Insolvenzen und Schließungen von Pflegeheimen und die besondere Rolle eines problematischen Schuldners: Wenn die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ lange auf sich warten lässt

Im Frühjahr 2025 gab es zahlreich aufgeregte Medienberichte über Insolvenzen vor allem von Pflegeheimen. Das waren wirklich beunruhigende Zahlen, die da gestreut wurden. Beispielsweise im Deutschen Ärzteblatt, dort im April 2025 unter der Überschrift Mehr als 1.200 Pflegeeinrichtungen insolvent oder geschlossen. Darunter konnte man dann auch eine Quellenangabe finden: »In Deutschland geraten immer mehr Pflegeheime und -dienste in finanzielle Not. Das zeigt eine Erhebung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP).« Die Interessenvertretung der privatgewerblichen Anbieter von Pflegedienstleistungen hat sogar eine „Deutschlandkarte Heimsterben 2024“ ins Netz gestellt. 

Alles gar nicht so schlimm?

Bereits in dem Beitrag Was ist aus der Insolvenzwelle unter Pflegeeinrichtungen geworden? Geht das „Heimsterben“ weiter? Ein weiteres Beispiel, warum man immer genau hin- und nachschauen sollte, der hier am 16. Oktober 2025 veröffentlicht wurde, gab es einen differenzierten Blick auf die Entwicklung (dazu auch der Beitrag Pflegeheime in der Insolvenzwelle? Diesseits und jenseits der Brutto- und Nettozahlen vom 20. Juni 2025). Einer der damals bereits herausgestellten Befunde: »Die öffentliche Debatte erweckt den Eindruck einer flächendeckenden und strukturellen Krise. Die Daten zeigen jedoch ein anderes Bild: Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch die Schließung. In rund vier von fünf Fällen wurden Einrichtungen trotz Insolvenz fortgeführt oder von neuen Trägern übernommen. Auch ist keine Schließungswelle erkennbar.«

Aber es wurde auch darauf hingewiesen: Was aus der Vogelperspektive am Ende aufgrund eines quantitativen Ausgleichs möglicherweise als unproblematisch eingeordnet wird, ist aus der Perspektive ganz unten, sowohl der einzelnen Einrichtungen wie vor allem der höchst vulnerablen Bewohner und ihrer Angehörigen, oftmals eine Katastrophe und eine extrem belastende Erfahrung.

Aus der lokalen bzw. regionalen Perspektive helfen bei tatsächlichen Schließungen von Einrichtungen (und ambulanten Pflegediensten) auch solche auf den ersten Blick beruhigenden Zahlen nicht (vor allem dann nicht, wenn Schließung und Neueröffnung von Einrichtungen nicht an der gleichen oder einer erreichbaren Entfernung stattfinden):

»Der Daueralarm der Pflegeverbände und die zunehmenden Berichte über Insolvenzen von Trägern erwecken den Eindruck, das Pflegeangebot in Deutschland schrumpft. Dem ist jedoch nicht so, im Gegenteil. Eine Analyse der Zahlen des Datendienstleisters Pflegemarkt zeigt, dass der Saldo von Schließungen und Neugründungen im vergangenen Jahr deutlich positiv ausfällt. Demnach ist die Zahl der Pflegedienste und Tagespflegen besonders stark gestiegen«, berichtet Thomas Hartung im Nachrichtendienst „Care vor9“ unter der Überschrift Pflegeangebot in Deutschland 2025 deutlich gewachsen

Mit Blick auf die hier besonders interessierenden Pflegeheime kann man dem Beitrag hinsichtlich der geschlossenen und der neu eröffneten Pflegeheime entnehmen:

»Tatsächlich sind der deutschen Pflegelandschaft im Jahr 2025 viele Anbieter verlorengegangen. So haben immerhin rund 100 Pflegeheime mit 5.700 stationären Plätzen … geschlossen … Die Zahl der geschlossenen und neu eröffneten Pflegeheime hält sich zwar die Waage. Mit 6.400 neuen Pflegeplätzen gab es am Ende des Jahres jedoch 700 mehr.«

➞ Für das vorangegangene Jahr 2024 kann man diese Bilanzierung aufrufen: »2024 wurden insgesamt 112geschlossene Pflegeheime … gezählt … Der Pflegelandschaft in Deutschland sind 5.596 vollstationäre Plätze verloren gegangen. 2024 wurden gleichzeitig 111 Neueröffnungen von vollstationären Pflegeheimen … (gezählt). Im Bereich der stationären Pflege zeigt sich, dass damit 7.186 vollstationäre Plätze eröffnet wurden« (vgl. Sell 2025).

