Alternativer Drogen- und Suchtbericht fordert eine neue Strategie in der Drogenpolitik

In wenigen Tagen wird der neue Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin wird die gleichsam „offizielle“ Sicht auf Sucht und Drogengebrauch in unserer Gesellschaft entfaltet werden. Damit steht die Bundesregierung, bzw. besser gesagt die so genannte Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in einer durchaus prominenten Reihe an Berichten zu einem Thema, das in der gesellschaftlichen Debatte entweder völlig verdrängt wird oder aber in schrillen Farben dramatisierend-skandalisierend an die Wand gemalt wird.

Derzeit kann man etwas zuspitzend formuliert davon sprechen, dass es eine richtige „Berichterstattungswelle“ gibt. Wer gleich die ganze Welt als Bezugssystem braucht, der wird viele Informationen finden in dem World Drug Report 2014, der von der UNODC, also dem United Nations Office on Drugs and Crime, herausgegeben wird.
Auch die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, EMCDDA) hat eine durchwachsene Bilanz der aktuellen Lage auf dem Rauschgiftmarkt vorgelegt: Europäischer Drogenbericht. Trends und Entwicklungen 2014. »Es gibt in der EU zwar so wenige Todesfälle durch Überdosis wie seit Jahrzehnten nicht. Aber zu Entwarnung gibt es trotzdem keinen Grund« – den Grund benannt Daniel Deckers in seinem Artikel über die Nicht-Entwarnung schon in der Überschrift: Synthetisches Rauschgift auf dem Vormarsch.

Sowohl der Weltdrogenbericht wie auch der von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht – das muss an dieser Stelle deutlich hervorgehoben werden – beschränken sich auf die so genannten „illegalen“ Drogen, das bedeutet aber auch, dass die beiden wichtigsten und von ihrer zerstörerischen Kraft her bedeutsamsten Drogen, also Alkohol und Nikotin, keine Erwähnung finden. Insgesamt arbeitet sich die öffentliche Berichterstattung – wenn überhaupt – an den neuen synthetischen Drogen ab, die sich wie früher Heroin oder Kokain medienwirksam vermarkten lassen. Durchaus bedenklich hingegen ist die generelle Entwicklung, dass über die Drogen- und Suchtproblematik grosso modo immer weniger berichtet wird.  Dazu findet sich in dem Artikel von Daniel Deckers ein interessanter Hinweis:

»Im Unterschied zum Europa der neunziger Jahren vollkommen verschwunden sind sogenannte offene Drogenszenen – und mit ihnen die Bürger, die sich von Junkies belästigt fühlten oder Spritzen auf Kinderspielplätzen fanden. Auch die Übertragung von HIV unter Rauschgiftabhängigen ist heute kaum noch ein Thema. Das nimmt offenbar den Druck von der Politik, sich um das Thema Rauschgift zu kümmern. Deutschland ist dabei keine Ausnahme.«

Vor diesem Hintergrund ist es besonders hervorzuheben, dass nunmehr der erste Alternative Sucht- und Drogenbericht veröffentlicht worden ist. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von mehreren drogenpolitisch progressiv ausgerichteten Organisationen:

akzept e.V. Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitk, Deutsche AIDS-Hilfe und JES Bundesverband (Hrsg.): Alternativer Sucht- und Drogenbericht 2014 

Die Bedeutung  des neuen Berichts liegt darin, dass hier ganz neue, andere Perspektiven auf das Thema eröffnet werden. Hierzu einige Informationen, die man einem Beitrag der Deutschen AIDS-Hilfe entnehmen kann:

»Der Alternative Drogen-  und Suchtbericht umfasst ein breites Themenspektrum von Alkohol- und Tabakprävention für Jugendliche und den Medikamentengebrauch Erwachsener über Ansätze zum Umgang mit dem Konsum von Cannabis und Crystal Meth bis hin zu niedrigschwelligen Hilfsangeboten für Heroinkonsumenten.«

Und dann werden einige Akteure des neuen Berichts zitiert, so beispielsweise

»Professor Heino Stöver, Vorstandsvorsitzender von akzept e.V.:
„In der deutschen Drogenpolitik fehlt eine wissenschaftlich untermauerte Gesamtstrategie mit klaren Zielen. Es gibt eine Lücke zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den staatlichen Maßnahmen. Wir wissen genau, welche Angebote wirken, doch vieles wird politisch nicht umgesetzt. Diese Lücke soll der Bericht schließen. Bund und Länder stehen in der Pflicht, ihre Drogenpolitik am aktuellen Forschungsstand auszurichten.“

