Die Vermeidung von Ghettoisierung durch Landverschickung? Residenzpflicht, Wohnsitzauflage: Zur Diskussion über eine Einschränkung der Wohnortwahl für Flüchtlinge

„Es ist nicht gut, wenn sich fast alle anerkannten Flüchtlinge und Asylbewerber in wenigen Städten und Ballungsräumen konzentrieren, denn dann wird die Integration dort schwieriger.“ Mit diesen Worten wird die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen und zugleich Präsidentin des Deutschen Städtetages, Eva Lohse (CDU), in dem Artikel Städtetagpräsidentin befürwortet Residenzpflicht zitiert. Und viele werden dieser Aussage auf der allgemein gehaltenen Ebene sicher voll zustimmen können. Man muss sich nur die erheblichen Probleme anschauen, die man in bestimmten Städten in bestimmten Stadtteilen hat. Und wenn nun auch noch die vielen Flüchtlinge in nur wenige meist größere Städte drängen, in denen wir bereits vor ihrer Ankunft massive Probleme beispielsweise im Wohnungsbereich hatten, dann muss man nicht lange überlegen, einer ausgewogeneren Verteilung dem Grunde nach zuzustimmen.

Allerdings liegt der Teufel mal wieder im Detail, denn: Viele Flüchtlinge und Asylbewerber lassen sich in Orten nieder, wo bereits Angehörige und Landsleute leben. Syrer wollen oft nach Berlin, Afghanen nach Hamburg. Wenn man das nicht (mehr) will, dann muss man steuern, lenken und natürlich auch die Frage beantworten (können), was man denn zu tun gedenkt, wenn sich die Menschen, um die es hier geht, nicht daran halten, was man ihnen auferlegt.

Beschränkungen hinsichtlich des Wohnortes gibt es derzeit nur für Asylbewerber im Verfahren und Geduldete, solange sie nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Anerkannte Flüchtlinge hingegen können frei ihren Wohnort wählen. Nun aber wird seit einigen Tagen immer intensiver eine Debatte geführt um die Frage, ob man die Wohnortwahl auch für die anerkannten Asylbewerber restriktiver gestalten soll:

Regierungssprecher Steffen Seibert wird mit den Worten zitiert, es werde derzeit „intensiv geprüft“, ob Wohnsitzauflagen für anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge ausgedehnt werden sollten.

»Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) argumentierte, die Wohnsitzauflage werde gebraucht, sonst zögen alle in die Großstädte „und wir kriegen richtige Ghetto-Probleme“. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte bereits für solch eine Auflage plädiert.«

Auch andere beteiligen sich an der Diskussion: Bundesagentur für Arbeit will Asylbewerbern Wohnort vorschreiben, kann man beispielsweise lesen: Angeblich hat sich die BA mit einem vertraulichen Schreiben an den saarländischen Innenminister Klaus Bouillon gewandt, der derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist. Darin wir nach Medienberichten seitens der BA für eine dreijährige Residenzpflicht für Asylbewerber votiert. »Flüchtlinge sollten demnach nur dann ihren Wohnsitz ändern können, wenn sie woanders im Bundesgebiet eine Wohnung und einen Arbeitsplatz fänden. Seit 1. Januar muss jeder Asylbewerber an seinem Wohnort bleiben – allerdings nur für drei Monate.« In dem Schreiben warnt die BA, »durch ungesteuerten Zuzug könne es zu einer Gettoisierung insbesondere in Metropolregionen wie Berlin kommen. Außerdem drohten Parallelgesellschaften.«

Anna Reimann hat in ihrem Artikel Flüchtlinge aufs Land – was das bedeuten würde die unterschiedlichen Aspekte der aktuellen Diskussion aufzudröseln versucht:
»Bei der aktuellen Diskussion geht es genau genommen nicht um eine Residenzpflicht, sondern um eine Wohnsitzauflage. Reisen dürften die anerkannten Flüchtlinge ja innerhalb Deutschlands trotzdem, sie müssten – etwa nach Vorstellung der BA – nur an einem bestimmten Ort leben.«
Sie weist allerdings auch darauf hin, dass die nun von vielen beklagte Konzentration der Zuwanderer nach ihrer Herkunft aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden kann:

»Für die neuen Flüchtlinge bedeutet das: Wenn man etwa als Syrer überall auf Arabisch durchkommt, in Geschäften, beim Friseur – dann gibt es natürlich weniger Anreize, Deutsch zu lernen, aus seiner Gruppe herauszutreten, sich mit der neuen Kultur auseinanderzusetzen. Dieses Problem verschärft sich natürlich, je größer eine Gruppe im Vergleich zu der anderen Bevölkerung ist.
Andererseits: Wer sich wohlfühlt und von Landsleuten aufgefangen wird, kann sich möglichweise auch leichter öffnen und integrieren.«

