„Vermittlungsskandal 2.0“ bei der Bundesagentur für Arbeit? Nein. Es ist viel schlimmer: Hier geht es um die Systemfrage. Oder: Vom eigentlichen Skandal hinter der Zahlenhuberei

Da gab es am Wochenende so einige, die mit Blick auf die Bundesagentur für Arbeit (BA), wie die „gute Tante Arbeitsamt“ mittlerweile heißt, ein Déjà-vu hatten – nur mit dem Unterschied, dass es sich hierbei nicht mehr nur um das Gefühl handelt, eine neue Situation schon einmal erlebt, gesehen oder geträumt zu haben, sondern um das Auftauchen einiger unangenehmer Beweisstücke aus den Tiefen bzw. Untiefen eines umfassenden Systems der zahlengetriebenen Steuerung. Denn so könnte eine sehr kompakte Definition dessen lauten, was die BA heute darzustellen versucht. Viele ältere Semester fühlten sich an den Anfang des Jahres 2002 katapultiert, als der so genannte „Vermittlungsskandal“ über die damalige Bundesanstalt für Arbeit hereinbrach, der neben dem durch eine Welle an kritischer Berichterstattung verursachten Rücktritt des damaligen BA-Präsidenten Jagoda auch zur Einsetzung der „Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ mit dem damaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz an der Spitze geführt hat – mit den bekannten Folgen. Man muss sich bewusst machen, dass das, was die BA heute ist (oder sein möchte) eine unmittelbare Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2002 ist und nur vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.
Irgendwie erschien es im ersten Augenblick wie ein zynischer Treppenwitz der Geschichte, dass die Antwort auf den „Vermittlungsskandal“ des Jahres 2002 im Jahr 2013 an einem neuen „Vermittlungsskandal“ scheitern könnte, denn natürlich wurden nach den Vorwürfen sofort Überlegungen laut, wie es denn mit der personellen Verantwortung an der Spitze der Bundesagentur für Arbeit aussehen sollte und müsste.

Aber der Reihe nach. Ausgelöst wurden die aktuell schweren Fahrwasser, in die die Bundesagentur für Arbeit geraten ist, durch einen längeren Artikel im SPIEGEL: Dahlkamp, J. et al.: Mit allen Mitteln, in: DER SPIEGEL, Heft 26/2013, S. 30-36. Bereits am Sonntag veröffentlichte „Spiegel Online“ unter der Überschrift „Arbeitsagentur manipuliert Vermittlungsstatistik“ eine Kurzfassung des Artikels, der in der Print-Ausgabe des Magazins erschienen ist. Der SPIEGEL bezieht sich auf die Erkenntnisse aus einem seit Monaten unter Verschluss gehaltenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs mit dem staubtrocken daherkommenden Titel: „Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Steuerung der Zielerreichung in den strategischen Geschäftsfeldern I und Va“.

Der Originalbericht trägt das Datum 7. November 2012. Aber der enthält einige Sprengsätze für die Führungsspitze der BA, die vom SPIEGEL freigelegt wurden. Die Kernaussage – die noch vertiefend zu behandeln sein wird – lautet: »Vermittelt wird nur, wer leicht vermittelbar ist: Der Bundesrechnungshof wirft der Agentur für Arbeit … vor, nach diesem Prinzip eine bessere Erfolgsbilanz vorzutäuschen. Besonders Langzeitarbeitslose würden schlecht betreut«. Das ist starker Tobak, wird aber anhand der vom Bundesrechnungshof zusammengestellten Befunde nachvollziehbar.

Der Rechnungshof hatte in einer Stichprobe sieben der 156 Arbeitsagenturen sowie sieben Regionaldirektionen drei Monate lang untersucht. „Die Tatsache, dass wir in allen geprüften Agenturen Fehlsteuerungen festgestellt haben, zeigt, dass es sich um ein grundsätzliches Problem handelt“, heißt es im Fazit des Rechnungshofes.

Welche konkreten Vorwürfe werden vorgetragen? Die folgende Zusammenstellung bezieht sich auf den Artikel „Mit allen Mitteln“ aus der Print-Ausgabe des SPIEGEL. Eines muss an den Anfang gestellt werden: Es geht um das „Herz“ der neuen, „modernen“ BA – um die Zielsteuerung und die Kontrolle der Zielerwartungen innerhalb der großen Maschine. Es geht um Zahlen, alles dreht sich um diese Zahlen: Was die Vermittler tun, wird gezählt, beziffert, und am Ende sind es die Zahlen, nicht die Schicksale dahinter, die über alles entscheiden: Ob die jeweilige Agentur die Zielvorgaben von oben schafft, aus der Regionaldirektion und der Zentrale in Nürnberg. Ob sie damit im Vergleich zu anderen Agenturen vorn oder hinten liegt, so der SPIEGEL-Artikel.
»Nürnberg gibt der Regionaldirektion die Ziele vor, die Direktion der Agentur, die jedem Teamleiter, der Teamleiter jedem Vermittler. Die Ziele … könne man, je nach Temperament, entweder „sehr hoch“ oder aber „Wahnsinn“ nennen, trotzdem: Sie sind die Norm, das Gesetz, die Heilige Schrift, der sich in der Behörde alle unterordnen« (S.34). Um die Zahlen zu erreichen bzw. herzustellen wird in den unteren Etagen mit Druck gearbeitet und bei den Führungskräften ab Teamleiter aufwärts gibt es – bei Planerfüllung – Prämien. Das soll motivieren.

Schauen wir uns die im SPIEGEL-Artikel genannten Beispiele aus dem Rechnungshof-Bericht genauer an:

Eine der Zielgrößen ist die „Arbeitslosigkeit in Tagen“. Eine Agentur bzw. ein Team hat ein Problem, wenn es viele „Langläufer“ gibt, denn die versauen den Schnitt. Gott sei Dank gibt es hier einen Ansatzpunkt zur „Korrektur“ dieses Problems, z.B. IFLAS, ein »Sonderprogramm, eigentlich gedacht, um Arbeitslose wieder fit für den Berufseinstieg zu machen. Aber worauf es jetzt ankommt: Wer an IFLAS teilnimmt, zählt nicht für den Schnitt.« Also „motiviert“ man Arbeitslose, an einem der Qualifizierungskurse teilzunehmen, z.B. einen PC-Kurs, auch wenn der betroffene Arbeitslose kurz vor der Rente steht und es keine Arbeit mehr für ihn geben wird. Insofern kann man – zynisch gesprochen – nicht von „sinnlosen Maßnahmen“ sprechen, diese Kurse machen in der Welt der BA-Zahlen schon Sinn, denn die Teilnehmer zählen nicht mit bei der Messung der Arbeitslosigkeitsdauer.
Bei dem ausgefeilten System der Zielsteuerung in der BA geht es um Punkte, die man sich unten, an der Front, erarbeiten muss – und unterschiedliche Erfolge werden unterschiedlich bepunktet. Da gibt es mal viele und mal wenige Punkte. Darüber setzt man Anreize, sich auf die hoch bepunkteten Maßnahmen auszurichten und darüber steuert man dann das Verhalten der eigenen Mitarbeiter.

