Auch in Österreich wird an der Pflegeausbildung herumgedoktert

Die Reform der Pflegeberufe ist in Deutschland derzeit heftig umstritten und das Gesetzgebungsverfahren dazu hängt im Bundestag (vgl. dazu den Beitrag Reform der Pflegeausbildung: Noch auf der Kippe oder schon vor der Geburt verstorben? vom 15. Januar 2017).

Vor diesem Hintergrund ist der Blick in das Nachbarland Österreich von Interesse, denn auch dort wird gerade über eine Reform der Pflegeausbildung gestritten. Es gibt durchaus Analogien zu dem, was in Deutschland verhandelt wird, aber aufgrund der Systemunterschiede auch abweichende Entwicklungslinien, deren Verfolgung für die deutsche Diskussion interessant sein könnte.

Im Juli 2016 konnte man solche Meldungen in der österreichischen Presse lesen: Nationalrat beschließt neue Krankenpflege-Ausbildung. Die kompakteste Kurzfassung geht so: »Künftig gibt es drei Gruppen, neben einer Pflegeassistenz noch eine Pflegefachassistenz sowie die gehobenen Pflegefachkräfte«, wobei die gehobenen Pflegefachkräfte akademisch an Fachhochschulen ausgebildet werden (sollen). Etwas ausführlicher: »Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz gibt es in Zukunft drei Berufsbilder. Neben der Pflegeassistenz (bisher: Pflegehilfe) wird auch eine Pflegefachassistenz geschaffen, die mehr Kompetenzen haben soll. Beide sollen weiterhin an den Krankenpflegeschulen ausgebildet werden, die Ausbildung ein bzw. zwei Jahre dauern. Die gehobenen Pflegefachkräfte (derzeit „diplomierte Pflegekräfte“) absolvieren künftig ausnahmslos eine FH-Ausbildung. In Kraft treten soll die Neuregelung ab September 2016 stufenweise bis 2024.« Diesem Beschluss vorangegangen war eine kontroverse Diskussion, die bereits in den Überschriften deutlich wird und teilweise an das erinnert, was wir derzeit in Deutschland erleben: Neuorganisation der Pflegeberufe gefällt nicht allenBreite Kritik an Plan für neue Pflegeausbildung oder Arbeiterkammer: Entwurf für neue Pflegeausbildung überarbeiten, um nur eine kleine Auswahl zu zitieren.

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Reform der Pflegeausbildung: Noch auf der Kippe oder schon vor der Geburt verstorben?

Wie man auch immer die nun langsam auslaufende Legislaturperiode von CDU/CSU und SPD bewertet – das Thema Pflege war nicht nur auf der semantischen Ebene kontinuierlich vertreten. Der Gesundheits- und damit auch zuständigkeitshalber Pflegeminister Hermann Größe (CDU) hat einige gesetzgeberische Schneisen geschlagen, man denke an die Pflegeversicherungsreformen in mehreren Gesetzgebungspaketen. Seit wenigen Tagen ist er beispielsweise endlich da, der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigen werden nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden eingestuft. »Damit einher geht eine bessere Berücksichtigung von kognitiven (Funktionen, die mit Wahrnehmung, Denken, Lernen zu tun haben) Einschränkungen, was sich insbesondere für Betroffene, die unter Demenz leiden, positiv auswirken soll«, so Frank Weidner, der  Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (dip) in Köln, in seinem Beitrag Was leistet unser Pflegesystem, Herr Weidner? Zudem: »So sind Geld- und Sachleistungen für Pflegebedürftige aufgestockt worden und mehr Betreuungsangebote und -kräfte können nun mit Geld aus der Pflegeversicherung bezahlt und eingesetzt werden. Auch soll die Pflegeberatung durch eine größere Verantwortung der Kommunen verbessert werden.« Aber Weidner weist auch auf die weitgehend unbeantwortet gebliebene Frage hin, wer denn diese Leistungen zukünftig unter welchen Bedingungen erbringen soll: »… abgesehen vom Ausbau der Anzahl an gering qualifizierten Betreuungskräften leidet Deutschland unter einem inzwischen als verheerend zu bezeichnenden Fachkräftemangel in der Pflege. Unterschiedlichen Schätzungen zufolge fehlen heute schon rund 100.000 Kranken- und Altenpfleger. Prognosen für die nächsten Jahre verheißen auch nichts Gutes. Bis 2030 soll sich der Fachkräftemangel sogar auf bis zu 500.000 Fachkräfte vervielfachen.«

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Altenpflege: Sehenden Auges weiter rein in den großen Pflegekräftemangel?

