Von der fortschreitenden „Vertafelung“ der unteren Etagen unserer Gesellschaft und warum die Zahl derjenigen, die nicht in Urlaub fahren können, kein geeigneter Maßstab ist

Immer wieder wird darüber berichtet, diskutiert und gestritten, ob die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft in den vergangenen Jahren – deutlich? – Zugenommen hat oder nicht. Ein erster flüchtiger Blick auf die Frontberichterstattung scheint eine eindeutige Botschaft zu vermitteln. So veröffentlichte der Bundesverband Deutsche Tafel seinen Jahresbericht 2013 mit einigen erschreckenden Erkenntnissen hinsichtlich der Menschen, die in den vielen Ausgabestellen der insgesamt 916 Tafeln, die es derzeit in Deutschland gibt, ihren Lebensmittelbedarf teilweise decken (müssen). Immer mehr, darunter auch immer mehr Menschen, die eine Arbeit haben, immer mehr Rentner und nun auch noch Studenten – so lassen sich einige Befunde zusammenfassen. Gleichzeitig geistern neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes durch die Medien, die mit solchen Überschriften auf den Punkt gebracht werden sollen: Jeder fünfte Deutsche kann sich keinen Urlaub leisten. Fazit: Es scheint so zu sein, dass die Verarmung in unserer Gesellschaft kontinuierlich weiter voranschreitet. Aber auch hier macht es Sinn, einen differenzierten Blick nicht nur auf die Zahlen, sondern auch auf die Relationen und die dahinter stehenden Verhältnisse zu werfen.

»Als im Jahr 1993 die ersten Tafeln damit anfingen, übrig gebliebene Lebensmittel an Bedürftige zu verteilen, standen in den Schlangen vor der Essensausgabe vor allem Obdachlose. Eine Nothilfe sollten die Tafeln sein, eine Anlaufstelle für Menschen in Ausnahmesituationen«, schreibt Kathleen Hildebrand in ihrem Artikel „Armutszeugnis“, der in der Print-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ am 27.05.2014 veröffentlicht wurde. Und dann zitiert sie Jochen Brühl, den Vorsitzenden des Bundesverbands Deutsche Tafel anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts 2013 der Organisation mit den Worten: „Wir beobachten schon seit längerem die Tendenz, dass neben ALG-II-Empfängern auch Menschen zu uns kommen, die Arbeit haben“. Und weiter schreibt sie: »Die Jahresbilanz für 2013, die der Verband am Montag in Berlin vorgestellt hat, erhärtet diese Beobachtung: Alleinerziehende und deren Kinder, prekär Beschäftigte und Teilzeitkräfte reihen sich mit in die Schlangen ein. Neue Zahlen zu den regelmäßigen Nutzern der Tafeln wird der Bundesverband im Herbst vorlegen – im Jahr 2012 kamen 1,5 Millionen Menschen. Da die Nutzerzahlen vielerorts stärker steigen als die Lebensmittelspenden, konnten die Tafeln pro bedürftigem Empfänger oft weniger verteilen als in den Jahren zuvor.« Ergänzend weist der Bundesverband darauf hin, dass auch die Zahl der Asylbewerber und EU-Zuwanderer, die zu den Tafeln kommen, angestiegen sei. Ebenso trifft dies auf Studenten zu. Jeder dritte Tafel-Nutzer ist ein Kind.

Es gibt seit langem Kritik an der Arbeit der Tafeln. Diese stellt vor allem darauf ab, dass die Tafeln den Staat von seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht entlasten und die moderne Variante der „Armenspeisung“ zu einem „selbstverständlichen“ Element der materiellen Versorgung der Einkommensarmen mutiert ist. Immer wieder gibt es Berichte, dass Jobcenter Hartz IV-Empfänger auf die „Versorgungsangebote“ der Tafeln verweisen. Kritische Stimmen und entsprechende Analysen findet man beispielsweise auf der Seite Tafelforum.

