Die selbsternannte „Bildungsrepublik“ kreißte und gebar eine föderalisierte Maus. Das „Bildungspaket“ ist vor allem eine haushälterische Flickschusterei in Zeiten des Patchwork-Regierens

Ganz offensichtlich leben wir in einem Land der „Pakete“. Erst vor kurzem wurde mit einer erheblichen Kraftanstrengung das höchst umstrittene „Rentenpaket“ durch den Bundestag geboxt. Und schon steht die nächste Lieferung vor der Tür: Nach monatelangem Geburtswehen konnte heute seitens der großen Koalition zusammen mit den Bundesländern der interessierten Öffentlichkeit eine Einigung hinsichtlich der Verteilung von sechs Milliarden Euro, die laut Koalitionsvertrag zusätzlich für die Bildung ausgegeben werden sollen, verkündet werden. Das „Bildungspaket“ ist nun also endlich geschnürt und kann ausgeliefert werden. Das hört sich doch gut an. Mehr Mittel für Bildung – wer kann und will etwas dagegen haben? Aber wie so oft im Leben wendet man sich bei genauerem hinschauen mit erneuter Enttäuschung von dem ab, was sich hinter der Verpackung verbirgt. Was als großer „Durchbruch“, gar als „Meilenstein“ für die notleidende Bildung bezeichnet wird, ist bei genauerer Betrachtung – abgesehen von partiellen Verbesserungen – im Kern nichts anderes als eine haushälterische Flickschusterei. Eine Gruppe wird sich nach dieser Einigung zwischen Bund und Ländern ganz sicher freuen und eine Flasche aufmachen: die Länderfinanzminister. Das sei ihnen gegönnt, aber aus bildungspolitischer Sicht dürfte man schon deutlich mehr erwarten.

Aber schauen wir uns zuerst einmal an, auf was man sich da nun verständigt hat. Ausgangspunkt des monatelangen Ringens um die Verteilung der in Aussicht gestellten Gelder ist eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und den Unionsparteien. Dort findet man – immerhin als ein Punkt der „prioritäten Maßnahmen“ – folgende Festlegung:

»Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt« (Koalitionsvertrag, S. 63)

Sechs Monate hat man nun darüber gestritten, wie dieses Geld verteilt werden kann. Erst vor wenigen Tagen haben sich die Jugend- und Familienminister auf ihrer Jahreskonferenz in Mainz zu Wort gemeldet hinsichtlich der Verteilung auf Kinderbetreuung, Schule und Hochschule: „Wir erwarten, dass diese Summe zu gleichen Teilen auf diese Bereiche aufgeteilt wird“, so wurde die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne) in dem Artikel Familienminister wollen zwei Milliarden vom Bund zitiert. Und weiter: »Das Geld soll definitiv für Kitas verwendet werden und nicht einfach in die Länderhaushalte fließen – das wiederum wollen die Finanzminister.« Da sind wir schon mittendrin in der föderalen Gemengelage, die zu dem geführt hat, was wir nun als Kompromiss der einzelnen Interessen bewundern dürfen/müssen.

Das Bundesfinanzministerium hat dazu ein schmuckloses, fast schon als lieblos zu charakterisierendes Schriftstück im Umfang von zwei Seiten veröffentlicht unter der Überschrift „Prioritäre Maßnahmen – Vorschlag für die Verteilung der finanziellen Mittel„. Darin findet man die folgenden Verteilungskomponenten:

1. Für die Kinderbetreuung ist folgende Regelung vorgesehen:
»Die Verteilung der finanziellen Mittel für die Krippen und Kitas erfolgt wie bisher für die Länder über das Sondervermögen Kinderbetreuung. Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Mio. Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu 1 Mrd. Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro erhöhen.«

2. Für den Bereich der Hochschulen und der Forschung:
»Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschulpakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter. Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft allein. Bund und Länder haben ein gemeinsames Interesse daran, bei Neuinvestitionen auch bestehende regionale strukturelle Ungleichgewichte in der deutschen Forschungslandschaft zu verringern.«

