Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten

Man kann ein eigenes Archiv eröffnen, wenn es um die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel geht. Und dieses Archiv mit unzähligen Berichten hätte eine recht eindeutige Unwucht ab dem Jahr 2000. Denn bis dahin galt der Einzelhandel als eine relativ wohlgeordnete Branche. Die meisten Beschäftigten hatten eine Ausbildung, die Arbeitgeber waren tarifgebunden – wenn auch einige nicht freiwillig, sondern weil das Tarifwerk allgemein verbindlich war. Das bedeutet, alle Unternehmen mussten sich an die tariflichen Bestimmungen halten. Dadurch gab es eine wirkkräftige Sperre für Dumpingversuche einzelner Unternehmen, denn die waren schlichtweg nicht möglich.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat dem ein Ende gesetzt, als auf Druck der Arbeitgeber die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wurde. Seit diesem Schritt muss man beobachten, wie die gesamte Branche auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt wurde, denn nunmehr lohnte es sich für einzelne Unternehmen, nach unten auszubrechen und beispielsweise durch Lohndumping bei den eigenen Beschäftigten Kostenvorteile gegenüber der Konkurrenz zu „erwirtschaften“. Was dann natürlich auch prompt geschehen ist. Nun hat so eine Rutschbahn die unangenehme Konsequenz, dass sie früher oder später auch die mit nach unten zieht, die eigentlich diesen Weg nicht gehen wollten, denn die Kostenvorteile der anderen, die die neue Bewegungsfreiheit genutzt haben, wurden bzw. werden in einer Branche, die sich durch einen brutalen Preiskrieg und sehr niedrige Margen auszeichnet, so elementar, dass man sich dem dadurch ausgelösten Druck nicht auf Dauer entziehen kann.

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Werkverträge als echtes Problem für Betriebsräte und Gewerkschaft. Und eine „doppelte Tariffrage“ für die IG Metall

Während sich die Medien untereinander über die Abgas-Probleme des VW-Konzerns austauschen und ihr Augenmerk auf Personalien richten wie den Rücktritt des VW-Vorstandsvorsitzenden Winterkorn, war heute eine Menge los in den Produktionsstätten der deutschen Automobil-Industrie, eines der wichtigsten Branchen der deutschen Volkswirtschaft. Denn die IG Metall hatte zu einem bundesweiten Aktionstag gegen Werkverträge aufgerufen. Dazu aus der Berichterstattung beispielsweise Beschäftigte protestieren gegen Werkverträge in der Autoindustrie oder an anderer Stelle  Protesttag gegen Werkverträge. Und was sagt die Gewerkschaft selbst?  Gemeinsam gegen die Billig-Strategie der Arbeitgeber, so hat die IG Metall ihre Pressemitteilung dazu überschrieben: »Mehrere zehntausend Beschäftigte von Automobilherstellern und Zulieferern senden beim bundesweiten Automobil-Aktionstag der IG Metall gegen den Missbrauch von Werkverträgen eine deutliche Botschaft an Arbeitgeber und Politik: Wir lassen uns nicht spalten!« Der IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzen stellte zugleich klar, dass die IG Metall nicht grundsätzlich gegen Werkverträge sei, „sondern gegen die Werkverträge, die ausschließlich dazu genutzt werden, um Löhne zu senken und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.“ Mehr als 150.000 Arbeitsplätze in der Automobilbranche in den Bereichen Industrielogistik, Entwicklungsdienstleistung und Industrieservice seien bereits über Werkverträge ausgelagert.

Und was fordert die Gewerkschaft? Es sind vor allem zwei Punkte, die heute vorgetragen wurden:
Schluss mit der Auslagerung von Tätigkeiten, die zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören und unvermeidbare Auslagerungen nur an Dienstleister mit IG Metall-Tarifen und Betriebsräten. Die letzte Forderung berührt die „erste“ Tariffrage, vor der die Metallgewerkschaft steht. Gerade in der Automobilindustrie hat die IG Metall sehr hohe Organisationsgrade unter den Beschäftigten und entsprechende Einflussmöglichkeiten. Bei vielen Zulieferern und Werkvertragsunternehmen sieht das ganz anders aus, da gibt es oft noch nicht einmal einen Betriebsrat. Mindestens 44 Prozent der beauftragten Werkvertragunternehmen haben keine Tarifverträge, kann man dem Artikel Protesttag gegen Werkverträge entnehmen. Da sind wir schon bei der ersten „Tariffrage“ für die IG Metall. Deren Aktivitäten zum Thema Werkverträge kann und muss man auch als ein Signal an die Werkvertragsunternehmen verstehen, dass auch dort tarifvertragliche Regelungen gelten sollen. Aber es gibt noch ein anderes Problem, das die Gewerkschaft zu adressieren versucht: Ein Drittel der Werkverträge betreffen nach Gewerkschaftswahrnehmung die Produktion und damit den Kernbereich der Autoindustrie.

Bayerns IG Metall-Chef Jürgen Wechsler wird mit diesem Beispiel zitiert:

»Ein besonders dreistes Beispiel für einen Werkvertrag kennt er von BMW am Standort Dingolfing. „BMW hat dort eine Werkshalle leergeräumt und per Werkvertrag den Kontraktlogistiker Schnellecke ins Haus geholt“, sagt er. Der erledige mit 400 Leuten dort, was vorher BMW-Stammpersonal getan habe. Kontraktlogistik ist dabei ein ziemlich irreführender Begriff. Denn in dieser Branche wird weniger transportiert als vielmehr montiert. Im BMW-Beispiel werden angelieferte Teile auf dem Werksgelände zusammengeschraubt und dann an Autos montiert. Vorgesehen sind Werkverträge aber aus Sicht der IG Metall für Tätigkeiten wie das Streichen einer Werkshalle oder allenfalls noch deren Säuberung, nicht aber für die Kernarbeiten eines Unternehmens.«

Da sind wir schon bei einem zentralen Problem angekommen: Der Frage nach der Abgrenzung von „guten“ und „schlechten“ Werkverträgen. Um das an einem Beispiel zu illustrieren: Wenn man etwas anstreichen lassen will in seinem Unternehmen, dann beauftragt man eine Malerfirma und vereinbart einen Preis. Keiner würde auf die Idee kommen, dass das beauftragende Unternehmen Maler vorhalten sollte, um den vielleicht einmal im Jahr oder auch noch weniger oft anfallenden Bedarfen gerecht werden zu können – außer man kombiniert das mit anderen anfallenden Tätigkeiten, die dann von einer Person ausgeübt werden können.

Ganz anders stellt sich die Situation dar, wenn die Werkvertragsunternehmen sukzessive vordringen in den Kernbereich der Produktion, der bislang der Stammbelegschaft vorbehalten ist. Wenn es also bei einem „Logistikunternehmen“ eben nicht nur darum geht, Ware an die Pforten irgendeines Lagers zu fahren, sondern Tätigkeiten innerhalb des beauftragenden Unternehmens auszuüben. Und genau so sieht es in der Automobilindustrie mittlerweile aus, wenn man der Argumentation der Gewerkschaften folgt:

»Kontraktlogistik ist dabei ein ziemlich irreführender Begriff. Denn in dieser Branche wird weniger transportiert als vielmehr montiert. Im BMW-Beispiel werden angelieferte Teile auf dem Werksgelände zusammengeschraubt und dann an Autos montiert. Vorgesehen sind Werkverträge aber aus Sicht der IG Metall für Tätigkeiten wie das Streichen einer Werkshalle oder allenfalls noch deren Säuberung, nicht aber für die Kernarbeiten eines Unternehmens.«

Und das habe erhebliche Folgen für die Beschäftigten in den Werkvertragsunternehmen, wie der Vergleich mit der Stammbelegschaft verdeutlicht:

»Gegenüber dem Stammpersonal bekommen Beschäftigte bei Werkverträgen im Schnitt nur etwa halben Lohn, sagt Wechsler. Beim Beispiel Schnellecke in Dingolfing ist es nach Berechnung der IG Metall noch weniger. Statt tariflich 35 Wochenstunden arbeiten die auf dem BMW-Gelände Beschäftigten 40 Stunden. Sie erhalten nicht einmal halben Grundlohn, drei Tage weniger Urlaub und nur ein Drittel Urlaubsgeld. Höhere Leistungszulagen gleichen das nicht aus.«

Vor diesem Hintergrund ist der Aktionstag der IG Metall zu sehen, der sich einbettet in zahlreiche Aktivitäten dieser und anderer Gewerkschaften gegen „die“ Werkverträge. Und das bisherige Tun der IG Metall war und ist nicht ohne Erfolg.

