Aufatmen bei vielen verbunden mit der Gefahr einer Überbewertung. Der Europäische Gerichtshof und seine Entscheidungen. Diesmal hat man sich einer jungen Rumänin in Leipzig angenommen

Der Europäische Gerichtshof hat erneut eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung gefällt. Das Urteil bewegt sich in einem aufgeheizten Umfeld, noch vor einigen Monaten beispielsweise hier in Deutschland durch eine teilweise nur als hysterisch zu bezeichnende Debatte über „Armutszuwanderung“ bzw. „Sozialtourismus“, immer wieder wurde und wird der Begriff des „Missbrauchs“ verwendet – vor allem mit Blick auf Menschen aus Rumänien und Bulgarien. Eine mehr als heikle Thematik, wobei auf der Basis der bislang vorliegenden Erkenntnisse von einem nennenswerten Problem in toto nicht gesprochen werden kann. Aber das Empörungspotenzial des Themas kann gar nicht überschätzt werden. Nunmehr hat also der EuGH zum einen einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vor dem Hintergrund einer spezifischen Fallkonstellation verneint, was in vielen Medienberichten verallgemeinernd aufgegriffen wird, nach dem man Zuwanderern aus EU-Staaten Sozialhilfeleistungen vorenthalten kann. Doch wie immer im Leben gilt auch hier – so einfach ist es nicht. Schauen wir uns ein einem ersten Schritt den konkreten Fall an, über den die Richter nun entschieden haben.

Unter der viel zu allgemein gehalten Überschrift Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz IV? erfahren wir Details:

»Im konkreten Fall geht es um die 25-jährige Rumänin Elisabeta Dano, die mit ihrem fünfjährigen Sohn bei ihrer Schwester in Leipzig wohnt. Die junge Frau lebt bereits seit 2010 in Deutschland, ernsthaft nach Arbeit gesucht hat sie aber wohl nie. Das Jobcenter in Leipzig hat deshalb ihren Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Dano wollte das nicht hinnehmen und klagte. Aber auch das Leipziger Sozialgericht stufte Dano als nicht arbeitssuchend ein.«

Bereits im Mai hatte der europäische Generalanwalt das Vorgehen des deutschen Jobcenters abgesegnet. Das Leipziger Jobcenter dürfe in diesem Fall Hartz IV verweigern, weil die Klägerin keine echte Verbindung zu Deutschland habe, sondern nur wegen der Sozialleistungen eingereist sei, hieß es damals in dem Gutachten. Dieser Argumentation hat sich nun der EuGH angeschlossen. Dies kann man schon der Überschrift der Pressemitteilung des EuGH zu seinem Urteil (Az: C-333/13) entnehmen: »Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen, in einen anderen Mitgliedstaat begeben, können von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.« Kürzer geht es wirklich nicht, um unzulässige Verkürzungen zu vermeiden.

Der entscheidende Punkt: Es geht hier konkret um einen Fall, in dem die Klägerin offensichtlich eine bestimmte Sozialleistung beziehen möchte, ohne die als Anspruchsvoraussetzung definierte Arbeitssuche erfüllen zu wollen.

Der EuGH erläutert auch, mit welchen unterschiedlichen (Nicht-)Anspruchsebenen wir es zu tun haben. Grundsätzlich gilt, dass der Aufnahmestaat nicht verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Dann kommt die nächste, gerade für den vorliegenden Fall einschlägige Argumentation:

»Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren (wie im vorliegenden Fall), macht die Richtlinie das Aufenthaltsrecht u. a. davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Damit soll verhindert werden, dass nicht erwerbstätige Unionsbürger das System der sozialen Sicherheit des Aufnahmemitgliedstaats zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen. Ein Mitgliedstaat muss daher die Möglichkeit haben, nicht erwerbstätigen Unionsbürgern, die von ihrer Freizügigkeit allein mit dem Ziel Gebrauch machen, in den Genuss der Sozialhilfe eines Mitgliedstaats zu kommen, obwohl sie nicht über ausreichende Existenzmittel für die Beanspruchung eines Aufenthaltsrechts verfügen, Sozialleistungen zu versagen; insoweit ist jeder Einzelfall zu prüfen …«.

