Zunehmende Ungleichheit in Deutschland gibt es nicht? Oben hui, unten pfui, meint hingegen der DGB-Verteilungsbericht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat einen Verteilungsbericht mit umfangreichen Daten zur Einkommensentwicklung der privaten Haushalte, der Verteilung des Vermögens und zu Veränderungen am Arbeitsmarkt in den vergangenen zwei Jahrzehnten zusammengestellt. Darüber berichtet Stefan Sauer in seinem Artikel DGB-Verteilungsbericht: Wachsende Kluft zwischen hohen und geringen Einkommen. Mit aufschlussreichen Daten, beispielsweise zur Entwicklung der Einkommen aus unselbstständiger Arbeit: »Zwischen 2000 und 2016 stiegen die inflationsbereinigten Nettolöhne im Mittel um jährlich 0,3 Prozent. Umgerechnet in Euro und Cent erzielte das mittlere Nettoarbeitseinkommen ein preisbereinigtes Plus von 1398 auf 1468 Euro. 70 Euro mehr Kaufkraft innerhalb von 16 Jahren?« Das kommt bescheiden daher. In Norwegen waren es 2,2 Prozent jährlich. »Auch Deutschland ähnlichere Länder wie Frankreich (0,7 Prozent pro Jahr) und Großbritannien (0,5 Prozent) verzeichneten höhere Reallohnzuwächse.« Das Wachstum der Reallöhne an sich ist das eine, besonders problematisch aber erscheint die Verteilung des Anstiegs, von Stefan Sauer so auf den Punkt gebracht: »Oben hui, unten pfui.«

Wieder einmal werden wir mit der Tatsache konfrontiert, dass (fast) alles im Leben ungleich verteilt ist, schaut man sich die differenzierten Daten an:

»Das Fünftel der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen musste zwischen 1995 und 2015 einen Reallohnverlust von sieben Prozent hinnehmen, auch das darüber liegende Fünftel kam preisbereinigt noch auf ein Minus von fünf Prozent. Erst das mittlere Fünftel weist ein Plus von 2,5 Prozent auf, während die oberen beiden Fünftel einen Reallohnanstieg von neun Prozent erzielten.«

Der DGB benennt als Ursache für dieses Auseinanderlaufen vor allem den gewachsenen Niedriglohnsektor. „Die ungleiche Verteilung führt zu geringerer Kaufkraft von Millionen Menschen mit niedrigem Einkommen und in der Summe zu weniger Nachfrage, die wiederum Investitionen der Unternehmen beeinträchtigt“, wird Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert. Selbst OECD und IWF befürworteten mittlerweile Maßnahmen gegen die wachsende Ungleichheit (vgl. dazu ausführlicher Stefan Sell: Vom Streit über »echte« oder »vermeintliche« Armut zur Ungleichheit als sozial­ politisches und ökonomisches Problem, in: ifo Schnelldienst, Heft 10/2017, S. 9-12).

Und auch die „soziale Mobilität“ wird thematisiert: Den »amtlichen Daten zufolge gelingt es Armen und Geringverdienern … immer seltener, ihre Einkommenssituation nachhaltig zu verbessern. 1995 befanden sich 42,5 Prozent der armutsgefährdeten Personen in der gleichen Notlage wie fünf Jahre zuvor. 2013 war diese „Verharrungsquote“ am unteren Rand auf 50 Prozent gestiegen. Umgekehrt gelang Topverdienern, die mindestens das Dreifache des mittleren Monatsnettoeinkommens erhalten, häufig ein weiterer Karriereschritt: Ihre „Aufstiegsquote“ in die nächst höhere Einkommensklasse stieg von 10,2 Prozent 1995 auf 13,2 Prozent 2013.«

Und auch die Zahlen zur Verteilung der Vermögen sind ernüchternd: »Während die betuchtesten zehn Prozent der Bevölkerung 60 Prozent des gesamten Nettovermögens (Eigentum minus Schulden) besitzen, verfügt die finanzschwächere Hälfte nur über 2,5 Prozent.  Oder anders: Das vermögendste Prozent hält ebenso viel Nettovermögen wie 87 Prozent der Bevölkerung.«

Das sind nur einige Aspekte aus dem neuen Bericht, den man sich hier im Original anschauen kann:

DGB Bundesvorstand (Hrsg.) (2017): Jetzt handeln – Ungleichheit bekämpfen. DGB Verteilungsbericht 2017, Berlin, Juni 2017

Kinder der Krise. Millennials sind rund 40 Prozent ärmer als ihre Eltern. „Nur“ in den USA?