3. Und dann – das Bafög, das es seit 1971 gibt. Der Bund trug bisher 65 Prozent der Kosten für die Ausbildungsförderung, die Länder 35 Prozent):
»Der Bund übernimmt die Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) vollständig und auf Dauer ab 1. Januar 2015. Die Entlastungswirkung der Länder beträgt 1,17 Mrd. Euro (brutto) pro Jahr … Die Länder werden die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Die Koalition strebt in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bafög zum Wintersemester 2016/17 an.«

Es überrascht nicht, dass die Artikel in den Online-Ausgaben der Medien Überschriften transportieren, die wie eine mehr als verkürzte Zusammenfassung des „Bildungspakets“ daherkommen: Bund übernimmt das Bafög, findet man in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau, Bund entlastet Länder beim Bafög , so Spiegel Online oder Mehr Bafög ab 2016 heißt es bei der FAZ. Und aus dem Beitrag der FAZ sei dieser aufschlussreiche Passus zitiert:

»Schon haben die ersten Ministerpräsidenten ihre Freude über die Entlastung des Haushalts geäußert, die durch die vollständige Übernahme des Bafög durch den Bund ermöglicht wird. Bayern rechnet mit einer Minderausgaben von 170 Millionen Euro, Sachsen mit 85 Millionen, Bremen mit 13 Millionen. Ausbildungsstarke Länder und Stadtstaaten werden deutlich stärker entlastet als ein ausbildungsschwaches Land wie das Saarland mit einer einzigen Universität. Eine echte Zweckbindung im Sinne einer justiziablen Vereinbarung zur Verwendung der Gelder für Schule und Wissenschaft gibt es nicht.«

Genau das ist einer der zentralen problematischen Punkte. Der Bund entlastet die Bundesländer konkret in Milliardenhöhe, aber die Gegenleistung in dem Sinne, dass die dadurch ja frei werdenden Mittel der Bundesländer auch tatsächlich in Bildung reinvestiert werden, ist nichts weiter als eine politische Absichtserklärung. Damit haben sich letztendlich die Finanzminister der Länder durchgesetzt, die eine klare Zweckbindung der Mittel scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Und das sicherlich nicht, weil sie eine solche gar nicht brauchen, sondern nur darauf warten, die Mittelausstattung ihrer Schulen und Hochschulen deutlich nach oben zu hieven. In die gleiche Richtung geht die Kritik, die vom DGB-Bundesvorstand in einer Pressemitteilung geäußert wurde:

»Das Bildungspaket von Bund und Ländern entpuppt sich mehr und mehr als Mogelpackung. Hier werden nicht sechs Milliarden zusätzlich in Bildung und Wissenschaft investiert, sondern in erster Linie Kosten der Länder an den Bund verschoben. Sei es bei der vollständigen Übernahme des BAföG durch den Bund oder einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer für die Länder – der Bund verteilt Blankoschecks. Ob die Länder diese Entlastung wirklich für mehr Bildungsinvestitionen nutzen, steht in den Sternen. Außer vagen Absichtserklärungen gibt es hier keine verbindlichen und vor allem überprüfbaren Zusagen«, so wird die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Elke Hanning zitiert (vgl. Bildungspaket von Bund und Ländern entpuppt sich als Mogelpackung).

Vor diesem Hintergrund reagiert dann das System so, wie man es von dem System kennt – mit dem Vorschlag einer Komplexitätssteigerung der Komplexität, wenn man so will einer Komplexität zweiter Ordnung. In dem FAZ-Artikel finden wir auch dazu einen bezeichnenden Hinweis:

»Der Hauptberichterstatter für Bildung und Forschung im Haushaltsausschuss des Bundestags Swen Schulz (SPD) sagte dieser Zeitung, er wolle ein Monitoring-System aufbauen, um öffentlich zu machen, wofür die Länder die durch die Bafög-Entlastung frei werdenden Mittel im einzelnen verwendeten. Natürlich gebe es keine Rechtsverpflichtung, sie in Schule, Hochschule und Wissenschaft zu stecken, so Schulz, wohl aber eine politische Vereinbarung. Sollte ein Land die Mittel zweckentfremden, müsse das öffentlich werden.«