Sie zitiert Olaf Kleist vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück: „Die Tatsache, dass Menschen aus dem gleichen Herkunftsland dicht zusammenleben, ist nicht automatisch ein Problem“. Im Gegenteil: Solche Netzwerke seien hilfreich und „ein Teil von Integration“. Und ebenfalls in die Zeugenstand der Skeptiker gerufen wird Hannes Schammann, Juniorprofessor für Migrationspolitik an der Universität Hildesheim: „An der Entstehung von ethnischen Kolonien würde allein eine Wohnsitzauflage sicher nichts ändern. Auch auf dem Dorf kann es sich für Migranten wie ein Ghetto anfühlen, wenn sie zusammen in mehreren Häuserblocks untergebracht werden.“

Wenn man trotz dieser skeptischen Einwürfe an einer Steuerung der Wohnortwahl festhält, muss man sich mit dem folgenden Hinweis von Anna Reimann auseinandersetzen: »Aus dem Osten Deutschlands zum Beispiel sind die Menschen in den vergangenen Jahrzehnten scharenweise weggezogen, es gibt dort in manchen Gegenden noch immer weniger Jobs, eine schlechtere Infrastruktur. Was sollen nun Flüchtlinge dort?«

Laut Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit haben in der Vergangenheit mehr als 60 Prozent der Flüchtlinge ihre erste Stelle in Deutschland durch persönliche Netzwerke gefunden. Auch seien die Beschäftigungsquoten von anerkannten Flüchtlingen aktuell in den Städten höher als auf dem Land.

Vor diesem Hintergrund liegt es nahe, die beabsichtigte Steuerung eher über Anreizsysteme zu versuchen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund setzt in der Diskussion auf ein weicheres Anreizsystem: Erleichterungen, etwa beim Familiennachzug, sollten Flüchtlinge ermuntern, in ländlichere Gegenden zu ziehen. Einige Wissenschaftler plädieren für Anreize wie beispielsweise Qualifizierungsangebote in Gemeinden, wo bestimmte Fachkräfte gesucht werden – aber auch Hilfe bei der Job- und Wohnungssuche.

Aber auch wenn man trotz dieser Aspekte an dem Vorhaben festhalten möchte, die Wohnortwahl einzuschränken: Dann stellt sich die Frage, ob eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge mit dem internationalen Recht der Genfer Flüchtlingskonvention konform gehen würde.

Daniel Thym, Professor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Kodirektor des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA) glaubt, dass Wohnsitzauflagen grundsätzlich rechtlich möglich seien. Dazu sein Warten auf den EuGH. Artikel Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge.  Dort zeigt er am Beispiel der Wohnsitzauflage, »wie komplex die Rechtsordnung gerade im Bereich des Ausländer- und Asylrechts geworden ist, wenn dieses durch eine wilde Gemengelage von nationalem und überstaatlichem Recht geprägt wird.«
Eine Wohnsitzauflage bei einem Sozialleistungsbezug wurde in Deutschland über lange Jahre praktiziert. In Form von wohnsitzbeschränkenden Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis wurden Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, jeweils zum Aufenthalt in einem bestimmten Bundesland verpflichtet. Aber: Diese Praxis wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Jahr 2008 als Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention gewertet (vgl. hierzu BVerwG 1 C 17.07 vom 15.01.2008). Allerdings nicht – wie Thym ausführt – »aufgrund des Art. 26 GFK zum Freizügigkeitsrecht, sondern wegen Art. 23 GFK zur öffentlichen Fürsorge, weil die damalige Praxis die Wohnsitzauflage an den Sozialleistungsbezug knüpfte.« Das ist kein trivialer Punkt, vor allem nicht, wenn man an die notwendigerweise zu beantwortende Frage der Sanktionen bei Verweigerung der Steuerungsbemühungen denkt.

Unabhängig davon, ob man die in der Entscheidung des BVerwG im Jahr 2008 offensichtlich zugrundeliegende Annahme, dass das Gebot der Inländergleichbehandlung bei der öffentlichen Fürsorge nach Art. 23 GFK nicht nur die Leistungshöhe betrifft, sondern auch die Modalitäten der Leistungsgewährung, also ganz konkret die freie Wahl des Wohnorts, wo man Sozialleistungen beansprucht, teilt oder eher als „übergriffig“ interpretiert wie Thym das in seinem Artikel macht, muss zugleich mit Thym darauf hingewiesen werden, dass eine Wohnortzuweisung möglich wäre:

»Das BVerwG erkannte nämlich ausdrücklich, dass eine Wohnsitzauflage aus nicht näher bezeichneten „integrationspolitischen Gründen“ möglich bleibt.«

Wenn man diesem Ansatz folgen würde, »dann müsste andere Anknüpfungspunkte als der Sozialleistungsbezug gewählt werden, etwa der fehlende Integrationskurserfolg oder ein zu geringes Sprachniveau«, so Thym. Und weiter: »So würde Flüchtlingen auch ein Anreiz gegeben, die Integrationsangebote zu nutzen – und die Aufhebung der Wohnsitzauflage im Erfolgsfall könnte ein wichtiger Inhalt einer möglichen Integrationsvereinbarung sein.«
Und es ist nicht so, dass man hier keine Erfahrungswerte hat – die allerdings ebenfalls skeptisch stimmen. Hierzu Daniel Thym:

»Um vor den Gerichten bestand zu haben, sollte eine Wohnsitzauflage die Freizügigkeit möglichst wenig einschränken. So könnte man nur negativ verbieten, in bestimmten „belasteten“ Orten einen Wohnsitz zu nehmen. Die Freizügigkeit wäre grundsätzlich gewährleistet und nur der Zuzug in bestimmte Städte oder Landkreise untersagt. Gerade eine solche negative Pflicht müsste im Zweifel aber auch vollzogen werden, zumal die Flüchtlingsregistrierung zeigt, dass die Betroffenen den zugewiesenen Aufenthaltsort teils einfach verlassen.
Ganz ähnlich scheiterte bereits in den siebziger Jahren eine von den Bundesländern verhängte Zuzugssperre für „überlastete Siedlungsgebiete“ mit einem Ausländeranteil von mehr als 12 %, etwa Berlin-Kreuzberg, am fehlenden Vollzug in Fällen der Zuwiderhandlung. Hier könnte den Sozialleistungen eine Schlüsselrolle zukommen, weil der Vollzug deutlich erleichtert würde, wenn man diese nur an bestimmten Orten beantragen könnte.«

In den 1990er Jahren konnten arbeitslose Spätaussiedler verpflichtet werden, mehrere Jahre lang an dem ihnen zugewiesenen Ort leben. Andernfalls drohten ihnen Kürzungen bei der Sozialhilfe (vgl. dazu ausführlicher Sonja Haug und Lenore Sauer: Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern. Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes, Nürnberg 2007).

Das alles erweist wieder einmal auf die in den grobschlächtigen politischen Debatten regelmäßig und gerne ausgesparten Aspekte der Umsetzbarkeit in den Untiefen der Praxis.
Und seien wir ehrlich an dieser Stelle – angesichts des derzeit im Kontext der außerordentlich großen Zuwanderungswelle offensichtlichen Systemversagens angesichts der manifesten Überforderung der gewachsenen bürokratischen Teil-Systeme, die ja noch nicht einmal in der Lage sind, Mehrfachregistrierungen und Nicht-Registrierungen zu vermeiden, bleiben erhebliche Zweifel hinsichtlich der Steuerungskapazitäten die Wohnortwahl betreffend.

Letztendlich verweist das auf einen ganz wunden Punkt in der aktuellen Flüchtlingsdebatte. Unabhängig von der grundsätzlichen und natürlich hoch kontroversen Frage einer (geforderten) Abschottung gegenüber weiterer Zuwanderung und ob die überhaupt und wenn ja wie realisierbar wäre – wenn im gerade angebrochenen neuen Jahr noch einmal so viele Flüchtlinge zu uns kommen würden wie im vergangenen Jahr (geschätzt 1,1 Millionen Flüchtlinge, wobei dabei immer die anderen Zuwanderer beispielsweise aus den EU-Staaten „vergessen“ werden, die es auch noch gibt), dann wird das im bestehenden System nicht zu verarbeiten sein. Hier baut sich ein letztendlich unauflösbarer Konflikt auf zwischen der individuellen Perspektive eines jeden Flüchtlings und der Systemperspektive des aufnehmenden Landes. Es ist natürlich immer auch eine Frage der Quantitäten. Wenn jährlich 200.000 Menschen zu uns kommen würden, dann könnte man das von oben betrachtet vielleicht ganz gut wegstecken, ohne zu drastischen Steuerungsmaßnahmen zu greifen. Aber in 2015 haben wir uns in einer anderen Dimension bewegt und eine Fortsetzung auf diesem Level in 2016 würde massive Eingriffe unausweichlich werden lassen – wobei dann wieder ein bereits umrissenes großes Fragezeichen bleibt: Wer soll das wie machen?

Als die Rente dynamisch wurde. Vor 60 Jahren wurde der Grundsatzbeschluss für eine der größten Sozialreformen in der Bundesrepublik Deutschland getroffen

Heute vor 60 Jahren wurde im „Sozialkabinett“ des Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) ein weitreichender Grundsatzbeschluss über die Neuordnung des Rentensystems gefasst, der zu einer der größten Sozialreformen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat und die den Namen „Reform“ im Sinne einer Verbesserung des bestehenden wirklich verdient, anders als so vieles, was heutzutage als Reform verbucht wird und oftmals nur Abbau von bestehenden Leistungen ist.