An Zustandsbeschreibungen, Studien, Szenerien und Modellrechnungen hinsichtlich des Bedarfs an Pflegekräften besteht nun wahrlich kein Mangel. Unabhängig von der Tatsache, dass der Blick in die Zukunft immer unsicher sein muss, ist die Forschungslage zur Altenpflege ziemlich eindeutig: Wir marschieren seit längerem – kaum gebremst – in einen voluminösen Pflegekräftemangel hinein, der weit größere Ausmaße haben wird als das, was heute schon in den Einrichtungen und Diensten als Personalmangel erlebt werden muss (vgl. dazu auch den Beitrag Pflege & Co. auf der Rutschbahn des Mangels vom 23.11.2016).

Auch der BARMER GEK Pflegereport 2016, der heute veröffentlicht wurde, bestätigt den kritischen Blick auf die vorhandene, vor allem aber auf die zukünftige Entwicklung des Personals in der Altenpflege.

Die BARMER GEK hat ihre Pressemitteilung zum neuen Pflegereport so überschrieben: Postleitzahl beeinflusst Art der Pflege in Deutschland: »Wie Menschen in Deutschland gepflegt werden, hängt vom Wohnort der Pflegebedürftigen ab … Demnach sind die massiven regionalen Unterschiede in der Pflege die Konsequenz des Angebots vor Ort. Je mehr Pflegedienste oder Pflegeheime es gibt, desto mehr Betroffene werden von ihnen betreut.« Die Unterschiede bei der Art der Versorgung von Pflegebedürftigen sind schon auf der Ebene der Bundesländer erheblich: In Berlin und Brandenburg ist nicht einmal ein Viertel in Heimen untergebracht. In Schleswig-Holstein sind es mehr als 40 Prozent, so Rainer Woratschka in seinem Artikel Brandenburg hat die wenigsten Heimbewohner. Generell ist das Angebot an ambulanten Diensten in den Stadtstaaten und Ostdeutschland höher, dafür gibt es im Westen mehr Heimplätze. »Beeinflusst werde die Form der Pflege aber auch vom Einkommen und den familiären Strukturen, heißt es in der Studie. Wer weniger Geld habe, komme wegen der privaten Zuzahlungen seltener ins Heim.«

Der Studie zufolge wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen nach heutiger Definition bis zum Jahr 2060 dann von derzeit knapp 2,8 Millionen auf mehr als 4,5 Millionen erhöht haben. Die Art der Versorgung und die zu erwartende Zahl an Pflegebedürftigen sind natürlich wichtige Einflussfaktoren bei der Bestimmung des zukünftigen Personalbedarfs in der stationären und ambulanten Pflege. Und der soll in diesem Beitrag im Mittelpunkt stehen, wobei angemerkt werden muss, dass der Bericht

Heinz Rothgang, Thomas Kalwitzki, Rolf Müller, Rebecca Runte und Rainer Unger (2016): BARMER GEK Pflegereport 2016. Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse, Band 42, Siegburg, November 2016

viele weitere hilfreiche Informationen und Daten zum Thema Pflege enthält, die hier gar nicht ansatzweise gewürdigt werden können.

Das Wissenschaftler-Team um Heinz Rothgang, das den neuen Pflegereport erarbeitet hat, beschäftigt sich auch mit der „Versorgungslücke in der ambulanten und stationären Versorgung im Jahre 2030“ (S. 120 ff.). Es geht also um die Bestimmung, wie viele Pflegekräfte möglicherweise fehlen werden. Einige Rahmenbedingungen für die Vorhersage:

Der deutliche Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen führt für das gesamte Bundesgebiet zu höheren Fallzahlen, die für das Jahr 2030 etwa 3,5 Mio. Pflegebedürftige (+850.000 gegenüber 2013) im Sinne des derzeit geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs erwarten lassen.

Derzeit sind 704.000 Vollzeitäquivalente in der Altenpflege beschäftigt, der technische Begriff Vollzeitäquivalente (VZÄ) sei hier – wo wir doch von Menschen sprechen – entschuldigt, aber dahinter steht das Problem, dass man bei den vielen Teilzeitkräften die unterschiedlichen Arbeitszeiten auf einen – vergleichbar gemachten – Nenner bringen muss. Das bedeutet aber auch, dass gerade angesichts des hohen Teilzeitanteils aufgrund der hohen Frauenquote in der Pflege die Zahl der Beschäftigten insgesamt höher ausfällt, also mehr Köpfe gezählt werden.
Bei gleichen Versorgungsquoten wie heute resultiert aus den Einflussfaktoren ein zusätzlicher Bedarf an Beschäftigten in der Pflege von 267.000 Vollzeitäquivalenten (insgesamt also 981.000 im Jahr 2030).

