Die Bedeutung der Gesundheitsämter (nicht nur) in Corona-Zeiten ist unbestritten. Aber bei einem eigenen Tarifvertrag für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst hört der Spaß auf

Der Stellenwert eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den Gesundheitsämtern vor Ort wird in den vergangenen Monaten nun wirklich jedem, der mit halbwegs wachen Augen durch die Landschaft läuft, deutlich geworden sein. Gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise zeigte sich die zentrale Funktion der Gesundheitsämter für die öffentliche Gesundheitsvorsorge. Denn die müssen unter anderem Infektionsketten zurückverfolgen sowie Quarantänemaßnahmen anordnen und umsetzen. Dazu kommen noch weitere bedeutsame Aufgaben.

Und das wird in der Politik durchaus anerkannt. Schaut man beispielsweise in die Vereinbarung der Koalitionsparteien für ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket vom 3. Juni 2020, die unter der Überschrift Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken steht, dann findet man dort unter den insgesamt 57 Maßnahmen einen mit immerhin 4 Mrd. Euro ausgestatteten „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, den der Bund mit den Bundesländern und Kommunen auf den Weg bringen will. Zur Begründung wird ausgeführt: »Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist.« Was genau ist geplant?

Hoffentlich geht es im Kern um die Personalausstattung dieser wichtigen Institution, die derzeit eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat bzw. haben sollte: »Unter definierten Kriterien wird eine Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert … Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist.«

Und auch die Vergütung des ärztlichen Personals in den Gesundheitsämtern wird explizit angesprochen: »Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen.« Hinzu kommen soll ein Förderprogramm, mit dem der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung unterstützen will. Dafür werden die genannten 4 Mrd. Euro einkalkuliert.

Die Gesundheitsämter bluten seit langem aus und das hat bei den Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht nur, aber auch mit der Bezahlung zu tun

Ganz offensichtlich versucht man hier auf der Bundesebene zu reagieren auf seit Jahren beklagte und diskutierte Probleme des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ein flüchtiger Blick in die aktuelle Medienberichterstattung lässt sehr schnell die Mangellagen erkennen, in den sich viele Gesundheitsämter befinden: 15 Prozent der Stellen in Berliner Gesundheitsämtern unbesetzt: »In den Berliner Gesundheitsämtern waren Ende März – auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie in Berlin – 1.580 Vollzeitstellen besetzt … Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Bezirke am Ende des ersten Quartals eigentlich über 1.855 Stellen für die behördliche Gesundheitspflege verfügten, von denen 15 Prozent nicht besetzt waren.« Und derzeit besonders kritisch: »Allein in den Fachbereichen der Gesundheitsämter, die sich mit infektionsbezogenem Gesundheitsschutz befassen und in Coronazeiten eine besonders wichtige Rolle spielen, waren Ende März rund 40 der insgesamt 200 vorhandenen Vollzeitstellen nicht besetzt.« Offensichtlich ist es richtig schwer, Personal rekrutieren zu können: »Nach wie vor fällt es den bezirklichen Gesundheitsämtern schwer, qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Zwar dürfen sie inzwischen „in begründeten Einzelfällen“ Sonderarbeitsverträge mit einer außertariflichen Bezahlung oder eine befristete Fachkräftezulage anbieten, aber das hat sich in den Bewerbungsverfahren bislang noch nicht positiv bemerkbar gemacht.«

