Wer „schmarotzt“ wo und wie? Und was ist „Sozialtourismus“? Das sind gar keine einfachen Fragen. Sie sollten aber gestellt werden

Sprache drückt bekanntlich nicht nur Gedanken aus, sondern sie beeinflusst auch das Denken. Wenn jemand „wortgewaltig“ wirkt, dann verdeutlicht dieses tiefsinnige deutsche Wort, welche Wirkkraft der Sprache innewohnen kann. Aber die deutsche Sprache ist nicht selten auch kategorisch, einseitig sortierend und kategorisierend – eine reduktionistische Variante ist beispielsweise der „Sozialtourismus“, um ein Beispiel aus der aktuellen Debattenlandschaft zu zitieren. Dieser Terminus steht für die Vorstellung von und über ausländische Arbeitsmigranten, die in unser Land einreisen, um in Wahrheit Zugang zu den angeblich prall gefüllten Töpfen des deutschen Wohlfahrtsstaates zu bekommen. Aber es geht auch anders, beispielsweise markiert der Begriff „social tourism“ eine nachhaltige, sich der sozialen Folgen bewusste Form des touristischen Reisens. So verhält es sich auch im Französischen oder Spanischen. Aber bei uns wird vieles in ein negatives Korsett eingespannt. Dabei liegt die Frage auf der Hand: Sind nicht auch wir – und das ziemlich oft – „Sozialtouristen“?

Was damit gemeint ist? Man kann das an drei Beispielen – von vielen möglichen – illustrieren:

  • Wenn wir T-Shirts und andere Textilien zu absoluten Billigpreisen in Deutschland konsumieren, dann geht das nur aufgrund der extrem niedrigen Löhne der vielen Textilarbeiterinnen in Bangladesch und an anderen asiatischen Produktionsstandorten.
  • Wenn wir einen gar nicht schlecht ausgestatteten Neuwagen kaufen, dessen Preis um die 10.000 Euro liegt, zu dem man niemals in Deutschland produzieren könnte, dann nutzen wir das erhebliche Lohngefälle zu den Ländern, in denen diese Autos hergestellt werden, beispielsweise in Rumänien, einem beliebten Standort für die Autoproduktion wie auch für viele Zulieferer. SO liegen die Lohnkosten in Rumänien nach Angaben des CAR-Instituts der Universität Duisburg (Center for Automotive Research) mit knapp 5 Euro in der Stunde lediglich bei 10 Prozent der Lohnkosten in Deutschland.
  • Wenn wir einen All-inclusive-Urlaub in der Türkei für 400 Euro die Woche verbringen, dann geht das nur, weil wir als „Sozialtouristen“ das niedrige Lohnniveau der dort arbeitenden Menschen in Anspruch nehmen. Wie das konkret aussieht und welche Folgen das hat, verdeutlicht die sehenswerte Reportage „Schnäppchen-Urlaub Türkei – Sonne, Strand und Billiglohn„.

Es ist wichtig, sich diese Dimensionen des faktischen „Sozialtourismus“ vor Augen zu führen, bevor man sich begrenzen lässt auf die in Deutschland von interessierter Seite vorgenommene und weitgehend leider auch erfolgreiche Engführung des an sich schon mehr als fragwürdigen Begriffs „Sozialtourismus“ auf den Zuzug von so genannten „Armutsmigranten“, vor allem aus den südosteuropäischen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien.

In dem Artikel Schmarotzen auf Deutsch geht Dominique John, der bei der Beratungsstelle „Faire Mobilität“ des DGB arbeitet, noch weiter und wechselt gleichsam die Seiten: »Arbeitsmigranten, die in Deutschland Hartz IV abgreifen? Von wegen. Sozialmissbrauch findet nicht bei ihnen statt, sondern bei deutschen Unternehmen.« Auch das folgt dem gerne kultivierten Entweder-Oder, aber hier wird ein wichtiger Aspekt angesprochen, der bislang völlig unterbelichtet geblieben ist. Diese Sichtweise »nimmt jene Unternehmen in den Blick, die durch sozialen Missbrauch an Wanderarbeitern Profit machen; Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind.«
Dominique John beschreibt ein Beispiel aus der Praxis des Missbrauchs, an dem die typischen Mechanismen erkennbar werden:

»In Hamburg zum Beispiel. Dort kommt ein junges Paar aus Rumänien in die Beratungsstelle „Faire Mobilität“ und erzählt seine Geschichte: Beiden war es gelungen, eine Arbeit in einer Fabrik am Hafen zu finden. Sie verpacken Waren und bereiten Pakete für den Versand vor. Doch schon bei der ersten Lohnabrechnung fällt ihnen auf, dass Stunden nicht aufgeführt sind, die sie gearbeitet haben. Dazu kommen unangemessene Abzüge für die Unterkunft und den Transport zur Arbeit. Wenn sie sich beschweren, wird ihnen mit Kündigung gedroht.

