Alle wollen ihn. Also jedenfalls die meisten. Sogar die von der anderen Seite. Bis auf den Mainstream der deutschen Volkswirtschaftslehre

Na klar, vom Mindestlohn ist hier die Rede. Dieses umstrittene Ding mit dem Potenzial zum Wahlkampfthema, was die Bundeskanzlerin natürlich schon lange erkannt hat, weswegen sie ja auch für den Mindestlohn ist, genauer: für ganz viele Mindestlöhne, denn sie kann sich – natürlich erst nach der Wahl – ein „System“ von ganz vielen regional und branchenbezogen differenzierten Lohnuntergrenzen vorstellen als Alternative zu dem immer wieder genannten allgemeinen und einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, wie ihn beispielsweise die Gewerkschaften oder die SPD oder die Grünen fordern. Nur die Linke ist mal wieder ausgeschert und will einen über 10 Euro. War ja klar. Das können die Oppositionsparteien und die Gewerkschaften noch einfach ignorieren.

Aber dass sie jetzt sogar von der anderen Seite fast schon überholt werden bei diesem Thema, das wird weh tun. Die Online-Ausgabe des Handelsblatts vermeldet: „Manager plädieren für Mindestlohn„. Berichtet wurde über ein – manchen sicher überraschendes – Ergebnis des Handelsblatt Business-Monitors, einer repräsentativen Umfrage des Handelsblatts, für die das Meinungsforschungsinstitut Forsa regelmäßig rund 700 Führungskräfte deutscher Unternehmen befragt.


Der wichtigste Befund:

»In der Umfrage sprechen sich 57 Prozent der Firmenlenker für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Mit 60 Prozent war die Zustimmung aus mittelgroßen Unternehmen mit zwischen 500 und 5000 Beschäftigten am höchsten. In der Dienstleistungsbranche plädieren sogar 61 Prozent der Manager für einen Mindestlohn aus. Die Befürworter halten im Durchschnitt einen Mindestlohn von 8,88 Euro je Stunde für angemessen.«

Aber wird nicht immer vor den schrecklichen Arbeitsmarktkonsequenzen eines Mindestlohns gewarnt, also dass die Wirtschaft dann ganz viele Arbeitsplätze einfach abbauen wird? Eine Argumentation, die besonders wichtig ist in der Bedenkenträgerei inmitten des Mainstreams der deutschen Volkswirte, über die noch zu sprechen sein wird.

Offensichtlich sehen die Manager das wesentlich entspannter: »Nur sieben Prozent der Befragten sagen für den Fall einer Einführung einen Abbau von Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen voraus.« Dass die nicht ganz naiv geantwortet haben und dass es natürlich einen gewissen Zusammenhang gibt zwischen Lohnhöhe und Beschäftigung verdeutlicht dann auch der Hinweis, dass es erhebliche regionale Unterschiede bei dieser Einschätzung gibt: »Je zwölf Prozent der nord- und ostdeutschen Firmen erwarten einen Stellenabbau wegen des Mindestlohns, aber nur sechs Prozent der Manager aus der Mitte und fünf Prozent aus dem Süden des Landes.«

Alles in allem zeigt die Mehrheit der Manager ganz offensichtlich ein Bewusstsein über ökonomische Zusammenhänge, das so manchen hauptberuflichen Ökonomen eher abzugehen scheint. Denn die meisten Unternehmenslenker wissen, dass man nicht deswegen die Arbeit einstellen wird, weil jetzt ein Teil der Beschäftigten, die bislang 6 oder 7 Euro in der Stunde bekommen haben nunmehr in den Genuss von 8,88 Euro kommen. Das Niveau insgesamt wird angehoben und wenn jemand deswegen über die Wupper geht, dann handelt es sich um Unternehmen, deren Ausscheiden aus dem Markt durchaus auch positive Aspekte haben kann, denn sie existieren häufig nur durch eine brachiale Lohndumping-Strategie, die wiederum die „guten“ Anbieter trifft. Dies scheint auch der – verständliche – Hintergrund der besonders hohen Zustimmung zu einem Mindestlohn in der Dienstleistungsbranche zu sein, denn gerade hier bekommt jeder halbwegs aufrechte Manager tagtäglich zu spüren, zu welchen Exzessen der Markt in der Lage ist, wenn es keine funktionsfähigen Lohnuntergrenzen gibt. Man schaue sich nur die Rutschbahn nach unten an, auf der sich viele Unternehmen des Einzelhandels befinden, seit im Jahr 2000 die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags aufgehoben worden ist.