Dadurch wurde im vorliegenden Fall die Entscheidung einfach, zugleich haben wir hier aber auch einen wichtigen Punkt, an dem man verdeutlichen kann, dass man das heutige Urteil des EuGH nicht überbewerten sollte – denn die Formulierung hinsichtlich des Zeitraums nach den drei Monaten und bis zu fünf Jahren muss eben auch so gelesen werden, dass nach den ausgeschlossenen drei Monaten sehr wohl ein Leistungsinanspruchnahmerecht besteht, wenn der oder die Betroffenen beispielsweise arbeitet, aber nicht über ausreichende eigene Existenzmittel verfügt, so dass er oder sie beispielsweise  im deutschen Grundsicherungssystem einen aufstockenden Anspruch auf SGB II-Leistungen hat. Diesen Anspruch wird man nicht ausschließen können – so auch meine Argumentation in einem Interview zum EuGH-Urteil am 11.11.2014 (Phoenix). Das bedeutet im Klartext eben auch: Wenn der EU-Bürger nach Deutschland kommt und hier in einer geringfügigen oder selbständigen Tätigkeit nachgeht, dann kann er unter Berücksichtigung der genannten Fristen selbstverständlich die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen wie ein deutscher Staatsbürger. Das erklärt dann auch – neben ganz normaler Beschäftigung und nachfolgender Arbeitslosigkeit -, dass es Hartz IV-Leistungen beziehende EU-Bürger gibt, die auch in Zukunft auf diese Leistungen werden zurückgreifen können.

Allerdings hat die Politik hier in Deutschland jüngst durch eine vom Bundestag abgesegnete Verschärfung der Aufenthaltsbestimmungen für EU-Ausländer neue Hürden errichtet. Danach verliert sein Aufenthaltsrecht wieder, wer nach sechs Monaten keine Arbeit gefunden hat und seinen Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann. Das nun ist eine ganz neue Baustelle, die vom heutigen Urteil des EuGH gar nicht erfasst wird bzw. werden kann.

Insofern ist Christian Rath schon bei der Überschrift seines Artikels zuzustimmen: Ein Urteil mit begrenzter Wirkung: »Die Wirkung des Urteils dürfte allerdings begrenzt sein. Denn es gilt ausdrücklich nicht für „Arbeit suchende“ EU-Bürger. Wer also nach Deutschland kommt und sich nicht nur arbeitslos meldet, sondern auch nachweisbar um Stellen bewirbt, kann weiter auf Hartz IV hoffen.« Und weiter: »Wie die Rechtslage bei Arbeit suchenden EU-Bürgern aussieht, wird der EuGH im Fall einer schwedischen Staatsbürgerin entscheiden, der das Jobcenter in Berlin-Neukölln Hartz IV verweigert hat. Ihren Fall hat das Bundessozialgericht im Dezember 2013 dem EuGH vorgelegt.«

Allerdings kann man auch hier ein für die Politik erfreuliches Urteil erwarten, soweit man das von außen überhaupt vorhersagen kann. Zumindest, wend er EuGH sich treu bleibt bei der Feststellung, was die ersten drei Monate betrifft. Denn hier geht es um den folgenden Sachverhalt: »Seit Anfang 2012 schließt das Sozialgesetz in Paragraf 7, Absatz 2 EU-Bürger in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise von Hartz IV-Leistungen aus, wenn sie noch auf Jobsuche sind. Bis dahin hatten Zuwanderer der 18 Staaten, die das Europäische Fürsorgeabkommen von 1953 unterzeichnet hatten, das gleiche Recht auf Sozialleistungen, wie es den Deutschen zusteht. Das Bundessozialgericht hat Zweifel, ob diese Ausschlussklausel mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar ist und deshalb im vergangenen Jahr den EuGH angerufen.«

Aber auch wenn das nächste Urteil im Sinne der Bundesregierung ausfallen würde, kann das nichts ändern an den anderen Tatbeständen, die zu einem Leistungsbezug führen können.

Wie aber sind die Daten, vor allem, was die beiden Länder Rumänien und Bulgarien angeht? Hierzu wird man fündig im „Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Die neueste Ausgabe steht unter dem Titel:  Günstige Beschäftigungsentwicklung, aber auch steigender Leistungsbezug. Die Befunde verweisen auf eine erkennbare „Polarisierung“, die man so beschreiben kann:
Im August 2013 gab es 157.430 Beschäftigte aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland, für den August 2014 werden 253.124 ausgewiesen. Das ist ein Anstieg von mehr als 60%. Zugleich aber hat auch die Zahl derjenigen Menschen aus Rumänien und Bulgarien zugenommen, die Hartz IV-Leistungen beziehen – von 37.862 im Juli 2013 auf 66.491 im Juli 2014. Und mit über 70% anteilig gesehen stärker als bei den Beschäftigten. Was aber auch kein Wunder ist, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass viele Menschen aus diesen beiden Ländern eher im Bereich der Helfer oder anderer nicht so qualifizierter Tätigkeiten gelandet sind, die auch mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind.

Zutreffend in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerung von Christian Rath in seinem Artikel:

»Es bleibt aber auf jeden Fall dabei, dass arbeitende und selbstständige EU-Bürger, die wenig verdienen, ihre mickrigen Einnahmen mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken können. Hier sieht das deutsche Recht keinen Ausschluss vor, und der wäre auch kaum mit EU-Recht vereinbar. Schon ein kleiner Verdienst genügt, dass jemand als Arbeitnehmer gilt.«

Abschließend gerade vor dem Hintergrund der zuweilen mehr als schrillen Debatte über einen (angeblich) „Sozialtourismus“ eine die Relationen etwas gerade rückende Zahl: Derzeit sind lediglich 4,7% aller Hartz IV-Empfänger in Deutschland EU-Bürger, also wohlgemerkt aus allen EU-Staaten zusammen. Und viele dieser Menschen haben einen Grundsicherungsanspruch, weil sie vorher hier schon gearbeitet haben.

