Und täglich grüßt die „KI-Schleife“? Künstliche Intelligenz (KI) bewegt die Sozialgerichte

»Immer öfter nutzen Bürger künstliche Intelligenz, um Sozialleistungen wie die Grundsicherung einzuklagen. Die Sozialgerichte bringt das an ihre Grenzen« behauptet Mathias Zahn in seinem Beitrag KI statt Anwalt – Flut von Klagen überschwemmt Sozialgerichte. Eine aktuelle Klagewelle und damit eine drohende Überlastung sei derzeit das Topthema unter den Sozialrichterinnen und -richtern in Rheinland-Pfalz. Eine langjährige Richterin sagt: „So einen sprunghaften Anstieg von Klagen habe ich noch nicht erlebt.“

»Immer öfter müssen die Richter feststellen, dass die Klage ganz offensichtlich nicht ein Mensch formuliert hat, sondern eine kostenlose KI-Anwendung. Die künstliche Intelligenz macht es für Nicht-Juristen einfach, ihr Anliegen selbst vorzubringen.«Und warum soll das für die Sozialgerichtsbarkeit ein besonderes Problem sein? »Bei den Sozialgerichten ist in den unteren Instanzen kein Anwalt vorgeschrieben.« Hinzu kommt: Grundsätzlich ist eine Klage vor der untersten sozialgerichtlichen Instanz für den Kläger gerichtskostenfrei.1

Und rein in eine „KI-Schleife“

Die Richterinnen und Richter müssen lesen und in der Regel viel lesen. Und seit der „KI-Welle“ müssen sie noch mehr lesen: »Hat eine KI die Klage oder einen Antrag erstellt, erkennen das die Richterinnen und Richter schnell, heißt es beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die Texte sind ungewöhnlich lang, oft ein Mehrfaches der sonst üblichen zwei bis drei Seiten. Die Schriftsätze strotzen vor Wiederholungen, gehen am konkreten Fall vorbei oder beziehen sich auf Paragraphen, die nicht zum Sachverhalt passen. Teils interpretiert die KI auch bestehende Urteile falsch oder zitiert Gerichtsentscheidungen, die es gar nicht gibt. Das macht den Richtern mehr Arbeit und kostet Zeit. Denn aussortieren geht nicht. Richter müssen auch KI-generierte Klagen komplett durchlesen. Schließlich können sich überall im Text entscheidende Informationen befinden.«

Und angeblich ist das oftmals nur der Anfang einer Art „KI-Schleife“: »Stellt das Gericht schriftlich Rückfragen und fordert Konkretes ein, lassen Kläger offensichtlich wieder die KI antworten. Die bleibt sich treu, liefert wieder einen langen Text, der an der Sache vorbei geht. Lehnt das Gericht einen Antrag endgültig ab, rät die KI scheinbar dazu, eine aus Sicht der Richterinnen und Richter aussichtslose Rüge einzureichen. Alles das bedeutet Zusatzarbeit für die Gerichte.«

Und wie ist das mit den Zahlen? Es wird ja von einer KI-generierten Klageflut gesprochen?

»Wie viele Schriftsätze KI-generiert sind, lässt sich laut dem rheinland-pfälzischen Justizministerium nicht beziffern.« Aber das quantitative Nicht-Wissen verhindert nicht, dass man diese Kausalitätsbehauptung hinterherschiebt: »Klar ist aber, dass die KI-Klagen die Fallzahl rapide ansteigen lassen.«

Was unabhängig von der Verursachungsquelle – es könnte ja auch sein, dass die Qualität der Entscheidungen aus der Sozialverwaltung abgenommen und damit einen Anteil an dem Fallzahlanstieg hat) – sicher ist: 

»2025 haben die vier rheinland-pfälzischen Sozialgerichte in Koblenz, Mainz, Speyer und Trier im Vergleich zum Vorjahr fast 1.800 Verfahren mehr verzeichnet. Das ist ein Anstieg um ein Fünftel.«

