Vor die Lage kommen. Der Hitzeschutz in kritischen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialsystems, der Investitionsbedarf und die (nicht-)investive Realität in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Gerade weil wir in gefühlt sich permanent beschleunigenden Zeiten leben, in denen die Wahrnehmung der Welt auf punktuelle Tagesaktualität eingedampft wird, ist es besonders wichtig, Themen mit einer gleichsam existenziellen Bedeutung immer wieder aufzurufen und das vor allem dann, wenn der Strom der Berichterstattung das Themenfeld längst verlassen hat.

Denken wir einen Moment zurück an die extrem heißen Wochen Ende Juni, als alle hitzebedingt in den Seilen hingen. Wie immer im Leben die einen mehr, die anderen weniger. Aber vielen, sehr vielen Menschen hat die tagelange extreme Belastung das Leben gekostet – vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Tausende Hitzetote, die besondere Verletzlichkeit der Infrastruktur für die besonders Verletzlichen in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie die Last der großen Zahl, der hier am 13. Juli 2026 veröffentlicht wurde.

Darin wurde beschrieben, wie desaströs die Lage in den meisten Krankenhäusern und in fast allen Pflegeheimen ist hinsichtlich eines nicht vorhandenen Hitzeschutzes, beispielsweise in Form einer Klimatisierung von Notaufnahmen oder den Zimmern von Pflegeheimbewohnern. 

»Die Hitzewelle Ende Juni hat soziale Einrichtungen bundesweit stark belastet. Das zeigt eine Umfrage des Paritätischen Gesamtverbands, an der sich 2.871 Pflegeheime, ambulante Dienste und andere soziale Einrichtungen beteiligt haben. 82 Prozent sagten, sie seien stark oder sehr stark betroffen gewesen. Nur 21 Prozent verfügen über Klimaanlagen oder vergleichbare Kühltechnik, gerade einmal 30 Prozent haben einen Hitzeschutzplan«, kann man dem Beitrag Betreiber waren auf Hitzewelle im Juni schlecht vorbereitet entnehmen. 

»Ein Großteil der Mitarbeiter, Bewohner und anderer Betreuter litt stark unter der Hitze: Gut 83 Prozent der Einrichtungen beobachteten Erschöpfung und Kreislaufprobleme bei betreuten Menschen, 68 Prozent Konzentrationsprobleme und 57 Prozent Schlafstörungen. Fast 90 Prozent sagten, die Hitze habe Beschäftigten erschöpft und körperlich belastet.«

Viele Einrichtungen konnten ihre Angebote nur mit zusätzlichem Einsatz und Improvisation aufrechterhalten. Und die meisten Befragten haben auch klare Vorstellungen davon, was zu tun wäre:

»86 Prozent der Befragten halten moderne Kühltechnik für die wichtigste Unterstützung. 57 Prozent fordern Investitionen der öffentlichen Hand in Verschattung und andere bauliche Anpassungen.«

Wo findet man die Ergebnisse der Befragung im Original?

➔ Der Paritätische Gesamtverband (2026): Auswertung der Umfrage zur Hitze in sozialen Einrichtungen und Diensten, Berlin, 14. Juli 2026

Und der Wohlfahrtsverband hat nicht nur nach den Erlebnissen und Problemen gefragt, sondern versucht sich mit einem Beitrag, was man jetzt unbedingt tun sollte (vor allem angesichts der Erwartung, dass die extreme Hitze über einen längeren Zeitraum kein singulärer Ausnahmefall darstellt, sondern Bestandteil der neuen Normalität auch bei uns werden wird). Dazu hat der Paritätische einen Katalog von Sofortmaßnahmen in die Debatte geworfen:

➔ Der Paritätische Gesamtverband (2026): Forderung nach Sofortmaßnahmen für den Hitzesommer 2026, Berlin, 14. Juli 2026 

Es sind vor allem drei Komponenten, aus denen die geforderten Sofortmaßnahmen bestehen:

➞ Ein nationaler Hitzekrisenstab soll Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes künftig in verbindliche Schutzmaßnahmen überführen und Bund, Länder und Kommunen während Hitzeperioden koordinieren.