Das Ganze hat System: Auch in den Folgemonaten stimmen die Abrechnungen nicht. Kurz vor Ablauf der halbjährigen Probezeit werden sie dann gefeuert und müssen umgehend die Wohnung verlassen, die der Arbeitgeber für sie angemietet hat. Im Jobcenter wird dem Paar gesagt: Sie müssen den Mietvertrag für eine Wohnung und eine polizeiliche Anmeldung vorlegen, erst dann können ihnen Leistungen bewilligt werden. Aber eine Wohnung ist so schnell nicht zu finden. Als die finanziellen Mittel des Paares erschöpft sind, fahren sie zurück nach Rumänien. Das Abenteuer Deutschland ist gescheitert, sie haben nur draufgezahlt.«

John weist darauf hin, dass diese Ausbeutungsmechanismen in vielen Branchen zu beobachten sind – bei Erntehelfern, die zuweilen deutlich weniger als vier Euro Stundenlohn bei einem 15-Stunden-Tag bekommen oder ganz besonders häufig der Bau. Immer wieder die Bauarbeiter als letztes Glied in der „Subsubfirmenspirale“. Vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Und ewig grüßen die Dumpinglöhne. Aus der Welt der Sub-Subunternehmer-Ökonomie.

Eine sehenswerte Dokumentation zu dieser Thematik ist die Reportage „Wer betrügt, profitiert“ von Sascha Adamek. Auch er hat sich die richtige Frage gestellt: Wer betrügt hier tatsächlich wen?

»Das Team begleitet eine Pflegekraft aus Polen, die für einen Ganztagsjob bei einer Familie in Deutschland 800 Euro brutto erhält – abzüglich 200,– Euro Steuern und Sozialabgaben in Polen. An die Agentur der Pflegekraft in Polen zahlt die Familie rund 1.300,– Euro. 500,– Euro bleiben also bei den Agenturen. Ein Millionengeschäft!
Nicht besser steht es um bulgarische Arbeiter auf deutschen Baustellen. Offiziell allerdings sind alle sogenannte Solo-Unternehmer – das spart der deutschen Baufirma Lohn und Sozialversicherung. Ganz ungeniert räumt ein bekannter Bauunternehmer vor der Kamera ein, auf diese Weise pro Arbeitsstunde gut vier Euro einzusparen.
Auch in der Hotellerie wird der Mindestlohn ausgehebelt. Da zahlten Hotelreinigungsfirmen nur einen Akkordlohn pro Zimmer. Mindestlohn? Fehlanzeige! Der Film deckt mehrere Fälle namhafter Berliner Hotels auf.«

Und der „Nachschub“ an Billigkräften ist gesichert. Die Erwartungen hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland aus den beiden EU-Staaten für das laufende Jahr beschreibt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in dem im Mai 2014 veröffentlichten Zuwanderungsmonitor Rumänien und Bulgarien so: »In den ersten vier Monaten 2014 ist die in Deutschland lebende Bevölkerung aus Bulgarien und Rumänien um 40.000 Personen gewachsen … Im Jahresverlauf ist mit einem Bevölkerungszuwachs von 120.000 bis 160.000 Personen zu rechnen.« Besonders stark wächst die Zahl der (Irgendwie-)Beschäftigten: »Die abhängige Beschäftigung der Bulgaren und Rumänen ist im ersten Quartal 2014 um 49.000 Personen, die Bevölkerung nur um 29.000 Personen gewachsen. Dieser Trend ist seit Jahresbeginn ungebrochen.« Das sind Daten und Fakten, die man in der hier dominierenden Diskussion über einen angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer gerade aus diesen beiden südosteuropäischen Ländern endlich im notwendigen Umfang zur Kenntnis nehmen sollte.

