Da war doch noch was: Ein Arbeitskampf => ein Schlichtungsergebnis => dessen Ablehnung von unten => neue Verhandlungen nach der Wiederwahl des Vorsitzenden => eine Wiederauferstehung des Schlichtungsergebnisses, garniert mit kosmetischen Korrekturen

Dieses Jahr wird sicher einen besonderen Platz im Archiv der Geschichte der Arbeitskämpfe bekommen – nicht nur wegen der Streiks der Lokführer und den zwischenzeitlich wieder auf dem Boden aufgeschlagenen Arbeitskampfaktionen der Piloten der Lufthansa, sondern auch wegen einer Serie von Kopfnüssen, die seitens der Gewerkschaft Verdi wegzustecken waren. Gemeint ist hier zum einen der Arbeitskampf bei der Deutschen Post DHL, der sich vor allem und am Ende erfolglos gegen eine Verlagerung der Paketzustellung in Billigtöchter gerichtet hat. Und zum anderen – angesichts seiner grundsätzlichen Bedeutung besonders schmerzhaft – der Streik im Sozial- und Erziehungsdienst, in der Öffentlichkeit immer verkürzend als „Kita-Streik“ tituliert, was aber unvollkommen ist, denn es ging (und geht) auch um die Beschäftigten in der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und anderen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit, die aber irgendwie immer untergehen in der Berichterstattung.

Die Fachkräfte des Sozial- und Erziehungsdienstes in kommunalen Einrichtungen wurden im Frühjahr – nicht nur von Verdi, sondern auch von der GEW – in einen unbefristeten Arbeitskampf geschickt mit der Forderung nach einer strukturellen Aufwertung ihrer Berufe im Tarifgefüge. Es handelte sich also nicht um eine „normale“ Lohnrunde, sondern um die Durchsetzung des Ziels, die Fachkräfte hinsichtlich ihrer Eingruppierung nach oben zu heben. Damit sollte den gestiegenen Anforderungen und der Bedeutung ihrer Arbeit endlich auch spürbar Tribut gezollt werden. Die Forderungssumme der strukturellen Verbesserungen beliefen sich alles in allem auf gut zehn Prozent. Es soll an dieser Stelle gar nicht um die taktisch-strategische Bewertung gehen, ob man damit die Trauben nicht zu hoch gehängt hat. Zweifel an der Sinnhaftigkeit angesichts der realen Bedingungen gab es durchaus auch im Gewerkschaftslager vor dem Arbeitskampf, beispielsweise auf Seiten der GEW, die sich eher ein Stufen-Modell gewünscht hätte.

Der zentrale Punkt hinsichtlich der besonderen Bedeutung des letztendlich ausgerufenen unbefristeten Arbeitskampfes muss darin gesehen werden, dass es um einen Bereich geht, bei dem ein Erfolg von Streikaktionen ganz erhebliche Folgewirkungen auch auf andere Felder personenbezogener Arbeit haben würde – gerade die Pflegekräfte haben den Streik sehr intensiv beobachtet (und viele sicher auch die Daumen gedrückt), denn sie haben das gleiche Problem wie streikende Erzieher/innen oder Sozialarbeiter: Der Arbeitskampf trifft nicht unmittelbar ein oder mehrere Unternehmen, deren Produktion lahmgelegt wird, sondern erst einmal diejenigen, die den Fachkräften anvertraut sind – also Kinder, Behinderte oder eben Pflegebedürftige. Und da fällt streiken schon mal per se sehr schwer, denn es ist verständlicherweise nicht einfach, hilflose und sorgebedürftige Menschen im wahrsten Sinne des Wortes „liegen zu lassen“.