Es tut sich was am Rand, so hat Jörn Boewe seinen Artikel überschrieben, in dem er über die Entwicklungen rund um Leipzig berichtet. Der Blick auf Leipzig ist deshalb interessant, weil sich hier ein „Automobilcluster“ entwickelt hat:

»Ein paar Kilometer nördlich von Leipzig, auf der grünen Wiese nahe der Autobahn A 14, stehen die modernsten Autofabriken Europas. BMW und Porsche bauen hier seit zehn Jahren Limousinen, Coupés, Cabrios, Geländewagen – alle im »Premiumsegment«. Niemand kann genau sagen, wie viele Menschen hier arbeiten. Der »Automobilcluster« Leipzig, wie der Produktionsstandort im Branchenjargon genannt wird, ist nach einem hochflexiblen Fertigungskonzept organisiert: Man spricht von der „atmenden Fabrik“. Gibt es viel zu tun, pumpt sie sich auf. Ist die Auftragslage mau, schrumpft sie.«

Und gerade hier finden wir auf den ersten Blick die Diagnose der Gewerkschaft bestätigt, dass die Werkvertrags-Beschäftigung immer stärker in die Kernbereiche der Produktion diffundiert:

»18.000 Menschen arbeiten nach Schätzungen der IG Metall in der Leipziger Autoindustrie, doch nicht einmal die Hälfte gehört zu den Stammbelegschaften von BMW und Porsche. Die Mehrheit sind Leiharbeiter oder bei Werkvertragsunternehmen beschäftigt, die als sogenannte produktionsnahe Dienstleister für die großen Hersteller tätig sind. Sie montieren Einzelteile und Komponenten und bringen sie „just in sequence“, in genau abgestimmter Reihenfolge, direkt an die Produktionsfließbänder von BMW und Porsche. Die Tätigkeiten sind unmittelbarer Teil der Produktion, von der sie nicht zu trennen sind.«

Die IG Metall hat nun einen Sozialreport Automobilcluster Leipzig veröffentlicht und sich die Situation der Beschäftigten genauer angeschaut. Ein Ergebnis: Fast 30 Prozent der Befragten verdienen inklusive aller Zuschläge weniger als 1.750 Euro brutto. Fast 44 Prozent sagen, ihnen fehle das Geld für Urlaub. Dabei arbeiten 90 Prozent auch an Wochenenden und Feiertagen. Das ist auch eine Folge der Tatsache, dass die Automobilindustrie den Standort Leipzig zu einem Labor für Produktions- und Arbeitszeitkonzepte gemacht habe. Dem allerdings hat sich die IG Metall gestellt. „Die harten Tarifauseinandersetzungen bei Schnellecke, Rudolph Logistik und der WISAG waren Meilensteine zu einem tariflichen Ordnungsrahmen. Lange Zeit waren die Arbeitsbedingungen bei den Kontraktlogistikern und Industriedienstleistern ungeregelt. Die Beschäftigten haben in diesen Konflikten erfahren, dass sie nicht per se prekäre Hilfskräfte an der letzten »verlängerten Werkbank« sind, sondern genauso Teil des Gesamtprozesses wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Stammbelegschaften an den Endmontagebändern von BMW und Porsche“, so wird der IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel zitiert. (Der ganze Report als PDF-Datei: IG Metall: Sozialreport Automobilcluster Leipzig. Zur Lage der Beschäftigten bei industriellen Dienstleistern. Wege zu einem gemeinsamen tariflichen Ordnungsrahmen. Frankfurt 2015).

Von den schrittweise Erfolgen der Gewerkschaft berichtet auch Jörn Boewe in seinem Artikel:

»Der Report zeigt aber auch, dass es etwa seit fünf, sechs Jahren eine Verbesserung der Situation gibt. Das Wiederanziehen der Konjunktur nach der Krise von 2008/2009 spielt dabei eine Rolle, aber auch eine veränderte Herangehensweise der Gewerkschaft. 2008 hatte sie eine großangelegte Kampagne zur Gleichstellung der Leiharbeiter gestartet und damit erstmals die »Arbeit am Rand« in den Blick genommen. In Leipzig suchten Gewerkschaftssekretäre Kontakt zu den Beschäftigten der zahlreichen Industriedienstleister und unterstützten die Wahl von Betriebsräten und Tarifkommissionen.

2010 konnte die IG Metall beim weltweit agierenden Autozulieferer Schnellecke einen Haustarifvertrag durchsetzen, was den Kollegen im Schnitt 400 Euro mehr pro Monat bedeutete. Der Durchbruch folgte zwei Jahre später beim Industrielogistiker Rudolph. Hier beteiligten sich die Beschäftigten sogar fünfmal an Warnstreiks. Weitere Tarifabschlüsse in anderen Firmen folgten. Auf diese Weise konnten Einkommenserhöhungen und kürzere Arbeitszeiten für insgesamt rund 2.400 Arbeiter durchgesetzt werden.«

Was man hier erkennen kann ist die mühsame, aber offensichtlich sukzessiv auch durchaus erfolgreiche Bearbeitung der einen Tariffrage: Wenn der Druck auf die Stammbelegschaften durch die immer stärkere Ausbreitung der Werkverträge in den Kernbereich hinein steigt, dann muss man eben die eigene Tarifpolitik auf diese vor- und nachgelagerten Bereiche ausdehnen, um das tarifpolitisch wieder in Griff zu bekommen.

Genau hier aber tut sich eine zweite Tariffrage auf. Gemeint ist die Tatsache, dass viele der Werkvertragsunternehmen der Logistik-Branche zugeordnet sind und hier gilt die Zuständigkeit einer anderen Gewerkschaft – von Verdi. Und da gibt es zunehmend Konflikte, denn die IG Metall muss immer stärker diese Zuständigkeitsgrenze überschreiten, um die ganze Wertschöpfungskette wieder unter ihr Dach zu bekommen. Das führt zu handfesten Konflikten – vgl. dazu den Beitrag Wenn unterschiedlich starke Arme eigentlich das Gleiche wollen und sich in die Haare kriegen: „Tarifeinheit“ aus einer anderen Perspektive vom 3. September 2014.

Es gibt also gute Gründe, „die“ Werkverträge zu einem Thema zu machen – allerdings sollen die Anführungszeichen verdeutlichen, dass es eben eine enorme Heterogenität der Werkverträge gibt und nicht alle können und dürfen unter dem Label „Lohndumping“ subsumiert werden. Hinzu kommt: Die Ambivalenz vieler Betriebsräte erklärt sich aus der Tatsache, dass natürlich in gewissem Maße ein Teil der schlechteren Bedingungen bei den Werkvertrags-Beschäftigten die besseren Bedingungen der Stammbeschäftigten stabilisiert. Insofern könnte am Ende des Prozesses das Ergebnis stehen, dass die IG Metall die an solchen Aktionstagen natürlich grundsätzlich beklagte Auffächerung der Tarifstruktur nach unten (aus der Perspektive des Niveaus der heutigen Stammbelegschaft) in geordneten Bahnen mitgehen wird (so meine These in dem Beitrag Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen vom 1. September 2015).

Von der nun anstehenden gesetzlichen Neuregelung der Werkverträge – auch wenn sich der Aktionstag hier ausdrücklich an Berlin gerichtet hat – werden sich die Gewerkschaften außer einem Informationsrecht für Betriebsräte nicht viel erwarten dürfen. Das von ihrer Seite aus geforderte Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte wird es nicht geben. Dazu ist der Widerstand der Arbeitgeber an dieser Stelle viel zu groß und die politischen Handlungsspielräume der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) innerhalb der Großen Koalition sind zu klein bzw. gar nicht mehr vorhanden, was weitere Regulierungen angeht. Die Formulierung im Koalitionsvertrag spricht nur von Informations-, nicht aber von Mitbestimmungsrechten, so dass sich die Union hier auch nicht weiter wird bewegen müssen.

„Stärke. Vielfalt. Zukunft“? Der Bundeskongress 2015 der Gewerkschaft Verdi. Zur Notwendigkeit einer Diskussion über Autosuggestion, über die Frage nach dem, der erneut den Chef machen wird und natürlich: Wie weiter an der Dienstleistungsfront?

Nach
Leipzig ist sogar die Bundeskanzlerin angereist, um der zweitgrößten deutschen
Gewerkschaft, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, ihre Aufwartung
zu machen. Sie sprach zu den Delegierten des Bundeskongresses 2015, der dort
vom 20. bis zum 26. September stattfinden wird. Auf der Webseite der
Gewerkschaft kann man dazu lesen: »Unter dem
Motto „Stärke, Vielfalt, Zukunft“ bestimmen eine Woche lang 1.009 Verdi-Delegierte
in Leipzig die politische Ausrichtung von Verdi für die kommenden vier Jahre.
Weit über 1.000 Anträge müssen beraten werden – von der Gesellschaftspolitik
bis zur Berufspolitik, von der Friedenspolitik über Wirtschaftspolitik, TTIP
und Migrationspolitik bis zur Tarifpolitik.«

Mit
der „Stärke“ ist es allerdings so eine Sache. Keine andere Gewerkschaft scheint
so viel Stärke auszustrahlen wie Verdi, wenn man das misst an der Häufigkeit
von Arbeitskämpfen. Die meisten Streiks – neun von zehn – gehen auf das Konto
dieser Gewerkschaft und wir haben gerade Wochen und Monate hinter uns, in denen
mehrere Verdi-Streiks parallel gelaufen sind. Wir reden also über die
„Kampftruppe“ der Arbeiterbewegung und angesichts der Schlagzahl erblasst sogar
der Nimbus einer IG Metall – die übrigens, von eher folkloristisch angelegten
Warnstreiks in Tarifrunden abgesehen, in den vergangenen Jahren nicht mehr mit
einem großen Arbeitskampf hervorgetreten ist.

Wenn
man aber „Stärke“ daran misst, was am Ende rausgekommen ist, dann sieht es
schon ganz anders aus. Dann würde eine Bewertung die IG Metall oder auch die IG
BCE deutlich höher ranken müssen als Verdi. Man kann und muss es sogar
zuspitzen: Am aktuellen Rand sieht es richtig übel aus. Im laufenden Jahr 2015
gab es bereits 1,5 Mio. Streiktage und im Reich des Frank Bsirske ging die
Streiksonne nicht unter. Besonders in Erinnerung geblieben sind die großen
Streiks bei der Deutschen Post und im Sozial- und Erziehungsdienst (fast
überall verkürzend als Kita-Streik tituliert), dann ein lokaler, aber von
seiner Bedeutung weit über die Berliner Charité hinausweisender Arbeitskampf
des Pflegepersonals für mehr Personal (vgl. dazu den Beitrag Nicht
mehr Geld, sondern mehr Leute: Der unbefristete Pflegestreik an der Charité in
Berlin wird ausgesetzt. Eckpunkte für eine zukünftige Personalausstattung
vereinbart
vom 1. Juli 2015) und die als never-ending-story daherkommende Auseinandersetzung
bei Amazon, die demnächst in eine neue Runde gehen wird. 

