgänge, die vom Blog „arbeitsunrecht“ verwendet wurde.

Der Hinweis auf die seit längerem bekannten und kritisierten Vorfälle um die Filialen der Yi-Ko Holding ist auch deshalb relevant, weil von den Undercover-Recherchen ausschließlich Restaurants der Yi-Ko Holding GmbH des Franchisenehmers Ergün Yildiz betroffen sind. Der betreibt deutschlandweit über 91 der insgesamt 671 Franchise Burger-King-Filialen.

Nun also der neue Undercover-Bericht vom „Team Wallraff“ mit den nicht nur extrem unappetitlichen Rechercheergebnissen, auch die Arbeitsbedingungen wurden thematisiert: Das darf nicht sein, das darf nicht sein, so der Titel des Rezensionsbeitrags von Stefan Kuzmany auf Spiegel Online. Darin auch neben anderen Aspekten: »Krankengeld, Weihnachtsgeld, Zuschläge? Nicht für geringfügig Beschäftigte. Und wenn einer aufmuckt, wird er rausgeschmissen – und sei er auch Betriebsrat, kein Problem, der Spezialanwalt kümmert sich darum.«

Fast 3,8 Millionen Zuschauer sollen den RTL-Beitrag gesehen haben und seit gestern fegt eine Empörungswelle durchs Netz und gegen Burger King (vgl. hierzu beispielsweise Wut-Sturm im Netz gegen Burger King nach Wallraff-Report).

Nicht wirklich überraschend: Sofort wurde auch herumgemäkelt an dem Format der Sendung und die für das Privatfernsehen zuweilen überdrehte Aufmachung. Aber letztendlich gilt hier die Feststellung von Jürgen Overkott in seinem Artikel:

»Die Reportage über ein Schmuddel-Unternehmen war sauber recherchiert. Die Ergebnisse besitzen Relevanz. Mäkeleien an dem Film betreffen Formalia wie eine hektische Erzählweise und eine onkelhafte Selbstinszenierung des Recherche-Teamchefs. Am Wert seines Films ändert die Kritik nichts.
Damit leistet Altmeister Wallraff das, was die Öffentlich-Rechtlichen mit Investigativ-Formaten leisten möchten: Missstände nachzuweisen, um Verbesserungen herbeizuführen. Im Vergleich zu Wallraffs Doku sind etliche Ausgaben des „Markenchecks“ der ARD läppisch, von der Info-Reihe „ZDF-zoom“ ganz zu schweigen.«

Das ist doch was, aber zugleich wird es nicht reichen. Erinnert sei an dieser Stelle daran, was auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ bereits im Mai 2013 geschrieben wurde angesichts der damaligen Vorwürfe, die nun erneut bzw. immer noch auch durch die Rechercheergebnisse im RTL-Beitrag bestätigt wurden:

»Ein Teil der Auseinandersetzungen wird sicher vor Gericht wandern, aber andererseits sind die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaft beschränkt, liegt doch der Organisationsgrad der in dieser Branche Beschäftigten irgendwo zwischen 5 und 10%. Was auf ein anderes strukturelles Problem in der Branche hinweist: Nicht nur – wie man derzeit sehen kann – hoch problematische Arbeitgeber, sondern eben auch Beschäftigte, die aus welchen Gründen auch immer auf eine notwendige Kollektivierung verzichten, die eine Voraussetzung wäre, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern.«

Aber auch erst einmal losgelöst von solchen strukturellen Fragen: Es ist gut, dass es dieses Format gibt, denn das wird bei dem einen oder anderen Unternehmen zu einem Nachdenken führen.