Na ganz toll – wir bauen also ein „Monitoring-System“ auf, um die korrekte Mittelverwendung – oder eben auch nicht – auf Seiten der Länder nachzuvollziehen. Erstens kann man dazu nur sagen, viel Spaß bei dem Versuch, die kreative Haushaltsführung in den Bundesländern in irgendeiner Art und Weise auf die Frage hin zu durchdringen, ob tatsächlich die Mittel, die frei geworden sind, zweckentsprechend verwendet werden. Und zweitens ist es keineswegs zynisch anzumerken, dass sich die Länderfinanzminister sicherlich vor Angst in die Hosen machen werden, wenn der Bund ihnen irgendwann einmal nachweisen sollte, dass die Bildungsmillionen tatsächlich für andere, sicherlich ebenfalls sehr dringlicher Ausgaben verwendet worden sind. Das ist doch alles der durchsichtige Versuch, das schlechte Gewissen mit einem Pflaster der Marke „Wir tun was, egal was aber auf alle Fälle was“ zuzukleben.

Besonders traurig, man kann allerdings auch sagen richtig perfide vor dem Hintergrund der Bedeutung wie auch der realen Probleme in diesem Bereich, ist die gefundene Lösung für die Kindertagesbetreuung. Es wurde bereits mit Bezug auf das Zitat der rheinland-pfälzischen Familienministerin Irene Alt (Grüne) darauf hingewiesen, dass auf der Fachebene nicht nur statt einer Milliarde Euro zwei Milliarden Euro gefordert wurden, was angesichts des bildungspolitischen Stellenwerts der frühkindlichen Bildung und Betreuung übrigens auch mehr als gerechtfertigt wäre, wenn man nur fünf Minuten darüber nachdenken würde, in welchem Bereich des Bildungssystems Investitionen hinsichtlich ihrer Effektivität wie auch mit Blick auf die daraus realisierbare gesamtgesellschaftliche Rendite besonders sinnvoll wären. Nun bekommt dieser Bereich des Bildungssystems keine zwei, sondern (angeblich) nur eine Milliarde Euro – allerdings noch nicht einmal die, wenn man das, was derzeit vorliegt als Ergebnis, rechnerisch nachzuvollziehen versucht.

Man kann es drehen und wenden wie man will, aber bei dem Versuch, die Formulierung in dem Papier aus dem Bundesfinanzministerium nachzuvollziehen, stehen am Ende immer 450 Millionen Euro, die einen schlichtweg fehlen. Denn dort heißt es ja: »Das Sondervermögen Kinderbetreuung weist derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Mio. Euro auf. Der Bund wird dieses Sondervermögen auf bis zu 1 Mrd. Euro aufstocken und in 2017/2018 den Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. Euro erhöhen.« Also anders ausgedrückt: Derzeit gibt es bereits 450 Millionen Euro in dem besagten Sondervermögen Kinderbetreuung. Diese 450 Millionen Euro werden aufgestockt auf eine Milliarde €, das macht nach Adam Riese einen Betrag in Höhe von 550 Millionen Euro. Und im letzten Jahr der laufenden Legislaturperiode sollen dann noch mal 100 Mio. Euro dazu kommen – allerdings, das sei hier besonders hervorgehoben, auf dem Weg einer Veränderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Bundesländer, was bedeutet, dass dieses Geld in den allgemeinen Haushalt der Bundesländer fließt, sich hier mithin das gleiche Problem stellt wie oben beschrieben für den Bereich der Entlastung der Länder durch die Bafög-Übernahme seitens des Bundes. Das bedeutet auf der anderen Seite eben auch, dass keinesfalls sichergestellt ist, dass diese Beträge nun genau in der Kindertagesbetreuung ankommen werden. Fazit: Derzeit können wir sicher nur von 550 Millionen Euro ausgehen, die in den Bereich der Kindertagesbetreuung fließen werden.

Wenn man versucht, versöhnlich zu enden, könnte man doch wenigstens darauf hinweisen, dass es für die Studierenden dergestalt eine Verbesserung geben wird, dass das Bafög erhöht werden soll. Auch hier allerdings empfiehlt sich das Studium des Kleingedruckten: »Die Koalition strebt in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bafög zum Wintersemester 2016/17 an.« In einfacher Sprache heißt das, dass das erst einmal nur ein Versprechen ist und zweitens, wenn es denn kommt, erst zum Herbst des Jahres 2016. Insofern sei hier die Bewertung des DGB-Bundesvorstands zitiert: »Die längst überfällige Reform des BAföG und die notwendige Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge soll nun erst Ende 2016 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt haben die Studierenden sechs Nullrunden hinter sich. Mehr als ein halbes Jahrzehnt wurde dann das BAföG nicht den Lebenshaltungskosten angepasst.«

Wie
bereits im Titel auf den Punkt gebracht: Parturient montes, nascetur ridiculus
mus.

