Moderner Sklavenhandel, moderne Wertschöpfungsketten, die Garnelen (nicht nur bei Aldi) und wir. Zugleich ein Lehrbuchbeispiel für guten Journalismus

Was sind das für Schlagzeilen? Garnelen in Weißweinsauce – und Sklavenblut oder Wirbel um Sklavenschiffe erfasst Aldi Nord, um nur zwei Beispiele zu zitieren? Leben wir nicht im 21. Jahrhundert? Sklavenarbeit? Und was hat das mit Garnelen zu tun, für den einen oder die andere sicher eine echte Delikatesse? Journalisten der hervorragenden Tageszeitung „The Guardian“ haben skandalöse Zustände in der thailändischen Fischereiwirtschaft und deren Verbindungen bis in die Supermärkte hier bei uns offengelegt: Revealed: Asian slave labour producing prawns for supermarkets in US, UK – und auch Aldi Nord in Deutschland ist offensichtlich mit von der Partie.

»A six-month investigation has established that large numbers of men bought and sold like animals and held against their will on fishing boats off Thailand are integral to the production of prawns … sold in leading supermarkets around the world, including the top four global retailers: Walmart, Carrefour, Costco and Tesco«, berichten Kate Hodal, Chris Kelly and Felicity Lawrence in ihrem Artikel.

Thailand ist der weltweit größte Exporteur von Garnelen, deren Produktion wiederum Teil einer umfangreichen thailändischen Fischereiindustrie ist mit einem Volumen von 7,3 Mrd. US-Dollar. Über multinationale Konzerne wie Charoen Pokphand (CP) Foods exportiert Thailand etwa 500.000 Tonnen Garnelen in andere Länder, vor allem nach Europa und in die USA – alleine 10% davon werden von CP Foods produziert. Das Unternehmen bezeichnet sich selbst als „the kitchen of the world“. Und diese Firma steht auch im Mittelpunkt der aktuellen Kritik. Aber wo genau ist jetzt der Link zur Sklavenarbeit?

Dazu muss man sich zuerst einmal die „Wertschöpfungskette“ verdeutlichen: „Sklavenschiffe“ operieren in den internationalen Gewässern vor der thailändischen Küste und fangen dort Thunfisch und andere Fischarten. Dabei fallen große Mengen an „Fischmüll“ an, also zu junge oder ungenießbare Fische. Dieser „Beifang“ wird dann in Fischfabriken zu Fischmehl verarbeitet und dieses Produkt wird dann an CP Foods verkauft, die das Fischmehl wiederum verwenden als Futter in den Garnelen-Farmen, die sie an der thailändischen Küste betreiben. Die Garnelen werden dann an die internationalen Kunden verkauft.

Der Guardian weist darauf hin, dass es schon seit längerem Berichte von NGOs und in Reports der Vereinten Nationen gegeben hat, in denen von Sklaverei in der thailändischen Fischereiindustrie gesprochen wurde. Die Journalisten haben nun aber erstmals ganz konkret die einzelnen Stücke der langen, komplexen Wertschöpfungskette von den Fischkuttern bis hin zu den Supermärkten in Großbritannien (und auch bei uns in Deutschland) zusammensetzen können.
„If you buy prawns or shrimp from Thailand, you will be buying the produce of slave labour,“ mit diesen Worten wird Aidan McQuade, Direktor von Anti-Slavery International, zitiert.

Wie sind die Zusammenhänge? Erst vor kurzem wurde über eine neue Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) berichtet (Profits and Poverty: The Economics of Forced Labour): »Weltweit werden 21 Millionen Kinder, Frauen und Männer wie Sklaven gehalten. Die Profite der modernen Leibeigenschaft sind gigantisch – auch in den vermeintlich jochentwickelten Industrienationen«, so beispielsweise die Frankfurter Rundschau in einem Artikel. Thailand wird als »major source, transit and destination country for slavery« bezeichnet, also sowohl als einer der großen „Liefer-, Durchgangs- wie aber auch als Zielländer“ für Menschenhandel herausgestellt.
Man geht davon aus, dass derzeit fast eine halbe Million Menschen innerhalb der thailändischen Grenzen versklavt sind. Die thailändische Regierung schätzt die Zahl der in der Fischereiindustrie beschäftigten Menschen auf bis zu 300.000, mehr als 90% von ihnen sind Migranten vor allem aus Ländern wie Burma oder Kambodscha, die aufgrund ihrer Lage besonders verletzlich sind für Ausbeutung bis hin zum Verkauf an die Betreiber der Fischerei-Schiffe. Dies muss in einem ökonomischen Kontext gesehen werden und Menschenrechtsgruppen »have long pointed to Thailand’s massive labour shortage in its fishing sector, which – along with an increased demand from the US and Europe for cheap prawns – has driven the need for cheap labour.« Das kommt abstrakt daher, man kann und muss es konkreter ausdrücken:

»Die Männer auf den so genannten thailändischen „Geisterschiffen“ würden wie Tiere gekauft, gegen ihren Willen auf den Booten festgehalten, zur Arbeit gezwungen und wieder verkauft. Oft sähen sie über mehrere Jahre kein Land. Im Guardian erzählen die wenigen Männer, die es geschafft haben, von den Booten zu fliehen, von entsetzlichen Bedingungen an Bord: von 20-Stunden-Schichten, regelmäßigen Schlägen, Folter und hinrichtungsartigen Tötungen. Sie hätten mitansehen müssen, wie andere Sklaven getötet wurden oder sich das Leben genommen hätten, um diesen Bedingungen zu entgehen«, so Valérie Müller in ihrem Artikel Wirbel um Sklavenschiffe erfasst Aldi Nord.

Um das in aller Deutlichkeit herauszustellen – das sind keine Vermutungen, sondern Tatsachen. Selbst die betroffene Firma CP Foods äußert sich entsprechend, jedenfalls die mit den Vorwürfen konfrontierte Niederlassung in Großbritannien. Bob Miller, CP Foods‘ UK managing director wird mit diesen Worten zitiert: „We’re not here to defend what is going on.“ „We know there’s issues with regard to the [raw] material that comes in [to port], but to what extent that is, we just don’t have visibility.“ „We’d like to solve the problem of Thailand because there’s no doubt commercial interests have created much of this problem.“

Auch Aldi Nord in Deutschland hat mittlerweile bestätigt, dass es Garnelen von dem Unternehmen beziehe. Aldi Süd hingegen sagte, es gebe keine Zusammenarbeit mit dem thailändischen Konzern.

Natürlich wird sich der eine oder die andere an dieser Stelle fragen, ob man sich als Nachfrager hinsichtlich des konkreten Produkts anders verhalten kann. Dazu Jost Maurin in dem Artikel Garnelen in Weißweinsauce – und Sklavenblut: »Doch es gibt Alternativen zu Shrimps, die mit Hilfe von Sklaven produziertes Fischmehl gefressen haben: beispielsweise im Nordatlantik gefangene Eismeergarnelen. Diese werden auch mit dem Siegel des Marine Stewardship Councils (MSC) angeboten, das Überfischung verhindern soll.«

Fazit: Was da in Thailand passiert, ist sicher eine überaus skandalöse Form der Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft. Aber zwei Dinge sind festzuhalten: Zum einen kann und darf man das nicht abschieben „auf die da unten“ und zur eigenen Entlastung die Empörung auf die thailändische Fischereiindustrie fokussieren, denn die hohe Nachfrage hier in Europa und in den USA nach möglichst billigem Fisch ist der zentrale Antreiber für diese menschenverachtenden Ausformungen auf Seiten der Produzenten.

Und man sollte zum anderen nicht glauben, dies sei nur auf einige wenige Bereiche beschränkt. Bleiben wir beispielsweise im Fisch-Bereich, dann sei an dieser Stelle stellvertretend für einen ebenfalls guten, weil aufklärenden und informativen Journalismus allen die folgende ZDF-Dokumentation empfohlen: Vorsicht Krabbe!Das große Geschäft mit dem kleinen Tier. »Schon lange werden die Nordseekrabben nicht mehr in Deutschland gepult, sondern vor allem im Billiglohnland Marokko. Mehrere Tage braucht ein LKW für die knapp 3.000 Kilometer von Deutschland bis Marokko. In den afrikanischen Fabriken pulen Tausende Frauen bei Temperaturen um die neun Grad das Tier aus der Nordsee. Der Lohn für diese Knochenarbeit entspricht häufig nicht einmal dem in Marokko gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Und: Um die lange Reise von Europa nach Afrika und zurück gut zu überstehen, werden die Krabben ordentlich in Konservierungsmittel eingelegt.« Wie gesagt, nur ein weiteres Beispiel von vielen möglichen.

Und durch ist sie … Zum Umbau der Krankenkassenfinanzierung und den damit verbundenen Weichenstellungen

Manche sozialpolitischen Themen, die der Gesetzgeber derzeit behandelt, werden wochenlang durch die Medien rauf und runter dekliniert, man denke hier nur an das „Rentenpaket“ oder die Mindestlohngesetzgebung. Andere hingegen, die ebenfalls Millionen Menschen tangieren, rutschen irgendwie durch. Teilweise hängt das auch damit zusammen, dass die kurzfristigen Folgen des gesetzgeberischen Handelns positiv kommuniziert werden können („Die Beiträge zur Krankenversicherung werden für mindestens 20 Millionen Menschen sinken“), weil man die Änderungen in einem günstigen Umfeld platzieren konnte, aber keiner mehr genau auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen durch die Weichenstellungen, die man heute vornimmt, schaut. Ein Lehrbuchbeispiel dafür ist der beschlossene Umbau der Finanzierung der Krankenkassen.

Bis zum Jahr 2008 gab es kassenindividuelle Beitragssätze, teilweise mit einer erheblichen Varianz zwischen den einzelnen Krankenkassen. Dann wurde von der damaligen Großen Koalition das System grundlegend verändert – 2009 wurde der „Gesundheitsfonds“ eingeführt, gewissermaßen der „dritte Weg“ im damaligen Lager-Streit zwischen einer „Bürgerversicherung“ und der „Gesundheitsprämie“ (zur Geschichte dieses Instruments und zur damaligen kontroversen Debatte vgl. z.B. die Beiträge von Klaus Jacobs, Wolfram F. Richter, Jürgen Wasem, Anke Walendzik, Frank Schulz-Nieswandt im Wirtschaftsdienst, Heft 10/2008).