Wir gehören alle zu einer bestimmten Generation. Auch wenn die Abgrenzung ein naturgemäß schwieriges Unterfangen ist, so ist man doch immer wieder konfrontiert worden mit den „Baby Boomern“ (geboren zwischen 1946 and 1964, also in den USA, in Deutschland verschiebt sich das dann schon ein wenig) oder die „Generation X“ (geboren zwischen 1965 and 1980). Und die nach 1980 Geborenen werden als „Millennials“ bezeichnet – zuweilen und gerade bei uns auch als „Generation Y“ bekannt. Mit dieser Typologie arbeiten beispielsweise Lisa Dettling and Joanne W. Hsu in ihrem Artikel Playing Catch-up, der in der Zeitschrift „Finance & Development“, die vom Internationalen Währungsfonds herausgegeben wird. Dettling und Hsu beschäftigen sich mit diesem Thema: »Millennials began to enter the workforce during the most severe global economic crisis since the Great Depression, and their present and future economic decisions will be shaped by the historic upheaval in housing, financial, and labor markets they faced at the onset of adulthood. Millennials must also contend with other emerging issues critical to their prospects of building wealth, such as the rapidly escalating cost of higher education and uncertain retirement income.« Und sie kommen zu interessanten Ergebnissen.

Sie untersuchen die Auswirkungen unterschiedlicher Muster der makroökonomischen Bedingungen, die beim Einstieg in das Erwerbsleben gegeben waren, auf die finanzielle Situation typischer Haushalte in den verschiedenen Generationen. Datentechnisch beziehen sie sich auf den Survey of Consumer Finances, einer repräsentativen Untersuchung des amerikanischen Notenbank Fed. Die Daten beziehen sich also auf US-amerikanische Haushalte.

Einer der wichtigsten Befunde der Studie von Dettling und Hsu, der auch in der Abbildung am Anfang dieses Beitrags erkennbar wird: » Between ages 25 and 34, the typical millennial’s net worth was about 60 percent that of the typical baby boomer at the same age. And although baby boomers and Gen Xers looked similar in young adulthood, Gen Xers are currently faring worse than their baby boomer counterparts at the same age, due in part to the Great Recession.«

Die Studie wurde auch in diesem Artikel aufgegriffen: Kinder der Krise: Millennials sind rund 40 Prozent ärmer als ihre Eltern. »Laut IWF-Berechnungen profitierten frühere Generationen in den Industrieländern von einem wesentlich besseren gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Auch wenn die Wirtschaftskrise überstanden scheint, bleibt das Wachstum doch weit hinter den Raten vergangener Jahrzehnte zurück … Zwar sinkt die Arbeitslosigkeit. Doch die Lohnentwicklung bleibt überraschend schwach.«

»Im Durchschnitt hat die Generation Y in den entwickelten Ökonomien ein 40 Prozent geringeres Vermögen als die Baby Boomer oder die Generation X zu ihrer Zeit, errechnet der IWF. Ein Grund dafür sei, dass die jungen Menschen heute seltener Immobilien erwerben können als früher.

Gleichzeitig kommen auf sie höhere Kosten für Bildung zu, insbesondere in Ländern wie den Vereinigten Staaten. Als Folge „starten Millennials ihr Berufsleben mit wesentlich höheren Schulden als junge Erwachsene früherer Generationen“, stellt der IWF fest. Das verschärft ein weiteres Problem der Jungen: die Sicherung des Alters. „Die Renten-Landschaft hat sich dramatisch geändert, seit die in den Sechzigern Geborenen ihr Berufsleben begannen“, so der Fonds. Die meisten Staaten hätten die Rentenleistungen gekürzt. Folge: drohende Altersarmut.«

Man muss an dieser Stelle allerdings anmerken, dass genau genommen die Werte, die da zitiert werden mit Bezug auf die Studie von Dettling/Hsu, erst einmal „nur“ für die USA gelten und deshalb nicht eins zu eins übertragen werden können beispielsweise auf Deutschland – das kann man nachvollziehen, wenn man die Bedeutung steigender Ausbildungskosten für die jüngere Generation betrachtet, die in den USA den rapide gestiegenen Studiengebühren geschuldet sind, die es so in dieser Form nicht gibt. Andere Aspekte sind aber sicher gut übertragbar, so beispielsweise die Tatsache, dass es für die jüngere Generation heute wesentlich schwerer ist als für die Vorgänger, Wohneigentum zu erwerben.