Zwei Wege werden in dem Bericht des Rechnungshofes identifiziert und kritisiert:

1.) »Die Agenturen kümmern sich, so der Rechnungshof, vor allem um die gefragten Kunden, die vermutlich auch ohne ihre Hilfe eine Stelle bekämen, und um die gefragten Stellen, für die man nicht lange nach Bewerbern suchen muss. Konzentration aufs leichte Geschäft und die Problemfälle links liegen lassen – für den Rechnungshof eine Missachtung des gesetzlichen Auftrags (S. 31). Hier geht es um Rosinenpickerei oder „Creaming“-Effekte. Verdeutlich wird das an den „Job-to-Job“-Kunden. Dabei handelt es sich um Personen, die sich in einem gekündigten, befristeten oder von „Arbeitslosigkeit bedroht“ Arbeitsverhältnis befinden – und nach den Rechtsvorschriften des SGB III müssen sie sich nach der Kündigung bzw. drei Monate vor dem Auslaufen des Arbeitsvertrags bei der Arbeitsagentur melden, die sie zumeist als „arbeitsuchend“ führt. Der Grundgedanke dieser Regelung war wie so oft in diesem Bereich ein guter: Wenn die Arbeitsvermittlung schon vor dem faktischen Eintritt der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit bekommt, nach einer anderen Beschäftigung zu suchen, dann kann die Arbeitslosigkeit  durch dieses Suchfenster vielleicht sogar vermieden werden. Eigentlich eine sinnvolle Sache. Und da es sich bei diesen „Job-to-Job“-Kunden nicht selten um „gute Risiken“ handelt, die sich gut wieder unterbringen lassen, hat man eine Vermittlung dieser Menschen mit einem hohen Punktwert bei der Messung des Zielerreichungsgrades – von dem u.a. die Leistungsprämie abhängig ist – ausgestattet. Nur wie so oft im Leben gibt es solche und solche unter dieser „Kundengruppe“ – sozusagen „Sahnekunden“ und „Kaffeesatzkunden“. Und an dieser Differenzierung setzt die Rosinenpickerei bzw. das „Creaming“ ein: »Die einen erhalten noch am selben Tag ein Gespräch mit ihrem Vermittler, die anderen erst in sechs Wochen. Die einen danach jede Woche, die anderen nie mehr … fast alle untersuchten Agenturen (hatten) einen Sofortzugang für diese Superkunden eingerichtet: Sie gingen gleich am ersten Tag direkt vom Empfangstresen zur Vermittlungskraft, von dort zum Arbeitgeber-Service, der die offenen Stellen verwaltet … Doch das galt eben nur für die Top- Kunden. Umgekehrt „schlossen die meisten Agenturen bestimmte Kundengruppen vom Sofortzugang aus“, beobachteten die Rechnungsprüfer. Und zählten die Unbeliebten auf: Ungelernte ohne Führerschein, Bewerber mit angeschlagener Gesundheit und Ältere, je nach Agentur mal ab 50 Jahren, mal ab 55, 58 oder 60. Die bekamen erst später einen Termin und danach manchmal keinen zweiten mehr, bis sie zu Hartz-IV-Empfängern wurden« (S. 33)

»Das ist die Kehrseite des Creaming: Wer nicht Sahne ist, wer mehr Arbeit macht, wer nicht schnelle Punkte bringt oder nur das Pech hat, in der falschen Zielkategorie zu hängen, der hat von der Agentur nicht mehr viel zu erwarten.« In dem Bericht der Rechnungsprüfer findet sich der Hinweis, dass für mehr als die Hälfte aller Langzeitarbeitslosen in den untersuchten drei Monaten kein einziger Stellensuchlauf durchgeführt worden ist. Und zu 47% von dieser Gruppe wurde nicht mal ein ernstzunehmender Kontakt aufgenommen.

Der hier entscheidende Punkt: Das beklagte Creaming ist eine systemische Konsequenz aus der Tatsache, dass seitens der BA-Zentrale vorgegeben wurde, dass jede Integration (in irgendeine Arbeit) den gleichen Wert zugewiesen bekommt. Nun muss man keine Studie machen, um zu erkennen, dass dies natürlich Unsinn ist, denn die eine Vermittlung geht schnell von der Hand, während man bei einem anderen große Mühen auf sich nehmen muss, um ihn in neuer Beschäftigung zu platzieren. Die Gleichwertigkeitsvorgabe führt nun aber dazu, dass sich die Vermittlungskräfte auf die „leichteren“, also marktgängigen Kunden fokussiert und die „schwereren Fälle“ außen vor lässt. Insofern handelt die BA betriebswirtschaftlich gesehen effizient, aber sozialpolitisch gesehen treibt sie die Polarisierung zwischen den „guten“ und „schlechten“ Risiken voran.

