Eine aus den Fugen geratene Autostadt als Gesellschaftslabor, als „wilder Westen“ der Kreativität?! Auch bei uns gibt es soziale Gründer, die die Welt besser machen und Geld verdienen wollen

Bekanntlich dominieren Problembeschreibungen oftmals die Berichterstattung über soziale und sozialpolitische Themen. Immer wieder wird dann die Frage aufgeworfen, was denn mögliche Alternativen wären und wo man die finden und besichtigen könne. Da wird das Material schon erheblich dünner. Insofern ist die Erwähnung der Stadt Detroit als „Gesellschaftslabor“ etwas, was Interesse auslösen muss – steht doch Detroit als Synonym für das Zentrum der US-amerikanischen Automobilindustrie, insofern wird diese Metropolregion konsequenterweise auch als „Motor City“ bezeichnet: Der Hinweis auf Detroits „Big Three“ – Ford, General Motors und Chrysler – mag genügen. Der Name der Stadt ist gleichsam begriffsgeschichtlich aufgeladen, denn 1909 begann die Massenproduktion von Automobilen mit dem Ford Modell T in Detroit/Highland Park – und damit eine Phase, die jeder Soziologie- und Ökonomie-Student unter dem Begriff des „Fordismus“ in Verbindung mit dem „Taylorismus“ kennen sollte – charakterisiert durch Massenproduktion und Massenkonsum, Fließbandfertigung – für deren Einführung Ford und sein Modell T stehen – sowie kleinteilige Zerlegung von Arbeitsprozessen.

Detroit steht allerdings auch für den Niedergang dieser gesellschaftlich so prägenden Phase und vor allem der US-amerikanischen Auto-Industrie und bereits seit den 1960er Jahren befindet sich die Stadt in einem Prozess des Zerfalls und des Rückzugs.

Unter der bezeichnenden Überschrift „Willkommen in Reformmotor City!“ beschreibt nun Lu Yen Roloff interessante Bewegungen des Widerstands gegen den Zerfall und der Ausformung kreativer Strategien des Überlebens und Neuerfindens in einem hoch belasteten Umfeld.

Da gibt es beispielsweise die Non-Profit-Organisation „Motor City Blight Busters„, deren Freiwillige aufgegebene Häuser und Grundstücke bereinigen und neben anderen Dingen auch Gemeinschaftsgärten anlegen. In dieser Organisation kristallisieren sich durchaus uramerikanische Werte – »große Visionen gepaart mit hemdsärmeligem Do-it-yourself-Geist und Gemeinschaftssinn«, wie Roloff das ausdrückt. „Aufräumen, stabilisieren, verschönern und die Leute ins Boot holen. Das ist der einzige uns bekannte Weg, wie man eine Stadt neu erfinden kann“, mit diesen Worten wird John George zitiert, der Gründer und Kopf der „Motor City Blight Busters“-Organisation. Man muss sich die Ausgangssituation verdeutlichen, mit der diese Stadt konfrontiert ist: »Von den 700.000 Menschen in der Stadt Detroit – 85 Prozent von ihnen Afroamerikaner – leben ein Drittel der Erwachsenen und über die Hälfte der Kinder an der Armutsgrenze, abhängig von staatlichen Lebensmittelmarken. Noch mehr sind arbeitslos, in einigen Blocks sind es bis zu 70 Prozent, viele haben Probleme mit Alkohol und Drogen. Durch den Verlust von Steuern hatte die Stadt 2011 ein Haushaltsdefizit von 196 Millionen Dollar, musste Schulen und Polizeistationen schließen, Buslinien kappen und Obdachlosenheime schließen.«

Eine Reaktion auf diese Verhältnisse ist das Gründen sozialer Unternehmen. Als ein Beispiel wird die Firma „Empowerment Plan“ genannt. Die Non-Profit-Firma bildet »obdachlose Mütter zu Näherinnen aus und stellt sie nach drei Monaten zum Stundenlohn von zehn Dollar an. Die Firma hilft den ehemaligen Heimbewohnern auch, eigene Häuser zu mieten und organisiert mit Hilfe von befreundeten NGOs die komplette Einrichtung … Noch finanziert sich das Unternehmen durch Geld- und Sachspenden – unter anderem stammt das Futtermaterial aus recycelten Abfällen der Autoproduktion von General Motors. Doch bald sollen nach einem „Buy one, give one“-Modell hippe Großstädter ihre Wintermäntel kaufen und damit je einen Obdachlosenmantel mitfinanzieren.«
Veronica Scott, die Gründerin von „Empowerment Plan“, wird mit den Worten zitiert: „Woanders gründen Uniabsolventen Tech-Startups – wir in Detroit gründen Nonprofits und soziale Unternehmen.