Letztendlich ordnen sich die Befragungsergebnisse der Manager ein in die allgemeine Bewertung der Forderung nach einem Mindestlohn, wie man sie in der Bevölkerung vorfinden kann – glaubt man beispielsweise den Befunden einer aktuellen Umfrage von Anfang Juni 2013: „Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Eine Studie von infratest dimap im Auftrag des DGB„. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Umfrage lauten:


Die große Mehrheit der Deutschen (86 Prozent) spricht sich im Juni 2013 für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes aus. Etwa jeder zehnte Deutsche (12 Prozent) lehnt die Einführung eines Mindestlohnes ab.

Bei den Anhängern der SPD (94 Prozent), der Grünen (93 Prozent) und der Linken (89 Prozent) fallen die Zustimmungsraten überdurchschnittlich hoch aus. Die Zustimmung bei den Union-Anhängern liegt mit 79 Prozent unter dem Durchschnitt, bewegt sich aber ebenfalls auf sehr hohem Niveau.

m Vergleich zum Jahr 2006 hat die Zustimmung zu Mindestlöhnen bei der Gesamtbevölkerung erheblich zugenommen (Februar 2006: 57 Prozent, Juni 2013: 86 Prozent), bei Anhängern von SPD, Grünen und Union gleichermaßen stark (jeweils rund 30 Prozentpunkte).

Damit hat sich eine Einschätzung in der Bevölkerung verfestigt, die nun kein neues Phänomen am aktuellen Rand ist, denn schon vor Jahren wurde auf der Basis von Umfragen eine Zustimmung zu Einführung eines Mindestlohns ermittelt. So beispielsweise im Jahr 2008 – da hatten wir noch eine große Koalition -, als Spiegel Online unter der Überschrift „Mehrheit der Deutschen will den Mindestlohn“ berichtete: »Das Votum ist eindeutig: In einer Befragung für den „Stern“ sprachen sich 71 Prozent der Bürger für die Einführung eines Mindestlohns aus, wie das Hamburger Magazin berichtet. Nur 25 Prozent seien dagegen. Bei den Unionswählern wünschten sich 59 Prozent eine gesetzliche Lohn-Untergrenze … Geteilter Ansicht waren die Befürworter in der Umfrage, ob es einen generellen Mindestlohn für alle geben soll – dafür sprachen sich 49 Prozent aus – oder ob jede Berufsgruppe den Mindestlohn nach ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten festsetzt, was 50 Prozent der Befragten vorziehen.«

Getan hat sich seitdem hinsichtlich eines allgemeinen Mindestlohns nichts, zumindest aber wurden einige Branchen-Mindestlöhne eingeführt. Übrigens wurden diese Branchen-Mindestlöhne zwischenzeitlich evaluiert – auch hinsichtlich der immer wieder postulierten negativen Beschäftigungseffekte, die sich aber nicht nachweisen ließen. Wer sich für die Evaluationsergebnisse der Mindestlöhne in den Branchen Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk, Abfallwirtschaft, Elektrohandwerk, Bauhauptgewerbe, Pflegebranche, Wäschereidienstleistungen, Gebäudereinigung interessiert, der kann die Abschlussberichtedazu auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums abrufen.


Bleiben noch die Bedenkenträger innerhalb weiter Teile der deutschen Volkswirtschaftslehre, die partout den Teufel an die Wand malen, wenn es um die Forderung nach Mindestlöhnen geht. Einer der Vorreiter hinsichtlich der Schreckensszenarien ist Hans-Werner Sinn – und das war er schon Jahren. So wird er beispielsweise in dem Artikel auf Spiegel Online aus dem Jahr 2008 folgendermaßen zitiert:

»Nach Ansicht des Ifo-Präsidenten Hans-Werner Sinn wird die allgemeine Einführung eines Mindestlohnes zu vielen zusätzlichen Arbeitslosen führen. „Wir schätzen, dass etwa 1,9 Millionen Arbeitsplätze verloren gingen, wenn tatsächlich für alle Branchen 9 Euro im Osten und 9,80 im Westen als Mindestlohn fixiert würden“, sagte Sinn … Sinn plädierte für eine Politik der Sicherung von Mindesteinkommen«.