➞ Ein bundesweiter Hitzenotfallfonds muss Kommunen, sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern und Hilfsorganisationen unbürokratisch dabei unterstützen, Kühltechnik, Verschattung, Trinkwasserversorgung und zusätzliche Personalressourcen zu finanzieren.

➞ Besonders gefährdete Menschen und systemrelevante Einrichtungen müssen gezielt geschützt werden. Dazu gehören aufsuchende Hilfen, Telefonketten, Hitzepatenschaften, mobile Unterstützungsteams und klimatisierte Schutzräume ebenso wie eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung sozialer Einrichtungen.

Das sind wohlfeil daherkommende Forderungen, die sich aber vor allem durch eine Gemeinsamkeit auszeichnen: Mit ihrer – und sei es teil- und schrittweisen – Umsetzung wären ganz erhebliche Investitionen verbunden.

Es werden keine Beträge genannt, aber das muss man zumindest in Umrissen versuchen, um das Erhebliche klarer zu machen. Gibt es an anderer Stelle Konkretisierungen, über welche erforderlichen Summen wir hier sprechen (müssen)?

Die Rechnung bitte!

Schauen wir nur auf den engeren Bereich der Krankenhäuser und Pflegeheime (in denen lediglich ein kleiner Teil der Hitzebetroffenen aufschlagen oder versorgt werden), denn man muss gezielt anfangen und erst einmal den institutionellen Kernbereich ins Visier nehmen.

➔ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält es für richtig, einen eigenen Finanztopf zu schaffen, ein Hitzestopp-Investitionsprogramm in Höhe von 30 Milliarden Euro für Kliniken und Pflegeheime bis spätestens 2027.

Das ist mal eine große Hausnummer. 

Und was ist mit einem „gekühlten Krankenzimmer“?

Im Kontext der Diskussion über die Hitze-Übersterblichkeit hat sich auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zu Wort gemeldet unter der Überschrift Kliniken fordern Investitionen in gekühlte Krankenzimmer. Dort werden »entschiedene Schritte, um Krankenhäuser an den Klimawandel und zunehmende Hitzeperioden anpassen zu können« gefordert. «Dabei geht es auch um die Kühlung von Patientenzimmern, die in deutschen Krankenhäusern die Ausnahme ist. Die DKG erkennt hier erheblichen Nachholbedarf und sieht sich in ihrer Forderung nach einem umfangreichen Klima-Investitionsprogramm bestätigt.«

Und die DKG präsentiert ernüchternde Zahlen:

»Nur 38 Prozent der Krankenhäuser verfügen über gekühlte Patientenzimmer, … doch noch nicht einmal in diesen 38 Prozent sind tatsächlich alle Zimmer gekühlt. Der Anteil der gekühlten Krankenzimmer in allen deutschen Krankenhäusern liegt weit unter diesem Wert.«

Die Zahlenangaben basieren auf dieser älteren Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI):

➔ DKI (2022): Klimaschutz in deutschen Krankenhäusern: Status quo, Maßnahmen und Investitionskosten. Auswertung klima- und energierelevanter Daten deutscher Krankenhäuser, Köln: Deutsches Krankenhausinstitut (DKI), Juni 2022

Fast alle Krankenhäuser haben in dieser Studie angegeben, »dass es die ausbleibende Investitionskostenfinanzierung ist, die entsprechende Nachrüstung verhindert. Seit Jahrzehnten verweigern sich die Länder ihrer Pflicht, die Investitionskosten der Krankenhäuser in tatsächlicher Höhe zu tragen. Statt in Kühltechnik fließt das wenige Geld daher zuerst in Geräte, die zur unmittelbaren Versorgung notwendig sind, sowie in unverzichtbare Bauarbeiten.«

Auch die DKG nennt Beträge.

Bereits 2025 wurde seitens der DKG auf der Basis einer Studie über den Finanzierungsbedarf ein Klima-Investitionsprogramm für die Kliniken in Höhe von 31 Milliarden Euro vorgeschlagen, das auch Kühltechnik mit einschließt, also nicht nur darauf beschränkt ist.