Dr. Bernd Werse vom Centre vor Drug Research der Goethe-Universität Frankfurt erläutert:
„Es wird Zeit, den Reformstau in der deutschen Drogenpolitik aufzulösen. Der jahrzehntelange Kampf gegen Drogen zeigt: Das Strafrecht ist nicht geeignet, um Gesundheitspolitik zu betreiben. Repression und Strafverfolgung schaffen nur die Illusion, die Probleme im Griff zu haben und richten in Wirklichkeit viel Schaden an. Zugleich verzichtet die Politik auf simple Mittel im Umgang mit legalen Drogen, etwa ein Verbot von Werbung für Alkohol und Tabak.“

Silke Klumb, Geschäftsführerin der Deutschen AIDS-Hilfe, betont:
„Die Zahl der Drogentoten in Deutschland ließe sich mit einfachen Maßnahmen erheblich senken. Ein Beispiel: Drogenkonsumräume retten Leben, verhindern HIV-Infektionen und weitere Gesundheitsschäden. Trotzdem gibt es solche Einrichtungen in zehn Bundesländern nicht. Menschen in Haft erhalten keine sauberen Spritzen und haben oft nicht einmal Zugang zur Standardbehandlung bei Heroinabhängigkeit, der Substitution. Die Prävention in Deutschland könnte noch erfolgreicher sein: Wirksame Maßnahmen werden nach der Erprobung oft nicht dauerhaft finanziert oder aus politischen Gründen nicht eingeführt.“

Ganz besonders hilfreich für die darniederliegende öffentliche Debatte über Drogenpolitik sind die konkreten Forderungen bzw. Empfehlungen an die Bundesregierung, die in dem neuen Bericht formuliert werden:

So plädieren die Verfasser des Berichts für ein vollständiges Verbot von Werbung für Drogen wie Alkohol und Tabak, für eine Erhöhung der Steuern, eine Erschwernis der Zugänglichkeit zu Tabakprodukten (mehr als 400.000 Zigarettenautomaten in Deutschland sind weltweit einmalig), neben diesen Verschärfungen der Regulierung wird aber auch die Entkriminalisierung des Besitzes von illegalen Drogen für den Eigenbedarf in die Diskussion geworfen, eine Regulierung des Cannabismarktes durch kontrollierte Abgabestellen und legalen Anbau zur Selbstversorgung, eine Verbesserung der Substitutionsbehandlung für Heroinabhängige durch Veränderungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) sowie eine Absenkung der Schwellen bei der Abgabe von Diamorphin (pharmazeutisch erzeugtes Heroin als Substitutionsmedikament).

Das wäre nun schon eine Menge Stoff – fehlt nur noch eine öffentliche Debatte darüber und endlich eine Entideologisierung des Themas.

Der „kleine“ Mindestlohn auf allen Kanälen – und Stille um die „große“ Tarifvertragswelt. Dabei ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen ein viel schärferes Schwert

Der Jesuit und Sozialethiker Friedhelm Hengsbach hat sich zu Wort gemeldet zum Thema Mindestlohn – und sein Beitrag Mindestlohn und Lohnuntergrenzen ersetzen keine Tarifverträge aus dem März dieses Jahres sei hier zur Lektüre empfohlen. Hengsbach – ein Mahner aus der Tradition des Sozialkatholizismus,  der als einer der führenden Sozialethiker in Deutschland gilt – geht einer interessanten Vermutung nach. Hengsbach fragt sich, »ob die Debatte über den Mindestlohn eine Nebenarena darstellt, welche die Aufmerksamkeit von der Funktion und dem Gewicht der Tarifautonomie ablenkt.« Das wäre natürlich mehr als irritierend, ist der Mindestlohn doch ein Bestandteil des so genannten „Tarifautonomiestärkungsgesetzes“ der Bundesregierung, die will damit doch eigentlich die Tarifautonomie stärken.

Schauen wir uns seine Argumentationslinien an:

»Die Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn hat inzwischen ähnlich wie die um ein bedingungsloses Grundeinkommen einen Pegel öffentlicher Erregung erreicht, der sich umgekehrt proportional zum Gewicht und zur Funktion des Tarifvertrags bzw. der Tarifautonomie verhält« (S. 10).