Für die ersten Monate des Jahres 2026 (Januar bis Mai 2026) wurden bereits weitere 30 Schließungen von Pflegeheimen gezählt.

➔ Vom Informationsdienst Pflegemarkt wird darauf hingewiesen, dass eine Schließung nicht mit einer Insolvenz gleichgesetzt werden darf. Eine Schließung kann unterschiedliche Ursachen haben, eine Insolvenz kann eine Ursache sein: »Steigende gesetzliche Anforderungen, steigende Kosten, fehlende Nachfolgeregelungen, zunehmende Insolvenzmeldungen – gerade in der aktuellen Marktsituation gibt es viele Gründe, warum Pflegeeinrichtungen schließen müssen – trotz eines allgemein hohen und weiter steigenden Pflegebedarfs in der Bevölkerung.«

➔ Anhand konkreter Zahlen kann man den Unterschied zwischen Insolvenzen und Schließungen nachvollziehen: Von den 2023 bundesweit 205gemeldeten insolventen Pflegeheimen wurden nur 44 Häuser geschlossen – rund 80 Prozent wurden fortgeführt oder von neuen Trägern übernommen. Ähnlich war die Situation 2024: Für das Jahr zählt man 66 Insolvenzen, 14 davon führten zu Schließungen. Die Ausfallquote lag damit bei 0,39 Prozent (2023) und 0,12 Prozent (2024).

Was wissen wir über die möglichen Ursachen von Pflegeheimschließungen bzw. Insolvenzen?

Jan Grabow von der Unternehmensberatung Curacon wird in einem Beitrag mit diesen Erklärungsansätzen zitiert:

➔ Die unzureichend oder zeitlich verzögerten refinanzierten Kostensteigerungen. „Liquiditätsprobleme aufgrund von Verlusten und verzögerte Zahlungen von Kassen und Sozialhilfeträgern stellen die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen in Frage“, so der Altenpflegeexperte. 

➔ Hinzukommen oft noch überhöhte Mieten, Grabow spricht von einer „Overrent-Situationen“.  

➔ Ein weiterer Grund: Der Personalmangel zwingt zur Abwägung zwischen Leistungseinschränkung oder Inanspruchnahme von nur zu 50 Prozent finanzierten Fremdpersonal. „Auslastungsgrade liegen hiernach nicht selten unter 90 Prozent, die wirtschaftlich nicht tragfähig sind“, so Grabow.

➔ Gleichzeitig bestehe bei einem veralteten und energetisch ineffizienten Immobilienbestand sowie einem „erschreckend geringen Digitalisierungsgrad“ ein hoher Investitionsbedarf, ohne dass eine Refinanzierung sichergestellt ist.

➔ Als weiteren Problemkreis nennt Grabow die wachsenden exogenen Anforderungen, wie Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Immobilienmanagement und Energiekostencontrolling etc. „Es besteht die Notwendigkeit, die Overheads aufzustocken, ohne dass diese Mehrkosten sich in der Vergütung niederschlagen.“

Liquiditätsprobleme aufgrund von verzögerten Zahlungen vor allem von Sozialhilfeträgern bei den „Hilfe zu Pflege“-Leistungen

Bereits 2025 wurde hier auf die teilweise desaströse Zahlungsmoral eines Teils der Sozialämter, die Kostenträger für die „Hilfe zur Pflege“-Leistungen nach dem SGB XII sind, hingewiesen.