Benjamin Stahl erinnert an den 19.01.1956 in der Zeitschrift „Das Parlament“. Er schreibt in seinem Artikel Die Rente wird dynamisch:

„Keine Furcht in Deutschland mehr vor einem Alter in Armut und Not!“ Der Leitgedanke von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und seines Sozialkabinetts könnte auch aus dem Jahr 2016 stammen. Formuliert wurde er jedoch Mitte der 1950er Jahre. Vom Wirtschaftswunder in der Bundesrepublik hatten die Rentner damals nichts: Während Löhne und Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung rasant stiegen, waren die Rentner oftmals von Armut bedroht. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der Fachministerausschuss der Bundesregierung – das sogenannte Sozialkabinett – am 19. Januar 1956 einen Grundsatzbeschluss über die Neuordnung des Rentensystems. Herzstück war die Einführung einer dynamischen Leistungsrente, also die regelmäßige Anpassung der Renten an das Lohnniveau.

Doch unumstritten war die Maßnahme keineswegs. Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie Arbeitgeberverbände leisteten hartnäckig Widerstand. Befürchtet wurde eine Inflation und besonders die Arbeitgeber wollten verhindern, dass Arbeitnehmer und Rentner eine „lohnpolitische Interessengemeinschaft“ bilden, die wiederum die Gewerkschaften stärken würden. Doch Adenauer setzte sich durch – wenngleich die dynamischen Rente nicht seine Idee war. Am meisten haben wohl die Vorschläge Wilfrid Schreibers, Geschäftsführer des Verbands Katholischer Unternehmer, die Reform beeinflusst: Der sogenannte „Schreiber-Plan“ führte 1957 zu einer umlagefinanzierten dynamischen Altersrente.

62 = 3,5 Milliarden. Menschen. Die Zunahme der extremen Ungleichheit setzt sich fort. Auch in Deutschland

Was sich kaum einer vorstellen kann: 3,5 Mrd. Menschen. Das ist genau die Hälfte der derzeitigen Weltbevölkerung. Eine unvorstellbar große Zahl. Und alle zusammen haben so viel wie ein Raum voll Menschen, genauer gesagt: 62 überwiegend Männer. Behauptet die Organisation Oxfam in ihrem neuen Report An Economy for the 1%. How privilege and power in the economy drive extreme inequality and how this can be stopped. Die hat öffentlichkeitswirksam kurz vor Beginn des Weltwirtschaftsforums 2016 im schweizerischen Davos die neuen Ungleichheitszahlen veröffentlicht. Nicht nur die plakative Relation von ganz weit oben und dem unteren „Rest“ ist interessant, die Organisation legt den Finger auf strukturelle Ursachen und macht zugleich politische Vorschläge, wie man das ändern könnte: »Die Spirale der wachsenden sozialen Ungleichheit dreht sich weiter: Mittlerweile besitzt ein Prozent der Weltbevölkerung mehr Vermögen als der Rest der Welt zusammen. Nur 62 Menschen besitzen genauso viel wie die ärmere Hälfte der Weltbevölkerung. Das derzeitige Wirtschaftssystem kommt vor allem den Reichen zugute und vertieft weltweit die Kluft zwischen Arm und Reich. Ein wesentlicher Grund ist eine ungerechte Steuerpolitik. Reiche Einzelpersonen halten in Steueroasen rund 7,6 Billionen US-Dollar versteckt, neun von zehn großen Unternehmen haben mindestens eine Tochterfirma in Steueroasen. Sie entziehen sich damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Wer soziale Ungleichheit und Armut bekämpfen will, muss Steuergerechtigkeit schaffen und Steueroasen trockenlegen«, so Oxfam in dem Hintergrundpapier Ein Wirtschaftssystem für die Superreichen. Wie ein Unfaires Steuersystem und Steueroasen die soziale Ungleichheit verschärfen.

Die Resonanz in den Medien ist groß: 62 Superreiche besitzen so viel wie die ärmsten 3,6 Milliarden oder 62 Superreiche besitzen so viel wie die halbe Welt oder Reich und Reich gesellt sich gern, um nur drei Beispiele zu erwähnen. Oxfam kritisiert eine weitere Verschärfung der globalen extremen Ungleichheit: Während die ärmere Bevölkerungshälfte in den letzten fünf Jahren eine Billion Dollar verloren hat, ist das Vermögen der 62 reichsten Menschen der Welt um eine halbe Billion Dollar gewachsen.

Das wir mit einer expandierenden Ungleichheit konfrontiert sind, die nicht nur Quelle für viele konflikthafte Zuspitzungen ist – bis hin zu den anschwellenden Flüchtlingsbewegungen -, sondern selbst in den Kerninstitutionen des kapitalistischen Systems zunehmend mit Besorgnis gesehen wird, weil sie sich negativ auswirkt auf dort hoch relevante Parameter wie beispielsweise das Wirtschaftswachstum, verdeutlicht dieses Zitat:

»… auch die Wirtschaftskraft der Staaten leidet. Nach Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Wirtschaft in 19 Staaten zwischen 1990 und 2010 um 4,7 Prozentpunkte weniger gewachsen, als das bei unveränderter Ungleichheit der Fall gewesen wäre. OECD-Generalsekretär Angel Gurría spricht bereits von einem Wendepunkt: „Noch nie in der Geschichte der OECD war die Ungleichheit in unseren Ländern so hoch wie heute“, sagt er.«