Aber der Bundesverband der Tafeln setzt sich selbst kritisch mit der eigenen Arbeit auseinander. Auf der Jahrespressekonferenz wurde beispielsweise mit Blick auf die zunehmende Zahl der Flüchtlinge, Asylbewerber und EU-Zuwanderer, die in die Tafeln kommen, angemerkt: »Es kann nicht sein, dass die Politik sich darauf verlässt, dass die Tafeln die Not der Geflüchteten und Zugewanderten auffangen. Es ist eine staatliche Aufgabe und eine humanitäre Pflicht, für einen menschenwürdigen Aufenthalt in Deutschland zu sorgen. Die Tafeln können und wollen nur ein ergänzendes Angebot sein, sie sind keine Vollversorger.« Und auf einen weiteren Punkt wird verwiesen: Die 919 Tafeln, die es in Deutschland gibt, verteilen deshalb ausschließlich übrig gebliebene Lebensmittel. Einen Zukauf von Essen aus Geldspenden – 2013 erhielt der Bundesverband 4,6 Millionen Euro – schließt der Verband in seiner Satzung aus, so Kathleen Hildebrand in ihrem Artikel.

Vor dem Hintergrund der neuen „Umsatzzahlen“ aus den Lebensmittelverteilzentren für die Einkommensarmen scheint die folgende Meldung nahtlos den Befund eines zunehmenden Armutsproblems in unserer Gesellschaft zu ergänzen: Ein Drittel der Bevölkerung kann sich unerwartete größere Anschaffungen nicht leisten, so ist eine Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes überschrieben.

»Ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland (33,4 %) lebte 2012 in privaten Haushalten, die nach eigener Einschätzung nicht in der Lage waren, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben für größere Anschaffungen oder Reparaturen. Auf  Urlaubsreisen mussten knapp 22 % der Bevölkerung aus finanziellen Gründen verzichten. Das sind Ergebnisse aus der EU-weit vergleichbaren Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2012«, so die Bundesstatistiker.

In den Medien wurde dann daraus beispielsweise der Beitrag Jeder fünfte Deutsche kann sich keinen Urlaub leisten. Dabei – das arbeitet der Artikel selbst heraus – handelt es sich bei den knapp 22%, die in der Befragung angegeben haben, dass sie sich wegen Geldmangel keinen Urlaub leisten können, um einen Durchschnittswert über die gesamte Bevölkerung. Schaut man sich die entsprechenden Zahlen für die Menschen an, die im statistischen Sinne als „armutsgefährdet“ etikettiert werden (als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2011 lag der Schwellenwert für eine allein lebende Person in Deutschland bei 980 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.058 Euro), dann verdüstert sich die Befundlage weiter:

»Unter der armutsgefährdeten Bevölkerung in Deutschland waren die finanziellen Schwierigkeiten den Statistikern zufolge besonders groß. So musste rund ein Viertel (24,8 Prozent) aus finanziellen Gründen häufiger auf vollwertige Mahlzeiten verzichten. Fast drei Viertel (73,2 Prozent) der Armutsgefährdeten konnten unerwartet auftretende Ausgaben nicht aus eigener Kraft finanziell bewältigen. Mehr als die Hälfte von ihnen (57,6 Prozent) konnten aus finanziellen Gründen nicht einmal für eine Woche in Urlaub fahren.«

 Von vielen Medien und in vielen Kommentaren wurden diese Daten aufgegriffen, um den Eindruck zu erwecken, dass die Verarmung weiter vorangeschritten sei. Das nun aber kann man aus den Daten zum einen deshalb nicht ableiten, weil hier mit Querschnittsdaten aus einem Jahr gearbeitet wird, die aus einer Befragung stammen. In diesem Kontext muss man die kritischen Anmerkungen sehen, die man dem Artikel „Und es war Sommer“ (Print-Ausgabe der „Süddeutschen Zeitung“ vom 27.05.2014) von Harald Freiberger entnehmen kann:

»Auf den ersten Blick scheinen die Daten eine bedenkliche gesellschaftliche Entwicklung zu bestätigen, die statistisch belegt und aktuell Gegenstand mehrerer erfolgreicher Bücher ist: Dass in den Industriestaaten die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer wird. Offenbar spiegelt sich das jetzt in den Urlaubsreisen: Auf der einen Seite eine große Anzahl von Menschen, die nicht einmal eine Woche im Jahr wegfahren können – auf der anderen Seite der Trend zu immer teurerem Ferntourismus in Hotels mit immer mehr Sternen … Doch ganz taugen die Daten nicht, um die These von der auseinander gehenden Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland zu bestätigen. Zum einen: In europäischen Durchschnitt liegt die Zahl jener, die keine Urlaubsreise unternehmen, doppelt so hoch – bei 40 Prozent. Und da ist die Vergleichszahl aus der letzten Befragung im Jahr 2008: Damals gaben 25 Prozent der Deutschen an, sich keine Urlaubsreise leisten zu können. Ihr Anteil ist demnach in den vergangenen vier Jahren gesunken und nicht gestiegen.«

An dieser Stelle soll eine gleichsam grundsätzliche Frage aufgeworfen werden – gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass immer wieder und aus guten Gründen gegen Armut und Ausgrenzung argumentiert wird, auch in diesem Blog: Ist es wirklich ein geeigneter Maßstab für Exklusion oder gar Verarmung, wenn man sich keinen Urlaub leisten kann? Es soll hier gar nicht die Frage gestellt werden, wie das denn in den 1960er und auch in den von vielen heute sozialstaatlich verklärten 1970er Jahren war. Wie viele Arbeitnehmer-Haushalte haben sich denn damals jährlich einen Urlaub leisten können? Zugespitzt gefragt: Ist es denn „selbstverständlich“, dass auch Studierende, die sich während des Studiums oftmals in einer statistischen Einkommensarmutslage befinden, ein „Recht“ haben, in die Türkei oder an die spanische Mittelmeerküste zu fliegen, um dort Urlaub zu machen? Die Antwort, die nur eine normative sein kann, soll nicht verborgen bleiben (und sie kann bei anderen anders ausfallen): Nein, ein solches Anrecht kann es nicht geben und es ist keine wirklich hilfreiche Kategorie bei dem notwendigen Diskurs über soziale Ungleichheit.

Für den bitter notwendigen Diskurs über soziale Ungleichheit und Exklusion sollte man sich eher die Daten und Erkenntnisse aus der Arbeit der Tafeln anschauen. Hier liegt genügend Sprengstoff. Und von hier aus lassen sich grundsätzliche und letztendlich weiterführende Anfragen an das sozialstaatliche System, aber auch an die „Ökonomie der mildtätigen Hilfe“ stellen.

Die selbsternannte „Bildungsrepublik“ kreißte und gebar eine föderalisierte Maus. Das „Bildungspaket“ ist vor allem eine haushälterische Flickschusterei in Zeiten des Patchwork-Regierens

Ganz offensichtlich leben wir in einem Land der „Pakete“. Erst vor kurzem wurde mit einer erheblichen Kraftanstrengung das höchst umstrittene „Rentenpaket“ durch den Bundestag geboxt. Und schon steht die nächste Lieferung vor der Tür: Nach monatelangem Geburtswehen konnte heute seitens der großen Koalition zusammen mit den Bundesländern der interessierten Öffentlichkeit eine Einigung hinsichtlich der Verteilung von sechs Milliarden Euro, die laut Koalitionsvertrag zusätzlich für die Bildung ausgegeben werden sollen, verkündet werden. Das „Bildungspaket“ ist nun also endlich geschnürt und kann ausgeliefert werden. Das hört sich doch gut an. Mehr Mittel für Bildung – wer kann und will etwas dagegen haben? Aber wie so oft im Leben wendet man sich bei genauerem hinschauen mit erneuter Enttäuschung von dem ab, was sich hinter der Verpackung verbirgt. Was als großer „Durchbruch“, gar als „Meilenstein“ für die notleidende Bildung bezeichnet wird, ist bei genauerer Betrachtung – abgesehen von partiellen Verbesserungen – im Kern nichts anderes als eine haushälterische Flickschusterei. Eine Gruppe wird sich nach dieser Einigung zwischen Bund und Ländern ganz sicher freuen und eine Flasche aufmachen: die Länderfinanzminister. Das sei ihnen gegönnt, aber aus bildungspolitischer Sicht dürfte man schon deutlich mehr erwarten.