2.) Der SPIEGEL spricht mit Blick auf den zweiten Weg gar von „Betrug, Täuschung“. Auch heute werden wieder „in großem Stil Vermittlungen simuliert“, so der Artikel (S. 31). Da gibt es unterschiedliche Ausformungen. Da wäre das Beispiel Leiharbeit: »Liebste Arbeitgeber deutscher Job-Vermittler sind Zeitarbeitsfirmen. Von den knapp 510 000 besetzten Stellen im Jahr 2011 entfielen gut 190 000 auf die Rein-und-Raus-Branche, also mehr als ein Drittel. Zum Vergleich: In der deutschen Wirtschaft sind nur drei Prozent der Beschäftigen Zeitarbeiter.« Der Aufwand für eine „Integration“ in Leiharbeit ist sehr überschaubar, aber die Einstellung als Leiharbeitnehmer zählt als Integration in Erwerbsarbeit (auch wenn diese nach zwei Monaten wieder mit einer Entlassung beendet wird, weil es ausreicht, dass eine Beschäftigung von sieben Tagen vorliegt, damit man eine „Integration“ buchen kann) genau so wie eine höchst aufwendige Integration z.B. eines älteren Arbeitslosen mit einer gesundheitlichen Einschränkung in ein Handwerksunternehmen.
Als „knallharten Statistikbetrug“ wertet der SPIEGEL-Artikel die Strategie, die Nenner-Größe bei der Berechnung der Erfolgsquoten zu verkleinern nach dem Motto: »Wie werde ich Kunden los? Vor allem die Sorte, die sich nicht gut vermitteln lässt.« Dafür gibt es dann beispielsweise die Masseninformationsveranstaltungen. »Dafür werden die 37-jährige Hausfrau oder der 50-Jährige mit angegriffener Gesundheit regelmäßig mit 100 anderen zum selben Termin eingeladen. Bis sie so genervt sind, dass sie einmal nicht kommen, und schon meldet die Agentur sie aus dem Bestand ab« (S. 34). Ein anderes Beispiel – und wieder an die „Job-to-Job“-Vermittlung ansetzend – bezieht sich auf Auszubildende am Ende der Lehre: »… ob die jungen Leute hinterher im Betrieb übernommen werden oder in einen anderen wechseln, beides gilt als erfolgreiche „Job to Job“-Vermittlung“. Einzige Bedingung: Die Damen und Herren von der Agentur müssen die Jugendlichen irgendwie dazu bringen, sich vorher arbeitsuchend zu melden.« In dem Artikel wird auch berichtet von Agenturen, »die Fragebögen in den Berufsschulen austeilen: Wer ankreuzt, dass er von seiner Firma übernommen wird oder woanders eine feste Zusage hat, landet demnach im Behördencomputer, unter „arbeitsuchend“. Bis zu dem Tag, an dem er Geselle wird und der Vermittler das als Erfolg der Behörde im Computer erfasst. Und die anderen Fragebögen? Die von denen, die nichts in Aussicht hatten? „Die werden gleich weggeschmissen.“«

In der Gesamtschau muss man natürlich den Eindruck gewinnen, hier läuft vor unseren Augen ein neuer, veritabler Skandal ab, hier werden offensichtlich Erfolgsindikatoren „produziert“ bzw. „aufgehübscht“, aber bei allem Kopfschütteln angesichts der Information darüber, womit sich erwachsenen Menschen offensichtlich den lieben langen Tag beschäftigen können bzw. müssen – fairerweise sollte die Bewertung lauten: Nein, das ist kein Skandal, erst recht kein neuer, sondern eine zwangsläufige Folge, eine nicht vermeidbare Auswirkung einer sich über das eigentliche Kerngeschäft legenden zahlengetriebenen Steuerung, die sich abzuschließen versucht von den Irritationen, die aus der Außenwelt in die Agentur kommen könnten und die durchaus effizient versucht, die eigenen Maßstäbe immer besser zu erreichen, koste es, was es wolle. Hierin unterscheidet sich die BA in keiner Weise von vielen anderen, gerade börsennotierten Unternehmen mit ihrer dort ebenfalls wirkenden Kombination aus Controlling-Dominanz und Fokussierung auf die Realisierung kurzfristiger (scheinbarer) Erfolge, die man zahlenmäßig abbilden kann.

Niklas Luhmann, der große Systemtheoretiker der Soziologe, hätte heute seine Freude an der BA, er würde sie sicher in einem seiner Werke verewigen. Mit Luhmann assoziiert man seine Beschreibung „selbstreferentieller Systeme“. Selbstbezügliche Systeme stabilisieren sich durch die Bezugnahme auf sich selbst und schließen sich darin von ihrer Umwelt ab. Dadurch gewinnen sie Beständigkeit und ermöglichen Systembildung und Identität. Selbstreferenzielle Systeme sind „operational geschlossen“. Auch der SPIEGEL-Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass die von den Rechnungsprüfern und Insidern berichteten Strategien und Maßnahmen »Merkmale eines in sich geschlossenen Systems (aufweisen), auf Höchstleistung gedrillt, überzüchtet.«

Und was sagt Nürnberg?
„Ich muss fordern, dass man die Erfolge fortsetzt. Wir haben bewiesen, dass wir in unseren Zahlen fast jedes Jahr ein bisschen besser geworden sind …“ (F.-J. Weise)

Die Reaktion der Führungsspitze der Bundesagentur für Arbeit kann Hinweise geben auf den Grad der „operationalen Schließung“ dieser Institution.

Direkt nach der Veröffentlichung der Vorwürfe bekam der Chef der BA, Frank-Jürgen Weise, die Möglichkeit, in einem Interview mit Spiegel Online Stellung zu nehmen. Das Interview wurde bezeichnenderweise betitelt mit „BA-Chef Weise räumt „Fehlsteuerungen“ ein„. Hier einige Auszüge aus seiner Argumentation bzw. besser: aus seiner Sicht der Welt:

»Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Statistik, in den Finanzen und die Controlling-Zahlen zeigen eine kontinuierliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr.» Und zu den Vorwürfen des Bundesrechnungshofs führt er aus: »Diese Fälle sind punktuell, aber wir nehmen sie sehr ernst. Es gibt Agenturen, die durch die Vorgaben überfordert sind.«

Und das folgende Zitat von Weise zeigt in aller Deutlichkeit seine Sichtweise, dass es die einzelnen Mitarbeiter vor Ort sind, die schuld seien an dem, was jetzt mal wieder an die Öffentlichkeit gespült worden ist: »Es gibt Menschen, die kommen mit diesem System der Forderung, der Transparenz nicht klar.« Da zieht sich der Chef zurück und macht die da unten verantwortlich. Schlechter Stil, mindestens. Und auch sachlich falsch, wenn man begreift, dass es sich hier um die Folgen eines Systems handelt, das man gut oder schlecht finden kann, das aber nicht reduziert werden darf auf Einzelfälle, wenn es unangenehme Anfragen an das System gibt.

Jetzt sind wir schon am Kern seiner Abwehrstrategie angekommen:
1. ) Wenn, dann handelt sich um Einzelfälle und 2.) Wenn es partiell so etwas gegeben hat, dann waren die Mitarbeiter vor Ort „überfordert“.

Auf die Frage nach dem im Prüfbericht beschriebenen und dokumentierten Fällen einer Differenzierung der „Kunden“ in „Sahne“- und „Kaffeesatz“-Kunden antwortet Weise – und das sollten wir uns merken: »Es kann doch nicht darum gehen, dass wir Menschen unterschiedlich behandeln.« Genau das wurde gerade aufgedeckt.

Auf die Frage, wie es denn jetzt weiter geht, offenbart sich der eigentliche Skandal hinter der Zahlenhuberei:

»… wir bearbeiten die Themen hier bei uns im Haus … Indem wir immer wieder an der Feinjustierung eines Zielsystems arbeiten«.

