Pflegeversicherung: Weiter mit Reparatur- und Erweiterungsarbeiten oder doch der Sprung in eine Pflegevollversicherung?

Wenn es um die Pflegeversicherung geht, dann kann man der noch amtierenden Bundesregierung auf den ersten Blick nun wirklich keine Arbeitsverweigerung unterstellen. Mehrere „Pflegestärkungsgesetze“ (PSG I-III) wurden auf den Weg gebracht (vgl. hierzu Die Pflegestärkungsgesetze – Hintergründe zu den Neuregelungen in der Pflege). Erst zum Jahresanfang 2017 traten weitere Neuregelungen in Kraft mit dem expliziten Ziel einer Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, vor allem der mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz eingeführte neue Pflegebdürfigkeitsbegriff, verbunden mit einem neuen Begutachtungsinstrument, mit dem die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Gerade mit dem PSG II, der weitreichendsten Reform seit Einführung der Pflegeversicherung, sollte die bisherige und seit langem kritisierte Fokussierung der Pflegeversicherung auf somatische Ursachen der Pflegebedürftigkeit aufgebrochen und eine stärkere Berücksichtigung auch von geistiger oder psychischer Pflegebedürftigkeit erreicht sowie eine Umorientierung von einer rein defizitorientierten hin zu einer am Grad der Selbständigkeit ausgerichteten Pflegebedürftigkeitsbeurteilung umgesetzt werden. 

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Hartz IV-Sanktionen: Sub-Existenzen im Nirwana zwischen Minimum und Nichts, konfrontiert mit einer sehr heterogenen Jobcenter-Welt

Das höchst brisante Thema Sanktionen im Hartz IV-System ist in diesem Blog in vielen Beiträgen behandelt worden. Die Sanktionen im Grundsicherungssystem werden in diesem Jahr hinsichtlich der behaupteten Verfassungswidrigkeit vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft. Das Verfahren ist bereits angelaufen. Immer wieder stellen Beobachter der Diskussion die nur scheinbar simple Frage, wie es denn sein kann, dass ein „Existenzminimum“ noch weiter eingedampft werden kann. Das ist eine richtige und wichtige Frage und wir dürfen gespannt sein, was das oberste Gericht unseres Landes zu dieser Frage sagen wird.

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Soziale Ungleichheit bei der Wahlbeteiligung – und durch die Wahlen? Eine sozialpolitische Herausforderung

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen liegt hinter uns und hat ein Erdbeben in der Politik ausgelöst. Die Sozialdemokratie habe ihre „Herzkammer“ verloren, wenn man der blumigen Terminologie folgen will. Und die dritte Wahlniederlage der SPD in Folge seit der Inthronisation des Kanzlerkandidaten Martin Schulz hat den offensichtlich mehr als lädiert. Die Umfragewerte für die SPD gehen nach unten und die für die Union nach oben. In einem Abwasch wird dann auch gleich behauptet, auf das Thema soziale Gerechtigkeit zu setzen, zahle sich nicht aus, das könne man ja jetzt sehen, weil es die Leute gar nicht interessiert, denn es gehe ihnen gut. Interessanterweise zeigt allerdings eine Analyse der Themen, die für die Wähler wahlentscheidend waren, dass in NRW mit 46 Prozent auf Platz 1 die „Soziale Gerechtigkeit“ stand, so infratest dimap, wie Philipp Seibt in seinem Artikel Drei Lehren für das große Finale berichtet. Was daraus dann hinsichtlich der konkreten Wahlentscheidung folgt und wie das mit den anderen Themen gewichtet wird, darüber kann man sicher lange streiten.

Aber nicht bestreiten lässt sich diese Diagnose: »Die wachsende Kluft zwischen armen und reichen Stadtvierteln zeigt sich immer deutlicher auch in der Wahlbeteiligung. Während in den sozialen Brennpunkten der Städte in Nordrhein-Westfalen Wahlmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit wachsen, kommt es in den besseren Vierteln zu „einer Art bürgerlicher Gegenmobilisierung“, ergab eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Damit verschärft sich ein besorgniserregender Trend der vergangenen Jahre. 

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