Die Notwendigkeit der Beherrschung „höherer Mathematik“ im Allgemeinen und bei der „Mütterrente“ im Besonderen

Nur weil am vergangenen Freitag das „Rentenpaket“ verabschiedet worden ist, sollte man nicht glauben, dass die Diskussionen darüber nun erledigt sind. Vielleicht wird das „hysterische Gejaule“ verstummen, von dem die Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD) mit Blick auf die Nörgler und sonstigen Kritiker verächtlich gesprochen hat. Nicht aber der nüchterne Blick und die daraus abgeleiteten Anfragen an das, was die Regierenden der Bevölkerung und dem Rentensystem ins Nest gelegt hat. Nehmen wir als ein Beispiel die so genannte „Mütterrente“, korrekt formuliert die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten. Bekanntlich wollte man auch hier eine „Gerechtigkeitsverbesserungsoperation“ vornehmen, denn die bisherige Rechtslage hat unterschieden zwischen Kindern, die vor und solche, die nach 1992 das Licht dieser Sozialstaatswelt erblickt haben. Für die einen, die vor dem Stichtag geboren wurden, gab es nur einen Rentenpunkt, für die jüngeren Racker immerhin drei. Nun hat man diese „Gerechtigkeitslücke“ zwar nicht geschlossen, aber immerhin halbiert, denn in Zukunft soll es für die älteren Exemplare zwei, wenn auch nicht drei Punkte geben.

In den westlichen Bundesländern ist ein solcher Punkt vom Juli 2014 an 28,61 Euro wert, im Osten sind es 26,39 Euro. Also bekommt eine – im Regelfall ist es die – Mutter für ein Vor 1992-Westkind 57,22 Euro monatlich bei der Rente cash auf die Hand, für ein entsprechendes Ost-Pendant wären das dann 52,78 Euro. Es soll hier nun nicht darum gehen, dass das Ostkind (immer noch) weniger wert ist als das Westkind, das liegt in der Systematik der unterschiedlichen Rentenwerte begründet. Es soll hier um das berühmte „Kleingedruckte“ gehen, mit dem wir alle schon sicher unsere Erfahrungen im Leben gemacht haben. Stefan Sauer hat das in seinem Artikel Die Mütterrente und das Kleingedruckte aufgearbeitet.

Also, wenn wir mal von der Nur-Halbierung der „Gerechtigkeitslücke“ großzügig absehen, dann ist die Sachlage also klar: Es gibt mehr Geld für die Mütter, die einen Teil ihres Lebens mit der Pflege, Betreuung, Bespaßung und Bildung der kleinen (potenziellen) zukünftigen Beitragszahler verbracht haben. Also eigentlich. Und schon ist wieder da, das „aber“. Denn das „mehr Geld“ »gilt allerdings nur für Frauen, die während der Erziehungszeiten kein oder ein nur geringes sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielten. Mütter, die bald nach der Geburt ihrer Kinder wieder in den Beruf einstiegen und gut verdienten, profitieren von der Mütterrente hingegen weniger – und im Extremfall gar nicht. Dies betrifft vornehmlich ostdeutsche Frauen.«

Ups – wie das?

Jetzt braucht der geneigte Leser profunde Kenntnisse der Schulmathematik, um den erläuternden Ausführungen folgen zu können. Hilfsweise ganz langsam lesen und sich Notizen machen:

»Vereinfacht gesagt werden der Rentenpunktwert, der in einem Jahr durch Berufstätigkeit erworben wurde, mit dem Rentenpunkt der Mütterrente verrechnet, wenn bestimmte Obergrenzen überschritten sind. Ein Beispiel: Im Jahr 1975 konnten westdeutsche Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag in den Rentenkassen zahlten, maximal 1,54 Rentenpunkte erwerben. Die Mutter eines 1974 geborenen Kindes, die 1975 aufgrund ihres Arbeitseinkommens 1,2 Rentenpunkte angesammelt hat, erhält für das Erziehungsjahr 1975 daher nicht einen vollen Rentenpunkt, sondern nur 0,34 Punkte – im Westen also nicht 28,61 Euro, sondern 9,28 Euro.«