Insofern hätte man diesen Weg mehr als intensiv vorbereiten müssen – nicht nur angesichts der Tatsache, dass die, gegen die der Arbeitskampf gerichtet war, also die kommunalen Arbeitgeber, anders als „normale“ Unternehmen, bei denen sich Streikfolgen sofort in der eigenen Schatulle schmerzhaft bemerkbar machen, nicht unmittelbar getroffen werden (können), sondern primär die Kinder und deren Eltern. Die Arbeitgeber – und das haben sie auch in extensio gemacht – können sich erst einmal zurücklehnen und abwarten, haben sie doch keinen unmittelbaren Schaden (vor allem nicht, wenn sich nach einer gewissen Dauer die wachsende Wut der unmittelbar Betroffenen fast ausschließlich gegen die Streikenden richtet). Ganz im Gegenteil, durch die Streiktage können sie sogar noch Geld sparen, weil das die von ihnen zu tragenden Personalkosten reduziert (hat). Insofern hätte man neben einer sorgfältig vorbereiteten Streikwelle (auch durch die Einbindung der anderen Gewerkschaften als Unterstützer und gewissermaßen Schutzschild) vor einem unbefristeten Arbeitskampf die scheinbar nicht einfache und logische Frage stellen müssen: Halten wir das auch durch, wenn das mediale Sperrfeuer nach anfänglicher Sympathie einsetzt?

Hinzu kommt eine weitere erhebliche Restriktion des Agierens über einen Arbeitskampf: Im Kita-Bereich sind lediglich ein Drittel der Plätze und Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, der große Rest hingegen wird von „freien Trägern“ betrieben, unter denen die konfessionell gebundenen Träger die große Mehrheit stellen. Aber bei denen gibt es kein Streikrecht für deren Mitarbeiter (die dort als „Dienstnehmer“ bezeichnet werden). Auch wenn die Erzieher/innen dieser Einrichtungen gerne mitkämpfen wollen, sie können es nicht, ihre Rolle beschränkt sich auf die eines Zaungastes, der nur die Daumen drücken kann.

Dennoch ist man in einen unbefristeten Streik eingetreten. Der Ablauf ist bekannt. Nach einigen Wochen wurde der Arbeitskampf unterbrochen, da eine Schlichtung einberufen wurde. Am 23. Juni 2015 gab es eine Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) schreibt dazu auf ihrer Webseite: »Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, haben am 23. Juni 2015 ihren einvernehmlichen Schlichterspruch in Bad Brückenau vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlichen zehn Prozent.«
Die Gewerkschaften, deren Verhandler der Schlichtungsempfehlung zugestimmt hatten, haben dann ihre Basis diskutieren und im Sommer abstimmen lassen über dieses Ergebnis – mit fatalen Folgen, denn eine große Mehrheit hat den Schlichterspruch abgelehnt. Damit gerieten die Gewerkschaften, vor allem aber die federführende Organisation Verdi, in eine überaus unangenehme Situation, mussten sie doch nach diesem Votum in erneute Verhandlungen mit den kommunalen Arbeitgebern eintreten und zugleich die Möglichkeit erneuter Streikaktionen vorbereiten – wohl wissend, dass es diesmal noch schwerer werden würde, über Streiks etwas erreichen zu können, das spürbar über der Schlichtungsempfehlung liegen würde, was offensichtlich von der Basis erwartet wurde. Das alles wurde in diesem Blog bereits dargestellt und auch kommentiert, so in dem Beitrag Zwischen „ausgelaugter Gewerkschaft“ und dem Nachtreten derjenigen, die das Streikrecht schleifen wollen vom 10. August 2015 sowie kurz vorher Die Gewerkschaftsspitze allein zu Haus? Das Ergebnis der Mitgliederbefragung zum Schlichtungsergebnis im Streik der Sozial- und Erziehungsdienste und das „Fliegenfänger“-Problem der Verdi-Führungsebene vom 8. August 2015.

Aber die Arbeitgeberseite war gnädig – man vertagte die neue Runde an Verhandlungen bis nach der Wiederwahl von Frank Bsirske als Vorsitzender der Gewerkschaft Verdi und gab dann einige kleinere kosmetische Verbesserungen an die aus ihrer Sicht schon längst ausgehandelte Angelegenheit. Ergebnis dieser Verhandlungsrunde war dann die Tarifeinigung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015. Interessierte Leser mögen einfach mal die beiden Papiere mit den neuen Tabellenwerten nebeneinander legen.