„Todesurteil für viele Flüchtlinge“. Mare Nostrum hat 150.000 Menschen im Mittelmeer gerettet, jetzt kommt Triton

Viele Kommunen versuchen tagtäglich, die  ihnen zugewiesenen oder der bei ihnen ankommenden Flüchtlinge irgendwie und irgendwo unterzubringen. Ein „Gipfelgespräch“ zwischen Bund, Bundesländern und denen unten an der Front wechselt sich nacheinander ab. Jede Ebene fordert von anderen mehr Hilfe oder verweist die Zuständigkeiten an eine andere Ebene – auch der Bund macht das, wenn er beispielsweise ein neues Regime der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU fordert, wohl wissend, dass dessen Umsetzung – wenn überhaupt – Jahre dauern würde und sich viele praktische Fragen stellen, die derzeit gänzlich unbeantwortet sind. Ein anderer Weg wäre natürlich, den „Nachschub“ an Flüchtlingen abzuschneiden, also die Zugbrücken der Festung hochzuziehen und die Mauern zu verstärken. In der Hoffnung, dass es dann weniger schaffen oder das es weniger versuchen werden angesichts der „höheren Risiken“, die sie in Kauf nehmen müssen. So zynisch es klingen mag, aber genau das passiert derzeit: Entlastung für die deutschen Kommunen ist in Sicht, denn mit einer erneuten Veränderung des europäischen Umgangs mit den die „Festung Europa“ stürmenden Menschen am Mittelmeer könnte es gelingen, den scheinbar unaufhaltsam ansteigenden Zustrom an menschlichem Elend zu verringern, in dem man es ihnen immer schwerer macht, das rettende Ufer zu erreichen. Um das ganz konkret zu machen: Es dürfen eben nicht mehr „so viele“ gerettet werden wie bisher und das muss sich dann rumsprechen, zwecks Abschreckung.

Um zu verstehen, was jetzt vor unseren Augen abläuft, muss man sich in Erinnerung rufen, was in den letzten Monaten im Mittelmeer getan wurde: Italien startete die Mission „Mare Nostrum“ nach der Flüchtlingskatastrophe von Lampedusa, bei der im Oktober 2013 etwa 360 Menschen starben. Sie sollte Boote aufspüren und in den nächsten sicheren Hafen eskortieren. Während der Mission wurden mehr als 150.000 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet, im Schnitt 400 pro Tag. Dies entspricht einer Verdreifachung im Vergleich zu 2013. Trotz der italienischen Bemühungen ertranken 2014 bislang etwa 3.200 Menschen im Mittelmeer.

Der „Rettungserfolg“ wird jetzt Vergangenheit:

„Mare Nostrum endet. Italien hat seine Pflicht getan“, sagte Innenminister Angelino Alfano. „Von morgen an beginnt eine neue Operation mit dem Namen Triton.“ Diese Worte zitiert der Artikel EU schrumpft Hilfe für Bootsflüchtlinge. Und so abstrakt das daherkommt, so konkret wird es das Todesurteil für ganz reale Menschen sein. »Die Europäische Union startet eine neue Grenzschutz-Mission zur Überwachung der Küstengewässer vor Italien. Triton soll Italien unterstützen, das sich von der hohen Zahl von Bootsflüchtlingen überfordert fühlt. Die Mission wird vom neuen EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos verantwortet, der das Amt von Cecilia Malmström übernimmt.« Die neue Frontex-Mission „Triton“ bietet keinen vollen Ersatz für das, was „Mare Nostrum“ bislang geleistet hat. Auch ein Jahr nach der Tragödie von Lampedusa ist die EU-Flüchtlingspolitik von Hilflosigkeit geprägt. Die Neue Zürcher Zeitung schreibt dazu: Schwarzpeterspiel um Bootsflüchtlinge. In diesem Artikel erläutert Niklaus Nuspliger auch den zentralen Unterschied zwischen dem, was war und was nun kommt:

»Mit einem Budget von monatlich 3 Millionen Euro verfügt «Triton» … nur über ein Drittel der Mittel von «Mare Nostrum». Zudem konzentriert sich das Mandat von Frontex auf den Grenzschutz, und das Einsatzgebiet beschränkt sich auf die küstennahen Gewässer Italiens. «Mare Nostrum» hingegen war vor der libyschen Küste tätig und hatte die Suche und Rettung von Migranten zum Ziel. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren daher, mit dem Ende von «Mare Nostrum» würden die Bootsflüchtlinge ihrem Schicksal überlassen.«

Entsprechend negativ fallen auch andere Kommentierungen aus: Flüchtlinge im Mittelmeer – „Wir rechnen mit mehr Toten“ – so ist ein Interview mit Judith Gleitze von der Menschenrechtsorganisation borderline-europe im Deutschlandfunk überschrieben. Angesichts der großen Flüchtlingsströme sei die Entscheidung eine Katastrophe.