Die Ausstände bei der
Charité oder der Postbank führten immerhin zu Ergebnissen, mit denen die
meisten Beschäftigten zufrieden waren. Auch im öffentlichen Dienst und im
Sicherheitsgewerbe wurden ansehnliche Abschlüsse erreicht. Aber man kann es
drehen und wenden wie man will: Die beiden großen unbefristet angelegten Arbeitskämpfe
dieses Jahres bei der Deutschen Post sowie den Sozial- und Erziehungsdiensten
sind vom Ergebnis her gesehen ein Desaster: »In beiden Fällen hat die Führung
ihre Mitglieder in den unbefristeten Streik geführt – und ist dann jeweils zum
völligen Unverständnis ihrer kämpferischeren Basis vor den Arbeitgebern
eingeknickt«, so Pascal Beucker und Anja Krüger in ihrem Artikel Umsonst
gestreikt
. Diese Ergebnisse müssen auch vor dem Hintergrund gesehen werden,
dass man tief in die Streikkasse gegriffen hat – von weit mehr als 100
Millionen Euro für den Post- und „Kita“Streik ist die Rede.

Zum
Post-Streik schreiben sie: »Vom 11. Juni bis zum 6. Juli hatten die
Postbeschäftigten gestreikt – ihr erster unbefristeter Ausstand seit mehr als
20 Jahren. Sie wehrten sich dagegen, dass die Paketzustellung in deutlich
schlechter zahlende Tochtergesellschaften ausgesourct werden soll, in die DHL
Delivery GmbHs. Die ausgelagerten Beschäftigten sollten unters Dach des
Haustarifvertrags zurück … Man erreichte allerdings: nichts.« Also nichts
hinsichtlich des eigentlich zentralen Ziels, das Outsourcing der
Paketzustellung in die Billigtochter zu verhindern. Entsprechend kritisch fiel mein
Beitrag dazu aus: Das
Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die,
die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post
vom 6. Juli
2015. Man muss diese krachende Niederlage auch vor dem Hintergrund sehen, dass Verdi
gerade in diesem Bereich (noch) einen sehr hohen Organisationsgrad hat.
Und
mindestens vergleichbar desaströs ist der vorläufige Ausgang des Streiks im
Sozial- und Erziehungsdienst. Da war zum einen im Juni der Schlichtungsspruch –
dazu der Beitrag Wenn
man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das
Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein
echtes Dilemma für die Gewerkschaften
vom 24. Juni 2015. Die bodenlose
Enttäuschung bei den – mit einer von der Gewerkschaftsspitze hinsichtlich
substanzieller Veränderungen im Tarifgefüge vorher auch transportierten hohen
Erwartungshaltung motivierten – Streikenden führte dann zu einem Doppel-Schlag
für die Verdi-Spitze, denn die Mitglieder haben den Schlichtungsspruch, der ja
mit Zustimmung der gewerkschaftlichen Verhandlungsführer zustande gekommen ist,
in einer Mitgliederbefragung schlichtweg zurückgegeben. Mit der Folge, dass Verdi
nun wieder gezwungen sein wird, unter noch weitaus schlechteren Bedingungen als
im Sommer in Verhandlungen und damit verbunden Arbeitskampfmaßnahmen
einzusteigen. Wohl wissend, dass sich die Gegenseite, also die kommunalen
Arbeitgeber, in aller Ruhe auf das Schlichtungsergebnis zurückziehen können,
denn auch wenn jetzt erneut gestreikt wird, dann sicher nicht mehr in der Form
wie vor der Schlichtung und sicher auch nicht mehr mit der Sympathiewelle, die
es in der ersten Phase zumindest in der nicht direkt vom Streik betroffenen
Öffentlichkeit gegeben hat. Auch wenn man den Fachkräften wirklich alles Gute
wünscht und ihnen einen Erfolg wirklich gönnen würde – von außen betrachtet
scheint das ein von vornherein verlorener Krieg zu sein, wenn man jetzt
nochmals die Leute in einen Arbeitskampf jagt.
Man
muss es so sagen – der Ausgang der Mitgliederbefragung zum Schlichtungsspruch,
dessen Annahme die Gewerkschaftsspitze empfohlen hat, ist vor diesem komplexen
Hintergrund ein organisationspolitischer Super-Gau für Verdi. Anders
gesprochen: Was man jetzt auch macht, es kann nur falsch sein, entweder
enttäuscht man die Mitglieder oder man geht (ohne wirkliche Motivation auf der
Fürhunsgebene) in einen erneuten Arbeitskampf, der dann den Mitgliedern soweit
man das sehen kann eine veritable Niederlage bereiten wird. Verdi kann nur froh
sein, dass man hinsichtlich des bereits erwähnten Streiks bei der Deutschen
Post die Mitglieder gar nicht erst hat abstimmmen lassen über das, was da
(nicht) raus gekommen ist.

Bereits
am 8. August 2015 habe ich ein unangenehmes, aber nun mal notwendiges Thema in
meinem Blog-Beitrag Die
Gewerkschaftsspitze allein zu Haus? Das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum
Schlichtungsergebnis im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste und das
„Fliegenfänger“-Problem der Verdi-Führungsebene
angesprochen:

»Was
folgt daraus? Zum einen sicherlich die Notwendigkeit einer
gewerkschaftsinternen offenen und kritischen Analyse der offensichtlichen
Fehler in den vergangenen Monaten. Zum anderen – auch wenn das jetzt sicher
manche nicht gerne hören möchten – sollte sich jede echte politische
Führungskraft immer fragen, wann es an der Zeit ist, Verantwortung für
schlechte Ergebnisse und Niederlagen zu übernehmen. Allerdings beabsichtigt
Frank Bisirske, auf dem demnächst anstehenden Gewerkschaftstag von Verdi erneut
als Vorsitzender zu kandidieren und sich wählen zu lassen für eine weitere
Amtszeit. Unabhängig von der hier nur am Rande angemerkten Tatsache, dass er
dann das Renteneintrittsalter, für das Verdi ansonsten so vehement kämpft,
überschreiten wird bei einer Wiederwahl – man muss schon die Frage stellen,
warum nicht wenigstens einmal in Betracht gezogen wird, dass es nach zwei
derart schlechten Ergebnissen von Arbeitskämpfen gute Gründe geben könnte, den
Vorsitzenden dahin zu schicken, wohin viele Arbeitnehmer gerne möchten: in den
Ruhestand.«

Man
könnte die zweite der Schlussfolgerungen, also die Verantwortungsübernahme
seitens des Vorsitzenden nun einfach beantworten mit einem Blick auf das
Personaltableau der Gewerkschaft: Pascal Beucker hat das sehr kritisch unter
der Überschrift Ausgelaugte
Gewerkschaft
auf den Punkt gebracht: »Die aktuelle Verdi-Führung gibt eine
schlechte Figur ab – konzeptionslos und müde. Ein Neuanfang ist jedoch nicht in
Sicht.« Und weiter schreibt er:

»Das
Motto des kommenden Verdi-Bundeskongresses soll Optimismus verbreiten: „Stärke.
Vielfalt. Zukunft.“ Ein Fall von Autosuggestion … Um es deutlicher zu
formulieren: Verdi befindet sich in einer veritablen Krise. Das
Führungspersonal um den Dauervorsitzenden Frank Bsirske, der seit der Gründung
von Verdi 2001 an der Spitze steht, und seine beiden StellvertreterInnen Andrea
Kocsis und Frank Werneke wirkt konzeptionslos und ausgelaugt. Doch
hoffnungsvolle Nachwuchskräfte, die an ihre Stelle treten könnten, sind nicht
in Sicht. Alle drei müssen nicht mal mit einer Gegenkandidatur rechnen.«

Insofern
wird es a) zu einer Wiederwahl von Frank Bsirske kommen, aber b) gibt es
dennoch mit Blick auf das gewerkschaftliche Ganze gute Gründe, wenigstens über
die nicht-realisierbare, aber im Raum stehende Forderung nach Übernahme der
politischen Verantwortung zu diskutieren, um c) dann aber den Blick zu weiten
und die besonderen Herausforderungen und strukturellen Probleme, denen sich Verdi
ausgesetzt sind, nicht aus den Augen zu verlieren und sie in den Mittelpunkt der
eigentlichen gewerkschaftspolitischen Diskussion zu stellen.
Interessant
ist ein Blick auf die Pressestimmen zum Verdi-Bundeskongress, denn auch hier
geht es immer wieder um den Vorsitzenden. Noch nie hatte Verdi einen anderen
Vorsitzenden als Frank Bsirske. Ein Wahlergebnis unter 90 Prozent gilt trotz aller
Unruhe auch innerhalb der Gewerkschaft unwahrscheinlich. Es wäre Bsirskes
fünfte Amtszeit, so Pascal Beucker und Anja Krüger in ihrem Artikel Umsonst
gestreikt
. Gerade Beucker hatte schon in der Vergangenheit kritisch berichtet,
offenbar mit Konsequenzen. Nach einer Aufzählung der zahlreichen Baustellen
berichten sie: »Wie das alles wohl Verdi-Chef Bsirke sieht? Mehrere Monate bemühte
sich die taz um ein Interview. „Ich habe nach wie vor keinen Terminvorschlag“,
teilte der Leiter der Verdi-Pressestelle am 1. September mit.«
Alfons
Frese weist in seinem Artikel Der
ewige Vorsitzende
auf einen pikanten Nebensapekt der anstehenden Wiederwahl
hin:

»Der
Vorsitzende wird am Ende der kommenden Wahlperiode 67 Jahre alt sein; gegen die
Rente mit 67 haben die Gewerkschaften gewettert wie sonst nur gegen Leiharbeit.
Und Ursula Engelen-Kefer war erst 62, als sie einst von Bsirske und anderen
Gewerkschaftsfürsten mit dem Hinweis auf das Alter aus der DGB-Spitze entfernt
wurde. Aber Bsirske wird eben nicht alt.«