Das bedeutet  auf der anderen Seite keineswegs, dass man die Auswirkungen auf die Sozialleistungssysteme völlig ausblenden muss bzw. darf. Auch dazu finden wir Hinweise in der neuen Veröffentlichung des IAB. Auf der einen Seite erfahren wir: »Die Arbeitslosenquote der in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen ist im April 2014 im Vergleich zum Vormonat von 11,3 Prozent auf 10,5 Prozent gesunken. Im Jahresverlauf dürfte die Arbeitslosenquote unter das Vorjahresniveau sinken.« Also nochmal: Die Arbeitslosigkeitsbetroffenheit sinkt. Aber auf der anderen Seite muss man auch das zur Kenntnis nehmen: »Die SGB-II-Leistungsbezieherquote ist unter den in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen trotz der günstigen Beschäftigungsentwicklung … auf 12,2 Prozent im Februar 2014 erneut gestiegen.«

Aber wieder zurück zu den Hauptprofiteuren des angeblichen „Sozialtourismus“, der sich in Wahrheit als ein groß angelegter Steuer- und Sozialversicherungsbetrug seitens einiger Unternehmen erweist. Diesen schwarzen Schafen unter den Unternehmen steht eine große Palette ist an Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich gegenüber ihren Konkurrenten Kostenvorteile zu verschaffen auf dem Rücken der ausländischen Arbeitnehmer (und auch zu Lasten der ganzen Gesellschaft, denn die hat die Folgekosten zu tragen): »Lohndumping, bei dem Mindestlöhne zum Beispiel durch Scheinselbstständigkeit umgangen werden. Oder Lohnbetrug, bei dem Löhne nicht bezahlt oder unbezahlte Überstunden erzwungen werden. Außerdem ziehen sie oft überhöhte Beträge für die Massenunterkunft und den Transport zur Arbeit ab. Klar ist auch: Von nicht ausgezahlten Löhnen werden weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt«, so die nicht abschließende Aufzählung in dem Artikel von John.
Dann stellt sich natürlich die Frage, warum sich angesichts der Ausbeutungsintensität so wenig Betroffene gegen diese Praktiken zur Wehr setzen. Auch hierzu ein Zitat von Dominique John:

»Wanderarbeiter sind aufgrund häufig geringer Kenntnisse der deutschen Sprache nur selten in der Lage, sich gegen Lohnbetrug oder widerrechtliche Kündigungen zu wehren. Bei der Eintreibung des ausstehenden Lohnes hilft ihnen keine staatliche Stelle, und der gerichtliche Weg ist für sie kaum durchzustehen. Genau darauf setzen manche Unternehmer. Da für den einfachen Lohnbetrug zudem in der Regel strafrechtlich nicht viel zu befürchten ist, handelt es sich bei der Ausbeutung von Arbeitsmigranten um eine äußert lukrative Geschäftsidee.«

Die Diagnose der Probleme und die Anklage der Verhältnisse ist das eine, aber kann man was tun? Eine gute Frage. Gegen den angeblichen Sozialmissbrauch seitens der Zuwanderer hat die Bundesregierung im Eiltempo reagiert und diese Tage sollen bereits gesetzgeberische Maßnahmen das Licht der Welt erblicken. Genau das würde man sich auf der Gegenseite wünschen, also mit Blick auf die eigentlichen „Kriegsgewinnler“, beispielsweise in der Baubranche. Und ja – dazu haben sich Praktiker Gedanken gemacht und ein Modell vorgeschlagen, mit dem man erhebliche Schläge gegen Schwarzarbeit und Betrug an den Sozialkassen setzen könnte. Vgl. dazu auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ den Beitrag „Es ist halt leichter, schöne Reden zu halten, als etwas am System zu ändern“. Das gilt auch bei der Schwarzarbeit und dem Betrug an den Sozialkassen. Dabei könnte man, wenn man denn wollte . Dort wird aus einem Artikel aus der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 05.06.2014 zitiert („Der Staat versagt“):

»Experten beim Fiskus und in der FKS haben ein Modell entwickelt, wie sich die organisierte Schwarzarbeit wirkungsvoll eindämmen ließe. Insbesondere am Bau, wo viele Leute illegal beschäftigt werden, von Subunternehmern, die schwer zu kontrollieren sind. Der Generalunternehmer, der sich weiterer Firmen bedient, müsste bei der Bezahlung seiner Auftragnehmer einfach nur 20 Prozent des Rechnungsbetrages einbehalten und an die Finanzbehörden und Sozialkassen abführen, gewissermaßen als Vorauszahlung für die fälligen Steuern, die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Hinterher würden diese 20 Prozent mit den dann tatsächlich fälligen Abgaben verrechnet. Natürlich wäre das mit einiger Bürokratie verbunden. Die aber fiele weit geringer aus als der Aufwand, den die Fahnder betreiben müssen, um international agierende Banden zu zerschlagen.«

Eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Idee. Könnte man umsetzen, wenn man denn wollte. Und – begeisterte Reaktionen in Berlin? Aufnahme gesetzgeberischer Aktivitäten? Nein. Wenigstens eine erkennbare Diskussion? Auch nicht. Irgendetwas? Fehlermeldung. Letztendlich das gleiche Gefälle wie in der öffentlichen Diskussion über die angeblichen Sozialbetrüger und die Unternehmen, die das große Geschäft machen. Über die einen redet man, über die anderen deckt sich (noch) der Mantel des Schweigens.