Zynische Mogelpackung, so betitelt Regina Kerner ihren Kommentar zum Thema:

»Die europäische Mittelmeer-Mission Triton, die jetzt anläuft und Mare Nostrum ablösen soll, ist eine Mogelpackung. Statt Flüchtlinge zu retten, wird sie vorrangig die EU-Seegrenze sichern. Und dass immer noch unklar ist, welche Länder sich beteiligen, ist ein Skandal. Italien hat zu Recht darauf gepocht, dass es eine gesamteuropäische Aufgabe ist, Flüchtlinge, die nach Europa wollen, vor dem Ertrinken zu bewahren. Viele EU-Staaten sehen sich aber gar nicht in der Pflicht. Oder sie verweigern sich wie Großbritannien mit dem Argument, Hilfe verursache noch mehr Todesfälle, weil sie Migranten erst zur Überfahrt ermuntere. Das ist zynisch.«

Zynisch ja, aber hier sind wir angekommen bei den „strategischen“ Überlegungen, die hinter dem Programmwechsel stehen. Niklaus Nuspliger bringt die dahinter stehenden Gedanken in seinem Artikel auf den Punkt:

»Zum Ende von «Mare Nostrum» beigetragen hat … auch die Profitgier der Schlepperorganisationen, die im vom staatlichen Zerfall heimgesuchten Libyen Milliardenbeträge umsetzen. Im Wissen, dass die italienische Marine nahe der libyschen Küste operiert, steckten sie die Migranten in immer weniger fahrtüchtige Boote. In der Folge stieg die Zahl der Todesopfer im Verlauf von 2014 wieder markant an . Zudem kritisierten die Regierungen in London oder Berlin «Mare Nostrum» immer offener als «Pull-Faktor» und als «Brücke» für die irreguläre Migration.«

Diese Überlegungen kommen durchaus an bei nicht wenigen, die auf der anderen Seite sitzen. So äußert sich ein Wolfgang R. unter dem Kommentar Zynische Mogelpackung von Regina Kerner fallbeilmäßig kurz und knapp: »Zynisch ist, dass die Rettung von Menschen nur zu mehr Rettung führt. Der Anreiz sich in diese Gefahr zu begeben ist das Problem, weil man damit die Verantwortung für sein Leben an die Retter abgibt. Ein uraltes Sprichwort sagt, dass wer sich in Gefahr begibt, auch darin umkommt. Das wissen die Menschen in Afrika genau wie wir.«


Wie weit die Sicht auf die Dinge auseinandergehen kann, verdeutlicht auch der Tatbestand, dass bereits die Mission „Mare Nostrum“, die jetzt als die deutlich bessere Variante gegenüber dem Nachfolgeprojekt „Triton“ diskutiert wird, in der Vergangenheit von der linken Seite des Spektrums kritisch beleuchtet wurde: Humanitäre Operation oder Deckmantel militarisierter Migrationspolitik?, so lautete die Frage, die Jacqueline Andres auf der Seite der „Informationsstelle Militarisierung (IMI)“ mit Blick auf die Mission „Mare Nostrum“ im Januar 2014 aufgeworfen hat. Bei genauerer Betrachtung von „Mare Nostrum“ vergeht die Feierlaune schnell, so die These von Andres. Sie hat darauf hingewiesen, dass „gerettete“ Migranten im Rahmen von „Mare Nostrum“ nicht zwangsläufig in einen sicheren Hafen nach Italien gebracht werden: “Wenn keine Migranten medizinische Hilfeleistungen benötigen, die wir ansonsten auf unseren Schiffe aufnehmen würden, dann wird das Schiff in den nächstliegenden Hafen begleitet, der nicht notwendigerweise italienisch sein muss“, so zitiert sie den italienischen Verteidigungsminister Mauro. Auch Andres bemüht in ihrer kritischen Sichtweise die Perspektive der möglichen Anreize, die durch eine Maßnahme oder ein Programm – in diesem Fall „Mare Nostrum“ – gesetzt werden (können), gleichsam ein Spiegelbild zu dem, was nun einige erwarten von dem Eindampfen der bisherigen Rettungsaktionen im Mittelmeer. Sie schreibt (die sehr merkwürdig daherkommende Schreibweise musste ich aus dem Original übernehmen, das scheint in linken Kreisen nun die „gendergerechte“ Fassung von Schrift darzustellen, was ein eigenes Thema wäre):