Also 9,28 Euro sind weniger wert als 28,61 Euro. Das versteht jeder. Und jetzt wieder diese Ostrentner mit ihren ständigen Abweichungen, denn Mitte der 1970er Jahre herrschte der real existierende Sozialismus in der damals noch existierenden DDR und damit auch keine D-, sondern die Ostmark. Man muss als umrechnen:

»Hierfür gibt es die „Umrechnungswerte“, mit denen das DDR-Einkommen mal genommen wird, um auf vergleichbare Westentgelte zu kommen. Der Umrechnungswert für 1975 liegt bei 2,62. Bei einer Frau mit dem damals in der DDR für die Rentenberechnung gängigen Monatseinkommen von 600 Mark werden also 1.576,30 DM als beitragspflichtiges Einkommen berücksichtigt (600 mal 2,62). Das Durchschnittseinkommen im Westen lag damals bei 1.817 Mark, wofür es einen Rentenpunkt gab. Für 1.576,30 werden der Frau also 0,87 Rentenpunkte gut geschrieben. Für ihr Kind erhält sie nun eigentlich einen weiteren Punkt. Da die erreichbare Obergrenze 1975 im Westen aber bei 1,54 Punkten lag, werden der Mutter nur 0,67 Punkte für die Mütterrente gut geschrieben (1,54 minus 0,87). Sie erhält nicht 26,39 pro Monat zusätzlich, sondern nur 17,68 Euro.«

Und dann wird noch ein „Sahnehäubchen“ oben drauf gesetzt: »Als wäre all das nicht kompliziert genug, wird diese Rechnerei nur bei Frauen vorgenommen, die nach dem 30. Juni diesen Jahres in Rente gehen. Für alle „Bestandsrentnerinnen“ wird pauschal pro Kind ein Rentenpunkt aufgeschlagen. Sie erhalten also den vollen Punktwert.« Alles klar?

Ja klar – aber 17,68 Euro sind nun mal mehr als 9,28 Euro für unser beispielhaftes Westkind. Die westdeutschen Mütter werden also scheinbar „benachteiligt“ gegenüber den werktätigen Ex-DDR-Mädels, könnte jetzt auch eine Conclusio aus der dargestellten Rumrechnerei sein. Die natürlich nicht wirklich stimmt, denn der aufmerksame Mitrechnet wird natürlich in Erinnerung haben, dass die Westwerktätige über dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen verdient hat, während es bei der Ostwerktätigen genau das damalige durchschnittliche Arbeitseinkommen war. Deshalb bekommt die mehr, weil die weniger verdient hat und insofern werden die also eigentlich gleich behandelt. Alles klar?

Was den Fall so „interessant“ macht hinsichtlich seines „logischen Gehalts“: Der „normale“ Bürger wird bislang davon ausgehen, ein Rentenpunkt mehr für ein Vor 1992-Kind ist ein Punkt mehr. Nichts da. Wir haben gesehen, dass der Rentenpunkt im Falle der frühzeitigen Erwerbstätigkeit eindampft auf ein anteiliges Rententeilpünktchen. Das ist – um das hier nur anzumerken – per se nicht unlogisch, denn den vollen Punkt soll es ja als Kompensation für die Nicht-Erwerbsarbeit und der daraus abgeleiteten Beitragszahlungen und korrespondierend Rentenansprüche später gewährt werden. So sind wir konfrontiert mit der Tatsache, dass viele Betroffene offensichtlich (noch) nicht wissen, dass es weniger als einen Punkt in „Nach-dem-30.Juni-Rentenfällen“, geben wird – und die Aufklärung des Durchschnittsbürgers wird didaktisch angesichts der zu berücksichtigenden Parameter auch eine echte Herausforderung werden.