Für alle Versicherten wurde ein bundeseinheitlicher Beitragssatz eingeführt. Die Einnahmen,  die darüber generiert werden, müssen von den Kassen in einem ersten Schritt an den „Gesundheitsfonds“ abgeführt werden. Das Bundesversicherungsamt, dass den Fonds verwaltet, verteilt dann die Einnahmen in Form einer Zuweisung wieder an die einzelnen Kassen auf der Basis eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA). Der bundeseinheitlicher Beitragssatz von 15,5 % verteilt sich – anders als in der früheren Welt – nicht mehr paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern die Arbeitnehmerseite muss einen höheren Beitragssatz zahlen (8,2 % statt 7,3 % auf der Arbeitgeberseite), da die Versicherten einen besonderen Beitragsanteil in Höhe von 0,9 Prozentpunkten alleine aufzubringen haben. Gesetzliche Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln ihre Ausgaben nicht refinanzieren können, müssen bislang einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben (seit 2011 im Grunde nicht mehr nach oben begrenzt, aber mit einem Sozialausgleich, mit dem verhindert werden soll, dass der Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens in Anspruch nimmt).

Doch die neue Große Koalition wird dieses System umstellen – mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG). Die wesentlichen Punkte die Finanzierung der Krankenkassen betreffend kann man so zusammenfassen:

»Der Gesetzentwurf sieht vor, den paritätisch finanzierten Beitragssatz auf 14,6% zu senken, während der Arbeitgeberanteil bei 7,3% bestehen bleibt. Einkommensunabhängige pauschale Zusatzbeiträge werden abgeschafft, stattdessen wird der Zusatzbeitrag in Zukunft als prozentualer Anteil von den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Da so der Solidarausgleich bei den Zusatzbeiträgen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert wird, ist ein steuerfinanzierter Sozialausgleich nicht mehr erforderlich und Mehrbelastungen des Bundes entfallen. Prämien zahlen Krankenkassen ihren Versicherten nicht mehr aus, stattdessen entlasten sie sie über niedrigere Beiträge« (Reichert 2014).

Frohe Botschaften werden unter das Volk gebracht: Der bisher nur von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent entfällt ebenso wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der steuerfinanzierte Sozialausgleich. Vor diesem Hintergrund passt es dann offensichtlich auch, wie der zuständige Minister zitiert wird: »Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht davon aus, dass mindestens 20 Millionen GKV-Mitglieder zumindest vorübergehend weniger zahlen.«   Aber man achte genau auf die Formulierung: Der Minister erwartet, dass ein Teil der Versicherten „zumindest vorübergehend“ weniger zahlen muss. Der Kern des Problems liegt im Wörtchen „vorübergehend“. Denn an die Stelle des bisherigen Sonderbeitrags (nur) der Versicherten und des ebenfalls nur von den Versicherten ggfs. aufzubringenden pauschalen Zusatzbeitrags wird es zukünftig die Möglichkeit für die Krankenkassen geben, (wieder) einkommensabhängige Zusatzbeiträge zu erheben – mithin wird also der bundeseinheitliche Beitragssatz nach oben hin geöffnet für eine erneute kassenindividuelle Beitragssatzdifferenzierung, denn die einen Krankenkassen werden – wenigstens für eine bestimmte Zeit – ohne einen solchen Zusatzbeitrag auskommen können, während andere Krankenkassen je nach finanzieller Situation einen solchen von ihren Versicherten erheben müssen.

Der sozialpolitische entscheidende, hoch problematische Punkt ist die Tatsache, dass der Zusatzbeitrag alleine von den Versicherten aufgebracht werden muss und dass der Arbeitgeber-Anteil von 7,3% auf Dauer eingefroren wird. Das aber bedeutet nichts anderes, als dass alle zukünftigen Kostenanstiege in der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese dann ihren Niederschlag finden in entsprechend steigenden Beitragssätzen zur GKV, ausschließlich von den Versicherten zu tragen sind.

Kritik an diesem Punkt kommt sogar aus den Reihen der Union, so seitens der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), wobei die gesetzliche Fixierung des Arbeitgeberbeitrags problematisiert wird: »Die Abschaffung der pauschalen Zusatzbeiträge ist richtig, hat aber eine gefährliche Nebenwirkung. Arbeitnehmer und Rentner tragen in Zukunft das Risiko der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen alleine«, so wird Christian Bäumler von der CDA zitiert in dem Artikel CDU-Arbeitnehmer rütteln an Krankenkassen-Reform, wobei das Rütteln allerdings nichts verändert hat. Immerhin, so könnte man es formulieren, rütteln die wenigstens, während der sozialdemokratische Obergesundheitsexperte Karl Lauterbach in tiefster großkoalitionärer Demutshaltung auch noch das Ganze zu loben meint zu müssen, was irgendwie peinlich rüberkommt:  »Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erwiderte, mit den neuen Beitragssätzen würden zunächst einmal faktisch die Arbeitnehmer entlastet und nicht die Arbeitgeber«, so wird er zitiert. Er bemüht sich wirklich, irgendein positiv daherkommendes Argument vortragen zu können – und sei es noch so verbraucht und schlichtweg auch inhaltsleer. Beispielsweise dieses hier:

»SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lobte das Gesetz, „weil es der endgültige Abschied von kleinen oder großen Kopfpauschalen ist“. Denn bisher können Kassen pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen nehmen.«

Klasse. Gleichsam ein virtuelles Problem. Denn: Wegen der guten Finanzlage der Kassen wurden gar keine pauschalen Zusatzbeiträge mehr erhoben.

Aber der Zeitpunkt für die Veränderung des Beitragssatzerhebungsmechanismus ist gut gewählt, denn (noch) sitzen die Kassen auf gewissen Reserven, die es ermöglichen werden, am Anfang bei vielen Kassen mit einem niedrigeren Beitragssatz als heute zu beginnen. Aber dann wird es in die andere Richtung gehen: »Gesundheitsökonom Jürgen Wasem hatte bereits vor Monaten den Zusatzbeitrag für 2017 im Schnitt auf 1,3 bis 1,5 Prozent vom Einkommen taxiert, das Bundesversicherungsamt auf 1,6 bis 1,7 Prozent.« Wohlgemerkt, nur für die Versicherten. Und es sollte bedacht werden, dass die ebenfalls vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses aus Steuermitteln an die GKV die Rücklagen des Gesundheitsfonds schnell abbauen und zur Folge haben wird, dass die geplanten einkommensabhängigen Zusatzbeiträge schnell ansteigen. Auch der Bundesrechnungshof sieht hier Probleme: »Noch schwimmt der Gesundheitsfonds im Geld. Doch der gekürzte Bundeszuschuss und weitere Belastungen lassen das Polster schmelzen. Sinken ab 2016 die Fonds-Zuweisungen an die Kassen, dann wären höhere Zusatzbeiträge unvermeidbar«, kann man dem Beitrag Rechnungshof warnt vor schrumpfendem Geldpolster entnehmen.

Fazit: Hinsichtlich der Finanzierung muss man feststellen, dass sich der Staat zum einen wieder zurückzieht, was den steuerfinanzierten Bundeszuschuss angeht, obgleich doch diese Mittel immer begründet wurden mit dem Ausgleich für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die seitens der GKV geleistet werden, also mit „versicherungsfremden“ Leistungen. Dies zeigt einmal erneut, wie (un)sicher Finanzierungszusagen seitens des Staates sind bzw. sein können. Zum anderen wird der gesamte zukünftige Kostenanstieg strukturell auf den Schultern der Versicherten abgelegt, die sich damit dann herumschlagen müssen, wodurch die Arbeitgeberseite in Milliarden-Höhe entlastet wird.

Was aber ganz besonders frustrierend ist: Wieder einmal werden die wirklich relevanten, strukturellen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die lange Bank geschoben: Nichts, aber auch gar nichts hört man zu der Systemfrage GKV und PKV, also dem dualen Krankenversicherungssystem in Deutschland mit all seinen strukturellen Problemen. Kein Wort zu der dringend notwendigen Erweiterung der Finanzierungsbasis der GKV. Und nur Stille hinsichtlich der zahlreichen Schnittstellen zwischen der GKV und der Pflegeversicherung, die dringend einer systematischen Neuordnung bedürfen.

Eine Art Arbeitsverweigerung der Großen Koalition. Auch hier werden wertvolle Jahre verschenkt, in denen man hätte was tun können. Das wird man später sicher feststellen. Hinterher.

Wieder eine dicke Packung: Bewegung und Stillstand, viele Studierende, Auszubildende auf der Flucht, zu viele Abgehängte, der Migrationshintergrund natürlich, abbrechende Gymnasiasten und die Inklusion auch noch. Der Bericht „Bildung in Deutschland 2014“

Seit dem Jahr 2006 wird alle zwei Jahre der Bericht „Bildung in Deutschland“ vorgelegt – eine umfangreiche empirische Auseinandersetzung mit allen Stufen unseres Bildungssystems. Gefördert gemeinsam vom Bundesbildungsministerium (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK) versuchen sich hier zahlreiche Bildungswissenschaftler an einer Durchleuchtung des überaus heterogenen Bildungswesens in unserem Land. Und immer gibt es ein Schwerpunktthema, in dem neuen Bericht „Bildung in Deutschland 2014“ sind das „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“.

Es kann immer wieder sehr aufschlussreich sein, allein die Überschriften der Berichterstattung über so ein voluminöses Werk anzuschauen, verdeutlichen diese doch die natürlich gezwungenermaßen hoch selektive Wahrnehmung der vielen Befunde, die hier von den Wissenschaftlern präsentiert werden: Migranten haben es deutlich schwerer, so die Frankfurter Rundschau, „Mehrheit der jungen Deutsch-Türkinnen ohne Ausbildung„, titelt die ZEIT,  Zu wenige Lehrlinge, zu viele Abgehängte wird von Spiegel Online herausgestellt und die FAZ schaut auf den heiligen Gral der Bildungsbürger: Jeder zehnte Gymnasiast scheitert.