Genau das ist das Problem: Die BA ist kein Logistik- oder sonstiges Unternehmen, Herr Weise, dass man mit Hilfe externer Unternehmensberater von Roland Berger oder von wem auch immer führen kann, abgeschottet von der Umwelt, sondern eine Sozialbehörde, auch wenn das sicher für manche in der BA von heute wie ein Terminus von Untoten klingen mag. Die BA hat sich dem öffentlichen Diskurs zu stellen und muss endlich zulassen, dass auch von außen mitdiskutiert wird an der Frage, was denn der Auftrag der BA ist und wie man dann, nachdem man das fixiert hat, die Auftragserfüllung messen kann, wenn man es denn überhaupt kann. Und sie muss sich kritischen Anfragen stellen, die sich in einem zentralen Punkt verdichten lassen: Wozu braucht man diese Behörde, wenn sie sich fokussiert auf die „marktnahen“ Kunden, die es auch ohne ihre Hilfe schaffen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren – und wie kann man sicherstellen, dass der sozialpolitische Auftrag der BA wieder mit Leben gefüllt wird.

Immerhin liegt der Bericht des Bundesrechnungshofes schon seit dem vergangenen Jahr in Nürnberg. Man habe seitdem eifrig an den Konsequenzen, die daraus zu ziehen seien, gearbeitet, bis jetzt, im Juni des Jahres 2013 der Bericht an die Öffentlichkeit gekommen ist. Und wie sehen diese aus? Dazu gibt es erste Hinweise in dem Beitrag „Wir sind kein Betrügerladen„:

»Im Kern geht es bei der BA-Reform darum, dass die Vermittlung von schwierigen Fällen ab 2014 höher bewertet wird. Die Nürnberger Behörde hat dabei drei Gruppen und Merkmale definiert, für deren Vermittlung es ein Extra-Plus geben soll.
• Wenn ein ehemaliger Arbeitsloser auch nach mehr als sechs Monaten noch einen Job hat.
• Wenn die Vermittlung in einen kleinen oder mittelständischen Betrieb erfolgt.
• Wenn ein Arbeitsloser mit Hauptschulabschluss eine Stelle bekommt.«

Ein Schritt vor, aber elegant der eigentlichen Grundsatzfrage ausgewichen. Soll man eine Sozialbehörde so steuern? Macht das Sinn? Welchen Sinn machen Prämien für die Erreichung irgendwelcher quantitativer Zielquoten? Keine Antwort aus Nürnberg.

Welche Auswirkungen – um noch auf einen weiteren Aspekt hinzuweisen – haben die Diskussionen hinsichtlich der Zielsteuerung der Arbeitsagenturen auf die der Jobcenter, zumindest auf die, wo die BA in den „Gemeinsamen Einrichtungen“ mit den Kommunen agiert? Denn man muss es an dieser Stelle wieder in Erinnerung rufen: Die 156 Arbeitsagenturen sind keine Jobcenter und die 410 Jobcenter sind keine Arbeitsagenturen, so merkt es das BIAJ richtigerweise an. Wie gehen wir dort, in der Hartz IV-Welt, mit der Frage nach dem sozialpolitischen Auftrag um? Und wären die Ereignisse nicht Grund genug, wieder einmal die unangenehme Grundsatzfrage aufzuwerfen, wie wir mit der „Achillesferse“ der deutschen Arbeitsmarktpolitik – also der Trennung der Rechtskreise SGB III und II und ihre Abbildung in getrennten Institutionen – umgehen wollen? Macht das alles noch Sinn? Werden hier nicht Verschiebe- bzw. Abschiebebahnhöfe produziert, gegen die die alte Welt aus Arbeits- und Sozialämtern als eine heile Welt daherkommt?

Fragen, notwendige Fragen – aber offensichtlich interessiert sich auch die Medienberichterstattung kaum noch für das Thema. Man ist bereits nach wenigen Tagen zum nächsten Ort des Geschehens aufgebrochen, wo die nächste Sau durchs (sozialpolitische) Dorf getrieben wird. Zurück und allein bleibt eine Institution, die nicht mehr die „gute Tante Arbeitsamt“ ist und dies auch heute nicht mehr sein sollte, die man aber auch nicht alleine lassen darf in den Händen controllingverliebter Unternehmensberater, die etwas gestalten und verändern, was ein öffentliches Gut darstellt – und dabei noch nicht einmal Rechenschaft ablegen müssen, was aus ihrer Welt der Powerpoint-Folien in die freie Wildbahn entlassen wird.

Droht ein sozialer „Wohn-Abstieg“ für viele Rentner?

(Zunehmende) Altersarmut ist ein großes Thema – die einen spielen das heute schon vorhandene Ausmaß an Altersarmut herunter und argumentieren, noch nie sei es einer Rentnergeneration so gut gegangen wie der von heute, was im Durchschnitt auch stimmt. Aber es gibt eben auch gegenwärtig schon viele, die unter dem Durchschnitt leben (müssen). Und alle seriösen Prognosen zeigen, dass es angesichts der erheblichen Eingriffe des Gesetzgebers in die Mechanik der Rentenformel zu einem erheblichen Anstieg der Altersarmut unter einem Teil der älteren Menschen in den vor uns liegenden Jahren kommen muss, wenn man nicht fundamentale Veränderungen im Rentensystem vornimmt.
Vor diesem Hintergrund sind die alarmierenden Meldungen über einen drohenden sozialen „Wohn-Abstieg“ für viele Rentner zu lesen, denn der »Wohnungsmarkt ist auf die steigende Zahl älterer Menschen nicht vorbereitet. Es fehlt an barrierearmen Wohnungen. Ebenso an kleinen Wohnflächen«, so der Deutsche Mieterbund in der Pressemitteilung „2,5 Mio. Senioren-Wohnungen fehlen – Pflegekosten-Explosion droht„. Ausgelöst wurde die Berichterstattung über dieses Thema – das es  sogar auf die Titelseite der BILD-Zeitung geschafft hat, die in der ihr eigenen Art ihre Leser mit der Ansage konfrontiert: „So rutschen Rentner in die Wohnungsarmut. Jeder Vierte ist 2035 auf Grundsicherung angewiesen“ – durch die Veröffentlichung einer Studie des Pestel-Instituts in Hannover.

Die Studie, das muss man wissen, wurde in Auftrag gegeben vom Bündnis „Wohnen65plus“, einem Zusammenschluss unterschiedlicher Verbände. Dazu gehören: der Deutsche Mieterbund (DMB), der Sozialverband VdK Deutschland, der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB), die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) und der Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB). Es handelt sich hierbei also um Verbände, die alle aus ihrer jeweiligen Perspektive ein Interesse haben, dass mehr Wohnungen gebaut oder umgebaut werden.