Wenn man bedenkt, dass in den Heimen mittlerweile im Schnitt 40 Prozent, teilweise auch die Hälfte der Bewohner/innen aufgrund der Höhe der zu leistenden Eigenanteile auf die bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfeleistung angewiesen sind, dann kann man sich vorstellen, welche Bedeutung rechtzeitige Zahlungsflüsse seitens der Sozialhilfeträger haben bzw. welche Liquiditätsprobleme aus Zahlungsverzögerungen resultieren können, die dann bei fehlenden finanziellen Puffern schnell an den Rand der Zahlungsunfähigkeit des Heimträgers führen können, vor allem bei den vielen kleinen Heimbetreibern, die (noch) die stationäre Versorgung dominieren.

Für den Bezug der „Hilfe zur Pflege“-Leistung sind Anträge erforderlich und die Bearbeitung dieser Anträge dauert bei den Sozialhilfeträgern gute sechs Monate, oft sogar zwölf oder auch 18 Monate. Und wenn der gesetzliche Anspruch auf die Leistung besteht, warten die Pflegeunternehmen teilweise monatelang auf die Leistungen der Sozialämter, so die seit längerem vorgetragene Kritik von Pflegeheimbetreibern.

Die aber können ihre laufenden Kosten, beispielsweise die Gehälter und die Sozialabgaben für das Personal oder Strom- und sonstige Kosten, aber nicht bis zu dem Zeitpunkt strecken, bis das zuständige Sozialamt seiner Zahlungsverpflichtung auch tatsächlich nachkommt. 

Nun wird das doch schon seit längerem schon kritisiert und man könnte annehmen, dass sich zwischenzeitlich die Situation sicher verbessert hat, vor allem wenn man vor Ort verstanden hat, dass aufgrund der staatlicherseits verursachten Liquiditätsprobleme gerade kleine Heimbetreiber ohne größere Finanzpolster in die Insolvenz treiben und damit im schlimmsten Fall zum Verlust von Versorgungsstrukturen führen kann.

Ein Update zur Zahlungs(un)moral im Sommer 2026

Man wird bei einem Blick in die aktuelle Berichterstattung schnell ernüchternd zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich offensichtlich kaum bis gar nichts geändert hat. Dazu eine kurze Erinnerung:

➔ 2025 haben sich beiden Verbände der konfessionell gebundenen Pflegeheimbetreiber, also der evangelische DVAP und der katholische VKAD, zu Wort gemeldet: „Jedes dritte Pflegeheim geht mit über 100.000 Euro in Vorleistung“, so ist deren Mitteilung vom 26. Mai 2025 überschrieben: »Viele Sozialämter kommen mit der Bearbeitung der Anträge nicht hinterher. Die Folge sind massive Außenstände, die Pflegebedürftige und Heime gleichermaßen belasten.« Die beiden Verbände verwiesen dabei auf eine Umfrage unter ihren Mitgliedseinrichtungen, die sie im April 2025 auf Initiative des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt haben. Hier nur die wichtigsten Befunde der Umfrage im vergangenen Jahr: 43 Prozent der Bewohner/innen beantragen Sozialhilfe bzw. Hilfe zur Pflege. 32 Prozent dieser Antragsteller warten auf Zahlungen. Davon warten 94 Prozent länger als 6 Monate, 30 Prozent sogar länger als 12 Monate. In 60 Prozent der Fälle übersteigen die Außenstände 10.000 Euro. Und mit Blick auf die Träger: 68 Prozent der Träger berichten von Außenständen. Bei 35 Prozent der betroffenen Einrichtungen liegen diese Außenstände bei über 100.000 Euro. 27 Prozent sehen dadurch ihre Liquidität akut gefährdet (vgl. VKAD/DEVAP 2025).

Für die Pflegeheime bedeutet dies, dass sie über Monate hinweg für Unterkunft, Verpflegung und Pflege in Vorleistung gehen müssen, ohne zu wissen, wann das Geld fließt. Oft bleibt Heimbewohnern nur der Weg über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, um die Sozialämter zum Handeln zu bewegen – wohlgemerkt, die einzelnen Bewohner als Empfänger der Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ müssten das machen.

Und wie ist die Lage im Sommer 2026?

Da wird man mit solchen Meldungen konfrontiert: Fehlende Liquidität in Pflegeheimen gefährdet die Versorgung, so ist eine Mitteilung der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) überschrieben, in der über die Ergebnisse der Studie Liquiditätsprobleme von Pflegeheimbetreibern und ihre Ursachen berichtet wird.