Der Bericht umfasst mehr als 340 Seiten und enthält natürlich zahlreiche Befunde. Die Studie im Original:

Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen, Bielefeld 2014

Welche bildungspolitisch wichtigen Schneisen kann man durch das Dickicht der zahlreichen Informationen schlagen?

„Der Bildungsstand der Bevölkerung ist insgesamt gestiegen“ – das wäre eine Möglichkeit, die einem beispielsweise auf der Startseite des Internetangebots des Bundesbildungsministeriums entgegenspringt. Es lasse sich ein Trend zu mehr Bildung feststellen, so auch die Autoren des Bildungsberichts. Aber was heißt das genau? Woran misst man „mehr Bildung“? »Zum Beispiel würden Unter-Dreijährige häufiger in Kindertagesstätten betreut. Die Zahl der Abiturienten sei zuletzt auf 57 Prozent gestiegen, die Zahl der Studienanfänger in den vergangenen 13 Jahren von 200.000 auf 500.000«, so die Frankfurter Rundschau in ihrem Artikel. Aber man darf und muss an dieser Stelle fragen – ist das wirklich umstandslos gleichzusetzen mit „mehr Bildung“? Oder werden wir hier möglicherweise zumindestens partiell Opfer einer Gleichsetzung von formalen Bildungszertifikaten mit „mehr Bildung“? Für diese skeptische Sicht auf die Dinge gibt es durchaus Hinweise, die man gerade im neuen Bildungsbericht finden kann:

Nehmen wir als Beispiel den Tatbestand, dass im Jahr 2013 erstmals die Zahl der Studienanfänger an den Hochschulen größer war als die der Neueinsteiger in das duale Berufsausbildungssystem. Die Apologeten einer Anhebung des Anteils der akademisch Qualifizierten in Deutschland werden diese Entwicklung sicherlich begrüßen. Aber natürlich hat das Auswirkungen auf das Bildungssystem wie aber auch – und das wird oftmals in der Diskussion, die sich vor allem auf die Strukturen konzentriert, vergessen – auf die einzelnen Menschen, die sich in den Systemen und in den Lernarrangements bewegen (müssen). Die bereits seit längerem laufende hoch emotionalisierte Debatte über einen (angeblichen oder tatsächlichen) „Akademisierungswahn“ hat darauf hingewiesen, dass diese Entwicklung besonders problematisch ist für den Bereich der dualen Berufsausbildung, der gleichsam in einem doppelten Sinne unter Druck gerät, da aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der jungen Menschen abnimmt und gleichzeitig von den weniger werdenden jungen Menschen gerade die tendenziell „besser“ qualifizierten Jugendlichen, die früher eine Berufsausbildung gemacht hätten, heute irgendeinen Studiengang an einer Hochschule aufnehmen, dort aber nicht selten die für sie schlechteren Lernsettings vorfinden.

  • Die Auswirkungen dieser bereits seit Jahren laufenden Entwicklung, hinter der auch ein fundamentaler gesellschaftspolitischer Wirkmechanismus steht, nach dem der Königsweg der Bildung in Deutschland aus Abitur + Studium besteht, was sich tief in den Köpfen gerade auch der Eltern festgesetzt hat, auf das (bisherige) Rückgrat des Ausbildungssystems, also die duale und fachschulische Berufsausbildung, aus denen heraus die gerade für Industrie, gehobene Dienstleistungen sowie auch für das Handwerk so wichtigen mittleren Qualifikation generiert worden sind, werden – so meine These – völlig unterschätzt. Bereits seit längerem wird von kritischen Beobachtern darauf hingewiesen, dass der so genannte „Fachkräftemangel“, der in der öffentlichen und politischen Debatte völlig einseitig und übrigens mit überaus fragwürdiger empirischer Relevanz auf ganz bestimmte akademische Berufe verkürzt wurde (und wird) wie den Ingenieuren oder Ärzten, nach allen vorliegenden Prognosen wenn, dann vor allem im Bereich der mittleren Qualifikationsebene, auf gut Deutsch bei den Facharbeitern, die das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bilden, sowie den Handwerkern, eine zunehmende und hoch problematische Bedeutung bekommen wird. Das findet nun auch im neuen Bildungsbericht seinen Niederschlag. Im Vorfeld der heutigen Veröffentlichung von „Bildung in Deutschland 2014“ berichteten die Medien über einen Teilaspekt, der in dem Bildungsbericht herausgearbeitet wird: »In den industriellen Kernberufen (Metall, Technik und Elektro) wie auch in den Gesundheits- und Pflegeberufen bestehe seit Jahren beim Lehrstellenangebot der Unternehmen eine „beträchtliche Unterdeckung“, heißt es in dem Bericht. Im Schnitt gebe es hier zwischen 10 und 14 Prozent mehr jugendliche Bewerber als angebotene Plätze. Das von der Wirtschaft in der öffentlichen Debatte immer wieder herausgestellte große Überangebot an Lehrstellen beschränke sich dagegen im Wesentlichen auf drei Bereiche: Ernährungshandwerk, Köche und Hotel- und Gaststättengewerbe« (Quelle: Bildungsbericht: Fachkräftemangel ist hausgemacht). 

Aber auch wenn man der Bewertung folgen sollte, dass das Bildungsniveau weiter angestiegen sei – der Bildungsbericht stellt auch heraus, dass es zu wenig Bewegung in der Frage von sozialer Benachteiligung und von herkunftsbedingten Unterschieden gibt. »Dem aktuellen Bericht zufolge gab es bei der Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss erlangen, seit 2005 kaum Veränderungen: Während bei Deutschen zwischen 30 bis 35 die Zahl derjenigen ohne Berufsabschluss in diesem Vergleichsjahr und 2012 konstant bei etwa zehn Prozent lag, betrug der Anteil bei Migranten um 35 Prozent. Besonders hoch liegt der Anteil derjenigen ohne Berufsabschluss bei Menschen türkischer Herkunft, mit knapp 60 Prozent bei den Frauen und knapp 50 Prozent bei den Männern«, so die Ausführungen in einem Artikel der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau. Fast die Hälfte der Schüler mit Migrationshintergrund landet nach der Schule im sogenannten „Übergangssystem“. »Als Ursachen für die schlechte Position von Migranten bei den Abschlüssen vermuten die Forscher mehrere Gründe: zum einen sind dies kulturelle, etwa wenn eine Ausbildung für Frauen nicht für nötig befunden wird. Außerdem hätten viele Unternehmen nach wie vor Vorbehalte gegen ausländische Bewerber.«

Hinsichtlich des diesjährigen Schwerpunktthemas Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem wird ein teilweise immer fundamentalistischer geführter Diskurs über „Inklusion“ aufgegriffen (vgl. für die semantische Schärfe, mit der mittlerweile über Inklusion gestritten wird, beispielsweise den Beitrag Alle einschließen, wollen wir das? von Christian Geyer aus der Online-Ausgabe FAZ: „… weil die Wortvehikel, auf denen die Streiter dabei sitzen, so groß sind, kommt leider vieles unter die Räder“, so Geyer). Jan Friedmann sieht die Ausführungen im neuen Bildungsbericht in seinem Artikel so: »Am meisten zu knabbern haben dürfte die Politik an den Aussagen des Bildungsberichts zur Situation von behinderten Menschen im Bildungssystem. Tenor: Bevor die Integration behinderter Schüler in die Regelschulen als politisches Großprojekt ausgerufen werde, müsse erst einmal klar sein, „wo welche Schülerinnen und Schüler inkludiert werden“. Nötig sei ein koordiniertes Vorgehen zwischen Bund und Ländern und den beteiligten Akteuren untereinander.« Die vielgescholtenen Förderschulen können sich durchaus gestützt fühlen, denn diese Schulart komplett abzuschaffen, wie es manche Inklusionsbefürworter wünschen, halten die Autoren des Bildungsberichts für falsch. Es wird geschätzt, dass für etwa zwei Prozent der Schüler Sonderschulplätze vorgehalten werden müssten, weil sie nicht ins Regelschulsystem passten, derzeit befinden sich hie mehr als fünf Prozent der Schüler/innen.

Aber bleiben wir bei den großen Schneisen, die mit und durch den neuen Bildungsbericht geschlagen werden (sollen/können/müssten).

»In vielen Bildungsbereichen stand unter dem Druck verstärkter Nachfrage der quantitative Ausbau der Institutionen des Bildungssystems im Vordergrund. Auch vor dem Hintergrund der demografischen Perspektive, die eine bessere Entwicklung und Nutzung aller Bildungspotentiale dringend erforderlich macht, gewinnen zunehmend qualitative Aspekte der Gestaltung von Bildungsinstitutionen und Bildungsprozessen an Bedeutung« (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014: 11).