Professor Sinn schafft es hervorragend, in einen Absatz eine scheinbar „wissenschaftlich“ fundierte Prognose über die dramatischen Auswirkungen eines Mindestlohns auf die Beschäftigung mit einer handfesten politischen Gegenforderung zu verbinden, die es in sich hat und die nur auf den ersten Blick „harmlos“ daherkommt: Er fordert eine „Sicherung von Mindesteinkommen“. Es geht hier – in anderen Worten – um das System der Aufstockung niedriger Löhne durch Steuermittel, also das, was wir bereits haben mit Hartz IV, was er aber gerne noch ausbauen würde:

»Sinn sprach sich für eine negative Einkommenssteuer aus. „Damit würden Geringqualifizierte auf Dauer ein zweites – staatliches – Einkommen erhalten, das das selbst verdiente Einkommen ergänzt.“« Das wäre dann der Traum für Arbeitgeber, die auf Dauer Niedrigstlöhne zahlen möchten auf Kosten der Steuerzahler.

Die ablehnende Position gegenüber einem Mindestlohn hat sich seit Jahren bei den vorherrschenden Epigonen der deutschen Volkswirtschaftslehre um keinen Zentimeter bewegt. So kann man auch in dem aktuellen Frühjahrsgutachten 2013 einer Gruppe von Wirtschaftsforschungsinstituten den folgenden Passus finden: »So wird gegenwärtig die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns vorgeschlagen. In der politischen Diskussion über diesen Vorschlag sollten die Zielkonflikte zwischen Allokationseffizienz und Verteilungszielen klar angesprochen werden. So dürfte die gegenwärtig geforderte Einführung eines Mindestlohns in der Höhe von 8,50 Euro erhebliche negative Beschäftigungseffekte haben« (Frühjahrsgutachten 2013: 53). Man muss allerdings klar herausstellen, dass diese Fraktion der deutschen Volkswirte mit ihrer rigiden Ablehnung von Mindestlöhnen per se im internationalen Vergleich sehr isoliert dastehen. Selbst in den angelsächsischen Ländern vertritt die Mehrheit der Ökonomen eine mindestlohnfreundliche Position.

Umfragen hin, Umfragen her – die mögliche Lösung der Mindestlohnfrage wird nun warten müssen bis nach der Bundestagswahl. Und dann wird man erst einmal abwarten müssen, ob nicht am Ende ein zersplittertes System regional differenzierter Branchen-Lohnuntergenzen herauskommt, wie es Teilen der Union offensichtlich vorschwebt. Aber auf alle Fälle – irgendwie Mindestlohn wollen doch mittlerweile fast alle, bis auf die „Top-Ökonomen“ der deutschen VWL, aber die finden ja sonst auch nicht wirklich Gehör.

Die lieben Kleinen und das Personal. In den Kindertageseinrichtungen wird es voller, enger und jünger. Gleichzeitig fehlen bereits heute vorne und hinten Fachkräfte

Bevor das statistische Bundesamt die neuen Daten aus dem März dieses Jahres über die Zahl der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder veröffentlicht, auf die sich die Öffentlichkeit angesichts des zum 1. August anstehenden Rechtsanspruchs auf einen solchen Platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr der Kinder stürzen wird, sei an dieser Stelle auf die neue Veröffentlichung des „Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung hingewiesen: „Eine Frage der Qualität: Kitas haben oft zu wenig Personal„, so hat die Stiftung ihre Pressemitteilung überschrieben. Es fehlt an Erzieherinnen: Der Personalmangel in der Kinderbetreuung ist nicht nur die größte Hürde, wenn es ab August gilt, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einzulösen, so die Bertelsmann-Stiftung – sondern bereits heute sind wir in den Kindertageseinrichtungen mit Personalschlüsseln konfrontiert, die oftmals wenn überhaupt nur eine Betreuungsfunktionalität ermöglichen, nicht aber die Umsetzung anspruchsvoller Bildungsziele, die in der aufgeregten Nach-Pisa-Zeit den Kitas über teilweise sehr voluminöse Bildungspläne verordnet worden sind. Und dann sind da ja auch noch die Erziehungsaufgaben, von denen aber weitaus seltener gesprochen wird. Und noch etwas kommt hinzu, wenn man die von der Bertelsmann-Stiftung präsentierten Daten richtig einordnen will: In den vergangenen Jahren haben die Kitas einen tiefgreifenden Strukturwandel dergestalt durchlaufen, dass sie zum einen immer jüngere Kinder aufgenommen haben bzw. aufnehmen mussten, dass sie einen Teil der Kinder immer länger betreuen müssen und schlussendlich, dass sie die Öffnungszeiten der Einrichtungen immer mehr ausgedehnt haben. Das alles muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass es sich im Regelfall bei den Kindertageseinrichtungen um überwiegend kleine Betriebe handelt, mit in der Regel weniger als zehn Beschäftigten und darunter seit Jahren immer mehr teilzeitbeschäftigten Frauen – mittlerweile beläuft sich der Anteil der Teilzeit arbeitenden Beschäftigten in westdeutschen Kindertageseinrichtungen auf 66,5%. Eine solche Struktur hat natürlich erhebliche personalwirtschaftliche Auswirkungen, beispielsweise bei Ausfällen einzelner Mitarbeiterinnen, ganz abgesehen von den qualitativen Implikationen, die mit einer höheren Fluktuation der Fachkräfte beispielsweise angesichts des Bedarfs an „Bezugserzieherinnen“ für die ganz Kleinen verbunden sind.