Die angesprochene Studie im Original:

➔ Boris Augurzky et al. (2025): Das klimaneutrale Krankenhaus. Investitionsbedarfe und Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland. Gutachten im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Januar 2025

Die Stellungnahme der DKG endet mit diesem Petitum:

»Angesichts zunehmender, längerer und heftigerer Hitzeperioden mit immer mehr Todesopfern kann die Politik die Kühlungs-Problematik im Krankenhaus nicht weiter ignorieren.«

Hier könnte der Berufspessimist einwenden: Doch, kann sie und wird sie (wahrscheinlich) machen.

Der Bundesfinanzminister und andere politisch Verantwortliche werden an dieser Stelle bei den genannten Beträgen (und selbst wenn man die um die eine oder andere Milliarde abschichten könnte) nicht nur froh sein, dass sie gerade bis in den September ins Sommerloch abgetaucht sind (und dann ist das Wetter auch wieder hitzefrei), sondern mit Blick auf die Kliniken werden sie den berühmten deutschen Zuständigkeitshinweis geben: Für Investitionen sind doch aufgrund der dualen Krankenhausfinanzierung (die gesetzliche und die private Krankenversicherung übernehmen die Kosten für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser und die Bundesländer sind verpflichtet, notwendige Investitionen zu finanzieren) die Bundesländer zuständig, bitte an deren Türen klingeln und dort die Kostenkalkulation einreichen.

Wenn zusätzliche Investitionsforderungen auf einen langjährig aufgebauten Investitionsstau treffen

Schaut man sich nun an, ob wenigstens bei den zuständigen Ländern was zu holen wäre, steht man unmittelbar vor der Kapitulation. Denn bereits bei der Grundfinanzierung der Investitionen in die Krankenhauslandschaft muss man „Land unter“ melden – und das nicht erst neuerdings, sondern seit Jahren.

Man kann das auch so formulieren: »Nach neuen Zahlen liegt der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser bei mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus einer heute veröffentlichten Analyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherungen (PKV) hervor. Die Verbände kritisierten, dass die Bundesländer weiterhin nur die Hälfte der nötigen Gelder bereitstellten, obwohl sie gesetzlich zur kompletten Übernahme verpflichtet seien.«➞ Die angesprochenen (mindestens) acht Milliarden Euro pro Jahr ergeben sich aus dem Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, mit dem der Investitionsbedarf der Krankenhäuser bemessen wird. Aus dem aktuellen Katalog lässt sich ablesen, dass der gesamte Investitionsbedarf der Krankenhäuser derzeit bei mindestens acht Milliarden Euro pro Jahr liegt. Der Berechnung liegt eine Quote von 7 bis 9 Prozent für Bestandsinvestitionen zu Grunde, die von den Experten einer Regierungskommission1 empfohlen werden. Tatsächlich übernehmen die Bundesländer, ähnlich wie in den Vorjahren, nur etwa die Hälfte der Investitionskosten.2

Die Länder lassen die Kliniken im Stich und verlagern damit ihre Finanzverantwortung auf die Beitragszahler, so der GKV-Spitzenverband.

➞ Die Unwucht zwischen „klassischen“ Investitionsbedarf und tatsächlich zur Verfügung gestellten Mitteln führt dazu, dass Krankenhäuser die jährliche Investitionslücke von rund vier Milliarden Euro systemwidrig über die Betriebsmittel, und damit direkt aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebern, ausgleichen.

Zusammenfassend: Wir haben seit Jahren bereits bei der Grundfinanzierung der Investitionen eine Lücke von vielen Milliarden Euro, die auch aktuell in die Zukunft verlängert wird. 

Wenn jetzt Investitionen in den Hitzeschutz völlig zu Recht gefordert werden, dann handelt es sich um zusätzliche Investitionen, die noch zu der gegebenen Unterfinanzierung addiert werden müssen. 