Aber schauen wir uns zuerst einmal an, auf was man sich da nun verständigt hat. Ausgangspunkt des monatelangen Ringens um die Verteilung der in Aussicht gestellten Gelder ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Unionsparteien. Dort findet man – immerhin als ein Punkt der „prioritäten Maßnahmen“ – folgende Festlegung:

»Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt« (Koalitionsvertrag, S. 63)

Sechs Monate hat man nun darüber gestritten, wie dieses Geld verteilt werden kann. Erst vor wenigen Tagen haben sich die Jugend- und Familienminister auf ihrer Jahreskonferenz in Mainz zu Wort gemeldet hinsichtlich der Verteilung auf Kinderbetreuung, Schule und Hochschule: „Wir erwarten, dass diese Summe zu gleichen Teilen auf diese Bereiche aufgeteilt wird“, so wurde die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne) in dem Artikel Familienminister wollen zwei Milliarden vom Bund zitiert. Und weiter: »Das Geld soll definitiv für Kitas verwendet werden und nicht einfach in die Länderhaushalte fließen – das wiederum wollen die Finanzminister.« Da sind wir schon mittendrin in der föderalen Gemengelage, die zu dem geführt hat, was wir nun als Kompromiss der einzelnen Interessen bewundern dürfen/müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein schmuckloses, fast schon als lieblos zu charakterisierendes Schriftstück im Umfang von zwei Seiten veröffentlicht unter der Überschrift „Prioritäre Maßnahmen – Vorschlag für die Verteilung der finanziellen Mittel„. Darin findet man die folgenden Verteilungskomponenten:

1. Für die Kinderbetreuung ist folgende Regelung vorgesehen:
»Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Mio. Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu 1 Mrd. Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro erhöhen.«

2. Für den Bereich der Hochschulen und der Forschung:
»Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Bund und Länder haben ein gemeinsames Interesse daran, bei Neuinvestitionen auch bestehende regionale strukturelle Ungleichgewichte in der deutschen Forschungslandschaft zu verringern.«

3. Und dann – das Bafög, das es seit 1971 gibt. Der Bund trug bisher 65 Prozent der Kosten für die Ausbildungsförderung, die Länder 35 Prozent):
»Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) vollständig und auf Dauer ab 1. Januar 2015. Die Entlastungswirkung der Länder beträgt 1,17 Mrd. Euro (brutto) pro Jahr … Die Länder werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Die Koalition strebt in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bafög zum Wintersemester 2016/17 an.«

Es überrascht nicht, dass die Artikel in den Online-Ausgaben der Medien Überschriften transportieren, die wie eine mehr als verkürzte Zusammenfassung des „Bildungspakets“ daherkommen: Bund übernimmt das Bafög, findet man in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau, Bund entlastet Länder beim Bafög , so Spiegel Online oder Mehr Bafög ab 2016 heißt es bei der FAZ. Und aus dem Beitrag der FAZ sei dieser aufschlussreiche Passus zitiert:

»Schon haben die ersten Ministerpräsidenten ihre Freude über die Entlastung des Haushalts geäußert, die durch die vollständige Übernahme des Bafög durch den Bund ermöglicht wird. Bayern rechnet mit einer Minderausgaben von 170 Millionen Euro, Sachsen mit 85 Millionen, Bremen mit 13 Millionen. Ausbildungsstarke Länder und Stadtstaaten werden deutlich stärker entlastet als ein ausbildungsschwaches Land wie das Saarland mit einer einzigen Universität. Eine echte Zweckbindung im Sinne einer justiziablen Vereinbarung zur Verwendung der Gelder für Schule und Wissenschaft gibt es nicht.«

Genau das ist einer der zentralen problematischen Punkte. Der Bund entlastet die Bundesländer konkret in Milliardenhöhe, aber die Gegenleistung in dem Sinne, dass die dadurch ja frei werdenden Mittel der Bundesländer auch tatsächlich in Bildung reinvestiert werden, ist nichts weiter als eine politische Absichtserklärung. Damit haben sich letztendlich die Finanzminister der Länder durchgesetzt, die eine klare Zweckbindung der Mittel scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Und das sicherlich nicht, weil sie eine solche gar nicht brauchen, sondern nur darauf warten, die Mittelausstattung ihrer Schulen und Hochschulen deutlich nach oben zu hieven. In die gleiche Richtung geht die Kritik, die vom DGB-Bundesvorstand in einer Pressemitteilung geäußert wurde:

»Das Bildungspaket von Bund und Ländern entpuppt sich mehr und mehr als Mogelpackung. Hier werden nicht sechs Milliarden zusätzlich in Bildung und Wissenschaft investiert, sondern in erster Linie Kosten der Länder an den Bund verschoben. Sei es bei der vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund oder einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer für die Länder – der Bund verteilt Blankoschecks. Ob die Länder diese Entlastung wirklich für mehr Bildungsinvestitionen nutzen, steht in den Sternen. Außer vagen Absichtserklärungen gibt es hier keine verbindlichen und vor allem überprüfbaren Zusagen«, so wird die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Elke Hanning zitiert (vgl. Bildungspaket von Bund und Ländern entpuppt sich als Mogelpackung).

Vor diesem Hintergrund reagiert dann das System so, wie man es von dem System kennt – mit dem Vorschlag einer Komplexitätssteigerung der Komplexität, wenn man so will einer Komplexität zweiter Ordnung. In dem FAZ-Artikel finden wir auch dazu einen bezeichnenden Hinweis:

»Der Hauptberichterstatter für Bildung und Forschung im Haushaltsausschuss des Bundestags Swen Schulz (SPD) sagte dieser Zeitung, er wolle ein Monitoring-System aufbauen, um öffentlich zu machen, wofür die Länder die durch die Bafög-Entlastung frei werdenden Mittel im einzelnen verwendeten. Natürlich gebe es keine Rechtsverpflichtung, sie in Schule, Hochschule und Wissenschaft zu stecken, so Schulz, wohl aber eine politische Vereinbarung. Sollte ein Land die Mittel zweckentfremden, müsse das öffentlich werden.«

Na ganz toll – wir bauen also ein „Monitoring-System“ auf, um die korrekte Mittelverwendung – oder eben auch nicht – auf Seiten der Länder nachzuvollziehen. Erstens kann man dazu nur sagen, viel Spaß bei dem Versuch, die kreative Haushaltsführung in den Bundesländern in irgendeiner Art und Weise auf die Frage hin zu durchdringen, ob tatsächlich die Mittel, die frei geworden sind, zweckentsprechend verwendet werden. Und zweitens ist es keineswegs zynisch anzumerken, dass sich die Länderfinanzminister sicherlich vor Angst in die Hosen machen werden, wenn der Bund ihnen irgendwann einmal nachweisen sollte, dass die Bildungsmillionen tatsächlich für andere, sicherlich ebenfalls sehr dringlicher Ausgaben verwendet worden sind. Das ist doch alles der durchsichtige Versuch, das schlechte Gewissen mit einem Pflaster der Marke „Wir tun was, egal was aber auf alle Fälle was“ zuzukleben.