»Durch die Operation „Mare Nostrum“ kann die Überfahrt nach Europa für die Migrant_Innen noch gefährlicher werden. Um das Risiko einer drohenden Gefängnisstrafe von fünf bis fünfzehn Jahre für Menschenhandel zu vermeiden, werden die Schlepper_Innen vermutlich ihre Strategien ändern. Statt die Migrant_Innen mit Mutterschiffen in internationale Gewässer zu bringen oder die Boote der Migrant_Innen gar selbst zu steuern, werden die Schlepper_Innen sich vermutlich vor dem Erreichen von überwachten Gewässer von den Booten distanzieren oder den Migrant_Innen, welchen oftmals jegliche Erfahrung auf See fehlt, das Steuer gleich überlassen. Eine stärkere Überwachung in internationalen und libyschen Gewässer kann dazu führen, dass sich Schlepper_Innen von „Mare Nostrum“ zurückdrängen lassen und die Migrant_Innen auf den Booten zunehmend sich selbst überlassen werden.«

Irgendwie treffen sich beide „Logiken“. Und so kann es nicht überraschen, dass in Deutschland so mancher klare Position bezieht: Der sächsische Innenminister beispielsweise forderte Italien auf, die Aktion „Mare Nostrum“ zur Rettung von Flüchtlingen vor der afrikanischen Küste aufzugeben, weil „Europa nicht allen Flüchtlingen weltweit Schutz bieten kann“.

Der grundsätzliche Gedankengang einer abschreckenden Wirkung findet sich – so zumindest die These von Merlind Theile auch in der Art und Weise der Flüchtlingspolitik hier in Deutschland. In ihrem Artikel Bitte draußen bleiben schreibt sie mit einem notwendigen Blick zurück: »In der deutschen Flüchtlingspolitik wirken immer noch die alten Abwehrreflexe fort. Auf Bedürftige aus Krisenländern reagierte die Republik in den vergangenen Jahrzehnten vor allem mit Abschottung. Als die Zahl der Asylbewerber in Deutschland Anfang der 1990er Jahre wegen des Jugoslawienkriegs auf bis zu 440.000 Menschen pro Jahr anstieg, beschloss der Bundestag eine Verschärfung des Asylrechts. Wer aus einem sicheren Herkunftsland oder Drittstaat kam, wurde abgewiesen; wer bleiben durfte, bekam weniger Leistungen. In der Folge nahm die Zahl der Asylanträge in Deutschland rapide ab, auf rund 21.000 im Jahr 2006. Flüchtlingsunterkünfte wurden überall im Land zurückgebaut – ganz so, als sei das Problem für alle Zeiten erledigt. Doch als die Zahl der Kriege und Krisen in Afrika und im Nahen Osten zunahm, stieg auch die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen. Getreu der Logik der Problemverleugnung war darauf niemand vorbereitet. Das ist bis heute so. Die voraussichtlich 230 000 Flüchtlinge, die in diesem Jahr nach Deutschland einreisen werden, treffen auf ein undurchsichtiges System.«

Ein undurchsichtiges System? Genau hier sind wir angekommen an einer der ganz großen innenpolitischen Baustellen. Ein Blick darauf, so Theile, eröffnet ein kafkaeskes Gebilde der Verantwortungsdelegation, das nicht nur Hilfesuchende verwirrt:

»Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entscheidet lediglich über die Aufnahmegesuche und ist schon dafür unterbesetzt. Um die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge müssen sich die Bundesländer kümmern. Diese reichen die Aufgabe in den allermeisten Fällen an die Kommunen weiter. Sie bekommen in der Regel Pauschalen für jeden Flüchtling, aber Höhe und Verwendung variieren erheblich. Einheitlich sind bloß die Klagen der Kommunen, dass ihnen die Gelder nicht reichen. Doch nirgends ist erfasst, wie viele Wohnheime in deutschen Gemeinden tatsächlich zugemacht wurden.«

Nun stehen die Menschen aber hier und müssen versorgt werden. »An vielen Orten werden nun eilig Unterkünfte aufgebaut, allerdings gleichen die meisten Wohnheime wieder nur abschreckenden Notlösungen. Dazu passt auch, dass Kommunen im Baugesetzbuch verankern wollen, künftig auch in Gewerbegebieten Wohnheime bauen zu dürfen. Containerlager in Industriebrachen – soll das auch künftig die deutsche Antwort auf wachsende Flüchtlingsströme sein?«