Hengsbach führt dann im weiteren Verlauf seines Beitrags aus, welche wichtigen positiven Funktionen den Tarifverträgen, vor allem den Flächentarifverträgen zukommt – und das nicht nur aus einer engeren ökonomischen Perspektive.

Am Ende entwickelt Hengsbach fünf interessante Hypothesen, die er im Sinne von Anfragen an das „Mindestlohnsystem“ zur Diskussion stellt:

»(1) Die staatliche Intervention in die kollektive Regelung der Arbeitsverhältnisse ist eine hoheitliche Setzung. Eine etatistische Option tritt damit neben eine korporative, zivilgesellschaftliche Option. Im Extremfall löst sie diese gar ab.

(2) Welche Kompetenz der Staat vorweisen kann, um zentral einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu ermitteln, der die personale, regionale und sektorale Vielfalt der Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, bleibt verborgen.

(3) Die Rolle und Funktion, die den staatlichen Vertretern in einer Kommission zukommt, die zudem mit jeweils drei Mitgliedern der Tarifparteien besetzt wird, ist unklar. Soll der Staat als wohlwollender Beobachter auftreten, als Schiedsrichter oder als dritte Kraft, die das allgemeine Interesse vertritt? Der moderne Staat begreift sich häufig als ein Knoten in einem politischen Netzwerk, das von staatlichen Organen, Wirtschaftsverbänden und zivilgesellschaftlichen Akteuren gebildet wird. Im ungünstigen Fall etwa einer Finanzdemokratie ist er selbst Partei oder kooperative Geisel. Unter dem Druck von Lobbyisten aus Banken, Energiekonzernen und Handelsketten sitzt er der Legende einer nationalen Standortkonkurrenz auf. Er wird dann eine nur moderate Lohnentwicklung im Interesse der Exportindustrie empfehlen und die Tarifforderungen der Gewerkschaften ausbremsen.

(4) Gesellschaftliche Funktionen und Institutionen, die verschieden sind, sollten als solche unvermischt und ungetrennt präzisiert werden: Tarifverträge und Tarifverhandlungen sind zivilgesellschaftlich verankert und Bestandteil einer aktiven Beschäftigungspolitik. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn ist Bestandteil staatlicher Sozialpolitik.

(5) Eine arbeitsteilige beschäftigungs- und sozialpolitische Rangfolge lässt sich so skizzieren: Der Staat festigt vorrangig Flächentarifverträge und die Tarifautonomie. Er regelt gesetzlich, dass der Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband automatisch die Tarifbindung folgt. Und der Staat erklärt die Tarifverträge, die von Arbeitgebern und Gewerkschaften personen-, firmen-, branchenbezogen und regional ausgehandelt sind, unter erweiterten Bedingungen für allgemeinverbindlich.« (Hengsbach 2014: 12-13)

Der entscheidende Punkt an Hengsbach Argumentation ist die Nummer (5). Hier geht es um einen weiteren Baustein des „Tarifautonomiestärkungsgesetzes“, in dem der Mindestlohn nur eine Komponente darstellt, die zwar die öffentliche Debatte dominiert, die aber dem Grunde nach wesentlich weniger bedeutsam ist wie die angestrebte Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen.

Auch ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Wiederbelebung des Instruments der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen eine wichtige beschäftigungspolitische Ordnungsfunktion hat, deren Bedeutung angesichts der derzeit alles überlagernden Debatte über einen Mindestlohn völlig verkannt wird. Der entscheidende Unterschied zu einem Mindestlohn, der ja „nur“ eine Lohnuntergrenze darstellt, ansonsten aber alles, was darüber (nicht) passiert, nicht tangiert, führt eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags dazu, dass sich alle Unternehmen in der Branche an die tarifvertraglichen Bestimmungen halten müssen – und die umfassen eben nicht nur eine untere Lohngrenze, sondern eingeschlossen ist das gesamte Tarifgefüge. Konkret habe ich vor kurzem in einem Blog-Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ über die geplante Übernahme eines Real-Marktes durch Kaufland und die Absicht des übernehmenden Unternehmens, zur Vermeidung der Pflichten aus dem Betriebsübergang das Geschäft ein Jahr lang „umzubauen“, um sich auf diesem Wege vor allem der vielen älteren Mitarbeiter entledigen zu können, darauf hingewiesen, dass es zumindestens erhebliche Bremswirkungen geben würde für die permanenten Versuche, im Einzelhandel über Lohndumping und Personalaustausch Kostenvorteile gegenüber den Wettbewerbern zu erringen, wenn der Tarifvertrag dort allgemein verbindlich wäre.

