Ach, der gesetzliche Mindestlohn. Was war das für ein typischer deutscher Streit, bevor er überhaupt das Licht der Welt erblicken durfte zu Beginn des Jahres 2015. Vom „Jobkiller“ war die Rede gewesen, von Hunderttausenden, die wegen dieses schwerwiegenden Eingriffs in die Lohnbildung Lohn und Brot verlieren werden. Nun sind wir schlauer, worauf im Vorfeld auch einige sehr deutlich hingewiesen haben, die noch in der Lage sind, volks- von betriebswirtschaftlichen Effekten auseinanderhalten können.
Umstritten war natürlich auch die Höhe der Lohnuntergrenze – dass wir mit 8,50 Euro pro Stunde gestartet sind, ist ja nun wirklich nicht sachlogisch im engeren Sinne begründbar gewesen, sondern war und ist eine politische Setzung. Einige hätten damals gerne einen noch tieferen Einstiegslohn gesehen, anderen war jeder Betrag unter der zweistelligen Hausnummer 10 Euro deutlich zu niedrig. Ob der gewählte Betrag letztendlich zu niedrig war, darüber kann man erbittert streiten. Aber nicht darüber, wie er sich nun entwickeln wird, der Mindestlohn. Denn die damals bei der Implementierung dieser Lohnuntergrenze zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat bei der Frage der Anpassung ganz bewusst einen Mechanismus geschaffen, der verhindern soll, dass der – natürlich – politisch gesetzte Mindestlohn stärker angehoben werden kann, aus politischen Gründen. Und man hat mit der Mindestlohnkommission und dem Regelwerk, das deren Arbeit strukturiert, wahrhaft deutsche Qualitätsarbeit abgeliefert, denn auch wenn einige Leute wollten, es wird keinen ordentlichen Schluck aus der Pulle geben können.