Die einen hassen es, die anderen lieben es – auf alle Fälle gehen viele zu den Burger-Bratern wie McDonald’s oder Burger King, um eine bestimmte Variation von Essen zu sich zu nehmen. Und immer wieder wird dieser Teil des Gaststättengewerbes auch angesichts der dort herrschenden Arbeitsbedingungen thematisiert und kritisiert. In der letzten Zeit wurde man immer wieder mit Burger King konfrontiert: Die 1954 im US-Bundesstaat Florida gegründete Burger-King-Kette ist nach McDonald’s das zweitgrößte Fast-Food-Unternehmen der Welt. 99 Prozent der Filialen sind an Franchisenehmer vergeben, die die Restaurants (mehr oder weniger) eigenverantwortlich führen. In Deutschland existieren 677 Filialen. Und in jedem siebten Burger King-Restaurant geht es drunter und drüber, seitdem ein Besitzerwechsel stattgefunden hat. Betroffen sind 3.000 Mitarbeitern der Burger King GmbH, bislang eine hundertptozentige Tochter der Burger King Worldwide, die mit ihren 91 Filialen Anfang Mai von der Yi-Ko Holding GmbH übernommen wurde. Und seitdem werden Schlagzeilen produziert und bittere Fakten geschaffen. Der Kölner Stadt-Anzeiger betitelt einen aktuellen Frontbericht aus diesem Teil der Burger-Welt mit „Schreckensherrschaft bei Burger King“ und fasst zusammen:
»In den 91 Burger-King-Filialen, die im Mai von der Yi-Ko Holding übernommen wurden, werden Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten. Jetzt soll der berüchtigte Hamburger Anwalt Helmut Naujoks unbotmäßige Betriebsräte zum Schweigen bringen.«
Über die Hintergründe der skandalösen Entwicklung in diesen Filialen wurde bereits vor einem Monat auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ in einem ersten Beitrag berichtet. Hinter dem Firmennamen Yi-Ko Holding GmbH verbergen sich der türkischstämmige Ergün Yildiz aus Stade sowie der Russe Alexander Kolobov, der in seiner Heimat ein Netz von Burger-King-Filialen aufgebaut hat. Es wurden nicht nur die erwähnten 91 Filialen übernommen, sondern die Käufer haben zugesagt, in den kommenden Monaten zahlreiche neue Restaurants in Deutschland zu gründen. Und die beiden illustren Herren verbreiteten innerhalb kürzester Zeit ein wahres Schreckensregime unter den Beschäftigten, folgt man den einschlägigen Medienberichten (z.B. hier: „Burger-Brater drückt die Löhne“ oder hier: „Burger King: Fressen oder gefressen werden„).
»Mitarbeitern, die schweißtreibende neue Uniformen nicht anziehen möchten, sollen gekündigt werden. Tariflich vereinbarte Lohnerhöhungen sind auf Eis gelegt, ebenso das Urlaubsgeld. Die Bezahlung der Betriebsräte während ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter bedarf der ausdrücklichen Genehmigung seitens der Geschäftsleitung. All dies geht aus schriftlichen Mitarbeiter-Anweisungen der Geschäftsleitung der Yi-Ko Holding GmbH hervor … Wer Betriebsversammlungen besuche, werde mit Entlassung bedroht. „Ganz offensichtlich versucht Yildiz, die Belegschaft mit Mafiamethoden einzuschüchtern, bis sie alles widerstandslos hinnimmt“, sagt ein Mitarbeiter, der nicht genannt werden möchte. Ein anderer berichtet, er sei körperlich bedroht worden, weil er die Betriebsratsarbeit unterstützt«, so der Kölner Stadt-Anzeiger.
Trotz dieser harten Bandagen geben die betroffenen Arbeitnehmer nicht auf: Gab es Anfang Mai 32 Betriebsräte in den 91 überwiegend in Süd- und Westdeutschland angesiedelten Yi-Ko-Filialen, so ist ihre Zahl mittlerweile auf 38 angestiegen. Die Mitarbeiter, viele von ihnen mit Migrationshintergrund setzen sich tapfer zur Wehr.
Da liegt es für so einen Typus von Arbeitgeber durchaus nahe, die nächste Stufe der Eskalation zu zünden: Den „Rambo unter den Arbeitgeber-Anwälten“ zu beauftragen, jeden vorhandenen Widerstand zu brechen: Helmut Naujoks, den Meister unter den Vollstreckern, die im Sold der Arbeitgeber über ein Sammelsurium an Maßnahmen vor allem die betroffenen Betriebsräte in die Knie zu zwingen versuchen – und leider oftmals auch erfolgreich sind, mit bleibenden Schäden bei den Betroffenen.
Helmut Naujoks ist das schillernde Aushängeschild einer regelrechten Branche von Juristen, die sich darauf spezialisiert haben, den Arbeitgebern zu helfen, unliebsame Mitarbeiter – die aber formal und eigentlich beispielsweise als Betriebsräte unter einem gesetzlichen Schutzschild zu stehen haben – loszuwerden und den anderen Beschäftigten klar zu machen, was ihnen droht, wenn sie etwas in Anspruch nehmen, was ihnen in diesem Land eigentlich grundgesetzlich zusteht: Mitbestimmung im Betrieb. Christian Esser und Alena Schröder haben diese ganz eigene Schattenwelt in einem lesenswerten Buch ausgebreitet: „Die Vollstrecker. Rausschmeißen, überwachen, manipulieren.
Wer für Unternehmen die Probleme löst„. Dort findet man auf den Seiten 56 ff. das Kapitel: „So bringen Sie Ihren Betriebsrat auf Vordermann. Die Methode Naujoks macht Schule.