Vor diesem Hintergrund beschreiben die Autoren des neuen Bildungsberichts mehrere zentrale Herausforderungen in bestimmten Handlungsfeldern, den man sich in der nächsten Zeit widmen sollte/müsste:

  1. Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Dazu der Bericht: »Im Zuge des quantitativen Ausbaus sind Fragen der Qualität weitgehend offen geblieben, etwa die nach einem kind- und altersgerechten Personalschlüssel oder die nach der für die Förderung der Kinder am besten geeigneten Altersstruktur in den Gruppen. Auch die auffälligen regionalen und kommunalen Unterschiede in der Bereitstellung und der (zeitlichen) Ausgestaltung der Angebote verdienen Aufmerksamkeit« (S. 11). Angesichts der enormen bildungspolitischen Bedeutung dieses Bereichs wird hier der Finger auf eine offene, klaffende Wunde gelegt.
  2. Gestaltung der Ganztagsschule: » Ein klares pädagogisches Konzept für die Gestaltung von Schulen im Ganztagsbetrieb, das schultyp- und regionenübergreifend Standards verbindlich macht, zugleich aber auch auf die Spezifika der einzelnen Schule eingeht und diese nutzt, erscheint als ein Gebot der Stunde« (S. 11). Hier geht es um die offensichtliche Problematik, das wir hinsichtlich der Ganztagsschulentwicklung in Deutschland gleichsam feststecken zwischen nicht Fisch, nicht Fleisch. Die meisten Ganztagsschulen sind keine gebundenen Ganztagsschulen, sondern werden in offener Konzeption geführt. Mittlerweile gibt es deutliche Anzeichen dafür, dass die Beteiligung oder eben auch Nicht-Beteiligung am Ganztag gleichsam zu einem Distinktionsmerkmal für die bildungsbürgerlichen Mittelschichtsfamilien geworden ist bzw. wird. Aber auch in diesem Bereich – also der Gestaltung der Ganztagsschule – trifft die Bildungspolitik wie auch im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung auf das Problem der föderalen Zuständigkeit und der schier unglaublichen Heterogenität zwischen den einzelnen Bundesländern.
  3. Die Organisation des Übergangs von den allgemeinbildenden Schulen in die Berufsausbildung bildet das dritte wichtige Handlungsfeld: »Wenn trotz demografisch bedingter Rückläufigkeit der Ausbildungsnachfrage und einer relativen Entspannung auf dem Ausbildungsmarkt immer noch über eine viertel Million Jugendliche nach dem Schulabschluss zunächst in einer der vielen Maßnahmen des Übergangssystems einmündet, gilt es, verstärkt die Frage nach der inhaltlichen Systematisierung und zugleich der politischen Koordinierung des Übergangssystems zu stellen« (S. 11 f.). An dieser Stelle möchte man einwerfen, dass das gelinde gesagt viel zu weichgespült daherkommt, denn gerade das Thema „Übergangssystem“ ist in den vergangenen Jahren sowas von durchgemogelt worden, es gibt tonnenweise Material über die Struktur- und Prozessprobleme, es gibt zahlreiche Reformvorschläge, gerade von Praktikern und denjenigen, die sich seit Jahren mit diesem Themenfeld auseinandersetzen, so dass man bei Lichte betrachtet zu der Erkenntnis kommen muss, die allerdings auch in vielen anderen Bereichen der Bildungspolitik an erster Stelle steht: wir haben weiß Gott kein Erkenntnis-, sondern ein manifestes Umsetzungsproblem.
  4. Die Schnittstelle zwischen Berufsausbildung und Hochschulausbildung wird als viertes Handlungsfeld identifiziert. Dazu wurde bereits unter dem Stichwort „Akademisierung“ einiges ausgeführt. Und wahrlich – hier wird die Musik spielen in den vor uns liegenden Jahren, droht doch, wenn man ehrlich ist, beim Laufenlassen der derzeitigen Entwicklungslinien, dass in den beiden großen Systemen, also der betrieblich/fachschulischen Berufsausbildung wie aber auch dem Hochschulsystem, nur schwer oder gar nicht reparierbare Schäden hervorgerufen werden. Aber die Bildungsexperten sind sich der Un-Möglichkeit ihrer Forderung offensichtlich selbst bewusst, wenn man auf ihre Formulierung achtet: »Soll es nicht zu einer dysfunktionalen Konkurrenz um – demographisch bedingt – zurückgehende Schulabsolventenzahlen zwischen den großen Ausbildungssektoren kommen, bedarf es eines neuen ausbildungspolitischen Konzepts für beide Bereiche . Ein solches ins Leben zu rufen, erscheint wegen der grundlegenden institutionellen Differenz zwischen diesen beiden Bereichen extrem schwierig. Wie marktmäßige sowie korporatistische (duale Ausbildung) und politische Steuerung (Hochschule) zu gemeinsamen Konzepten kommen sollen, ist im Augenblick schwer ersichtlich – bleibt aber erforderlich« (S. 12).
  5. Probleme übergreifender Bildungskonzeptionen verdichten sich auch in dem fünften Handlungsfeld, dass der Bildungsbericht aufruft: der Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungssystems. 

Fazit: Wenn man nüchtern auf die zentralen Handlungsfelder, die im Bildungsbereich genannt und natürlich genauer beschrieben werden hinsichtlich des dort identifizierten Handlungsbedarfs, schaut, dann wird klar, mit welchem grundlegenden und eigentlich viel radikaler zu diskutierenden Strukturproblem wir es hier zu tun haben: Es geht letztendlich um die große Frage des föderalen Durcheinanders, um die durch die föderalen Strukturen in Verbindung mit der finanziellen Zersplitterung der Ressourcen einhergehenden Paralyse auf den Planungs-, Umsetzungs- und Steuerungsebenen. Aber da will natürlich keiner ran. Wie tief man sich mittlerweile nach unten gewirtschaftet hat, kann man daran studieren, wie in den letzten Wochen die Diskussion und vor allem die Entscheidung über die Verteilung der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten sechs Milliarden Euro für das Bildungswesen abgelaufen ist. Ein Trauerspiel.

Leider muss man zu dem (hoffentlich nur vorläufigen) Ergebnis kommen, dass vor dem Hintergrund der gewaltigen Strukturprobleme, die sich mittlerweile aufgestaut haben, auch die wertvollen Hinweise und Vorschläge aus dem neuen Bildungsbericht gelocht und abgeheftet werden. Ich lasse mich aber immer gerne vom Gegenteil überzeugen.

Die klassische Taxibranche hat es nicht leicht in Zeiten von gesetzlichem Mindestlohn und rosinenpickender Konkurrenz aus der App-Economy

London, Paris, Berlin, Madrid – in ganz Europa blockierten Zehntausende Taxifahrer die Straßen aus Protest gegen die Taxi-App Uber. Sie fürchten um die Zukunft ihrer Branche, so Carsten Volker in seinem Artikel „Wir sind keine Dinosaurier„. »In Berlin nahmen Hunderte Taxifahrer an einer Sternfahrt teil, in Paris blockierten Tausende die Straßen zu den Flughäfen Orly und Charles de Gaulle. Beim größten Streik in London legten rund 10.000 Black Cabs das Regierungsviertel um den Trafalgar Square lahm.« Und das alles wegen einer App? Und was hat das alles mit dem Mindestlohn zu tun?

Die Proteste können den Eindruck verstärken, dass wir Zeuge werden eines massiven Angriffs auf das traditionelle Geschäftsmodell der Taxiunternehmen – manche Kritiker sprechen gerne vom Taxikartell – durch die zunehmende Konkurrenz durch Limousinenservices und nun auch noch durch eine App auf den Smartphones vieler (potenzieller) Kunden. Schon seit längerem ist die Taxibranche in Großstädten konfrontiert mit Vermittlern von Limousinenservices, die sich beispielsweise „Blacklane“ oder „My Driver“ nennen. Die Limousinendienste operieren überwiegend mit Festpreisen, was sie gerade für Firmen attraktiv macht. Interessant am Rande ist auch der Tatbestand, dass Daimler sich an dem Unternehmen Blacklane beteiligt hat, was zu erheblichen Spannungen zwischen dem bisherigen Hoflieferanten der Taxi-Unternehmen und den betroffenen Anbietern führt. Die neueste Zumutung ist  ist eine Smartphone-App, die den Namen „Uber“ trägt. Es handelt sich um ein Unternehmen aus San Francisco, das private Fahrer vermittelt. Unternehmen wie Uber kassieren für die Vermittlung 20 Prozent des Fahrpreises, die Kunden zahlen deutlich weniger als für eine reguläre Fahrt mit dem Taxi.

Nun muss man allerdings einschränkend – und zugleich problemverschärfend – anmerken, dass die neue Konkurrenz für das traditionelle Geschäftsmodell der Taxibranche keinen generellen Angriff auf diese darstellen kann, den sowohl die Limousinenservices wie auch Unternehmen wie Uber bieten ihre Dienstleistungen keineswegs flächendeckend an, sondern sie betreiben klassische „Rosinenpickerei“, da sie sich  fokussieren im wesentlichen auf die Großstädte. An ländlichen oder kleinen städtischen Regionen haben sie weitaus weniger bis gar kein Interesse. Aus dieser Konfiguration entsteht die erste Wettbewerbsverzerrung, die noch dadurch potenziert wird, dass sich die neuen Anbieter nicht an die zahlreichen Regulator Auflagen halten müssen bzw. sie meinen, dass diese nicht für sie gelten, darunter beispielsweise die Bindung der Taxiunternehmen an die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes.

Unfaires Spiel mit den Taxifahrern, so hat Gernot Kramper seinen Kommentar zu den aktuellen Protesten überschrieben: »Es kann nicht sein, dass die traditionellen, alten Gewerbe mit tausend Vorschriften und Regeln geknebelt werden und ein neues Geschäftsmodell wie Uber, das letztlich die gleiche Dienstleistung anbietet, von diesen Spielregeln freigestellt wird.« Er plädiert für eine „Waffengleichheit“ zwischen den Kontrahenten, sieht aber auch, dass eine solche nur erreichbar wäre, wenn der Staat, insbesondere die hier relevanten Kommunen bislang existierende regulatorische Eingriffe zurücknehmen würde und wir alle als Kunden müssten uns bewusst sein, dass daraus das Ende verbindlicher Standards in diesem Bereich resultieren würde: »Einnahmen aus einer Taxilizenz würde es für die Kommunen nicht mehr geben … Eignungstest, Ortskenntnisse, Sprachfähigkeiten könnten die Gemeinden bei einer Freigabe auch kaum noch vorschreiben. Einheitliche Tarife gäbe es nicht mehr. Spezielle Versicherungen für die Insassen wären freiwillig. Das Motto: Der Markt wird es schon richten.« Die Hoffnung, dass es der Markt schon richten wird, haben offensichtlich auch andere, so beispielsweise Sidney Gennies in seinem Kommentar Das Taxigewerbe gerät unter Druck – zu Recht.