»Die Gesundheitsämter stehen seit Corona stark im Fokus. Denn sie sind Dreh- und Angelpunkt, wenn es darum geht, das Virus einzudämmen. Allerdings gibt es in den meisten Ämtern weniger Ärzte, als das rheinland-pfälzische Gesundheitsminsterium für angemessen hält«, kann man diesem Bericht aus Rheinland-Pfalz entnehmen: Viele Gesundheitsämter beschäftigen weniger Ärzte als Land für nötig hält. Das Gesundheitsministerium des Landes hält „eine Besetzung der Gesundheitsämter mit durchschnittlich vier Ärzten pro 100.000 Einwohner für angemessen“. Diesen Wert erreicht aber lediglich ein Drittel der Gesundheitsämter – und das oft auch nur, wenn man die Zahlen aufrundet. Der Großteil kommt auf rund zwei oder drei Ärzte pro 100.000 Einwohner. »Hinzu kommt: Wenn es im Einzugsgebiet eines Gesundheitsamtes beispielsweise Asylbewerberunterkünfte oder eine größere Zahl an Betrieben mit Erntehelfern gebe – wie in der Pfalz -, sei der Bedarf an Ärzten noch höher, so das Ministerium. Dann würden durchschnittlich vier Ärzte für 100.000 Einwohner nicht mehr ausreichen. Betroffene Ärzte sehen das ähnlich. Der Leiter des Trierer Gesundheitsamtes, Harald Michels, sagte dem SWR, „aufgrund der gestiegenen Aufgaben, die die Gesundheitsämter in den vergangenen Jahren bekommen haben, wären aus meiner Sicht fünf bis sechs Ärzte pro 100.000 Einwohner eine vernünftige Zahl“. Diesen Wert erreicht keines der 24 Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz.« Und in dem Beitrag wird auch noch auf diesen wichtigen Punkt hingewiesen: »Große regionale Unterschiede gibt es … nicht nur bei der Zahl der Amtsärzte, sondern auch bei den Mitarbeitern, die die Ämter insgesamt beschäftigten. Dazu gehören neben Ärzten auch Hygieneinspektoren, Psychologen oder Sozialarbeiter.«

Und so kann man weitermachen: »Die Stadt Hamburg ist für Ärztinnen und Ärzte immer noch kein besonders attraktiver Arbeitgeber. Obwohl die Gesundheitsämter viele neue Mediziner suchen, ist das Interesse bei Bewerbern gering.« Gesundheitsämtern mangelt es an Ärzten, so austauschbar mit anderen Meldungen aus den allermeisten Städten und Landkreisen ist der Bericht überschrieben. »80 Stellen für Ärztinnen und Ärzte hatte die Stadt im April ausgeschrieben – für die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Nur acht wurden bisher eingestellt.« Und dann kommt ein wichtiger Hinweis, der zugleich über die aktuelle Krise hinausweist: Die zuständige Sozialbehörde Hamburgs wird damit zitiert:

„Ja, wir haben da ein Problem.“ Der öffentliche Gesundheitsdienst habe vor der Corona-Krise lange Zeit eher ein Schatten-Dasein geführt – wegen einer vergleichsweise schlechten Bezahlung und Ausstattung.

Nun ist das wirklich keine neue Diagnose.

Bereits am 1. Juni 2014 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Auslaufmodell Amtsarzt? Die Gesundheitsämter in einem besonderen Sandwich-Dilemma zwischen (eigentlich) mehr Aufgaben und (faktisch) weniger Personal. Daraus nur diese markante Bilanzierung: »Man kann sich auch zu Tode sparen. Bei diesem Thema in letzter Konsequenz vielleicht nicht nur ein makaberes Wortspiel. Auf alle Fälle verdeutlicht die Thematisierung der Situation des öffentlichen Gesundheitsdienstes erneut, wie sehr die gesamte Daseinsvorsorge mittlerweile vor die Wand gefahren wird.«

Und am 15. August 2017 dann dieser Beitrag: Der öffentliche Gesundheitsdienst blutet und kommt unter die Räder. Und wieder einmal soll keiner behaupten, man hätte es nicht gewusst. Und dort wurde die Vergütungssituation der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst ausführlich diskutiert – mit folgendem Fazit: »Die von den kommunalen Arbeitgebern trotz langjähriger Forderungen bislang konsequent verweigerte Gleichstellung mit den Krankenhausärzten sei ein verheerendes Signal an die Mediziner (und zugleich ein entsprechender Ausdruck der „Wertschätzung“ gegenüber diesem Leistungsbereich) … Und man muss an dieser Stelle ergänzen, dass sich das bitter rächen wird, denn selbst wenn es zu einer Angleichung der Vergütung kommen sollte, muss man sich vergegenwärtigen, dass aufgrund des Bedarfs an Ärzten schon heute und erst recht in den kommenden Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der Mediziner in den Ruhestand gehen, die Konkurrenz der einzelnen Fachgebiete weiter intensivieren wird – und mit Sicherheit wird die fachärztliche Weiterbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst ziemlich weit unten stehen. Keine beruhigenden Aussichten für die Versorgung in vielen und oftmals kritischen Bereichen.«

Und genau hier sind wir wieder in der Gegenwart angekommen.