Wie immer hängt eine Menge an der Arbeitsmarktentwicklung. Und mit Blick auf den Arbeitsmarkt der vor uns liegenden Jahre heben auch die IWF-Autoren die Dramatik hervor. Dazu beispielsweise der Beitrag von Arun Sundararajan: The Future of Work: »The digital economy will sharply erode the traditional employer-employee relationship.« Um Arbeitsplätze zu verbilligen und zu automatisieren, zerlegen die Unternehmen Vollzeitjobs in einzelne Aufgaben und Projekte. Das Arbeitsleben wird zersplittert. Vorbei die Zeiten, in denen man jahrelang zu festen Zeiten für das gleiche Unternehmen arbeitete. „Die Macht der Gewerkschaften wird schwinden“, prophezeit Sudararajan. Das Problem dabei sei, dass das System der sozialen Sicherung meist noch auf Vollzeitjobs basiere: Mindestlöhne, bezahlter Urlaub, Rente, Krankenversicherung. Dieses System gerät aus den Fugen. „Die Herausforderungen für die Millennial-Arbeitnehmer sind recht beängstigend“, so Sudararajan.

Das hat auch Auswirkungen in Deutschland, wo die Wirtschaft deutlich besser läuft als in vielen anderen Ländern und die Arbeitsmarktlage deutlich entspannter geworden ist aufgrund der demografischen Entwicklung. Dennoch: Nur einer von drei Millennials blickt zuversichtlich in die Zukunft, meint eine Umfrage der Unternehmensberatung Deloitte gefunden zu haben. Nur jeder achte glaube, ihm werde es finanziell besser gehen als den Eltern. Vgl. dazu Deloitte Millennial Survey 2017.

Abzüglich des zu berücksichtigenden „typisch deutschen“ Grundpessimismus wird es nicht verkehrt sein, anzunehmen, dass die Entwicklung so weitergeht.

Das hat auch Folgen für die politische Haltung eines Teils der jungen Generation, folgt man diesen Ausführungen: »Laut Deloitte wünscht sich immerhin ein Drittel der deutsche Millennials einen radikalen Wandel der Gesellschaft. In Großbritannien, den USA und Frankreich wenden sich die jungen Menschen den „alten Sozialisten“ zu. „Das Manifest der britischen Labour-Partei wurde von der Presse als ‚Rückschritt in die 70er Jahre’ bezeichnet“, schreibt die 29jährige Sarah L. June in der New York Times. „Für einige mag das wie eine Bedrohung geklungen haben, aber für viele junge Menschen ist es ein Versprechen.“

Abb.: IMF (2017), Amassing wealth

Vor dem Vermieter und vor dem Vermittler sind nicht alle gleich. Über „Benachteiligungsrisiken“ und den neuen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Diskriminierung ist nicht nur ein wirklich großes Wort, sondern auch eine höchst komplexe Sache. Zuallererst handelt es sich um einen massiven Vorwurf und es gibt auch hierfür oder besser hiergegen ein eigenes Gesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Und von der Bundesregierung ist sogar eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes installiert worden. Nun ist das, was die einen „Diskriminierung“ nennen, aus Sicht der anderen eine freie Entscheidung für oder gegen jemanden, und die Wirklichkeit ist nicht selten eher grau als schwarz oder weiß. So wurde vor kurzem beispielsweise dieser Artikel veröffentlicht: Diskriminierung bei der Wohnungssuche: „Manche Vermieter legen beim Wort Geflüchtete auf“. Darin wird eindrücklich beschrieben, mit welchen Hürden Menschen konfrontiert werden, die als Flüchtlinge versuchen, eine Wohnung zu finden. Aber zugleich ist die Vermietung einer Wohnung, wenn sie denn über Privatvermieter läuft, immer ein notwendigerweise diskriminierender Akt aus Sicht der Betroffenen, die bei der Entscheidung nicht zum Zuge kommen. Denn wenn der Vermieter auswählen kann aus zahlreichen Bewerbern, dann werden Selektionskriterien zum Zuge kommen, die selbstverständlich als Diskriminierung interpretiert werden können. Wenn man gesicherte Einkommensverhältnisse als Maßstab wählt, diskriminiert man Erwerbslose oder prekär Beschäftigte. Wenn man aus welchen Gründen auch immer keine Menschen aus arabischen Ländern in seiner Wohnung haben möchte, diskriminiert man diese. Das kann man beklagen, aber auf der anderen Seite würde jeder von uns, wenn wir denn in der Vermieter-Rolle wären, eine Selektionsentscheidung treffen (müssen).

Um das hier in aller Deutlichkeit zu sagen – damit soll keinesfalls diskriminierendes Verhalten entschuldigt werden, aber es ändert nichts: Die Grenzen zwischen auf eigenen Präferenzen, für manche Vorurteile, basierenden für den einzelnen durchaus legitimen Auswahlentscheidungen und der bewussten Diskriminierung von Personengruppen aufgrund irgendwelcher Gruppenmerkmale, die das Individuum wegdefinieren, sind in der Lebenswirklichkeit eben nicht trennscharf zu ziehen. Und natürlich haben solche individuellen Entscheidungen teilweise sehr negative strukturelle Konsequenzen, auf dem Wohnungsmarkt ist das in den Städten tagtäglich zu beobachten.

