Von Quantitäten, Qualitäten und einem realen Fachkräftemangel: Die Kindertageseinrichtungen und das (fehlende) Personal. Und wieder einmal: Das Geld

Leider keine Überraschung, aber angesichts des bevorstehenden Jahrestages des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf alle Fälle eine gut platzierte Botschaft: Deutschlands Kitas fehlen 120.000 Erzieher, hat die Bertelsmann-Stiftung herausgefunden. Was keine Neuigkeit ist für diejenigen, die sich seit langem mit dieser Thematik beschäftigen. Immer wieder in den zurückliegenden Monaten wurde auch hier eindringlich darauf hingewiesen, dass schon der rein quantitative Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen Kinder – und das bei den in den Bundesländern gegebenen und von der Fachwelt unisono als deutlich zu schlecht kritisierten Rahmenbedingungen – zu einem quantitativen Mangel an pädagogischen Fachkräften führen muss, denn die zersplitterten Aus- und auch Weiterbildungssysteme sind nicht frühzeitig auf den seit Jahren absehbar steigenden Bedarf eingestellt, d.h. ausgebaut worden. Nun kann man aber die Fachkräfte nicht einfach per Knopfdruck backen und auch bekannte Hilfskonstruktionen wie die Schnellbleiche anderer Berufsgruppen oder der Import von Fachkräften aus Griechenland oder Spanien kann – wenn überhaupt – nur partiell etwas Luft verschaffen.

Und es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass wir bislang „nur“ von einem quantitativen Personalmangel gesprochen haben, (noch) nicht von einem auch qualitativen Mangel, der aber mindestens genauso existiert wie der andere.

Man kann sich das an zwei Beispielen verdeutlichen, warum der Aspekt des qualitativen Fachkräftemangels erhebliche Implikationen haben kann und hat:

1.) Stellen wir uns vor, wie auch zunehmend beobachtbar, dass eine Großstadt mehrere studierte pädagogische Fachkräfte aus Griechenland oder Spanien eingestellt hat. Diese Maßnahme kann nun tatsächlich dazu führen, dass der unmittelbare quantitative Personalmangel in den Einrichtungen vor Ort abgemildert wird. Und ohne Zweifel ist es auch so, dass gerade viele der Fachkräfte, die aus den südeuropäischen Ländern kommen, über eine hohe Qualifikation verfügen, die meisten haben dort eine akademische Qualifizierung durchlaufen. Das wird ihnen aber wenig helfen, wenn es beispielsweise um die Sprachförderung geht, die ja nach allen Forschungsbefunden, die uns vorliegen, eine ganz zentrale Bedeutung haben in der frühkindlichen Bildung. Eine griechische oder spanische Erzieherin kann noch so gut in ihrem Land ausgebildet worden sein, allein die Sprachbarrieren werden es verunmöglichen, dass sie auf absehbare Zeit eine unseren Maßstäben entsprechende Sprachförderung betreiben könnte. Das liegt in der Natur der Sache.

2.) Zahlreiche Studien der Vergangenheit haben belegen können, von welcher entscheidenden Bedeutung auch in den Kindertageseinrichtungen die Leitungsebene ist. Immer mehr Träger aber berichten von erheblichen Schwierigkeiten, überhaupt Bewerbungen für offene Leitungsstellen zu bekommen. Dies liegt nicht nur, aber auch an den schlechten Rahmenbedingungen für diese Tätigkeit, die von so großer Bedeutung ist.