Brandstifter unterwegs. Osteuropäische Saisonarbeiter in der Druckerpresse der Stimmungsmache kurz vor den Europawahlen. Und die Zahlen werden gebogen, bis sie passen

„Feuergefährlich ist viel, aber nicht alles, was feuert, ist Schicksal, Unabwendbares.“
Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter

Dass die BILD-Zeitung mit harten Bandagen kämpft, ist hinlänglich bekannt. Aber die Salve, die man nun abgefeuert hat und das nicht zufällig kurz vor den anstehenden Europawahlen, verbreitet schon eine brandgefährliche Substanz: So kassieren EU-Ausländer bei uns ab! – und damit gleich eine (scheinbar) konkrete Summe hängen bleibt: „Jährlich 3 Milliarden Euro für Kindergeld und Hartz IV“.

Und dann nimmt man sich die polnischen Saisonarbeiter vor: Kindergeld-Stopp für Saisonarbeiter!, fordern Politiker, weiß die BILD-Zeitung. Und weiter: »Immer mehr EU-Ausländer bekommen Stütze aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder«. Und dann wird der Leser mit der nächsten Milliardenzahl konfrontiert: »Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland bekommen bis zum Jahresende rund eine Milliarde Euro Kindergeld aus Deutschland für ihre in der Heimat lebenden Kinder.« Man beziehe sich dabei auf Angaben der FAZ, in deren Online-Ausgabe am 11.05.2014 ein Artikel von Sven Astheimer erschienen ist mit der ebenfalls knackig daherkommenden Überschrift Kindergeld für EU-Ausländer kostet Milliarden

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Von überbelegten Schrottimmobilien und teuren Nächten im Obdachlosenheim. Aus den Untiefen von Zuwanderung und Wohnungsnot

Bekanntlich ist es immer einfacher, über das „große Ganze“ zu reden oder zu schreiben, als sich mit den Widrigkeiten dessen zu beschäftigen, was vor Ort passiert. Nehmen wir als Beispiel das Thema der Zuwanderung, insbesondere die von Menschen aus den Armenhäusern der Europäischen Union. Ein Thema, das es vor kurzem auf die Titelseiten der Zeitungen und in unzählige Fernsehbeiträge geschafft hat und mit einem hysterischen Unterton behandelt wurde und wird. Im Ergebnis stehen sich zwei Lager gegenüber – die einen sehen hunderttausende arme Schlucker vor dem Einmarsch in unser Hartz IV-System, die anderen tun so, als ob die Menschen, die zu uns kommen, alle wunderbar passen in diesen Zeiten des angeblichen „Fachkräftemangels“, es soll sogar mehr „Akademiker“ unter ihnen geben als in der einheimischen Bevölkerung. Nun gut. Aber wie sieht es vor Ort aus, wo die Realität aufschlägt, wo man beispielsweise in bestimmten Städten konfrontiert wird mit einer erheblichen Konzentration durchaus problematischer Folgen von Zuwanderung? Und dort, wo man eine solche Entwicklung „verhindern“ will? Schauen wir exemplarisch nach Nordrhein-Westfalen und Hannover.

