Was für ein (scheinbares) Durcheinander: Immer weniger Arbeitslose und viele offene Stellen, gleichzeitig profitieren immer weniger Arbeitslose vom „Jobwunder“ und der Mindestlohn hält auch nicht das, was einige von ihm erwartet haben

„Im Februar hat sich die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und die Beschäftigung behält ihren Aufwärtstrend bei.“ Mit diesen Worten wird Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) von seiner eigenen Behörde zitiert. »Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von Januar auf Februar um 15.000 auf 3.017.000 gesunken. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ist die Arbeitslosigkeit im Februar gestiegen, und zwar um 15.000. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 20.000 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr waren 121.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.« Und auch die Zahl der Unterbeschäftigten wird erwähnt: »Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, hat sich saisonbereinigt um 20.000 verringert. Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im Februar 2015 auf 3.888.000 Personen. Das waren 173.000 weniger als vor einem Jahr.« Und auch die Arbeitsnachfrage – gemessen an der Zahl der bei der BA gemeldeten offenen Stellen, die nur einen Teil der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage abzubilden in der Lage ist – befindet sich im positiven Bereich: »Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiter aufwärtsgerichtet. Im Februar waren 519.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, 63.000 mehr als vor einem Jahr … Besonders gesucht sind zurzeit Arbeitskräfte in den Berufsfeldern Mechatronik, Energie- und Elektrotechnik, Verkauf und Verkehr und Logistik. Es folgen Berufe in der Metallerzeugung, Maschinen- und Fahrzeugtechnik sowie Gesundheitsberufe.« Also alles gut.
Wie passen dann aber solche Schlagzeilen in diese schöne Landschaft: Warum Arbeitslose nicht vom Jobwunder profitieren? Und Moment – gab es da nicht die Schreckensvisionen vieler Ökonomen in den vergangenen Monaten, die immer wieder von mehreren hunderttausend Arbeitsplätzen gesprochen haben, die mit der Einführung des Mindestlohns verloren gehen werden? Wie passt das alles zusammen?

Warum Arbeitslose nicht vom Jobwunder profitieren, fragt Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: Er verweist nicht nur auf die Zahl von mehr als 43 Millionen Beschäftigten (wobei man hier immer mitdenken muss, dass es sich um alle Erwerbstätige handelt, also nicht nur der Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche ist darin enthalten, sondern beispielsweise auch die Minijobber), sondern auch auf die enorme Bewegung, die wir auf dem Arbeitsmarkt haben: »Jeden Werktag melden sich gut 10.000 Menschen arbeitslos, weil sie ihren Job verloren haben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte aber auch 2014 mehr als zwei Millionen Menschen, die ihre Arbeitslosigkeit beenden konnten.«

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer, hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wie sich denn der Beitrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter darstellt, wenn es um die Vermittlung in eine (neue) Beschäftigung geht. »Das Ergebnis fand sie ziemlich ernüchternd: Trotz der Rekordbeschäftigung gelingt es den staatlichen Vermittlern immer seltener, Arbeitslosen einen festen Job zu vermitteln«, so Thomas Öchsner in seinem Bericht über die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage:

»2014 erhielten etwa 272 000 Arbeitssuchende eine reguläre, ungeförderte Stelle auf dem Arbeitsmarkt, weil sie ein Jobcenter oder eine Agentur bei einem Arbeitgeber vorgeschlagen hatte. Das sind 28 Prozent oder 100 000 weniger als noch 2011 … Wie erfolgreich die Arbeit der staatlichen Vermittler ist, zeigt unter anderem die Vermittlungsquote. Diese ist … seit Jahren rückläufig. Danach waren von allen arbeitslosen Menschen, die 2011 eine normale, nicht geförderte Stelle ergattern konnten, 16,2 Prozent von den staatlichen Behörden direkt vermittelt worden. 2014 waren es nur noch 13 Prozent.«

Nun sollte man fairerweise zugestehen, dass die Vermittlungsquote den Teil der Stellenbesetzungen abbildet, bei dem die Agenturen und Jobcenter direkt vermittlerisch tätig waren (oder wo das als solches statistisch erfasst wurde). Daneben kann man natürlich argumentieren, dass es auch zahlreiche indirekte Vermittlungsleistungen gibt oder geben kann, die dann in einer Stellenbesetzung münden, ohne dass diese in der Vermittlungsquote ausgewiesen werden.

Öchsner weist aber auch noch auf einen weiteren Aspekt hin, den man der Antwort der Bundesregierung entnehmen kann: Frühere Erwerbslose verlieren häufig relativ schnell wieder ihren neuen Job. »Danach haben nur knapp 57 Prozent noch nach einem Jahr die Stelle, die sie mithilfe der staatlichen Behörden bekommen haben. Bei denjenigen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und meist länger als ein Jahr arbeitslos sind, gelingt es nicht einmal jedem Zweiten, den zuvor vermittelten Job mindestens ein Jahr zu behalten.« Auch in der Bundesagentur wird das als Problem erkannt: „Die Dauer der Beschäftigungsverhältnisse ist besonders für Hartz-IV-Bezieher zu kurz.“ Jeder Arbeitsvermittler werde eine unbefristete Stelle einer befristeten Stelle oder einer in der Zeitarbeit vorziehen. „Wir können uns solche Stellen jedoch nicht backen“, zitiert Öchsner eine Sprecherin der BA.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer, »fordert einen Politikwechsel in der Arbeitsförderung, „weil weder Umfang noch Qualität der Vermittlung überzeugen können“. Vor allem bei gering Qualifizierten sei es nötig, stärker das Augenmerk auf das Fördern und Qualifizieren der Arbeitslosen zu legen, statt ihrer schnellen Vermittlung den Vorrang zu geben.«

Das wäre ein richtiger und wichtiger Schritt, der allerdings derzeit in einem doppelten Sinne versperrt wird: Zum einen durch zahlreiche förderrechtliche Restriktionen im SGB III und II, die dazu führen, dass an sich sinnvolle und gebotene Maßnahmen gar nicht durchgeführt werden dürfen, zum anderen aber auch eine seit 2011 ablaufende erhebliche Kürzung der Mittel für Fördermaßnahmen (vgl. dazu auch den Beitrag Arbeitsmarktpolitische Förderung: Weiterer Rückgang 2014 bei O-Ton Arbeitsmarkt). Und vor dem Hintergrund der folgenden Äußerung der Sprecherin der BA, die Öchsner in seinem Artikel zitiert, wird zugleich die völlig unsinnige Ausgestaltung der Nicht-Förderung derzeit im SGB II erkennbar: „Unter den Arbeitslosen haben wir zu wenig Fachkräfte, die werden aber gesucht.“ Richtig, über die Hälfte der arbeitslos registrierten Hilfeempfänger im Hartz IV-System haben keine Ausbildung. Dann wäre es doch nur naheliegend, alles daran zu setzen, die Betroffenen, wenn sie denn wollen und können, zu einem ordentlichen Berufsabschluss zu verhelfen, auch und gerade vor dem Hintergrund das wir wissen, dass die Arbeitgeber in Deutschland extrem abschlussorientiert sind, also darauf schauen, ob jemand einen Berufsabschluss hat – oder eben nicht. Dann nützen auch zahlreiche Zertifikate mehr oder weniger sinnvoller Maßnahmen nichts. In der Rarität aber werden Hartz IV-Empfängern ohne eine Ausbildung aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung im SGB II zahlreiche Steine in den Weg gelegt, wenn sie eine Ausbildung machen wollen, bei älteren Hilfeempfängern kann sogar die Leistung vollständig gestrichen werden, wenn sie sich selbst bemühen, ohne Ansprüche auf andere Leistungen – ein Irrsinn (vgl. dazu den Beitrag Langzeitarbeitslose: Wer sich engagiert, wird bestraft des Politikmagazins „Monitor“ in der Sendung am 26.02.2015).