Oliver Voß und Stephan Happen stellen sich ebenfalls Fragen, die in die angedeutete Richtung gehen. In ihrem Artikel Burger Kings unappetitliches Geschäftsgebaren berichteten die beiden von dem seit längerem bekannten rabiaten Umgang mit den Mitarbeitern – neben den zahlreichen, in der neuen Reportage ebenfalls dokumentierten Hygiene-Mängeln. Aber sie schreiben auch:

»Zumindest wirtschaftlich geht die Strategie bislang auf. Während der Umsatz von Burger King rückläufig ist, steigen die Gewinne. Die radikale Kostensenkung macht es möglich. Bei der Vorlage der Quartalszahlen lobte der Burgerbrater, dass die Geschäfte in Deutschland besonders gut gelaufen seien.
Inwieweit der RTL-Bericht daran etwas ändern wird, ist ungewiss. Zurzeit steht Burger King am Pranger. Das Presse-Echo nach Ausstrahlung der Sendung ist verheerend. In den Sozialen Netzwerken rufen die Kunden zum Boykott auf.  “Ekelhaft was ich da heute im Fernsehen gesehen habe. Die bekommen von mir kein Cent mehr”, schreibt etwa eine Nutzerin auf der Facebook-Seite des Unternehmens. Burger King selbst zieht bislang den Kopf ein, schweigt zu den Vorwürfen und hofft wohl, dass der Shit-Storm ein Sturm im Wasserglas ist.«

Wenn „Dialoger“ um Mitglieder für das Gemeinwohl werben und sich dabei in sittenwidrigen Vergütungsmodellen verfangen

Es gibt zahlreiche Verbände, die sich das Gemeinwohl auf die Fahnen geschrieben haben – und die für die Umsetzung ihrer Ziele vor allem Mitglieder brauchen. Besonders gebraucht werden zahlende Mitglieder neben denen, die ehrenamtlich der eigenen Organisation ihre Zeit und ihr Engagement zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund ist es durchaus verständlich, dass diese Organisationen immer wieder auf die Suche gehen müssen nach neuen Mitgliedern, um die eigene Existenz sichern zu können. Zuweilen – denn das ist heutzutage ein mehr als mühsames Unterfangen – werden dann auch professionelle Agenturen beauftragt, sich dieser Aufgabe zu widmen und effektiver und effizienter als mit Bordmitteln möglich den auftraggebenden Organisationen die neuen Ressourcen zuzuführen. Verständlicherweise wollen die Agenturen dafür bezahlt werden, denn sie machen das ja nicht für Gottes Lohn. Und die, mit denen sie das dann umsetzen, die wollen und sollen natürlich auch bezahlt werden. Und bei denen fängt das Problem an.

Werber für DRK und BUND arbeiten oft für Hungerlöhne, so die prägnante Überschrift eines Artikels von Hannes Koch. Und er berichtet von Dingen, die hinter denen, die an vielen Haustüren klingeln (müssen), ablaufen und die so gar nicht zu dem passen, wofür sie da werben.
Koch berichtet beispielhaft von einem Berliner Schüler, der sich auf eine Anzeige gemeldet hat, die attraktive Arbeitsbedingungen versprach, unter anderem eine „Vergütung von etwa 2000 Euro pro Monat plus Prämien“. Mehrere Wochen sollte er Mitglieder werben für den Umweltverband BUND. Konkret: »Die Tätigkeit bestand darin, von Haustür zu Haustür zu gehen, zu klingeln, vielleicht 100 Gespräche am Tag zu führen und auf diese Art zahlende Unterstützer für den Umweltverband zu gewinnen.« Solche Leute nennt man heute „Dialoger“.

Das Ergebnis allerdings war ernüchternd: »Als Entlohnung für zwölf Arbeitstage mit jeweils neun Stunden im Spätsommer  2013 habe er unter dem Strich 201,20 Euro erhalten, erklärt er unserer Redaktion. Umgerechnet ergibt dies einen Stundenlohn von rund zwei Euro.«

Screenshot des „Sozialökonomischen Impulszentrentrums“
von „holub.stein.partner“: www.hsp-werbung.com (27.04.2014)

Der zum „Dialoger“ mutierte Berliner Schüler war unterwegs im Auftrag der Agentur Holub, Steiner und Partner GmbH. Der Zweig des Unternehmens, der professionelles Fundraising für Non-Profit-Unternehmen anbietet (und sich selbst mit dem Phantasienamen „Sozialökonomisches Impulzentrum“ tituliert), firmiert in Herbolzheim.