Das Land Nordrhein-Westfalen will ein Wohngesetz schaffen, damit Behörden schärfer gegen Immobilienbesitzer vorgehen können – etwa gegen Überbelegung von maroden Wohnungen, berichtet  Wilfried Giebels in seinem Artikel „NRW plant ‚Wohnungspolizei‘ gegen überbelegte Schrottimmobilien„: »Das neue Wohngesetz sieht vor, dass Eigentümer bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen müssen, wenn sie – wie in Duisburg – nichts gegen Überbelegungen maroder Wohnungen unternehmen. Im Verdachtsfall soll das Ordnungsamt künftig regelmäßig Wohnungen kontrollieren können – auch gegen den Willen der Vermieter.« Bei einer Anhörung im Landtag wurde sofort Kritik an diesem Ansatz vorgetragen – von der Eigentümerseite: Die Pläne seien realitätsfern und verfassungsrechtlich problematisch, warnte der Verband „Haus und Grund“, während der Deutsche Mieterbund den Einsatz einer „Wohnungspolizei“ gegen die Verwahrlosung und Überbelegung von Wohnungen befürwortet. Wenn denn kontrolliert werden soll, dann muss der Tatbestand der „Überbelegung“ einer Wohnung auch definiert werden. Hierzu können wir dem Artikel entnehmen: »Laut Gesetzentwurf müssen Wohnungen über mindestens neun Quadratmeter pro Kopf – für Kinder sechs Quadratmeter – verfügen. Wohnungsexperten halten diese Größenordnung dauerhaft für nicht angemessen.« Man könnte auf die Idee kommen, als Referenzmaßstab beispielsweise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranzuziehen, denn das höchste Gericht hat 2011 geurteilt: „Zu kleine Zellen verstoßen gegen die Menschenwürde„. Nach dieser Rechtsprechung müssen rechtskräftig verurteilte Straftäter sogar aus der Haft entlassen werden, wenn eine menschenwürdige Unterbringung nicht sichergestellt werden kann.

  • Auf der einen Seite ist es in einem Rechtsstaat unabdingbar, dass man genau definiert, ab wann ein Tatbestand vorliegt, der nicht mehr geduldet wird bzw. werden kann. Insofern – auch wenn man sich über die Quadratmeterzahl streiten kann – ist es für eine gesetzliche Regelung erforderlich, eine Konkretisierung von Überbelegung vorzunehmen. So richtig schwierig wird es dann aber in der Realität bei der Umsetzung einer solchen Regelung. Damit ist nicht nur die Kontrolle an sich gemeint, die schon sehr umstritten ist, sondern wie grenzt man den Normalfall der Belegung ab von einer lediglich vorübergehenden Überbelegung, die bei jedem von uns auftreten könnte, wenn wir beispielsweise für einen begrenzten Zeitraum Besuch haben? 

Man muss an dieser Stelle den Anlass für den Gesetzesvorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung in Erinnerung rufen: Die Gesetzespläne sind eine Folge der rechtlichen Hilflosigkeit der Kommunen, wenn Vermieter für überbelegte Schrottimmobilien hohe Pro-Kopf-Mieten kassieren. Wenn also mit der Wohnungsnot von Menschen so richtig Geschäft gemacht wird. Überbelegungen gibt es beispielsweise in Dortmund im Zusammenhang mit Zuwanderung aus Südosteuropa. Insofern begrüßt man dort den Gesetzes Vorstoß der Landesregierung, denn dadurch bekommt die Kommune überhaupt erst die Möglichkeit, im Sinne einer Auflösung der Überbelegung vorgehen zu können. Allerdings ist die Realität eben oftmals verzwickter als man das bei einer rechtlichen Regelung oft unterstellt. Die Stadt Dortmund z.B. »fürchtet … aufwändige Verwaltungsverfahren, wenn Teilräumungen von der Kommune veranlasst werden sollten. Die Kommunalen Spitzenverbände drängten deshalb darauf, dass Gemeinden „nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und wie sie von den gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“.« Das nun wieder kollidiert mit der generellen Gültigkeit einer solchen gesetzlichen Regelung.  Man sieht, das Ganze ist wirklich keine einfache Angelegenheit und es lässt sich nicht so einfach regeln. Auf der anderen Seite benötigt man unbedingt die mit dem Gesetzesvorlagen verbundenen Möglichkeiten des Eingreifens, um unhaltbare Zustände in den Wohnvierteln bis hin zur Slumbildung verhindern zu können.

Man kann natürlich auch einen ganz anderen Weg einschlagen und – ob bewusst geplant oder sich faktisch ergebend – die Strategie verfolgen, zu verhindern, dass Menschen überhaupt in einem größeren Maßstab Fuß fassen können und in der Folge aufgrund ihrer extremen Armutslage sowie der schwierigen sozialrechtlichen Regelungen, was ihren Lebensunterhalt angeht, gezwungen sind, Unterschlupf zu finden bei Ihresgleichen, was dann wieder zu den in den Medien und von den Mitbewohnern im Stadtteil oftmals beklagten Zuständen führt.