Und wie sieht es auf einer anderen großen arbeitsmarktpolitischen Baustelle aus? Beim (fast) flächendeckenden Mindestlohn? Der muss hier natürlich gerade vor dem Hintergrund der neuen Arbeitsmarktzahlen aufgerufen werden. Denn wie war das im vergangenen Jahr, vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns? Hunderttausende Arbeitsplätze sollten nach den Vorhersagen zahlreiche Mainstream-Ökonomen durch die neue Lohnuntergrenze verloren gehen. Vom „Jobkiller“ Mindestlohn war die Rede und viele Medien haben die apokalyptischen Visionen der Ökonomen übernommen und verbreitet. Da gab es – um nur ein Beispiel zu nennen – die Zahl von 900.000 Arbeitsplätzen, die angeblich verloren gehen durch den Mindestlohn, wie eine Studie ergeben habe. Die Zahl stammt aus einem Diskussionspapier der Wirtschaftswissenschaftler Andreas Knabe, Ronnie Schön und Marcel Thun: Der flächendeckeckende Mindestlohn, veröffentlicht im Februar 2014. Dort findet man tatsächlich den folgenden Satz: »Die gesamten Beschäftigungsverluste belaufen sich auf über 900.000 Arbeitsplätze« (Knabe et al. 2014: 34). Aufschlussreich wird es dann schon, wenn man nicht nur bei diesem Satz stehen bleibt, sondern einfach mal weiterliest: »Doch diese Zahl ist mit Vorsicht zu interpretieren, da in ihr auch der Verlust von 660.000 geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (einschließlich Rentner und Studenten) mitgezählt wird. Rechnet man die Verluste bei den geringfügig Beschäftigten in Vollzeitäquivalente um, so entsprechen diese Verluste in etwa 340.000 Vollzeitarbeitsplätzen. Konzentriert man sich auf die Vollzeitbeschäftigten, so ergeben sich insgesamt rund 160.000 Arbeitsplatzverluste, die etwa je zur Hälfte in den Neuen und Alten Bundesländern anfallen.«

Wenn das alles so wäre, dann müssten wir erste Spuren dieses Beschäftigungsabbaus in den Zugangszahlen in die Arbeitslosigkeit sehen. Sehen wir aber nicht. Vielleicht einfach deshalb, weil es eben nicht zu den von vielen abgeschriebenen Arbeitsplatzverlusten kommt, wie Kritiker immer eingewandt haben? Nun kann man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es vielleicht noch zu früh ist, für eine erste Bilanzierung des Mindestlohns, denn möglicherweise halten sich viele Unternehmen noch zurück mit den Entlassungen, die es eigentlich geben müsste, wenn denn die Modellwelten der Mindestlohnkritiker was mit der Realität zu tun haben. Schauen wir mal, kann und muss man dieser Stelle sagen, aber es ist durchaus plausibel, dass es insgesamt gesehen kaum relevante Arbeitsmartkeffekte geben wird – was nicht bedeutet, dass nicht einzelne Unternehmen bzw. bestimmt Geschäftsmodelle vom Markt verschwinden werden. Aber derzeit kann und muss man sagen, dass sich der Arbeitsmarkt sehr robust darstellt und keine Anhaltspunkte für ein Eintreten der Horrorszenarien, die manche an de Wand gemalt haben, zu beobachten sind.

Statt dessen dreht sich die aktuelle Diskussion um die Versuche eines Teils der Arbeitgeber bzw. ihrer Funktionäre, die Arbeitszeiterfassung bestimmter Beschäftigter und hierbei vor allem der Minijobber wieder aus den Vorschriften zu kegeln. Was natürlich ein Scheunentor öffnen würde für schwarze Schafe. Und in der Praxis werden – nicht wirklich überraschend – von dem einen oder anderen Unternehmen Umgehungsstrategien gesucht und ausprobiert, um faktisch einen Lohn unterhalb der Lohnuntergrenze zahlen zu können. Vgl. dazu beispielsweise den Artikel Der schwierige Kampf gegen den Überstunden-Trick. In diesem Artikel wird das Vorstandsmitglied der BA, Heinrich Alt, zitiert:

Dass ausgerechnet die Erfassung der Arbeitszeiten für Konfliktstoff sorgt, kommt überraschend. Schließlich ist sie laut Arbeitszeitgesetz Pflicht, betonte Heinrich Alt, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Erfassung von Arbeitszeiten „sollte der Normalfall sein – nicht nur, wenn es um den Mindestlohn geht“.
Er sei „immer davon ausgegangen, dass Arbeitszeiten festgehalten werden, wenn nach geleisteten Arbeitsstunden abgerechnet wird“, sagte Alt. Die hitzige Debatte in der Koalition über das Thema verstehe er nicht: „Wenn man die Zahl der geleisteten Stunden nicht dokumentiert, ist Missbrauch nicht auszuschließen, auch nicht bei Minijobs.“

Man sollte an dieser Stelle ergänzen: nicht auch, sondern gerade bei den Minijobs ist der Missbrauch mit der unbezahlten Mehrarbeit in der Vergangenheit schon an vielen Stellen beobachtet und in Studien auch kritisiert worden. »Für geringfügig Beschäftigte solle die Dokumentationspflicht ganz abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher und aussagekräftiger Arbeitsvertrag vorliege.« Die Verwirklichung dieser Forderung von Arbeitgeberverbänden unter dem Segel eines angeblichen „Bürokratie-Abbaus“ würde gerade den für Missbrauch am anfälligsten Bereich, also die geringfügige Beschäftigung, schutzlos den schwarzen Schafen unter den Unternehmen überlassen.