Zurück zu der Frage, was das nun alles mit dem Thema Mindestlohn zu tun haben könnte. Dazu der Artikel Zwischen Mindestlohn und Netz-Konkurrenz, in dem nicht nur auf die neue Konkurrenz hingewiesen, sondern auch der gleichzeitig ablaufende Prozess einer Auseinandersetzung mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde angesprochen wird:

Momentan verdienen Taxifahrer nach BZP-Angaben im Schnitt etwa 6,00 Euro bis 6,50 Euro die Stunde, bei angestellten Fahrern geschieht das meist über Umsatzbeteiligungen. „Das dürfte regional sehr schwanken“, erklärt Jan Jurczyk von der Gewerkschaft Verdi. Gehört hätten sie schon von Fällen, wo drei Euro in Mecklenburg-Vorpommern und acht Euro in Baden-Württemberg verdient worden seien. „Deswegen ist der Mindestlohn da so wichtig“, sagt Jurczyk. Für viele Taxifahrer würde er mehr Geld in der Tasche bedeuten.

Nach Einschätzung von Professor Stefan Sell könnte ein Mindestlohn aber auch noch mehr Konkurrenz ins Geschäft bringen. Weil er nicht für Selbstständige gelten würde, könnten mehr Fahrer in die Selbst- oder Scheinselbstständigkeit abtauchen, vermutet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftler von der Hochschule Koblenz. Sie würden finanziell nicht von der neuen Regel profitieren, aber den Taxifirmen Konkurrenz machen, die ihren Angestellten wie vorgeschrieben mehr pro Stunde zahlen müssten. „Das ist ein echtes Dilemma.“
Um das einordnen zu können, muss man einige Basisinformationen in Erinnerung rufen: Die 200.000 Taxifahrer Deutschlands gehören zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten der Nation. Nun geht es aber eben gerade nicht „die“ Taxifahrer, sondern wir sind mit einer erheblichen Heterogenität der Beschäftigungsverhältnisse in der Taxibranche konfrontiert. Das reicht von den Angestellten Taxifahrern, die tatsächlich auf Vollzeitbasis diesen Beruf ausüben und davon leben müssen/sollen, über die Selbstständigen, die mit ihrem Taxi einem Gewerbe nachgehen bis hin zu nur punktuell bzw. temporär beschäftigten, die sich beispielsweise auf 450 €-Basis oder anderen Teilzeitverhältnissen ein Zubrot verdienen. Genau in dieser erheblichen Heterogenität der Beschäftigung innerhalb der Branche liegt nun ein zentrales Problem für die Umsetzung des zum 1. Januar 2015 geplanten Mindestlohns. Man kann sich das mit Blick auf die Stadt Frankfurt verdeutlichen, mit welchen Herausforderungen man konfrontiert sein wird: »In Frankfurt kommen auf 1.700 Taxis 1.100 Unternehmer. Das heißt: Ganz oft sitzt der Chef selbst hinterm Steuer. Für Unternehmer aber gilt der Mindestlohn nicht …  Doch auch … Angestellte finden sich in der Branche natürlich in großer Zahl. Neben zahlreichen Ein-Mann-Betrieben sind in Frankfurt auch Taxiunternehmen mit 30 und mehr Fahrzeugen am Markt. Alles in allem verdienen in der Stadt an die 4.500 Fahrer ihr Geld«, so Manfred Köhler in einem Artikel.

Auf der Seite der Beschäftigten gibt es trotz der schlechten Arbeitsbedingungen ein großes Arbeitsangebot, durch das ein erheblicher Lohndruck nach unten ausgeübt wird, beispielsweise durch Zuwanderer, die bereit sind, auch zu den untersten Bedingungen zu arbeiten, um überhaupt Fuß fassen zu können.

Wenn man jetzt – wie vorgesehen – zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde einführt, der dann auch für die angestellten Taxifahrer gelten wird bzw. soll, dann muss man sich darüber im klaren sein, dass das nicht einfach zu realisieren sein wird, um das noch positiv auszudrücken. Dies hängt zusammen mit den Besonderheiten der Branche, über die wir hier sprechen. Denn der Mindestlohn wird nur gelten für die angestellten Taxifahrer, währenddessen die zumeist Solo-Selbstständigen nicht unter den Geltungsbereich des Mindestlohnes fallen.
Um einmal konkret zu illustrieren, was das best: die bisherige Vergütung der Taxifahrer sieht im wesentlichen so aus, dass sie am Umsatz beteiligt sind, in der Größenordnung von 35 % bis 45 % der Tageseinnahmen. Wir haben es hier also mit einer Art Stücklohn zu tun. Nun gibt es Zeiten mit erfreulichen Umsätzen, in denen man das erwirtschaftet, was in den Randzeiten, wo weniger Betrieb ist, gleichsam als Zuschuss zur Wartezeit, die keine Einnahmen bringt, gebraucht wird. Angesichts des bestehenden sehr niedrigen Vergütungsniveaus ist es auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar, dass der Verband der Taxiunternehmen fordert, dass die Preise für die Beförderungsleistung im Schnitt um mindestens 20 % angehoben werden müssen.

Unabhängig von der Tatsache, dass wir derzeit über 800 Tarifordnungen für Taxis in Deutschland haben und dass eine Änderung nicht in Monaten, sondern eher in Jahren vorstellbar sein wird, wäre die entscheidende Frage, zu welchen möglicherweise völlig ungeplanten Folgen  das führen wird, wenn die Mindestlohnregelung ab Januar des kommenden Jahres in der Taxibranche greifen muss. Das bereits heute vorhandenen, teilweise extreme Kostengefälle zwischen den einzelnen Taxiunternehmen wird sich erheblich erweitern. Denn der „normale“ Taxiunternehmer, der mehrere  angestellte Fahrer hat, muss diese nach dem Mindestlohn mindestens vergüten, während beispielsweise der Selbstständige mit Migrationshintergrund auf ein familiäres Netzwerk zurückgreifen kann, um sein Taxi zu betreiben. Es ist durchaus nicht unplausibel, dass wir als eine Folge der Mindestlohn-Einführung in der Taxibranche eine weitere Expansion des Modells der (Schein-) Selbstständigkeit erleben werden müssen.

Aber damit nicht genug. Stellen wir uns ein Taxiunternehmen in einer eher ländlich strukturierten Region vor und den Problemen solcher Unternehmen, bestimmte Dienstzeiten abdecken zu müssen, beispielsweise die Nachtzeiten. An diesem Beispiel kann man zeigen, dass der Mindestlohn als Stundenlohn definiert zu erheblichen Veränderungen auf der Angebotsseite führen wird. Denn in den ländlichen bzw. kleinen städtischen Regionen gibt es in der Nachtzeiten vielleicht ein oder zwei Nachfrager. Die aber zu dem Preis bedient werden müssen, der auch für die normalen Inanspruchnahmezeiten tarifiert worden ist. Und so teuer könnte man gar nicht die Taxifahrt machen, um die Stundensätze für einen normalen Taxifahrer in den Anzeigen bzw. in der Nacht gegenfinanzieren zu können. Das wird jetzt zwei Konsequenzen haben (müssen): Entweder werden die Taxiunternehmen ihre Dienstleistung in den Nachtstunden wenn nicht erheblich einschränken, dann vielleicht sogar grundsätzlich einstellen müssen. Dieses Phänomen kann man beispielsweise in anderen Mindestlohn-Ländern, die bereits seit vielen Jahren Erfahrungen haben sammeln können, beobachten. So gibt es beispielsweise in den Niederlanden in vielen Regionen nachts kein Taxi-Angebot mehr. Weil das schlichtweg nicht finanzierbar ist. Oder aber man greift zur Aufrechterhaltung des Angebots in diesen ungünstigen Zeiten auf „Selbstständige“ zurück, die ja bekanntlich nicht unter die Mindestlohnregelung fallen.

Aber auch wenn man den Forderungen des Taxi-Verbandes nachkommen würde, die eine Anhebung der Tarife um mindestens 20 % fordern, um den Mindestlohn umsetzen zu können, heißt das noch lange nicht, dass sich die Vergütungsbedingungen der Angestellten Taxi-Fahrer signifikant verbessern werden – dann nämlich nicht, wenn die Tariferhöhung für alle Taxi-Unternehmer gilt, damit also auch für diejenigen, die bereits seit Jahren Billigst-Arbeitskräfte beschäftigen oder die beispielsweise als Selbstständige agieren, denn die bekommen natürlich auch die angehobene Vergütung, ohne dass sie sich in dem gleichen Kostenkorsett befinden wie der Taxi-Unternehmer, der eine ganze Reihe an angestellten Mitarbeitern zu finanzieren hat. Damit wird die erhebliche Asymmetrie innerhalb der Branche weiter zugespitzt zugunsten der Billig-Anbieter.

Auf der einen Seite wird man die erhebliche Kostensteigerung, die mit der Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde bei derzeit im Durchschnitt über alle gezahlten 6,85 € pro Stunde (mit einer erheblichen Varianz, die von 3 bis 4 € in ostdeutschen Bundesländern bis hin zu über 8 € in Baden-Württemberg reicht), nicht ohne eine entsprechend deutliche Erhöhung der Tarife, also der vom Staat gesetzten Preise für die Beförderungsdienstleistung, stemmen können, wenn überhaupt. Gleichzeitig aber kommen die höheren Preise auch den Anbietern von Taxi-Dienstleistungen zugute, die das als Selbstständige machen und insofern nicht an die Mindestlohn-Vorgaben gebunden sind.

Hier ist ein offensichtliches Dilemma angesprochen, für das bislang keine mir bekannte wirklich plausible Lösung vorgelegt worden ist.

Gott schütze die Praktikanten! Und die Rentner, die Zeitungsausträger und die studentischen Hilfskräfte. Ach, der Mindestlohn

„Die Frage, ob der Heilige Geist den Mindestlohn eingeführt hat, ist unter den Theologen nicht restlos geklärt“. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am 05.06.2014 anlässlich der ersten Lesung des Mindeslohngesetzes im Deutschen Bundestag

Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat in ihrer Rede vor dem Bundestag am 5. Juni 2014 unmissverständlich ausgeführt: »Der Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015. Das haben wir versprochen, und das wird gehalten. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für alle Branchen ohne Ausnahme in Ost und West gleichermaßen ein Mindestlohn von 8,50 Euro.« Endlich ist also dieses Thema vom Eis, sollte man meinen. Wie immer in der Sozialpolitik lohnt ein genauerer Blick auf die Sache und natürlich haben die zahlreichen Gegner der Einführung eines gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns keineswegs aufgegeben in ihrem Versuch, den Mindestlohn noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren (weiter) aufzubohren. Wieso „weiter“ aufbohren? Weil die Formulierung der Ministerin etwas euphemistisch daherkommt, denn den Mindestlohn von 8,50 Euro wird es nicht geben für bestimmte Praktikanten, für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und für alle bislang Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung (und für bestimmte Branchen erst ab 2017). Aber die Gegner des Mindestlohnes lassen nicht locker. Erneut werden weitere Ausnahmen gefordert. An die Spitze der Bewegung hat sich nun der ehemalige Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), mittlerweile Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, gestellt, der entsprechende Ausnahmen fordert für Praktikanten, Rentner, Zeitungsausträger und studentische Hilfskräfte.