Bemerkenswert ist auch die von der Knight Foundation geförderte Website „Urban Innovation Exchange„.  Hier werden die Sozialunternehmer der Stadt vorgestellt. »Etwa die Detroit Bus Company, die erste private Buslinie der Stadt, die touristisch interessante Ziele rund um Downtown abfährt. Die Touristen finanzieren mit ihrem 5-Dollar-Ticket den kostenlosen Transport für Arme mit. Oder das Restaurant Colors, das ehemalige Sträflinge zu Unternehmern ausbildet und alle Mitarbeiter vom Tellerwäscher bis zum Chefkoch genossenschaftlich beteiligt. Das Gemüse stammt von den urbanen Gärtnern der Stadt, die auf dem gemeinnützigen Eastern Market ihre auf Brachen angebauten Salatköpfe verkaufen.« Roloff schreibt dazu: »Die Stadt quillt über vor kreativen Machern, die ihre Community stärken wollen.«

Faszinierend ist auch die Urban-Gardening-Bewegung in Detroit (eine Bewegung, die neuerdings auch bei uns identifiziert wird, zumindest in einer Buchpublikation: www.urban-gardening.eu): »Überall in Detroit haben Privatpersonen, Kirchen, Schulen und Organisationen wie die Blight Busters Brachland in kleine Gemüsebeete und Gemeinschaftsgärten verwandelt. Mit geschätzten 1500 Anbauflächen und 185 Organisationen in diesem Bereich ist die Stadt nationaler Vorreiter … Schon jetzt schließen die Gärten eine wichtige Versorgungslücke in der Stadt. Weil zahlungskräftige Kunden fehlten, hatte 2006 die letzte große Supermarktkette die Stadt verlassen. 500.000 Menschen gelten seitdem als Bewohner einer sogenannten Food Desert, haben kaum Zugang zu frischem Obst und Gemüse und sind deswegen auf das Fertignahrungsangebot in den Liquor Stores angewiesen. In diese Lücke stoßen jetzt die rund 50 Marktgärten, die ihr Gemüse auf Detroits Frischemärkten unter dem Label „Grown in Detroit“ verkaufen. Insgesamt 170 Tonnen Lebensmittel produzieren sie im Jahr – mit einem Wert von einer halben Million Dollar.«

Faszinierend ist diese Entwicklung auch deshalb, weil das nichts Neues ist, sondern hier werden Bewältigungsmuster von Krise aktiviert, die wir beispielsweise in den 1920er und 1930er Jahren in Teilen Deutschlands in einer sehr ausgeprägten Form schon mal gehabt haben.

Nun wird der eine oder die andere sagen – Detroit ist aber weit weg und die Kultur und Mentalität der Amerikaner ist nun wirklich eine ganz andere als bei uns. Also werfen wir einen Blick auf die „Sozialunternehmer“ in Deutschland, was Jens Tönnesmann in der Online-Ausgabe WirtschaftsWoche unter dem etwas reißerischen Titel „Womit soziale Gründer Geld verdienen“ gemacht hat: »Klimawandel, Pflegenotstand, ungleiche Bildungschancen: wie Jungunternehmer zur Lösung drängender gesellschaftlicher Probleme beitragen und damit Profit machen.« In diesem Artikel werden zahlreiche Beispiele vorgestellt von Menschen und Projekten, die als „Social Entrepreneurs“ bezeichnet werden – durchaus in einem bestimmten Maße angesichts des doch noch relativ geringen Umfangs dieses Bereichs innerhalb der Wirtschaft ein „Hype“-Thema in Wissenschaft und Teilen der Medien, die darüber berichten. „Es ist zwar eine kleine Szene, aber eine wachsende“, wird Steven Ney, Professor für Entrepreneurship an der Bremer Jacobs University, in dem Artikel zitiert.
„Wir wollen von unserem Unternehmen natürlich leben können, aber vor allem wollen wir etwas Sinnvolles tun“, mit diesen bezeichnenden Worten wird am Ende des Artikels Clemens Meyer-Holz, Mitgründer der Pflegeschule.de in Oldenburg zitiert. Aktuell verhandeln sie mit Krankenkassen darüber, die ihren Versicherten für ein paar Cent Zugang zu der Plattform verschaffen wollen.