Selbst aus dem Osten Deutschlands kommen – neben den derzeit üblichen Berichten über Umgehungsversuche in einzelnen Betrieben – (noch) keine Hiobsbotschaften. „Frustrierend“ für die Mindestlohn-Gegner. Ein Beispiel aus Brandenburg:

»Seine Mitarbeiter zu erpressen, das kommt für Ralf Blauert nicht in Frage. Er betreibt in Potsdam ein Cateringunternehmen mit 50 Mitarbeitern. Früher verdienten die um die sieben Euro. Jetzt zahlt Blauert ihnen gern den Mindestlohn – dafür musste er allerdings die Preise anheben: An den Grundschulen, die Blauert mittags beliefert, zahlen Eltern jetzt für ein Essen 3,25 Euro statt 3 Euro. Die Reaktionen waren nicht so negativ, wie Blauert erwartet hatte. „Natürlich waren nicht alle begeistert. Aber wir haben mit viel mehr Unverständnis gerechnet“, sagt er. Entlassungen sind für Ralf Blauert kein Thema.«

Das sind alles erste Eindrücke, die natürlich keine annähernd seriöse Evaluierung der neuen Lohnuntergrenze darstellen. Dazu muss man zahlreiche Faktoren und Wirkungskanäle über einen längeren Zeitraum beobachten. Aber es sind Indizien, dass die Welt sicher keine ökonomische Modellwelt ist.

Um das Thema abschließend abzurunden: Bereits am 1. Februar 2014 hatte ich in dem Beitrag Was „Aufstocker“ im Hartz IV-System (nicht) mit dem Mindestlohn zu tun haben darauf hingewiesen, dass  zumindest für alleinstehende Aufstocker ein Mindestlohn von 8,50 Euro ausreicht, um die aufstockenden Leistungen aus dem Hartz IV-System wegfallen zu lassen, die ja aus Steuermittel gezahlt werden müssen und damit eine Subventionierung der Geschäftsmodelle mit besonders niedrigen Löhnen darstellt. Nun hat sich auch die BA zu Wort gemeldet: Bundesagentur sieht Millioneneinsparungen durch Mindestlohn, so eine Meldung der Nachrichtenagentur dpa:

»Nach vorläufigen Berechnungen sei bei den Ausgaben für alleinlebende Hartz IV-Empfänger mit einer Vollzeitstelle jährlich mit 600 Millionen bis 900 Millionen Euro weniger zu rechnen, sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt am Donnerstag in Nürnberg. Diese Gruppe der sogenannten Aufstocker benötige künftig deutlich weniger Arbeitslosengeld II zusätzlich zu ihrem Lohn.«

Eben. Und Heinrich Alt legt noch einen nach und das, was er gesagt hat, soll hier als Schlusswort gesetzt werden: „Aber eines kann man schon jetzt sagen: Für die Horrorprognosen des Münchner Ifo-Instituts, das mit dem Mindestlohn eine Million Arbeitsplätze verloren gehen, gibt es bislang keine Hinweise.“ So ist das.

8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn

Immer wieder wurde und wird in der Mindestlohndiskussion auf die existenzsichernde Funktion des gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Man soll von der Arbeit leben können – und beispielsweise nicht auf ergänzende, das Erwerbseinkommen aufstockende Hartz IV-Leistungen aus dem Grundsicherungssystem angewiesen sein. Und eine Altersrente oberhalb der Grundsicherung für Ältere soll auch drin sein. Aber kann das mit den 8,50 Euro pro Stunde, die nunmehr seit Jahresanfang für viele, wenn auch nicht für alle alle als Lohnuntergrenze Gültigkeit haben, gelingen? Dieser Frage geht Johannes Steffen mit aktualisierten Berechnungen nach, die er auf dem Portal Sozialpolitik veröffentlicht hat: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, so ist seine hilfreiche Ausarbeitung überschrieben. Und seine Ergebnisse verdeutlichen Licht und Schatten des Hoffnungsträgers gesetzlicher Mindestlohn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Befunde von Steffen.

Vor allen Berechnungen über die notwendige Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns muss man einige Annahmen machen, was die relevanten Fallkonstellationen angeht. Steffen hat sich für die folgende Konfiguration entschieden: »Als Referenzgröße für Lohn und Lohnersatz (Rente) dient hier ein Single in Vollzeitbeschäftigung. Die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit betrug laut WSI-Tarifarchiv … zuletzt 37,7 Stunden und als (potenzielle) Lebensarbeitszeit wird die sogenannte Standarderwerbsbiografie mit 45 Beitragsjahren zugrunde gelegt. Zudem wird beim Existenzminimum auf ein Zwölftel des steuerlichen Grundfreibetrags (2015: 8.472 Euro …) zurückgegriffen – das sind 706 Euro im Monat. Bei einem Regelbedarf von aktuell 399 Euro (Regelbedarfsstufe 1) entfallen damit implizit 307 Euro auf Unterkunft und Heizung (KdU).«

Wenn man auf dieser Grundlage die Frage stellt, welcher Stundenlohn notwendig ist, damit ein Single in Vollzeitarbeit keinen Anspruch mehr hat auf aufstockende Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II), dann ergibt sich der erste Wert für einen existenzsichernden Mindestlohn: »Nach gegenwärtigem Stand wäre dies ein Brutto-Stundenlohn in Höhe von 8,17 Euro oder monatlich 1.333 Euro«, so Johannes Steffen. Insofern könnte man an dieser Stelle also zu dem Ergebnis kommen, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zu einer Existenzsicherung führt, wenn man diese daran bemisst, dass man keine Ansprüche mehr auf SGB II-Leistungen hat. Allerdings gilt das nur unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, also eine alleinstehende Person in Vollzeit. Anders würde es aussehen, wenn weitere Haushaltsmitglieder dazu kommen und vor allem natürlich, wenn Teilzeit gearbeitet oder – bei Aufstocken sehr häufig – nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Aber das kann man nicht dem Mindestlohn an sich anlasten. Für den hier definierten Referenzfall Alleinstehende und Vollzeit würde es funktionieren mit en 8,50 Euro.

Anders stellt sich die Situation dar, wenn es um eine existenzsichernde Rentenleistung geht. Hier kommt Steffen zu einem ernüchternden Befund: Er berechnet das notwendige Erwerbseinkommen, um nach 45 Beitragsjahren eine Nettorente in Höhe von 706 Euro erzielen zu können: »Nach den vorläufigen Werten für 2015 sind dies monatlich 1.793 Euro, so dass bei einer 37,7-Stunden-Woche ein Stundenlohn von 10,98 Euro für eine existenzsichernde Altersrente notwendig wäre.« Das nun ist ein deutlich höherer Wert als die 8,50 Euro. Aber selbst die 10,98 Euro reichen eigentlich nicht, denn man muss die Rentenniveausenkungen berücksichtigen, die im bestehenden Rentenrecht verankert sind und die derzeit nicht von der Regierung nicht in Frage gestellt werden. Und wenn man das berücksichtigt, was Steffen nachvollziehbar in seinen Berechnungen offenlegt, dann kommen zwei weitere Werte zum Vorschein:

»Zur Wahrung einer existenzsichernden Rente müsste (der derzeitige Mindestlohn) c. p. bis zum Jahr 2028 um gut 62 Prozent auf 17,84 Euro steigen. Und: Der nach heutigen Werten fürs Alter als existenzsichernd ermittelte Mindestlohn von 10,98 Euro erweist sich im Nachhinein – also aus Sicht des Jahres 2028 – als zu niedrig. Denn als Minimum ist dann bereits im Schnitt der 45 Beitragsjahre eine Entgeltposition von 67 (statt 61) Prozent des Durchschnitts nötig. Rückblickend wäre im Jahr 2015 demnach ein Mindestlohn von 11,94 Euro erforderlich gewesen. Der Grund für den Wertverlust des aus heutiger Sicht mit 10,98 Euro noch ausreichend hohen Mindestlohns liegt in dem künftig deutlich niedrigeren Rentenniveau.«

Der ausgewiesene Rentenexperte Johannes Steffen kommt zu einem sehr ernüchternden Fazit, wenn es um die Perspektive einer existenzsichernden Rente geht:

»Erforderlich sind vielmehr ein Stopp der weiteren Absenkung des Leistungsniveaus sowie die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernd ausgerichteten Rente. Denn ohne Abkehr von dem unter Rot-Grün eingeleiteten Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik bleiben alle Instrumente sowohl auf der Ebene der Primärverteilung, wie etwa ein Mindestlohn, als auch auf der Sekundärverteilungsebene (beispielsweise die nachträgliche Hochwertung niedriger Pflichtbeitragszeiten) im Kampf gegen Altersarmut weitgehend stumpf.«

Foto: © Stefan Sell 

Beim Mindestlohn-Bashing darf die Schattenwirtschaft nicht fehlen. Und wenn sie passend gemacht werden muss

Es sind harte Zeiten für die Mindestlohn-Befürworter. Überall wird man konfrontiert mit (angeblichen) Problemen, die durch die neue Lohnuntergrenze ans Tageslicht kommen. Nachdem im Vorfeld der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von vielen Ökonomen massive Beschäftigungsverluste vorhergesagt wurden, von denen die Bundesagentur für Arbeit bislang in ihren Zahlen, in denen sich das aufgrund der Kündigungsfristen schon hätte niederschlagen müssen, (noch) nichts erkennen kann (bzw. ganz im Gegenteil, wie ein Blick auf den Frühindikator des IAB zeigt: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Januar 2015 zum vierten Mal in Folge gestiegen), hat sich in den vergangenen Tagen die hochgekochte Debatte verschoben auf das Feld des (angeblichen) „Bürokratiemonsters“, mit dem viele Unternehmen zu kämpfen haben. Aber auch hier wurde und wird immer öfter auf gewisse Widersprüche zwischen Behauptungen und Realität hingewiesen.

In dieser Situation „passen“ dann wie gerufen solche Schlagzeilen: Mehr Schwarzarbeit wegen MindestlohnWo mehr Lohn ist, ist mehr Schatten oder noch deutlicher, damit gar nicht erst Zweifel aufkommen: Mindestlohn befeuert Schwarzarbeit in Deutschland. Und andere Medien schreiben diese Aussage ab und reichen sie weiter. Es wird bei vielen Menschen hängen bleiben. Aber was ist dran an dieser Botschaft?

Besonders forsch daher kommt der Beitrag von Henning Krumrey von der WirtschaftsWoche: »Durch den neuen Mindestlohn nehmen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung um 1,5 Milliarden Euro zu … Das Ergebnis ist eindeutig: Der jahrelange Rückgang der Schattenwirtschaft erlahmt. Der Mindestlohn macht’s möglich.« 1,5 Mrd. Euro? Nicht nur grundsätzliche Skeptiker werden sich irritiert zeigen ob der Konkretheit der hier präsentierten Folgen des Mindestlohns für ein höchst subtiles und gleichsam naturbedingt nur schwach ausgeleuchtetes Feld, also der Schattenwirtschaft, zu der die Schwarzarbeit gezählt wird, die sich ja eben – wie der Name schon sagt – dadurch auszeichnet, dass sie im Verborgenen stattfindet und – wenn überhaupt – ihre Ausmaße nur geschätzt werden können.
Alle Artikel, die jetzt die Botschaft von den Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Schattenwirtschaft transportieren, leiten ihre Aussagen aus einer Quelle ab:

Schneider, F./ Boockmann, B. (2015): Die Größe der Schattenwirtschaft – Methodik und Berechnungen für das Jahr 2015, Linz und Tübingen, 03.01.2015

Dort findet man auch Erläuterungen über die Methodik der Bestimmung des Umfangs der Schattenwirtschaft. Die Tabelle mit der Zeitreihe des Umfangs des geschätzten monetären Werts der Schattenwirtschaft in Deutschland von 1995 bis 2015 sowie des daraus resultierenden Anteils am Bruttoinlandsprodukts ist Schneider/Boockmann (2015: 22) entnommen. Man muss an dieser Stelle besonders zwei Aspekte hervorheben: 1.) Es handelt sich um Schätzgrößen, die bis auf konkrete Euro-Beträge heruntergerechnet werden, die auf zahlreichen Annahmen basieren. Und 2.) Die Schätzungen des Friedrich Schneider sind in der volkswirtschaftlichen Diskussion nicht unumstritten, es gibt erhebliche Zweifel vor allem an der ausgewiesenen Höhe der Schattenwirtschaft (vg. zur Kritik an der Methodik der verwendeten Schätzverfahren beispielsweise U. Thießens (2011): Schattenwirtschaft: Vorsicht vor hohen Makroschätzungen, in: Wirtschaftsdienst, H. 3/2011, S. 194-201).

Wenn man sich die zeitliche Entwicklung der hier ausgewiesenen Werte anschaut, dann muss man in einem ersten Schritt feststellen, dass die Schattenwirtschaft seit Anfang des Jahrtausends mit einem kurzen Ausreißer im Krisenjahr 2009 rückläufig war bzw. ist. Die zentrale, nunmehr auch kolportierte These lautet, dass dieser Rückgang eigentlich weiter gehen würde, wäre da nicht der die Schattenwirtschaft erhöhenden Effekt des gesetzlichen Mindestlohns – der aber, so wird uns dann erklärt, wieder „kompensiert“ wird durch die Schattenwirtschaft senkenden Effekte: »Dämpfend wirkt dagegen die Senkung der Rentenbeiträge von 18,9 % auf 18,7 %« (S. 25). Ganz offensichtlich – ohne das hier vertiefen zu können – gehen die Autoren von einem recht mechanistischen Modell der Schwarzarbeit aus. Steigen die Sozialabgaben etwas an (oder werden sie etwas gesenkt), dann nimmt die Schwarzarbeit zu (oder ab). Auf so einer recht simplifizierenden Logik (im Sinne eines „Ausweicheffekts“) basieren letztendlich auch die aktuellen Werte, die eine Zunahme der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn behaupten. Die angedeutete Schlichtheit des Arguments findet man dann in diesem Zitat aus dem bereits erwähnten Artikel von Henning Krumrey:

»Der Wirkungsmechanismus beim Mindestlohn ist einfach. Durch die steigenden Kosten müssen die Unternehmen entweder die Preise erhöhen oder Arbeitskräfte abbauen. Steigende Preise machen es für die Kunden attraktiver, die gewünschte Leistung ohne offizielle Rechnung zu bekommen. Und entlassene Kräfte werden versuchen, ihre Fähigkeiten auf anderem Wege zu Geld zu machen. Leicht anschaulich wird dies am Beispiel der Friseurinnen. Wenn ein Salon die Preise erhöht und die Zahl der Mitarbeiter ausdünnt, wachsen die Haare der Kunden längst nicht langsamer. Aber es ist nun für die Friseurin wie die Verbraucher attraktiver, die Fachkraft zu Haarschnitt oder Dauerwelle in die eigene Wohnung kommen zu lassen.«

Ach, wenn die Welt doch so einfach wäre wie sie von manche Ökonomen so gerne gepinselt wird. Gerade an seinem scheinbar plausiblen Beispiel mit den Friseuren kann man aktuell zeigen, wie Berichte aus der Branche selbst nahelegen, dass es diesen Effekt nach der dort vorgenommenen Einführung eines Mindestlohnes, der bereits vor dem gesetzlichen Mindestlohn implementiert wurde, nicht gegeben hat. Zurückgegangen ist lediglich das Volumen der Trinkgelder, mit denen viele Kunden in der Vergangenheit eine Teilkompensation der niedrigen Bezahlung versucht haben.

Eine Kritik der gegenwärtig kolportierten Meldungen über einen Anstieg der Schwarzarbeit durch den Mindestlohn kann man in dem Beitrag Mindestlohn und Schwarzarbeit – eine Prognose über einen gar nicht so negativen Zusammenhang wie es zunächst scheint nachlesen. Der Autor dieses Blog-Beitrags stellt nach einem Blick in die Veröffentlichung von Schneider und Boockmann fest: Der Mindestlohn wird rechnerisch nur in einem eher geringen Maße ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft nach sich ziehen, was ja nun eine ganz andere Aussage ist als die, die derzeit durchs Dorf getrieben wird. Wie wird das begründet? Hier eine Erläuterung aus dem Blog-Beitrag:

»Die Autoren der Studie haben den sog. Ausweicheffekt explizit für Tätigkeitsfelder mit sowieso schon hohem Aufkommen von Schwarzarbeit berechnet. In diesen Bereichen arbeiten immerhin 12,8 Prozent aller Beschäftigten, von denen mit 39 Prozent ein relativ hoher Anteil im Jahr 2012 unter 8,50 Euro verdient hat. Für diesen Bereich haben die Forscher einen rechnerischen Anpassungsbedarf in Höhe von sieben Milliarden Euro ermittelt, was nichts anderes bedeutet als dass die Löhne in diesen Tätigkeitsfeldern infolge des Mindestlohns um sieben Mrd. Euro erhöht werden, damit dieser vollumfänglich eingehalten wird. Für alle anderen Tätigkeitsfelder liegt der Anpassungsbedarf bei weiteren rechnerisch knapp zehn Milliarden Euro.
Sieht man mal von der Frage ab, ob solche Modellrechnungen überhaupt prognostische Relevanz haben: Wenn man die in den Schätzungen berechnete Mindestlohnwirkung von 1,5 Mrd. Euro dem errechneten Anpassungsbedarf von knapp 17 Milliarden Euro gegenüber stellt, so wird klar, dass bei einer Mindestlohnwirkung von unter neun Prozent nur wenige der von Mindestlöhnen betroffenen Jobs in die Schattenwirtschaft wechseln dürften.«

Der namentlich nicht ausgewiesene Blogger dieses Beitrags hat dann darauf hingewiesen, dass die „Schattenwirtschaftsforscher“ selbst eine sehr relativierende Bewertung in ihrer Studie vornehmen. Diese Stelle findet man bei Schneider/Boockmann (2015) auf der Seite 29 ihrer Veröffentlichung:

»Nur ein kleiner Teil der von den Mindestlöhnen betroffenen Jobs wechselt also in die Schattenwirtschaft. Nach der Modellschätzung wird also nur ein relativ kleiner Teil der notwendigen Anpassungen durch ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft umgangen.«

Das nun hört sich ganz anders an als die Schlagzeilen zu Mindestlohn und Schattenwirtschaft, die allerdings bei vielen hängen bleiben werden.

Gesetzlicher Mindestlohn: Von krampfhaft konstruierten Beispielen zu seinen angeblich schlimmen Folgen über parteipolitische Aufforderungen, der Staat möge sich selbst stilllegen bis hin zu den echten Baustellen, über die kaum einer spricht

Kaum ist die Tinte trocken, geht es weiter mit den Angriffswellen gegen die neue, nicht für alle, aber für viele geltenden gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Am 28. Januar 2015 wurde hier in dem Blog-Beitrag Noch auf der Entbindungsstation wird am Mindestlohn gezerrt und gerüttelt. Und manche Forderungen nach „Entbürokratisierung“ erweisen sich als Scheunentor für „Mindestlohn light“-Strategen davor gewarnt, dass man aus parteipolitischen Motiven heraus faktisch Beihilfe leisten will für eine Ermöglichung des Unterlaufens der neuen Mindestlohnregelung. Konkret wurde dieser Vorwurf illustriert am Beispiel der Forderung, der Arbeitszeit-Dokumentation bei den geringfügig Beschäftigten, umgangssprachlich auch als Minijobber bekannt, aufzuweichen bzw. abzuschaffen.

In der neuen Print-Ausgabe des SPIEGEL (Heft 6/2015) wurde das Thema gesetzlicher Mindestlohn und seine Infragestellung ebenfalls aufgegriffen unter der bezeichnenden Überschrift „Irrfahrt der Lobbyisten“ (S. 60 ff.): »Um Punkte bei der eigenen Klientel zu machen, entfacht die Union eine Kampagne gegen das Mindestlohngesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles. Nur: Das angebliche Bürokratieproblem existiert in Wahrheit nicht.«

Neben anderen Klarstellungen geht der Artikel auch ein auf die Minijobber und entkräftet die „Bürokratiemonster“-Stimmung, die hier derzeit entfaltet wird:

»Privathaushalte sind ohnehin von der Zettelpflicht befreit, sie gilt nur für Unternehmen. Und ein Blick in die Vorgaben verrät, dass die Belastung sich in Wahrheit wenig verändert. Schon seit Jahren sind Arbeitgeber bei Minijobs per gemeinsame „Geringfügigkeits-Richtlinien“ der Sozialversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, in den „Entgeltunterlagen“ von Minijobbern neben dem monatlichen Salär und der Beschäftigungsdauer auch „die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden“ aufzuzeichnen.«