Jetzt wird es spannend und noch schwieriger, denn man muss abschätzen, wie viele denn angebotsseitig zur Verfügung stehen werden. Auch dafür muss man Annahmen treffen, die man wie alle natürlich auch sehr kritisch diskutieren kann. Die Pflegereport-Verfasser gehen so vor:
Wird unterstellt, dass der Anteil der Erwerbstätigen in der Pflege an allen Erwerbstätigen konstant bleibt, reduziert sich gleichzeitig das Arbeitskräfteangebot in der Pflege aufgrund des demografisch bedingt sinkenden Erwerbspersonenpotentials. Insgesamt entsteht so eine Versorgungslücke an Beschäftigten in der Pflege, die auf insgesamt 352.000 Vollzeitäquivalente (99.000 im ambulanten Bereich und 253.000 im stationären Bereich) beziffert werden kann.

Bei regionaler Differenzierung nach den einzelnen Bundesländern ergeben sich aufgrund unterschiedlicher Pflegeprävalenzen in den jeweiligen Bundesländern und regional unterschiedlicher Geschwindigkeiten in der Alterung in den Bundesländern auch regional unterschiedliche Versorgungslücken in der ambulanten und stationären Pflege. Die Abbildung am Anfang des Beitrags visualisiert diese bundesländerspezifischen Versorgungslücken für das Jahr 2030. Die Anordnung der Bundesländer beginnt bei dem Bundesland, bei dem es relativ gesehen, also hier bezogen auf die Beschäftigung in der Altenpflege im Jahr 2013, der die 2030 vermutlich fehlenden (Vollzeit-)Pflegekräfte als Anteilwert gegenübergestellt werden. Bei dieser Relativierung ergibt sich, dass in Brandenburg zwar in absoluten Zahlen der Mangel nicht groß erscheint (7.000 VZÄ fehlen in der ambulanten, 11.000 VZÄ in der stationären Pflege), diese Zahlen aber gesehen werden müssen vor dem Hintergrund, dass sie vom Volumen her erschreckend daherkommen, den die relative Versorgungslücke in Brandenburg beläuft sich auf über 75 Prozent der 2013 tätigen Pflegekräfte – während die Lücke am anderen Ende, in Hamburg, mit „nur“ 22,4 Prozent fast schon überschaubar daherkommt.

Wie hat man die Versorgungslücke berechnet? Dazu Rothgang et al. (2016: 120 f.):

»Für die Berechnung der Versorgungslücken wurden zunächst die Zahlen der Vollzeitäquivalente (bezogen auf alle Beschäftigten in der Pflege) für das Jahr 2030 geschätzt, die sich aufgrund des Rückgangs des Erwerbspersonenpotentials der 20-64-Jährigen ergeben (dieser Rückgang beläuft sich auf Bundesebene auf 10,8 %). Anschließend wurden die Zahlen der zusätzlichen Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 mit dem Versorgungsschlüssel in der ambulanten und in der stationären Pflege (Vollzeitäquivalent pro pflegebedürftiger Person) des Jahres 2013 multipliziert. Die Berechnungen erfolgten zunächst auf Kreisebene und wurden dann auf die Länder-, bzw. Bundesebene hochaggregiert.«

Fazit: Sollten die Annahmen die Wirklichkeit annähernd abbilden, dann müssen wir davon ausgehen, dass uns 2030 von den dann notwendigen 981.000 Pflegekräften 352.000 fehlen könnten – wobei die Zahl der Personen aufgrund der Teilzeit nochmals deutlich höher liegen müsste.
Das sind Dimensionen, die ein massives Gegensteuern erfordern. Das bezieht sich nicht nur auf einen entsprechenden Schub bei der Ausbildung und der Umschulung, sondern greift bis in die individuellen Arbeitszeitarrangements der Pflegekräfte hinein im Sinne einer anzustrebenden bzw. zu fördernden Ausweitung teilzeitiger Beschäftigung. Vor allem aber muss man natürlich auch die Rahmenbedingungen der Arbeit attraktiver gestalten, was eine deutliche Verbesserung der Vergütung angeht, aber auch – da beißt sich die Katze in den Schwanz – eigentlich mehr Personal, das man jetzt zu den Rechenergebnissen, die hier präsentiert wurden, addieren müsste. Eine herkulische Aufgabe.