Was treibt diese Entwicklung an? Oxfam erläutert dazu:

»Ein Grund für diese Entwicklung ist die unzureichende Besteuerung von großen Vermögen und Kapitalgewinnen sowie die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen. Investitionen von Unternehmen in Steuerparadiesen haben sich zwischen 2000 und 2014 vervierfacht. Neun von zehn der weltweit führenden Großunternehmen haben Präsenzen in mindestens einer Steueroase. Entwicklungsländern gehen auf diese Weise jedes Jahr mindestens 100 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen verloren.
Alleine die afrikanischen Staaten kostet es jährlich rund 14 Milliarden US-Dollar, dass reiche Einzelpersonen ihr Vermögen in Steueroasen verschieben. Mit dem Geld ließe sich in Afrika flächendeckend die Gesundheitsversorgung für Mütter und Kinder sicherstellen, was pro Jahr rund vier Millionen Kindern das Leben retten würde.«

Den Trend umzukehren, sei nicht aussichtslos, aber es werde „sehr schwierig“, so Oxfam-Chefin Winnie Byanyima. Die Organisation fordert die Eindämmung von Steueroasen und die stärkere Besteuerung hoher Einkommen.

Und ist das alles auch ein Problem für Deutschland? Dazu Oxfam im Hintergrundpapier Ein Wirtschaftssystem für die Superreichen. Wie ein Unfaires Steuersystem und Steueroasen die soziale Ungleichheit verschärfen:

»Im Vergleich zu anderen OECD-Ländern ist in Deutschland die Ungleichheit bei Vermögen, Einkommen und Chancen besonders hoch und in den vergangenen Jahrzehnten massiv angestiegen.«

Es werden drei Hauptargumente für diese Bewertung vorgetragen:

  • Die reichsten zehn Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen mindestens 63 Prozent des Gesamtvermögens. Der größte Anteil dieser Vermögensungleichheit geht auf Erbschaften und Schenkungen zurück.
  • Deutschland weist die höchste Vermögensungleichheit in der Eurozone auf.
  • Die Lohnspreizung hat in Deutschland seit dem Jahr 2000 erheblich zugenommen. Die Löhne der ärmsten zehn Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeit-Beschäftigten sind inflationsbereinigt zwischen 2000 und 2005 um zwei Prozent gesunken und zwischen 2005 und 2010 um weitere sechs Prozent. Die reichsten zehn Prozent in der Einkommensskala haben dagegen enorm hinzugewonnen.

Auch der Verteilungsbericht 2015 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) kommt nach Auswertung der verfügbaren Daten zur Einkommensungleichheit zu Befunden, die skeptisch stimmen müssen:

»Deutschland … erlebt seit einigen Jahren einen deutlichen konjunkturellen Aufschwung. Die Erwerbstätigkeit ist auf Rekordniveau und auch die Reallöhne sind zuletzt angestiegen. Dennoch … geht die Einkommensungleichheit nicht zurück. Sie ist vielmehr am aktuellen Rand wieder leicht angestiegen. Gleichzeitig werden Armuts- und Reichtums- positionen immer dauerhafter.« (S. 2)

In ihrem Fazit schreiben die Wissenschaftler des WSI:

»Die sehr Reichen schweben regelrecht über den konjunkturellen Krisen, während viele Arme auch von einem länger andauernden wirtschaftlichen Aufschwung kaum profitieren können. Die Einkommensverteilung ist in den letzten drei Jahrzehnten deutlich undurchlässiger geworden – und mit ihr hat sich auch die Chancengleichheit verringert. Gleichzeitig steigt der Anteil der Gewinn- und Vermögenseinkommen am Volkseinkommen und damit die Bedeutung von privaten Vermögen bzw. Renditen und Kapitalgewinnen. Europaweit hat Deutschland die höchste Vermögensungleichheit … Zudem sind Vermögenseinkommen deutlich unabhängiger von der konjunkturellen Entwicklung als dies bei den Erwerbseinkommen der Fall ist. Wenn die Bedeutung von Erwerbseinkommen abnimmt – am oberen Ende zugunsten von Vermö- genseinkommen, am unteren zugunsten staatlicher Transferzahlungen – verstärkt das die Entkoppelungstendenz zusätzlich.« (S. 13)

Die soziale Spaltung schon ganz am Anfang der Schullaufbahn verschärft sich. Wenn die Grundschule frei gewählt werden kann