Dieses Unternehmen betreibt Werbung für den BUND, das Deutsche Rote Kreuz, den Malteser Hilfsdienst und andere Organisationen. Die Rubrik „Referenzen“ auf der Webseite des Unternehmens – auf der man mit Fotos von Werbeaktionen für das DRK wie auch den BUND für sich selbst zu werben versucht – ist (mittlerweile?) allerdings leer.

Zurück zu dem Berliner Schüler, der behauptet, 201,20 Euro für zwölf Arbeitstage erhalten zu haben. Dem widerspricht das Unternehmen, denn nach dessen Angaben »betrug der „Verdienst“ des Schülers allerdings 496,87 Euro. Davon seien jedoch 246,30 Euro für Kosten abgezogen worden, die die Firma ausgelegt habe. Außerdem habe die Agentur eine „Stornorücklage“ einbehalten, die erst 2015 an den Schüler ausgezahlt werde, falls die von ihm geworbenen BUND-Mitglieder weiterhin Beiträge entrichten.« So kann man das dann eindampfen.

Bei der Bezahlung setzt die Agentur auf ein Provisionsmodell. In der ersten Woche werden die „Kosten für Quartier, Benzin und Auto“ übernommen. „Ab der zweiten Woche arbeitet der Dialoger auf reiner Erfolgsbasis“, so wird der Geschäftsführer Horst Holub in dem Artikel von Hannes Koch zitiert. Und weiter erfahren wir von Holub zu dem hier wirkenden Geschäftsmodell:
Weil die Werber als Selbstständige tätig seien, „müssen sie natürlich ab der zweiten Arbeitswoche ihre Wohnung, anteilige Benzinkosten und so weiter selber bezahlen. Und dass die Kosten für die eigene Verpflegung von Anfang an selbst getragen werden, ist selbstverständlich.“

Die Logik des Provisionsmodells einer fast vollständigen Risikoverlagerung auf die Dialoger an der Front lässt sich so ausdrücken: »Wer, wie der Berliner Schüler, wenige Neumitglieder für den BUND wirbt, verdient sehr wenig.« Und dann kann man ja immer behaupten, dass es aber andere geben soll, die angeblich ganz viel Geld verdienen. Weil sie eben besser sind.

Nun ist es so, dass Arbeitsgerichte Verträge, die eine ausschließlich provisionsorientierte Bezahlung festlegen, oftmals für unwirksam erklären. Weil die Arbeitnehmer das vollständige Risiko der Tätigkeit trügen, würden solche Arbeitsverhältnisse als sittenwidrig nach Paragraph 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingestuft. In dem Artikel wird ein Arbeitsrechtler zitiert mit der Aussage: „In der Regel gilt, dass höchstens ein Viertel des Entgelts erfolgsabhängig gezahlt werden darf.“
Der BUND arbeitet bereits seit Mitte der 1990er Jahre mit der Agentur zusammen und deren Vergütungsmodell gilt auch für die Werber, die für andere Organisationen unterwegs sind, also auch für das DRK.

Der DRK-Bundesverband ist Mitglied im Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen, einem Ethikkodex für wohltätige Organisationen. In dessen Leitfaden steht, dass „eine ausschließlich erfolgsabhängige Vergütung“ untersagt ist. „Der erfolgsabhängige Anteil beträgt höchstens 50 Prozent der jeweiligen Vergütung.“

Das ist natürlich ein gewisser Widerspruch zu der Bezahlungspraxis für die Dialoger der Agentur, die im Auftrag des DRK unterwegs sind. Wie kann das zusammen gehen?