Die Bertelsmann-Stiftung hat in ihrem „Länderreport“ neben anderen Daten über die Kindertageseinrichtungen auch den „Personalschlüssel“ dargestellt – dabei ist vor dem aktuellen Hintergrund natürlich besonders interessant der Schlüssel für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder:

»Im bundesweiten Durchschnitt beträgt demnach der Personalschlüssel in Krippen 1:4,5. In den ostdeutschen Krippen jedoch betreut eine Vollzeitkraft rechnerisch sechs Ganztagskinder. Nach dem von der Bertelsmann Stiftung empfohlenen Personalschlüssel (1:3) sollte eine Erzieherin nur für halb so viele Kinder verantwortlich sein. Das einzige Land, das diese Empfehlung nahezu erfüllt, ist Bremen, wo eine Vollzeitkraft für 3,1 ganztags betreute Kinder verantwortlich ist. Die schlechteste Betreuungsrelation finden Eltern für ihre unter dreijährigen Kinder in Sachsen-Anhalt (1:6,5).«

In den Medien wurde dann entsprechend berichtet und der nicht vorbelastete Beobachter wird diese Daten so interpretieren, wie sie scheinbar daherkommen: Man stellt sich eine Kita vor und geht davon aus, dass im ausgewiesenen günstigsten Fall 3,1 der Kinder von einer Fachkraft umsorgt werden, während es bei dem Land mit der roten Laterne immerhin mehr als das Doppelte an Kindern sind. Aber  wie so oft im Leben: So einfach ist es leider nicht, worauf die Stiftung in ihren methodischen Erläuterungen auch ausführlich hinweist und bereits in der zitierten Meldung heißt es ja, dass z.B. in Sachsen-Anhalt „eine Vollzeitkraft“ für 6,5 „ganztags betreute Kinder“ zuständig sei. Daraus resultieren zwei zu beachtende Randbedingungen: Zum einen darf man diesen Wert nicht verwechseln mit tatsächlicher Arbeit einer Fachkraft mit dem Kind/den Kindern, das wäre die Fachkraft-Kind-Relation und die liegt höher (anders gesagt: die ist dann noch schlechter), denn man muss ja berücksichtigen, dass die Erzieherin auch mal nicht da ist oder sein kann bzw. dass es auch Aktivitäten gibt, die nur „mittelbar“ mit den Kindern zu tun hat, beispielsweise Elterngespräche oder Vor- und Nachbereitung des pädagogischen Programms.

Die GEW hat anhand eines Beispiels den Unterschied zwischen Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Quote rechnerisch erläutert. Und zum anderen ist dieser Personalschlüssel ein statistischer Wert, man muss ja unterschiedliche Zeitkonstellationen sowohl bei den Betreuungszeiten der Kinder wie auch bei der Arbeitszeiten der Erzieherinnen kompatibel machen, wenn man sie denn miteinander vergleichen möchte. Die Stiftung erläutert dieses „Gleichmachen“ unterschiedlicher Zeitkonstellationen an der Definition des Personalschlüssels in ihren methodischen Hinweisen:
Der Personalschlüssel gibt an, »wie viele Ganztagsbetreuungsäquivalente aufseiten der betreuten Kinder auf ein Vollzeitbeschäftigungsäquivalent aufseiten der pädagogisch Tätigen kommen« (S.3), es handelt sich also um eine Umrechnung der Arbeitszeiten der Fachkräfte auf eine (fiktive) Vollzeitarbeitskraft und ebenso die Umrechnung der unterschiedlichen Betreuungszeiten der Kinder auf ein (fiktiv) ganztags betreutes und damit in der Einrichtung anwesendes Kind. Anders geht es nicht, wenn man alle miteinander vergleichen will.

