Skelettöse Umverteilung: Aus dem Topf der völlig unterfinanzierten Eingliederungsmittel die auch unterfinanzierten Verwaltungskosten der Jobcenter mitfinanzieren

Das sind Artikel, bei denen der eine oder andere aufschreckt, die aber bei genauerer Prüfung nur die Spitze eines viel größeren Eisbergs anzeigen: Schwere Vorwürfe gegen Arbeitsministerin Nahles, so hat Thomas Öchsner seinen Artikel in der Süddeutschen Zeitung überschrieben. Und weiter erfährt der schnelle Leser: »Die Grünen werfen Arbeitsministerin Nahles (SPD) vor, Mittel zur Förderung von Hartz-IV-Empfängern für die Jobcenter-Verwaltung umgewidmet zu haben. Das Ministerium bestätigt die Vorgänge.« Öchsner bezieht sich auf die grüne Bundestagsabgeordnete Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, die der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorwirft, für die Förderung und Qualifizierung von Hartz-IV-Empfängern und Langzeitarbeitslosen gedachte Fördermittel in Höhe von 330 Millionen Euro nachträglich, also erst nach den Haushaltsberatungen, in den Etat für Verwaltungskosten bei den Jobcentern gesteckt zu haben. Dazu wird Pothmer mit diesen Worten zitiert: „Das ist nicht nur eine De-facto-Kürzung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Nahles hat mit dieser klammheimlichen Verschiebung auch die Öffentlichkeit getäuscht und die Haushaltshoheit des Parlaments untergraben“.

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Verloren im Niemandsland zwischen Dauer-Hartz IV-Bezug und einem – oft nur kurzen – Job. Und dann noch Förderprogramme, die nicht wirklich funktionieren können. Aber auch kleine Lichtblicke

Immer wieder wird das deutsche „Job-Wunder“ beschworen und tatsächlich ist es so, dass in den zurückliegenden Jahren die allgemeine Arbeitsmarktentwicklung durchaus positiv war. Die registrierte Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, der Mindestlohn wurde ohne die von vielen Ökonomen prognostizierten Beschäftigungsverluste nicht nur weggesteckt, sondern es hat einen weiteren Zuwachs an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gegeben. Selbst beim Arbeitsvolumen, das sich in der Vergangenheit aufgrund der zunehmenden Teilzeitarbeit nicht so dynamisch entwickelt hat, zeigen die Daten nach oben. Alles gut? Wo Licht ist, da ist auch Schatten. Und damit soll an dieser Stelle gar nicht auf die Frage nach der Qualität der Arbeitsplätze aufgeworfen werden, sondern der Finger muss in eine offene Wunde dieses vermeintlichen Beschäftigungswunders gelegt werden: die Langzeitarbeitslose, von denen viele gar nicht haben profitieren können von der guten Arbeitsmarktentwicklung.

Kaum Jobchancen für Langzeitarbeitslose, so hat Stefan Sauer seinen Artikel dazu überschrieben und er bezieht sich auf eine Analyse von Wilhelm Adamy, der Arbeitsmarktexperte des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Vgl. dazu den Beitrag „Von der Arbeitsmarktpolitik vernachlässigt: Langzeitarbeitslose – Warum ihre Zahl seit fünf Jahren stagniert“, in: Soziale Sicherheit, Heft 12/2015, S. 446 ff.

Die bittere Zusammenfassung: »Nur sehr wenige Langzeitarbeitslose finden dauerhaft eine reguläre Stelle. Wenn sie einen Job erhalten, ist er oft so schlecht bezahlt, dass die Menschen weiterhin auf staatliche Hilfen angewiesen sind.«

Die Befunde aus der Datenanalyse des DGB, die Sauer zitiert, sind mehr als ernüchternd:

»Von den 1,47 Millionen Personen, die sich 2014 aus der Langzeitarbeitslosigkeit verabschiedeten, meldeten sich 62 Prozent nicht länger arbeitssuchend und wanderten somit in die Nichterwerbstätigkeit ab. Etwa ein Viertel wurde in Weiterbildungskurse und öffentlich geförderte Beschäftigungsmaßnahmen vermittelt. Gerade einmal 13 Prozent der Abgänge bekamen tatsächlich eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt, wovon wiederum nur etwa die Hälfte das Arbeitsverhältnis dauerhaft halten konnte.«

Damit ist die steigende Beschäftigung in den vergangenen Jahren fast komplett an den Langzeitarbeitslosen vorbei gegangen. „Seit 2010 hat sich der Bestand faktisch nicht mehr verändert“, so wird Wilhelm Adamy in dem Artikel zitiert. 90 Prozent der Langzeitarbeitslosen sind Hartz IV-Empfänger und bei ihnen sieht es richtig düster aus: Im Schnitt wechseln monatlich nur 1,3 Prozent aus dieser Personengruppe in den ersten Arbeitsmarkt. Der Unterschied zu den Kurzzeitarbeitslosen ist mehr als markant:

»Pro Monat gelingt es etwa einem Zehntel dieser Gruppe, eine sozialversicherungspflichtige Stelle zu finden. Ihre Chancen auf einen regulären Job sind siebenmal besser als die von Hartz-IV-Empfängern.«

Und die wenigen, die 2014 auf dem „ersten Arbeitsmarkt“ untergekommen sind, konzentrierten wich in wenigen und teilweise nicht unproblematischen Branchen:

»Ein Fünftel der 185.000 Menschen, die 2014 aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus eine reguläre Stelle antraten, landete in Leiharbeitsfirmen. Etwa 40 Prozent fanden Beschäftigung in Reparaturdiensten, im Sozial- und Gesundheitsbereich sowie im Handel und Gastgewerbe. Nur gut sieben Prozent erhielten eine Stelle in der Industrie, knapp sechs Prozent auf dem Bau.«

Und leider ist es so, dass ein Unterkommen auf dem ersten Arbeitsmarkt für die Gruppe der ehemaligen Langzeitarbeitslosen keineswegs generell bedeutet, dass sie sich aus der Hilfebedürftigkeit verabschieden können:

»Rund 53 Prozent der langzeitarbeitslosen Hartz-IV-Empfänger, die 2013 und 2014 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annahmen, verdienten so wenig, dass sie als Aufstocker weiterhin auf staatliche Transfers angewiesen waren.«

Hinzu kommt: Die Jobs sind oft das Gegenteil von nachhaltig. Adamy (2015: 448) schreibt dazu:

»Je nach Rechtskreis sind bereits ein Viertel bzw. ein Fünftel der in Arbeit vermittelten ehemaligen Langzeitarbeitslosen schon einen Monat später nicht mehr sozialversichert beschäftigt … Insgesamt hatten – über beide Rechtskreise hinweg – nur 51 % aller in einen sozialversicherten Job integrierten Langzeitarbeitslosen aus dem Jahr 2013 nach einem Jahr noch einen sozialversicherten Job.«

Ganz offensichtlich sind wir konfrontiert mit dem, was Arbeitsmarktforscher eine Verfestigung und Verhärtung der Langzeitarbeitslosigkeit nennen.

Zu vergleichbaren Ergebnissen ist auch Michael Müller in seinem Beitrag Nur jeder Vierte hat nach Arbeitslosigkeit einen neuen Job am Beispiel der Stadt Chemnitz gekommen. Er macht einen interessanten Vergleich auf: »Chemnitz und seine Partnerstadt Düsseldorf trennten beim Blick auf den Arbeitsmarkt einst Welten – mittlerweile sind es nur noch ein paar Zehntel Prozentpunkte. Die Arbeitslosenquoten lagen zum Jahreswechsel ziemlich dicht beieinander, mit 8,5 Prozent hier und 8,1 Prozent dort. Vergleichbare Verhältnisse, könnte man meinen.«