Und zusätzliche Investitionen in den Krankenhäusern sind nicht nur für den Hitzeschutz erforderlich. Man sollte an dieser Stelle die anderen Baustellen nicht vergessen, durch die weitere erhebliche zusätzliche Investitionsbedarfe ausgelöst werden. Man denke hier nur an die Digitalisierung der Kliniken.3

➞ Hier ist eine „doppelte Finanzierungsproblematik“ für die Kliniken zu erkennen, denn es geht nicht nur um die Bereitstellung und Verwendung von Investitionsmittel (also vor allem in die Technik und entsprechende bauliche Anpassungen), sondern auch um Anpassungen bei der Betriebskostenfinanzierung, denn Digitalisierung hört nicht mit der Anschaffung von Technik auf – sie muss im laufenden Betrieb finanziert, gepflegt und weiterentwickelt werden.

Und wenn dann auch noch die Pflegeheime …

Schaut man nur auf den Krankenhausbereich, dann wird einem angesichts der Milliarden-Beträge schwindelig. Aber selbst wenn man einmal vollkommen unrealistischerweise annehmen würde, dass die Politik zumindest einen investiven Einstieg in den Hitzeschutz im Klinikbereich organisieren würde, bleibt das Thema Pflegeheime, wo besonders vulnerable Menschen versorgt werden.

Man muss sich an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass wir deutschlandweit nach Zahlen der Pflegestatistik über mehr als 16.500 stationäre Pflegeeinrichtungen sprechen, darunter mehr als 11.200 Pflegeheime mit vollstationärer Dauerpflege. 

Das sind tausende Gebäude und nicht wenige Pflegeheime sind Immobilien, von denen viele bereits eine beträchtliche Lebensdauer aufweisen (mit einem daraus resultierenden „normalen“ Sanierungsbedarf). Dort in Hitzeschutz zu investieren würde erhebliche Summen an Investitionsmitteln erfordern. Weitere Milliardenbeträge wären hier erforderlich, um eine auch nur annähernd flächendeckende Umrüstung ins Visier nehmen zu können. 

Und wenn es keine außerhalb des bestehenden, sich aus mehreren Quellen speisenden Teilfinanzierungssystems zur Verfügung gestellte Sonderfinanzierung über einen eigenständigen Mitteltopf gibt, dann müssten die notwendigen Investitionen von den Heimbetreibern finanziert werden bzw. genauer: die dann anfallenden (erheblichen) Investitionsaufwendungen würde im bestehenden System zu 100 Prozent auf die pflegebedürftigen Bewohner und deren Zuzahlung umgelegt (neben dem Eigenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen gibt es den Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung sowie als dritte Komponente der Eigenanteil für Investitionskosten

➔ Mit Stand 1. Juli 2026 berichtet der Verband der Ersatzkosten über die durchschnittlichen Eigenanteile, die mittlerweile für einen Pflegeheimplatz zu entrichten sind: Bei großer Streuung bereits zwischen den Bundesländern wird eine rechnerische Eigenbeteiligung in Höhe von 3.677 Euro pro Monat im Bundesdurchschnitt ausgewiesen, die sich dann um die aufenthaltsdauerabhängigen Zuschüsse der Pflegekassen zu den im „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE)“ enthaltenen pflegebedingten Kosten, die nicht über die pflegegradabhängigen Pauschalleistungen der Pflegeversicherung refinanziert werden können, reduzieren.

Bereits gegenwärtig liegt der Bundesdurchschnitt bei dem Eigenanteil für die Investitionskosten bei 521 Euro pro Monat. Wenn die Heimbetreiber die angesprochenen Investitionen selbst finanzieren (und entsprechend refinanzieren) müssten, dann würde dieser Eigenanteil durch die Decke gehen. Das wird nicht durchsetzbar sein.

Und hier schließt sich der Kreis: Die Tatsache, dass die Bewohner von Pflegeheimen überhaupt einen Eigenanteil für Investitionskosten zahlen müssen, geht auch – wie im Krankenhausbereich – auf eine strukturelle Unterfinanzierung der Pflegeheime bei den Investitionskosten zurück, denn eigentlich sind auch hier die Länder dafür zuständig, die meisten Bundesländern machen sich aber seit langem einen schlanken Fuß bei dieser ihrer Aufgabe.