Eine Möglichkeit, die hier angedeutete abschreckende Wirkung hervorzurufen, ist das derzeit im rot-grün regierten Hannover beobachtbare Vorgehen: »3,55 Euro pro Bett und Nacht: Das kostet es, in Hannover in eine Obdachlosenunterkunft zu gehen, wie das zurzeit beispielsweise rund 150 rumänische und bulgarische Zuwanderer tun. Darunter sind Sinti und Roma, zum Teil leben ganze Familien in Wohncontainern. 3,55 Euro pro Bett und Nacht, unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen, egal ob erwachsen oder Kind. Eine Praxis, die zunehmend in die Kritik gerät.« diese Regelung muss man vor dem Hintergrund sehen, dass die allermeisten rumänischen oder bulgarischen Zuwanderer über gar keine Mittel verfügen und zugleich auch keinen Anspruch auf entsprechende Sozialleistungen haben. Einzig Kindergeld können Familien aus Bulgarien und Rumänien direkt beantragen.  In Hannover wird so richtig hingelangt durch die dort gegebene Gebührenregelung: Bei fünf Kindern etwa veranschlage die Stadt über 700 Euro im Monat. Das ist für die Betroffenen mehr als happig. Auch wenn die Stadt nach außen argumentiert, dass keiner auf die Straße gesetzt werde, wenn er die Gebühren nicht oder nur unvollständig bezahlen kann, aber man treibt die Ärmsten der Armen in die Verschuldung, denn die fälligen Gebühren werden nur vorläufig von der Stadt übernommen und den betroffenen Personen als rückzahlbare Darlehen in Rechnung gestellt. Sollten die Betroffenen dann eine – zumeist sehr niedrig entlohnte – Arbeit gefunden haben, dann holt sich die Stadt die Beträge wieder zurück.

Übrigens stoßen wir hier erneut auf einen typisches Muster in kommunalisierten Systemen: ein großes Durcheinander, je nachdem, in welcher Kommune man sich gerade aufhält, Gibt es ganz unterschiedliche Regelungen:

»Das niedersächsische Salzgitter beispielsweise stellt mittellosen Zuwanderern aus Osteuropa aber Berechtigungsscheine aus, mit denen sie vorübergehend kostenfrei in Sammelunterkünften wohnen können. In Bremen wiederum gilt die Faustregel, dass nur diejenigen zahlen müssen, die nachweislich mehr als Hartz IV zur Verfügung haben. Und in Hamburg wiederum fallen für Kinder immerhin niedrigere Gebühren an als für Erwachsene.«

Mit Blick auf Hannover sollte man aber fairerweise eben auch erwähnen, dass dort die Ausgaben im Bereich der Unterbringung von Wohnungslosen mittlerweile ein Volumen von über drei Millionen € pro Jahr erreicht haben. Und: Den deutlichsten Zuzug hat Hannover mit im Februar 2014 gemeldeten 3.677 Rumänen und Bulgaren. Und die Verteilung der Zuwanderung gerade aus den ärmeren Gegenden der Europäischen Union nach Deutschland folgt eben nicht dem Muster der Gleichverteilung über die  Regionen und Kommunen, sondern durch Kettenmigrationsmuster konzentriert sich das auf bestimmte Städte bzw. Stadtviertel. Hier ist der Handlungsbedarf und zugleich die strukturelle Überforderung der betroffenen Kommune offensichtlich.

  • Aber auch an dieser Stelle wird sehr schnell bei einem vertieften Nachdenken über die Problematik und mögliche Lösungsansätze klar, dass es sich um im wahrsten Sinne des Wortes vermintes Gelände handelt: Wenn man davon ausgehen muss, dass die Zuwanderung an sich nicht vor den Grenzen Deutschlands aufzuhalten ist, was gerade im Fall der Menschen aus anderen EU-Staaten, die zu uns kommen (wollen), der Fall ist aufgrund der Personenfreizügigkeit, man gleichzeitig durch die in diesem Beitrag angedeuteten Maßnahmen die Konzentration auf einige wenige Städte und dort Stadtteile zu verhindern in der Lage wäre, dann stellt sich natürlich die Anschlussfrage, wie man mit den Menschen, denen man beispielsweise eine legale Niederlassung verweigert, weiter umgeht. Konsequent zu Ende gedacht müssten dann die Zuwanderer zwangsgleichverteilt werden. Das würde natürlich gleich ganz neue rechtliche Fragen und Widerstände generieren, aber auch bei einer Umsetzung zahlreiche Fragezeichen aufwerfen.

Wieder einmal muss man zur Kenntnis nehmen, dass es keine einfachen Lösungen gibt – gerade nicht vor Ort, wo die Probleme aufschlagen und sich zuweilen massiv verdichten.