„Profitgier“, „Asylindustrie“. Was die „Rotzbuben“ auf den Vorwurf von „Empathie-Defiziten“ in der Regierung antworten. Die Caritas in Österreich unter Beschuss

In Deutschland gibt es seit längerem die nicht unbegründete Klage, dass die politische Auseinandersetzung immer unterirdischer wird und viele beklagen eine nicht nur, aber auch sprachliche Verrohung im Nicht-Umgang miteinander. Wer da Bedarf an Steigerungsformen hat, dem sei ein Ausflug nach Österreich empfohlen, da wurde schon in Haiders Zeiten verbal ganz anders geholzt. Und in der langsam nicht mehr neuen österreichischen Nachfolge-Regierung zur letzten schwarz-roten Koalition, bestehend aus dem türkis-blauen Zusammenschluss von ÖVP und FPÖ, sitzen durchaus und nicht nur sprachradikale Politiker. Die gerne austeilen – und scheinbar vor allem, wenn sie sich angegriffen fühlen. Aber der Reihe nach.

Was ist passiert? Am Ende eines Jahres häufen sich ja diese vielen Jahresrückblicke, in denen man mehr oder weniger gelungen Bilanz zu ziehen versucht. Und sozialpolitisch war ja im nunmehr abgelaufenen Jahr 2018 in Österreich eine Menge los, man denke hier nur an die Sozialhilfe-Kürzungen der neuen Bundesregierung. In diesem Kontext wurde auch der Präsident der Caritas Österreich, Michael Landau, interviewt. „Mit Sorge beobachten wir einen Klimawandel in unserem Land“, blickt Landau auf das vergangene Jahr zurück. „Der Ton wird rauer, das Klima kälter.“ Über Menschen in Not werde abschätzig gesprochen, „ich habe den Eindruck, hier ist der gesellschaftliche Wertekompass ein Stück weit abhandengekommen oder verrutscht“. Und dann das: Landau erkennt „Empathie-Defizite“ in der Regierung. Maßnahmen wie die Kürzung der Mindestsicherung gingen an der Lebensrealität der Menschen vorbei.

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Vom Hörsaal über eine geregelte Weiterbildung an die Couch? Die Psychotherapeuten sollen einen eigenen Studiengang bekommen

Das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz; PsychThG) regelt seit 1999 in Deutschland die Ausübung der Psychotherapie durch nichtärztliche Psychotherapeuten, also durch die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Aus Sicht der Ärzte war das ein markanter Einschnitt, denn bis 1999 durften in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nur Ärzte Psychotherapie durchführen. Diplom-Psychologen konnten jedoch im sogenannten Delegationsverfahren tätig werden. Voraussetzung dafür war eine Weiterbildung in einem anerkannten und zugelassenen Verfahren der Psychotherapie und ein delegierender Arzt.

Das hat sich mit dem PsychThG entscheidend verändert, denn: Menschen mit psychischen Erkrankungen können sich direkt an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden. Eine Überweisung ist hierfür nicht (mehr) erforderlich. Damit hat man die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gleichsam als eigene Säule neben die Medizinern gestellt und auch noch die Abrechnung der Leistungen mit dem Honorartopf für die niedergelassenen Ärzte vermengt, wenn die Psychotherapeuten eine Kassenzulassung haben. Beides ist nicht auf Wohlwollen bei den etablierten Medizinern gestoßen (um das mal freundlich zu formulieren), sowohl der Entzug des Hierarchie- (und Steuerungs)elements der Delegation wie auch die Einbettung in die gewachsenen Vergütungsstrukturen der ambulanten, also vertragsärztlichen Versorgung. Hier vermengen sich handfeste finanzielle Interessen im „Haufischbecken“ Gesundheitswesen mit durchaus fundamentalen Statusfragen im bisher pyramidal strukturierten System der Gesundheitsberufe, in der alle Nicht-Mediziner unter diesen als Heil- und Hilfsberufe eingeordnet wurden. 

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Hilfe durch Zwang? Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden?

»Mit Wohltätigkeit und Fürsorge begründete Zwangsmaßnahmen sind in vielen Feldern des Sozial- und Gesundheitswesens verbreitet. Dabei handelt es sich etwa um freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Unterbringung in Kliniken und anderen stationären Einrichtungen gegen den Willen der betroffenen Person oder das Anbringen von Bettgittern oder Fixierungsgurten, um medizinische Behandlungen oder Pflegemaßnahmen gegen den Willen eines Patienten oder um sogenannte intensivpädagogische Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe. Wenn eine Person sich selbst schwer zu schädigen droht, können solche Zwangsmaßnahmen dem Wohl der betroffenen Person dienen. Gleichwohl stellt jede Anwendung solchen „wohltätigen Zwangs“ einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person dar und ist folglich in besonderem Maße rechtlich und ethisch rechtfertigungspflichtig. Dies führte immer wieder zu kritischen Diskussionen über entsprechende Praktiken in der Medizin, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflege- und Behindertenheimen.«

Mit diesen Worten beginnt eine Mitteilung des Deutschen Ethikrates unter der Überschrift Wann dürfen Menschen vor sich selbst geschützt werden? Hier werden ganz elementare Fragen aufgerufen, die sich tagtäglich in vielen Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens stellen. Und die sporadisch an die Oberfläche der öffentlichen Wahrnehmung gespült werden, meistens im Kontext von Skandalisierung (vermeintlich) missbräuchlicher Ausübung von Zwang gegen den (vermeintlichen) Willen einzelner Menschen.

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