Und täglich grüßt das Murmeltier – die Vergütungsfrage im öffentlichen Gesundheitsdienst reloaded 2020

»Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) verweigert kategorisch Verhandlungen über einen Tarifvertrag für die rund 1.000 angestellten Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) der Kommunen. Dabei hatte eine im Mai 2019 mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) geschlossene Vereinbarung dieses beinhaltet«, berichtet Rainer Balcerowiak in seinem Artikel Hochgelobt und mies bezahlt: Die Kommunen verweigern Tarifverhandlungen für Ärzte in Gesundheitsämtern.

Und auch er weist auf das bereits angesprochene Konjunkturprogramm der Bundesregierung hin: »Die Bundesregierung schien die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Der im Rahmen des Konjunkturprogramms beschlossene Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst von Bund, Ländern und Gemeinden sieht Fördermittel von vier Milliarden Euro vor. Als eine Aufgabe wurde die Angleichung der Gehälter an die in anderen Bereichen des Gesundheitssystems benannt. Maßgeblich für das ärztliche Personal müssten demnach die Ärztetarifverträge an kommunalen und Universitätskliniken sein.«

Dazu muss man wissen, dass derzeit die Vergütung der Amtsärzte teilweise etwa 1.500 Euro brutto pro Monat unter der von angestellten Klinikärzten liegt. Angesichts der seit Jahren beklagten und weiter zunehmenden Mangellage bei Personal wäre eine entsprechende Angleichung der Vergütungsstrukturen mehr als naheliegend.

»Doch genau das wollen die kommunalen Arbeitgeber verhindern. Der VKA verweist auf die Tarifsysteme des Öffentlichen Dienstes der Länder und der Kommunen sowie die verschiedenen Zulagen für ärztliche Tätigkeiten.«

Aber: Der tarifpolitische Flickenteppich für Ärzte im ÖGD bliebe somit erhalten, denn die Zulagen werden sehr unterschiedlich gehandhabt. Ohnehin handelt es sich dabei um eine Kann-Leistung, die nach dem Gutdünken der Arbeitgeber gewährt wird, so der Marburger Bund.

Die kommunalen Arbeitgeber verweigern beharrlich einen Ärztetarifvertrag im ÖGD und bestreiten, dass die entsprechenden Regelungen für Klinikärzte auf die Behörde übertragbar seien. Stattdessen will man jetzt mit dem Beamtenbund über die bestehenden Tarifverträge verhandeln.

Jetzt wird es auch gewerkschaftspolitisch interessant: Allerdings hat der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) die Tarifunion mit dem Beamtenbund bereits im Mai 2017 wegen Erfolglosigkeit in Tarifverhandlungen verlassen und unterstützt inzwischen die Forderung des Marburger Bundes (MB) nach einem Ärztetarifvertrag im ÖGD.

Der BVÖGD weist neben anderen Aspekten auch darauf hin, »dass spätestens in zehn Jahren die meisten der heute noch aktiven Ärztinnen und Ärzte im ÖGD im Ruhestand sein werden.« Und man deshalb jetzt die Weichen stellen müsse, um das Berufsfeld öffentlicher Gesundheitsdienst attraktiver zu gestalten angesichts der deutlich dünner besetzten jüngeren Jahrgänge beim Nachwuchs, um den ja auch die anderen Bereiche des Gesundheitssystems konkurrieren. »Der Marburger Bund als gewerkschaftliche Vertretung der angestellten Ärztinnen und Ärzte ist nicht Partei des TVÖD, die darin gefassten Regelungen für die Kommunalverwaltungen sind völlig ungeeignet für Ärztinnen und Ärzte im ÖGD und liegen bei den Monatsentgelten im vierstelligen Bereich hinter den Tarifverträgen für Krankenhausärzte. Die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD brauchen passgenaue Regelungen, die ihre Tätigkeit tarifvertraglich abbilden. Solange aber die VKA versucht, sich aus einer dringend nötigen Tarifbindung für alle im Kommunaldienst tätigen Ärztinnen und Ärzte herauszuwinden, werden weiterhin zahlreiche Stellen unbesetzt und der kommunale ÖGD im Krisenmodus bleiben.«