Besonders traurig, man kann allerdings auch sagen richtig perfide vor dem Hintergrund der Bedeutung wie auch der realen Probleme in diesem Bereich, ist die gefundene Lösung für die Kindertagesbetreuung. Es wurde bereits mit Bezug auf das Zitat der rheinland-pfälzischen Familienministerin Irene Alt (Grüne) darauf hingewiesen, dass auf der Fachebene nicht nur statt einer Milliarde Euro zwei Milliarden Euro gefordert wurden, was angesichts des bildungspolitischen Stellenwerts der frühkindlichen Bildung und Betreuung übrigens auch mehr als gerechtfertigt wäre, wenn man nur fünf Minuten darüber nachdenken würde, in welchem Bereich des Bildungssystems Investitionen hinsichtlich ihrer Effektivität wie auch mit Blick auf die daraus realisierbare gesamtgesellschaftliche Rendite besonders sinnvoll wären. Nun bekommt dieser Bereich des Bildungssystems keine zwei, sondern (angeblich) nur eine Milliarde Euro – allerdings noch nicht einmal die, wenn man das, was derzeit vorliegt als Ergebnis, rechnerisch nachzuvollziehen versucht.

Man kann es drehen und wenden wie man will, aber bei dem Versuch, die Formulierung in dem Papier aus dem Bundesfinanzministerium nachzuvollziehen, stehen am Ende immer 450 Millionen Euro, die einen schlichtweg fehlen. Denn dort heißt es ja: »Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Mio. Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu 1 Mrd. Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro erhöhen.« Also anders ausgedrückt: Derzeit gibt es bereits 450 Millionen Euro in dem besagten Sondervermögen Kinderbetreuung. Diese 450 Millionen Euro werden aufgestockt auf eine Milliarde €, das macht nach Adam Riese einen Betrag in Höhe von 550 Millionen Euro. Und im letzten Jahr der laufenden Legislaturperiode sollen dann noch mal 100 Mio. Euro dazu kommen – allerdings, das sei hier besonders hervorgehoben, auf dem Weg einer Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Bundesländer, was bedeutet, dass dieses Geld in den allgemeinen Haushalt der Bundesländer fließt, sich hier mithin das gleiche Problem stellt wie oben beschrieben für den Bereich der Entlastung der Länder durch die Bafög-Übernahme seitens des Bundes. Das bedeutet auf der anderen Seite eben auch, dass keinesfalls sichergestellt ist, dass diese Beträge nun genau in der Kindertagesbetreuung ankommen werden. Fazit: Derzeit können wir sicher nur von 550 Millionen Euro ausgehen, die in den Bereich der Kindertagesbetreuung fließen werden.

Wenn man versucht, versöhnlich zu enden, könnte man doch wenigstens darauf hinweisen, dass es für die Studierenden dergestalt eine Verbesserung geben wird, dass das Bafög erhöht werden soll. Auch hier allerdings empfiehlt sich das Studium des Kleingedruckten: »Die Koalition strebt in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bafög zum Wintersemester 2016/17 an.« In einfacher Sprache heißt das, dass das erst einmal nur ein Versprechen ist und zweitens, wenn es denn kommt, erst zum Herbst des Jahres 2016. Insofern sei hier die Bewertung des DGB-Bundesvorstands zitiert: »Die längst überfällige Reform des BAföG und die notwendige Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge soll nun erst Ende 2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Studierenden sechs Nullrunden hinter sich. Mehr als ein halbes Jahrzehnt wurde dann das BAföG nicht den Lebenshaltungskosten angepasst.«

Wie
bereits im Titel auf den Punkt gebracht: Parturient montes, nascetur ridiculus
mus.