Offene Forderungen werden für viele Pflegeheime zum Existenzrisiko. Nach der PwC-Studie hat jedes fünfte Pflegeheim offene Forderungen im sechsstelligen Bereich, also ab 100.000 Euro. Damit steigt die Gefahr von Insolvenzen in der stationären Altenpflege. Hauptverursacher sind die langen Bearbeitungszeiten bei den Sozialämtern. So müssen Pflegeheime Personal- und Sachkosten oft monatelang vorfinanzieren. 

»Liquiditätsengpässe sind in der stationären Altenpflege weit mehr als ein betriebswirtschaftliches Problem. Vielmehr gefährden sie die Versorgung. Denn die angespannte Wirtschaftslage trifft die Heime in einer Phase, in der es immer mehr Menschen mit Pflegebedarf gibt: Die Zahl der Pflegebedürftigen über 80 Jahre wird von derzeit rund 2,8 Millionen auf 4,4 Millionen im Jahr 2050 wachsen. Die rechnerische Unterdeckung wird sich bis 2050 auf circa 275.000 Pflegeplätze belaufen, was etwa 3.500 Pflegeheimen entspricht.«

Die Refinanzierung der Langzeitpflegeeinrichtungen ist mehrkostenträgerbasiert. Das hat systemische Verzögerungsfolgen:

Die Pflegeheime »stehen aktuell vor einer komplexen Situation: Sie finanzieren sich auf der Basis von mehreren Kostenträgern – dazu zählen die Pflegeversicherung sowie Sozialhilfeträger und Selbstzahler. Die Zahlungen der verschiedenen Träger müssen zusammengeführt und zugeordnet werden. Viele Forderungen werden allerdings erst Monate nach Leistungserbringung beglichen.«

»Dadurch müssen die Pflegeheime in Vorleistung gehen und laufende Kosten zwischenfinanzieren. Dieser Liquiditätsengpass belastet in Zeiten von stark steigenden Personal-, Sach- und Finanzierungskosten selbst Häuser, die eigentlich wirtschaftlich tragfähig sind«, wird Marcus Steffen Bauer von PwC zitiert.

Und das, was bereits in der Vergangenheit herausgefunden wurde, muss erneut als Gegenwartsbeschreibung aufgerufen werden:

»Besonders groß sind die Probleme in der Zusammenarbeit mit Sozialämtern, die Hilfe zur Pflege leisten. So sagen 55 Prozent der befragten Heimleitungen, dass die Sozialämter die höchsten offenen Posten aufweisen. Für Verzögerungen bei den Zahlungen sorgen vor allem fehlende Unterlagen und Nachweise (60 Prozent), gefolgt von unklaren Zuständigkeiten und Kostenträgerwechseln (45 Prozent). Zum Teil dauert die Bearbeitung zwischen sechs und zwölf Monaten, in Einzelfällen sogar bis zu mehreren Jahren. Dadurch entstehen für Pflegeheime Vorfinanzierungen über lange Zeiträume, die ihnen erheblich zusetzen.«

Die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen wird übrigens seitens der Pflegeheime besser bewertet. Aber auch die Kassen verursachen hohen Verwaltungsaufwand, insbesondere bei „Zahlungszuordnungen, Anpassungen und Abrechnungskorrekturen“. 

Die Bearbeitung offener Posten bindet viel Arbeitszeit bei den Pflegeheimbetreibern, die den Einrichtungen an anderer Stelle fehlt. Im Schnitt liegt dieser Wert bei durchschnittlich rund einem Arbeitstag (8,3 Stunden) pro Einrichtung und Woche. Der Arbeitsaufwand sei auch deshalb hoch, weil knapp die Hälfte der Pflegeheime (46 Prozent) keinen standardisierten Forderungs- und Mahnprozess konsequent umsetzt, so PwC.