Der Bertelsmann-Stiftung geht es primär um etwas anderes. Man will zum einen auf den grundsätzlichen Fachkräftemangel hinweisen, was aber schon seit längerem getan wird, und man will Schützenhilfe leisten für eine Entwicklungslinie, die derzeit leider ins Leere zu laufen droht. Gemeint sind die Bestrebungen, auf der bundesgesetzlichen Ebene Qualitätsstandards zu verankern, ein Ansatz, der schon von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) auf der Ankündigungsebene in den Raum gestellt wurde und wozu es in den vergangenen Monaten auf der Fachebene zahlreiche Gespräche und auch Fachveranstaltungen gegeben hat. Dazu die Bertelsmann-Stifftung in ihrer Pressemitteilung Zu wenig Erzieherinnen in Kitas. Qualität bleibt in der frühkindlichen Bildung oft auf der Strecke):

»In der frühkindlichen Bildung bleibt gute Qualität oftmals auf der Strecke, weil viele Kindertageseinrichtungen nicht genügend Erzieherinnen haben. Die Personalschlüssel für Kitas in Deutschland weichen teilweise erheblich von einem kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis ab und sind zudem von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich. In Bremen und Baden-Württemberg ist eine Erzieherin in den Krippen durchschnittlich für drei Kinder zuständig, in Sachsen-Anhalt hingegen für mehr als sechs Kinder. „Wir brauchen dringend einheitliche Qualitätsstandards, die in einem Bundes-Kita-Gesetz geregelt sind“, sagte Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Würden die von der Bertelsmann Stiftung empfohlenen Personalschlüssel für alle Kitas in Deutschland verbindlich gelten, wären 120.000 zusätzliche Erzieherinnen erforderlich.«

An dieser Stelle ergeben sich zwei zentrale Fragen:

Zum einen muss man natürlich darüber diskutieren, ob und wie man überhaupt in absehbarer Zeit diese Zahl an zusätzlichen Fachkräften gewinnen kann (und gleichzeitig sollte man an dieser Stelle immer gedanklich mitlaufen lassen, dass ja auch der „normale Ersatzbedarf“ im System gestemmt werden muss, also der Ersatz der aus Alters- oder sonstigen Gründen ausscheidenden Fachkräfte). Und wenn es einem dabei – wie auch der Bertelsmann-Stiftung – um mehr Qualität geht, dann müssen natürlich auch hochwertige Qualifikationen die Basis für diese zusätzlich erforderliche Zahl an Fachkräften darstellen.

Zum anderen landen wir auch hier zwangsläufig und nicht wirklich überraschend bei der Geldfrage, denn Personal kostet, auch die Ausbildung kostet Geld. Dazu hat sich die Stiftung ebenfalls positioniert. In einem ersten Schritt hat sie abzuschätzen versucht, was das denn kosten würde:
»Nach Berechnungen der Stiftung verursacht das jährlich zusätzliche Personalkosten von rund fünf Milliarden Euro. Verglichen mit den derzeit im Kita-Bereich anfallenden Personalkosten in Höhe von rund 14 Milliarden Euro bedeutet dies einen Anstieg um mehr als ein Drittel (36 Prozent).«
Diese Größenordnung wird viele politischen Entscheidungsträger „erschrecken“ – hilfreich wäre an dieser Stelle übrigens ein Hinweis gewesen, dass es sich um „Bruttokosten“ handelt, die tatsächlichen Nettokosten für die öffentliche Hand liegen deutlich niedriger.

Nun muss man an dieser Stelle darauf hinweisen, dass angesichts des Finanzierungsdurcheinanders, das wir in Deutschland im System der Kindertagesbetreuung haben (korrekterweise muss man von insgesamt 16 teilweise sehr unterschiedlichen KiTa-Systemen in den einzelnen Bundesländern sprechen), neben der offensichtlichen Unterfinanzierung vor allem mit einem strukturellen Mega-Problem konfrontiert sind, das zugleich ein föderales ist, was jede mögliche Problemlösung mit einer nicht gerade hohen Wahrscheinlichkeit belastet: Der Hauptkostenträger sind die Kommunen und von denen sind viele unter erheblichen finanziellen Druck und bereits mit dem rechtsanspruchsbedingten quantitativen Platzausbau für die unter dreijährigen Kinder überfordert. Sollte der Bund also im SGB VIII, was er verfassungsrechtlich durchaus machen könnte, beispielsweise Mindestpersonalschlüssel verankern, dann werden die Kommunen und die Bundesländer mit Bezug auf das Konnexitätsprinzip darauf bestehen, dass der, der bestellt, auch bezahlt. Spätestens dann wird eine regelgebundene Finanzierungsbeteiligung des Bundes notwendig, die ich bereits seit vielen Jahren fordere. Auch die Bertelsmann-Stiftung sieht die Notwendigkeit einer solchen Mitfinanzierung seitens des Bundes:

»Ohne stärkeres finanzielles Engagement des Bundes in der frühkindlichen Bildung sind diese Ausgaben allerdings für die meisten Bundesländer und Kommunen kaum zu stemmen. Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt deshalb, in einem Bundes-Kita-Gesetz festzulegen, für welchen bundesweit einheitlichen Standard der Bund welche Unterstützung leistet.«

Aber wie kann und soll das geschehen? Dazu finden wir in der folgenden Veröffentlichung der Bertelsmann-Stiftung einen Hinweis:

Bertelsmann Stiftung: Qualitätsausbau in KiTas. 7 Fragen zum Qualitätsausbau in deutschen KiTas. 7 Antworten der Bertelsmann Stiftung: Status quo, Handlungsbedarfe und Empfehlungen. Methodische Erläuterungen, Gütersloh, Juli 2014

Die Stiftung plädiert darin für eine „standardbasierte Finanzierungsbeteiligung des Bundes“. Was muss man sich darunter vorstellen? Voraussetzung wäre eine Einigung »auf bundeseinheitliche Standards, wie beispielsweise Personalschlüssel. Nach einer Festlegung verbindlicher Personalschlüssel kann ermittelt werden, wie viel Personal erforderlich ist, um diesen Standard in jedem Bundesland realisieren zu können. Im nächsten Schritt können die Kosten kalkuliert werden, die in jedem Bundesland für diesen Standard entstehen, um auf dieser Basis die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bestimmen zu können« (S. 5). Hinsichtlich der operativen Umsetzung dieses Ansatzes verbleiben die Ausführungen im vorliegenden Material im Andeutungsmodus – in einer Abbildung wird offensichtlich ein Modell präferiert, bei dem der Personalkostenanteil des Bundes in 16 Länderfonds gezahlt wird, die das dann weiterleiten müssen an die Kommunen und damit an die Einrichtungen vor Ort (Abb. 4 auf der S. 5).
Genau diesen Ansatz habe ich bereits im Oktober 2013 in einem Reformmodell vorgeschlagen, das der Öffentlichkeit auf der Bundespressekonferenz in Berlin gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden des AWO-Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, präsentiert wurde:

Sell, Stefan: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland (= Remagener Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe 07-2014), Remagen, 2014

Dort findet man auf der S. 6 die folgende Abbildung:

Wichtig an dieser Stelle, wenn man denn den Ansatz einer Bundesmitfinanzierung an den laufenden Kosten der Kindertagesbetreuung wirklich verfolgen will, wofür es gute Argumente gibt: Wir brauchen nicht nur eine „standardbasierte Finanzierungsbeteiligung“ – die sich übrigens auf die „Big Five“ der Strukturqualität beziehen sollte, also Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gruppengröße, Qualifikation des Personals, Leitungsfreistellung und Fachberatung -, sondern auch eine regel- und vor allem zweckgebundene Finanzierungsbeteiligung. Der Aspekt der notwendigen Zweckbindung ist von großer Bedeutung, denn ansonsten besteht angesichts der Mehrebenenfinanzierung, mit der wir es in der Kindertagesbetreuung zu tun haben (Kommunen, Bundesländer, Bund sowie aber auch Eltern und Träger der Einrichtungen) die plausible Gefahr, dass Mittel des Bundes dergestalt zweckentfremdet werden, dass beispielsweise Bundesländer ihren Finanzierungsanteil nach unten fahren, so dass es im Ergebnis nicht zu mehr Mitteln im System kommt, sondern lediglich eine Substitution vorgenommen wird. Ein komplexes Unterfangen, aber der gesellschaftspolitische Nutzen wäre aller Anstrengung wert.