Bleiben wir in einem ersten Schritt bei den bereits im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Ausnahmen vom angeblich „flächendeckenden“ Mindestlohn.

Da ist die Herausnahme der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Bereits dieser Punkt wird heftig kritisiert, allerdings nicht nur von denjenigen, die keinerlei Ausnahmen zulassen möchten, sondern durchaus auch von Anhängern des Mindestlohns, die mit Blick auf andere Länder, vor allem auf die mit einem hohen Mindestlohn, argumentieren, dass es dort Ausnahmeregelungen für junge Menschen gibt, die teilweise bis über das 21. Lebensjahr hinausreichen. Grundsätzlich geht es hier um das mögliche Problem, dass die Aufnahme einer bezahlten Erwerbstätigkeit attraktiver daherkommt als die einer Ausbildung, denn für die Zeit der Berufsausbildung gelten die Mindestlohnbestimmungen nicht. Die fachwissenschaftliche Diskussionslage hierzu ist uneinheitlich, vgl. beispielsweise die Hinweise in dem Artikel Jobben statt Ausbildung? Am deutlichsten gegen eine Herausnahme der Jugendlichen aus der Anwendung des Mindestlohns hat sich das Wirtschaft- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung  ausgesprochen. Vgl. hierzu die Publikation Jugend ohne Mindestlohn? von Marc Amlinger, Reinhard Bispinck,und Thorsten Schulten, die im März 2014 veröffentlicht wurde. Darin findet man wichtige kritische Aspekte angesprochen:

»Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute in vielen Branchen – die Einführung eines Mindestlohns wird diese Situation nicht grundlegend verändern. Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher … fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach. Weitere Ausnahmeregelungen könnten in den typischen Tätigkeitsfeldern von Jugendlichen hingegen zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, durch die ältere Beschäftigte durch jüngere ersetzt werden« (Amlinger et al. 2014: 1).

Tatsächlich wird aus Ländern, in denen es altersabhängig nach unten abgestufte Mindestlöhne gibt, von typischen Verzerrungseffekten berichtet, denn Unternehmen erhalten einen Anreiz, gezielt ältere durch jüngere Arbeitnehmer zu ersetzen. »In den Niederlanden sind beispielsweise mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Supermärkten jünger als 23 Jahre und liegen damit unter der Altersschwelle, ab der der volle Mindestlohn gezahlt werden muss. Mit dem Erreichen dieser Altersgrenze verlieren jedoch viele der von vornherein nur befristet beschäftigten Jugendlichen ihren Job, da mit dem Übergang zum Erwachsenenmindestlohn eine erhebliche Lohnsteigerung einhergeht«, so Thorsten Schulten, einer der Verfasser der WSI-Studie, in einem Artikel in der taz.
Auf der anderen Seite sollte man zur Kenntnis nehmen, dass zahlreiche Praktiker aus der Jugendsozialarbeit durchaus die Gefahr sehen bzw. tagtäglich erleben, dass bestimmte junge Menschen eine lohnbedingte Präferenz für die Aufnahme irgendeiner Erwerbsarbeit auf der Ebene der Tätigkeiten von Ungelernten gegenüber einer Berufsausbildung haben. Und aus einer grundsätzlichen Perspektive ist es zumindestens diskussionsbedürftig, warum jemand ohne eine Berufsausbildung teilweise deutlich mehr Geld verdienen kann, als jemand, der eine Berufsausbildung macht, was ja bedeutet, dass neben der bereits anteiligen praktischen Arbeit auch noch im Regelfall eine Menge gelernt werden muss.

Interessanterweise ist bei der Diskussion über mögliche Ausnahmen von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bislang nie eine Lösung diskutiert worden, die so aussehen könnte, dass junge Menschen beispielsweise bis zum 21. Lebensjahr dann nur ein abgesenkter Mindestlohn zugestanden wird, wenn sie über keine anerkannte Berufsausbildung verfügen. Damit könnte man durchaus ein zumindest „pädagogisches“ Signal senden.

Auf große Kritik und teilweise heftige Irritationen im Lager der Mindestlohnbefürworter ist die nach den Verhandlungen zwischen SPD und Union in den Gesetzentwurf der großen Koalition aufgenommene Ausnahmeregelung für die ersten sechs Monate eine Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen, die in dieser Zeit dann nicht unter den Mindestlohn fallen. Davon ist nicht nur eine kleine Gruppe betroffen und darüber hinaus gibt es mehr als massive Zweifel an der Sinnhaftigkeit der vorgesehenen Ausnahmeregelung. Man muss diesen Punkt wahrscheinlich so sehen, wie er zustande gekommen ist: Vor dem Hintergrund der massive Widerstände in den Reihen der Union und dem enormen Druck seitens der Wirtschaftsverbände hat die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin hier gleichsam ein „Bauernopfer“ geliefert bzw. liefern müssen, was allerdings zugleich auch viel sagt über die Wahrnehmung „der“ Langzeitarbeitslosen.
Die offizielle Begründung für die Herausnahme der Langzeitarbeitslosen in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung aus der Mindestlohnregelung stellt ab auf eine dadurch erreichbare Erhöhung bzw. überhaupt erst Ermöglichung der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Offensichtlich geht es hier um die den Langzeitarbeitslosen zugeschriebene bzw. unterstellte geminderten Leistungsfähigkeit. An dieser Stelle darf und muss man allerdings fragen, ob es nicht sinnvoller gewesen wäre, eine alternative Lösung über den Weg der Lohnkostenbezuschussung zu gehen. Denn wenn es „nur“ die eingeschränkte Produktivität der Langzeitarbeitslosen wäre, die auf Seiten der Arbeitgeber ein Einstellungshindernis darstellen, dann könnte man an dieser Stelle ordnungspolitisch durchaus unproblematisch mit (zeitlich begrenzten) individuellen Lohnkostenzuschüssen arbeiten.

Neben der durchaus nicht unplausiblen Gefahr, dass einige schwarze Schafe unter den Arbeitgebern die neue Ausnahmeregelung als Teil ihres Geschäftsmodells im Sinne von Lohndumping missbrauchen können, muss man zwei zentrale Kritikpunkte besonders herausstellen:

  1. Wie auch die Jugendlichen werden die Langzeitarbeitslosen vollständig aus dem Geltungsbereich des angeblich flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes herausgenommen. Anders formuliert: Sie werden in den Lohnbereich unter den vorgesehenen 8,50 € „entlassen“, ohne dass irgendeine Haltelinie nach unten definiert wird. Wenn man denn schon eine Differenzierung vornehmen will bzw. möchte, dann hätte man sich die Verwendung von abgesenkten Mindestlohnschwellen vorstellen können – so wie in allen anderen Mindestlohnländern, die nicht nur einen Mindestlohn haben. Die arbeiten alle mit prozentual abgesenkten besonderen Mindestlöhnen, beispielsweise für Jugendliche. So aber gibt es nun bei uns überhaupt keine Grenze nach unten für diese Personengruppen. Auf die Spitze getrieben wird das Ganze dadurch, dass die derzeit vorgesehene Regelung die Langzeitarbeitslosen betreffend quasi zu einer „Doppelförderung“ der aus tarifvertragliche Sicht „schlechten“ Arbeitgeber führen kann: Zum einen werden sie gefördert über den Tatbestand, dass in den ersten sechs Monaten eine Beschäftigung keine Lohnuntergrenze besteht und zum anderen ist es jedenfalls nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht ausgeschlossen, dass sie dann auch noch für die Einstellung des Langzeitarbeitslosen einen Lohnkostenzuschuss seitens der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters bekommen können.
  2. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass „ironischerweise“ von der Ausnahmeregelung bei den Langzeitarbeitslosen gerade die Unternehmen profitieren (können), die nicht tarifgebunden sind, denn die tarifgebundenen Unternehmen haben gar nicht die Möglichkeit, von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, es sei denn, auf der tarifvertraglichen Ebene wird ihnen das eröffnet, was allerdings höchst unwahrscheinlich ist. Das hat schon was – ein Gesetz, dass die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit dem programmatisch daherkommenden Titel „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ versehen hat, führt im Ergebnis dazu, dass gerade die tarifungebundenen Unternehmen sich erneut bestätigt fühlen müssen hinsichtlich ihrer Entscheidung, auf eine Tarifbindung zu verzichten oder aus dieser zu fliehen, denn das macht sich hier jetzt als Vorteil gegenüber den tarifgebundenen Unternehmen bemerkbar.

Fazit: Bereits die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind nicht unproblematisch, um das einmal nett auszudrücken. Aber die Gegner einer flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnregelung lassen nicht locker und fordern gleichsam im Dauerfeuer auf die Bundesarbeitsministerin weitere Ausnahmen von dem Mindestlohn ab 2015/2017.

Immer wieder werden dabei die „Praktikanten“ genannt. Da wird in einem Artikel in der FAZ gar von einem Angriff auf die Generation Praktikum gesprochen und auch die WirtschaftsWoche macht sich große Sorgen: Arbeitgeber fürchten Wegfall von Praktikumsplätzen. Konkret geht es um den § 22 im Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Darin steht, dass der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde auch für Praktikanten gelten soll, wenn das Praktikum länger als sechs Wochen dauert und es freiwillig gemacht wird.  Ebenfalls nicht erfasst vom Mindestlohn – und für die nun einsetzende Debatte um mögliche Umgehungsstrategien besonders relevant (vgl. hierzu z.B. den Beitrag So umgehen Firmen Mindestlohn bei Praktikanten) – sind Praktikanten, die ein Praktikum verpflichtend im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten.