Jonas Rest berichtet in seinem Artikel „Die graue Wohnungsnot“ über die wichtigsten Erkenntnisse, die man aus der Studie ziehen kann: »Es fehle massenhaft an altersgerechten Wohnungen und kleinen Wohnflächen, die sich auch noch Menschen in Altersarmut leisten können, heißt es in der Untersuchung.« Pestel-Studienleiter Matthias Günther wird mit den Worten zitiert: „Es gibt eine graue Wohnungsnot“. Die Zahl der Rentner werde »bis zum Jahr 2035 um 40 Prozent gegenüber heute zunehmen. Es ist die Babyboomer-Generation, die dann in Rente geht – und viele von ihr werden auf den Staat angewiesen sein, um zu überleben. Niedriglöhne, prekäre Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit führen dem Institut zufolge dazu, dass in den kommenden zwanzig Jahren mehr als jeder vierte Rentner von Altersarmut betroffen sein wird. Gegenwärtig sind es rund drei Prozent.«
In der bisherigen Wohnung zu bleiben wird für viele Rentner zum Luxus werden, den sich immer weniger leisten werden können. Aber wenn sie dann umziehen müssen, werden sie erhebliche Schwierigkeiten bekommen, eine altersgerechte Wohnung zu finden.

Das Pestel-Institut hat in seiner Studie berechnet, »dass in Deutschland in den nächsten acht Jahren 2,5 Millionen zusätzliche barrierefreien Wohnungen eingerichtet werden müssten – allein in Berlin fehlen 100.000 solcher altersgerechter Wohnungen. Kritisch ist oft der Zugang zur Wohnung oder das Bad, in dem die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt werden müsste.«
Der Umbau zu einer barrierearmen Wohnung kostet durchschnittlich 15.600 Euro – eine Investition, die sich bereits nach zwei Jahren auszahlen würde. Nach zwei Jahren, wenn man berücksichtigt, dass ansonsten höhere Pflegekosten durch die oftmals notwendig werdende stationärer Betreuung und Pflege anfallen würden.

Um den erforderlichen altersgerechten Wohnraum verfügbar zu machen, sind natürlich erhebliche Investitionen erforderlich. Für die fehlenden 2,5 Millionen Wohnungen, eine Größenordnung übrigens, die auch vom Bundesbauministerium in einer anderen Studie bestätigt wird, müssten Gesamtinvestitionen in Höhe von 39 Milliarden Euro getätigt werden. Der Deutsche Mieterbund weist in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass das Pestel-Institut auch das Fördervolumen beziffert hat, um diese Gesamtinvestitionen realisieren zu können:

»540 Millionen Euro jährlich in den kommenden acht Jahren. Studienleiter Matthias Günther erläutert: „Ein Förder-Euro zieht etwa acht Euro an privaten Investitionsmitteln nach sich. Für eine 39-Milliarden-Euro-Investition muss der Staat also eine 4,33-Milliarden-Euro-Förderung schaffen – in diesem Fall verteilt auf acht Jahre.“«

Die bisherige Bundesregierung hat in den vergangenen vier Jahren zwar semantisch dem Bedarf an altersgerechten Wohnraum zugestimmt, sich aber faktisch anders verhalten, zumindest, wenn es um das liebe Geld geht: Die jetzige Bundesregierung hat sich gewissermaßen vom altersgerechten Bauen und Sanieren verabschiedet und den KfW-Fördertopf für das Programm „Altersgerecht umbauen“ von ursprünglich 100 Millionen Euro jährlich auf Null gesetzt.

Wenn man die eigentlich notwendigen Investitionen in den altersgerechten Umbau von Wohnungen verbindet mit dem Eindampfen des sozialen Wohnungsbaus – dann wird immer deutlicher erkennbar, dass wir eine gewaltige „Wohnungsfrage“ bekommen werden.

Immer diese „Rente mit 67“

Die „Rente mit 67“ ist ein heißes Eisen in Deutschland.Auf der einen Seite stehen vor allem die Gewerkschaften, die Sturm gelaufen sind und immer noch laufen gegen die Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung, auf der anderen Seite wird argumentiert, dass angesichts der demografischen Entwicklung, zu der auch eine längere Lebenserwartung gehört, eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters nicht zu vermeiden sei, wolle man nicht das Rentensystem an die Wand fahren.

Aus der Perspektive eines „zynischen Realismus“ kann man die „Rente mit 67“ charakterisieren als ein Instrument, um die Rentenleistungen zu kürzen. Denn das gesetzliche Renteneintrittsalter, ab dem man abschlagsfrei die Rente beziehen kann, ist ja nicht automatisch das faktische Alter, in dem die Betroffenen in den Rentenbezug überwechseln. Und wenn sie vorher in den Ruhestand – freiwillig oder zwangsweise – wechseln, dann sind sie konfrontiert mit lebenslang wirkenden Abzügen von der Regelaltersrente.

Nun muss man der Fairness halber aber auch erwähnen, dass die „Rente mit 67“ nicht ab sofort gilt, sondern wir sind am Anfang eines seit 2012 laufenden schrittweisen Einstiegs in eine Anhebung der Regelaltersgrenze, die im Jahr 2030 das 67. Lebensjahr erreichen wird. Das ist natürlich nicht zufälligerweise der Geburtsjahrgang 1964, also der geburtenstärkste Jahrgang, den dieses Land gesehen hat, gleichsam die Bugwelle der Babyboomer-Generation.

Nun zeigt eine neue, repräsentative Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) bei knapp 5.000 Beschäftigten (DGB-Index Gute Arbeit: Arbeitsfähig bis zur Rente): Die Arbeitnehmer selbst sehen die Frage, ob sie selbst bis 67 durchhalten können, unterschiedlich. Immerhin 42 Prozent rechnen damit, dass sie unter ihren derzeit geltenden Arbeitsbedingungen bis zu ihrer Regelaltersgrenze durchhalten. Knapp die Hälfte (47 Prozent) ist nicht so optimistisch und glaubt nicht daran. Thomas Öchsner schreibt in seinem Beitrag „Furcht vor der Rente mit 67„: Männer glauben eher als Frauen, dass sie die neue Regelaltersgrenze erreichen werden.