Auch die beiden Verbände der konfessionellen Pflegeheimbetreiber haben sich im Mai 2026 mit den Ergebnissen einer Folgebefragung (vgl. VKAD/DEVAP 2026) zu Wort gemeldet: »Eine Folgebefragung von VKAD und DEVAP zeigt weiter hohe Außenstände durch lange Verfahren bei der Hilfe zur Pflege.« Bei den Außenständen gegenüber Einrichtungen kann keine Entspannung gemeldet werden.

41 Prozent aller Bewohner in den befragten konfessionell gebundenen Einrichtungen sind auf die Sozialhilfeleistung „Hilfe zur Pflege“ angewiesen. Die Folgebefragung hat ergeben, dass bei 31 Prozent der Bewohner mit beantragter Hilfe zur Pflege aktuell Außenstände gegenüber den Sozialhilfeträgern bestehen. Die Einrichtungen versorgen die Betroffenen weiter, obwohl die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger noch aussteht oder nicht ausreichend geklärt ist.

Die Wartezeiten sind erheblich. Bei 24 Prozent der Bewohner mit Hilfe zur Pflege dauert das Antragsverfahren bereits sechs bis zwölf Monate. Bei weiteren zwölf Prozent dauert es länger als ein Jahr.

»Pflegeheime dürfen nicht zur unfreiwilligen Bank des Sozialstaats werden. Sie zahlen Gehälter, Lebensmittel, Energie und Mieten sofort, warten aber oft monatelang auf die Entscheidung und Zahlung der Sozialhilfeträger«, so Andreas Wedeking, Geschäftsführer des VKAD.

Und wir sprechen hier über hohe Beträge:

»Die Außenstände summieren sich für viele Einrichtungen zu erheblichen Beträgen. Fast jede zweite betroffene Einrichtung berichtet von Außenständen von mehr als 50.000 Euro. Bei 27 Prozent der betroffenen Einrichtungen liegen die Außenstände zwischen 50.000 und 100.000 Euro. In einzelnen Fällen steigen die Beträge deutlich darüber hinaus.«

29 Prozent der Einrichtungen geben an, dass ihre Liquidität durch die Außenstände gefährdet ist.

Der Blick in die nahe Zukunft verheißt nichts Gutes – ganz im Gegenteil. Die „Armutsfalle Pflegeheim“ droht noch größer zu werden

2026 benötigen bereits 37 Prozent der Menschen in Pflegeheimen Sozialhilfeleistungen, das ist ein historischer Höchstwert. Nach den Vorausberechnungen von Rothgang et al. (2026) ist ohne Reform bis 2035 ein weiterer Anstieg auf knapp 43 Prozent zu erwarten. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger könnte sich in den nächsten neun Jahren um 15 Prozent auf 356.000 Betroffene erhöhen. Die Sonderanalyse im Auftrag der DAK-Gesundheit hat auch die Effekte der bisherigen Kostendämpfung durch gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) sowie aktuelle Reformvorschläge wie einen jährlichen Inflationsausgleich oder die Deckelung von Heimkosten untersucht.

VKAD und DEVAP warnen, dass sich die Lage durch die aktuelle pflegepolitische Entwicklung weiter zuspitzen könnte. Sollten Leistungszuschläge für Pflegeheimbewohner im Rahmen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes später greifen als bisher, steigen die Eigenanteile besonders zu Beginn eines Heimaufenthalts. Für Menschen mit begrenztem Einkommen und Vermögen wächst damit das Risiko, früher Hilfe zur Pflege beantragen zu müssen. Unter Verweis auf Rothgang et al (2026) wird darauf hingewiesen, dass allein die spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Versorgung die Heimbewohner bis zu 20.000 Euro mehr kosten würde.

Was müsste mindestens getan werden, um die Malaise etwas abzumildern?An dieser Stelle kann das recycelt werden, was hier im vergangenen Jahr bereits mit Bezug auf entsprechende Forderungen der Verbände der Pflegeheimbetreiber ausgeführt wurde: Eine Vorfinanzierung der Sozialhilfeleistungen mindestens in Höhe von 75 Prozent der Ausgaben sowie ein nachgelagertes Prüfverfahren, damit Pflegeheime nicht länger in finanzielle Schieflagen geraten. Zudem muss das Antragsverfahren digitalisiert und entbürokratisiert werden. Aus dem Lager der privatgewerblichen Pflegeheimbetreiber wurden und werden verbindliche Bearbeitungsfristen von maximal sechs Wochen gefordert sowie Strafzinsen bei Zahlungsrückstand. »Wer zu spät zahlt, zahlt drauf. Das gilt für alle, also muss es auch für die Sozialämter gelten.«1