Im „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ wird dazu ausgeführt (vgl. BT-Drs. 18/1558):

»Das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung ermöglicht eine Abstützung der tariflichen Ordnung. Der Nutzung dieses Instruments steht in Zeiten sinkender Tarifbindung das Erfordernis des starren 50 Prozent-Quorums zunehmend entgegen.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet eine Möglichkeit zur Geltungserstreckung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnung. Diese Möglichkeit ist bislang auf einige wenige abschließend aufgezählte Branchen begrenzt. Künftig soll diese Erstreckung zugunsten inländischer und ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen in allen Branchen möglich sein.«

Und weiter:

»Das bisher geltende starre 50 Prozent-Quorum für die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages wird gestrichen. An seine Stelle tritt ein konkretisiertes öffentliches Interesse. Durch das Erfordernis eines gemeinsamen Antrags der Tarifvertragsparteien ist sichergestellt, dass die Sozialpartner eine Abstützung der tariflichen Ordnung für notwendig erachten.«

Diese Neuregelung wäre schon mal eine gewaltige Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation, die dadurch gekennzeichnet ist, dass es kaum noch Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen gegeben hat. Allerdings muss man sehen, dass es auch nach dieser Neuregelung erforderlich ist, dass mit beiden Tarifvertragsparteien im Tarifausschuss Einvernehmen hergestellt werden muss, so dass die Arbeitgeberseite weiterhin eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung blockieren kann, in dem sie sich der Herstellung des Einvernehmens verweigert.

Insofern wäre gerade der Einzelhandel eine wunderbare Gelegenheit für die sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Andrea Nahles, ein wenig „Wiedergutmachung“ zu leisten – denn bis zum Jahr 2000 war die Welt des Einzelhandels eigentlich ganz in Ordnung. Denn bis zu diesem Jahr galt die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags. Dann wurde diese auf Druck der Arbeitgeber von der damaligen rot-grünen Bundesregierung aufgehoben. Seitdem befindet sich der Einzelhandel und vor allem die dort beschäftigten Menschen auf einer Rutschbahn nach unten, denn seitdem lohnt es sich für die einzelnen Unternehmen, zu versuchen, bei den Personalkosten den Konkurrenten nach unten zu entkommen.

In diesem Sinne: Übernehmen Sie, Frau Nahles.

Anything goes? Diese Sichtweise auf „Familie“ wird einigen sehr weh tun, spiegelt aber die Realität. Spannend ist die Frage, was man familienpolitisch daraus (nicht) macht

Bekanntlich ist die Familienpolitik in Deutschland ein vermintes Gelände. Kaum ein Politikbereich ist dermaßen ideologisch aufgeladen wie die Frage, was Familie eigentlich ist, geschweige denn, wie man „die“ Familien mit was genau fördern kann und soll. Das gewaltige Konfrontationspotenzial haben wir im vergangenen Jahr beispielsweise in der Debatte über den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter dreijährigen Kinder sowie den erbitterten Streit um das Für und Wider des „Betreuungsgeldes“ erleben müssen. Vor diesem Hintergrund lässt die folgende Meldung aufhorchen:

»Ein Ehepaar mit Kindern ist eine Familie, so viel ist klar. Für die meisten Deutschen gelten aber auch andere Lebensentwürfe als „Familie“. Daher fordert nun ausgerechnet die Konrad-Adenauer-Stiftung von der Politik, keine Leitbilder mehr vorzugeben – und bricht so mit allem, was Konservativen heilig ist«, schreibt Ulrike Heidenreich in ihrem Artikel mit der überspitzenden Überschrift Vater/Mutter/Kind war gestern.