«Was die Lage zusätzlich erschwert, sind die Eilverfahren. Den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz beantragen Kläger, um schnell Sozialleistungen zu erhalten – wenn ein normales Gerichtsverfahren zu lange dauern würde. Diese Eilverfahren müssen die Sozialgerichte bevorzugt bearbeiten und auch ihre Zahl ist sprunghaft gestiegen. 2025 waren es im Vergleich zum Vorjahr 405 Verfahren mehr an den vier Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz. Das ist ein Anstieg um mehr als ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr.«

Das hat weitere Folgen: »Das Landessozialgericht vermutet, dass auch hier die KI dahintersteckt. Sie schlage häufig vor, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Das Problem: Diese Eilverfahren binden direkt Personal. Wenn dann noch lange KI-Schriftsätze zu bearbeiten sind, bleibt weniger Zeit für andere Verfahren.«

➞ Die unter KI-Beschuss stehende Gerichtsseite, bzw. genauer: das Landesjustizministerium in Rheinland-Pfalz, droht mit einem „KI-Gegenschlag“: »Entlastung angesichts der KI-Klagen könnte ausgerechnet auch die künstliche Intelligenz bringen. Das Justizministerium entwickelt gerade eine KI-Anwendung, die dabei helfen soll, bei umfangreichen Verfahren den Akteninhalt zu erfassen, zu strukturieren und wichtige Informationen schnell zu finden.« Bevor jetzt der eine oder andere potenzielle oder bereits zur Tat geschrittene Kläger unruhig wird, liefert der Artikel sogleich Entspannungssignale: »Wann die Sozialgerichte sie nutzen können, ist allerdings offen.« Da wird – wenn es denn überhaupt kommt – noch viel Wasser den Rhein runter fließen. 

Aber die hier am Beispiel des Landes Rheinland-Pfalz dargestellte Problematik ist keinesfalls auf dieses Bundesland beschränkt, offensichtlich ist das ein bundesweites Problem.

»Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Sie bringen Richter an ihre Grenzen« – und hier sind die Richter in Nordrhein-Westfalen gemeint. Das berichtet der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, in seinem Jahresbericht 2025. Darüber wurde unter der Überschrift „Die Bürger helfen sich selbst“ berichtet. Auch aus diesem Bundesland werden erhebliche Steigerungswerte berichtet: 

»Eine Welle von Eilverfahren, vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung, belastet die nordrhein-westfälischen Sozialgerichte. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen … Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab.«

Die Einordnung des LSG-Präsidenten Blüggel:

»Die Verfahrenswelle spiegele teils die aktuelle konjunkturelle Entwicklung wider. Eine Ursache sei sicher aber auch, dass Kläger wie Antragsteller ohne anwaltliche Vertretung mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellte Schriftsätze einreichten. Diese seien oft sehr lang und enthielten eine Vielzahl oft nicht zielführender Anträge und Verweise auf Rechtsprechung, die es teilweise gar nicht gebe.«

Und auch er betont: Es handele sich dabei um einen bundesweiten Trend.

Darauf hatte bereits im Februar 2026 Christine Fuchsloch, die Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG), im Rahmen des Jahrespressegesprächs mit einem Rückblick auf 2025 hingewiesen (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag von Tanja Podolski: „Spürbare Mehrbelastung durch Künstliche Intelligenz“):

»Alle bis auf zwei Bundesländer berichteten, dass Anträge regelmäßig ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt würden. In einem Extremfall seien es 4.500 Seiten Antragsbegründung gewesen. Überdurchschnittlich oft würden darin Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz verbunden, Schriftsätze verallgemeinert und nicht auf den konkreten Fall bezogen, es würden falsche Fundstellen zu angeblicher Rechtsprechung genannt.«

Das Problem: Alle Anträge müsse von den Richtern geprüft werden. Der Prüfung folge der richterliche Beschluss, den viele Bürger wiederum nicht akzeptierten.