Literaturverzeichnis

Sell, Stefan (2025): Pflegeheime in der Insolvenzwelle? Diesseits und jenseits der Brutto- und Nettozahlen, in: Aktuelle Sozialpolitik, 20.06.2025

Rothgang, Heinz et al. (2026): Hilfe zur Pflege in Pflegeheimen – Entwicklung der Sozialhilfequote 2024-2035 unter Berücksichtigung aktueller Reformoptionen. Sonderanalyse im Auftrag der DAK-Gesundheit, Bremen, Februar 2026

VKAD/DEVAP (2025): Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege und deren Auswirkungen auf die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen. Umfrage des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, Berlin, 26.05.2025

VKAD/DEVAP (2026): Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege und deren Auswirkungen auf die Träger stationärer Pflegeeinrichtungen. Folgebefragung 2026, Berlin: Verband katholische Altenhilfe in Deutschland (VKAD) und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), Mai 2026


Fußnote

  1. Eine weitere Handlungsoption im bestehenden Gefüge wird von Kerstin Gaede in ihrem Beitrag So sichern Pflegeheime Ansprüche auf Sozialhilfebeschrieben. Sie zitiert Samuel Eikermann vom Pflegebetreiber Mirabelle. Der empfiehlt, vorsorglich bei jedem Neueinzug eine Sozialhilfebedarfsmitteilung ans Sozialamt zu schicken. »Wer ins Pflegeheim einzieht, beantragt Hilfe zur Pflege häufig erst Wochen oder Monate später – manchmal auch erst, wenn das eigene Vermögen aufgebraucht ist. Das Problem: Die Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt. Für Pflegeheime kann das schnell zu erheblichen Zahlungsausfällen führen … „Wir schicken bei jedem Bewohner am ersten Tag eine Sozialhilfebedarfsmitteilung an das zuständige Sozialamt.“ Die Einrichtung stellt damit keinen Sozialhilfeantrag – dazu ist sie rechtlich nicht befugt. Sie informiert das Sozialamt lediglich darüber, dass möglicherweise ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege entstehen könnte. Rechtsgrundlage ist Paragraf 18 SGB XII. Stellt der Bewohner später tatsächlich einen Antrag, kann die Leistung auf den Zeitpunkt dieser Mitteilung zurückwirken. „Das dient der Fristwahrung … Wir informieren die Bewohner direkt im Aufnahmegespräch, dass wir ans zuständige Amt eine SHBM, sprich, eine Sozialhilfebedarfsmitteilung, schicken.“ Der Aufwand lohnt sich aus seiner Sicht, weil ein Betreiber beim Einzug kaum beurteilen kann, wie es tatsächlich um die Vermögensverhältnisse eines Bewohners bestellt ist. Manche verfügen über Ersparnisse oder Immobilien, andere sind schneller auf Sozialhilfe angewiesen als zunächst angenommen. „Wir haben keine Möglichkeit, die finanziellen Verhältnisse einzusehen“, sagt Eikermann. Deshalb sei es riskant, auf Vermutungen zu vertrauen. Hinzu kommt, dass Angehörige häufig überfordert seien oder gar nicht in der Nähe lebten. Fehlen Vorsorgevollmachten, werde oft erst ein Berufsbetreuer bestellt – ein Verfahren, das Zeit kostet. Auch Sozialämter arbeiten vielerorts mit knappen Personalressourcen. Bis ein Antrag bearbeitet ist, können Monate vergehen.« Und nicht verwunderlich ist, dass auch hier die deutsche Zuständigkeitsfrage ihren Auftritt bekommt: »Entscheidend ist allerdings, dass die Mitteilung an das richtige Sozialamt geht – zuständig ist der Sozialhilfeträger am letzten Wohnort des Bewohners – und dass der Bewohner über die Datenübermittlung informiert wird.« ↩︎