Die Debatten über die Schulstrukturen in Deutschland sind wohl nicht mehr zu zählen. Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Werkrealschulen, Stadtteilschule, Realschule plus (oder minus?) – die Liste ließe sich beliebig erweitern und zum Gegenstand eines eigenen Studiengangs machen.
Aber eine Schulform sollte doch immer wieder hervorgehoben werden – gleichsam die einzige „wirkliche“ Gemeinschaftsschule, die wir in unserem Land haben (also dem Grunde nach): die Grundschule. Das hängt mal wieder mit einem relativ einfachen Ordnungsprinzip zusammen: Fast überall in Deutschland gilt bei Grundschulen das Sprengelprinzip (auch als „Kurze Beine, kurze Wege“ umschrieben). Die Kinder müssen die nächstgelegene Schule besuchen. Egal, ob sie aus „guten“ oder „schlechten“ Elternhäusern kommen, ob sie der deutschen Sprache mächtig sind oder nicht. Alle kommen sie in die gleiche Schule, die dann im Regelfall der Bundesländer vier Jahre Zeit hat, sie gemeinsam für die weitere Schulkarriere zu prägen. Wobei – das sei den folgenden Ausführungen vorangestellt – genau dieses Sprengelprinzip natürlich den Keim der sozialen Spaltung in sich trägt, wenn man realistischerweise eine weitere Dimension der Einschulung in die (vermeintliche) Gemeinschaftsschule bedenkt: die soziale Segregation in den Städten. Denn die nächstgelegene Grundschule wird eine andere sein hinsichtlich der Zusammensetzung der Schülerschaft, wenn sie sich in einem Viertel befindet, das man als „sozialen Brennpunkt bezeichnen muss, oder aber in einer gut situierten Mittelschichtsgegend angesiedelt ist. Bereits durch die teilweise erhebliche sozialräumliche Segregation haben wir enorme Unterschiede bei der Zusammensetzung der Grundschüler.

Das sind einige Befunde aus einer neuen Studie von großem Interesse: Freie Grundschulwahl verschärft die soziale Trennung von Schülern, berichtet die Bertelsmann-Stiftung, die eine entsprechende Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Die Studie wurde vom Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) an der Ruhr-Universität Bochum und der Stadt Mülheim an der Ruhr erstellt:

Thomas Groos: Gleich und gleich gesellt sich gern. Zu den sozialen Folgen freier Grundschulwahl, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung, 2016

Untersucht wurde das Wahlverhalten von Eltern in Mülheim an der Ruhr über einen Zeitraum von vier Jahren: 2008 bis 2011. Knapp 4000 Kinder wurden in diesen Jahren eingeschult. Warum hat man diesen Zeitraum gewählt? In Nordrhein-Westfalen hatte die Regierung aus CDU und FDP im Schuljahr 2008/2009 das Sprengelprinzip abgeschafft und die freie Schulwahl erlaubt – mithin ergab sich damit in der Realität die Möglichkeit, die Auswirkungen dieser Maßnahme zu untersuchen. Eine Wahlfreiheit bei Grundschulen gibt es in Deutschland nach Angaben der Stiftung auf Länderebene außer in NRW bislang nur in Hamburg. Es wird aber in anderen Bundesländern darüber diskutiert, diesen Weg einzuschlagen (vgl. dazu  „Gleich und gleich gesellt sich gern“).

Das zentrale und nicht wirklich überraschende Ergebnis der Untersuchung wird bereits im Titel der veröffentlichten Studie auf den Punkt gebracht: „Gleich und gleich gesellt sich gern“. Die Bertelsmann-Stiftung schreibt in ihrer Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse:

»Der Anteil an Kindern, die eine andere als die ehemals zuständige Grundschule besuchen, stieg seit Aufhebung der Grundschulbezirksbindung in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2008/09 deutlich. Der Grund: Ein sozial stark selektives Wahlverhalten der Eltern. Mittlerweile suchen rund 25 Prozent von ihnen für ihre Kinder eine andere als die eigentlich zugeordnete Grundschule aus – ein Anstieg um 15 Prozent. Die Folgen: Die Kinder der einzelnen sozialen Schichten bleiben bereits während der Grundschulzeit zunehmend unter sich und in manchen benachteiligten Wohnquartieren kommt es zu einer starken Schülerabwanderung.«

Und auch in dieser Untersuchung wird die vorgängig vorhandene soziale Spaltung auf der räumlichen Ebene erkennbar: »Eltern mit niedrigem Bildungsstatus und solche mit Migrationshintergrund wählen für ihre Kinder meistens die nahegelegene Grundschule. Weniger als 19 Prozent von ihnen suchen eine andere als die zuständige Schule aus. Sie sind in der Regel nur eingeschränkt mobil und bewegen sich überwiegend im eigenen Wohnbezirk. Auch Eltern mit hohem Sozialstatus machen von der freien Schulwahl eher seltener Gebrauch, da sie meist in sozial homogenen Einzugsbereichen wohnen.«

Die festgestellte Zunahme der sozialen Spaltung ist der Ergebnis von Wahlentscheidungen in der Mitte: »Es sind vor allem Eltern aus der Mittelschicht, die die freie Grundschulwahl nutzen. Ist die zuständige Grundschule der Kinder sozial benachteiligt, wird diese von Eltern mit hoher oder mittlerer Bildung gemieden. Lediglich jede dritte Familie mit hoher oder mittlerer Bildung schickt ihr Kind auf eine sozial benachteiligte Schule.«

Der Studie zufolge führt die freie Schulwahl an einigen Schulen zu einem massiven Schülerschwund.

