Friseure wollen sich an den Haaren aus dem Niedriglohnsumpf ziehen. Mittellos, mangelernährt und in der Meisterschule. Tariflohn als „Vermittlungshemmnis“

Immer diese Arbeitsbedingungen. Man kommt schon gar nicht hinterher mit dem Sammeln, geschweige denn Bewerten der vielen Berichte aus den Tiefen und Untiefen des Arbeitsmarktes. Aber beginnen wir mit einer positiven daherkommenden Meldung, die überrascht hat: Ab August 2015 ist für einen großen Teil der deutschen Friseursalons ein Mindestlohn von 8,50 Euro Vorschrift. Darauf haben sich die Gewerkschaft Ver.di und die Arbeitgeber geeinigt. Noch gilt der Tarifvertrag aber nicht für die gesamte Branche. Dieser Durchbruch – aber auch die noch offenen Fragen – wurden auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ kommentiert.

Diese Einigung auf den Einstieg in einen Mindestlohn bei den Friseuren hat auch deshalb eine so große Bedeutung, weil in diesem Bereich die Voraussetzungen für die Einführung eines Mindestlohnes äußerst schwierig sind. Denn aufgrund des Überangebots an Friseuren besteht die große Gefahr, dass es zu Ausweichreaktionen kommt, beispielsweise in die Schwarzarbeit, die bereits heute in diesem Bereich eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Und besonders relevant wird hier die Bereitschaft oder eben auch Nicht-Bereitschaft der Kunden sein, das mit dem Mindestlohn notwendigerweise verbundene höhere Entgelt auch zu zahlen, damit die Friseurgeschäfte die höheren Lohnkosten ausgleichen können. 

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8,50 Euro gehen in Ordnung. Thatcher ist endgültig weg und ihre Erben machen weiter mit dem Abbau. Und in Deutschland steigt der Beratungsbedarf.

Das ist doch mal eine Ansage: „Deutschland braucht einen Mindestlohn“. Wirtschaftsweiser: 8,50 Euro sind vertretbar, so können wir das im „Tagesspiegel“ lesen. Der Mindestlohn beziehungsweise die Variante mit zahlreichen Lohnuntergrenzen, wie sie seitens der CDU präferiert wird, entwickelt sich zu einem Wahlkampf-Thema. Da wird seitens der Politik jede Schützenhilfe aus dem wissenschaftlichen Lager gerne angenommen. Im vorliegenden Fall der klaren Aussagen des Würzburger Volkswirts Peter Bofinger werden sich die Oppositionsparteien und die Gewerkschaften freuen. Bofinger hält 8,50 € für eine vertretbare Größenordnung. Er argumentiert:

„Der Wettbewerb in der Marktwirtschaft sollte daraus bestehen, dass ein Unternehmen produktiver ist als seine Mitbewerber. Wenn man sich allein deswegen durchsetzt, weil man die Löhne seiner Mitarbeiter unverschämt drückt, ist das ein kranker Unterbietungswettbewerb. Dieser ordnungspolitische Aspekt sollte auch der FDP zu denken geben.“

Damit verweist Bofinger tatsächlich auf eine wichtige Argumentationsfigur, nach der man einen Mindestlohn durchaus auch aus Sicht der betroffenen Unternehmen legitimieren kann. Bofinger hat darüber hinaus Sympathien für das englische Modell der „Low Pay Commission„, also einem Modell, nachdem eine Kommission den Mindestlohn festgelegt. 

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Schluss mit dem Blick zurück oder: Die Folgen öffentlicher Armut. Die Minijobs vor dem grünen Todesstoß? Arbeitsagentur-Mitarbeiter gehen, Rumänen kommen – und Wirtschaftsweise sprechen

Üblicherweise wird über „Armut“ mit Blick auf die einzelnen Menschen bzw. die Haushalte, in denen sie leben, diskutiert. So beispielsweise anlässlich der Meldung des Statistischen Bundesamtes, dass 15,8% der in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2010 „armutsgefährdet“ waren. Diese Daten werden dann in der Medienberichterstattung aufgegriffen, so bei Rainer Woratschka, der in seinem Artikel Weniger eine Finanz- als eine Verteilungskrise u.a. zu dem Ergebnis kommt: „Je größer die Einkommensunterschiede in einem Land sind, desto höher ist auch das Armutsrisiko.“ Das Armzsrisiko in Deutschland liegt im EU-Vergleich zwar im Mittelfeld. Die Gefährdungsquote ist hierzulande dennoch so hoch wie nie zuvor – und das trotz der seit längerem bei uns wieder angesprungenen Konjunktur. 

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Mindestlohn in der Toilette eher nicht und in der Pflege bloß nicht? Real ist auf alle Fälle das eigentlich „unchristliche“ Lohndumping

Das Thema „Mindestlohn“ polarisiert – nicht nur die politische Debatte zwischen den Parteien, sondern auch die Rechtsprechung muss sich mit den Tiefen respektive Untiefen der Lohnuntergrenzen einzelfallbezogen auseinandersetzen: Den einen wird der Mindestlohn verweigert, bei den anderen wird für eine Verweigerung plädiert. Aber der Reihe nach.

Da ist zum einen der Fall einer Toilettenfrau, die vor dem Hamburger Arbeitsgericht geklagt hatte, den Mindestlohn für Putzfrauen zu bekommen, der ihr bislang vorenthalten wurde. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts: „Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau.

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Arbeiten für eine Handvoll Euro, das unwahrscheinliche, weil gute Ende bei Edeka und die Rente nach Versprechen

Callcenter: 8,40 Euro, Schlachter: 4,80 bis 6,80 Euro, Floristin: 6,48 Euro, Putzfrau: 6,78, Friseurin: 5,90 Euro. Man kann die fünf Menschen und ihre Geschichten hinter diesen Euro-Beträgen nachlesen in dem Artikel Für eine Handvoll Euro von Melanie Amann und Inge Kloepfer in der Online-Ausgabe der FAZ: „Jeder Mensch soll mindestens 8,50 Euro je Stunde verdienen, fordern Gewerkschaften und fast alle Parteien. Putzfrauen, Schlachter und Friseure erhalten weniger. Wie lebt es sich mit einem Niedriglohn?“ Gerade wegen der Verdichtung und Kürze bemerkenswert und deshalb: Leseempfehlung.

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