An dieser Stelle mal ein großes Dankeschön an die Bundesrentenministerin Andrea Nahles: Wie viele unlösbare Klausuraufgaben kann der Hochschullehrer für Sozialpolitik aus diesen neuen Regelungswelten konstruieren? Damit schaffen wir jede Durchfallquote, die gewünscht wird, um die Zahl der Studierenden zu reduzieren 😉

Eine „Höchstquote“ für Studienabbrecher? Über abbrechende Weiterstudierende, Schein-Studierende mit Semesterticket und am System Gescheiterte. Und einige kritische Anfragen an unser Bildungssystem

Da ist wieder so ein Vorhaben, das einen leider bestärken kann in dem Empfinden, dass in unserem Bildungssystem einiges richtig schief läuft: Unis lehnen Höchstquote für Studienabbrecher ab. Also bekanntlich gibt es ja ganz viele Quoten, für Frauen in Aufsichtsräten, für Syrien-Flüchtlinge usw. – aber eine „Höchstquote“ für Studienabbrecher? Schauen wir einmal genauer hin, um was es hier geht: Die rot-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Gestalt der Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) plant eine Pflicht zur Absenkung der Studienabbrecher-Quoten an den Hochschulen in NRW.

Was sagt die Wissenschaftsministerin dazu?

»Rot-Grün will im „Hochschulzukunftsgesetzes“ festschreiben, dass die Hochschulen künftig Abbrecherquoten bilanzieren, hinterfragen und absenken sollen. „Es ist eine Verschleuderung von Talenten, wenn jeder zweite sein Ingenieurstudium abbricht“, sagte Schulze. Sie erwarte, dass bei besserer Unterstützung mehr Studenten den Abschluss schafften.« Das hört sich doch erst einmal nicht unplausibel an, wer kann denn etwas gegen mehr Unterstützung haben? Wenn man dadurch die Abbrecher-Zahl verringern kann, ist das doch eine gute Sache.

Ja, genau. Wenn.

Scheinbar passt dazu die heutige Meldung auf Spiegel Online: »Den Masterabschluss schaffen die meisten, doch im Bachelor sieht es teils finster aus: Jeder Vierte verlässt hier vorzeitig die Hochschule, in Mathematik scheitert sogar jeder Zweite«. Aber man muss genauer lesen, denn dann findet man diesen wichtigen Hinweis:
»Die Studie basiert nur auf statistischen Berechnungen: Die Forscher haben den Absolventenjahrgang mit relevanten Studienanfängerjahrgängen ins Verhältnis gesetzt. Fach- und Hochschulwechsler gehen nicht in die Quote ein. Die Ursachenforschung laufe, die aktuelle Veröffentlichung sei aber „rein deskriptiv“.«

Die Studie ”Die Entwicklung der Studienabbruchquoten an den deutschen Hochschulen. Statistische Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs 2012″ des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) kann im Original als PDF-Datei abgerufen werden.

Anders gesagt: Wenn in einem Fach beispielsweise 50% der Studierenden, die angefangen haben, keinen Abschluss machen, dann kann das heißen, dass die alle das Studium abgebrochen haben und jetzt entweder unter der Brücke schlafen oder aber irgendwas anderes machen. Es kann aber auch so sein, dass von denen, die das Fach abgebrochen haben, viele in einem anderen Studienfach gelandet sind, wo sie ihr Studium mit Erfolg beendet haben. Oder es kann darunter Menschen geben, die sich nur eingeschrieben haben, weil man beispielsweise als Studierender ein höchst attraktives Semester-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr bekommt.
Wenn man das alles berücksichtigen würde, dann würden sich die Abbrecherquoten schon mal ganz anders darstellen.

Aber auch wenn wir davon ausgehen, dass die Studierenden das Studium abgebrochen haben, weil sie schlichtweg kognitiv gescheitert sind an den basalen Anforderungen des Studiums – wir reden hier beispielsweise von dem halbwegs sicheren Umgang mit Prozentrechnung (also nicht etwa Differential- oder Integralrechnung) im Studium der Wirtschafts- und anderer Sozialwissenschaften. Jeder neutrale Beobachter würde sicher zugestehen, dass das eine unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums in diesen Bereichen sein sollte. Oder die Fähigkeit, einen Brief oder einen Bericht in einem halbwegs fehlerfreien Deutsch zu verfassen. Wenn diese Studierenden dann an den zwangsläufigerweise immer selektierenden Hürden einer Klausur auch im dritten Anlauf scheitern und deshalb ausscheiden – ist das wirklich ein Problem? Ist es nicht eher eine Selbstverständlichkeit, dass man dann auch sagen können muss, das passt nicht?