Die Notwendigkeit der Beherrschung „höherer Mathematik“ im Allgemeinen und bei der „Mütterrente“ im Besonderen

Nur weil am vergangenen Freitag das „Rentenpaket“ verabschiedet worden ist, sollte man nicht glauben, dass die Diskussionen darüber nun erledigt sind. Vielleicht wird das „hysterische Gejaule“ verstummen, von dem die Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) mit Blick auf die Nörgler und sonstigen Kritiker verächtlich gesprochen hat. Nicht aber der nüchterne Blick und die daraus abgeleiteten Anfragen an das, was die Regierenden der Bevölkerung und dem Rentensystem ins Nest gelegt hat. Nehmen wir als ein Beispiel die so genannte „Mütterrente“, korrekt formuliert die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Bekanntlich wollte man auch hier eine „Gerechtigkeitsverbesserungsoperation“ vornehmen, denn die bisherige Rechtslage hat unterschieden zwischen Kindern, die vor und solche, die nach 1992 das Licht dieser Sozialstaatswelt erblickt haben. Für die einen, die vor dem Stichtag geboren wurden, gab es nur einen Rentenpunkt, für die jüngeren Racker immerhin drei. Nun hat man diese „Gerechtigkeitslücke“ zwar nicht geschlossen, aber immerhin halbiert, denn in Zukunft soll es für die älteren Exemplare zwei, wenn auch nicht drei Punkte geben.

In den westlichen Bundesländern ist ein solcher Punkt vom Juli 2014 an 28,61 Euro wert, im Osten sind es 26,39 Euro. Also bekommt eine – im Regelfall ist es die – Mutter für ein Vor 1992-Westkind 57,22 Euro monatlich bei der Rente cash auf die Hand, für ein entsprechendes Ost-Pendant wären das dann 52,78 Euro. Es soll hier nun nicht darum gehen, dass das Ostkind (immer noch) weniger wert ist als das Westkind, das liegt in der Systematik der unterschiedlichen Rentenwerte begründet. Es soll hier um das berühmte „Kleingedruckte“ gehen, mit dem wir alle schon sicher unsere Erfahrungen im Leben gemacht haben. Stefan Sauer hat das in seinem Artikel Die Mütterrente und das Kleingedruckte aufgearbeitet.

Also, wenn wir mal von der Nur-Halbierung der „Gerechtigkeitslücke“ großzügig absehen, dann ist die Sachlage also klar: Es gibt mehr Geld für die Mütter, die einen Teil ihres Lebens mit der Pflege, Betreuung, Bespaßung und Bildung der kleinen (potenziellen) zukünftigen Beitragszahler verbracht haben. Also eigentlich. Und schon ist wieder da, das „aber“. Denn das „mehr Geld“ »gilt allerdings nur für Frauen, die während der Erziehungszeiten kein oder ein nur geringes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielten. Mütter, die bald nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf einstiegen und gut verdienten, profitieren von der Mütterrente hingegen weniger – und im Extremfall gar nicht. Dies betrifft vornehmlich ostdeutsche Frauen.«

Ups – wie das?

Jetzt braucht der geneigte Leser profunde Kenntnisse der Schulmathematik, um den erläuternden Ausführungen folgen zu können. Hilfsweise ganz langsam lesen und sich Notizen machen:

»Vereinfacht gesagt werden der Rentenpunktwert, der in einem Jahr durch Berufstätigkeit erworben wurde, mit dem Rentenpunkt der Mütterrente verrechnet, wenn bestimmte Obergrenzen überschritten sind. Ein Beispiel: Im Jahr 1975 konnten westdeutsche Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag in den Rentenkassen zahlten, maximal 1,54 Rentenpunkte erwerben. Die Mutter eines 1974 geborenen Kindes, die 1975 aufgrund ihres Arbeitseinkommens 1,2 Rentenpunkte angesammelt hat, erhält für das Erziehungsjahr 1975 daher nicht einen vollen Rentenpunkt, sondern nur 0,34 Punkte – im Westen also nicht 28,61 Euro, sondern 9,28 Euro.«