Ein genauerer Blick auf die Zahlen für Chemnitz: »Laut Agentur für Arbeit wurden im vergangenen Jahr in Chemnitz knapp 28.500 Menschen neu arbeitslos, gut 29.500 beendeten im Laufe des Jahres ihre Arbeitslosigkeit. Doch nur etwa jeder Vierte von ihnen fand tatsächlich einen neuen regulären Job auf dem Arbeitsmarkt. Die meisten „Abgänge“ aus der Statistik, rund 29 Prozent, entfallen auf Menschen, die längerfristig krank oder zu einer von der Krankenkasse finanzierten Kur sind. Jeder fünfte Betroffene – insgesamt 6000 Menschen – begannen eine Ausbildung oder eine Schulungsmaßnahme.«

Es gibt nicht – das sei an dieser Stelle besonders hervorgehoben – „die“ Langzeitarbeitslosen. Hinter dieser Kategorie verbergen sich überaus heterogene Schicksale, oftmals Menschen, die nicht nur ein, sondern mehrere „Vermittlungshemmnisse“, wie das im Amtsdeutsch so heißt, haben. Beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen und Sprachprobleme und ein „hohes“ Alter (das auf dem Arbeitsmarkt heute oftmals schon ab 45 aufwärts beginnt).

Es ist eigentlich offensichtlich, dass viele dieser Menschen eine besondere Förderung bedürfen, damit sie überhaupt in die Nähe einer Chance kommen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können. Hierzu aber Stefan Sauer in seinem Artikel:

»Dem Hartz-IV-System zu entkommen, erscheint mithin sehr schwierig. Dabei stehen auch gesundheitliche Einschränkungen sowie fehlende Ausbildungsabschlüsse vieler Betroffener einer Vermittlung im Wege. Anstatt aber Ausbildungsdefizite und andere Beschäftigungshemmnisse durch verstärkte Förderanstrengungen abzubauen, seien die BA-Mittel für diese Zwecke seit 2009 drastisch gekürzt worden, kritisiert Adamy: Begannen 2008 noch durchschnittlich 2,7 Prozent der Langzeitarbeitslosen pro Monat eine Fördermaßnahme, so waren es 2014 nur noch 1,4 Prozent.«

Das ist nicht nur eine Halbierung der Förderwahrscheinlichkeit, sondern man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass damit alle „Fördermaßnahmen“ gemeint sind, auch die vielen durchaus kritikwürdigen, zuweilen hanebüchenen Maßnahmen, mit denen die Klientel der Jobcenter „versorgt“ wird. Nicht jede Förderung ist auch sinnvoll. Teilweise wird durch fragwürdige Maßnahmen sogar das Gegenteil produziert, also eine weitere Frustration bis hin zu Aggression unter den Teilnehmern.

Aber die Rettung naht – könnte man denken, wenn man sich an die Ankündigungen der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) erinnert, die zur Förderung der Langzeitarbeitslosen neue Programme nicht nur angekündigt, sondern zwischenzeitlich auch ins Leben gerufen hat. Aber auch hier muss ein Menge Wasser in den Wein gegossen werden. „Nahles lässt Langzeitarbeitslose alternativlos sitzen“, so hat Stan von Borstel seinen Artikel dazu überschrieben: »Vollmundig hatte Andrea Nahles einst der Langzeitarbeitslosigkeit den Kampf erklärt. Nach zwei Jahren zeigt sich: Die geförderten Jobs gingen um ein Drittel zurück – und die neuen Projekte laufen nicht«, so seine Bilanzierung.

Ende 2014 hatte die Bundesarbeitsministerin zwei Sonderprogramme angekündigt, um mehr als 40.000 schwer vermittelbare Langzeitarbeitslosen wieder in Arbeit zu bringen. Damals lief das Programm „Bürgerarbeit“ für die öffentliche Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen aus.
Die Bilanz bis Ende 2015: »Gerade einmal 2278 Langzeitarbeitslose fanden bis Dezember 2015 einen Platz in dem Bundesprogramm der Ministerin.«
Auch unter Nahles blieben die Langzeitarbeitslosen die Stiefkinder der Arbeitsmarktpolitik:

»Insgesamt sank die Zahl der öffentlich geförderten Stellen für Langzeitarbeitslose in der Amtszeit von Andrea Nahles von rund 140.000 auf unter 90.000. Das war ein Rückgang um 50.000 oder knapp 36 Prozent. Die Zahl der offiziell registrierten Hartz-IV-Bezieher, die länger als ein Jahr ohne Jobs sind, ging dagegen im gleichen Zeitraum nur um 1,4 Prozent auf rund 927.000 zurück.«

 Ein „katastrophales Missverhältnis“, so wird die grüne Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer in dem Artikel zitiert, die die Zahlen beim Arbeitsministerium erfragt hatte. Komplett weggefallen ist die „Bürgerarbeit“, die vor zwei Jahren noch mehr als 27.000 Teilnehmer zählte. Nahles legte dafür ein Bundesprogramm auf, das 33.000 Langzeitarbeitslosen ohne Berufsabschluss einen Job bei einem Arbeitgeber verschaffen soll.

Nur: Das kommt noch nicht mal schleppend, sondern eher im Kriechgang voran:

»Zwar wurden die Projekte der teilnehmenden Jobcenter bis zum 1. Mai 2015 bewilligt … Die „eigentliche Akquise und Integrationsarbeit“ habe aber erst nach der Einstellung aller Betriebsakquisiteure begonnen – sie sollen Arbeitgeber motivieren, die Langzeitarbeitslosen mit Zuschüssen einzustellen.«

Hinzu kommt:

»Ein zweites Programm für 10.000 besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose ohne Jobchancen mit dem Titel „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ist bis heute nicht angelaufen. Nach Nahles Vorstellungen sollen diese Arbeitslosen etwa Gemüse in öffentlichen Parkanlagen anpflanzen.«

Die grüne Bundestagsbgeordnete Brigitte Pothmer fordert zu Recht, mit den ineffektiven und aufwendigen Sonderprogrammen müsse Schluss sein.

Dazu auch der Beitrag aus dem Politikmagazin „Exakt“ vom 20.01.2016: Förderung von Langzeitarbeitslosen – ein Flop?

Auf die strukturellen Probleme hinsichtlich der (Nicht-)Förderung wurde bereits in diesem Beitrag hingewiesen: Jobcenter verschwenden Fördergeld für Langzeitarbeitslose! Aber tun sie das wirklich? Die Lohnkostenzuschüsse und ein auf dem Kopf stehendes Förderrecht vom 22.12.2015.

Gibt es denn keine Hoffnung, wird der eine oder die andere fragen?

Da fällt einem natürlich eine solche Überschrift ins Auge: Hartz IV finanziert den Job: »Wie bekommt man Langzeitarbeitslose wieder in Jobs? In Baden-Württemberg werden mit den ohnehin vorhandenen Hartz-IV-Mitteln Arbeitsplätze finanziert – mit Erfolg«, so Monika Eispüler in ihren Artikel. Sie beschäftigt sich mit dem Programm Passiv-Aktiv-Transfer des Landes Baden-Württemberg. Aus Hartz-IV-Empfängern sollen wieder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer werden. Die Idee des Projekts ist, statt in Arbeitslosigkeit in Arbeit zu investieren. Sie verweist auf die Leidensgeschichte der öffentlich geförderten Beschäftigung:

»Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gibt es seit 2009 nicht mehr, die Zahl der Ein-Euro-Jobs, einmal als Wegbereiter zum ersten Arbeitsmarkt gedacht, schrumpften von 300.000 auf weniger als 100.000 Stellen. Unter Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) waren die Mittel für Fördermaßnahmen von 2010 bis 2013 von 6,6 auf 3,9 Milliarden gekürzt worden.«

Vor diesem Hintergrund hat man im Ländle versucht, von vielen Akteuren geforderte neue Wege zu gehen: Der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) der baden-württembergischen Landesregierung basiert auf Lohnkosten-Zuschüssen für die Arbeitgeber – und damit auf keinem neuen Instrumentarium. Die hat es schon immer gegeben. Aber:

»Im Fall des PAT müssen keine zusätzlichen Geldquellen angezapft werden. Das Projekt finanziert sich über die für Hartz-IV-Empfänger sowieso vorhandenen Mittel. Das Konzept, Jobs statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, ist bestechend einfach: Die 399 Euro Grundsicherung für Hartz-IV-Empfänger sowie das Geld für Unterkunft und Heizung wird als Lohnkostenzuschuss verwendet, um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu schaffen. Das Land finanziert das Programm darüber hinaus mit insgesamt 17,4 Millionen Euro. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro.«

Erste Ergebnisse aus der Begleitforschung liegen vor:

»Eine Studie … hat die Effekte geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass von den über 900 Menschen, die bisher an dem Projekt teilgenommen haben, die Hälfte in ein festes Arbeitsverhältnis gekommen ist. Fast alle Teilnehmer des Programm beurteilen dabei ihr Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten als gut und ihre Tätigkeit als sinnvoll. Positiv überrascht waren auch mehr als zwei Drittel der Arbeitgeber von der Integrations- und Leistungsfähigkeit ihrer neuen Mitarbeiter.«

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, so könnte ein Fazit lauten. Denn die Wirkmechanismen sind vielen seit langem bekannt, aber immer noch müssen wir in Modellprojekten verharren. Bestrebungen, endlich einen großen Wurf in der Arbeitsmarktpolitik zu machen und nicht nur ein neues Förderinstrumentarium, sondern eine grundlegend Reform des restriktiven Förderrechts und ein Poolen der verfügbaren bzw. relevanten Mittel vorzunehmen.
Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Zahlen können geduldig sein. Hartz IV ist nach den vorliegenden Daten zu niedrig, doch bei den eigentlich notwendigen Konsequenzen sollen sich die Betroffenen – gedulden

Ein gewichtiger Teil der Berichterstattung dreht sich überwiegend um „Arbeitslose“ und dann auch noch in Gestalt ihrer absoluten Untergrenze, also der offiziell registrierten Arbeitslosen, deren Größenordnung einmal monatlich von der Bundesarbeitslosenverwaltung in Nürnberg verkündet wird. Da erfährt man dann: »Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von September auf Oktober um 59.000 auf 2.649.000 gesunken.« Die meisten Journalisten brechen an dieser Stelle ab und tragen die tatsächlich quantitativ erfreulich rückläufige Zahl in die Öffentlichkeit. Wenn sie doch wenigstens die schon „richtigere“ Zahl nennen würden, die von der BA ebenfalls publiziert wird: »Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt … belief sich … im Oktober 2015 auf 3.476.000 Personen.«

Das sind immerhin 827.000 Menschen mehr als die Zahl, die dann über die Presse verbreitet wird – und arbeitslos sind die nun wirklich auch. Aber es geht in diesem Beitrag gar nicht um die Zahl der Arbeitslosen, sondern um eine andere, die 70% der ausgewiesenen „offiziellen“ Arbeitslosen beinhaltet: um die Zahl der Hartz IV-Empfänger. Und die liegt derzeit bei fast 6,1 Millionen Menschen. Das ist nun eine ganze andere „Gewichtsklasse“ und vielen – auch in den Medien – ist gar nicht bewusst, dass es so viele sind, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind. Immerhin zehn Prozent der Menschen in unserem Land sind auf Hartz IV-Leistungen existenziell angewiesen. Und die tragenden Säulen dieser Leistungen sind zum einen der „Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“ – das sind die derzeit noch 399 Euro pro Monat für einen Alleinstehenden – sowie die Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Für Wohnkosten bekommt ein Alleinstehender derzeit im Durchschnitt gut 300 Euro. Am 1. Januar 2016 wird der Regelsatz um 5 Euro auf 404 Euro erhöht. Die jährlich vorzunehmende Dynamisierung hängt zu 70 Prozent von der Preisentwicklung und zu 30 Prozent von der Lohnentwicklung ab.