Auch in Österreich das gleiche Problem wie in Deutschland: ein föderaler Flickenteppich bei der Kinderbetreuung. Und eine notwendige Debatte über Mindeststandards

Wenn in Deutschland über Kindertageseinrichtungen (und Kindertagespflege) diskutiert wird, dann wird immer gerne über „die“ Kitas oder „die“ Tagespflege gesprochen – dabei sind die Verhältnisse überaus heterogen, wir sind konfrontiert mit 16 unterschiedlichen Systemen der Kindertagesbetreuung in den Bundesländern und auch innerhalb der Länder gibt es oft von Kommune zu Kommune erhebliche Varianzen, beispielsweise bei den Elternbeiträgen oder der konkreten Finanzierung. Allein vor diesem Hintergrund verbieten sich allgemeine Aussagen über „die“ Kindertagesbetreuung.

Man kann sich die historisch gewachsenen Diskrepanzen allein schon auf der Ebene eines Bundesländervergleichs verdeutlichen, wenn man sich die Streuung der Personalschlüssel in den Kitas anschaut – es handelt sich hierbei, damit keine Missverständnisse auftauchen, die nicht um die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation, die ist ausgehend von den hier zitierten Werten noch schlechter, weil es sich nur um eine statistische Größe handelt, wie viele ganztags betreute Kinder auf eine Ganztagsfachkraft rechnerisch kommen, wohl wissend, dass die auch mal krank sein kann oder im Urlaub ist. Schaut man sich vor diesem Hintergrund die Bundesländerwerte an, dann fällt die erhebliche Streuung zwischen den Ländern auf. Nehmen wir einmal nur die klassischen Krippengruppen, also für Kinder unter drei Jahren. Dann liegt der 2013 vom Statistischen Bundesamt in der Studie „Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen. Aktuelle Ergebnisse auf Basis neuer Berechnungsgrundlagen 2012“ veröffentlichte beste Wert in Bremen bei 1 zu 3,2 Kinder, während der schlechteste Wert von Sachsen-Anhalt mit 1 zu 6,9 Kindern unter drei Jahre erreicht wird. Das bedeutet, der Personalschlüssel im Osten ist mehr als doppelt so schlecht wie in Bremen. Und wenn man jetzt weiß, dass auch der Spitzenwert in Bremen nicht den Wert erreicht, der in der frühpädagogischen Fachdiskussion als aus fachlichen Gründen geboten angesehen wird, dann kann man schnell erkennen, welche hoch problematischen Verhältnisse wir hier bei uns in Deutschland haben.

Auch Österreich ist mit dieser Problematik konfrontiert – nur sind es dort nicht 16, sondern „nur“ neun Bundesländer, was aber völlig ausreicht, um einen echten föderalen Flickenteppich hinzulegen. Darüber und vor allem über die Unterausstattung mit Personal berichtet eine neue Studie, die von der Arbeiterkammer Wien in Auftrag gegeben und nunmehr veröffentlicht wurde:

Stephanie Klamert, Marion Hackl, Caterina Hannes, Winfried Moser: Rechtliche Rahmenbedingungen für elementarpädagogische Einrichtungen im internationalen Vergleich. Eine Studie des Instituts für Kinderrechte und Elternbildung im Auftrag der der Arbeiterkammer Wien, Wien 2013

Gudrun Springer berichtet in ihrem Artikel „Kinderbetreuung: Neun Länder, neun Konzepte“ von einigen Befunden der Studie:

  • Beim Betreuungsschlüssel zeigt sich, dass im Österreich-Schnitt auf eine Fach- oder Hilfskraft 13 Kinder kommen. Rechnet man nur die Zahl der Kindergartenpädagoginnen, liegt der Schlüssel bei 1:24 – weit weg von der Empfehlung des Network on Childcare, wonach eine Betreuungskraft auf maximal 15 Kinder schauen soll (in Finnland beaufsichtigt eine Fachkraft sieben Kinder).
  • Die vorgeschriebene Gruppengröße liegt zwischen maximal 20 Kindern in Tirol und 25 in Wien, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und der Steiermark.
  • Für das unterstützende Personal ist laut Studie in Wien, Salzburg, Tirol und Vorarlberg gar keine Ausbildung gesetzlich festgeschrieben. Dabei arbeiten Kindergartenhelferinnen laut Karin Samer von den Wiener Kinderfreunden stark betreuend mit, denn: „Der Fachkräftemangel wäre nicht ohne Assistentinnen abzufangen.“ Österreich bräuchte demnach mindestens 900 zusätzliche Kindergartenpädagogen.
  • Der Besuch des Kindergartens ist in allen Bundesländern … im Jahr vor der Schulpflicht gratis (20 Stunden). Darüber hinaus sind die Regelungen für Elternbeiträge laut Studie „äußerst heterogen“ und daher nur bedingt vergleichbar.

Eine Zusammenfassung der Studienergebnisse sowie die daraus abgeleiteten politischen Forderungen hat die Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit einigen Gewerkschaften auf einer Pressekonferenz unter dem Titel „Mehr Qualität in der Kinderbetreuung. Internationaler Vergleich, Erfahrungen aus der Praxis und politische Forderungen“ veröffentlicht. Und die Forderungen (S. 7) sind konkret formuliert und zugleich hilfreich für die gleiche Debatte, die auch hier in Deutschland notwendig ist:

  • Qualitätsstandards österreichweit: Stufenplan für die Vereinheitlichung mit dem Ziel einer bundeseinheitlichen gesetzliche Regelung von Mindeststandards (Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Vorbereitungszeit, etc.) 
  • Einheitliche Ausbildungsstandards für das unterstützende Personal: Das unterstützende Personal ist in Österreich unverzichtbar in der Betreuung der Kinder. Ohne diese KollegInnen würde Österreich keine internationale Empfehlung zum Betreuungsschlüssel erreichen. Daher sind auch Ausbildung und die Berufsbezeichnung entsprechend österreichweit einheitlich zu sichern.
  • Hochschul-Ausbildung für PädagogInnen: Die Ausbildung von PädagogInnen auf Hochschulniveau soll auf den Weg gebracht werden. Vom Kinderhilfswerk UNICEF gibt es die Empfehlung, dass zumindest die Hälfte der PädagogInnen über eine Hochschulausbildung verfügen soll.
  • Finanzielle Rückendeckung für Gemeinden: Diese sollen künftig Zuschüsse nach der Zahl der betreuten Kinder erhalten, was bedeutet: je besser das Betreuungsangebot, desto mehr Geld (Stichwort aufgabenorientierter Finanzausgleich).
  • Kollektivvertrag: Für den privaten Bereich soll es einen Kollektivvertrag für alle Bundesländer geben.

In Deutschland muss es in den kommenden Monaten darum gehen, das von der Noch-Bundesfamilienministerin Schröder bereits im Sommer in Aussicht gestellte „Bundesqualitätsgesetz“ für den Bereich der Kindertagesbetreuung mit Leben zu füllen. Über dieses Gesetz sollten endlich im SGB VIII konkrete Personalstandards festgeschrieben werden, die bislang vollständig fehlen. Ein möglicher Ansatz wäre, dass man im Kinder- und Jugendhilfegesetz Mindestpersonalstandards normiert, die sich orientieren an den derzeit besten Personalschlüsseln, die wir in den westlichen Bundesländern haben. Auf dieser Grundlage wären dann alle Bundesländer verpflichtet, in einem zu definierenden Zeitrahmen diese Werte in ihren Einrichtungen sicherzustellen. Natürlich Würde eine solche Regelung bedeuten, dass der Bund sich aufgrund der Konnexität s Regeln an der Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtung unter Tagespflege anteilig beteiligen müsste. Aber genau das ist schon seit langem überfällig und unbedingt erforderlich, um das derzeit vorhandene krasse Missverhältnis in der Kosten-Nutzen-Architektur zuungunsten der Kommunen und zugunsten des Bundes und der Sozialversicherungen abzumildern.