Nach monatelangem erbittertem Tarifstreit sieht der neue Kompromiss zwischen Gewerkschaften und kommunale Arbeitgeber bei der Bezahlung im Sozial- und Erziehungsdienst vor, dass die rund 240.000 dort Beschäftigten rückwirkend zum 1. Juli durchschnittlich 3,73 Prozent mehr Gehalt bekommen sollen – wenn denn die Gewerkschaftsmitglieder nun endlich zustimmen, die Erklärungsfrist für die Gewerkschaften läuft noch bis Ende Oktober 2015. Die Schlichtungsempfehlung aus dem Juni dieses Jahres beinhaltete Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 3,19 Prozent.

Andreas Wyputta hat seinen Artikel zu den neuen Ergebnissen unter die Überschrift gestellt: Umverteilung unter Arbeitnehmern. Er kommt gleich im Untertitel seines Beitrags zu der zentralen Bewertung: Die kommunalen Arbeitgeber haben sich durchgesetzt. Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Thomas Böhle, sieht sich als „klarer Sieger“ und wird mit diesen Worten zitiert:

»Der Kompromiss mit den Gewerkschaften entspreche „im Wesentlichen dem Schlichterspruch“. Mit 315 Millionen Euro zahlten Städte und Gemeinden nur 9 Millionen Euro mehr als von den Schlichtern vorgesehen.«

Um der missmutigen Gewerkschaftsbasis das neue Ergebnis schmackhaft zu machen, hat man zu einem nicht unbekannten Dreh gegriffen: Die oberen Lohngruppen bekommen eine geringe Gehaltserhöhung, untere sehen dafür mehr Geld. Man hat also ordentlich umverteilt, nicht aber das Volumen deutlich erhöht:

»Während die Schlichter Lohnerhöhungen zwischen 33 und 161 Euro vorsahen, haben die Arbeitnehmervertreter diese Spanne nun auf 98 bis 138 Euro kleinverhandelt. SozialarbeiterInnen im Allgemeinen Sozialdienst, denen zunächst eine Nullrunde gedroht hatte, sollen nach dem nun vorliegenden Kompromiss zwischen 30 und 80 Euro brutto mehr im Monat erhalten.«

Dass das jetzt am Ende bestätigt wird, dafür sorgt wahrscheinlich diese Besonderheit:

»Die Gewerkschaftsbasis wird in einer Urabstimmung bis Ende Oktober über den Kompromiss beraten … Um dem neuen Tarifvertrag Geltung zu verschaffen, müssen nur 25 Prozent der Gewerkschafter zustimmen – und nicht 50 wie bei der Mitgliederbefragung.«

Diese Erfahrungen werden bei der einen oder dem anderen Ernüchterung auslösen. Auf der anderen Seite muss man in der Tarifpolitik auch verlieren können, vor allem, wenn die Rahmenbedingungen so sind, wie sie sind. Man sollte das dann aber wenigstens nicht auch noch als „Eigentlich-Erfolg“ verkaufen. Glaubwürdigkeit schafft man anders.

Nachtrag am 07.10.2015: Das neue Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute ist unter dem Titel Deutsche Konjunktur stabil – Wachstumspotenziale heben veröffentlicht worden. In dem Artikel Das raten die Wirtschaftsforscher der Bundesregierung findet man diesen aufschlussreichen Passus:

„Moderne Volkswirtschaften wachsen in abnehmendem Maße durch Investitionen in Beton und in zunehmendem Maße durch Investitionen in Köpfe“, betonen die Forscher. „Hier gilt es, Wachstumspotenziale zu heben.“ Konkret wird vorgeschlagen, nicht nur die Zahl der Kita-Plätze zu erhöhen, sondern auch die Qualität der Betreuung zu erhöhen – vor allem für sozial benachteiligte Kinder.

Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten

Man kann ein eigenes Archiv eröffnen, wenn es um die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel geht. Und dieses Archiv mit unzähligen Berichten hätte eine recht eindeutige Unwucht ab dem Jahr 2000. Denn bis dahin galt der Einzelhandel als eine relativ wohlgeordnete Branche. Die meisten Beschäftigten hatten eine Ausbildung, die Arbeitgeber waren tarifgebunden – wenn auch einige nicht freiwillig, sondern weil das Tarifwerk allgemein verbindlich war. Das bedeutet, alle Unternehmen mussten sich an die tariflichen Bestimmungen halten. Dadurch gab es eine wirkkräftige Sperre für Dumpingversuche einzelner Unternehmen, denn die waren schlichtweg nicht möglich.