Löhr, Peitsmeier und Ritter zitieren in ihrem Artikel z.B. Florian Haller, Chef der Münchner Agentur Serviceplan, der größten inhabergeführten Werbeagentur in Deutschland: » Derzeit bekommen die Praktikanten 600 Euro im Monat, die meisten bleiben drei bis sechs Monate. Für Haller steht fest: Wenn der Gesetzentwurf mit der besagten Praktikanten-Regel durchgeht, wird es bei Serviceplan keine Praktika mehr geben. „Das Praktikum ist tot“, sagt Haller. „Die Politik macht gerade eine tolle Institution kaputt.“«

»Nun ist das mit der „tollen Institution“ so eine Sache«, stellen die Verfassers des Artikels selbst in den Raum. Gerade in der so genannten „Kreativbranche“ basieren ganze Geschäftsmodelle letztendlich auf der Nutzung teilweise oder vollständig unentgeltlicher Arbeitskraft von jungen Menschen, die sich über diesen Einsatz einen Einstieg in ein hart umkämpftes Beschäftigungsfeld erhoffen:
»Berichte über Unternehmen, die Lücken in der Belegschaft mit Jahrespraktikanten füllen, die vollen Arbeitseinsatz für geringe Gehälter erwarten, mit der vagen Aussicht auf eine feste Stelle, haben erst den Begriff der „Generation Praktikum“ geprägt, und dann die Politik auf den Plan gerufen.«  Ganz offensichtlich geht es hier um erhebliche Größenordnungen: 600.000 Praktikanten sind gegenwärtig an einem durchschnittlichen Werktag in der deutschen Wirtschaft im Einsatz.

Vor diesem Hintergrund kommt es prima facie erst einmal sympathisch und durchgreifend rüber, wenn die Bundesarbeitsministerin Nahles mit diesen Worten zitiert wird:  „Ich werde das Modell der „Generation Praktikum“ beenden“. Zur Begrifflichkeit vgl. auch den ZEIT-Artikel „Generation Praktikum“ von Matthias Stolz aus dem Jahr 2005. Nun gibt es wie so oft im Leben einen Unterschied zwischen dem, was man will und dem, was man bekommt. So kann es auch in diesem Fall ausgehen.

Die Position sicher vieler Arbeitgeber, bei denen Praktikanten weniger als billige Arbeitskräfte zum Einsatz gebracht werden, illustriert dieses Zitat: „Praktikanten machen uns Arbeit und stören den normalen Ablauf. Und dafür sollen wir ihnen nun auch noch den Mindestlohn bezahlen? Das ist doch Unfug“, erregt sich Martin Kannegießer, der Inhaber der Maschinenbaufirma Herbert Kannegießer GmbH im ostwestfälischen Vlotho und lange Jahre Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall.

An dieser Stelle wird ein grundsätzliches Problem erkennbar: Wenn die Praktikanten tatsächlich überwiegend, teilweise ausschließlich zur Wertschöpfung in dem Unternehmen eingesetzt werden, was durchaus der Fall sein kann/wird, wenn es sich um ausgebildete Fachkräfte nach einem Studium handelt, die beispielsweise kostenlos in einer Marketing-Agentur arbeiten und sich dort voll einbringen, dann bedeutet die Nicht-Einbeziehung in die Mindestlohnregelung tatsächlich, dass hier ein eigener, für die Unternehmen höchst attraktiver Niedrig- bzw. Gar-kein-Lohnsektor geschaffen wird. Dadurch können sich diese Unternehmen erhebliche Kostenvorteile gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen. Auf der anderen Seite muss man aber auch sehen, dass eine „richtige“ Beschäftigung von Praktikanten bedeutet, dass man tatsächlich von der betrieblichen Seite her gesehen einen erheblichen Aufwand hat, da den Praktikanten ja etwas beigebracht werden soll und dadurch die Arbeit von Normalbeschäftigten gebunden wird.

Letztendlich geht es hier um ein nicht auflösbares Dilemma zwischen „zu lange“ und „zu kurz“: So argumentieren Vertreter aus der Politik, dass die Unternehmen ja die Dauer ihrer Praktika reduzieren könnten, statt der jetzt üblichen drei bis sechs Monate das Reinschnuppern auf sechs Wochen begrenzen. Ausgeschlossen, so die Replik aus der Wirtschaft, zu groß wäre der Aufwand der Einarbeitung, zu gering die Einblicke der Praktikanten in den Unternehmensalltag.

Zweifellos wird es erhebliche Kollateralschäden geben – wenn man vom bestehenden System ausgeht und dieses fortführen möchte. Zu erwarten ist, dass viele „freiwillige Orientierungspraktika“ von Unternehmen so gut wie nicht mehr angeboten werden, weil sie zu teuer sind und viele Firmen werden ihr Angebot eindampfen müssen.

Theoretisch könnte man dann eine halbwegs ausbalancierte Lösung finden, wenn es gelingt, die Laufzeit von Praktikanten-Verträgen an der Unterscheidungslinie Noch-nicht-ausgebildet und Bereits-fertig-ausgebildet zu ziehen (vgl. hierzu auch den Argumentationsansatz in dem Artikel Wider die Praktikanten-Ausbeutung von Nadia Pantel). Das mag für viele Fallkonstellationen genügen, um den Bereich der Ausbeutung von Praktikanten zu regulieren, denn die wird vor allem bei denjenigen stattfinden, die schon über eine entsprechende und damit nutzbare Qualifikation verfügen. Auf der anderen Seite muss man sich dann aber auch darüber bewusst sein, dass es in ganz bestimmten Branchen, die bislang auf diesem Rekrutierungsweg marschiert sind, erhebliche Verwerfungen geben wird. Dies wird vor allem die so genannte „Kreativwirtschaft“ treffen, wo bereits heute die Beschäftigungsverhältnisse durch eine außerordentliche Prekarität charakterisiert sind.

Auch und gerade die Medien werden mit dem Thema konfrontiert. Simone Schmollack hat das in ihrem Artikel mit dem treffenden Titel Generation Kurzzeitpflege am Beispiel der taz angesprochen: »In der Hauptredaktion in Berlin arbeiten jeden Monat bis zu 15 Praktikanten in allen Ressorts. Sie sind durchschnittlich acht Wochen im Haus und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro monatlich.« Diese Modelle werden dann nicht mehr funktionieren, was vielleicht auch die offene Aggressivität erklärt, mit der Martin Reeh seinen Kommentar in der taz dazu überschrieben hat: Bornierte Sozialdemokraten: »Dabei ist es richtig, dass sich die Bundesregierung des Praktikantenunwesens annimmt. Aber die Regelung, nach der Praktikanten, die sich noch in einer Ausbildung befinden, keinen Mindestlohn erhalten müssen, alle anderen aber schon, ist falsch. Sie wird alle, die nach ihrem Studium nicht sofort einen Arbeitsplatz finden, ebenso aufs Jobcenter befördern wie Studienabbrecher und Menschen, die einen beruflichen Neuanfang wagen.«

Nun können die Befürworter einer rigiden Ausgestaltung der Praktikanten-Problematik immer noch an dieser Stelle argumentieren, dass das sicherlich einige Geschäftsmodelle zerstören wird, aber das sei nun mal der Preis dafür, dass man eine möglichst mit wenigen Ausnahmen versehene Regelung bekommt. Und die Unternehmen werden sich schon an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. An dieser Stelle muss dann allerdings auch auf die Bereiche hingewiesen werden, die beispielsweise im kulturellen oder sozialen Beschäftigungsfeld angesiedelt sind und die kaum oder gar keine Erlöse auf dem „Markt“ erwirtschaften (können) und damit letztendlich auf öffentliche Förderung angewiesen sind, die bekanntlich oftmals mehr als prekär ist. In diesen Bereichen gibt es überhaupt gar keine Möglichkeit, auch wenn man möchte, Praktikanten auch nur annähernd adäquat zu entlohnen, vor allem diejenigen nicht, die nach einem Studium über einen Praktikum in der Einrichtung versuchen, einen Fuß in die Tür zu bekommen. Man kann das verständlicherweise kritisieren und als ein parasitäres Modell verwerfen, denn es basiert darauf, dass die Betroffenen das Einkommensrisiko privatisieren und sich über andere Quellen finanzieren. Aber man kann es drehen und wenden wie man will, die bislang vorgesehene Regelung bei der Praktikanten wird zu erheblichen Rückgängen an Praktikumsmöglichkeiten in diesen Sektoren führen müssen.

Es sei an dieser Stelle nur kursorisch darauf hingewiesen, dass die derzeitige Debatte über Notwendigkeit und Missbrauch von Praktikanten gerade in der so genannten „Kreativwirtschaft“ wahrlich kein ausschließlich deutsches Problem darstellt. In der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 3. Juni 2014 berichtete Jürgen Schmieder unter der prägnanten Überschrift „Albtraumfabrik“: »Für Praktika in Hollywood gibt es selten Geld – dafür locken unbezahlbare Kontakte. Doch die Produktionsfirmen nutzen die Freiwilligen oft nur aus. Seit ein Hospitant vor Gericht zog, bangt die mächtige US-Filmindustrie … Für Aufsehen sorgt vor allem der Fall von Eric Glatt, der im Jahr 2010 als Praktikant bei der Produktion „Black Swan“ mit Natalie Portman gearbeitet und die Produktionsfirma Fox Searchlight Pictures später wegen Verstößen gegen den Fair Labor Standards Act (FLSA) verklagt hat. Mittlerweile wurde gar eine Sammelklage zugelassen, bei der es nicht mehr nur um Bezahlung und Schadensersatz geht, sondern auch darum, wie die Unterhaltungsindustrie und auch andere Branchen mit Praktikanten umzugehen haben.« Auch in den USA geht es ganz grundsätzlich um die Frage: Wer profitiert von so einem Praktikum? „Die Gesetzgebung ist eindeutig“, sagt Ross Perlin, Autor des Buches „Intern Nation“: „Wenn ein Praktikum bei einer Firma mit Gewinnabsicht unbezahlt ist, dann muss sich dieses Unternehmen um ein pädagogisches Umfeld kümmern.“ Er schätzt, dass es in den Vereinigten Staaten etwa 500.000 Praktika gibt, die gegen diese Regel verstoßen – und dass dadurch die Unternehmen etwa zwei Milliarden US-Dollar pro Jahr sparen.