»DRK-Sprecher Dieter Schütz: Nicht der Bundesverband betreibe die Mitgliederwerbung, „sondern die rechtlich völlig selbstständigen 500 Kreisverbände des DRK“. Das Rote Kreuz wisse jedoch, dass „Verbesserungsbedarf“ bestehe. Deswegen laufe ein „verbandlicher Abstimmungsprozess“.«

Ach ja, der immer wiederkehrende Spagat zwischen gut Reden und schlecht Handeln. Nun muss aber abschließend – und die Verantwortung der auftraggebenden Organisationen sogar noch zuspitzend – darauf hingewiesen werden, dass es nicht nur eine Drückerkolonnen-Welt bei der Werbung um neue Mitglieder für die vielen guten Sachen gibt, sondern andere Organisationen gehen offensichtlich anders damit um, was dann auch wieder Hoffnung macht, die anderen als das zu markieren, was sie sind: schwarze Schafe:

»Dialoger, die für Greenpeace arbeiten, bekommen beispielsweise einen Grundlohn von 8,50 Euro pro Stunde unabhängig von ihrem Werbeerfolg. Diese Vereinbarung gilt laut den Arbeitsverträgen zunächst für eine Probezeit von einem halben Jahr. Bei der Organisation Foodwatch erhalten Unterschriftensammler derzeit mindestens acht Euro pro Stunde, 8,50 Euro ab Mai 2014.« Geht doch.

Rente mit 63 (für einige) in Zeiten der Rente mit 67 bei uns, die Rente mit 72 möglicherweise in den Niederlanden und in China streiken die Arbeiter für irgendeine Rente

In diesen sozialpolitisch wieder einmal bewegten Tagen kreist die Debatte neben dem anstehenden gesetzlichen, mehr oder weniger flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland vor allem um das Rentenpaket der Großen Koalition und dabei vor allem um die „Rente mit 63“, die heftige Kontroversen auslöst. Zuweilen muss man den Eindruck bekommen, wir werden konfrontiert mit der unseligen Formel „Mindestlohn von 8,50 Euro + abschlagsfreie Rente mit 63 = Untergang des deutschen Wirtschaftssystems“. In dieser Gemengelage hat sich sogar über die scheinbar ansonsten themenarmen Osterfeiertage ein EU-Kommissar namens Oettinger zu Wort gemeldet mit dem Hinweis, eigentlich bräuchte man in Deutschland die Rente mit 70. Da liegt die Frage nahe: Bietet jemand mehr? Geht da noch was? Unabhängig von der Feststellung, dass man die tatsächlichen oder auch nur angeblichen Rentenprobleme konsequent lösen könnte, wenn alle so lange arbeiten, bis sie in die Kiste fallen, betreten nun scheinbar die Niederländer die Bühne, um sich als Meistbietende zu platzieren: In Rente mit 72, so ist ein Artikel von Gert-Jan Dennekamp überschrieben.

Bevor wir zu den 72 Jahren kommen, einige wenige kursorische Hinweise auf die Besonderheiten des Alterssicherungssystems in den Niederlande (für eine genauere Darstellung vgl. ausführlicher Das niederländische Rentensystem Eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte): Dort gibt es eine Basisrente für alle. Unabhängig von Löhnen und eingezahlten Beiträgen. Es gibt eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Basisrente: Man muss 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben. Das “Algemene Ouderdomswet” (AOW) ist ein Basiseinkommen und seine Höhe ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Verheiratete und gleichgestellte unverheiratet Lebenspartner erhalten 50% des Mindestlohns (ca. 700 Euro Brutto im Monat). Alleinstehende erhalten mehr, nämlich 70% des Mindestlohns (ca. 1.000 Euro Brutto im Monat). Auch Personen, die nicht arbeiten, erwerben im Laufe der Jahre einen Anspruch auf die Basisrente. Diese erste Säule des niederländischen Rentensystems wird im Umlageverfahren von den Berufstätigen finanziert, hinzu kommen allgemeine Steuermittel.