Die damalige rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder hat dem ein Ende gesetzt, als auf Druck der Arbeitgeber die Allgemeinverbindlichkeit aufgehoben wurde. Seit diesem Schritt muss man beobachten, wie die gesamte Branche auf eine Rutschbahn nach unten gesetzt wurde, denn nunmehr lohnte es sich für einzelne Unternehmen, nach unten auszubrechen und beispielsweise durch Lohndumping bei den eigenen Beschäftigten Kostenvorteile gegenüber der Konkurrenz zu „erwirtschaften“. Was dann natürlich auch prompt geschehen ist. Nun hat so eine Rutschbahn die unangenehme Konsequenz, dass sie früher oder später auch die mit nach unten zieht, die eigentlich diesen Weg nicht gehen wollten, denn die Kostenvorteile der anderen, die die neue Bewegungsfreiheit genutzt haben, wurden bzw. werden in einer Branche, die sich durch einen brutalen Preiskrieg und sehr niedrige Margen auszeichnet, so elementar, dass man sich dem dadurch ausgelösten Druck nicht auf Dauer entziehen kann.

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Werkverträge als echtes Problem für Betriebsräte und Gewerkschaft. Und eine „doppelte Tariffrage“ für die IG Metall

Während sich die Medien untereinander über die Abgas-Probleme des VW-Konzerns austauschen und ihr Augenmerk auf Personalien richten wie den Rücktritt des VW-Vorstandsvorsitzenden Winterkorn, war heute eine Menge los in den Produktionsstätten der deutschen Automobil-Industrie, eines der wichtigsten Branchen der deutschen Volkswirtschaft. Denn die IG Metall hatte zu einem bundesweiten Aktionstag gegen Werkverträge aufgerufen. Dazu aus der Berichterstattung beispielsweise Beschäftigte protestieren gegen Werkverträge in der Autoindustrie oder an anderer Stelle  Protesttag gegen Werkverträge. Und was sagt die Gewerkschaft selbst?  Gemeinsam gegen die Billig-Strategie der Arbeitgeber, so hat die IG Metall ihre Pressemitteilung dazu überschrieben: »Mehrere zehntausend Beschäftigte von Automobilherstellern und Zulieferern senden beim bundesweiten Automobil-Aktionstag der IG Metall gegen den Missbrauch von Werkverträgen eine deutliche Botschaft an Arbeitgeber und Politik: Wir lassen uns nicht spalten!« Der IG Metall-Vorsitzende Detlef Wetzen stellte zugleich klar, dass die IG Metall nicht grundsätzlich gegen Werkverträge sei, „sondern gegen die Werkverträge, die ausschließlich dazu genutzt werden, um Löhne zu senken und Arbeitsbedingungen zu verschlechtern.“ Mehr als 150.000 Arbeitsplätze in der Automobilbranche in den Bereichen Industrielogistik, Entwicklungsdienstleistung und Industrieservice seien bereits über Werkverträge ausgelagert.

Und was fordert die Gewerkschaft? Es sind vor allem zwei Punkte, die heute vorgetragen wurden:
Schluss mit der Auslagerung von Tätigkeiten, die zum Kerngeschäft eines Unternehmens gehören und unvermeidbare Auslagerungen nur an Dienstleister mit IG Metall-Tarifen und Betriebsräten. Die letzte Forderung berührt die „erste“ Tariffrage, vor der die Metallgewerkschaft steht. Gerade in der Automobilindustrie hat die IG Metall sehr hohe Organisationsgrade unter den Beschäftigten und entsprechende Einflussmöglichkeiten. Bei vielen Zulieferern und Werkvertragsunternehmen sieht das ganz anders aus, da gibt es oft noch nicht einmal einen Betriebsrat. Mindestens 44 Prozent der beauftragten Werkvertragunternehmen haben keine Tarifverträge, kann man dem Artikel Protesttag gegen Werkverträge entnehmen. Da sind wir schon bei der ersten „Tariffrage“ für die IG Metall. Deren Aktivitäten zum Thema Werkverträge kann und muss man auch als ein Signal an die Werkvertragsunternehmen verstehen, dass auch dort tarifvertragliche Regelungen gelten sollen. Aber es gibt noch ein anderes Problem, das die Gewerkschaft zu adressieren versucht: Ein Drittel der Werkverträge betreffen nach Gewerkschaftswahrnehmung die Produktion und damit den Kernbereich der Autoindustrie.