Dabei steht im § 9 SGB XI eigentlich unmissverständlich: »Die Länder sind verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur.«

Aber wie immer im Leben sollte man weiterlesen. Während der erste Satz noch unmissverständlich formuliert ist („die Länder sind verantwortlich“), geht es dann im Freiräume schaffenden „können“ weiter:

»Die Länder können bestimmen, ob eine kommunale Pflegestrukturplanung vorzusehen ist und inwieweit die Empfehlungen der Ausschüsse nach § 8a Absatz 3, sofern diese bestehen, als Bestandteil der kommunalen Pflegestrukturplanung anzusehen sind. Durch Landesrecht kann auch bestimmt werden, ob und in welchem Umfang eine im Landesrecht vorgesehene und an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflegebedürftigen orientierte finanzielle Unterstützung der Pflegebedürftigen bei der Tragung der ihnen von den Pflegeeinrichtungen berechneten betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen oder eine finanzielle Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Tragung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen als Förderung gilt. Zur finanziellen Förderung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen sollen Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die Einführung der Pflegeversicherung entstehen.«

Können, sollen … da ist doch die Verlagerung auf die Schultern der Verletzlichsten in der Kette im Sinne eines Weiterreichens der Kosten am einfachsten.

Was folgt aus der leider wieder einmal eher deprimierenden Bestandsaufnahme?

Im Titel dieses Beitrags steht „vor die Lage kommen“ – eine Formulierung, die beispielsweise im polizeilichen Bereich gerne verwendet wird und ausdrücken soll, dass man proaktiv handeln sollte, dass man zu antizipieren versucht, wie sich eine Situation entwickeln könnte, man trifft frühzeitig Vorkehrungen und ergreift Maßnahmen, bevor das Problem voll eintrifft.

Man kann das Thema Extremwetter, Hitzewelle, überhitzungsbedingte Todesfälle getrost auf Wiedervorlage für das kommende Jahr legen. Wenn es dann wieder passiert, fangen wir mit den Forderungen erneut an. Aber dazwischen kommt ja noch die Skisaison. Und Weihnachten.


Fußnoten

  1. Vgl. dazu Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung (2025): Reform der Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland. Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen, Berlin, März 2025.
    ↩︎
  2. Um Investitionsmittel fair und leistungsorientiert an die Krankenhäuser verteilen zu können, gibt es seit 2014 ein Hilfsmittel für die Bundesländer, die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen. Der Grundgedanke: Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel an Krankenhäuser soll über leistungsorientierte Investitionspauschalen erfolgen. Diese bilden ab, wie viel Investitionsbedarf ein bestimmter Behandlungsfall in einem Krankenhaus verursacht. Das heißt: Je aufwändiger ein Eingriff ist, desto höher fällt die Bewertungsrelation aus. Auf diese Weise lässt sich für jedes Krankenhaus der Investitionsbedarf ermitteln. Für die Berechnung der Relationen ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zuständig. Es veröffentlicht jedes Jahr einen aktualisierten Katalog. Die Bundesländer können aber selbst entscheiden, ob sie damit arbeiten wollen, um ihre Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu kalkulieren. Derzeit wenden nur Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an. Die Berichte zu den Investitionsbewertungsrelationen kann man hier abrufen: Investitionsbewertungsrelationen.
    ↩︎
  3. Über den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Kliniken berichtet die DKG: »Die deutschen Krankenhäuser haben bei der Digitalisierung in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte erzielt. Das belegen die Ergebnisse der dritten Erhebung des „DigitalRadar“ – einer regelmäßigen Untersuchung zum Stand der Digitalisierungen in den Kliniken. Der durchschnittliche Reifegrad stieg von 33,3 Punkten im Jahr 2021 auf 55,0 Punkte im Jahr 2026. Gegenüber der zweiten Erhebung 2024 entspricht das nochmals einem Zuwachs von 12,6 Punkten.« Auf der einen Seite sicher ein Fortschritt – auf der anderen Seite muss man im Jahr 2026 zur Kenntnis nehmen, dass noch fast die Hälfte der Kliniken nicht den Reifegrad erreicht.  ↩︎