Die Berufsgewerkschaft Marburger Bund erläutert zum Tarifbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst: »Der Marburger Bund fordert daher seit Jahren einen eigenen, arztspezifischen Tarifvertrag für diese Beschäftigten, die kommunalen Arbeitgeber mühen sich ebenso lange damit, eine solche pragmatische Lösung zu blockieren. Im Mai 2019 schien diese Blockade zunächst überwunden: Im Rahmen der Tarifeinigung für die Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern verständigten sich der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf, die Verhandlungen über die Arbeits- und Entgeltbedingungen der Ärztinnen und Ärzte im kommunalen Dienst außerhalb der Krankenhäuser im weiteren Verlauf des Jahres fortzusetzen. Unmittelbar nach Beginn der ersten Runde am 12. Dezember 2019 verließen die Vertreter der VKA jedoch den Verhandlungstisch und weigerten sich fortan, mit dem Marburger Bund Gespräche über die tariflichen Regelungen für die Ärzte im ÖGD und anderer kommunaler Dienste zu führen. Die ebenso fadenscheinige wie haltlose Begründung: Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) enthalte auch Tarifregelungen für die Ärztinnen und Ärzte im ÖGD.«

»Wie es weitergeht, ist derzeit unklar. Arbeitskampfmaßnahmen in den Gesundheitsämtern sind angesichts der Coronakrise derzeit kaum vorstellbar. Der Marburger Bund will daher zusammen mit dem BVÖGD vor allem politischen Druck auf kommunaler und Landesebene aufbauen«, berichtet Rainer Balcerowiak.

Es steht zu befürchten, dass man die betroffenen Ärzte im ÖGD (erneut) am ausgestreckten Arm hinhalten wird – denn den kommunalen Arbeitgebern geht s vor allem darum, das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes insgesamt nicht „durcheinander“ zu bringen. Ein Argument, das uns auch immer wieder an anderen Stellen des Gemischtwarenladens öffentlicher Dienst begegnet ist, man denke hier nur an den „Kita-Streik“ des Jahres 2015, wo es vor allem um eine strukturelle Verbesserung der Vergütung der Erzieherinnen ging.

Und abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Verbesserung „wenigstens“ an der Vergütungsfront angesichts des enormen Ersatz- und Zusatzbedarfs im öffentlichen Gesundheitsdienst besonders wichtig wäre vor dem Hintergrund der „doppelten Attraktivitätsfalle“ einer Arbeit in den Gesundheitsämtern: Also zum einen die niedrigere Vergütung einer ärztlichen Tätigkeit dort im Vergleich zum Krankenhausbereich. Hinzu kommt dieser Punkt, der bereits in meinem Beitrag aus dem Jahr 2014 hervorgehoben wurde:

»Allerdings muss man natürlich auch Dinge ansprechen an dieser Stelle, die von den Verbandsvertretern nicht thematisiert werden. Denn zu der „Attraktivitätsfalle“ gehört eben auch, dass die Beschäftigung im öffentlichen Gesundheitsdienst in Konkurrenz steht zu den anderen möglichen fachärztlichen Tätigkeitsfeldern, also vor allem der Klinik bzw. der eigenen Praxis. Und es ist durchaus nicht unplausibel, dass die Nicht-Attraktivität einer Tätigkeit im Gesundheitsamt auch damit zu tun hat, dass die Inhalte der Arbeit und/oder die Organisation der Arbeit in einer kommunalen Behörde weniger bis gar nicht reizvoll erscheinen, so dass sich die Rekrutierungsprobleme vor allem dann verschärfen müssen, wenn junge Mediziner die Möglichkeit haben, in anderen Berufsfeldern Fuß fassen zu können. Auf der anderen Seite kann man natürlich auch so argumentieren, dass die Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes durchaus für den einen oder die andere ein eigenständiges Attraktivitätskriterium darstellen können.«