Die zweite Säule besteht aus der kollektiven betrieblichen Altersversorgung. Diese Form der Altersversorgung kann bei einem Pensionsfonds oder bei einer Versicherung untergebracht sein. In den Niederlanden sind Pensionsfonds rechtlich und finanziell von den Unternehmen getrennt. Die meisten Rentengelder werden von Pensionsfonds verwaltet. Diese zweite Säule basiert auf der Kapitaldeckung. In den Niederlanden gibt es drei Arten von Pensionsfonds: Branchenpensionsfonds (für eine gesamte Branche, zum Beispiel Beamte, Bau, Gaststätten oder Einzelhandel), Unternehmenspensionsfonds (für ein einzelnes Unternehmen oder einen Konzern) und Pensionsfonds für Freiberufler, wie zum Beispiel medizinische Fachkräfte oder Zahnärzte. Wichtig zu wissen: Pensionsfonds sind nicht gewinnorientiert. Es handelt sich um Stiftungen, die als eigenständige juristische Person nicht zu einem Unternehmen gehören. Die Verwaltungskosten der Pensionsfonds und en Niederlanden wurden mit niedrigen 3,5% angegeben – man muss diese Werte sehen im Vergleich zu den Lebensversicherungen, die individuelle Leibrentenversicherungen anbieten. Für diese wurden durchschnittliche Kosten (zu denen bei den Versicherungen auch die typischerweise anfallenden erheblichen Marketingkosten sowie die Gewinnspannen gehören) von 25,7% ausgewiesen, die dann natürlich nicht für den Aufbau von Rentenansprüchen der Versicherten zur Verfügung stehen können. Mehr als 90% der Arbeitnehmer sind Mitglied eines Pensionsfonds. Auch in den Niederlanden gibt es eine dritte Säule, die individuellen Rentenprodukte, mit denen man sich – teilweise steuerlich gefördert – eine Zusatzrente aufbauen kann.

Jetzt wieder zurück zu den 72 Jahren: Die demografische Entwicklung belastet auch die Pensionsfonds. Für die zu erwartenden zusätzlichen Rentenjahre aufgrund der Erhöhung der Lebenserwartung haben die Arbeitnehmer bislang keine zusätzlichen Prämien gezahlt.

»Vor einigen Jahren haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb beschlossen, das Alter, ab dem die Beschäftigten ihre Zusatzrente ausgezahlt bekommen, automatisch an die steigende Lebenserwartung zu knüpfen.
Die damalige liberal-konservative Regierung hat diesen Plan aufgenommen. Das Parlament beschloss vor knapp zwei Jahren, dass das Rentenalter von bislang 65 Jahren auf 66 Jahre im Jahr 2019 und 67 im Jahr 2023 steigt. Die aktuelle Regierung, an der neben den Rechtsliberalen auch die sozialdemokratische Partei der Arbeit beteiligt ist, will das ganze nun beschleunigen. Schon 2021 soll das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegen.
Aber damit noch nicht genug: Sollte die durchschnittliche Lebenserwartung wie erwartet zunehmen, soll auch das Renteneintrittsalter über 67 hinaus angehoben werden. Für einen jungen Niederländer, der heute 25 Jahre alt ist, könnte das bedeuten, dass er bis zum 72. Lebensjahr arbeiten muss«, so Dennekamp in seinem Artikel.

Dass die Pensionsfonds seit einigen Jahren in Schwierigkeiten sind, hat aber nicht nur damit zu tun, dass zu wenige Prämien eingezahlt und den Rentnern zu viel Rente versprochen wurde. Pensionsfonds gerieten im Zuge der Finanz- und Eurokrise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Ihre Reserven verdampften – ein Aspekt, der erneut auf ein besonderes Grundrisiko kapitalgedeckter Systeme verweist.