Eigentlich, da wird man grundsätzlich zustimmen können, natürlich nicht. Auf der anderen Seite muss man aber eben auch sehen, dass das für diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen und die konkret handeln müssen, durchaus eine ganz massive Überforderung darstellen kann und in nicht wenigen Fällen auch ist. Es ist wohlfeil, hier dann idealtypische Anforderungen zu formulieren. Es sei mit Blick auf die Praxis an dieser Stelle nur beispielhaft auf den folgenden Artikel hingewiesen, der beschreibt, dass man die Menschen nicht nur irgendwie unterbringen muss, sondern dass sich zahlreiche Folgeaufgaben stellen: Schulen ächzen unter dem Ansturm von Flüchtlingskindern.
In diese gegebene Lücke der praktischen Verzweiflung stößt dann der kalte Zynismus derjenigen, die sich eine „Problemlösung“ erhoffen dadurch, dass man den Nachschub an Menschen abschneidet. Nur sollte man sich auch hier eines in aller Deutlichkeit klar machen – diese Rechnung wird mit einer großen Wahrscheinlichkeit nicht aufgehen, denn die Zahl der hier ankommenden Menschen wird weiter steigen, auch wenn dann schlichtweg mehr vorher ihr Leben verloren haben werden. Denn die Menschen und die ihre Flucht als Geschäftsmodell organisierenden Schlepper-Organisationen werden äußerst anpassungsfähig neue Wege suchen und finden. Und der Andrang in den nordafrikanischen Ländern wird anhalten, man denke hier nur an die fluchtauslösenden Motive in vielen Staaten am Rande der EU und die Tatsache, dass wir beispielsweise in Ländern wie Libyen mittlerweile mit „failed states“ konfrontiert sind, in denen es „einfacher“ ist, Blockadeversuche zu durchbrechen.

Man kann es hin und her ventilieren – wir sind an dieser Stelle mit einem letztendlich unauflösbaren Dilemma aus Flucht und Abschottung, aus Rettung und Tod konfrontiert. Auch diejenigen, die sich mit den allerbesten Motiven unterfüttert für die Rettung und die Aufnahme aller einsetzen, werden am Ende vor der Frage stehen, wie viele Menschen man denn aufzunehmen bereit ist bzw. wie viele eine Gesellschaft aufzunehmen bereit ist, was durchaus eine andere, aber ebenfalls berechtigte Frage darstellt. Es gibt verdammt noch mal keine einfachen Antwort, kein Schwarz oder Weiß, kein Gut oder Böse.

Wer übrigens hinsichtlich des Ausgangsthemas, also der Flüchtlinge, die versuchen, uns über das Mittelmeer zu erreichen, neben den bitteren Zahlen auch Gesichtern und Schicksale dahinter sehen möchte, dem sei an dieser Stelle der Blog des italienischen Menschenrechtsaktivisten Gabriele Del Grande empfohlen: Seine Seite trägt den Titel Fortress Europe. Und er war derjenige, der über Jahre die Zahl der Toten in „unserem“ Mittelmeer gezählt hat.

Wegschauen, Handlungsstarre, ehrliches Bemühen, Wut und Hilflosigkeit. Das Sammelsurium der Folgen des Aufschlagens der Flüchtlingsfrage in den Kommunen

Es sind mehr als irritierende Nachrichten, die aus zahlreichen Kommunen an die Oberfläche dringen hinsichtlich der vielen Flüchtlinge, die dort im wahrsten Sinne des Wortes aufschlagen. Nehmen wir das Beispiel München: „Es ist einfach alles Chaos“: »Zeltlager, Altenheime und Gewerbeobjekte dienen als Unterkünfte: Die Situation für Flüchtlinge wird in München immer dramatischer. Selbst die Verantwortlichen verlieren den Überblick.« Asylsuchende in der Münchner Erstaufnahmezentrale Bayernkaserne berichten, dass sie tagelang im Freien genächtigt hätten und nicht oder unzureichend mit Decken versorgt worden seien. »Unter sehr prekären Umständen leben auch etwa 700 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in sogenannten Schutzstellen, für die das Stadtjugendamt verantwortlich ist. Derzeit kommen viele Jugendliche aus Eritrea und Syrien, die noch keine 16 Jahre alt sind, ohne Eltern an. „Es ist alles entsetzlich“, sagte Jugendamtschefin Maria Kurz-Adam … Um die jungen Menschen annähernd gesetzeskonform zu betreuen, muss das Jugendamt laut Kurz-Adam neben Honorarkräften auch Ehrenamtliche engagieren, die mit Fachleuten in Teams arbeiten. Es sei nicht mehr möglich, ausreichend reguläre Mitarbeiter zu rekrutieren. Kurz-Adam räumt ein, dass sie keine Idee mehr habe, wie ihr Amt alleine eine tragfähige und langfristige Versorgung gewährleisten solle.« Und die ganze Widersprüchlichkeit, das Hin und Her offenbart sich auch in diesen Zeilen: »Sorgen macht man sich in der Stadt auch wegen wachsender Ressentiments in der Nachbarschaft der überbelegten Unterkünfte. Zunehmend höre man ablehnende, mitunter rassistische Äußerungen. Zugleich aber wächst auch die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung. Unzählige Münchner helfen Flüchtlingen mit Sachspenden oder ehrenamtlichem Engagement.«

Und es ist nicht nur eine Stadt wie München, in der es hinsichtlich der Flüchtlinge ganz offensichtlich drunter und drüber geht (vgl. dazu Stadt erwägt Wiesnzelt als Notunterkunft: »München sucht weiter fieberhaft nach neuen Unterkünften für Flüchtlinge. Auf dem Tollwood-Gelände sollen Schlafplätze für 300 bis 400 Menschen geschaffen werden. Auch der VIP-Bereich im Olympiastadion ist im Gespräch – und das Schützenfestzelt auf der Theresienwiese.«)

Mit 200.000 Flüchtlingen hatte das Bundesamt für Migration ursprünglich im laufenden Jahr gerechnet. Jetzt werden es wahrscheinlich 300.000. In einigen Bundesländern hat sich die Zahl der Aufzunehmenden innerhalb der vergangenen fünf Jahre vervielfacht.