Auch, aber nicht nur die KI …

Versucht man sich an einer Zusammenfassung der aktuellen Diskussion hinsichtlich einer angeblichen bzw. tatsächlichen Belastung respektive Überlastung bestehender sozialgerichtlicher Strukturen und Prozesse, dann könnte die so aussehen:2

2025 haben in fast allen Bundesländern die Verfahren vor den Sozialgerichten erheblich zugenommen. Auch wegen der komplexen Thematik und den fortwährenden Gesetzesänderungen wächst der Bedarf an sozialrechtlicher Beratung seit Jahren. Doch die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht ist gesunken: um 4,2 Prozent gegenüber Anfang 2025 und sogar um fast 16 Prozent gegenüber Anfang 2020. 

Auch wegen des Mangels an Fachanwälten und qualifizierter Beratung greifen viele Rechtsschutzsuchende zur digitalen Selbsthilfe. Sie lassen ihre Anträge und Schriftsätze an die Gerichte ausschließlich mit Künstlicher Intelligenz (KI) formulieren.

Der angesprochene (zunehmende) Mangel an qualifizierten Anwälten für Sozialrecht wurde hier ausführlich dargestellt in dem Beitrag Armes Sozialrecht? Die Zahl der Fachanwälte für Sozialrecht ist seit einigen Jahren auf dem Sinkflug vom 29. März 2025.

Die bereits im vergangenen Jahr angesprochene Problematik wird aufgegriffen in dem Beitrag Sozialrecht in der Klemme: Mehr Fälle, weniger Fachanwälte von Deborah Bates, der am 8. Juli 2026 beim Netzwerk Sozialrecht veröffentlicht wurde. Auch sie konstatiert: »Der Bedarf an sozialrechtlicher Beratung wächst seit Jahren. Immer mehr Menschen benötigen Unterstützung – etwa bei Fragen zur Erwerbsminderungsrente, zum Krankengeld, Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Gleichzeitig wird es für Betroffene zunehmend schwieriger, einen spezialisierten Fachanwalt für Sozialrecht zu finden. Während die Nachfrage steigt, entscheiden sich immer weniger Juristen für dieses Rechtsgebiet.«

➞ Auch Bates muss kritisch auf den Vergütungsaspekt hinweisen: »Besonders deutlich wird die Problematik bei der Beratungshilfe … In der Praxis zeigt sich …, dass viele Kanzleien solche Mandate aus wirtschaftlichen Gründen nicht annehmen. Für eine reine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe erhält ein Rechtsanwalt derzeit 42 Euro netto. Demgegenüber liegt die Vergütung einer regulären Erstberatung regelmäßig bei etwa 190 Euro netto. Im Widerspruchsverfahren beträgt die Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe 102 Euro netto« – während sie bei Selbstzahlern oder im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig bei etwa 391 Euro netto liegt.

Aber auch Beratungshilfefälle erfordern häufig eine sorgfältige Prüfung von Bescheiden, Unterlagen und rechtlichen Fragestellungen. Nicht selten kommen Mandanten mit einem Stapel ungeöffneter Briefe in die Kanzlei, der zunächst sortiert und ausgewertet werden muss. Diese Diskrepanz trägt dazu bei, dass sich immer weniger Anwälte für eine Tätigkeit im Sozialrecht entscheiden.

Die Diskussion über mögliche Ursachen der Bedarfs- bzw. Nachfrageentwicklung nach sozialrechtlicher Beratung und Hilfestellung vor Gericht wird von Bates um eine „Demografie-Komponente“ erweitert: Sie verweist auf die Generation der Babyboomer (also die Jahrgänge 1955 bis 1969), die nun in großer Zahl das Rentenalter erreicht. »Gleichzeitig erreichen viele Menschen dieses Alter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Erwerbsleben, sondern befinden sich bereits zuvor in Verfahren rund um Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrenten. Dadurch steigt die Zahl sozialrechtlicher Streitigkeiten kontinuierlich an. 