Was man auch noch wissen muss – und was sicher für die tatsächlich in den Einrichtungen arbeitenden Erzieher/innen wichtig ist, die ihre Realität in den Gruppen teilweise deutlich schlechter wahrnehmen als es die ausgewiesenen Personalschlüssel nahelegen: Es gibt gruppenübergreifend tätige Fachkräfte, die also nicht direkt in den Gruppen arbeiten. Da die Statistiker nicht wissen, wo und wie lange die was machen, wird deren Arbeitszeit einfach über alle Gruppen bzw. über alle Kinder der Einrichtung anteilig verteilt, deren Betreuungsrelation also zugerechnet. Genauso verfährt man übrigens mit den Leitungskräften, die ebenfalls umgelegt werden auf die Kinder, in praxi aber gar nicht oder nur teilweise zur Verfügung stehen. Das muss man wissen, denn dann versteht man auch, dass die ausgewiesenen Werte oftmals eine Überschätzung der tatsächlichen Personalausstattung zum Ausdruck bringen, mit anderen Worten: An der Betreuungsfront sind die Personalrelationen noch schlechter, als sie von der Stiftung bereits mit Bezug auf die statistischen Kunstwerte ausgewiesen werden.

Zwei interessante Zusammenhänge kann der Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung herausarbeiten: Vereinfacht gesagt lautet ein funktionaler Zusammenhang vor allem bei Berücksichtigung der West-Ost-Differenzen und mit Blick auf die unter dreijährigen Kinder:
1.) Je mehr die Bedarfe der Eltern gedeckt werden, desto schlechter sind aber die Betreuungsrelationen (und umgekehrt, wie man am Beispiel Bremen sehen kann: rechnerisch gute Betreuungsrelation, aber mit 20% Nicht-Deckung des Bedarfs Schlusslicht im Westen).
2.) Die Differenzen zwischen den Bundesländern sind massiv und nicht zu rechtfertigen (wenn man den Personalschlüssel als eine der wichtigen und unverzichtbaren Rahmenbedingungen für Qualität versteht): Im Westen hat die Stadt Hamburg den ungünstigsten Personalschlüssel. Dort ist eine Vollzeitkraft für durchschnittlich 5,2 Kinder unter drei Jahre verantwortlich, während es in Bremen „nur“ 3,1 Kinder sind, rechnerisch gesehen – das bedeutet, wir werden damit konfrontiert, dass ausgehend vom Bremer Personalniveau das in Hamburg um 68% schlechter ist! Natürlich noch schlimmer werden diese Abweichungen, wenn wir West und Ost vergleichen.

Auf einen weiteren und höchst bedenklichen Befund weist der Ländermonitor in seiner differenzierten Analyse der Betreuungsformate der Kleinkinder hin: Der Personalschlüssel variiert erheblich je nach Gruppenform, in der die Kinder betreut werden – das Spektrum reicht hier von der kleinen Krippengruppe, in der nur unter dreijährige Kinder betreut werden, bis hin zur „geöffneten“ großen Kindergartengruppe, in die dann einige Kleinkinder gesteckt werden. Die Bertelsmann-Stiftung erläutert die hier zu beobachtenden Spannweiten:
In den westdeutschen Bundesländern »ist in den Krippen eine Erzieherin statistisch für 3,7 Kinder verantwortlich. In den altersübergreifenden Gruppen, die gut 15 Prozent der unter Dreijährigen besuchen, betreut eine Erzieherin rechnerisch 5,8 Kinder. Noch ungünstiger ist die Personalausstattung in für Zweijährige geöffneten Kindergartengruppen (1:7,9). In eine solche Gruppe geht im Westen fast jedes fünfte Kita-Kind (18 Prozent) unter drei Jahren.«
Das entsprechende Fazit zieht Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann-Stiftung: »Die Personalschlüssel in den altersgemischten Gruppen orientieren sich derzeit an den Bedürfnissen der über Dreijährigen. Wir müssen aufpassen, dass die Jüngsten nicht zu kurz kommen, denn ihre Bildungschancen verschlechtern sich mit unzureichenden Betreuungsrelationen.« Und das ist noch „nett“ ausgedrückt.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mahnte Verbesserungen an. »Wir brauchen endlich eine bundesweite Regelung, in der hohe Qualitätsstandards verankert sind«, erklärte GEW-Vorstandsmitglied Norbert Hocke in Frankfurt am Main. Über die Qualität des Krippenangebots dürfe weder der Zufall noch die Haushaltslage eines Landes oder einer Kommune entscheiden, so die Zitation in dem Artikel „Miese Noten für Kinderkrippen„.