Konkretere Vorschläge mit Blick auf eine Umsetzung der seit langem geforderten anteiligen Bundesfinanzierung über einen „KiTa-Fonds“ habe ich vor kurzem in einem Diskussionspapier veröffentlicht:

Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland, Berlin, Oktober 2013

Kindertagesbetreuung – war da nicht mal was? Ja – und da sind weiterhin viele Baustellen. Und Baustellen kosten bekanntlich Geld. Also wird es Zeit, über Geld zu reden. Und nicht nur über zu wenig Geld

Es ist eine alte Binsenweisheit, dass die Berichterstattung in den Medien dem Regelwerk einer immer komplexer werdenden Aufmerksamkeitsökonomie folgt. Exemplarisch kann man das beobachten am Themenfeld Kinderbetreuung (und für ein Beispiel aus einem anderen Handlungsfeld vgl. den Artikel „Die Toten von Lampedusa sind schon wieder weit weg„). Bis zum 1. August dieses Jahres gab es eine intensive und sehr kontroverse Debatte über den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Diese Debatte nahm wie so oft partiell hysterische Züge an und aufgrund der inneren Systemlogik musste das Thema immer weiter zugespitzt und damit auch verengt werden. Verengt wurde die Debatte nicht nur auf die – für viele Familien – völlig lebenswirklichkeitsfremde Frage Familie oder Kita-Betreuung, sondern vor dem magischen Datum des 1. August immer stärker auf die Frage Betreuungsplatz da oder nicht da. Immer wieder wurde hin und her ventiliert, ob eine große Klagewelle die Kommunen überfluten wird. Und man konnte noch so oft ausführen, dass das nicht zu erwarten sei, auch wenn es weiterhin reale Probleme bei der Realisierung eines Kita-Platzes gibt, sondern weil die meisten Familien die Probleme einer Nicht-Versorgung so regeln, wie sie die meisten ihrer anderen Probleme regeln, nämlich irgendwie alleine mit der Mangelsituation fertig zu werden versuchen. Immer stärker wurde der Fokus der medialen Aufmerksamkeit ausgerichtet auf die „Stunde Null“-Erwartung eines großen Desasters. Und als dieses dann – scheinbar – ausblieb, ebbte die Zugewandtheit dem Themenfeld schnell wieder ab und man beschäftigte sich mit anderen Aktualitäten.

Geblieben sind viele eröffnete und teilweise liegen gebliebene Baustellen. Und damit ist an dieser Stelle nicht nur die Frage der quantitativen Bedarfsdeckung mit irgendeiner Kinderbetreuung gemeint, sondern vor allem Fragen der Qualität dessen, was denn da eigentlich (nicht) gemacht wird mit den vielen kleinen Kindern in mehr als 50.000 Kindertageseinrichtungen und bei den mehreren zehntausend Kindertagespflegepersonen, die sich in diesem Land um mehr als drei Millionen Kinder tagaus tagein zu kümmern haben.

Und nachdem der große Strom der Aufmerksamkeit weitergeflossen ist, kommen nunmehr nur noch hin und wieder Bruchstücke der tatsächlichen Problemlagen an die Oberfläche der medialen Berichterstattung. Die man finden kann, wenn man sie sucht. Um nur ein Beispiel zu zitieren, sei an dieser Stelle auf den Artikel „Erzieherinnen fühlen sich überlastet und im Stich gelassen“ hingewiesen, der in der Online-Ausgabe der WAZ veröffentlicht wurde: »Doch während alle über Quantität sprachen, hat niemand auf die Qualität geachtet.« Wohl wahr und von vielen, die sich in diesem so wichtigen und sensiblen Arbeitsfeld auskennen, immer wieder angemahnt. Berichtet wird aus Dortmund und der lapidar daherkommende Satz – „Während der Personalschlüssel gleich blieb, wurden die Gruppenstärken erhöht“ – wird mit Frontberichterstattung illustriert. Silke Hoock lässt das plastisch werden am Beispiel einer Gruppe eines Familienzentrums im Dortmunder Norden:

»20 Mädchen und Jungen, die zwischen drei und sechs Jahre alt sind, haben bereits Diagnosen oder/und kommen aus schwierigen familiären Verhältnissen: Vier Kinder werden vom Jugendhilfedienst betreut, weil sich die Eltern nicht angemessen kümmern können. Ein Kind ist behindert, also ein Integrationskind. Vier sind Migranten, sieben wachsen bei nur einem Elternteil auf, sieben benötigen Logopädie, vier Ergotherapie und ein Kind muss psycho-motorisch gefördert werden. Betreut werden sie von einer Erzieherin, einer Pflegerin und einer 30-Stunden-Kraft. Urlaub, Krankheit und Fortbildung machen aus diesem Dreier-, mehrheitlich ein Zweier-Team. Nachmittags ändert sich die Gruppenstruktur. Dann kommen noch unter Dreijährige mit Wickelbedarf dazu. Noch Fragen?«

Eine Erzieherin wird zitiert mit den Worten: „Manchmal hast du zwei Kinder auf dem Arm, eines am Bein und dann führst du noch ein Elterngespräch“. Auch das bedarf keiner Kommentierung. Dabei sind die Forderungen der Betroffenen keineswegs auch nur in der Nähe der Übertreibung: »Insgesamt wünschen sich die Erzieherinnen eine Aufwertung ihres Berufs. Auch mehr Anerkennung. Sie fordern eine bessere Bezahlung, bessere Fortbildung, feste Pausen (manchmal besteht die aus einem Toilettengang) und vor allem: mehr Personal oder kleinere Gruppen. Und sie wünschen sich für manche Einrichtung Wickeltische.« Also um das hier klar zu stellen – sie wünschen sich Wickeltische für Kindertageseinrichtungen, die unter dreijährige Kinder aufgenommen haben. Die werden dann am Boden gewickelt. Das sollten manche Entscheidungsträger mal machen. Aber das ist nur ein Beispiel von ganz vielen Beispielen. Deswegen springen wir jetzt auf eine andere Ebene und werfen die Frage auf, woran das liegt und vor allem, was man dagegen machen könnte, wenn man denn wollte. Es geht neben der weiter bestehenden und übrigens anwachsenden Aufgabe, genügend Betreuungsangebote zu schaffen und auf Dauer zu ermöglichen (also die quantitative Dimension) auch und vor allem angesichts der Tatsache, dass wir hier über sehr kleine Kinder sprechen, um die Ermöglichung der konkreten Arbeit in den Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (also die qualitative Dimension).

Es geht damit natürlich auch um Geld. Um viel Geld, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2011 mehr als 17 Mrd. Euro netto von der öffentlichen Hand für die Kindertagesbetreuung ausgegeben worden sind. Auf der einen Seite ist das erst einmal viel Geld, auf der anderen Seite ist es noch viel zu wenig Geld, um die Arbeit vor allem hinsichtlich dessen, was seit Jahren diskutiert wird mit Blick auf Personalschlüssel, Fachkraft-Kind-Relation oder Außengelände, ausreichend finanzieren zu können. Das führt uns zu dem ersten Problempunkt der bestehenden Finanzierungssystematik: Wir sind konfrontiert mit einer erheblichen Unterfinanzierung des Systems.

Wenn man die Vorgabe der OECD von vor vielen Jahren kennt, dass mindestens ein Prozent des BIP in den Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung investiert werden sollte (was in skandinavischen Ländern und in Frankreich erreicht wird, mithin also nicht eine „Wünsch-dir-was“-Zahl darstellt, dann müssten neben den bereits genannten 17,3 Milliarden Euro zusätzliche 9 Milliarden Euro in das System hinein gegeben werden, um eine finanzielle Ausstattung gewährleisten zu können, mit der sich eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung realisieren ließe. Das wäre an sich schon ein gewaltiger Kraftakt der vor uns liegenden Jahre.