Es ist ohne Frage richtig, was Heidenreich postuliert: »… wie keine andere Partei ringen CSU und CDU um ein Familienleitbild. Um eine Richtlinie, eine ungefähre Umrahmung dessen, was in der Gesellschaft schon lange zum Leben gehört und das die christlich orientierten Anhänger nicht allzu sehr verstören soll.« Und damit steht die Union nicht alleine – man denke hier nur an die teilweise hanebüchen daherkommenden Klimmzüge der katholischen Kirche, mit ihren Moralvorstellungen auf einem Ozean des kirchenvorschriftswidrigen Verhaltens von 90 bis 99,1% der eigenen Mitglieder zu segeln. Aber auch in der anderen großen Kirche ist das ein ganz heißes Eisen, was die Verantwortlichen zu spüren bekommen haben, als sie den Versuch einer „Orientierungshilfe“ vorgelegt haben zum Thema Familie und zahlreiche Kritik an der angeblichen Untergewichtung der Ehe kassieren mussten (vgl. hierzu EKD: Zwischen Autonomie und Angewiesenheit: Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Gütersloh, Juni 2013).

Insofern sind die Unionsparteien in „guter“ Gesellschaft. Nun aber gibt es – auf dem Papier, der Waffe derjenigen, die mit dem Wort arbeiten (müssen) – Bewegung: »Eine Expertise, die die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung … veröffentlicht, bricht mit so ziemlich allem, was konservativen Politikern bisher heilig war.« Das hört sich interessant an. Es geht um diese Publikation:

Norbert F. Schneider, Sabine Diabaté, Detlev Lück, Christine Henry-Huthmacher: Familienleitbilder in Deutschland. Ihre Wirkung auf Familiengründung und Familienentwicklung, Sankt Augustin: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2014

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) beauftragt, die gegenwärtigen Familienbilder zu eruieren.  Dazu wurden 5.000 Personen im Alter zwischen 20 und 39 Jahren befragt. Zunächst einmal die für alle Traditionalisten wie aber auch Realisten beruhigende Botschaft: Nach wie vor bildet das verheiratete Ehepaar mit Kind bzw. Kindern das Referenzmodell, das zu 100 Prozent mit Familie identifiziert wird. Allerdings – die Studie hat ebenfalls zu Tage gefördert, dass die Menschen zu fast 90 Prozent auch homosexuelle Paare, Patchworkkombinationen oder Alleinerziehende mit dem Familienbegriff verbinden.

»Mit 97 Prozent Zustimmung genieße auch das unverheiratete Paar eine große Akzeptanz. Homosexuelle Paare (88 Prozent) mit eigenen Kindern würden etwas häufiger als Familie definiert als Patchworkfamilien (85 Prozent) oder als die alleinerziehende Mutter (82 Prozent).« (Quelle: Konrad-Adenauer-Stiftung kritisiert Familienpolitik)

Anders ausgedrückt: Die Vielfalt der Familienformen ist in der Bevölkerung nicht nur angekommen, sondern mittlerweile auch tief verankert. Da tut sich ein Teil der Politik wesentlich schwerer. Die Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung transportiert eine klare Botschaft: »Auseinandersetzungen mit „Kampfbegriffen wie Rabenmutter oder Heimchen am Herd“ sollten beendet, der „Familiendiskurs sollte entideologisiert“ werden.« Die Öffnung dessen, was man unter Familie versteht, ist das eine. Die Realität, in der die Menschen leben (müssen), ist eine andere, jedenfalls für viele. Beim Versuch, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, seien junge Frauen heutzutage so zerrissen wie nie zuvor. Auch Väter stünden unter steigendem Druck, zwischen den Erwartungen und den eigenen Ansprüchen der Familie gegenüber, was sich beispielsweise in der Nachfrage nach Elternzeit zumindestens ansatzweise Ausdruck verschafft, während sie auf der anderen Seite konfrontiert sind mit einer weiterhin beharrlich traditionell ausgerichteten Erwerbsarbeitswelt.