Wer sich genauer mit den Untiefen der Personal- sowie Fachkraft-Kind-Schlüssel beschäftigen will und wer auf der Suche beispielsweise nach „kritischen Schwellenwerten“ ist, bei deren Unterschreiten wir in den Bereich einer Gefährdung des Kindeswohls kommen, dem sei an dieser Stelle die Forschungsarbeiten von Viernickel et al. empfohlen: Zum einen die 2011 veröffentlichte Studie „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Wissenschaftliche Parameter zur Bestimmung der Fachkraft-Kind-Relation“ von Viernickel und Schwarz sowie ganz aktuell den neuen Forschungsbericht „Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung – Bildungsaufgaben, Zeitkontingente und strukturelle Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen“ von Viernickel et al. (2013).

Fazit: Wir haben bereits im bestehenden System eine erhebliche Schieflage zwischen dem, was sein sollte und dem, was ist. Bei allen methodischen Problemen einer genauen Bestimmung des Personaleinsatzes – die besondere Brisanz der Befunde liegt in der Tatsache begründet, dass unser besonderes Augenmerk der Situation der unter dreijährigen Kinder geschuldet sein muss, denn zum einen findet hier ein erheblicher quantitativer Ausbau der Angebote statt, zum anderen handelt es sich um die vulnerabelsten Kinder, die eigentlich besonders eindeutige und gute Standards bedürfen. Hier nun bewegen wir uns in dem Dilemma, dass die quantitative Expansion der Angebote („irgendwelche Plätze und die bitte möglichst günstig und schnell“), die im Mittelpunkt des politischen Handelns wie auch der Berichterstattung in den Medien steht angesichts der Fixierung auf den Stichtag 1. August mit dem Rechtsanspruch, schon grundsätzlich in einem Spannungsfeld steht zu den qualitativen Anforderungen an eine gute Arbeit, die in diesem Bereich vor allem mit qualifizierten Personal verbunden ist, dass es – soviel sollte mittlerweile angekommen sein – derzeit zumindest in nicht wenigen Regionen und vor allem Städten, in denen zugleich auch noch ein hoher Bedarf vorhanden ist, schlichtweg nicht da ist. Mit der erwartbaren Folge, dass man „Übergangslösungen“ eben auch beim Personal für unvermeidbar erklärt.

Aber – so meine Prognose zu den am 11. Juli vom Statistischen Bundesamt zu erwartenden Daten über den Stand des Ausbaus der Kita-Plätze (mit dem Stichtag März dieses Jahres): Alles wird gut und die Botschaft wird lauten, eigentlich haben wir schon alles geschafft, nur noch hier und da mag es den einen oder anderen Platz noch bedürfen. Und so, wie sich viele Erzieherinnen von der Betreuungsfront über die – wie hier erläutert – rechnerischen Größen zum Personalschlüssel irritiert gezeigt haben, weil sie die genannten Relationen anders erleben, so werden auch tausende Eltern, die verzweifelt nach einem Betreuungsplatz suchen, irritiert zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie ein bedauerlicher, aber nur ein Einzelfall in einer schönen neuen Welt des „Betreuungswunders“ in Deutschland sind.

Altersarmut von unten und von denen, die früher mal oben gewesen wären

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat auf die Ergebnisse einer neuen Untersuchung zum Thema Altersarmut hingewiesen: „41,5 Prozent der ausländischen Senioren in Deutschland von Altersarmut betroffen„, so das Institut. Eric Seils vom WSI kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass die Altersarmut unter älteren Ausländern, die oftmals als „Gastarbeiter“ nach Deutschland gekommen sind, mehr als dreimal so hoch sei wie unter Deutschen über 65 Jahren und dass sie sogar etwa sechs Mal so häufig die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen wegen ihrer deutlich niedrigeren Renten. Die Analyse verdeutlicht, dass es bereits heute Gruppen mit einem sehr hohen Risiko der Altersarmut gibt.