Angeblich würde die Mehrheit der Niederländer mittlerweile die Pläne hinsichtlich der Rente mit 67 akzeptieren, nicht aber den nun in Aussicht gestellten weiteren Anstieg.
Die Debatte über die Rente mit 67 und die dahingehend vorgenommenen Weichenstellungen haben ihre Spuren in den Zahlen des Renteneintrittsalters hinterlassen:

»Fast die Hälfte aller neuen Rentner der vergangenen Jahre waren mehr als 65 Jahre alt. Im Schnitt gingen die Niederländer mit 63,9 Jahren in Rente. Zum Vergleich: In Deutschland gehen Männer im Schnitt mit 61,2 Jahren und Frauen mit 60,8 Jahren in Rente.«

So weit ein Lagebericht aus dem Nachbarland. Und China? Was hat China in der Rentendebatte verloren? Dazu gibt es einen interessanten Blog-Beitrag von Felix Lee: China hat ein riesiges Rentenproblem. Er weist darauf hin, dass lange Zeit an irgendeine institutionelle Altersversorgung gar nicht zu denken war: Als ab den frühen neunziger Jahren Millionen von jungen Chinesinnen und Chinesen vom Land in die Industrieregionen der südchinesischen Provinz Guangdong zogen, ging es nur um die laufenden Einkommen, die Menschen bekamen wenige Hundert Yuan im Monat, umgerechnet unter 50 Euro.

»Die Löhne der Wanderarbeiter in der Region sind inzwischen zwar gestiegen  auf inzwischen mehrere Hundert Euro im Monat. Die Fabrikarbeiter sind zugleich aber auch älter geworden. Lag ihr Durchschnittsalter zu Beginn der neunziger Jahre noch bei unter 20 Jahre, haben viele von ihnen nun das 50. oder 60. Lebensjahr erreicht,«, schreibt Lee in seinem Beitrag.

»Eine ausreichende Sozial- und Altersversorgung bietet ihnen die Mehrzahl der Unternehmer trotz eindeutig staatlicher Vorgaben jedoch nicht. Das ist der Grund, warum Zehntausende Fabrikarbeiter beim weltgrößten Zulieferer für Schuh- und Sportartikel Yue Yuen Industrial seit drei Wochen streiken …  Bei Yue Yuen arbeiten etwa 40.000 Menschen. Das Unternehmen beliefert neben Adidas unter anderem auch Puma, Nike und Timberland. Vergangenes Jahr wurden nach Firmenangaben etwa 300 Millionen Paar Schuhe hergestellt … Der Arbeitsausstand bei Yue Yuen ist der größte und am längsten andauernde Arbeiterprotest in China seit Langem … Doch das Problem ist nicht auf Yue Yuen beschränkt und es zeigt einen wunden Punkt im rudimentären chinesischen Sozialsystem. Die erste Generation der Wanderarbeiter, die China zur prosperierenden Werkbank der Welt machte, steht mittlerweile vor dem Ruhestand. Für Millionen von ihnen sind jedoch die Rententöpfe leer. Arbeitsmarktexperten weisen seit einigen Jahren darauf hin, dass Unterfinanzierung der Sozialfonds durch die Betriebe ein Problem ist, das sozialen Zündstoff birgt.«

Allein in diesem Jahr gab es nach Angaben der Arbeiterrechte-Organisation China Labour Bulletin bislang fast ein Drittel mehr Streiks als vor Jahresfrist. Dies ist der stärkste Zuwachs seit der globalen Finanzkrise. Ein spannender Nebenaspekt: Die Zentralregierung in Peking scheint derzeit die Proteste laufen zu lassen. Felix Lees Erklärungsansatz: »Über viele Jahre war es der Regierung nicht gelungen, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gegenüber den Unternehmern durchzusetzen. Der Protest soll es nun offenbar richten.«