Bayerns IG Metall-Chef Jürgen Wechsler wird mit diesem Beispiel zitiert:

»Ein besonders dreistes Beispiel für einen Werkvertrag kennt er von BMW am Standort Dingolfing. „BMW hat dort eine Werkshalle leergeräumt und per Werkvertrag den Kontraktlogistiker Schnellecke ins Haus geholt“, sagt er. Der erledige mit 400 Leuten dort, was vorher BMW-Stammpersonal getan habe. Kontraktlogistik ist dabei ein ziemlich irreführender Begriff. Denn in dieser Branche wird weniger transportiert als vielmehr montiert. Im BMW-Beispiel werden angelieferte Teile auf dem Werksgelände zusammengeschraubt und dann an Autos montiert. Vorgesehen sind Werkverträge aber aus Sicht der IG Metall für Tätigkeiten wie das Streichen einer Werkshalle oder allenfalls noch deren Säuberung, nicht aber für die Kernarbeiten eines Unternehmens.«

Da sind wir schon bei einem zentralen Problem angekommen: Der Frage nach der Abgrenzung von „guten“ und „schlechten“ Werkverträgen. Um das an einem Beispiel zu illustrieren: Wenn man etwas anstreichen lassen will in seinem Unternehmen, dann beauftragt man eine Malerfirma und vereinbart einen Preis. Keiner würde auf die Idee kommen, dass das beauftragende Unternehmen Maler vorhalten sollte, um den vielleicht einmal im Jahr oder auch noch weniger oft anfallenden Bedarfen gerecht werden zu können – außer man kombiniert das mit anderen anfallenden Tätigkeiten, die dann von einer Person ausgeübt werden können.

Ganz anders stellt sich die Situation dar, wenn die Werkvertragsunternehmen sukzessive vordringen in den Kernbereich der Produktion, der bislang der Stammbelegschaft vorbehalten ist. Wenn es also bei einem „Logistikunternehmen“ eben nicht nur darum geht, Ware an die Pforten irgendeines Lagers zu fahren, sondern Tätigkeiten innerhalb des beauftragenden Unternehmens auszuüben. Und genau so sieht es in der Automobilindustrie mittlerweile aus, wenn man der Argumentation der Gewerkschaften folgt:

»Kontraktlogistik ist dabei ein ziemlich irreführender Begriff. Denn in dieser Branche wird weniger transportiert als vielmehr montiert. Im BMW-Beispiel werden angelieferte Teile auf dem Werksgelände zusammengeschraubt und dann an Autos montiert. Vorgesehen sind Werkverträge aber aus Sicht der IG Metall für Tätigkeiten wie das Streichen einer Werkshalle oder allenfalls noch deren Säuberung, nicht aber für die Kernarbeiten eines Unternehmens.«

Und das habe erhebliche Folgen für die Beschäftigten in den Werkvertragsunternehmen, wie der Vergleich mit der Stammbelegschaft verdeutlicht:

»Gegenüber dem Stammpersonal bekommen Beschäftigte bei Werkverträgen im Schnitt nur etwa halben Lohn, sagt Wechsler. Beim Beispiel Schnellecke in Dingolfing ist es nach Berechnung der IG Metall noch weniger. Statt tariflich 35 Wochenstunden arbeiten die auf dem BMW-Gelände Beschäftigten 40 Stunden. Sie erhalten nicht einmal halben Grundlohn, drei Tage weniger Urlaub und nur ein Drittel Urlaubsgeld. Höhere Leistungszulagen gleichen das nicht aus.«

Vor diesem Hintergrund ist der Aktionstag der IG Metall zu sehen, der sich einbettet in zahlreiche Aktivitäten dieser und anderer Gewerkschaften gegen „die“ Werkverträge. Und das bisherige Tun der IG Metall war und ist nicht ohne Erfolg.