Bei der Analyse der Ursachen für die konstant niedrige Geburtenrate wird oftmals – so eine der Thesen in der vorliegenden Studie – der Aspekt vernachlässigt, was in den Köpfen der Betroffenen abläuft. Norbert Schneider, der Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und einer der Autoren der Studie postuliert, dass es keine positiv besetzten Familienleitbilder in Deutschland gebe. Der klassischen Mutter und Ehefrau, die sich um die Kinder, den Haushalt und die Familie kümmert, »wird vorgehalten, dass sie es sich gut gehen lasse oder dass man sie gut ausgebildet habe und sie diese volkswirtschaftlichen Kosten nun verschwende.« Sie wird zunehmend in eine kaum oder gar nicht realisierbare Rechtfertigungsposition für ihr Rollenmodell geschoben. Aber auch ihr Pendant am anderen Ende des Spektrums, also die in Vollzeit berufstätige Mutter, die nach kurzer Unterbrechung ihre Erwerbsarbeit wieder aufnimmt, wird ebenfalls mit erheblichen Anfeindungen bzw. Infragestellungen ihrer Art und Weise zu leben konfrontiert: »Der Aussage „Ein Kleinkind leidet, wenn die Mutter berufstätig ist“ stimmen der Studie zufolge teils mehr als 60 Prozent der Befragten in … Westdeutschland zu. Im Osten Deutschlands sind es nur 34 Prozent«.
»Die oft kulturell vorgegebene Definition dessen, was ein „normales“, „richtiges“ oder „gutes“ Zusammenleben als Paar oder Familie sei, stelle vor allem an Mütter sehr hohe und kaum einzulösende Anforderungen, heißt es in der Studie. Dieser Umstand erschwere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zusätzlich und reduziere sowohl Frauenberufstätigkeit als auch die Bereitschaft zum Kinderkriegen in Deutschland«, kann man in einem anderen Artikel lesen.

Interessant und sicherlich einige Kontroversen innerhalb der Union auslösend wird es natürlich bei den familienpolitischen Schlussfolgerungen, die aus den in der Studie dokumentierten umfangreichen Ergebnissen der Befragungen hinsichtlich der Familienleitbilder abgeleitet werden – und in einigen Medien wird die Berichterstattung über die neue Studie auch nur auf diesen Aspekt verengt, beispielsweise in dem Artikel Konrad-Adenauer-Stiftung kritisiert Familienpolitik. Dort heißt es ziemlich knackig: »Eine Studie der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung stellt der Koalition bei der Familienpolitik ein schlechtes Zeugnis aus – sie fordert Toleranz und rät von der „Hausfrauenehe“ als Vorbild ab.« Auch Heidenreich weist in ihrem Artikel auf die Kritik an der tradierten Familienpolitik, die man der Studie entnehmen kann, hin: »Die derzeitige Familienpolitik sei in hohem Maße zu einseitig an der Ehe orientiert, sie biete oft keine Hilfe bei durch Brüche gekennzeichneten Familienbiografien. Das alles sei nicht mehr zeitgemäß. So profitiert etwa eine kinderlose Ehe vom Ehegattensplittung, nicht aber die nicht eheliche Stieffamilie. Nachdem lange Zeit latent das klassische Bild der Hausfrauenehe bestimmend war, müssten nun Wege gefunden werden, die Wünsche von Vätern nach mehr Familienleben und jene von Müttern nach mehr Berufstätigkeit zu fördern.«

Diese aus der Studie entnommenen Diagnosen werden einigen in den Unionsparteien sicher nicht gefallen: Die Familienpolitik lässt keine strategische Ausrichtung erkennen. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es wenig eindeutige und teilweise widersprüchlich Signale. Die Familienpolitik sei zersplittert. Kritisiert wird, dass wirtschaftliche Interessen deutlich vor denen der Familien stehen und das es an einem „unbedingten Willen“ mangelt, die Arbeitswelt familienfreundlicher zu gestalten.

Man darf an dieser Stelle gespannt sein, ob die neue Studie mit ihren vielen durchaus interessanten Ergebnissen und vor allem familienpolitischen Ableitungen neue Schneisen schlagen kann innerhalb der Unionsparteien. Schneisen in Richtung nicht nur auf ein realistisches Bild von dem, was heute Familie ist bzw. als solche auch wahrgenommen wird, sondern vor allem hinsichtlich einer an diesen vielgestaltigen Familienformen ausgerichteten vernünftigen Förderung vor allem derjenigen Familien, die dringend der Hilfestellung und der unterstützenden Infrastruktur bedürfen. Auf alle Fälle liefert die vorliegende Untersuchung reichlich Material für eine notwendige schrittweise Entideologisierung der zahlreichen Lebensformen, in denen Menschen leben und versuchen, sich durch die Wirklichkeit zu schlagen.