»2011 bezogen 13,3 Prozent aller Senioren in der Bundesrepublik ein monatliches Einkommen unter 848 Euro … 848 Euro entsprechen 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens. Wer als Alleinstehender weniger hat, gilt nach gängiger Definition als „armutsgefährdet“ … 2011 (waren) in Deutschland 41,5 Prozent der Ausländer über 65 Jahren von Altersarmut bedroht, 12,7 Prozent bezogen Grundsicherung. Unter den Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit waren nur 2,1 Prozent darauf angewiesen … Männliche ausländische Bestandsrentner erhielten 2011 monatlich im Durchschnitt 811 Euro aus der Rentenkasse. Neurentner bekamen hingegen im Mittel nur 623 Euro – ein Einkommen unterhalb der Schwelle für die Grundsicherung, die bei 698 Euro liegt.«

Das hohe Altersarmutsrisiko der ausländischen Senioren in Deutschland wird auf deren niedrige Löhne und eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Arbeitslosigkeitsphasen zurückgeführt.

Nun könnte man an dieser Stelle einwerfen, der Rettungsring wird doch schon aufgeblasen – ob nun  in Form der „Lebensleistungsrente“ der Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) oder der „Solidarrente“ bzw. „Garantierente“ von SPD und Grünen. Axel Kleinlein, der ehemalige Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten, gießt hier allerdings mehr als nur Wasser in den Wein: „Die Rente für Geringverdiener bringt nichts„, so seine Diagnose bereits in der Überschrift eines Artikels, der in der Online-Ausgabe des Handelsblattes zu finden ist. Der gemeinsame Ansatz quer durch die Parteien: Geringverdienern, die lange Zeit in die gesetzliche Rente eingezahlt haben soll die Rente später etwas aufgestockt werden. Aber Kleinlein postuliert, dass nicht nur die Geringverdiener enttäuscht werden von den aufgestockten Niedrigrenten, sondern auch der Staat wird unterm Strich viermal zur Kasse gebeten. Dies erläutert Kleinlein an dem folgenden Beispielfall:

»… (ein junger) Mann, Anfang 30, der nach einem missglückten Versuch als selbstständiger Versicherungsvermittler sein Glück als Angestellter sucht. Er ist Einzelhandelskaufmann und hat sich nun erfolgreich umgesehen. Eine größere Videothekenfirma bietet ihm einen Job an: 40 Stunden in einer Festanstellung. Das Gehalt ist jedoch mager: 870 Euro. Brutto. Da bleiben dann nur etwa 700 Euro netto übrig. Zieht man davon noch die Miete mit Nebenkosten ab sowie Zusatzaufwendungen für den Job, dann bleiben ihm gerade mal knapp 300 Euro übrig.«

Für diesen Arbeitnehmer und seine mickrige Altersvorsorge zahlt der Steuerzahler vier Mal: Den Aufstockungsbetrag, um Harz IV zu erreichen, die Zulagen für den Riester-Vertrag, das spätere Aufstocken, um die Grundsicherung zu erreichen, und dann noch die Zusatzzahlung für die steuerfinanzierte „Garantie“- oder „Solidarrente“ oder wie das dann immer genannt wird.
Und jetzt stellt Kleinlein die entscheidende Frage: Wer gewinnt dabei eigentlich? Die Antwort:
»Am meisten … gewinnt der Arbeitgeber. Nur weil der Steuerzahler vier Mal zur Kasse gebeten wird, kann er eine solch schlecht bezahlte Stelle überhaupt besetzen. Ohne diese Vierfachsubventionierung ginge das gar nicht.«

Das könnte man also auch eine „multiple Quersubventionierung“ nennen. Gegen die im Ergebnis – man kann es drehen und wenden wie man will – nur höhere Löhne helfen, sowie bzw. in Verbindung mit einer Korrektur der drastischen Absenkung des Sicherungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Argumentation von Kleinlein profitieren also die Arbeitgeber – und eigentlich tun sie das doppelt, denn zum einen können sie heute schon Niedriglöhne zahlen, weil diese über Steuermittel aufgestockt werden und auch später sollen die dann unter der Grundsicherung liegenden Renten aus der Steuerkasse etwas nach oben gedrückt werden, zum anderen kann aber durch die Verlagerung auf die Steuerzahler der Rentenversicherungsbeitrag und damit die Lohnkostenbelastung des Arbeitgebers ebenfalls niedriger gehalten werden, als sie ansonsten angestiegen wäre.

Umgekehrt geht es übrigens auch – man diskutiert das dann auch unter dem Stichwort „versicherungsfremde Leistungen“ in den Sozialversicherungen, die eigentlich über Steuermittel zu finanzieren wären, aber auf die Beitragszahler verlagert worden sind. Ein neuer Vorstoß in diese Richtung hat die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm angekündigt: Die Aufstockung der Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die bislang lediglich einen Punkt pro Kind gutgeschrieben bekommen haben. Das soll auf drei Punkte ausgeweitet werden, wie bei den Müttern, die nach dem Jahr 1992 ein Kind bekommen haben. Und die Union plant nun wieder einmal einen Griff in die Kasse der Versicherten und will diese zusätzlichen Leistungen über Beitragsmittel finanzieren. Das aber ist nicht korrekt, so der Rentenexperte Johannes Steffen: »Wenn die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine Ausweitung der Fehlfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geht« (vgl. dazu die Infografik »Mütterrenten« – Streit um Finanzierung. Unions-Pläne belasten Beitragszahler von Johannes Steffen).