Es tut sich was am Rand, so hat Jörn Boewe seinen Artikel überschrieben, in dem er über die Entwicklungen rund um Leipzig berichtet. Der Blick auf Leipzig ist deshalb interessant, weil sich hier ein „Automobilcluster“ entwickelt hat:

»Ein paar Kilometer nördlich von Leipzig, auf der grünen Wiese nahe der Autobahn A 14, stehen die modernsten Autofabriken Europas. BMW und Porsche bauen hier seit zehn Jahren Limousinen, Coupés, Cabrios, Geländewagen – alle im »Premiumsegment«. Niemand kann genau sagen, wie viele Menschen hier arbeiten. Der »Automobilcluster« Leipzig, wie der Produktionsstandort im Branchenjargon genannt wird, ist nach einem hochflexiblen Fertigungskonzept organisiert: Man spricht von der „atmenden Fabrik“. Gibt es viel zu tun, pumpt sie sich auf. Ist die Auftragslage mau, schrumpft sie.«

Und gerade hier finden wir auf den ersten Blick die Diagnose der Gewerkschaft bestätigt, dass die Werkvertrags-Beschäftigung immer stärker in die Kernbereiche der Produktion diffundiert:

»18.000 Menschen arbeiten nach Schätzungen der IG Metall in der Leipziger Autoindustrie, doch nicht einmal die Hälfte gehört zu den Stammbelegschaften von BMW und Porsche. Die Mehrheit sind Leiharbeiter oder bei Werkvertragsunternehmen beschäftigt, die als sogenannte produktionsnahe Dienstleister für die großen Hersteller tätig sind. Sie montieren Einzelteile und Komponenten und bringen sie „just in sequence“, in genau abgestimmter Reihenfolge, direkt an die Produktionsfließbänder von BMW und Porsche. Die Tätigkeiten sind unmittelbarer Teil der Produktion, von der sie nicht zu trennen sind.«

Die IG Metall hat nun einen Sozialreport Automobilcluster Leipzig veröffentlicht und sich die Situation der Beschäftigten genauer angeschaut. Ein Ergebnis: Fast 30 Prozent der Befragten verdienen inklusive aller Zuschläge weniger als 1.750 Euro brutto. Fast 44 Prozent sagen, ihnen fehle das Geld für Urlaub. Dabei arbeiten 90 Prozent auch an Wochenenden und Feiertagen. Das ist auch eine Folge der Tatsache, dass die Automobilindustrie den Standort Leipzig zu einem Labor für Produktions- und Arbeitszeitkonzepte gemacht habe. Dem allerdings hat sich die IG Metall gestellt. „Die harten Tarifauseinandersetzungen bei Schnellecke, Rudolph Logistik und der WISAG waren Meilensteine zu einem tariflichen Ordnungsrahmen. Lange Zeit waren die Arbeitsbedingungen bei den Kontraktlogistikern und Industriedienstleistern ungeregelt. Die Beschäftigten haben in diesen Konflikten erfahren, dass sie nicht per se prekäre Hilfskräfte an der letzten »verlängerten Werkbank« sind, sondern genauso Teil des Gesamtprozesses wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Stammbelegschaften an den Endmontagebändern von BMW und Porsche“, so wird der IG Metall-Bezirksleiter Olivier Höbel zitiert. (Der ganze Report als PDF-Datei: IG Metall: Sozialreport Automobilcluster Leipzig. Zur Lage der Beschäftigten bei industriellen Dienstleistern. Wege zu einem gemeinsamen tariflichen Ordnungsrahmen. Frankfurt 2015).

Von den schrittweise Erfolgen der Gewerkschaft berichtet auch Jörn Boewe in seinem Artikel:

»Der Report zeigt aber auch, dass es etwa seit fünf, sechs Jahren eine Verbesserung der Situation gibt. Das Wiederanziehen der Konjunktur nach der Krise von 2008/2009 spielt dabei eine Rolle, aber auch eine veränderte Herangehensweise der Gewerkschaft. 2008 hatte sie eine großangelegte Kampagne zur Gleichstellung der Leiharbeiter gestartet und damit erstmals die »Arbeit am Rand« in den Blick genommen. In Leipzig suchten Gewerkschaftssekretäre Kontakt zu den Beschäftigten der zahlreichen Industriedienstleister und unterstützten die Wahl von Betriebsräten und Tarifkommissionen.