Und so ist man derzeit bemüht, auch mehr als skurrile Beispiele für die angeblich schädlichen Wirkungen des Mindestlohns ans Tageslicht zu zerren, vielleicht frei nach dem Motto, auch wenn das ausgemachter Unsinn ist, irgendwas wird schon hängen bleiben von der Message, der Mindestlohn ist schlecht. Ein Beispiel für dieses Genre ist der Artikel Wandergesellen und das Problem mit dem Mindestlohn von Thomas Walbröhl. Es geht um ein Bild, das bei vielen Menschen positive Gefühle wecken wird, weil es einen romantischen Nerv trifft: Handwerkergesellen, die auf die Walz gehen. Was für ein schönes Zucken aus der berufsständischen Vergangenheit. Da gibt es Handwerker, die als „Freireisende“ auf Walz gehen, während sich die meisten an den so genannten „Schächten“ gebunden haben, das sind Handwerkervereinigungen, die sich dafür einsetzen, das Brauchtum der Walz zu pflegen und den Kontakt mit den Gesellen zu halten. Ja nach Schacht kommen aus unserer heutigen Sicht mehr als denkwürdige Vorschriften für die zumeist dreijährige Wanderszeit hinzu: »Wer auf die Walz gehen will, muss zum Beispiel den Gesellenbrief in der Tasche haben, unverheiratet, schuldenfrei und jünger als 30 Jahre alt sein. Wandergesellen dürfen keine Kommunikationsgeräte mitnehmen, nur Papier und Stift. Laptop und Handy sind tabu. Für Kost und Logis darf der Reisende kein Geld ausgeben und sich seinem Heimatort nicht weiter als 50 Kilometer nähern.«

Natürlich empfindet man gerade in den heutigen Zeiten irgendwie Sympathie und Wohlwollen für die Menschen, die sich eine Zeit lang auf einen solchen Lebensweg einlassen. Eine bewahrenswerte Tradition, die allerdings die gleichen Probleme hat, wie viele andere Traditionen auch: Irgendwie fehlt es an Nachwuchs und die alte Bedeutung dessen, was man da tut, ist verlustig gegangen. Wir reden hier in Deutschland von 800 Bäcker, Zimmerer oder Dachdecker, die derzeit unterwegs sind. Nicht mehr, wenn auch jeder Einzelfall etwas ganz Besonderes ist.

Und um die wird nun eine weitere Mindestlohn-Baustelle eröffnet, die sich bei genauerem Hinsehen dann auch noch als ein Fake erweist. Walbröhl lässt in seinem Artikel die Funktionäre zu Wort kommen:

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fürchtet, dass das soziale Netzwerk der Wandergesellen gefährdet ist. „Der Mindestlohn bedroht die Tradition der Walz“, hieß es im Dezember beim ZDH. Auch der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks zeigt sich besorgt. Die nach dem zweiten Weltkrieg größtenteils zum Erliegen gekommene Tradition lebe endlich wieder auf, heißt es beim Verband. „Die Walz ist gerade wieder ein zartes Pflänzchen, das wir mit unserer Initiative Bäckerwalz beleben wollen“, sagt Präsident Peter Becker. „Wir fürchten, dass mit dem Mindestlohn die Bereitschaft von Betrieben in manchen Gebieten sinkt, Gesellen überhaupt aufzunehmen.“

Das ist aber nicht gut – wenn es denn so wäre. Und der eine oder die andere wird an dieser Stelle bedenklich den Kopf wiegen und sich daran erinnern, dass wir hier von und über Handwerksgesellen sprechen, die eine ordentliche Berufsausbildung absolviert haben. Wo genau soll denn jetzt das Problem liegen? Der Artikel entlarvt die fragwürdige Argumentation der Berufsfunktionäre selbst am Beispiel des 23-jährigen Maurice, der als Bäckergeselle auf der Walz ist:

»Maurice hat bei seinen befristeten Tätigkeiten bisher immer nur nach jeweiligem Ortstarif gearbeitet, und der liegt für ausgelernte Bäcker höher als der Mindestlohn. „Das ist auch Verhandlungssache. Ich bin gut ausgebildet, eine Fachkraft. Ich würde nie unter dem ortsüblichen Tarif arbeiten. Dann würde ich eher weiterziehen.“ Auch bei den anderen Gesellen, die er kennengelernt habe, sei das nicht anders. „Das hat auch mit Solidarität zu tun.“ Bei sozialen Projekten wird ausnahmsweise auch mal nur für Kost, Logis und Krankenversicherung gearbeitet. Auf der letzten Sommerbaustelle zum Beispiel hat Maurice gemeinsam mit Gesellen anderer Zünfte für eine Kinder-Betreuungseinrichtung ein Haus hochgezogen.«

Und Kommentatoren weisen darauf hin, dass der von den Funktionären vorgebrachte Vorwurf, dass mit dem Mindestlohn die Bereitschaft von Betrieben in manchen Gebieten sinkt, Gesellen überhaupt aufzunehmen, angesichts der Tatsache, dass wir hier a) über 8,50 Euro pro Stunde reden und b) dass eine zeitweilige Beschäftigung eines Handwerksgesellens für viele Handwerksunternehmen eine attraktive Sache ist, eine ziemlich verwegene These darstellt. Man kann es aber auch anders formulieren: Gerade die wenigen Handwerker, die noch auf die Walz gehen, sollten doch nun wirklich mehr wert sein als die 8,50 Euro pro Stunde, die man allen, auch un- und angelernten Arbeitnehmern gewährt bzw. jetzt gewähren muss.

Es ist derzeit aber auch ärgerlich – auf dem real existierenden Arbeitsmarkt sind die großen Wellen mindestlohneinführungsbedingter Arbeitslosigkeit bislang ausgeblieben, mit denen man die Bevölkerung in Angst und Schrecken hätte versetzen können. Aber die Akteuere geben nicht auf und nutzen allgemeine Bekundungen, dass der Mindestlohn schlecht sei, für ein allerdings höchst gefährliches und verwerfliches Unterfangen: CSU will „Monster“ Mindestlohn entschärfen, kann man beispielsweise einer Artikel-Überschrift entnehmen. In diesem Beitrag wird beispielsweise Gerda Hasselfeldt zitiert, die im Bundestag die CSU-Landesgruppenchefin ist:

»Wir müssen dringend nachjustieren, die Dokumentationspflichten reduzieren und praxistaugliche Lösungen finden. Bis Änderungen vorgenommen sind, sollten wir die Kontrollen des Mindestlohns durch den Zoll aussetzen.«

Das ist natürlich schon mehr als frech – der Staat soll sich gleichsam selbst entmannen und auf die Kontrolle der Einhaltung eines seiner Gesetze verzichten – was natürlich eine offene Einladung wäre an alle die Arbeitgeber, die sich bemühen, die neue, für alle Betriebe geltende Lohnuntergrenze durch Umgehungsstrategien zuungunsten der Arbeitnehmer zu unterlaufen. Würde der Staat seine eigenen, übrigens angesichts der vorhandenen Kapazitäten beim Zoll reichlich unterdimensionierten Kontrollaktivitäten auch noch einstellen, dann würde das den schwarzen Schafen unter den Arbeitgebern einen kräftigen Schub geben und zugleich die Arbeitgeber, die sich korrekt (oder sogar noch besser) verhalten gegenüber ihren Mitarbeitern, bestrafen und ihnen staatlich unterstützte Wettbewerbsnachteile gegenüber denen, die sich nicht an die Regeln halten, bescheren.