Freses
Auffassung nach hat „der Herbst des Patriarchen längst begonnen“ und zitiert
ungenannte Arbeitgeber mit der Feststellung: „Fehleinschätzungen sind zu
Bsirskes Markenzeichen geworden“. Bsirske »hat es indes nicht vermocht, in den
vergangenen Jahren einen potenziellen Nachfolger neben sich groß werden zu
lassen« und Frese stellt die Frage: » Aber wo ist die Strategie? Was hat er noch vor? Diese
Fragen sollte Bsirske in Leipzig beantworten können.«
Auch
die Artikel-Überschrift von Stefan Sauer – Verdis
Abwehrkämpfe
– klingt defensiv. Angesichts der jüngsten Misserfolge wirke
Verdi „wie ein manövrierunfähiger Tanker auf hoher See“, so Sauer hier allerdings
das arbeitgeberfinanzierte Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln
zitierend, um dann gleich ausgleichend eine andere Stimme heranzuziehen: »Weniger
interessengebundene Wissenschaftler gelangen zu weniger negativen
Einschätzungen. „Eine Gewerkschaft, die viel streikt, verbucht naturgemäß nicht
nur Siege. Sie muss auch Niederlagen einstecken“, sagt Britta Rehder, die an
der Uni Bochum Arbeits- und Organisationsforschung lehrt.« Ansonsten zählt auch
er die zahlreichen offenen Baustellen auf und enthält sich einer weiteren
Bewertung.
Ganz
anders hingegen Stefan von Borstel, der seinen Artikel markig überschrieben hat
mit Frank
Bsirske hat Ver.di in den Sand gesetzt
. Seine Wahrnehmung der Szenerie: »Ver.di-Meister
Bsirske steht auf einmal als banger Zauberlehrling da, der die Geister, die er
rief, nicht mehr bändigen kann.« Borstel erinnert an die unbestreitbaren
Leistungen des Vorsitzenden, um dann ein „Aber“ nachzuschieben: »Bis heute ist
es ihm gelungen, seine bunte Truppe aus mehr als 1000 Berufen, vom
Schleusenwärter über die Krankenschwester bis zur Verkäuferin, weitgehend
zusammenzuhalten … Doch Ver.di ist ein schrumpfender Riese, rund ein Drittel
der Mitglieder haben sich seit der Fusion verabschiedet.« Es wird schneller
gestreikt – auch um Mitglieder zu werben – und die Streiks werden auch
rücksichtsloser, so die Wahrnehmung von Borstel, der auf eine neue und
zunehmend konfliktträchtige Baustelle hinweist: »… auch zwischen den
Industriegewerkschaften im DGB und Ver.di knirscht es gewaltig. Zunehmend
kommen sich die Gewerkschaften ins Gehege, wer welche Arbeitnehmer in welchen
Betrieben organisieren darf. Die Grenzen zwischen den Wirtschaftszweigen
verschwimmen, Produktion und Dienstleistung wachsen zusammen. Die mächtige IG
Metall beansprucht die komplette „Wertschöpfungskette“ für sich.«

Auch
wenn man in den Medien natürlich immer gerne zur Personalisierung neigt, was ja
immer auch ein Mittel der Vereinfachung ist – Stefan von Borstel hat in seinem
Artikel selbst auf strukturelle Dilemmata hingewiesen mit denen die
Gewerkschaft Verdi konfrontiert ist, so die Abgrenzungsfragen zu den
Industriegewerkschaften oder diese Aspekte: »Liberalisierung und Privatisierung
haben die Gewerkschaft in ihren Kernbereichen getroffen: im Öffentlichen
Dienst, der Energiewirtschaft und bei den Ex-Staatsmonopolisten Post und
Telekom. Vom wachsenden Dienstleistungssektor hat Ver.di indes kaum profitiert:
In Callcentern oder bei Zeitarbeitern gelingt es nicht, viele neue Mitglieder
zu werben.«
An
dieser Stelle kann man auch Alfons Frese mit seinem Artikel Der
ewige Vorsitzende
nochmals aufrufen:

»Tatsächlich
hat sich Verdi, 2001 als vereinte Dienstleistungsgewerkschaft durch den
Zusammenschluss von ÖTV, HBV, IG Medien, Postgewerkschaft und DAG entstanden,
vor allem quantitativ verändert: Es gibt heute rund 800 000 Mitglieder weniger
als damals. Der Schwund hat auch strukturelle Ursachen. Im Einzelhandel stehen
zum Beispiel die Namen Schlecker und Praktiker für Pleiten und massenhaften
Arbeitsplatzabbau; Privatisierungen haben dem öffentlichen Dienst, der Telekom
und der Post zu schaffen gemacht, die goldenen Jahre in der Finanzbranche sind
vorbei, und in Wachstumsbranchen wie der Pflege bekommt Verdi auch deshalb kein
Bein an die Erde, weil die keine gewerkschaftliche Tradition haben. Richtig ist
aber auch: Der enorme Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
in den vergangenen Jahren fand vor allem im Dienstleistungsbereich statt. Und
offensichtlich bekommt Verdi diese Leute nicht annähernd organisiert.«

Hinzu
kommen weitere organisationspolitische Besonderheiten, beispielsweise die – im
Vergleich zu anderen, „homogeneren“, aber auch zentralistischer ausgerichteten
Gewerkschaften wie die IG Metall – überaus heterogene Mitgliederschaft wie auch
Funktionärsebene, wo es einen nicht geringen Einfluss linker Kräfte gibt, die
sicher auch mit dazu beitragen, dass Verdi neben engen tarifpolitischen Zielen
weitere, darüber hinausreichende Anliegen meint, mit Arbeitskampfmaßnahmen
adressieren zu können bzw. zu müssen.
Wie
sieht die „Gegenseite“, also das Arbeitgeberlager, die Situation bei Verdi.
Hagen Lesch, der Gewerkschaftsexperte beim Arbeitgeber-Institut der deutschen
Wirtschaft (IW), bringt es in seinem Beitrag auf den Punkt: In
Seenot
. Verdi vermittelt den Eindruck eines Tankers in Seenot. Natürlich
leht auch Lesch den Finger auf die offene Wunde: »Zwischen 2011 und 2014 führte
die Organisation nach eigenen Angaben 642 Arbeitskämpfe. In diesem Jahr sollen
laut Verdi-Chef Frank Bsirske bereits 1,5 Millionen Arbeitstage durch
Verdi-Streiks ausgefallen sein. Nach IW-Rechnungen gingen seit 2006 mehr als
drei Viertel aller in Deutschland amtlich registrierten Ausfalltage auf das
Konto von Verdi. Gebracht haben die Streiktage aber eher wenig.« Seine
Empfehlung an den Gewerkschaftskongress: »Mangelhaftes Erwartungsmanagement und
fehlende Ausstiegsstrategien bei erfolglosen Endlosstreiks – darüber sollten
die Delegierten beim Bundeskongress also selbstkritisch diskutieren.«
Auf
die innerorganisatorischen Besonderheiten bei Verdi geht auch Dietrich
Creutzburg in seinem Kommentar „Tarifpolitik oder Klassenkampf“ in der
Print-Ausgabe der FAZ vom 18.09.2015 ein:

»Verdi
ist vielmehr eine in jeder Hinsicht schwierige Organisation. Das liegt an einer
Struktur, die den Bundesvorstand oft wie ein hilfloses Koordinationsbüro
eigensinniger Landesbezirke und Fachbereiche erscheinen lässt. Darunter blüht
ein gewerkschaftliches Selbstverständnis, das Träume von Klassenkampf und
Systemwechsel über die zielgerichtete Analyse eigener tarifpolitischer
Versäumnisse stellt. Um noch einen politischen Vergleich zu bemühen: Die 2001
durch eine Fünferfusion gegründete Gewerkschaft Verdi funktioniert in der
Praxis etwa so, wie man sich eine Partei vorstellen könnte, die durch
gleichberechtigten Zusammenschluss von SPD, Grünen und Linken entsteht … Es
ist nicht zufällig das Bild der Linkspartei – vor allem jener Strömungen dort,
die kein Interesse an politischer Verantwortung haben, weil sich die eigene
Weltsicht nur in der Opposition aufrechterhalten lässt. Verdi ist mittlerweile
in etlichen Gliederungen eine Spielwiese für solche politischen Funktionäre.«

Aber Creutzburg sieht nicht nur diese innere Dimension der Gewerkschaft: 

»Es
gibt viele Gründe dafür, dass die Tariflandschaft gerade um Verdi herum
zunehmend einem Scherbenhaufen gleicht. Natürlich finden sich vor allem dort
kleinteilige Dienstleistungsbranchen, die tarifpolitisch viel schwerer zu
bearbeiten sind als die Autoindustrie für die IG Metall. Bedenklich ist aber,
dass sich bei Verdi auch in früher soliden Tarifbereichen die Unfälle häufen.
Dazu zählt, dass der Flächentarif im Einzelhandel zerfällt. Große
Warenhausgruppen, Globus und Real, treten aus dem Tarifvertrag aus, weil ihnen
seine ganze veraltete Struktur nicht mehr passt. Und wie sollte eine Einigung
auf moderne Regeln fürs Internetzeitalter gelingen, wenn Verdi vor allem an den
Ladenschluss denkt?«