Hinzu kommt nun ein zweiter Problempunkt: Die Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Dazu muss man vorwegschicken, dass es in Deutschland in den Bundesländern 16 verschiedene Kita-Finanzierungsysteme gibt, die sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Aber über alle Bundesländer hinweg kann man sagen, dass der Anteil der Kommunen an den öffentlichen Netto-Ausgaben der Kindertagesbetreuung mit Blick auf die Regelfinanzierung der Einrichtungen und der Tagespflege gut 60 % beträgt, während der Anteil der Bundesländer bei knapp 40 % liegt – im Durchschnitt über alle Bundesländer wohlgemerkt, mit einer großen Streuung. Der Bund ist bislang vor allem anteilig beteiligt an den Ausbaukosten im Kontext des neuen Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und ab dem kommenden Jahr mit mehr als 900 Mio. Euro Beteiligung an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung, die aber nicht direkt an die Einrichtungen weitergereicht werden, sondern in Form der Neu-Aufteilung der Umsatzsteuerpunkte zwischen Bund und Ländern den Ländern zur Verfügung gestellt werden – in der Hoffnung, sie werden es auch zweckbestimmt verwenden. Die eigentliche Fehlfinanzierung ist nun aber darin zu sehen, »dass es … um die Tatsache (geht), dass die derzeit gegebene Finanzierung in den meisten Bundesländern dazu führt, dass die Ebene am stärksten belastet wird, die rein monetär gesehen den relativ geringsten Nutzen aus der Kindertagesbetreuung zieht, während die Ebenen, bei denen volkswirtschaftlich und auch fiskalisch gesehen die größten in Geld messbaren Nutzen-Anteile anfallen, nicht oder nur in einem geringen Ausmaß an der Regelfinanzierung der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege beteiligt sind.« Anders formuliert: Die Kommunen müssen die Hauptlast der Kita-Finanzierung tragen, während große Teile des aus diesem Angebot generierten Nutzens auf der Ebene des Bundes und der Sozialversicherungen anfallen.

Wie kann man diese Grundprobleme  lösen? Dazu habe ich am 24. Oktober 2013 vor der Bundespressekonferenz in Berlin gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der AWO, Wolfgang Stadler, einen Reformvorschlag vorgelegt und zur Diskussion gestellt: Ich plädiere für die Einrichtung eines „KiTa-Fonds“, über den der Bund seinen Finanzierungsanteil (für sich und die Ebene der Sozialversicherungen) als Zuschuss an die regionalen „KiTa-Fonds“ auf die Ebene der Bundesländer weiterreicht, die dann zusammen mit den Anteil des jeweiligen Bundeslandes einen Betrag je Kind ergeben, der dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe helfen würde – denn die Kommunen werden in dem hier  vorgeschlagenen Modell ganz erheblich entlastet. Die Letztverantwortung bleibt bei den Kommunen, die bekommen aus dem „KiTa-Fonds“ einen deutlich größeren Anteil der laufenden Kosten erstattet und müssen die Restfinanzierung vor Ort sicherstellen aus ihren anteiligen Mitteln. Dabei haben sie die Möglichkeit, vor Ort eigene Schwerpunkte zu setzen, beispielsweise Kindertageseinrichtungen, die Zusatzaufgaben als Familienzentrum übernehmen, finanziell besser auszustatten. Eine stärkere Bundesbeteiligung an den Kosten der Kindertagesbetreuung ist auch deshalb unbedingt erforderlich, weil die – auch dringend notwendige – Absicht besteht, ein „Bundesqualitätsgesetz“ zu entwickeln, mit dem z.B. Mindeststandards bei den Personalschlüsseln im Gesetz, also im SGB VIII, verankert werden sollen. Wenn aber der Bund auf der Ebene eines Bundesgesetzes detaillierte Vorgaben machen würde, was er durchaus darf, dann stellt sich natürlich automatisch die Frage der Finanzierung der Konsequenzen.

Den Modellvorschlag eines „KiTa-Fonds“ findet man hier genauer dargestellt:

Stefan Sell: Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung vom Kopf auf die Füße stellen. Das Modell eines „KiTa-Fonds“ zur Verringerung der erheblichen Unter- und Fehlfinanzierung der Kindertagesbetreuung in Deutschland, Berlin 2013