Hier werden ganz offensichtlich die falschen Schlachten geschlagen, um sich einen Sympathiepunkt bei den Verbänden und Unternehmen einzufangen. Trotzdem gibt es offensichtlich publizistische Schützenhilfe für diese Position – beispielsweise der Kommentar Mindestlohn funktioniert nur auf einsamen Inseln von Olaf Gersemann, der nur einen Moment beim Verfassen seiner Überschrift nach links der rechts hätte schauen müssen, um zu erkennen, dass das Bild mit der Insel Humbug ist, denn die meisten Länder um uns herum haben einen gesetzlichen Mindestlohn oder für alle verbindliche tarifliche Lohnuntergrenzen – insofern wird ein Schuh daraus, dass Deutschland bislang eine Insel war, die daraus Vorteile gezogen hat, beispielsweise Lohndumping gegenüber den Nachbarn. Man möge hierzu nur ein Blick werfen in die deutsche Fleischindustrie, die vor dem Hintergrund der Nicht-Existenz einer Lohnuntergrenze in der Vergangenheit zum europäischen Billigschlachthaus degeneriert ist mit der Folge, dass die europäischen Nachbarn mit ihren besseren Arbeitsbedingungen aus Konkurrenzgründen in die Knie gegangen sind.

Aber wie tief wir gesunken sind beim Umgang des Staates mit sich selbst, verdeutlich der folgende Bericht über Aussagen des Bundesfinanzministers Schäuble (CDU):

»Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) fordert, das für die Kontrolle des Mindestlohns notwendige Geld lieber in die Terrorabwehr zu stecken. „Wenn wir in Deutschland mehr Personal im Sicherheitsbereich brauchen, würde ich zum Beispiel darüber diskutieren, ob wir wirklich so viel Personal bei der Kontrolle eines im internationalen Vergleich sehr komplizierten Mindestlohns brauchen oder ob wir nicht sagen, andere Prioritäten wie die Polizei sind jetzt wichtiger“, sagte Schäuble der „Welt“.« Man muss sich einmal klar machen, welche Signale hier von der obersten Staatsspitze ausgesendet werden.

Dabei gibt es ganz andere Baustellen, über die man dringend offen sprechen sollte – gerade wenn man ein Befürworter des Mindestlohns ist:

Da ist beispielsweise der Bereich der sozialen Dienste, die natürlich auch vom Mindestlohn betroffen sind – die aber das Problem haben, dass sie teilweise oder auch vollständig refinanziert werden müssen aus öffentlichen Mitteln. Man kann das Dilemma deutlich machen an der neueren Rechtsprechung, was denn vom Mindestlohn – der ja bewusst konzipiert worden ist als ein Stundenlohn – umfasst wird. Ein strittiges Thema hierbei waren die Bereitschaftsdienste – und man möge an dieser stelle einmal kurz nachdenken darüber, wie viele soziale Dienstleistungen erbracht werden, bei denen man bisher einen Teil der Zeit als Bereitschaftsdienst ausgewiesen und entsprechend niedriger vergütet hat, was zugleich auch Grundlage der Refinanzierung aus den öffentlichen Kassen war und ist.

Zum Thema Bereitschaftsdienste wurde bereits 2013 in diesem Blog anlässlich eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ausgeführt:

»Schon die Artikelüberschrift „Mindestlohn im Schlaf verdient“ des Arbeitsrechtlers Jobst-Hubertus Bauer ist Programm. Was ist das Problem? „Gehört Bereitschaftsdienst zur Arbeitszeit dazu? Ein Gericht entschied jetzt: ja. Damit bekommt eine Altenpflegerin 1000 Euro mehr Gehalt.“ Das hört sich doch erst einmal gut an, man freut sich für die ansonsten ja nun eher unterbezahlten Pflegekräfte – aber der Arbeitsrechtler Bauer ist ganz anderer Meinung: Der Gesetzgeber muss einschreiten, sonst wird Pflege unbezahlbar. Hintergrund ist eine neue Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 2012, Az. 4 Sa 48/12). Bauer beschreibt in seinem Artikel den Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde liegt:

„Geklagt hatte eine Pflegehelferin, die von einem privaten Pflegedienst in sogenannten Rudu-Diensten („Rund um die Uhr“) zur Betreuung von zwei dementen Nonnen in einem katholischen Pflegeheim eingesetzt wurde. Vereinbart war ein Bruttomonatslohn von 1885,85 Euro. Die Einsätze erstreckten sich jeweils über zwei Wochen, danach hatte die Klägerin jeweils knapp zwei Wochen frei. Während der Dienste wohnte und schlief die Klägerin in dem Pflegeheim. Sie fand, die gesamte Zeit der Rudu-Dienste sei als Arbeitszeit zu werten, die mit dem Mindestlohn von damals 8,50 Euro zu vergüten sei. Pro vierzehntätiger Rudu-Schicht wäre demnach eine Vergütung von 24 x 14 x 8,50 Euro zu zahlen, also unterm Strich 2856 Euro. Der Arbeitgeber hielt dagegen, es habe erhebliche Zeiten ohne Arbeitsanfall gegeben. Schon rein physisch sei es nicht möglich, zwei Wochen am Stück durchzuarbeiten, weil die Klägerin zum Beispiel auch schlafen und essen muss. Das Landesarbeitsgericht gab aber der Klägerin überwiegend recht.“
Zwar hat das LAG eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen, aber Bauer geht davon aus, dass auch dort die Entscheidung des LAG bestätigt wird.«

Genau das ist zwischenzeitlich passiert. Im November 2014 wurde auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ berichtet:

Das Bundesarbeitsgericht hat … ein wichtiges Urteil verkündet zum Thema Mindestlohn in der Pflege: Der Mindestlohn in der Pflegebranche muss auch für Bereitschaftsdienste voll gezahlt werden … Der entscheidende Passus hinsichtlich der Entscheidung der obersten Arbeitsrichter, der sich zusammenfassen lässt mit „oben sticht unten“:

»Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist „je Stunde“ festgelegt und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu gehören nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Während beider muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Zwar kann dafür ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht. Deshalb sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam.«
Man kann das auf zahlreiche andere Fallkonstellationen übertragen, auf die man bei den sozialen Diensten trifft – man denke hier nur an die Jugendhilfe, an die Behindertenhilfe oder an die Wohnungslosenhilfe mit ihren stationären Einrichtungen. Das wäre alles kein Problem, wenn sich die Kostenträger – und das sind oftmals die Bundesländer – zu ihrer den Mindestlohn ermöglichenden Verantwortung bekennen würden und deshalb die Refinanzierung dieser Dienste auf das Niveau anheben, das erforderlich ist, damit die höheren Personalkosten auch wieder ausgeglichen werden können. Man muss keine prophetischen Gaben besitzen um vorherzusagen, dass wir in der kommenden Zeit zahlreiche Konflikte zwischen den Sonntagsreden pro Mindestlohn und dem tatsächlichen Verhalten der Kostenträger bei einer Anpassung der Refinanzierung der sozialen Dienste erleben werden. Kurzum: Wir werden in den kommenden Monaten genau beobachten müssen, was Bundesländer, die ansonsten auf der Verlautbarungsebene große Befürworter eines gesetzlichen Mindestlohns sind, praktisch tun werden, wenn wir z.B. in der Wohnungslosenhilfe erhebliche Kostensteigerungen haben im Zuge einer Umsetzung des BAG-Urteils. Wird dann das Bundesland hingehen und diese offensichtliche Lücke wieder schließen?