Und
dennoch – eine Alternative zu Bsirske sieht er nicht: »Tatsächlich spricht
einiges dafür, dass Verdi im Chaos versinken würde, stünde er nicht mehr zur
Verfügung.«
Vor
diesem Hintergrund ist es müßig, sich weiter an nicht-auflösbaren
Personalfragen abzuarbeiten. Die richtig große Baustelle wird sein, mit welchen
Strategien es der Gewerkschaft gelingen kann, ihre angesichts der zunehmenden
Dienstleistungsbeschäftigung so wichtige Ordnungsfunktion auf dem Arbeitsmarkt
auch überhaupt ausüben zu können. Dabei geht es angesichts der enormen Breite
der Branchen und Berufsfelder um schwierige Fragen. Auch neue Prioritäten
müssen gesetzt werden, die zugleich bei einem Blick auf die innere
Konfiguration die herkulische Aufgabe verdeutlichen, vor der Verdi steht – so
beispielsweise die anstehende Organisation der Pflegekräfte und irgendwann
einmal, die Betonung liegt angesichts der realen Verhältnisse und der damit
verbundenen strukturelle Besonderheiten auf irgendwann einmal, auch eine
Konfrontation im Pflegebereich, wo der Deckel nur aufgrund der individuellen
Atomisierung der Pflegekräfte derzeit noch mehr oder weniger auf dem Topf
gehalten werden kann. Gerade mit Blick auf den Pflegesektor war und ist ja auch
der Ausgang des Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst von so entscheidender strategischer
Bedeutung, denn die Beschäftigten in den Kitas und in den
Behinderteneinrichtungen und in den Jugendämtern stehen vor vergleichbaren
strukturellen Hemmnissen, was einen Arbeitskampf angeht, wie die Pflegekräfte.
Der kurze Ausflug eines Teils der Pflegekräfte an der Berliner Charité in einen
unbefristeten Arbeitskampf wird sich möglicherweise rückblickend als ein
wichtiges erstes Pflänzchen einer notwendigen Entwicklung erweisen.
Aber
nach allen Erfahrungen gerade der letzten Zeit sollte Verdi sehr sorgfältig und
überlegt umgehen mit der Ressource Arbeitskampf, diese einbetten in eine
realistische Strategie und die eigenen Leute nicht in Schlachten schicken,
deren Anlass man zwar gut nachvollziehen kann, deren Ausgang aber aufgrund
schlechter Rahmenbedingungen des Feldes vorherbestimmt ist in Richtung
Niederlage. Das kann sich mal ergeben, ohne Frage, aber man sollte das nicht
als Dauerzustand perpetuieren.
Verdi wird sich in Leipzig selbst feiern dafür, dass man den gesetzlichen Mindestlohn durchbekommen hat. Aber aus tarifpolitischer Sicht wird eines der großen zukünftigen Anliegen sein müssen, wie man bei der Frage der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter kommt, deren Erleichterung zwar im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart worden ist, was allerdings immer noch kaum bis gar nicht wirklich mit Leben gefüllt wird. Vgl. dazu ausführlicher meinen Beitrag Jenseits der Einzelfälle: Die sich selbst beschleunigende Verwüstungsmechanik von abnehmender Tarifbindung im Einzelhandel, gnadenlosem Verdrängungswettbewerb und dem Hamsterrad der Personalkostenreduzierung. Plädoyer für eine Wiederherstellung der Ordnungs- und Schutzfunktion des Tarifsystems gegen die „Rutschbahn nach unten“ durch Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge vom 5. August 2015. 
Foto: © ver.di

Die Gewerkschaftsspitze allein zu Haus? Das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Schlichtungsergebnis im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste und das „Fliegenfänger“-Problem der Verdi-Führungsebene

War da nicht noch was? Genau, die Schlichtung im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste, in der Öffentlichkeit oftmals fälschlicherweise verkürzt auf „Kita-Streik“, aber es haben nicht nur die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen di Arbeit niedergelegt, sondern auch die Sozialarbeiter beispielsweise in der Jugend- oder Behindertenhilfe, die aber in der öffentlichen Berichterstattung so gut wie gar nicht vorgekommen sind.

Heute findet in Fulda die vierte bundesweite Streikdelegiertenkonferenz der Gewerkschaft ver.di statt und dort wird der Verdi-Chef Frank Bsirske das Ergebnis der seit Wochen laufenden Mitgliederbefragung über eine Annahme oder Ablehnung des Schlichterspruchs vorstellen und mit den Delegierten sicherlich sehr kontrovers diskutieren. Vgl. dazu auch den Artikel Die nächste Runde droht. Alfons Frese schreibt darin: »Die Verdi-Mitglieder haben über den Schlichterspruch im Kita-Streit abgestimmt. Jetzt wird wieder verhandelt – und womöglich gestreikt. Verdi-Chef Bsirske sitzt in der Klemme.«

„In der Klemme“ ist noch nett ausgedrückt. Nicht nur der Streik der Sozial- und Erziehungsdienste – als unbefristeter Arbeitskampf begonnen, nicht um ein paar Prozente im bestehenden Tarifsystem, sondern mit dem Ziel einer strukturellen Aufwertung der Fachkräfte im Tarifgefüge durch eine deutliche Höhergruppierung – ist krachend gescheitert, wenn man den Schlichterspruch, der bei langer Laufzeit nur kosmetische Anhebungen vorsieht und die Sozialarbeiter sogar leer ausgehen lässt, annehmen würde bzw. wird, denn die Führungsspitze von ver.di plädiert genau dafür (vgl. dazu meinen Beitrag Wenn man irgendwo reingeht, sollte man vorher wissen, wie man wieder rauskommt. Das Schlichtungsergebnis im Tarifstreit der Sozial- und Erziehungsdienste – ein echtes Dilemma für die Gewerkschaften vom 24. Juni 2015).

Es muss an dieser Stelle leider auch noch auf die zweite ebenfalls krachende Niederlage in einem aktuellen Arbeitskampf hingewiesen werden, gemeint ist der Streik bei der Deutschen Post DHL, wo man das eigentliche Ziel, eine Verhinderung bzw. wenigstens eine Abschwächung der Auslagerung der Zustellung in Billigtöchter des eigenen Unternehmens (DHL Delivery), nicht ansatzweise erreicht hat und mit einem mager daherkommenden Ergebnis den ebenfalls unbefristet begonnenen Streik abgebrochen hat nach einem Verhandlungstreffen mit dem Konzern in Bad Neuenahr-Ahrweiler (vgl. dazu meinen kritischen Beitrag Das Ende des Post-Streiks: Ein „umfassendes Sicherungspaket“ (für die, die drin sind) und ein verlorener Kampf gegen die Billig-Post vom 6. Juli 2015).

Was steht heute also an in Fulda auf der Streikdelegiertenversammlung?
»Kommt der Ende Juni nach zähen Verhandlungen, Streiks und einer Schlichtung erreichte Tarifkompromiss zum Tragen, oder geht das ganze Theater von vorne los, weil die Erzieherinnen und Sozialarbeiter das Ergebnis ablehnen?«, so Alfons Frese in seinem Artikel.
Und weiter:

»Wenn die Mehrheit zugestimmt hat, ist alles gut. Wenn nicht, hat Bsirske ein Problem. „Dann hängen wir am Fliegenfänger“, heißt es im Umfeld des Verdi-Vorsitzenden.«

Ein leider schönes Bild, bringt es doch das ganze Dilemma auf den Punkt. Die Gewerkschaft hat sich mit der Zustimmung ihrer Unterhändler zu dem Schlichtungsspruch in eine letztendlich unauflösbare Situation manövriert, sollte die Basis diesem Votum nicht folgen, denn warum sollten die kommunalen Arbeitgeber das Fass neu aufmachen, haben sie doch bereits die – natürlich nur unter „größten Bauchschmerzen“ erfolgte – Annahme des Schlichterspruchs verkündet, zugleich aber darauf hingewiesen, dass mehr nicht drin ist (zugleich steht der Verhandlungsführer der Arbeitgeber tatsächlich vor einer Ablehnungsfront vor allem der ostdeutschen Kommunen, die seinen Bewegungsspielraum gegen Null verengen).

Wenn die Verdi-Mitglieder aber dem Votum der Gewerkschaftsspitze, die offensichtlich die Panik ergriffen hat, nicht folgen, müsste man konsequenterweise eigentlich die abgekühlten Arbeitskampfmaßnahmen nach den Sommerferien wieder aufnehmen.
Die unrühmliche Rolle des Verdi-Vorsitzenden Bsirske verdeutlicht auch dieses Zitat aus dem Artikel von Frese:

„Wir müssen abwägen, ob wir es uns zutrauen können, durch weitere Streikwochen substanziell mehr zu erreichen.“ In dem Fall müsste man aber „gegen die Schlichtungsempfehlung und erhebliche Teile der Öffentlichkeit anstreiken“, warnte der Verdi-Chef seine Basis.

Wer hat denn seine Leute – auch für der Sache gewogene Leute überstürzt daherkommend – in einen unbefristeten Arbeitskampf geschickt mit der Maßgabe, nur so lasse sich die angestrebte substanzielle Aufwertung der Berufe erreichen? Der heilige Geist oder die Führungsebene der Gewerkschaft? Wobei man an dieser Stelle der Vollständigkeit halber anmerken muss, dass es neben Verdi auch noch die GEW gibt, die ebenfalls gestreikt hat – und die offensichtliche Nicht-Synchronisation des gewerkschaftlichen Vorgehens wäre ein eigenes Thema.

Wenn man in einen unbefristeten Streik geht, dann muss man doch eine klare Vorstellung haben, wie und vor allem womit mindestens man da wieder rauskommen will. Es handelt sich um die schärfste Waffe der Gewerkschaften im Arbeitskampf und man sollte diese auch so nur verwenden. Die gleiche offensichtliche Nicht-Strategie bei der Post und das gleiche fatale Ergebnis – eine Niederlage.
Wie auch immer die Sache heute ausgeht – unabhängig davon sind die Auswirkungen für die gewerkschaftliche Sache desaströs. Wenn man – wie es die Spitze der Organisation will – dem Schlichterspruch zustimmt, dann werden sich viele Aktive enttäuscht abwenden und sicher werden auch viele, die während des Streiks eingetreten sind, die Gewerkschaft wieder verlassen. Auf der anderen Seite wird eine Wiederaufnahme des Arbeitskampfes tatsächlich sehr schwierig bis unmöglich sein, nachdem man die Bewegung, die sich vor Ort im Streik entfaltet hat, abrupt ab- bzw. ausgebremst hat durch die mehrwöchige Abkühlphase über die Mitgliederbefragung, die natürlich auch deshalb so lange angelegt war, um die Leute am Ende dann doch wieder auf Linie zu bekommen.