Die Menschen sind – man mag das beklagen – vor dem Vermieter nicht gleich. Das werden viele selbst schon in ihrem Leben erfahren haben. Aber sie sind offensichtlich auch vor den Arbeitsvermittlern nicht gleich, folgt man dem neuen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.) (2017): Diskriminierung in Deutschland. Dritter Gemeinsamer Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages, Berlin, Juni 2017

 Thomas Öchsner hat das in seinem Artikel Vor dem Vermittler sind nicht alle gleich aufgegriffen. Er bezieht sich auf den neuen Bericht, der aufzeige, »dass es Benachteiligungen in Jobcentern und Arbeitsagenturen gibt. Das Risiko ausgegrenzt zu werden, sei hoch.« Er zitiert drei Beispiele aus dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle:

»Einer 53-jährigen Frau wird ein Computerkurs verwehrt, weil sich die „finanzielle Investition in ältere Menschen nicht mehr lohnen würde“. Eine Gehörlose wünscht sich für die Beratungsgespräche im Jobcenter vergeblich einen Schriftdolmetscher. Ein dunkelhäutiger Arbeitsloser leidet an einer Hautkrankheit. Sein Betreuer macht sich über seine weißen Flecken auf der dunklen Haut lustig.«

Ein teilweise erhebliches Ausgrenzungsrisiko hätten »vor allem Personen, die es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin meist schwer haben, wie Zuwanderern, Menschen mit Behinderungen oder Alleinerziehenden.«

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schreibt dazu unter der Überschrift Gemeinsamer Bericht an den Deutschen Bundestag zeigt Benachteiligungsrisiken in der Arbeitsvermittlung:

»Diskriminierungserfahrungen bei der Arbeitsvermittlung können demnach individuelle Ursachen haben wie beispielsweise offen diskriminierende Einstellungen von Fachpersonal. Von weitaus grundsätzlicherer Bedeutung sind jedoch Diskriminierungsrisiken in Verfahrensabläufen. Diese können dazu führen, dass Menschen bei der Arbeitssuche nicht ausreichend unterstützt werden – und im schlimmsten Fall dauerhaft arbeitsuchend bleiben.«

Als problematisch wird in dem Bericht beispielsweise das Kennzahlensystem herausgestellt, das von Arbeitsagenturen und Jobcentern angewendet wird. Fachkräfte richten demnach ihre Vermittlungsanstrengungen zu wenig an Arbeitsuchenden aus, die ihnen auf den ersten Blick arbeitsmarkfern erscheinen – beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

»Auch Informations- und Beratungsdefizite sowie Barrieren beim Zugang zu Dienstleistungen von Arbeitsagenturen und Jobcentern können institutionelle Diskriminierungsrisiken darstellen. Dazu zählt etwa fehlende Barrierefreiheit (z.B. keine Angebote in Leichter Sprache) oder der eingeschränkte Einsatz von Dolmetscherdiensten für Zugewanderte.«

In dem Bericht werden aber auch Lösungsvorschläge unterbreitet:

»Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der beiden Beauftragten kann der Mehrzahl der institutionellen Diskriminierungsrisiken effektiv und mit einem vertretbaren Aufwand begegnet werden. Im Bereich der Arbeitsvermittlung fordern sie unter anderem, die Kennzahlensteuerung hinsichtlich der vorhandenen Diskriminierungsrisiken zu prüfen und wenn nötig anzupassen. Das in Arbeitsagenturen und Jobcentern bestehende Kundenreaktionsmanagement sollte um unabhängige Ombudsstellen ergänzt werden, an die Kundinnen und Kunden sich auch bei Diskriminierung wenden können. Darüber hinaus sollten Arbeitsagenturen und Jobcenter Leistungsberechtigte noch stärker vorab über Verfahrensrechte wie Akteneinsicht oder mögliche zusätzliche Anträge und über den Anspruch auf Barrierefreiheit informieren. Das Weiterbildungsmanagement sollte stärker auf Sensibilisierung zu Diskriminierungsthemen abzielen.«
Positiv wurde hervorgehoben, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit der Antidiskriminierungsstelle kooperativ zusammenarbeite. In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass es bei den Zielvorgaben bereits qualitative Verbesserungen gegeben habe. „Zusammenfassend lässt sich aber feststellen, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung über keinen für die Betroffenen einfach zugänglichen Diskriminierungsschutz verfügt“, wird in der Analyse kritisiert.