Die Erwerbsminderungsrenten steigen. Aber wie so oft kommt es darauf an, wie man was rechnet

Die Bundesregierung weist immer wieder gerne darauf hin, dass man die Situation „der“ Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren mehrfach verbessert habe durch konkrete gesetzliche Veränderungen. Die Reformen des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrente seit 2014 wurden vor allem auf die Verlängerung der Zurechnungszeit ausgerichtet. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde die Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Die nächste Reform gab es dann 2017: Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Januar 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 werden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.

Noch vor Jahren hieß es, die Erwerbsminderungsrenten seien auf dem Sinkflug – aber offensichtlich hat die Bundesregierung mit den angesprochenen Maßnahmen das Ding gedreht. Seit einigen Jahren geht es wieder rauf:

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Endlich geht es aufwärts mit den Erwerbsminderungsrenten. Oder? Ein genauer Blick auf die Zahlen und dringender rentenpolitischer Handlungsbedarf

Die Erwerbsminderungsrente ist eine überaus bedeutsame sozialstaatliche Leistung. Derzeit beziehen mehr als 1,8 Mio. Menschen diese Form der Rente, weil sie nicht mehr oder nur äußerst eingeschränkt in der Lage sind, über Erwerbsarbeit nicht nur den Lebensunterhalt zu decken, sondern darüber auch Rentenanwartschaften zu erwirtschaften. Seit Jahren konstatiert die Mehrheit der Rentenexperten sozialpolitischen Handlungsbedarf in diesem Teilbereich der Alterssicherung, denn die Höhe der Leistung ist niedrig und die Betroffenen werden bis zu ihrem Tod auf diese Leistungen angewiesen sein. Der durchschnittliche Zahlbetrag der knapp 168.000 im Jahr 2018 neu zugegangenen Renten wegen Erwerbsminderung betrug in Westdeutschland 730 Euro und in Ostdeutschland 753 Euro. Da ist jede Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ein wahrer Segen.

Nun hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode bereits zweimal – 2014 und dann 2017 – gesetzgeberische Verbesserungen vorgenommen, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen. Und zuletzt gab es mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz erneut Verbesserungen: Die Zurechnungszeit ist für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben worden. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert. »Beginnend mit dem Jahr 2019 wird das Ende der Zurechnungszeit für Neurentner jährlich bis zum Jahr 2031 schrittweise angehoben. Bei versicherten Personen, deren Erwerbsminderungsrente im Jahr 2031 beginnt, wird das Erwerbsleben schließlich fiktiv bis zum Alter von 67 Jahren verlängert«, so das Bundesarbeitsministerium (BMAS).

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Eine schlimme Sache: Psychische Erkrankungen, Berufsunfähigkeit und die Frauen. Aber auch damit kann man auf Geschäfte hoffen

Es gibt Meldungen, die fallen bei vielen Medien auf einen fruchtbaren Boden der Weiterverbreitung: »Psychische Krankheiten sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. Betroffen sind vor allem Frauen.« So beispielsweise dieser Artikel: Immer mehr Menschen wegen psychischer Erkrankungen arbeitsunfähig. Und weiter erfährt der beunruhigte Leser: »Mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmer (37 Prozent) scheiden vorzeitig aus ihrem Beruf aus, weil sie unter psychischen Krankheiten wie Burnout, Depression oder Angststörungen leiden. Im Jahr 2009 waren es noch 26,6 Prozent – das ist ein Anstieg von knapp 40 Prozent.«

Wo haben die solche Zahlen her? »Das geht aus einer Studie des bayerischen Versicherers Swiss Life hervor.« Eine Studie also. Gibt es die im Original? Nun ja, eine Pressemitteilung gibt es von dem Versicherungsunternehmen, aus der sich auch die Berichte in den Medien bedienen: Swiss Life-BU-Report: Anstieg um 40 Prozent. Immer mehr Menschen werden wegen psychischer Erkrankungen berufsunfähig, so ist die überschrieben. Dort erfahren wir am Anfang für die kurzatmigen Leser: »Frauen deutlich häufiger betroffen als Männer • Psychische Leiden sind über viele Berufsgruppen hinweg seit Jahren auf dem Vormarsch und die Ursache Nummer eins für eine Berufsunfähigkeit (BU). • Das Risiko ist für Frauen mit 44 Prozent deutlich höher, aufgrund psychischer Ursachen ihren Beruf aufgeben zu müssen als für Männer (28 Prozent). • 30-jährige Frauen sind mit 47 Prozent besonders stark betroffen.«

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