Auch Günter Wallraff hat sich schon mit Herrn Naujoks beschäftigt:
»Wallraff begegnet ihm schließlich in einer Hotelsuite als vermeintlich millionenschwerer, aber kranker Unternehmer im Rollstuhl. Der Rechtsanwalt durchschaut die Maskerade nicht und legt sich mächtig ins Zeug, um einen neuen Auftrag zu erhaschen: „Ich vertrete ausschließlich Arbeitgeber“, erklärt Naujoks im Gespräch. „Ich mache nur Arbeitsrecht, und zwar ein ganz spezielles Arbeitsrecht. Bei mir fängt die Arbeit erst an, wenn die anderen Anwälte sagen, es geht nicht. In der Regel sind meine Gegner Betriebsräte und die Gewerkschaften. Mein Ziel ist es, dass diese Betriebsräte das Unternehmen verlassen. Davon lebe ich.“ (Quelle: „Auf der Müllkippe der Gesellschaft„; dies und andere Einblicke in die neue Arbeitswelt finden sich in dem Buch von Günter Wallraff: Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere, Köln, 2009).
Dabei versteckt der Herr Naujoks sich keineswegs, man werfe nur einen Blick auf die Website seiner Anwaltskanzlei. Er geht durchaus offensiv um mit seinem Ansatz. Anfang 2012 erschien von ihm das Buch »Kündigung von „Unkündbaren“« mit dem süffisanten Untertitel: „Wie Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sabotieren“. Die Strategie der Umkehrung der Vorwürfe zeigte sich schon mit seinem 2010 erschienenen Buch „Schwarzbuch Betriebsrat. Schattenbosse zwischen Macht und Machtmissbrauch„, bewusst spielt er mit Titel- und Begriffsvariationen, die man ansonsten eher aus dem gewerkschaftlichen Lager kennt.
In dem Beitrag „Burger King: Franchise-Nehmer heuern Betriebratsfresser Naujoks an“ des Blogs „arbeitsunrecht“ kann man zu Naujoks lesen:
»Zu Naujoks’ Methoden … gehören Abmahnungswellen, Kündigungswellen (d.h. mehrere fristlose Kündigungen gegen eine Person aus verschiedenen Gründen), offene und verdeckte Bespitzelung, Hausverbote gegen Gewerkschaftssekretäre und Betriebsräte, Verhinderung und Abmahnung von Presseberichterstattung, Gründung und Coaching von Anti-Betriebsrats-Initiativen, Spaltung und Polarisierung der Belegschaft. Zur Methode Naujoks gehört auch ein juristisches Sperrfeuer aus unsubstantiierten Abmahnungen, Kündigungen und Anzeigen gegen Einzelne. Das vorrangige Ziel ist nicht ein Sieg vor Gericht, sondern maximale Zermürbung der Gegner. Man könnte auch von juristischem Stalking und institutionellem Rechtsmissbrauch sprechen. Nebeneffekt: Überlastung von Gerichten, hohe Kosten für Auftraggeber, Opfer und Prozesshilfe-Kassen. Kollateralschaden: Zerstörtes Betriebsklima.«
Jeder kann und muss also gewarnt sein, wenn dieser Anwalt, der übrigens seine Thesen von den „armen Arbeitgebern“, die er vor den eigenen Arbeitnehmern „schützen“ müsse, munter einem Millionenpublikum in Talkshows verkaufen kann (Maischberger, Plasberg, Anne Will usw.), angeheuert wird. Der beginnt langsam, aber strategisch angelegt und steigert sich dann systematisch.
Zurück zum aktuellen Fall und der Situation in den Burger King-Filialen der Yi-Ko-Holding. Erste Duftmarken hat der nunmehr beauftragte Naujoks schon gesetzt – wie immer beginnt er mit dem Versuch, eine Schneise des Misstrauens in die Belegschaft zu schlagen bzw. dies zu versuchen, um an bestimmte Informationen zu kommen. Hierzu Stefan Sauer in seinem Artikel „Schreckensherrschaft bei Burger King„:
»Naujoks folge einem perfiden Fahrplan. Er versuche stets, zwischen Belegschaften und ihre Betriebsräte Misstrauen zu säen. Das geht im konkreten Fall so: „Unsere Wirtschaftsprüfer haben festgestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Burger King GmbH schlimmen Missbrauch betrieben haben“, heißt es auf Aushängen für das Personal. Rechtsanwalt Naujoks stehe bereit, um gegen diese Mitarbeiter vorzugehen. „Bitte haben Sie keine Angst, uns die Wahrheit mitzuteilen“.«
In dem Beitrag über die Vorkommnisse bei den Yi-Ko-Holding-Filialen von Burger King in dem Blog „arbeitsunrecht“ findet sich ein charakteristischer Satz: „Der Rechtsanwalt Helmut Naujoks zieht seit etwa 2001 eine Spur der Verwüstung durch die Republik, meist durch die Landschaft mittelständischer Betriebe.“ Man kann und muss sich darüber ärgern, wenn man feststellen muss, dass trotz vieler Vorwürfe und auch konkreter Berichte die Staatsanwaltschaft bei Naujoks & Co. auffällig untätig bleibt. Aber neben der Frage, ob es nicht rechtliche Möglichkeiten gibt, diesen gut dotierten Vollstreckern das Handwerk legen zu können – eine Antwort auf solche Vorgänge muss an zwei Hebeln ansetzen: Zum einen die Bereitschaft und dann auch massive Unterstützung der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Und zum anderen können natürlich auch die Verbraucher Druck ausüben, gerade auf ein „Dachmarkenunternehmen“ wie Burger King.
Abschließend ganz praktisch: Die Burger King-Filialen der Yi-Ko Holding befinden sich vor allem im Südwesten und Westen der Republik. Hier eine Liste mit den Filialen.