Was folgt daraus? Zum einen sicherlich die Notwendigkeit einer gewerkschaftsinternen offenen und kritischen Analyse der offensichtlichen Fehler in den vergangenen Monaten. Zum anderen – auch wenn das jetzt sicher manche nicht gerne hören möchten – sollte sich jede echte politische Führungskraft immer fragen, wann es an der Zeit ist, Verantwortung für schlechte Ergebnisse und Niederlagen zu übernehmen. Allerdings beabsichtigt Frank Bisirske, auf dem demnächst anstehenden Gewerkschaftstag von Verdi erneut als Vorsitzender zu kandidieren und sich wählen zu lassen für eine weitere Amtszeit. Unabhängig von der hier nur am Rande angemerkten Tatsache, dass er dann das Renteneintrittsalter, für das Verdi ansonsten so vehement kämpft, überschreiten wird bei einer Wiederwahl – man muss schon die Frage stellen, warum nicht wenigstens einmal in Betracht gezogen wird, dass es nach zwei derart schlechten Ergebnissen von Arbeitskämpfen gute Gründe geben könnte, den Vorsitzenden dahin zu schicken, wohin viele Arbeitnehmer gerne möchten: in den Ruhestand.

Nachtrag: Mittlerweile sind die Abstimmungsergebnisse der befragten Mitglieder der beiden Gewerkschaften veröffentlicht worden: Ver.di-Basis lehnt Schlichterspruch ab: »Insgesamt lehnten 69,13 Prozent der Ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst den Schlichterspruch ab« und von der GEW wird gemeldet: Mitgliederbefragung abgeschlossen: Enttäuschung, Wut und Realismus: »31,2 Prozent der befragten GEW-Mitglieder wollen den Schlichterspruch annehmen, 68,8 Prozent sprechen sich dagegen aus.«

Interessant in diesem Zusammenhang der Hinweis auf das Dilemma mit den an sich sehr hohen Ablehnungswerten seitens der GEW-Mitglieder in der Pressemitteilung der Gewerkschaft: »Das von der Satzung geforderte Quorum für eine Urabstimmung – mindestens 75 Prozent müssen für den Streik stimmen – wurde klar verfehlt. Gleichzeitig lehnt eine deutliche Mehrheit der Abstimmenden das Verhandlungsergebnis ab. Jetzt müssen die GEW-Gremien das Ergebnis politisch bewerten und das weitere Vorgehen beraten.« Anders ausgedrückt: Der erforderliche hohe Anteilswert von 75 Prozent für einen Streik wurde nicht erreicht, auf der anderen Seite einen Tarifabschluss auf der Basis von fast 70 Prozent Ablehnung? Es wird spannend bleiben, wie die beiden Gewerkschaften mit dieser Gemengelage umgehen werden.

Jenseits der Einzelfälle: Die sich selbst beschleunigende Verwüstungsmechanik von abnehmender Tarifbindung im Einzelhandel, gnadenlosem Verdrängungswettbewerb und dem Hamsterrad der Personalkostenreduzierung. Plädoyer für eine Wiederherstellung der Ordnungs- und Schutzfunktion des Tarifsystems gegen die „Rutschbahn nach unten“ durch Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge

Regelmäßig werden wir konfrontiert mit Berichten über
problematische, in Teilbereichen nur als mies zu bezeichnende
Arbeitsbedingungen des Personals im Lebensmitteleinzelhandel. Immer wieder
Lohndumping-Versuche der Arbeitgeber in einer Branche, in der nicht einige wenige
Leute beschäftigt sind, sondern sehr viele Menschen, vor allem Frauen, mit
ihrer Hände Arbeit den Lebensunterhalt verdienen (müssen). Und auch immer ganz
vorne dabei die großen Discounter, aus denen dann den Medien Bruchstücke einer
Arbeitswelt zugespielt werden, die ziemlich wenig zu tun hat mit dem
Euphemismus „Jobwunder“, mit dem so gerne in Deutschland hantiert wird. Und
diese Berichte in den Medien haben in den zurückliegenden Jahren immer mehr
zugenommen und sie betreffen fast alle der auf diesem hart umkämpften Markt
tätigen Unternehmen. Netto, Lidl, Rewe, auch Edeka – um nur einige aufzurufen. Allein
in dieser Woche durchaus prominent platziert kritische Fernsehberichte über
Lidl (Lidl
als Arbeitgeber
vom 03.08.2015) im Wirtschaftsmagazin „WISO“ (ZDF) und nur
einen Tag später am 04.08.2015 im Politikmagazin „Report Mainz“ (ARD) der
Beitrag Rewe
in der Kritik: Wie durch den Verkauf der Märkte Arbeitnehmerrechte ausgehöhlt
werden
. Und immer sind es die gleichen Muster, mit denen die betroffenen
Arbeitnehmer/innen konfrontiert werden. Immer mehr Teilzeitverträge, immer
öfter nur Stundenkontingente und Arbeit auf Abruf und immer wieder: unbezahlte
Mehrarbeit. Zugleich kaum oder keine betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen
bzw. da, wo es welche gab, wurden sie beseitigt im Zuge von „Privatisierungen“,
also der Übernahme von bislang konzerneigenen Filialen durch selbständige
Kaufleute.

In diesem Beitrag soll es nicht darum gehen, den seit Jahren
immer und immer wieder vorgetragenen Einzelfällen weitere hinzuzufügen, sondern
einen Schritt zurückzutreten und die letztendlich entscheidende Frage zu
stellen: Kann es jenseits der wichtigen und berechtigten Kritik an dem Verhalten
einzelner Unternehmen – die teilweise schon Änderungen bewirken kann, aber bei
anderen, z.B. dem Discounter Netto, so gut wie keinen Effekt zeigen – eine strukturelle
Lösung eines offensichtlich eben strukturellen, also die gesamte Branche
betreffenden Problems geben? Und warum tut sich auf dieser grundsätzlichen
Baustelle so wenig? Es geht also um die von mir in vielen Beiträgen in den
vergangenen Jahren, in denen über die gleichen Muster in unterschiedlichen
Unternehmen berichtet wurde, immer und immer wieder beschriebene „Rutschbahn
nach unten“, auf der sich die Arbeitsbedingungen im Lebensmitteleinzelhandel
befinden (müssen) und die Aufgabe, wenn schon nicht das Rad wieder zurückzudrehen in
die alte Welt, so doch zumindest den Neigungswinkel der Rutschbahn erheblich zu
verkleinern.

Wenn wir über den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland
sprechen, dann wird man mit einem überaus konzentrierten Markt konfrontiert.
Die Abbildung über die Verteilung der Marktanteile im Lebensmittelhandel
verdeutlicht, dass wir es mit einem – wie die Ökonomen sagen – sehr engen
Angebotsoligopol zu tun haben, also einige wenige marktstarke Anbieter stehen
vielen kleinen marktschwachen Nachfragern (den Verbrauchern) gegenüber. Eine
Marktform, die aus Wettbewerbsgründen mit größter Vorsicht und Argwohn zu
behandeln ist. Genau das ist Aufgabe des Bundeskartellamtes und die tun das
dann auch ganz praktisch, man denke hier aktuell an den Fall der beabsichtigten
Übernahme von 450 Filialen von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA, die Anfang
April dieses Jahres vom Bundeskartellamt untersagt wurde (vgl. hierzu Bundeskartellamt
untersagt Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA
).

Das Kartellamt hatte im vergangenen Jahr eine
„Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel“ veröffentlicht, in dem die
Verfasstheit dieses Marktes ausführlich beschrieben worden ist (vgl. dazu: Bundeskartellamt:
Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel
. Darstellung und Analyse der
Strukturen und des Beschaffungsverhaltens auf den Märkten des
Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland. Bericht gemäß § 32 e GWB – September
2014, Bonn). Aus der Kurzfassung
der Sektoruntersuchung:

»Durch die Konzentrationsentwicklungen der letzten Jahre ist
heute nur noch eine über- schaubare Zahl an Lebensmitteleinzelhändlern in
Deutschland tätig. Auf nationaler Ebene handelt es sich im Wesentlichen um die fünf
führenden Unternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe (Lidl und Kaufland), Aldi und
mit Einschränkungen Metro. Auch der Discounter Norma verfügt über ein überregionales
Filialnetz … Auf die führenden Unternehmen Edeka, Rewe, Schwarz Gruppe und
Aldi entfallen deutlich mehr als drei Viertel aller Umsätze im
Lebensmitteleinzelhandel, die mit Endkunden in Deutschland erzielt werden.«

Die oftmals hoch problematischen Folgen des gewaltigen
Konzentrationsprozesses betreffen nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die
Zulieferer, auf die ein gnadenloser Preis- und damit Kostendruck ausgeübt wird
(den sie oft nur an die eigenen Beschäftigten weitergeben können, wenn sie im
Markt bleiben wollen) und auch für die Verbraucher. Auch das wird von den Medien
aufgegriffen, vgl. beispielsweise die ZDF-Dokumentation Die
Macht von Aldi, Edeka & Co. Kundenkampf um jeden Preis
, die am
08.07.2015 ausgestrahlt wurde.
Hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitsbedingungen in den
Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels muss man von einer Welt „vor“ und
einer „nach“ dem Jahr 2000 sprechen. Bis zum Jahr 2000 war die Welt des
Einzelhandels insgesamt und damit auch in diesem Teilbereich des
Wirtschaftszweigs relativ wohlgeordnet, in der Arbeitsmarktforschung hat man
von einer „stabilen Branche“ gesprochen. Und das hatte damit zu tun, dass bis
zu diesem Jahr eine flächendeckende Tarifsystematik über alle Unternehmen
vorhanden war, denn: Bis 1999 waren im Einzel- und im Großhandel nahezu alle Tarifverträge
für allgemeinverbindlich erklärt, die Lohn- und Gehaltsstruktur insgesamt, die Manteltarifverträge
und die Tarifverträge zu vermögenswirksamen Leistungen usw. Bis zum Jahr 1999
gab es einen Konsens zwischen Arbeitgeberverbänden des Einzelhandels und den damaligen
Gewerkschaften HBV und DAG, nach Unterzeichnung der Tarifverträge einen Antrag
auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu stellen.