Die Medien greifen zu drastischen Betitelungen, die zuweilen über das eigentliche Problem hinausschießen: Die deutsche Flüchtlingskatastrophe, so hat beispielsweise Nadine Oberhuber ihren Beitrag überschrieben. Wenn man eine solche Begrifflichkeit verwenden würde für die Lage in Teilen der Türkei oder noch schlimmer im Libanon, dann wäre das sicher gerechtfertigt. Davon abgesehen stellt Oberhuber eine scheinbar einfache Frage – und liefert sogleich eine enttäuschende Antwort:

»Es muss doch Kommunen geben, die Asylbewerber gut unterbringen und bei denen Sozialarbeiter und Ärzte daran arbeiten, sie professionell zu betreuen. Es kann sein, dass es solche positiven Beispiele gibt – das Problem ist nur: Sie sind verdammt selten geworden. Bei dem derzeitigen Ansturm neuer Flüchtlinge können selbst Vorzeigekommunen kaum noch gute Arbeit leisten.«

Oberhammer berichtet, dass es gute Ansätze gab, »mit denen Länder und Stadtstaaten die Unterbringung verbessern wollten: Berlin etwa beschloss 2003, Flüchtlinge nur noch dezentral unterzubringen. Also nicht mehr in Sammelunterkünften, sondern über die Stadt verteilt in Einzelwohnungen. Viele halten das für die beste Art, denn das ermögliche den Asylsuchenden ein selbstbestimmtes Leben und integriere sie vor allem in die Gesellschaft. Köln und einige andere Städte schlossen sich der Idee Berlins an. Einige Flächenländer wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schafften es sogar, über 80 oder sogar 90 Prozent aller Asylbewerber in eigenen Wohnungen unterzubringen.« Aber das wird immer schwieriger bis unmöglich, je mehr Menschen Aufnahme suchen. Andere Bundesländer sind andere Wege gegangen: Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen sind diejenigen Länder, die den Großteil aller Asylsuchenden in Sammelunterkünften einquartieren. In Aufnahmeheimen, in denen die Zustände oft erbärmlich sind, wenn Flüchtlinge zu siebt oder acht in ein Zimmer gepfercht werden, Minderjährige allein und ohne Betreuung in diesen Heimen leben.

„Die Situation entgleitet den meisten, selbst wer bisher sagte: Wir wollen die Menschen gut unterbringen, der wird überrollt und ist jetzt bei der Containerunterbringung angelangt“ – mit diesen ernüchternden Worten wird die Politologin Jutta Aumüller zitiert, die derzeit in einem Projekt für das Institut für Entwicklung und Soziale Integration (DESI) die Lage in Flüchtlingsheimen untersucht. Sie weist darauf hin, dass es viele Kommunen gibt, die sich anstrengen – „aber ich erlebe derzeit nur noch Kommunen unter Druck“.

Natürlich geht es auch wie immer um die Finanzierung. »Bisher tragen die Bundesländer die Kosten für die Unterbringung und jedes Land setzt jeweils die Sätze selbst fest, die es den Kommunen dafür zahlt … Theoretisch bekommen die Kommunen also die Kosten für die Unterbringung ersetzt – praktisch reichen die Summen aber bei Weitem nicht aus.« Es sind allerdings eher die Gemeinden, die nicht gerade vor Geld strotzen, die sich für die Asylanten einsetzen, wie Jutta Aumüller beobachtet haben will. »Zumindest kann sie nicht erkennen, dass in finanzstarken Gegenden die Flüchtlinge besser untergebracht würden. Baden-Württemberg wird gelegentlich von Experten als Beispiel für Unterkünfte genannt, die „das nackte Grauen sind“.«

Dazu gesellen sich natürlich auch noch andere Probleme, die aus der akuten Überforderung resultieren. Auch wenn man jetzt, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, gegensteuert und eine bessere Betreuung zu organisieren versucht, dann fehlen oftmals die qualifizierten und geeigneten Fachkräfte, die man eben nicht aus dem Ärmel schütteln kann.

Bereits Anfang Oktober gab es in der Tageszeitung taz einen Themenschwerpunkt mit lesenswerten Beiträgen, die unterschiedliche Perspektiven der Flüchtlingsfrage aus- bzw. zumindest anleuchten. So beispielsweise ein Interview mit Manfred Schmidt, dem Leiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der bezeichnenden Überschrift „Stimmung darf nicht kippen“. Und auch hier begegnet man wieder dem Engagement vor Ort: »Die Menschen in Balingen haben den Wunsch, Flüchtlingen zu helfen. Ganz pragmatisch. Sie gründen ein Asylcafé. Trotz aller Unterschiede entsteht dabei Nähe«, kann man dem Artikel Reich und Arm verwoben entnehmen.