Mit den „Social Entrepreneurs“ beschäftigen sich seit einigen Jahren zunehmend auch Wissenschaftler. Die Stiftung Mercator hat hierzu ein größeres Verbundprojekt gefördert („Innovatives Soziales Handeln – Social Entrepreneurship„), dessen Arbeitsergebnisse im vergangenen Jahr der Öffentlichkeit vorgestellt worden sind und die im Juli dieses Jahres als Buch veröffentlicht werden sollen. Mit Blick auf die etablierten Anbieter sozialer Leistungen haben sich einige interessante Befunde ergeben:
»Sozialunternehmer sind dann besonders erfolgreich, wenn sie mit den etablierten wohlfahrtsstaatlichen Akteuren zusammenarbeiten. 58 Prozent der innovativen Projekte werden in Kooperation zwischen neuen und traditionellen Akteuren entwickelt. Eine weitere wichtige Quelle für innovative Projekte (61 Prozent) sind Mitarbeiter etablierter Einrichtungen, die ihre innovativen Ideen innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen umsetzen – sogenannte Social Intrapreneure,« kann  man der Pressemitteilung zu der Verbundstudie entnehmen.
Weitere Hinweise gibt es in der folgenden Publikation:

Mercator Forscherverbund„Innovatives Soziales Handeln – Social Entrepreneurship“: Sozialunternehmer – Chancen für soziale Innovationen in Deutschland. Möglichkeiten der Förderung, Essen: Stiftung Mercator, September 2012 >> PDF

Abschließend betrachtet: Wir haben es hier noch mit einem Handlungsfeld zu tun, das erst am Anfang seiner Ausdifferenzierung zu stehen scheint – und man sollte skeptisch mitlaufend beachten, dass die Bedingungen für innovative Sozialunternehmen in Deutschland eher restriktiv bis verunmöglichend sind, aber nicht nur aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung der Förderlandschaft bei uns, sondern auch aufgrund der entsprechenden Versäulung auch innerhalb der Wohlfahrtsverbände. Da sind noch einige dicke Bretter zu bohren. Dass das aber ein enormes Potenzial hat, kann man an den Ausführungen zu einem „inklusiven Design“ für Menschen mit Behinderungen und dem Beispiel „manomana“, einem Sozialunternehmen in Augsburg, nachvollziehen, die man auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ nachlesen kann.

Eine sorgerechtliche Inschraubstocknahme der „Machtmütter“? Oder doch nur ein Anerkenntnis der Realitäten?

Gesellschaftliche Veränderungen und der Wandel der Familienformen müssen sich immer auch in der Gesetzgebung niederschlagen – meistens ist diese nachlaufend, oftmals zähneknirschend die neuen Realitäten Stück für Stück einverleibend. Hin und wieder – je nach Moment und rechtspolitischer Gestaltungsbereitschaft – läuft die Gesetzgebung auch gesellschaftlichen Veränderungen vor, versucht gar diese in eine bestimmte Fahrbahn zu bringen. Immer aber ist Gesetzgebung konfliktär hinsichtlich der damit verbundenen Folgen, sie kann es gar nicht anders sein.

Nehmen wir als Beispiel das Familienrecht. Die Sachen, die hier geregelt werden müssen, sind bestimmt durch hoch emotionalisierte Konfliktfälle, denn wenn es läuft, ist die familienrechtliche Ausgestaltung zumeist uninteressant. Aber im Fall der Trennung, der Scheidung wird es in aller Regel heftig – ganz besonders natürlich, wenn Kinder betroffen sind. „Das Ende der Machtmütter„, so provozierend haben Heide Oestreich und Simone Schmollack ihren Beitrag überschrieben, der sich mit der Neuregelung des Sorgerechts beschäftigt.

»Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für ihr Kind. Das klingt fortschrittlich. Aber ist es das auch? Wie ein Gesetz ganze Familienstrukturen verändern könnte.« Sie illustrieren die vielen konflikthaften Konstellationen am Beispiel von Lena und Markus, die sich häufig in Berliner Gerichtssälen treffen: Sie sind nicht verheiratet und seit drei Jahren getrennt. Und sie haben zwei gemeinsame Kinder – und das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. »Sowenig sie sich auch verstehen, müssen sie immer zusammen entscheiden, wenn es um den neun Jahre alten Sohn und die sechs Jahre alte Tochter geht. So schreibt es das Gesetz vor.« Und so, wie sich die beiden streiten, könnten sich bald viele andere auch bekriegen. Denn die gemeinsame Sorge für getrennte Paare soll in Zukunft der Normalfall sein. So hat es die Regierung beschlossen und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht, das nunmehr das Licht der Wirklichkeit erblickt hat.

»Mütter haben nun kein Vetorecht mehr, wenn ihre Exfreunde bei den Entscheidungen zum Sorgerecht mitreden wollen. Bisher konnten die Mütter Partnern, mit denen sie nicht verheiratet sind, das Sorgerecht verweigern.«

Ursprünglich war das mal ein Fortschritt gewesen. Denn früher war es so, dass für uneheliche Kinder ein Vormund eingesetzt und die Mutter entsprechend entmündigt wurde. Automatisch. Das wurde mit der Einführung der Alleinsorge erst 1970 geändert zugunsten der Mütter – und getrennt lebende ledige Väter konnten das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter einverstanden war. Damit erhoffte man sich einen Anreiz, dass der Kindsvater die Mutter heiratet. Doch mit dem nun neuen, die gemeinsame Sorge als Normalfall normierenden Recht ist es damit vorbei. Die beiden Autorinnen schreiben bilanzierend: »Wenn man so will, ist damit das kurze Matriarchat im Familienrecht zu Ende gegangen.«

Die Neuregelung kommt progressiv daher – wie damals die gesetzlichen Veränderungen, die zur Alleinsorge der Mutter führten. Nicht mehr „Das Kind gehört zur Mutter“ ist das rechtspolitische Leitbild, sondern das Kind hat Anspruch auf beide Eltern. Damit reagiert das Recht auch auf die gesellschaftliche Entwicklung, dass immer mehr Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen wollen. Das Ernährungsmonopol des Vaters und das Erziehungsmonopol der Mutter werden als Ideale einer vergangenen Zeit nunmehr entsorgt, zumindestens im Sorgerecht.

Und schon geht es los mit den vielen Fragezeichen, die sich hier auftun: »Kindern, die glücklich mit einem neuen sozialen Vater, in einer großen Wohngemeinschaft oder mit zwei Müttern aufwachsen, bekommt im Zweifel nun plötzlich auch noch einen Vater – den biologischen. Kann das gut gehen? Ist die biologische Abstammung wichtiger als die soziale Vaterschaft?«, fragen Oestreich und Schmollack.  Was soll man sagen?

Bleiben wir dann lieber bei der Abbildung gesellschaftlicher Strukturen nicht nur im Recht, sondern auch auf der Bühne der Verbände: »Es gibt zwei Lobbyverbände, die um die Zukunft des Sorgerechts ringen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, kurz VaMV, vertritt eher die Mütter, der Väteraufbruch für Kinder, der VafK, eher die Väter. Ein bisschen geht es zwischen beiden Verbänden zu wie zwischen Lena und Markus.«

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter ist gegen die gesetzliche Neuregelung und auch gegen das damit verbundene „vereinfachte Verfahren“, nach dem Richter auch ohne Anhörung entscheiden können über eine gemeinsame Sorge, die z.B. ein Kindsvater beantragt. Ein Gericht sollte genau prüfen, was dieses gemeinsame Sorgerecht für das Kind bedeuten könnte.  Also »eine sorgfältige Ermittlung mit Anhörung der Mutter, des Vaters, Verwandter und Bekannter, und selbstverständlich auch des Kindes selbst, falls das Kind alt genug ist. Aber all das sieht das Gesetz nicht vor.«

Wie konnte es dazu kommen? Väter waren es, die den Stein ins Rollen gebracht haben, in dem sie bis zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof klagten – und gewonnen haben. »Was die Gerichte aber nicht vorschrieben, ist das „vereinfachte Verfahren“. Das hat das Justizministerium in den Gesetzentwurf geschrieben. Eine Erleichterung für die Väter, ein Teilsieg also der Väterlobby.«
Zurück zu den beiden Sprösslingen von Lena und Markus: »Die Kinder gehen jetzt zu einer Therapeutin.«

