Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) wurde im Jahr 1971 unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) für finanziell bedürftige Schüler und Studierende eingeführt, um durch eine „individuelle Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken“. Zum ersten Mal wurde ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Studienfinanzierung eines Hochschulstudiums geschaffen und die Förderung nicht mehr von besonderen Leistungen abhängig gemacht (wie z.B. beim 1957/58 eingeführten Honnefer Modell), so Angela Borgwardt in ihrem 2021 veröffentlichten Beitrag „… Happy Birthday BAföG! Aber: Du musst Dich ändern!“. Rechtsanspruch und einklagbar? Da wird der eine oder andere an die seit vielen Jahren geführte Debatte über die (nicht) ausreichende Höhe der BAföG-Leistungen denken.