Vom „solidarischen Grundeinkommen“ jetzt zum „Grundeinkommensjahr“? Neues aus der sozialdemokratischen Debattenwelt

Vor einigen Monaten wurde einen Moment lang heftig diskutiert über das Grundsicherungssystem, landläufig als Hartz IV tituliert. Sogar eine Abschaffung des bei vielen Menschen und vor allem bei enttäuschten Sozialdemokraten oder ihren (früheren) Wählern verhassten Erbes der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder wurde in den medialen Raum gestellt. Auslöser waren Vorschläge des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD). Der hatte bereits im Oktober 2017 geschrieben: »Ich halte in diesem Zusammenhang nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen … Sehr wohl kann ich mir aber ein solidarisches Grundeinkommen vorstellen.« Was man sich darunter vorstellen muss? » Ich bin sicher, jedem von uns fällt einiges ein, was wegen klammer staatlicher Kassen heute nicht möglich ist: Sperrmüllbeseitigung, Säubern von Parks, Bepflanzen von Grünstreifen, Begleit- und Einkaufsdienste für Menschen mit Behinderung, Babysitting für Alleinerziehende, deren Arbeitszeiten nicht durch Kita- Öffnungszeiten abgedeckt werden, vielfältige ehrenamtliche Tätigkeiten wie in der Flüchtlingshilfe, als Lesepatin oder im Sportverein als Übungsleiter und und und.« Der Kern des Vorschlags von Müller ist also eine spezifische Form der öffentlich geförderten Beschäftigung für einen Teil der langzeitarbeitslosen Menschen – spezifisch, weil die Tätigkeiten beschränkt sein sollen auf bestimmte „Zulieferer“-Arbeiten im kommunalen Bereich, die vor allem aus finanziellen Gründen derzeit nicht erledigt werden (können) und das dann begrenzt auf Menschen unter den Langzeitarbeitslosen, die derart viele und/oder schwerwiegende „Vermittlungshemmnisse“ haben, dass sie kaum oder absehbar keine Chancen mehr haben werden, auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt landen zu können.

Dass das nichts mit einer „Abschaffung“ von Hartz IV zu tun hat und – wenn überhaupt – nur einen sehr kleinen Ausschnitt eines Systems adressiert, in dem sich über sechs Millionen ganz unterschiedliche Menschen und das teilweise seit vielen Jahren befinden, vorbeigeht, wurde hier bereits in diesem Beitrag vom 8. April 2018 ausführlich analysiert und bewertet: Die abgehobene und letztendlich verlogene Hartz IV-Debatte. Nun aber werden wir Zeugen eines weiteren Versuchs, die weitaus größere und bei vielen Menschen durchaus mit großen Sympathien versehene Grundeinkommensdebatte zu kapern und für die Neuausrichtungsdiskussion innerhalb der SPD zu nutzen.

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Weiter auf dem Weg der Polarisierung: Von dauerhafter Armut und verfestigtem Reichtum. Befunde aus dem WSI-Verteilungsbericht 2018

Mit Blick auf die Einkommen kann für Deutschland von einer doppelten Polarisierung gesprochen werde: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. So beginnt der Artikel Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern. Und darin findet man auch dieses wichtige Zitat: „Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander.“ Das stammt von Dorothee Spannagel. Und die hat den Verteilungsbericht 2018 des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) erarbeitet:

➔ Dorothee Spannagel (2018): Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, Düsseldorf, November 2018

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Ein Schatten ihrer selbst? Die Flexi-Rente und ihre Nicht-Inanspruchnahme

Die älteren Semester werden sich  noch an die Einführung der Altersteilzeit in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre erinnern. Wie so oft in der Sozialpolitik gab es überzeugend klingende gute Absichten, die man damit verwirklichen wollte: Älteren Mitarbeitern einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand ermöglichen und gleichzeitig sollten Anreize geschaffen werden, die freiwerdenden Arbeitsplätze mit jüngeren Arbeitskräften neu zu besetzen. Ganz offensichtlich eine win-win-Situation, sowohl für die Älteren, die vorzeitig in den Ruhestand wechseln konnten, wie auch für die vielen Jüngeren, die damals mit hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert waren.

Aber die bereits damals kritisierte starre Regelaltersgrenze blieb und wurde durch die faktische Umsetzung der Altersteilzeit in Form des fast ausschließlich gewählten Blockmodells auch noch stabilisiert, in dem man sie schlichtweg nach vorne verschoben hat. Aber der Grundgedanke, dass es eigentlich keine wirklich gute Idee ist, von einem Moment auf den anderen alles das, was man über Jahrzehnte über viele Stunden des Tages gemacht hat, hinzuwerfen und fortan in ganz anderen Welten unterwegs sein zu dürfen (aber eben auch zu müssen), ist nicht verschwunden, sondern lebt weiter fort.

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