Und noch eine Problembaustelle aus dem Feld der Alterssicherung gefällig? Wie wäre es mit den Selbständigen, die nicht der Idealvorstellung eines Unternehmers oder auch Freiberuflers entsprechen, der sich im Laufe seiner selbständigen Existenz genügend Vermögenswerte aufbauen konnte, die ihm oder ihr ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglicht. Wir haben in den vergangenen Jahren einen massiven Anstieg bei den Solo-Selbständigen gesehen – also Selbständige, die keine weiteren Angestellten haben und die oftmals am oder um das Existenzminimum herum krebsen. Vielen dieser selbständigen Existenzen kann und muss man eine definitive Altersarmut mit Grundsicherungsbezug vorhersagen. Bundesrentenministerin Ursula von der Leyen sollte nun eine Altersvorsorgepflicht einführen, also Selbstständige zu verpflichten, sich gesetzlich oder privat für das Alter abzusichern.

Mit dem Plan, Selbstständige zur Zahlung eines Mindestbeitrags von 350 bis 400 Euro monatlich zu verpflichten, ist die Ministerin nun allerdings am Petitionsausschuss des Bundestages aufgelaufen („Versicherungspflicht für Selbstständige abgelehnt“ sowie „Zwangsvorsorge ist umstritten„). „Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern,“ heißt es in dem Beschluss des Petitionsausschuss, der sich mit einer Online-Petition befasst hat, initiiert von Tim Wessels, die von 80.000 Personen unterstützt wird. Allerdings ist die Überschrift der Meldung im Handelsblatt (Versicherungspflicht für Selbständige abgelehnt) falsch, wie der Artikel am Ende selbst feststellt:  »Der Petitionsausschuss lehnte allerdings eine Vorsorgepflicht für Selbstständige nicht grundsätzlich ab. Er teilt lediglich die Bedenken Wessels gegen einen Einheitsbeitrag.« Das ist was anderes und ein wichtiger Punkt. Das Problem besteht darin, dass »jüngere Selbständige dazu verpflichtet werden sollen, entweder in der gesetzlichen oder in einer privaten Rentenversicherung so viel Beiträge zu entrichten, dass am Ende eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung herauskommt. Dies hätte zu Mindestbeiträgen in Höhe von monatlich 250 bis 300 Euro geführt«, so Barbara Dribbusch mit abweichenden Zahlenangaben in ihrem Artikel.

Allerdings ist die Debatte keineswegs beerdigt, denn eine Versicherungspflicht für Selbständige findet sich nicht nur in den Wahlprogrammen der Unionsparteien, sondern auch bei SPD und Grünen. Und das Problem der sicheren Altersarmut für die vielen Solo-Selbständigen, die nicht vom Tellerwäscher zum Selbständigenmillionär aufsteigen, bleibt bestehen. Insofern wird sich die Debatte darauf ausrichten müssen, wie man das Ziel, Existenzgründungen nicht zu blockieren über Vorsorgepflichten, die mehr als die Hälfte des Einkommens auffressen würden, mit dem Ziel einer Vermeidung von dann zukünftig von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu leistender Grundsicherung in einen Überschneidungsbereich bringen kann. Dafür wird es keine einfachen und eben auch keine bürokratiearmen Regelungen geben. Vermutlich wird es in die Richtung gehen, dass man für einen zu definierenden Zeitraum, um Luft zum Atmen zu lassen, mit niedrigen Einstiegstarifen arbeitet oder einer am Anfang auch sehr niedrigen prozentualen Verbeitragung des selbständigen Einkommens, aber man wird dann auch definieren müssen, wann die Zeit gekommen sein muss, dass der Selbständige selbst vorzusorgen in der Lage ist. Wenn man das so laufen lässt, dann subventioniert man hier ebenfalls auf Dauer zahlreiche Projekte der Selbstausbeutung, bei dem es erneut einen eindeutigen Gewinner geben wird: die Auftraggeber, die sich darüber eine Menge Geld sparen können.