Dieser Konsens wurde im
Jahr 2000 von der Arbeitgeberseite aufgekündigt. Das stand in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit einer Spaltung der Arbeitgeberverbände, denn im
Jahr 2000 erfolgte die Abspaltung der BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft der
Mittel- und Großbetriebe) als selbständiger Tarifträgerverband und dort wurde
die OT-Mitgliedschaft zugelassen, also eine Mitgliedschaft im Verband ohne
Tarifbindung. Peek und Cloppenburg war das erste große Handelsunternehmen, das
in die OT-Mitgliedschaft wanderte. Unter Zugzwang gesetzt führte dann auch der
HDE (Hauptverband des deutschen Einzelhandels) die OT Mitgliedschaft ein.
Übrigens: Diese Spaltung war nicht von Dauer: Ende 2009 war die BAG
wirtschaftlich am Ende, denn Karstadt als Hauptfinanzier der BAG konnte diese
nicht mehr finanzieren und der Mitgliederverlust war ein weiterer Sargnagel in
die Existenz dieses Verbandes. Seit dieser Zeit existiert als Tarifträgerverband
im Einzelhandel nur noch ein Arbeitgeberverband – der HDE Handelsverband Deutschland.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Allgemeinverbindlichkeit
im Einzelhandel wurde Anfang des neuen Jahrtausends von den Arbeitgebern
zerstört, denn die OT-Mitgliedschaft stand im Widerspruch zur
Allgemeinverbindlichkeit, denn die betreffenden Unternehmen wollten sich ja
gerade aus der Tarifbindung verabschieden. Außerdem wurde das Erfordernis des
mindestens 50%-Anteils tarifgebundener Unternehmen durch den Austritt von
Unternehmen aus den Verbänden nicht mehr erreicht. Im Jahr 2000 wurde dann
seitens der Arbeitgeber der Konsens aufgekündigt, beantragte
Allgemeinverbindlichkeitserklärungen über die Arbeitgebervertreter im
Tarifausschuss abgelehnt und das bis dato bewährte Ordnungssystem im Einzelhandel
einem sich selbst beschleunigenden Zerstörungsmechanismus ausgeliefert. Dabei
lohnt es sich, noch einmal in die Zeit vor 2000 zurückzublicken, mit welchen
Argumenten man die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge gerechtfertigt
hat – und zwar von beiden Seiten, also Gewerkschaften und Arbeitgeber. Man wird
auf eine überaus moderne, weil heute hoch relevante Begründungslinie stoßen:
Danach ist der Einzelhandel eine Branche mit extrem hoher
Wettbewerbsintensität. Personalkosten spielen eine strategisch wichtige Rolle.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dient dazu, dass nicht durch
Nichtbeachtung der Tarifverträge Personalkostenvorteile gegenüber
tarifgebundenen Konkurrenten erzielt werden können. Außerdem wurde gesehen, dass
darüber realisierte Personalkosteneinsparungen in eine Intensivierung des
Verdrängungswettbewerbs fließen würden.
Genau so ist es dann ja auch in den Jahren nach 2000
passiert.
Gabriel Felbermayr und Sybille Lehwald haben kürzlich eine
Studie veröffentlicht, aus der man ganz praktisch die Folgen gerade für die
Arbeitnehmer ablesen kann, die sich aus der abnehmenden Tarifbindung in der
Branche ergeben (Gabriel Felbermayr und Sybille Lehwald: Tarifbindung
im Einzelhandel: Trends und Lohneffekte
, in: ifo Schnelldienst, Heft 11/2015,
S. 33-40):

»Die Bedeutung der Kollektivverträge im Handel hat sich in
jüngster Zeit deutlich gewandelt: Seit 2000 hat sich der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse,
die einem Tarifvertrag unterliegen, von knapp drei Viertel auf weniger als die
Hälfte verringert. Nur noch jeder dritte Betrieb verfügt über einen
Kollektivvertrag. Tarifgebundene Betriebe sind größer und älter als ungebundene
… und zahlen durchschnittlich 25 bis 32% höhere Löhne.«

Diese für die gesamte Branche ermittelten Werte decken sich
gut mit konkreten Erfahrungen, die man machen kann bzw. muss hinsichtlich der Verschlechterung
der Arbeitsbedingungen für Beschäftigte gerade im Lebensmitteleinzelhandel,
wenn Filialen, die bislang als Konzernfilialen geführt wurden, „privatisiert“,
also an selbständige Kaufleute abgegeben werden, die dann weiter unter dem
Namensdach des Konzerns segeln. Diese Umwandlung passiert gerade bei Rewe, Vorreiter
der Entwicklung ist aber EDEKA. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der
„Privatisierungsstrategie“ hat die Gewerkschaft ver.di 2012 veröffentlicht:

Ver.di Bundesverwaltung
(Hrsg.): Schöne
neue Handelswelt!? Ein Blick hinter die Kulissen des „privatisierten“ Handels
am Beispiel der Firma EDEKA
, Berlin 2012.

Auch hier wird immer wieder
von Einkommenseinbußen in Höhe von 20 bis 30 Prozent gegenüber vorher
berichtet. Hinzu kommen weitere deutliche Verschlechterungen der
Arbeitsbedingungen. Neben der Gestaltung der Arbeitsverträge gerade
hinsichtlich der Stundenvorgaben beobachtet man in aller Regel ein Verschwinden
der bereits vorher mehr als dünnen betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen, denn
in den „privatisierten“ Märkten gibt es in aller Regel keinen einzigen
Betriebsrat.

Interessanterweise spielt
dieser Aspekt sogar eine Rolle in der ablehnenden Stellungnahme der
Monopolkommission hinsichtlich der beantragten Ministererlaubnis für eine
Übernahme der 450 Filialen von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA (vgl. herzu
Monopolkommission: Zusammenschlussvorhaben
der Edeka Zentrale AG & Co. KG mit der Kaiser’s Tengelmann GmbH.
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB
. Bonn.
August 2015):

»Nach Ansicht der
Monopolkommission sind Vereinbarungen, mit denen ein Unternehmen den Erhalt
sämtlicher Arbeitsplätze verspricht, in tatsächlicher Hinsicht nicht geeignet,
den betriebswirtschaftlichen Zwängen, die gegebenenfalls einen Abbau von
Arbeitsplätzen erfordern, wirksam zu begegnen. Im vorliegenden Fall kommt
hinzu, dass eine Vereinbarung mit der Edeka Zentrale keine rechtliche
Bindungswirkung für die selbstständigen Einzelhändler, an die Filialen
übertragen werden sollen, entfalten würde. Darüber hinaus besteht die Gefahr,
dass das häufige Fehlen von Mitbestimmungsstrukturen in den privatisierten
Filialen zu Einschränkungen des gesetzlichen Arbeitnehmerschutzes in der Praxis
führen wird, wovon auch ältere Beschäftigte und solche mit einem hohen
Qualifikationsniveau betroffen wären.« (S. 49 f.)

Was also tun angesichts
dieser Entwicklungen und vor allem der bekannten Folgen, die sich in den vielen
Einzelfällen besichtigen lassen? Immer wieder einzelne Unternehmen vor das
zumeist kurzlebige Auge einer zu Recht skandalisierenden
Medienberichterstattung zu zerren, reicht offensichtlich nicht aus, denn die
Branche sitzt strukturell auf einer „Rutschbahn nach unten“, deren innere
Rationalität dazu führen muss, dass selbst „gut meinende“ Unternehmen gezwungen
sind, sich an dem Lohnkostensenkungsautomatismus zu beteiligen, wollen sie
nicht über kurz oder lang aus dem Markt gekegelt werden.
Systematisch gesehen ergeben
sich drei grundsätzliche Optionen, um die Tarifbindung der „alten Welt“ wieder
herzustellen bzw. wenigstens einige Aspekte der damit verbundenen Ordnungs- und
Schutzfunktion wieder herzustellen:

1.) Eine Rückkehr zu einer
umfassenden Tarifbindung von Unternehmen und Beschäftigten, wie es sie mal
gegeben hat – allerdings ist diese „beste“ Option unrealistisch, nicht nur
aufgrund der massiven Tarifflucht der Arbeitgeber, sondern auch aufgrund des
niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrades der Beschäftigten in vielen
Dienstleistungsbereichen.

2.) Dann bliebe als „ große
mittlere Variante“ die Allgemeinverbindlichkeitserklärung gesamter
Branchentarifverträge bzw. als „kleine mittlere Variante“ die Allgemeinverbindlichkeit
eines Branchen-Mindestlohns als unterste Haltelinie, wobei die kleinere
Variante der AVE das Grundproblem hat, dass eben nur ein branchenspezifischer
Mindestlohn für alle gilt, nicht aber die gesamte Tarifvertragssystematik.