Und ein zweiter Aspekt: Immer und teilweise ausschließlich dreht sich die kritische Debatte über den Mindestlohn um die Fälle, in denen es angeblich oder auch tatsächlich nicht möglich ist, den Mindestlohn zu zahlen, weil man das betriebswirtschaftlich nicht darstellen kann (oder will). Es gibt aber auch eine andere, durchaus bedenkliche Entwicklungslinie: Der Mindestlohn als Referenzlohn nach unten. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es durchaus die Fälle gibt, in denen Unternehmen einen bislang höheren Lohn gezahlt haben, sich nun aber bei Neueinstellungen am niedrigeren Mindestlohn orientieren. Man schaue – um nur ein Beispiel zu nennen – einmal auf die Branche der beruflichen Weiterbildung, die einen branchenbezogenen Mindestlohn haben, der über den 8,50 Euro pro Stunde liegt. Dort konnte man die angedeutete Entwicklung bei einigen großen Trägern der beruflichen Weiterbildung beobachten mit der Konsequenz einer Zweiteilung der Belegschaften in die „Alt“- oder „Bestandsfälle“, die noch nach den besseren früheren Bedingungen vergütet werden und den „Neuen“, die deutlich abgesenkte Vergütungen bekommen, weil sich die Unternehmen hier an dem Branchenmindestlohn orientieren.

Fazit: Ungerechtfertigte Angriffe gegen den gesetzlichen Mindestlohn müssen abgewehrt werden, vor allem, wenn sie auf Unwahrheiten basieren. Daneben ist eine genau Beobachtung und Bewertung der realen Arbeitsmarktentwicklungen erforderlich, um an der einen oder anderen Stelle Korrekturen vornehmen zu können. Aber was machen viele der Anbieter von Leistungen, die sich überwiegend oder ausschließlich öffentlich finanzieren lassen müssen. Sie werden angewiesen sein auf eine „mindestlohnkonfrome“ Politik der Kostenträger. Mal sehen, ob das funktioniert oder aber ob nicht die Träger wieder auf sich selbst verwiesen werden, was natürlich dazu führen muss, dass es auch bei sozialen Dienstleistern zu Umgehungspraktiken kommen muss. Vielleicht aber auch zu einer offenen Debatte über das, was man leisten kann auf der Basis der refinanzierten Mittel. Und was nicht.

Noch auf der Entbindungsstation wird am Mindestlohn gezerrt und gerüttelt. Und manche Forderungen nach „Entbürokratisierung“ erweisen sich als Scheunentor für „Mindestlohn light“-Strategen

Der Mindestlohn – kaum ist er auf der Welt, wird an ihm rumgefummelt. Und die Hebamme Andrea Nahles hat Mühe, das zu verhindern. Nun kann und muss man in der Lage sein, ein neues Instrument auch zu verändern, wenn aus der Lebenswirklichkeit Hinweise kommen, dass es zu ungeplanten Nebenfolgen kommt, die es zu vermeiden gilt. Oder wenn – wie bei ausländischen Lkw-Fahrern, die nur durch Deutschland fahren, hier aber nicht be- und entladen – eine diskussionswürdige Mindestlohnpflicht behauptet wird (vgl. hierzu beispielsweise Ärger mit den NachbarnEU prüft Mindestlohn für Transitfahrten, aber auch ein die derzeitige Mindestlohnpflicht unterstützender Brief polnischer Gewerkschaften an die Bundesarbeitsministerin: Ausländische LKW-Fahrer sollen weiterhin deutschen Mindestlohn bekommen). Keine Frage, darüber muss man sprechen und wenn nötig auch die Flexibilität für Anpassungen des Regelwerks aufbringen können.

Aber bei einem aktuell heftig diskutierten Punkt sollte man Standfestigkeit beweisen: So »soll nach dem Willen der Union die Dokumentationspflicht für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ganz abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem Stundenlohn und Arbeitszeit eindeutig hervorgehen«, kann man dem Artikel Nahles sperrt sich gegen „Mindestlohn light“ entnehmen. Das nun folgt offensichtlich dem Muster Frechheit siegt, denn es ist doch nicht von ungefähr gekommen, dass man gerade bei den Minijobbern (außerhalb der Privathaushalte) diese Dokumentationspflicht eingeführt hat. Die Forschungsergebnisse zur Praxis der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland sind eindeutig: Gerade hier wurden (und werden) Umgehungsstrategien zur faktischen Lohnabsenkung vor allem über die Schiene unbezahlte Mehrarbeit praktiziert. Darüber hinaus wurden bereits in der Vergangenheit vielen Minijobbern ihnen zustehende arbeitsvertragliche Rechte wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht gewährt.

Stellvertretend für die Forschungsbefunde hierzu vgl. die vom Bundesfamilienministerium 2013 veröffentlichte Studie „Frauen im Minijob – Motive und (Fehl-)Anreize für die Aufnahme geringfügiger Beschäftigung im Lebenslauf“ von Carsten Wippermann.

Wenn man der Forderung nach einer Herausnahme der Minijobs von der Dokumentationspflicht entsprechen würde, dann wäre das ein Einfallstor für die bereits aus der Prä-Mindestlohn-Zeit bekannten Missbrauchsstrategien, denn gerade in diesem Arbeitsmarktsegment arbeiten viele Menschen, von denen die schwarzen Schafe unter der Arbeitgebern wissen, dass sie teilweise schlecht oder gar nicht über die ihnen zustehenden Rechte informiert sind und wenn, dann aus Angst, den Job zu verlieren, bereit sind, eben auch unbezahlte Mehrarbeit zu leisten. Auf dem Papier stehen dann die 8,50 Euro und in Wirklichkeit drückt man den faktischen Stundenlohn herunter. Und mal ehrlich – es soll zu viel verlangt sein, in den heutigen Zeiten eine Liste zu führen, wann der Arbeitnehmer gearbeitet hat? Die Zweifel an solchen – vorgeschobenen? – Bedenken kann einen schon dazu führen, dass hier – natürlich völlig unbeabsichtigt – Beihilfe geleistet werden soll für die Ermöglichung des Unterlaufens der neuen Mindestlohnregelung.

Fazit: In diesem Bereich sollte man tunlichst die Finger von Änderungen lassen.