Hinzu kommt: Viele Mandanten »geraten nach längeren Erkrankungen, Arbeitsplatzverlusten oder gescheiterten Wiedereingliederungsmaßnahmen in Situationen, in denen mehrere Sozialleistungsträger gleichzeitig beteiligt sind. Nicht selten müssen Ansprüche gegenüber Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung, der Agentur für Arbeit und den Jobcentern parallel geklärt werden. Gerade diese komplexen Übergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rentenbezug machen einen wesentlichen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit aus.«

Ihr Fazit: »Das Sozialrecht steht vor einem Paradox: Während der Beratungsbedarf stetig wächst, sinkt die Zahl der spezialisierten Fachanwälte. Gleichzeitig werden die Fälle durch die zunehmende Verflechtung von Arbeitsleben, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rentenbezug immer komplexer. Gerade in diesen Bereichen ist eine fundierte Beratung erforderlich, die sowohl sozialrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt.«

Wie die Dinge zusammenhängen (können). Von fehlenden Anwälten und (über)kompensierender KI – und einem Vertrauensverlust

Der Aspekt, dass vor allem Rechtsschutzsuchende, die keine Rechtsanwältin oder keinen Rechtsanwalt mehr finden, sich mit KI behelfen, wird von Christine Fuchsloch, der Präsidentin des BSG, in diesem am 8. Juli 2026 veröffentlichten Beitrag explizit aufgegriffen: „Wenn Frau Rechtsanwältin nicht will, frage ich halt Chat-GPT“. Wie KI den Alltag in der Sozialgerichtsbarkeit verändert. Sie weist darauf hin, dass in fast allen Bundesländern die Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in erster Instanz in 2025 erstmals seit Jahren wieder angestiegen sind. 

Besonders hohe Zuwächse sind insbesondere in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu verzeichnen. Die Dynamik bei den Eilrechtsschutzverfahren hat seit Beginn 2026 weiter Fahrt aufgenommen. Für den Eilrechtsschutz sind letztinstanzlich die Landessozialgerichte zuständig. Hier gibt es – genau wie bei den Sozialgerichten – keinen Zwang, sich durch eine oder einen Bevollmächtigten (zum Beispiel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Sozialrecht) vertreten zu lassen.

➞ Aber selbst beim BSG, wo es die „Anwaltshürde“ gibt, schlägt das durch: »Beim Bundessozialgericht besteht … ein Vertretungszwang. Trotzdem erreichen auch das Bundessozialgericht inzwischen vermehrt Schreiben unvertretener Rechtsschutzsuchender. Auch diese Schreiben muss das BSG auslegen und mitunter als „isolierte Prozesskostenhilfeverfahren“ bearbeiten. Es geht dabei also um die Prüfung, ob unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Zulassungsgründe die angestrebte Nichtzulassungsbeschwerde voraussichtlich Erfolg haben könnte.« Für 2025 berichtet Fuchsloch von einem Anstieg in Höhe von 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Wenn nun Rechtsschutzsuchende zunehmend keine sozialrechtlich spezialisierten Anwälte mehr finden, helfen sie sich oft mit KI selbst. »Dann übernimmt „Chat-GPT“, „Claude“, „Gemini“, „Perplexity“ oder wie auch immer die verwendete KI heißen mag, ganz ohne Staatsexamen und Anwaltszulassung und auch ohne anwaltliche Haftung für den Schadensfall, die Formulierung der Klage oder des Antrags an das Gericht.«

Und dann kommt eine interessante Einordnung dieses Phänomens durch die BSG-Präsidentin:

Das Symptom KI-generierter Schriftsätze ist damit auch eine verständliche „digitale Selbsthilfe“.