3.) Auf der untersten Ebene
steht dann das, was wie gerade erlebt haben, der Substitutionsversuch durch die
Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes. Das mag hier und da
ein wichtige und gute Verbesserung sein, birgt aber auch die übrigens derzeit
schon beobachtbare Gefahr, dass die Vergütungen abgesengt werden auf den
Referenzpunkt des Mindestlohns.
Vor diesem Hintergrund
drängt sich der Lösungsvorschlag auf, einen deutlichen Schritt „zurück“ zu
gehen und die Allgemeinverbindlichkeit der tarifvertraglichen Ordnung wieder
herzustellen. Und dafür gibt es durchaus im Grunde einen Ansatzpunkt: die
Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge (AVE) auf der Basis des
Tarifvertragsgesetzes.  Aber warum
passiert dann an dieser Stelle nichts? Um das zu verstehen, muss man kurz
eintauchen in die Systematik und die Hürden einer
Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Der grundsätzliche Weg der
AVE läuft über das Tarifvertragsgesetz. Dazu gleich mehr. Daneben gibt es den
Weg über das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Dieses seit 1996 vorhandene
Gesetz hatte das Ziel, dass ausländische Unternehmen an die tariflichen
Mindestarbeitsbedingungen (Entgelt, Urlaub, Urlaubsgeld) hier in Deutschland
gebunden werden sollten. Bis zum Jahr 2007 war lediglich das Bauhauptgewerbe
und das Baunebengewerbe vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst. Bereits im Jahr
1998 gab es eine Neuregelung dieses Gesetzes, durch die eine bis dahin
bestehende Hürde beseitigt wurde, nämlich die Anforderung, dass die
tarifgebundenen Unternehmen mindestens 50 % der Beschäftigten der Branche
umfassen. Außerdem wurde geregelt, dass das BMAS durch Rechtsverordnung die AVE
eines Tarifvertrags herstellen kann – auch gegen den Willen der
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber. Hierbei handelt es sich um einen ganz
entscheidenden Passus der ein Grunddilemma der AVE auflösen könnte.  Könnte deshalb, bei dieser Option bislang
noch nie genutzt wurde. Die AVE im Kontext des Arbeitnehmerentsendegesetzes
wurde in den Jahren nach 2007 vor allem für die Implementierung von
Branchen-Mindestlöhnen benutzt, also für die oben beschriebene „kleine mittlere
Variante“.
Der normale Weg eine
Allgemeinverbindlichkeitserklärung der tarifvertraglichen Strukturen im
Einzelhandel müsste über das Tarifvertragsgesetz laufen. Und an und für sich
könnte man meinen, dass die Voraussetzungen, diesen Weg zu gehen, durch die
große Koalition deutlich verbessert worden sind. Bereits in dem Koalitionsvertrag
vom Dezember 2013
haben sich die Unionsparteien und die SPD auf das
folgende Vorhaben unter der Überschrift „Allgemeinverbindlicherklärungen nach
dem Tarifvertragsgesetz anpassen und erleichtern“ verständigt:

»Das wichtige
Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) nach dem Tarifvertragsgesetz
bedarf einer zeitgemäßen Anpassung an die heutigen Gegebenheiten. In Zukunft
soll es für eine AVE nicht mehr erforderlich sein, dass die tarifgebundenen
Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages
fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Ausreichend ist das Vorliegen eines
besonderen öffentlichen Interesses. Das ist insbesondere dann gegeben, wenn
alternativ:
die
Funktionsfähigkeit von Gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien
(Sozialkassen) gesichert werden soll,
die AVE die
Effektivität der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen
wirtschaftlicher Fehlentwicklungen sichert, oder
die
Tarifvertragsparteien eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent glaubhaft darlegen.
Wir wollen, dass die, den
Antrag auf AVE stellenden Tarifvertragsparteien, an den Beratungen und Entscheidungen
des Tarifausschusses beteiligt werden können und werden prüfen, wie dies
umgesetzt werden kann.« (S. 48)

Und es ist nicht so, dass die
Große Koalition untätig geblieben wäre, denn mit dem
„Tarifautonomiestärkungsgesetz“, mit dem der allgemeine gesetzliche Mindestlohn
eingeführt wurde, hat man auch das 50%-Quorum abgeschafft und damit eine
bisherige Hürde auf dem Weg zur AVE. Allerdings bleibt es wie bei einem
beschwerlichen Hürdenlauf: Auch wenn eine Hürde weniger da ist, die nächste
baut sich unbezwingbar vor einem auf. Dazu genügt ein Blick in das
Tarifvertragsgesetz und hierbei konkret in den § 5 TVG. Dort heißt
es im Absatz 1:

»Das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je
drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer
bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag der
Tarifvertragsparteien für allgemeinverbindlich erklären, wenn die
Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten erscheint.«

Entscheidend ist hier die
Formulierung: „im Einvernehmen“ mit dem Tarifausschuss. Daraus resultiert eine
effektive Blockademöglichkeit einer wieder stärkeren Nutzung der AVE seitens
der Arbeitgeber, denn wenn die das im Tarifausschuss verweigern, dann wird
nichts passieren (können). Weil das BMAS hier eben nicht die Option hat, auch
gegen den Widerstand beispielsweise der Arbeitgeber einen Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich zu erklären, wenn denn das öffentliche Interesse dafür
spricht – und das öffentliche Interesse wird definiert über zwei Merkmale:
Sicherung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Wahrung der
Tarifautonomie. Gerade mit dem letzten Punkt könnte man angesichts der
Tarifflucht-Realitäten im Einzelhandel argumentieren.
Ein aktuelles und handfestes
Beispiel zu der Totalblockademöglichkeit seitens der Arbeitgeber kommt aus dem
Saarland (vgl. hierzu bereits meinen Blog-Beitrag
vom 16.07.2015
): Heftiger
Streit um Löhne in der Saar-Gastronomie
, so hat Joachim Wollschläger seinen
Artikel überschrieben.
Die Gewerkschaft Nahrung,
Genuss, Gaststätten (NGG) Saarland wirft der Vereinigung der saarländischen
Unternehmensverbände (VSU) vor, auskömmliche Gehälter zu verhindern. Was ist
passiert? Die NGG im Saarland wirft der VSU vor, sie »habe durch ihr Veto
verhindert, dass die Tarifverträge der unteren drei Entgeltgruppen im Hotel-
und Gastgewerbe nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden seien … Und das
nicht aus sachlichen Gründen, sondern nur aus Prinzip, um nicht im Saarland
Vorreiter zu werden, so der Vorwurf.«

Der Pressemitteilung der NGG
(VSU
betreibt rückwärtsgewandte Blockadepolitik
) kann man entnehmen:

»Die Tarifvertragsparteien
hatten unter anderem das Ziel, mit einem allgemeinverbindlichem
Einstiegsentgelt für Fachkräfte in Höhe von 9,40 €/h, die Attraktivität einer
Ausbildung im Gastgewerbe zu steigern und sicherzustellen, dass Fachkräfte
flächendeckend mehr Entgelt erhalten als den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe
von 8,50 €/h. Mit dem ersten Einstieg in die AVE sollte außerdem ein fairer
Wettbewerb gewährleistet werden und dem öffentlichen Interesse nach einem
zukunftsfähigen Gastgewerbe Rechnung getragen werden. Die AVE der unteren 2
Entgeltgruppen sollte zudem eine Mindestentlohnung für Mitarbeiter im
Gastgewerbe ohne Ausbildung oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns
festschreiben.«

Man muss an dieser Stelle
besonders hervorheben: Im Vorfeld des Antrags auf
Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) – wohlgemerkt nicht des gesamten
Tarifvertrags, sondern der drei unteren Entgeltgruppen – hatte die Gewerkschaft
NGG gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Saar einen
Tarifvertrag ausgehandelt und gleichzeitig beschlossen, diesen für die
untersten drei Entgeltgruppen für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Mit
dem Ziel, dass Fachkräfte deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt
werden. Es handelt sich also um eine konzertierte Aktion der beiden
Tarifvertragsparteien, nicht nur der Gewerkschaft.

Aber hier wird ein
systematisches Problem der Allgemeinverbindlichkeitserklärung offensichtlich.
Zwar hat man eine Hemmschwelle beseitigt, aber eben nur eine. Konkret am
Beispiel dessen, was im Saarland abläuft:

»Der Gesetzgeber hat zur
Erleichterung einer AVE zudem mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die starre
Quotenregelung, wo nach 50 % der Beschäftigten einer Branche im
antragsstellenden Arbeitgeberverband organisiert sein müssen, zu Gunsten des
öffentlichen Interesses aufgegeben.
Leider wurde branchenfremden
Verbänden weiterhin eine Veto-Möglichkeit im Gesetz eingeräumt, wie sie die
Vereinigung saarländischer Arbeitgeberverbände (VSU) in der Anhörung zur AVE am
9. Juli 2015 im saarl. Wirtschaftsministerium, auch genutzt hat. DEHOGA-
Saarland und NGG haben im Rahmen der Anhörung ausführlich Stellung zum Antrag
bezogen. Beide Tarifvertragsparteien sind allerdings nicht stimmberechtigt, was
aus Sicht der NGG eine Sollbruchstelle im Gesetz darstellt«, so die NGG
Saarland in ihrer Pressemitteilung.

Fazit: Wenn die
Bundesregierung dabei bleibt, nur das 50%-Quorum abzuschaffen, nicht aber die
überaus harte und hohe Hürde des Einvernehmens im Tarifausschuss auch zu
schleifen für die Fälle, in denen aus übergeordneten Erwägungen eine AVE im
gesellschaftspolitischen, volkswirtschaftlichen, letztendlich aber mit Blick
auf die Verwüstungen in der Branche sogar betriebswirtschaftlich sinnvoll ist,
dann wird es weiter keine Bewegung geben (können). Die Politik könnte
entscheiden, wenn sie denn wollte. Um endlich wieder mehr Ordnung auf dem
Arbeitsmarkt zu schaffen. Es steht aber zu befürchten, dass aufgrund der
scheinbar bereits eingesetzten Handlungsstarre vor der nächsten Bundestagswahl
2017 (!) alle Akteure in der Großen Koalition in eine Art Dauerwinterschlaf
verfallen sind und keine erkennbaren Bestrebungen zu beobachten sind, dieses
Problem wenigstens mal anzugehen, geschweige denn zu lösen. Machbar aber wäre
das. Wenn der Wille da wäre.