Zum Problem könnte es dann werden, wenn die Strukturen, in denen sich die Studierenden bewegen müssen, keinerlei Hilfestellung anbieten, wenn die Dozenten einen miesen Unterricht machen, der zum Scheitern maßgeblich beiträgt. Dann könnte man sagen, dass es hier ein Stück weit um Systemversagen geht, das sich in scheinbar individuellen Versagen ausdrückt und eine Investition in widergelagerte Strukturen wäre sinnvoll und hilfreich. Aber auch die Hilfestellung hat ihre Grenzen, nicht alle können auch durch eine gute Förderung auf das notwendige Niveau gehoben werden, außer – ja, außer man senkt das Niveau ab. Und auf diese Gefahr verweist auch der Einwand des Rektors der Uni Duisburg-Essen, Ulrich Radtke: »Die Gefahr von „Fehlsteuerungen“ sei groß, wenn die Zahl der Abbrecher zum gesetzlichen Qualitätsmerkmal erhoben werde«. Klar, weil die Systeme dann auf diese Anforderung entsprechend reagieren werden (müssen), also wird man die Zahl der Abbrecher mit allen Mitteln zu verringern versuchen, auch wenn das mit einer erheblichen Absenkung des Niveaus verbunden wäre. Das kann dem einen oder der anderen möglicherweise helfen, einen Abschluss zu bekommen – auf dem Papier. Aber hilft es auch der Sache und am Ende auch den Betroffenen? „Besser der eine oder andere Ingenieur bricht ab als später die Brücke“, so wird der Rektor der Universität Duisburg-Essen zitiert.

Man betritt hier vermintes Gelände – aber nur, weil es irgendwie nicht konform ist, sollte man es sich trotzdem nicht so leicht machen wie viele andere, einfach den Gegenstand der Beobachtung zu umschiffen oder einfach auszublenden. Und gerade wenn man den Standpunkt vertritt, dass es wichtig ist, Strukturen und Prozesse des Förderns, des Begleitens und des Untersützens zu stärken und einzufordern, gerade dann hat man das Recht und die Pflicht, auch die andere Seite einzufordern. Beispielsweise Anstrengung, Mitarbeit und Engagement. Und auch die Akzeptanz, das manche Dinge nicht passen und auch nicht passend gemacht werden können.
In diese Richtung gehen nur scheinbar kulturpessimistisch daherkommenden Ausführungen zur Lage an der „Bildungsfront“, wie man sie beispielhaft finden kann in dem Kommentar von Jürgen Kaube über den man sicher streiten kann, der aber einige diskussionsbedürftige Wahrheiten enthält: Die Bildungsmisere hört nie auf.
Kaube denkt in Spiralen. Das geht so: »Eine Spirale ist das: Die Politik verspricht den Aufstieg für alle. Das finden alle gut, außer denen, die nicht dran glauben, und denen, die schon aufgestiegen sind, die wollen nur nicht absteigen. Aber das sind Minderheiten. Der Aufstieg für alle soll über Bildung erfolgen. Also sollen alle aufs Gymnasium und von dort ins Studium.«

Hierzu nur eine Zahl als Illustration: Anfang der 1980er Jahre haben vielleicht 25% eines Jahrgangs die allgemeine Hochschulreife erlangt. Im vergangenen Jahr waren das in Rheinland-Pfalz mehr als 52% aller Schulabgänger. Und durch das, was wir unter dem Stich- und Reizwort „Akademisierungswahn“ diskutieren, kommen die meisten auch an die Hochschulen oder in das, was sich also solche bezeichnet.