Was tun? Der Verfasser der Studie, Thomas Groos, schlägt »die Einführung eines sogenannten Sozialindex vor. Der solle die soziale Struktur der Schulen transparent machen. Benachteiligte Schulen in sozialen Brennpunkten könnten dann besser ausgestattet werden, etwa mit mehr Lehrern. Damit könnten diese Schulen so gut werden, „dass ihre Qualität auch bildungsaffine Eltern überzeugt“«, so der Hinweis in dem Artikel Studie: Schultourismus führt zu sozialer Spaltung.
Dazu gibt es eine eigene Veröffentlichung:

Thomas Groos: Schulsegregation messen. Sozialindex für Grundschulen, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung, 2016

Dieser Ansatz ist auch und gerade vor dem Hintergrund der bereits angesprochenen vorgängigen sozialen Segregation in vielen Städten von Bedeutung, die auch ohne freie Schulwahl dazu führen muss, dass sich die Zusammensetzung der Grundschulen hinsichtlich des familialen Hintergrunds der Schüler teilweise erheblich unterscheidet. Vor diesem Hintergrund wäre dann eine unterschiedliche Zuteilung der Ressourcen an die Schulen nach dem Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“ durchaus ein diskussionswürdiger Ansatz. Es muss an dieser Stelle der Hinweis darauf genügen, dass das Grundproblem einer die vorhandene soziale Spaltung verschärfenden Entmischung der Bildungseinrichtungen bereits vor dem Eintritt in die Grundschule, also hinsichtlich der Wahl und Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen relevant ist – und auch hier gibt es immer wieder die Forderung, unterschiedliche Herausforderungen auch unterschiedlich zu berücksichtigen bei der Mittelausstattung, um auf diesen Weg die beobachtbare Polarisierung zwischen den Kindern vom einen und vom anderen Ende der Skala wenigstens abzumildern.

Man muss sich aber mit Blick auf die verantwortlichen Politiker und einer möglichen Umsetzung der Forderung das Dilemma klar vor Augen führen, das mit einem Beschreiten dieses Weges verbunden wäre: Sie müssten dafür eintreten, die immer begrenzten Haushaltsmittel differenziert einzusetzen, im Klartext: Eine Kita und eine Grundschule mit vielen Herausforderungen, beispielsweise durch einen hohen Anteil nicht-deutschsprachiger Kinder oder in einem sozial hoch belasteten Stadtviertel, müssten deutlich höhere Zuweisungen bekommen als solche Einrichtungen in einem gut situierten Stadtteil. Und man kann sich vorstellen, dass es nicht einfach wird, diese Umverteilung (und natürlich faktische Schlechterbehandlung der Kinder aus den besser aufgestellten Räumen) denjenigen verständlich zu machen, die sich zugleich durch die höchste Wahlbeteiligung ausreichen, während gerade in den von so einem Ansatz profitierenden Stadtteilen die Wahlbeteiligung in aller Regel deutlich niedriger ausfällt.

Die Aufstocker im Hartz IV-System: Milliardenschwere Subventionierung der Niedrigeinkommen und die (Nicht-)Lösung durch den gesetzlichen Mindestlohn

Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland stockten 2014 ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen auf. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedrigeinkommen insgesamt 10,85 Milliarden Euro – das ist der höchste Wert seit der Wirtschaftskrise. Auch im Vergleich mit 2007 und 2008, den beiden Jahren vor der Wirtschaftskrise, musste der Staat deutlich mehr Geld aufwenden, um die Einkommen von Geringverdienern auf Hartz-IV-Niveau aufzustocken. Das kann man dem Beitrag Aufstocker vor Mindestlohn-Einführung: Staat subventionierte Niedrigeinkommen 2014 mit 10,85 Milliarden Euro entnehmen. Es handelt sich also um die Zahl vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Wer waren diese 1,3 Millionen Menschen? Es handelte sich bei 44 Prozent um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in Voll- oder Teilzeit), 47 Prozent waren Minijobber und 9 Prozent gehörten zur Gruppe der Selbstständigen. Der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Aufstockern monatlich ausbezahlt bekamen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 776 Euro. Aber 2015 müsste alles besser geworden sein – oder?

In dem Beitrag von O-Ton Arbeitsmarkt finden wir einen entsprechenden Hinweis:

»Für das Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass sowohl die Jahressumme der gezahlten Leistungen als auch der monatliche Durchschnittsbetrag durch den zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohn deutlich sinken werden, denn bei Personen, die zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, muss der Staat nun deutlich weniger oder nichts mehr hinzuzahlen.«

Aber: Bisher liegen noch keine Daten zu den Beträgen vor. Sie sollen im Sommer 2016 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden, wie eine Nachfrage ergeben hat.

Die Zahl der Aufstocker insgesamt ist allerdings bereits zurückgegangen – vor allem bei den Minijobbern. Die Zahl der Aufstocker mit einem sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob hat hingegen leicht zugenommen.