»Entscheidend aber ist der Beruf: Nur in einem Drittel der Branchen hält es mehr als die Hälfte der Beschäftigten für wahrscheinlich, dass sie die Regelaltersgrenze erreichen, etwa in der Chemieindustrie, in der öffentlichen Verwaltung oder im Wissenschaftssektor. Besonders gering ist der Anteil im Gastgewerbe, im Sozialwesen, bei den Leiharbeitern oder Reinigungskräften. Hier erwartet nicht einmal ein Drittel der Beschäftigten, die Arbeitsfähigkeit bis zur neuen Regelaltersgrenze zu erhalten.«

Nun könnte man als Vertreter des optimistischen Lagers argumentieren, dass wir uns doch schon längst auf dem Weg zur Rente mit 67 befinden: »2012 waren Menschen, die erstmals die Altersrente bezogen, 64 Jahre alt. Das Eintrittsalter in die Rente steigt seit Jahren an, 1996 lag es noch bei 62,3 Jahren.« Geht doch, ließe sich an dieser Stelle formulieren. Aber Öchsner hat gleich ein „aber“: »Viele der Ruheständler, die erstmals eine Altersrente bekommen, waren vorher arbeitslos, krank, nicht erwerbstätig oder zahlten nicht mehr aktiv in die Rentenkasse ein … Statistiken der Deutschen Rentenversicherung (zeigen): So gingen – ob freiwillig oder gezwungenermaßen – im vergangenen Jahr 39,3 Prozent der 650.000 neu dazugekommenen Altersrentner vorzeitig in den Ruhestand.«
Unter der Gruppe der vorzeitig in den Ruhestand eingetretenen Menschen muss ein ganz besonderes Problem angesprochen: Seit Mitte der 1990er Jahre ist der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um über zwölf Prozent gesunken. 2011 lag er mit monatlich 596 Euro deutlich unterhalb des steuerfreien Existenzminimums von seinerzeit 667 Euro (vgl. hierzu und möglichen Lösungsansätzen: Johannes Steffen: Erwerbsminderungsrenten im Sinkflug. Ursachen und Handlungsoptionen, Bremen, Mai 2013 sowie IAQ: Erwerbsminderungsrenten: Strukturen, Trends und aktuelle Probleme, Duisburg, 2012 und IAQ: Erwerbsminderung und Arbeitsmarkt: Arbeitslosigkeit und regionale Unterschiede prägen Zugänge in Erwerbsminderungsrenten, Duisburg, 2012).

Wer sich fundierter über die Entwicklungen an der Schwelle zwischen Erwerbsleben und Ruhestand informieren möchte, der wird sicher fündig beim „Altersübergangs-Report“ des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (IAQ).

Burger-Brater kriegen jetzt noch mehr Feuer – Naujoks, der Vollstrecker der Arbeitgeber, ante portas

Die einen hassen es, die anderen lieben es – auf alle Fälle gehen viele zu den Burger-Bratern wie McDonald’s oder Burger King, um eine bestimmte Variation von Essen zu sich zu nehmen. Und immer wieder wird dieser Teil des Gaststättengewerbes auch angesichts der dort herrschenden Arbeitsbedingungen thematisiert und kritisiert. In der letzten Zeit wurde man immer wieder mit Burger King konfrontiert: Die 1954 im US-Bundesstaat Florida gegründete Burger-King-Kette ist nach McDonald’s das zweitgrößte Fast-Food-Unternehmen der Welt. 99 Prozent der Filialen sind an Franchisenehmer vergeben, die die Restaurants (mehr oder weniger) eigenverantwortlich führen. In Deutschland existieren 677 Filialen. Und in jedem siebten Burger King-Restaurant geht es drunter und drüber, seitdem ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Betroffen sind 3.000 Mitarbeitern der Burger King GmbH, bislang eine hundertptozentige Tochter der Burger King Worldwide, die mit ihren 91 Filialen Anfang Mai von der Yi-Ko Holding GmbH übernommen wurde. Und seitdem werden Schlagzeilen produziert und bittere Fakten geschaffen. Der Kölner Stadt-Anzeiger betitelt einen aktuellen Frontbericht aus diesem Teil der Burger-Welt mit „Schreckensherrschaft bei Burger King“ und fasst zusammen:
»In den 91 Burger-King-Filialen, die im Mai von der Yi-Ko Holding übernommen wurden, werden Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten. Jetzt soll der berüchtigte Hamburger Anwalt Helmut Naujoks unbotmäßige Betriebsräte zum Schweigen bringen.«

Über die Hintergründe der skandalösen Entwicklung in diesen Filialen wurde bereits vor einem Monat auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem ersten Beitrag berichtet. Hinter dem Firmennamen Yi-Ko Holding GmbH  verbergen sich der türkischstämmige Ergün Yildiz aus Stade sowie der Russe Alexander Kolobov, der in seiner Heimat ein Netz von Burger-King-Filialen aufgebaut hat. Es wurden nicht nur die erwähnten 91 Filialen übernommen, sondern die Käufer haben zugesagt, in den kommenden Monaten zahlreiche neue Restaurants in Deutschland zu gründen. Und die beiden illustren Herren verbreiteten innerhalb kürzester Zeit ein wahres Schreckensregime unter den Beschäftigten, folgt man den einschlägigen Medienberichten (z.B. hier: „Burger-Brater drückt die Löhne“ oder hier: „Burger King: Fressen oder gefressen werden„).

»Mitarbeitern, die schweißtreibende neue Uniformen nicht anziehen möchten, sollen gekündigt werden. Tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen sind auf Eis gelegt, ebenso  das  Urlaubsgeld. Die Bezahlung der Betriebsräte während ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung seitens der Geschäftsleitung. All dies geht aus schriftlichen Mitarbeiter-Anweisungen der Geschäftsleitung  der Yi-Ko Holding GmbH hervor … Wer Betriebsversammlungen besuche, werde mit Entlassung bedroht.  „Ganz offensichtlich versucht Yildiz, die Belegschaft  mit Mafiamethoden einzuschüchtern, bis sie alles widerstandslos hinnimmt“, sagt ein Mitarbeiter, der  nicht genannt werden möchte.  Ein anderer berichtet, er sei körperlich bedroht worden, weil er die Betriebsratsarbeit unterstützt«, so der Kölner Stadt-Anzeiger.

Trotz dieser harten Bandagen geben die betroffenen Arbeitnehmer nicht auf: Gab es Anfang Mai 32 Betriebsräte in den 91 überwiegend in Süd- und Westdeutschland angesiedelten Yi-Ko-Filialen, so ist ihre Zahl mittlerweile auf 38 angestiegen. Die Mitarbeiter, viele von ihnen mit Migrationshintergrund  setzen sich tapfer zur Wehr.

Da liegt es für so einen Typus von Arbeitgeber durchaus nahe, die nächste Stufe der Eskalation zu zünden: Den „Rambo unter den Arbeitgeber-Anwälten“ zu beauftragen, jeden vorhandenen Widerstand zu brechen: Helmut Naujoks, den Meister unter den Vollstreckern, die im Sold der Arbeitgeber über ein Sammelsurium an Maßnahmen vor allem die betroffenen Betriebsräte in die Knie zu zwingen versuchen – und leider oftmals auch erfolgreich sind, mit bleibenden Schäden bei den Betroffenen.