Viele der Flüchtlinge haben es in die Festung Europa geschafft über das Meer am Südrand der EU, dem Urlaubsparadies für viele Europäer. Das mittlerweile zu einem großen Friedhof geworden ist – denn noch nie sind so viele Menschen bei dem Versuch, nach Europa zu kommen, elendig ertrunken. Vor diesem Hintergrund irritiert auf den ersten Blick eine Artikelüberschrift, die da lautet: Das Meer der Hoffnung. Aber das ist durchaus berechtigt. Gestiftet haben die Italiener diese Hoffnung. Seit November 2013 läuft in der Straße von Sizilien der „Mare Nostrum“-Einsatz, patrouillieren Schiffe und Flugzeuge bis weit hinunter vor die libysche Küste. Es geht um einen „proaktiven Einsatz“, der darauf zielt, Schiffe in Not aufzuspüren und für die schnellstmögliche Rettung zu sorgen, durch eigene Einheiten oder per Alarmierung von Handelsschiffen in der Unglückszone.
Italiens Regierungschef Matteo Renzi bilanzierte vor der UNO-Vollversammlung:

»Zu oft …  verwandle sich das Mittelmeer „in einen Friedhof“, Mare Nostrum aber habe „80.000 Menschenleben dem Friedhof Mittelmeer entrissen.«

Dieses Jahr sind schon fast 140.000 Menschen über das Meer nach Italien gekommen und Mare-Nostrum-Schiffe haben sogar mehr Flüchtlinge gerettet, als die 80.000, die Renzi in seiner Rede erwähnt hat: über 90.000. Aber auch hier wieder das Geld: Italien hatte monatelang gefordert, die EU solle sich an den Kosten für Mare Nostrum beteiligen. Denn das Rettungsprogramm kostet Rom an die 100 Millionen Euro im Jahr. Und nun soll nach Mare Nostrum „Triton“ kommen, ein neu definierter Einsatz der Europäischen Grenzagentur Frontex. Was da auf uns bzw. auf die Flüchtlinge zukommt, offenbart dieses Zitat:

»Triton: Unter diesem Namen sollen in Zukunft die Kontrolleinsätze an den europäischen Außengrenzen vor Italien und Malta laufen, mit einem weit bescheideneren Budget von 36 Millionen Euro. Doch Frontex-Chef Gil Arias-Fernández stellt sofort klar, dass „Triton Mare Nostrum nicht ersetzen wird“ – schlicht, weil Frontex keinen humanitären Auftrag habe: „Wir sind keine Agentur, die sich mit der Lebensrettung auf hoher See befasst“, resümiert Arias trocken.«

Eigentlich müsste Mare Nostrum unbedingt erhalten bleiben, denn das Sterben im Mittelmeer geht weiter: »Allein in der Woche vom 10. zum 15. September kamen bei drei Unglücken über 700 Menschen ums Leben.«

Und der „Nachschub“ ist leider sicher. Am Beispiel Eritrea verdeutlicht das Dominic Johnson in seinem Beitrag Der Horror in der Wüste: »Wer es aus dem ostafrikanischen Land nach Deutschland schafft, hat oft Unvorstellbares hinter sich.« Und das ist auch ein Thema für uns in Deutschland: Aus keinem Land nimmt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland so stark zu wie aus Eritrea: 7.898 Erstanträge in den ersten acht Monaten dieses Jahres, verglichen mit 703 im Vorjahreszeitraum. Nach Syrien und Serbien stehen Menschen aus Eritrea bereits auf Platz 3 der Länder, aus denen die meisten Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Und ein Ende ist nicht abzusehen, denn kaum ein Land bietet seinen Bürgern so viele gute Fluchtgründe wie Eritrea. Weitere Details in dem Artikel.
Und Serbien wurde ja schon erwähnt – also eines dieser Länder in unserer Nähe, das vor kurzem zu einem „sicheren Staat“ erklärt worden ist, um die Menschen von dort schnell wieder loswerden zu können. Dazu der Beitrag An einem gottverlassenen Ort: »In einer Wellblechsiedlung nahe Belgrad wohnt ein junger Rom mit seiner Familie. Zwei Mal war er schon in Deutschland, seine Tochter ist dort zur Schule gegangen. Vor einigen Wochen wurde die Familie abgeschoben.« Was aber nicht das Ende der Geschichte bedeuten wird, wie Andrej Ivanji seinen Artikel beendet: „Besser lebendig in Deutschland als tot in Serbien“, sagt Sajin lächelnd. Er habe noch Familie in Deutschland, er sei ein freier Mann mit einem Reisepass. Er werde sie besuchen.