Fuchsloch sieht zwei Seiten dieser „KI-Medaille“:

➔ »Positiv ist daran: Die Zugangshürden zum gerichtlichen Rechtsschutz werden niedriger. Sozialrecht wird so zugänglicher bei den Gerichten und den Behörden. Die bei Sozialleistungen häufige Nichtinanspruchnahme wird auf diese Weise verringert. Das stärkt grundsätzlich unseren Sozialstaat.«

➔ »Negativ ist an KI-generierten Schreiben: Fehlt der anwaltliche Filter und wird die Kombination von Klage- und Eilrechtsschutzverfahren von „Chat-GPT“ (oder welcher KI auch immer) geradezu standardmäßig empfohlen, werden Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können. Dies führt nicht nur zu einer spürbaren Mehrbelastung der Gerichte und übrigens auch der Sozialverwaltungen, sondern bringt diese an ihre Belastungsgrenzen. Denn jeder Antrag muss binnen kurzer Fristen von Amts wegen darauf geprüft werden, inwieweit das Begehren des Antragstellers voraussichtlich berechtigt und tatsächlich eilbedürftig ist. Dies alles geschieht neben dem üblichem Sitzungsrhythmus der Hauptsacheverfahren, der normalerweise den Takt vorgibt.«

»Zu diesen Herausforderungen in quantitativer Hinsicht gesellen sich vielfache Zumutungen qualitativer Natur. Die KI-generierten Schriftsätze sind nicht nur oft sehr lang. Der dargestellte Sachverhalt entspricht hier auch häufig nicht der Aktenlage. Denn die KI stellt das dar, was der Rechtsschutzsuchende zuvor promptete und mitunter, was hierzu sachverhaltsmäßig passen könnte.«

Ein zusätzlicher Mehrwert der Ausführungen der BSG-Präsidentin liegt darin, dass sie nicht nur die KI-Thematik im engeren Sinne betrachtet, sondern auf eine „höhere“ Ebene zu heben versucht:

»Es geht … auch um etwas Grundsätzliches: Der Vertrauensverlust in die Justiz und in staatliche Institutionen ist schon länger zu beobachten. Der Ton wird rauer, Beschimpfungen und Bedrohungen werden häufiger und massiver.«

➞ »Wenn Rechtsschutzsuchende keinen Rechtsanwalt oder keine Rechtsanwältin mehr finden, der oder die ihnen in den oftmals schwierigen Lebenssituationen mit sozialrechtlicher Hilfe beiseite steht und durch die hochkomplexen Vorschriften hilft, ist dies häufig schon die erste oder jedenfalls eine weitere negative Erfahrung mit unserem Rechtsstaat. Oft erschließt sich den Betroffenen aus den Begründungen der Bescheide zudem nicht, warum über sie in dieser und jener Weise entschieden wurde.

„Chat-GPT“, „Claude“ oder eine andere KI schafft es dann als Retter in der Not in einer behördenmäßigen und oft für die Betroffenen wenig bzw. unverständlichen Sprache Vorschläge zu machen und zugleich erwartete Antworten zu geben. Und warum sollte es denn nicht stimmen, was die KI herausgefunden und scheinbar fachlich fundiert aufbereitet hat?«

Hier nun kommt es zu einer fatalen Kombination:

➔ Es gibt eine Gleichzeitigkeit von „Vertrauensvorschuss“ gegenüber der KI und Vertrauensverlust in die Justiz. Das muss uns beunruhigen.

»Es geht nicht nur darum, dass die Arbeitslast für die Gerichte potenziert wird, die durch die schiere Masse der Verfahren und den erhöhten Prüfungs- und Strukturierungsaufwand ohnehin schon hoch ist. Gerichtliche Hinweise führen nicht mehr zu Rücknahmen, Vergleichsvorschläge bleiben unangenommen und auch unstreitige Erledigungen in der mündlichen Verhandlung werden eher zu Ausnahmen als zur Regel, wenn die in der Sitzungspause befragte KI den Klägerinnen oder Klägern sagt: „Mach weiter!“