Helmut Naujoks ist das schillernde Aushängeschild einer regelrechten Branche von Juristen, die sich darauf spezialisiert haben, den Arbeitgebern zu helfen, unliebsame Mitarbeiter – die aber formal und eigentlich beispielsweise als Betriebsräte unter einem gesetzlichen Schutzschild zu stehen haben – loszuwerden und den anderen Beschäftigten klar zu machen, was ihnen droht, wenn sie etwas in Anspruch nehmen, was ihnen in diesem Land eigentlich grundgesetzlich zusteht: Mitbestimmung im Betrieb. Christian Esser und Alena Schröder haben diese ganz eigene Schattenwelt in einem lesenswerten Buch ausgebreitet: „Die Vollstrecker. Rausschmeißen, überwachen, manipulieren.
Wer für Unternehmen die Probleme löst„. Dort findet man auf den Seiten 56 ff. das Kapitel: „So bringen Sie Ihren Betriebsrat auf Vordermann. Die Methode Naujoks macht Schule.
Auch Günter Wallraff hat sich schon mit Herrn Naujoks beschäftigt:

»Wallraff begegnet ihm schließlich in einer Hotelsuite als vermeintlich millionenschwerer, aber kranker Unternehmer im Rollstuhl. Der Rechtsanwalt durchschaut die Maskerade nicht und legt sich mächtig ins Zeug, um einen neuen Auftrag zu erhaschen: „Ich vertrete ausschließlich Arbeitgeber“, erklärt Naujoks im Gespräch. „Ich mache nur Arbeitsrecht, und zwar ein ganz spezielles Arbeitsrecht. Bei mir fängt die Arbeit erst an, wenn die anderen Anwälte sagen, es geht nicht. In der Regel sind meine Gegner Betriebsräte und die Gewerkschaften. Mein Ziel ist es, dass diese Betriebsräte das Unternehmen verlassen. Davon lebe ich.“ (Quelle: „Auf der Müllkippe der Gesellschaft„; dies und andere Einblicke in die neue Arbeitswelt finden sich in dem Buch von Günter Wallraff: Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere, Köln, 2009).

Dabei versteckt der Herr Naujoks sich keineswegs, man werfe nur einen Blick auf die Website seiner Anwaltskanzlei. Er geht durchaus offensiv um mit seinem Ansatz. Anfang 2012 erschien von ihm das Buch »Kündigung von „Unkündbaren“« mit dem süffisanten Untertitel: „Wie Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sabotieren“. Die Strategie der Umkehrung der Vorwürfe zeigte sich schon mit seinem 2010 erschienenen Buch „Schwarzbuch Betriebsrat. Schattenbosse zwischen Macht und Machtmissbrauch„, bewusst spielt er mit Titel- und Begriffsvariationen, die man ansonsten eher aus dem gewerkschaftlichen Lager kennt.

In dem Beitrag „Burger King: Franchise-Nehmer heuern Betriebratsfresser Naujoks an“ des Blogs „arbeitsunrecht“ kann man zu Naujoks lesen:

»Zu Naujoks’ Methoden … gehören Abmahnungswellen, Kündigungswellen (d.h. mehrere fristlose Kündigungen gegen eine Person aus verschiedenen Gründen), offene und verdeckte Bespitzelung, Hausverbote gegen Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte, Verhinderung und Abmahnung von Presseberichterstattung, Gründung und Coaching von Anti-Betriebsrats-Initiativen, Spaltung und Polarisierung der Belegschaft. Zur Methode Naujoks gehört auch ein juristisches Sperrfeuer aus unsubstantiierten Abmahnungen, Kündigungen und Anzeigen gegen Einzelne. Das vorrangige Ziel ist nicht ein Sieg vor Gericht, sondern maximale Zermürbung der Gegner. Man könnte auch von juristischem Stalking und institutionellem Rechtsmissbrauch sprechen. Nebeneffekt: Überlastung von Gerichten, hohe Kosten für Auftraggeber, Opfer und Prozesshilfe-Kassen. Kollateralschaden: Zerstörtes Betriebsklima.«

Jeder kann und muss also gewarnt sein, wenn dieser Anwalt, der übrigens seine Thesen von den „armen Arbeitgebern“, die er vor den eigenen Arbeitnehmern „schützen“ müsse, munter einem Millionenpublikum in Talkshows verkaufen kann (Maischberger, Plasberg, Anne Will usw.), angeheuert wird. Der beginnt langsam, aber strategisch angelegt und steigert sich dann systematisch.

Zurück zum aktuellen Fall und der Situation in den Burger King-Filialen der Yi-Ko-Holding. Erste Duftmarken hat der nunmehr beauftragte Naujoks schon gesetzt – wie immer beginnt er mit dem Versuch, eine Schneise des Misstrauens in die Belegschaft zu schlagen bzw. dies zu versuchen, um an bestimmte Informationen zu kommen. Hierzu Stefan Sauer in seinem Artikel „Schreckensherrschaft bei Burger King„:

»Naujoks folge einem perfiden Fahrplan. Er versuche stets, zwischen Belegschaften und ihre Betriebsräte   Misstrauen zu säen. Das geht im konkreten Fall so: „Unsere Wirtschaftsprüfer haben festgestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Burger King GmbH  schlimmen Missbrauch betrieben haben“, heißt es auf Aushängen für das Personal. Rechtsanwalt Naujoks stehe bereit, um gegen diese Mitarbeiter vorzugehen. „Bitte haben Sie keine Angst, uns die Wahrheit mitzuteilen“.«

In dem Beitrag über die Vorkommnisse bei den Yi-Ko-Holding-Filialen von Burger King in dem Blog „arbeitsunrecht“ findet sich ein charakteristischer Satz: „Der Rechtsanwalt Helmut Naujoks zieht seit etwa 2001 eine Spur der Verwüstung durch die Republik, meist durch die Landschaft mittelständischer Betriebe.“ Man kann und muss sich darüber ärgern, wenn man feststellen muss, dass trotz vieler Vorwürfe und auch konkreter Berichte die Staatsanwaltschaft bei Naujoks & Co. auffällig untätig bleibt. Aber neben der Frage, ob es nicht rechtliche Möglichkeiten gibt, diesen gut dotierten Vollstreckern das Handwerk legen zu können – eine Antwort auf solche Vorgänge muss an zwei Hebeln ansetzen: Zum einen die Bereitschaft und dann auch massive Unterstützung der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Und zum anderen können natürlich auch die Verbraucher Druck ausüben, gerade auf ein „Dachmarkenunternehmen“ wie Burger King.

Abschließend ganz praktisch: Die Burger King-Filialen der Yi-Ko Holding befinden sich vor allem im Südwesten und Westen der Republik. Hier eine Liste mit den Filialen.