Nun gibt es allerdings einen interessanten Passus im § 28 SGB XII „Ermittlung der Regelbedarfe“: »Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt.« Ganz offensichtlich geht es hier um die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Man muss wissen: Die EVS wird alle fünf Jahre durchgeführt. 60.000 Haushalte führen für das Statistische Bundesamt Haushaltsbücher. Drei Monate lang halten sie penibel fest, wofür sie Geld ausgeben. Etwa 200 Positionen sind in  der EVS vorgesehen, vom Waschmittel über die Telefongebühren bis zu Essen und Trinken.

Derzeit beruhen die Hartz-IV-Sätze noch auf der EVS von 2008. Wer rechnen kann, ist bekanntlich klar im Vorteil und wird sofort erkannt haben, dass bei fünfjährigen Abständen 2013 eine neue EVS-Erhebung stattgefunden haben muss. So ist es auch. dabei wurden umfangreiche Daten erhoben, die von den Bundesstatistikern natürlich erst ausgewertet werden mussten. Das aber ist nunmehr geschehen, die Ergebnisse liegen vor. Also könnte man jetzt entsprechende gesetzgeberische Schlussfolgerungen ziehen. Aber in der bereits zitierten Vorschrift des § 28 SGB XII steht nicht, wie schnell das zu passieren hat. Insofern überrascht dann diese Feststellung von Thomas Öchsner in seinem Artikel Hartz IV ist zu niedrig – Erhöhung bleibt trotzdem aus nicht wirklich:

»Hartz-IV-Bezieher sollten sich jedoch nicht zu früh freuen: Mit einer Erhöhung der Regelsätze aufgrund der neuen Daten können sie erst Anfang 2017 rechnen.«

Natürlich liegt es angesichts der Haushaltswirksamkeit einer Erhöhung der Regelsätze im Interesse der Regierung, diese auf der Zeitachse zu schieben, das bedeutet Milliarden-Einsparungen. Von daher verwundert die Auskunft des Bundesarbeitsministeriums nicht, die Öchsner in seinem Artikel zitiert:

»Zunächst werde man die Ergebnisse der EVS prüfen und bei den Statistikern neue Sonderauswertungen in Auftrag geben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Erst danach könne die Arbeit am Gesetz beginnen, sodass die neuen Regelbedarfshöhen auf Grund der neuen Haushalts-Stichprobe „zum 1. Januar 2017 in Kraft treten und damit im derzeitigen Anpassungsturnus liegen“. Auf Grund der „zeitlichen Abläufe“ sei es nicht möglich, den Termin auf den 1. Juli 2016 vorzuziehen. Auch sei nicht daran gedacht, die neuen Regelsätze rückwirkend gelten zu lassen.«

Martin Künkler von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen wird in dem Artikel zitiert mit der Bewertung, dass das ein Skandal sei. So seien „die Leistungen nachweislich zu niedrig, um sich ausgewogen zu ernähren, die tatsächlichen Stromkosten zahlen oder sich eine Waschmaschine kaufen zu können“.

Offensichtlich setzt man hier auf Aussitzen. Dabei hatte sogar das Bundesverfassungsgericht in seinem an sich regierungsfreundlichen Urteil  aus dem Juli 2014 – BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) – kritisch angemerkt:
»Komme es wie zum Beispiel beim Strom zu außergewöhnlichen Preissteigerungen bei einer derart gewichtigen Ausgabeposition, müsse der Gesetzgeber dies zeitnah abbilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen erhöhen.«

Auch die damalige Entscheidung nimmt sogar explizit Bezug auf die EVS 2013, denn in der Pressemitteilung Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß zu dem Urteil heißt es:

»Soweit die tatsächliche Deckung existenzieller Bedarfe in Einzelpunkten zweifelhaft ist, hat der Gesetzgeber eine tragfähige Bemessung der Regelbedarfe bei ihrer anstehenden Neuermittlung auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 sicherzustellen.«

Der in diesem Beitrag bereits zitierte Martin Künkler hatte bereits im September nach der Ankündigung der Mini-Erhöhung der Regelsätze zum 1. Januar 2016 in einem Interview ausgeführt:

»Die Bundesregierung will den Hartz-IV-Satz der Preis- und Lohnentwicklung anpassen. Sie ist aber in der Pflicht, die Hartz-IV-Leistung grundsätzlich neu zu ermitteln und deutlich zu erhöhen …  Nahles kommt ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach: Hartz-IV-Beträge sind alle fünf Jahre aufgrund des Ausgabeverhaltens unterer Einkommensgruppen festzusetzen, sobald die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen.«

Der Handlungsbedarf sei offensichtlich, so Künkler:

»Die Stromkosten sind seit 2008 um 38 Prozent in die Höhe geschossen, viele können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen …  Anderes Beispiel: Für ein 13jähriges Kind sind pro Tag für Essen und Trinken 3,53 Euro vorgesehen. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund hat festgestellt: Wer das ansatzweise hinbekommen will, müsste täglich vier Discounter abklappern, um jeweils die günstigsten Angebote herauszupicken. Hartz-IV-Bezieher als Schnäppchenjäger – aber sollen sie nicht eigentlich Arbeit suchen? Daran ist nicht zu denken, zumal im ländlichen Raum, wenn man kein Auto hat! Die Mobilität ist dort ein Problem wie auch in Großstädten. Der Gesetzgeber hat bei der letzten Festsetzung die Kosten dafür auf üble Weise kleingerechnet; zum Maßstab hat er Personen in Stadtzentren erklärt, die ihre Wege meist zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen.«

Natürlich wurde er auch gefragt, in welcher Größenordnung sich ein „richtig“ bemessener Regelsatz bewegen müsste: Um die 500 Euro, so die Antwort angesichts der vielen bestehenden Mängel.

Aber bereits die embryonal daherkommende Erhöhung um fünf Euro hat auf der anderen Seite wütende Reaktionen hervorgerufen. Ein »Anreiz zur Nichtarbeit« sei die Erhöhung, wird Michael Eilfort, Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft, in einem Artikel zitiert. Und Christian Freiherr von Stetten, CDU-Bundestagsabgeordneter sowie Präsidiumsmitglied der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU, wittert gar ein »Geschäftsmodell Hartz IV«. Es sei »kein Wunder«, dass »angebotene Arbeit konsequent abgelehnt« werde, so Susan Bonnet in ihrem Artikel Neoliberale Legenden. Minierhöhung von Hartz IV.

Und sie verweist kontrastierend darauf, um welche Beträge es hier in der Realität geht:

»Laut Regelsatztabelle darf ein Alleinstehender derzeit für 142 Euro monatlich essen und trinken, ein Jugendlicher für 107 Euro, für ein Kleinkind müssen 83 Euro reichen. Für Strom und Wohnungsreparaturen sind nur 33,36 Euro vorgesehen, für die Pflege eines Babys stehen Eltern inklusive Windeln ganze zehn Euro zur Verfügung. Und genau 1,01 Euro monatlich sollen für häusliche Bildung eines Schulkindes reichen.«

Vor kurzem gab es einen Vorstoß der Linken im Bundestag für ein höhere Existenzminimum. Ihr Antrag »für ein menschenwürdiges Existenz- und Teilhabeminimum« fand keine Resonanz bei den Regierungsfraktionen. In einem Artikel kann man dazu lesen:

»Kaum wurde der Tagesordnungspunkt aufgerufen, verließen Dutzende Abgeordnete der Koalition den Plenarsaal. Linke-Vorsitzende Katja Kipping forderte eine Kommission, die das Existenzminimum neu berechnen und dafür ein Verfahren entwickeln solle, das die Armutsrisikogrenze und das »Warenkorbmodell« berücksichtige.«

Das zumindest wäre mal zu diskutieren. Statt dessen wird man mit so was konfrontiert: »Stephan Stracke (CSU) befand, Kippings Forderung falle »aus der Zeit«. Dann spielte er Arme gegen Arme aus: Das Land sei voller Flüchtlinge, da sei an eine Erhöhung von Hartz IV nicht zu denken.«