Nun gibt es weitere Forderungen nach Ausnahmeregelung beim vorgesehenen Mindestlohn. So erwähnt Ramsauer (CSU) auch die Rentner, die Zeitungsausträger und die studentischen Hilfskräfte. Wenn wir mal von den studentischen Hilfskräften absehen, die in den meisten Bundesländern bereits heute Stunden Vergütung bekommen, die oberhalb des vorgesehenen Mindestlohns liegen, sind die beiden anderen Personengruppen ein interessantes Beispiel:

  • Die Forderung, die Zeitungsausträger vom Mindestlohn auszunehmen, muss man wohl als Kniefall vor den Zeitungsverlegern und damit immer noch überaus gewichtigen Meinungsmacherinnen einordnen. Wenn das für viele andere Bereiche – man denke hier an das Gaststättengewerbe (vgl. dazu den Beitrag Mindestlohn zwingt Wirte zum Umdenken) – gelten soll, dann gibt es keinen Grund, gerade die Gruppe der Zeitungsausträger davon auszunehmen. Außer, man möchte die Verleger für sich gewinnen.
  • So richtig problematisch wird es bei der Forderung, Rentner von der Anwendung des Mindestlohnes auszunehmen. Würde man dieser Forderung entsprechen, dann besteht die überaus realistische Gefahr, dass ein riesiger Niedriglohnsektor eigener Art in den kommenden Jahren vor unseren Augen entstehen wird. Das Ganze muss im Zusammenhang gesehen werden mit den derzeitigen Überlegungen in Richtung auf eine „Flexi-Rente“. Ganz offensichtlich geht es einigen Akteuren darum, der Wirtschaft den Zugang zu billigen erwerbstätigen Rentnern zu eröffnen. Vor dem Hintergrund der enorme Absenkung des Rentenniveaus sowie des Zustroms in den kommenden Jahren von Menschen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie in die Altersarmut rutschen werden, gibt es hier ein Jahr für Jahr enorm wachsendes „Potenzial“ an nutzbaren älteren Arbeitskräften, die dann zu deutlich günstigeren Bedingungen beschäftigt werden können als „normale“ Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund ist von einer Herausnahme „der“ Rentner aus dem Geltungsbereich des Mindestlohns dringend abzuraten.

In der Gesamtschau der Argumente gibt es viele Gründe, die dafür sprechen, die Ausnahmeregelungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Weiterhin offen bleiben drei zentrale Fragen, die mit dem Mindestlohn verbunden sind:

(1) Zum einen geht es um die besondere regionale Betroffenheit in den Gegenden, in denen ein teilweise deutlich unter dem vorgesehenen Mindestlohn liegendes Lohnniveau weit verbreitet ist. Es geht also um weite Teile Ostdeutschlands. Die folgende Sichtweise illustriert die Problemwahrnehmung: Der gesetzliche Mindestlohn sei ein größerer Schritt als der von der Pferdekutsche zur Kraftdroschke, so wird ein Taxiunternehmen in dem Artikel Firmen im Osten fürchten Mindestlohn zitiert. Konkret:

„Es wird gefeilscht, bis das Blut kommt“, sagt der Unternehmer Lutz Möbius aus Zeitz im Süden Sachsen-Anhalts über seine Kundschaft. Taxifahrten, Kleintransporte oder Kurierdienste – mit rund 24 Mitarbeitern bietet der 55-Jährige alles rund um den Transport. Vier bis sechs Euro die Stunde bekommen seine Fahrer, je nach Auftragslage. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro sei in der strukturschwachen Region nicht hereinzuholen. „Das haut einem die Füße weg“, sagt Möbius.
»Nach einer Analyse des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle verdiente 2011 jeder vierte Beschäftigte in den neuen Ländern und Ost-Berlin weniger als 8,50 Euro die Stunde. In Westdeutschland war es dagegen nur jeder achte. Eine jüngere Untersuchung der IHK Halle-Dessau – die die Arbeitgeber und nicht die Arbeitnehmer befragte – kommt zum Ergebnis, dass in den Mitgliedsunternehmen rund 15 Prozent der Beschäftigten unter Mindestlohn-Niveau verdienen. Der Bau sei kaum betroffen, im Gastgewerbe aber rund die Hälfte aller Beschäftigten.«

 Diese Ausgangslage wird natürlich dazu führen, dass für viele Unternehmen, deren Stundenlöhne derzeit zwischen vier und fünf Euro schwanken, eine gesetzlich verordnete Anhebung auf 8,50 Euro in der Stunde wie ein schwerer externer Schock auf der Kostenseite wirken wird. Da hilft es auch nicht, wenn man mir durchaus begründbaren wissenschaftlichen Argumenten herausstellt, dass mittel- und langfristig die Regionen im Osten unseres Landes nur dann aus der Niedriglohnfalle herauskommen können, wenn sich die Löhne nach oben bewegen. Man hätte durchaus differenzierter über ein Übergangsszenario für Ostdeutschland sprechen müssen, bevor sich die politische Zahl 8,50 Euro verselbständigt hat. Jetzt wird es um Schadensbegrenzung gehen müssen.

(2) Damit durchaus in einem Zusammenhang stehend ist die Diskussion um die konkrete Höhe des vorgesehenen gesetzlichen Mindestlohns – hier allerdings aus einer anderen, nicht aus der Kostenperspektive der Unternehmen, sondern aus dem Blickwinkel der betroffenen Arbeitnehmer. Immer wieder gibt es Forderungen nach einem höheren gesetzlichen Mindestlohn. Dafür mag es gute Gründe geben, die allerdings abgewogen werden müssen mit der Frage, wie man die Einführung eines solchen Instruments hin bekommt, ohne große Schäden im bestehenden System zu verursachen. Für die Merkwürdigkeiten dieser Debatte ein kleines Beispiel: Dass die Linke einen Mindestlohn von 10 Euro fordert, ist bekannt. Aber das wird jetzt noch mal getippt, wenn man dieser Meldung folgt: Wohlfahrtsverband fordert Mindestlohn über 13 Euro: »Zur Verhinderung von Altersarmut ist nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ein Stundenlohn von deutlich über 13 Euro erforderlich. „Der Mindestlohn muss deutlich steigen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, der „Passauer Neuen Presse“. Die Gefahr der Altersarmut bestehe vor allem bei Langzeitarbeitslosen, für die es ein Beschäftigungsprogramm geben müsse.« Da wird ja nun einiges durcheinander geworfen. Schaut man auf die Facebook-Seite von Ulrich Schneider, dann findet man dort den folgenden Beitrag von ihm:

»… dann bringen wir doch noch mal Schwung in die Debatte …. auch wenn man redlicherweise sagen muß, daß ich den Mindestlohn in dem Gespräch mit der Passauer Neuen Presse gar nicht explizit gefordert habe, sondern eigentlich nur darauf hinwies, daß man über 13 Euro Stundenlohn brauche, um angesichts des sinkenden Rentenniveaus überhaupt eine Chance zu haben, mit seiner Rente über Sozialhilfeniveau zu landen …«

Bei aller Sympathie für den Mindestlohn an sich, hier scheint jemand – immerhin der Hauptgeschäftsführer eines nicht unbedeutenden Wohlfahrtsverbandes – aus einer medialen Selbstverliebtheit über die Wirkung seiner Worte gleichsam mit dem Feuer zu spielen, denn allen halbwegs mit Vernunft gesegneten Beteiligten muss doch klar sein, dass man in der derzeitigen Situation nicht ernsthaft einen Mindestlohn von 13 € pro Stunde fordern kann, so gerne man das jedem wünschen würde. Der eigentliche Ansatzpunkt an dieser Stelle wäre auch weniger das Hochschrauben des gesetzlichen Mindestlohns, sondern eine kausale Therapie dergestalt, dass man an dem – übrigens trotz Rentenpakets weiter fortbestehenden – Absinken des Rentenniveaus ansetzt und hier eine Veränderung herbeiführt. Denn das Problem, dass man einen so hohen Stundenlohn braucht, um überhaupt eine Rente zu bekommen, die oberhalb der Mindestsicherung liegt, entspringt der politisch gesetzten Reduktion des Rentenniveaus.

(3) Von wesentlich wichtigerer Bedeutung wäre – gerade wenn man aus ökonomisch durchaus nachvollziehbaren Gründen nicht so hoch bei Mindestlohn einsteigen kann, wie man eigentlich möchte – die Frage, wie sich der Mindestlohn in den vor uns liegenden Jahren weiter entwickeln wird.  Hierfür soll es bekanntlich eine Mindestlohnkommission geben. Hinsichtlich der Aufgabe und der Besetzung dieser Kommission hat es einige Diskussion bereits im Vorfeld gegeben. Nunmehr gibt es eine interessante „Große Koalition“ zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften, denn die  möchten die Höhe des Mindestlohns am liebsten künftig unter sich aushandeln. »Nur alle zwei Jahre soll nach dem Willen der Tarifpartner die Lohnuntergrenze angepasst werden, und zwar immer automatisch in der Höhe der vorangegangenen Tarifabschlüsse«, berichtet Karl Doemens in seinem Artikel Mindestlohn ist kein Anhängsel und wünscht sich richtigerweise: »Hoffentlich bleibt die schwarz-rote Koalition hart« in ihrer Ablehnung dieses durchsichtigen Vorschlags. Man müsste ansonsten wirklich die Frage stelle, wozu man dann noch eine Kommission bräuchte. Bereits die „abgespeckte“ Variante in dem Gesetzentwurf hat – leider – nicht mehr viel mit dem zu tun, was wir beispielsweise in Großbritannien mit der „Low Pay Commission“ oder in Australien mit der „Fair Work Commission“ haben.