Der Fortschritt ist eine Schnecke, die den Putzfrauen (und wenigen Putzmännern) höhere Löhne bringt, jedenfalls bei den Arbeitgebern, die sich daran halten

Der Fortschritt ist bekanntlich eine Schnecke und muss zuweilen in Cent-Beträgen gemessen werden. Wieder ein kleines Stück voran gekommen sind die Menschen, ganz überwiegend sind es Frauen, die als Gebäudereiniger arbeiten, denn für die wurden jetzt höhere Löhne vereinbart. Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche, die derzeit aus etwa 20.000 Unternehmen besteht. Die Gewerkschaft IG BAU und die Arbeitgeber haben sich nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden auf eine Erhöhung des Mindestlohns in der Branche verständigt, die in zwei Stufen fällig wird:
»Für die Innenreinigung steigt er 2014 im Westen von neun auf 9,31 Euro pro Stunde, 2015 auf 9,55 Euro (Ost: 7,96 statt 7,56 Euro in 2014, 8,21 Euro in 2015). Für die Fassadenreiniger gilt im Westen ab 2014 ein Mindestlohn von 12,33 Euro pro Stunde, ab 2015 von 12,65 Euro (Ost: 10,31 und 10,63 Euro). Beide Seiten wollen 2019 einen einheitlichen Lohn in Ost und West,« berichtet Jahel Mielke in ihrem Artikel „Sauberer Abschluss für Gebäudereiniger„. Es geht hier immerhin nach Angaben des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks um 590.000 gewerblich Beschäftigte in dieser Branche.

Zwei Komponenten fallen besonders ins Auge: Zum einen haben wir es mit einem Branchen-Mindestlohn zu tun – was auch bedeutet, dass dieser Abschluss voraussetzt, dass die vereinbarte Lohnhöhe ab 2014 durch einen Erlass im Rahmen des Arbeitnehmerentsendegesetzes seitens des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt wird, damit alle Arbeitnehmer/innen in den Genuss der neuen Lohnhöhe kommen, denn in Betrieben, die dem Arbeitgeberverband angehören, sind 85% der Beschäftigten tätig. Zum anderen markiert die Jahreszahl 2019 als Datum für eine angestrebte Entgeltgleichheit zwischen Ost und West, dass immer noch und auf weitere Jahre ein Lohnunterschied zwischen West- und Ostdeutschland gemacht wird.

In dem Artikel von Mielke wird der Betriebsrat eines Gebäudereinigungsunternehmens zitiert, der darauf hinweist, der Mindestlohn »habe den „Wildwuchs“ in der Branche vermindert, die immer wieder wegen Lohndrückerei und schlechter Arbeitsbedingungen in die Schlagzeilen gerät«. Die in der Vergangenheit beobachtbaren Lohnspiralen nach unten durch das Ausspielen mehrerer miteinander konkurrierender Unternehmen sind dadurch eingedämmt worden. Gerade diese Branche zeigt – für die allgemeine Mindestlohndebatte relevant -, dass das immer wieder vorgetragene Argument, Mindestlöhne vernichten Arbeitsplätze, nicht haltbar ist. Dazu bereits grundlegend der Abschlussbericht des IAQ (2011): Evaluation bestehender gesetzlicher Mindestlohnregelungen – Branche: Gebäudereinigung. Man kann sich das natürlich auch gedanklich klar machen: Wenn alle Gebäudereiniger gezwungen sind, einen Mindestlohn zu zahlen und gleichzeitig die Umgehungsstrategien seitens der Auftraggeber begrenzt bleiben, dann wird wohl kaum ein nennenswerter Beschäftigungsverlust zu befürchten sein, denn die Auftraggeber werden kaum die Büros selber putzen.

Allerdings muss auch darauf hingewiesen werden, dass der bereits seit 2007 geltende Mindestlohn in der Branche immer wieder in der Praxis umgangen wird. Die Gewerkschaft sieht hier vor allem zwei Varianten, mit denen Reinigungsunternehmen versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen:
Zum einen werden Reinigungsdienstleistungen an Einzelselbständige ausgelagert, die dann als Subunternehmer fungieren.

Zum anderen wird auch in dieser Branche ein immer beliebterer Weg, um die Löhne zu drücken, von Werkverträgen berichtet.

In beiden Fällen gilt der Tarifvertrag und der damit der Mindestlohn für die Branche nicht. Und beide Varianten verdeutlichen einmal mehr, dass das Problem der Scheinselbständigkeit wie auch der Instrumentalisierung von Werkverträgen für Lohndumping unbedingt Einhalt geboten werden muss.

Hinzu kommt die Tatsache, dass sehr viele Arbeitsverträge befristet sind, so dass die davon Betroffenen permanent in Sorge sind, ob sie eine Verlängerung bekommen – eine „hervorragende“ Basis, um über die Differenz zwischen der theoretischen und der praktischen Arbeitszeit faktische Lohndrückerei zu betreiben. Reinigungskräfte, die beispielsweise drei Stunden am Tag arbeiten sollen und ihr Pensum nicht schaffen (können), würden häufig Überstunden machen (müssen) – und nicht selten trauen sich die Arbeitnehmer nicht, diese Mehrleistung abzurechnen, aus Angst, dass beispielsweise keine Entfristung vorgenommen wird (generell zum Thema befristete Beschäftigungsverhältnisse gibt es aktuelle Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Befristete Beschäftigung – Aktuelle Zahlen aus dem IAB-Betriebspanel 2012, Nürnberg, 2013).

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass ein Großteil der Beschäftigten in dieser Branche Frauen sind und immer mehr von ihnen arbeiten als geringfügig Beschäftigte, woraus weitere arbeitsmarktliche Verzerrungseffekte resultieren, die in der allgemeinen Debatte über Sinn und vor allem Unsinn der Minijobs thematisiert werden. Aus Sicht der Gewerkschaft ist diese Entwicklung besonders problematisch. In dem Artikel von Jahel Mielke wird Zeynep Bicici, Fachreferentin bei der IG BAU, zitiert: „Vor 20 Jahren haben in erster Linie Hausfrauen als Gebäudereinigerinnen gearbeitet, die sich etwas dazuverdienen wollten, doch heute müssen viele der Frauen von ihren Jobs ihre Familien ernähren.“ Das ist dann sicher auch eine der Quellen für solche Meldungen: „Frauen müssen Einkommen häufiger aufstocken als Männer„, so Spiegel Online: Der Anteil erwerbstätiger Frauen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – doch für viele reicht es trotzdem nicht zum Leben: Laut einer Untersuchung müssen sie ihre Einkommen deutlich häufiger als Männer mit Hartz IV aufstocken. Alleinerziehende sind besonders stark betroffen.