„EU-Ausländer“ ist so ein Begriff, über den man mal, wenn genügend Zeit vorhanden wäre, gründlich nachdenken müsste. Ist nicht die EU für uns alle eigentlich „Inland“? Denn wir haben ja nicht nur einen schnöden Binnenmarkt, der das Gemeinsame auf Container, (noch) deutsche Autos oder Kapitalströme begrenzt, die ohne Grenzen hin und her zirkulieren können. Sondern beispielsweise auch Arbeitnehmerfreizügigkeit. Von der wird gerade in den wohlhabenderen Ländern der EU bekanntlich gerne Gebrauch gemacht, wenn es darum geht, Jobs mit lebenden Menschen zu besetzen, man die aber unter der eigenen Bevölkerung aus welchen Gründen auch immer nicht (mehr) findet. Diese Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland, das eigentlich Inland ist, bekommen (oftmals branchen-, aber durchaus auch in dem einen oder anderen Fall ausbeutungsbedingt) niedrige Löhne – auf die sie dann Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Und spiegelbildlich haben sie dann auch Anspruch auf die unterschiedlichen staatlichen Leistungen. Wie beispielsweise auf das Kindergeld. Auch wenn die Kinder derjenigen, die hier arbeiten, nicht mitgekommen, sondern im Heimatland geblieben sind.
Da geht dann die erste Erregungswelle los, wie wir es seit Jahren bei uns in aller Regelmäßigkeit erleben müssen. Wieso bekommen „die“ für Kinder, die in Rumänien, Bulgarien oder Polen leben, „unser“ deutsches Kindergeld, wo doch die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern niedriger sind? Erst vor kurzem wurden wir erneut Zeugen einer solchen Welle (vgl. dazu ausführlich den Beitrag Und jährlich grüßen die Zuckungen der Erregungsgesellschaft. Einige Anmerkungen zum Thema Kindergeld, „wir“ in Deutschland und „die“ im Ausland vom 10. August 2018).