Offensichtlich geht es hier um die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, der ja seit dem 1. Januar 2015 für fast alle Gültigkeit hat bzw. haben sollte. Die arbeitsmarktlichen Auswirkungen der Lohnuntergrenze werden vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit begleitend untersucht. Und das IAB hat nun den ersten Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns als Forschungsbericht veröffentlicht.

Dazu gibt es auch eine Kurzfassung. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse, die man den ersten Befunden entnehmen kann?

Die Beschäftigung insgesamt hat sich auch nach bzw. trotz der Einführung des Mindestlohns positiv entwickelt. Vgl. dazu auch den Beitrag Rückblick und Blick nach vorne: Der Mindestlohn. Von Horrorszenarien am Jahresanfang über einen offensichtlich mindestlohnresistenten Arbeitsmarkt hin zur Quo vadis-Frage im kommenden Jahr vom 30.12.2015.

Auch das IAB führt mit Blick auf 2015 aus, dass das Wirksamwerden des Mindestlohns einherging mit einem kontinuierlichen Anstieg der Beschäftigung insgesamt, der aktuell anhält. Der positiven Gesamtbeschäftigung gegenüber fällt eine negative Entwicklung bei ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten auf: »Die Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter sank zum 31. Januar 2015 im Vergleich zum Vormonat um etwas mehr als 160 000 Personen (ca. 3,3 %), wovon etwa 95 000 (1,9 %) nicht durch saisonale Muster erklärt werden können. « Das wurde von denen, die grundsätzlich der Auffassung sind, der Mindestlohn sei des Teufels, als Beleg für die arbeitsplatzvernichtende Wirkung der Lohnuntergrenze zitiert. Aber die Erkenntnisse des IAB sprechen eine andere Sprache. Es geht um die Frage, ob es sich um einen reinen Wegfall geringfügig entlohnter Beschäftigung handelt, oder ob diese in andere Beschäftigungsformen umgewandelt worden ist. Anders formuliert: Was steckt hinter der Zunahme an verlorenen Minijobs?

»Insgesamt betrachtet lässt sich festhalten, dass sich die Steigerung etwa zur Hälfte durch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zu etwa 40 Prozent durch Abgänge mit unbekanntem Ziel erklären lässt. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Person beispielsweise durch die Aufnahme einer selbstständi- gen Tätigkeit, eine vorübergehende oder dauerhafte Nichterwerbstätigkeit (ohne SGB II/III-Leistungsbezug), eine Arbeitsaufnahme im Ausland oder Eintritt in den Ruhestand nicht länger durch die Bundesagentur für Arbeit erfasst wird. Übergänge in Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsbezug tragen hingegen kaum zum Anstieg bei.«

Aggregierte Zahlen der BA-Statistik zeigen, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten bis einschließlich September 2015 im Vorjahresvergleich um 194.000 Beschäftigte zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist vor allem zu Beginn des Jahres 2015 zu beobachten und er war in Ostdeutschland deutlich stärker ausgeprägt als im Westen (-7 Prozent zu -3,3 Prozent). In einigen Bereichen, wie beispielsweise im Einzelhandel, in denen Minijobs stärker rückläufig sind, gibt es in der Tendenz einen überdurchschnittlichen Aufwuchs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ein signifikanter Teil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde offenbar in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. In den vom Mindestlohn stark betroffenen Bereichen ist es zu keinem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Dies kann allerdings auch damit zusammenhängen, dass Minijobs bei Schülern, Studenten oder Rentnern weggefallen sind – Personen, die in der Arbeitslosigkeit nicht aufscheinen, so das IAB in der Publikation Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015.

Und wie verhält es sich mit den Aufstocken? Das IAB weist darauf hin, dass die Zahl der Aufstocker zu Beginn des Jahres 2015 nur in geringem Maße zurückgegangen sei.

Offen bleiben muss angesichts der derzeitigen Datenlage, ob die an die Aufstocker ausgereichten Mittel durch den Mindestlohn wirklich gesunken sind. Dazu brauchen wir die Daten, die für den Sommer dieses Jahres in Aussicht gestellt werden.

Es ist aber davon auszugehen, dass die Subventionierung der Niedrigeinkommen weiter auf einem hohen Niveau liegen wird. Die vielen Minijobber werden auch weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben und auch viele derjenigen, die in einem Teil- oder gar Vollzeitjob arbeiten, werden weiter Leistungen bekommen, vor allem, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften leben, also mit zwei oder mehr Personen, die hilfebedürftig sind. Zurückgehen müssten allerdings die Zahlbeträge, wenn der Mindestlohn wirkt. Aber wie gesagt – ohne die entsprechenden Daten seitens der BA kann man hier nur spekulieren. Vielleicht stellt ja mal einer der Parlamentarier aus der Opposition im Bundestag eine kleine Anfrage zu diesem Thema und man kann so die Zeit etwas verkürzen.