Also 9,28 Euro sind weniger wert als 28,61 Euro. Das versteht jeder. Und jetzt wieder diese Ostrentner mit ihren ständigen Abweichungen, denn Mitte der 1970er Jahre herrschte der real existierende Sozialismus in der damals noch existierenden DDR und damit auch keine D-, sondern die Ostmark. Man muss als umrechnen:

»Hierfür gibt es die „Umrechnungswerte“, mit denen das DDR-Einkommen mal genommen wird, um auf vergleichbare Westentgelte zu kommen. Der Umrechnungswert für 1975 liegt bei 2,62. Bei einer Frau mit dem damals in der DDR für die Rentenberechnung gängigen Monatseinkommen von 600 Mark werden also 1.576,30 DM als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt (600 mal 2,62). Das Durchschnittseinkommen im Westen lag damals bei 1.817 Mark, wofür es einen Rentenpunkt gab. Für 1.576,30 werden der Frau also 0,87 Rentenpunkte gut geschrieben. Für ihr Kind erhält sie nun eigentlich einen weiteren Punkt. Da die erreichbare Obergrenze 1975 im Westen aber bei 1,54 Punkten lag, werden der Mutter nur 0,67 Punkte für die Mütterrente gut geschrieben (1,54 minus 0,87). Sie erhält nicht 26,39 pro Monat zusätzlich, sondern nur 17,68 Euro.«

Und dann wird noch ein „Sahnehäubchen“ oben drauf gesetzt: »Als wäre all das nicht kompliziert genug, wird diese Rechnerei nur bei Frauen vorgenommen, die nach dem 30. Juni diesen Jahres in Rente gehen. Für alle „Bestandsrentnerinnen“ wird pauschal pro Kind ein Rentenpunkt aufgeschlagen. Sie erhalten also den vollen Punktwert.« Alles klar?

Ja klar – aber 17,68 Euro sind nun mal mehr als 9,28 Euro für unser beispielhaftes Westkind. Die westdeutschen Mütter werden also scheinbar „benachteiligt“ gegenüber den werktätigen Ex-DDR-Mädels, könnte jetzt auch eine Conclusio aus der dargestellten Rumrechnerei sein. Die natürlich nicht wirklich stimmt, denn der aufmerksame Mitrechnet wird natürlich in Erinnerung haben, dass die Westwerktätige über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen verdient hat, während es bei der Ostwerktätigen genau das damalige durchschnittliche Arbeitseinkommen war. Deshalb bekommt die mehr, weil die weniger verdient hat und insofern werden die also eigentlich gleich behandelt. Alles klar?

Was den Fall so „interessant“ macht hinsichtlich seines „logischen Gehalts“: Der „normale“ Bürger wird bislang davon ausgehen, ein Rentenpunkt mehr für ein Vor 1992-Kind ist ein Punkt mehr. Nichts da. Wir haben gesehen, dass der Rentenpunkt im Falle der frühzeitigen Erwerbstätigkeit eindampft auf ein anteiliges Rententeilpünktchen. Das ist – um das hier nur anzumerken – per se nicht unlogisch, denn den vollen Punkt soll es ja als Kompensation für die Nicht-Erwerbsarbeit und der daraus abgeleiteten Beitragszahlungen und korrespondierend Rentenansprüche später gewährt werden. So sind wir konfrontiert mit der Tatsache, dass viele Betroffene offensichtlich (noch) nicht wissen, dass es weniger als einen Punkt in „Nach-dem-30.Juni-Rentenfällen“, geben wird – und die Aufklärung des Durchschnittsbürgers wird didaktisch angesichts der zu berücksichtigenden Parameter auch eine echte Herausforderung werden.

An dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die Bundesrentenministerin Andrea Nahles: Wie viele unlösbare Klausuraufgaben kann der Hochschullehrer für Sozialpolitik aus diesen neuen Regelungswelten konstruieren? Damit schaffen wir jede Durchfallquote, die gewünscht wird, um die Zahl der Studierenden zu reduzieren 😉