Und auch nach dem Verfahrensabschluss durch ein Urteil oder durch einen Beschluss scheint oft kein Ende in Sicht. Die Anhörungsrüge erfolgt „gefühlt“ sofort und zahlreiche Nebenanträge binden richterliche Arbeitskraft in ganz erheblichem Maße.«

Aber Fuchsloch gießt nicht nur heißes Öl über die vor den Mauern der Justiz aufgezogenen KI-Agenten. Sie sieht eine explizit sozialpolitische Dimension:

»Wir sollten aber auch sehen: Den Zugang zu den Behörden und auch zu den Gerichten zu erleichtern ist gut. Menschen, die zuvor nicht den Weg zum Sozialgericht gefunden hätten, sind nun dort, wo sie hingehören. KI scheint damit tatsächlich einige Folgen des Fachanwaltsmangels im Sozialrecht abzufedern. Sozialleistungen, die zuvor nicht in Anspruch genommen wurden, erreichen vielleicht auch dadurch die Hilfebedürftigen. Die Sozialleistung erfüllt ihren gesetzgeberischen Zweck. Der Sozialstaat wird so konkret tätig und der Rechtsstaat gestärkt. Dies sollten wir uns vergegenwärtigen, wenn jetzt über Zugangsschranken diskutiert wird.«

Die Präsidentin des BSG plädiert für eine Stärkung der mündlichen Verhandlung.

»Gerade bei steigenden Verfahrenszahlen und hohen Beständen wirkt es zunächst wie ein Widerspruch: Wenn Rechtsschutzsuchende vermehrt KI einsetzen, muss nach meiner Überzeugung die mündliche Verhandlung gestärkt werden. Nur sie macht für die Beteiligten erleb- und erfahrbar, dass sie rechtliches Gehör gefunden haben und es die Richterinnen und Richter sind, die mit ihrer Person für den Rechtsstaat und die getroffene Entscheidung einstehen. Die Lösung kann daher nicht sein, auch gerichtlicherseits immer größere und längere KI-generierte Texte hin- und her zu senden, die das konkrete individuelle Anliegen doch nicht befriedigend lösen. Wir brauchen daher beides: rechtssichere IT-Tools und ausreichend Zeit für mündliche Verhandlungen.«


Fußnoten

  1. Wie immer muss man aufpassen, wenn es „grundsätzlich“ heißt. In der ersten Instanz vor dem Sozialgericht fallen für die Kläger in der Regel keine Gerichtskosten an – unabhängig davon, ob sie gewinnen oder verlieren. Auch wenn man verliert, muss man normalerweise keine Gerichtskosten zahlen. Wenn allerdings ein Rechtsanwalt beauftragt wird, dann müssen dessen Kosten grundsätzlich selbst getragen werden. Außer man bekommt Prozesskostenhilfe (wenn man sich einen Anwalt nicht leisten kann und die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat, dann kann man Prozesskostenhilfe beantragen und bei Bewilligung werden die Anwaltskosten ganz oder teilweise übernommen). Anders als in vielen Zivilverfahren muss die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite in der ersten Instanz regelmäßig nicht erstatten. Die Kosten für vom Gericht angeordnete Beweisaufnahmen trägt grundsätzlich die Staatskasse. Nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. bei missbräuchlichem Verhalten) können Kosten auferlegt werden. Lässt man hingegen auf eigene Initiative ein Gutachten erstellen, dann müssen dies damit verbundenen Kosten in der Regel selbst getragen werden. Vor den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht gelten ebenfalls besondere Kostenregelungen. Gerichtskosten fallen auch dort häufig nicht an, allerdings können insbesondere Anwaltskosten relevant werden. Vor dem Bundessozialgericht besteht zudem grundsätzlich Anwaltszwang.
    ↩︎
  2. Vgl. dazu Hans Nakileski (2026): Sozialrecht unter Druck: Mehr Fälle, weniger Fachanwälte, mehr KI, in: Netzwerk Sozialrecht, 08.07.2026.
    ↩︎