2010 konnte die IG Metall beim weltweit agierenden Autozulieferer Schnellecke einen Haustarifvertrag durchsetzen, was den Kollegen im Schnitt 400 Euro mehr pro Monat bedeutete. Der Durchbruch folgte zwei Jahre später beim Industrielogistiker Rudolph. Hier beteiligten sich die Beschäftigten sogar fünfmal an Warnstreiks. Weitere Tarifabschlüsse in anderen Firmen folgten. Auf diese Weise konnten Einkommenserhöhungen und kürzere Arbeitszeiten für insgesamt rund 2.400 Arbeiter durchgesetzt werden.«

Was man hier erkennen kann ist die mühsame, aber offensichtlich sukzessiv auch durchaus erfolgreiche Bearbeitung der einen Tariffrage: Wenn der Druck auf die Stammbelegschaften durch die immer stärkere Ausbreitung der Werkverträge in den Kernbereich hinein steigt, dann muss man eben die eigene Tarifpolitik auf diese vor- und nachgelagerten Bereiche ausdehnen, um das tarifpolitisch wieder in Griff zu bekommen.

Genau hier aber tut sich eine zweite Tariffrage auf. Gemeint ist die Tatsache, dass viele der Werkvertragsunternehmen der Logistik-Branche zugeordnet sind und hier gilt die Zuständigkeit einer anderen Gewerkschaft – von Verdi. Und da gibt es zunehmend Konflikte, denn die IG Metall muss immer stärker diese Zuständigkeitsgrenze überschreiten, um die ganze Wertschöpfungskette wieder unter ihr Dach zu bekommen. Das führt zu handfesten Konflikten – vgl. dazu den Beitrag Wenn unterschiedlich starke Arme eigentlich das Gleiche wollen und sich in die Haare kriegen: „Tarifeinheit“ aus einer anderen Perspektive vom 3. September 2014.

Es gibt also gute Gründe, „die“ Werkverträge zu einem Thema zu machen – allerdings sollen die Anführungszeichen verdeutlichen, dass es eben eine enorme Heterogenität der Werkverträge gibt und nicht alle können und dürfen unter dem Label „Lohndumping“ subsumiert werden. Hinzu kommt: Die Ambivalenz vieler Betriebsräte erklärt sich aus der Tatsache, dass natürlich in gewissem Maße ein Teil der schlechteren Bedingungen bei den Werkvertrags-Beschäftigten die besseren Bedingungen der Stammbeschäftigten stabilisiert. Insofern könnte am Ende des Prozesses das Ergebnis stehen, dass die IG Metall die an solchen Aktionstagen natürlich grundsätzlich beklagte Auffächerung der Tarifstruktur nach unten (aus der Perspektive des Niveaus der heutigen Stammbelegschaft) in geordneten Bahnen mitgehen wird (so meine These in dem Beitrag Outsourcing mit Folgen: Werkverträge im Visier. Die IG Metall versucht, den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen vom 1. September 2015).

Von der nun anstehenden gesetzlichen Neuregelung der Werkverträge – auch wenn sich der Aktionstag hier ausdrücklich an Berlin gerichtet hat – werden sich die Gewerkschaften außer einem Informationsrecht für Betriebsräte nicht viel erwarten dürfen. Das von ihrer Seite aus geforderte Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte wird es nicht geben. Dazu ist der Widerstand der Arbeitgeber an dieser Stelle viel zu groß und die politischen Handlungsspielräume der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) innerhalb der Großen Koalition sind zu klein bzw. gar nicht mehr vorhanden, was weitere Regulierungen angeht. Die Formulierung im Koalitionsvertrag spricht nur von Informations-, nicht aber von Mitbestimmungsrechten, so dass sich die Union hier auch nicht weiter wird bewegen müssen.