Interessant in diesem Kontext ein Interview mit der 80-jährigen Familienrechtlerin Lore Maria Peschel-Gutzeit. Sie wendet sich vor allem gegen das angesprochene „vereinfachte Verfahren“. Dazu sagt sie: »Ein Richter entscheidet künftig in einem vereinfachten Verfahren, ohne die Eltern und das Jugendamt gehört zu haben. Das geht nicht – gerade in einer Konfliktsituation. Es kann gut sein, dass das Gesetz deswegen vor dem Verfassungsgericht nicht hält. Meine Prognose ist: Wir werden das vereinfachte Verfahren nicht behalten.« Der Biologie werde ein absoluter Stellenwert zugewiesen, aber man kann sich die vielen Probleme vorstellen, beispielsweise Fälle kurzer Affären.
Der Väteraufbruch schlägt vor, die Konflikte der biologischen Eltern durch einen Kooperationsmanager zu lösen. Das ist eine dritte Person, die auch das Sorgerecht hat, so dass Mehrheitsentscheidungen möglich sind. Auch dazu hat Perschel-Gutzeit eine Meinung: »Ich halte das schlicht für unzulässig. Die elterliche Sorge ist ein Grundrecht der Eltern. Niemand kann es einem Dritten verleihen. Und stellen Sie sich vor, wie beide Seiten versuchen werden, diese Person zu beeinflussen. Wer wählt sie aus? Das halte ich für absurd.«

Ein Stück weit muss das Recht kapitulieren vor den heterogenen Realitäten der Familienwelt.

Eine „unversicherbare Klasse“ durch den medizinisch-technischen Fortschritt? Und eine Scheu vor schweren Psycho-Fällen? Sicher ist: Es wird mehr Diagnosen geben

Die medizinische Technik, Krankheitsrisiken vorherzusagen, macht starke Fortschritte. Es droht eine „unversicherbare Klasse“, so die These von Urban Wiesing in einem Gastbeitrag für die „taz“. Wiesing ist Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Uni Tübingen. Er ist Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer. Er geht zurecht von einem Grundtatbestand der Versicherungsökonomie aus: Versicherungen versichern Risiken, aber keine Gewissheiten. »Ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr gegen Feuer versichern. Und ein Haus, von dem man weiß, dass es in zehn Jahren brennen wird, lässt sich nur zu hohen Prämien gegen Feuer versichern. Der Wert des Hauses muss durch die Prämien in zehn Jahren angespart sein – zuzüglich Kosten und Gewinn für die Versicherung.«

Wenn man das jetzt überträgt auf den Bereich der privaten Krankenversicherung, dann wird das Problem erkennbar: Wenn die private Versicherung weiß, dass in zehn Jahren der Versicherte an dieser oder jener Krankheit erkranken oder gar versterben wird, dann muss sie sich genau so verhalten wir im Fall des Hauses. Mit Blick auf die zunehmende Zahl an Untersuchungen, mit denen zukünftige Krankheiten diagnostiziert werden können (=> prädiktive Medizin), droht eine „uninsurable social underclass“. Werden die Betroffenen auf die GKV verwiesen, dann hätte der fehlende Kontrahierungszwang der PKV dieser wieder einmal zur „Rosinenpickerei“ verholfen. Aus dem Dilemma resultiert für Wiesing ein weiterer Argumentationsbaustein für die Einführung einer „Bürgerversicherung“: »Je mehr Risiken durch prädiktive Diagnostik zur Gewissheit werden, umso schwieriger wird es, betroffene Menschen privat gegen Krankheit zu versichern. Für dieses Problem gibt es eine einfache und umfassende Lösung: die Bürgerversicherung. Sie unterlässt, wozu private Versicherer gezwungen sind, nämlich die individuelle Risikokalkulation. Sie muss jeden Bürger aufnehmen, und dann ist es egal, ob der Bürger weiß, dass er in Zukunft an einer schweren Erkrankung leiden wird oder nicht. Und jeder Bürger kann die Vorteile der prädiktiven Diagnostik nutzen, ohne befürchten zu müssen, nicht mehr versicherbar zu sein.« 

mehr