Aber weiter bei Kaube, der sich an dem Aufstiegsversprechen für alle abarbeitet:

»Wenn das nicht allen auf Anhieb gelingt, weil natürlich Integralrechnung, Iphigenie und Zitronensäurezyklus nach wie vor schwierig sind, stimmt etwas mit dem Gymnasium nicht. Denn dann ist es ja ein Aufstiegshindernis. Also muss man das Gymnasium abschaffen. Das geht schwer. Oder man muss es so ändern, dass man leichter drüber hinwegkommt. Das geht leicht. Man druckt einfach mehr Abiturzeugnisse und setzt die Namen ein. Anschließend muss man allerdings noch im Hochschulbau etwas machen. Denn hochschulreif ist dann ja bald nicht mehr ein Viertel, sondern die Hälfte eines Jahrganges. Doch das Doppelte soll der Aufstieg aller nun auch wieder nicht kosten.«

Durch die Hauptspirale »drängen sich nun fast alle in der Aufstiegszone, wobei das Gedränge noch zunimmt durch doppelte Jahrgänge (G8), gebührenfreies Studieren, Herunterreden der Berufsbildung und Heraufreden der Wissensgesellschaft. Wenn dieses Gedränge einen kritischen Wert erreicht, fangen die Hochschulen an, Studienhürden zu errichten.« Das kann man tatsächlich derzeit flächendeckend erleben an den deutschen Hochschulen. Knapp die Hälfte aller Bachelorstudiengänge hat schon einen Numerus clausus; die Hochschulrektoren haben gerade gedroht, es könnten noch mehr werden.

Und dann der entscheidende Passus, der zeigt, wie sich die Systeme (alle kriegen ihr Fett weg) auf den Wahnsinn einstellen und ihn perpetuieren, gleichsam zur Vollendung bringen:

»Du hast zwar ein Spitzenabitur, teilt das mit, aber das reicht natürlich nicht, um Zahnarzt oder Kostenrechner zu werden, das können nur Genies. Also müssen die Abiturnoten noch besser werden, damit es zum Aufstieg für alle kommt. Dem werden sich die Schulen gewiss nicht versperren. Haben sie ja auch in den vergangenen Jahren nicht getan. Inzwischen muss man sich echt anstrengen, damit am Ende eine Drei vor dem Komma steht. Man kann die Lehrer da auch verstehen, wer möchte schon durch allzu strenges Abprüfen von Iphigenie und Zitronensäure eine Zahnarztkarriere verhindern oder den Arbeitsmarkt auch nur um eine einzige Unternehmensberaterin bringen? Also durchgelassen. Was ja auch für Hochschulen gilt, die nur nach unten gern streng tun, sonst jedoch ebenfalls alles – mit Durchschnitts(!)note 1,8 – loben, was sich zur Prüfung angemeldet hat. Am Ende werden dann alle zur 1,0 aufgestiegen sein.«

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen – gerade die Hochschulen, um die es ja bei dem eingangs zitierten Beispiel mit der „Höchstquote“ für Studienabbrecher geht, zeichnen sich aus durch einen erheblichen Weiterentwicklungsbedarf, gerade hinsichtlich Didaktik und Rahmenbedingungen. Zugleich ist die Ausstattung viele Hochschulen unterirdisch, vor allem hinsichtlich der Betreuungsrelationen. Es ist sicher keine Übertreibung zu sagen, dass die Privatisierung weiter Teile des Studiums eine substanzielle Bedingung des erfolgreichen Bestehens ist, also betriebswirtschaftlich gesehen das Outsourcing gewichtiger Teile der Ausbildung auf die Studierenden selbst. Nur kann man an dieser Stelle einwenden – war das nicht eigentlich immer schon so, gleichsam ein Wesenszug der akademischen Ausbildung? Auch wenn das stimmt – hier schlägt es wieder zu, das Gesetz der großen Zahl sui generis. Denn das Modell mag funktionieren, wenn nur eine Minderheit in den Genuss oder die Möglichkeit kommt, ein Studium aufnehmen und absolvieren zu können. Wenn das aber mehr als die Hälfte eines Jahrgangs ist, dann wird es automatisch auch mehr Scheiternsfälle geben müssen, es sei denn, man senkt die Anforderungen noch weiter ab.
Aber damit wäre nur kurzfristig etwas gewonnen. Gerade wenn man die Gebührenfreiheit des Studiums fordert und auch mittlerweile so gut wie flächendeckend durchgesetzt hat, darf man angesichts der erheblichen steuerfinanzierten Ausgaben für die Hochschulen auch von den Studierenden eine adäquate Gegenleistung erwarten.

Die Sorge um die einen schließt eine gut begründete Leistungserwartung an die anderen nicht aus – man könnte sogar auf die Idee kommen, das eine bedingt das andere. Wie immer – auf die Zusammenhänge kommt es an.