Angekündigter Doppelbeschluss: Die Rente mit 63 soll mit der Arbeitslosigkeit bis 61 fusioniert werden

In der Großen Koalition wird gerungen und gestritten um die Konkretisierung der Rente mit 63 hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen. Nunmehr gibt es nach Medienberichten angeblich eine Lösung der in den vergangenen Wochen viel diskutierten – angeblich – drohenden „Frühverrentungswelle“ ab 61. Den „rollierenden Stichtag“ werden wir uns merken müssen.

Karl Doemens berichtet in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau: Einigung bei Rente mit 63 steht bevor. Im Rücken des derzeit stattfindenden DGB-Bundeskongresses soll es angeblich eine Verständigung gegeben haben auf eine Operationalisierung der Bedingungen, unter denen man den abschlagsfreien Renteneintritt mit 63 vollziehen kann. Mit einem „rollierenden Stichtag“ sollen Arbeitslosigkeitszeiten bei der Rente mit 63 nur bis zwei Jahre vor dem Beginn des Ruhestands angerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt als Anspruchsvoraussetzung: 45 Beitragsjahre, wobei hier Bezugszeiten des früheren Arbeitslosengeldes und des heutigen Arbeitslosengeldes I, also der Versicherungsleistung, ohne zeitliche Begrenzungen angerechnet werden können, nicht aber Zeiten der Arbeitslosenhilfe bzw. seit 2005 des Arbeitslosengeldes II. An dieser Stelle setzt die in den vergangenen Wochen immer wieder vorgetragene Kritik aus den Reihen der Union und der Arbeitgeber an, die behaupten, es gibt dadurch einen »Anreiz für Frühverrentungspakete, die dem Arbeitnehmer die Einbußen durch eine zuvor bewusst herbeigeführte Arbeitslosigkeit ersetzen. Faktisch könnten  die Beschäftigten in Deutschland dann trotz stetig steigender Lebenserwartung schon mit 61 Jahren den Betrieb verlassen und aufs Altenteil wechseln.«

Es sei an dieser Stelle nur angemerkt, dass diese und ähnliche Argumentationen schon recht einseitig daherkommen, um das mal vorsichtig auszudrücken. Denn hier wurde und wird ein Bild gemalt, das so aussieht: Der Arbeitnehmer kann es gar nicht erwarten, in den Ruhestand zu kommen (was in nicht wenigen Fällen angesichts der konkreten Arbeitsplätze vielleicht sogar durchaus der Fall sein könnte) und wenn er durch den Eintritt in die Arbeitslosigkeit mit 61 zwei Jahre lang die Möglichkeit hat, das Arbeitslosengeld I zu beziehen, dann wird er das freudig machen, um dann mit 63 in die abschlagsfreie Rente zu wechseln. Das ist gelinde gesagt eine „mutige“ Hypothese, wenn man bedenkt, dass das Arbeitslosengeld I als Lohnersatzleistung deutlich niedriger liegt als das bisherige Einkommen und zudem die späteren Rentenansprüche natürlich auch noch niedriger ausfallen werden durch die Arbeitslosigkeitszeiten. Darüber hinaus gibt es solche „Kleinigkeiten“ wie Sperrzeiten bei Eigenkündigung. Um nur eine Hürde zu nennen. Folglich kommen wir zum eigentlichen Kern der Sache: Eine „Frühverrentungswelle“ kann man im Grunde nur dann erwarten, wenn die Unternehmen da mitmachen bzw. das instrumentalisieren für ihr Anliegen, sich von älteren Mitarbeitern zu trennen,  beispielsweise in dem sie die Arbeitslosengeld I-Zahlungen aufstocken. Zugespitzt formuliert: Eigentlich warnen die Arbeitgeber vor sich selbst bei dieser Diskussion – die übrigens seitens der Experten bei einer kürzlich stattgefunden Anhörung im Deutschen Bundestag überwiegend als nicht besonders gewichtig eingeschätzt wurde. Aber irgendwie hat sich das verselbständigt.

Ursprünglich wollte die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Arbeitgeber in solchen Fällen zur  Erstattung der Sozialleistungen verpflichten – eine solche Regelung hat es schon mal bis 2006 gegeben, sie wurde dann aufgrund von Praktikabilitätsproblemen wie auch aufgrund von rechtlichen Bedenken wieder abgeschafft und auch bei der erwähnten Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages hatten die dort vertretenen Experten überwiegend vor einer solchen bürokratischen Regelung gewarnt, die zudem weitgehend ins Leere laufen würde.

Aber auch die ursprüngliche Lösung aus der Union wird nicht kommen: »Nach ihrer Vorstellung sollten Arbeitslosenzeiten ab dem 1. Juli 2014 generell nicht mehr angerechnet werden. Das würde aber zu einer rechtlich fragwürdigen Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die bereits in diesem Sommer in Rente gehen und solchen, die erst später die Altersgrenze erreichen, führen«, schreibt Doemens in seinem Artikel.

Jetzt also soll es den „rollierenden Stichtag“ als Kompromiss geben:

»Er orientiert sich am tatsächlichen Renteneintrittsalter des Betroffenen. Nur bis zwei Jahre davor werden eventuelle Arbeitslosenzeiten angerechnet. Wer am 1. Juli 2014 den abschlagfreien Ruhestand in Anspruch nehmen will, der muss also 45 Beitragsjahre nachweisen, deren eventuelle Arbeitslosenzeiten aber vor dem 1. Juli 2012 lagen. Damit wäre eine Frühverrentung mit 61 Jahren ausgeschlossen.«

Nur eine skeptische Anmerkung: In den vergangenen Monaten wurde von beiden Seiten – den Apologeten wie den Weltuntergangskritikern der Rente mit 63 immer wieder mit „Gerechtigkeit“ bzw. „Ungerechtigkeit“ argumentiert. Das aber sind schwere und zugleich flüchtige Begriffe. Bleiben wir bei der vorgesehenen rollierenden Stichtagsregelung. In dem Beitrag von Doemens findet sich ein interessanter Hinweis: »Diskutiert wird in der Koalition noch, ob es eine Ausnahmeregelung für Fälle geben soll, bei denen der Betrieb in dem fraglichen Zeitraum Pleite machte.«

Das verweist auf ein potenziell neues, erhebliches „Gerechtigkeitsproblem“, denn ein solcher Fall würde ja bedeuten, dass der betroffene ältere Arbeitnehmer unfreiwillig seinen Arbeitsplatz verliert und er dann nicht in den Genuss der späteren abschlagsfreien Rente mit 63 kommen kann, wenn ihm vielleicht wegen wenigen Monaten die Anspruchsvoraussetzung 45 Beitragsjahre fehlt.
Wenn man jetzt aber eine Sonderregelung für die Fälle schafft, wo das Unternehmen in die Insolvenz gegangen ist, stellt sich sofort die „Gerechtigkeitsfrage“, was denn mit den Arbeitnehmern ist, denen mit 61 oder später aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde. Die fallen dann nicht unter die Sonderregelung, können aber ebenfalls nichts für ihre Arbeitslosigkeit. Man ahnt an dieser Stelle, ein weites und lukratives Feld für die Juristen tut sich hier auf.

Und zur Gerechtigkeit: Die Gerechtigkeit hat lahme Füße, kann man einem alten deutschen Sprichwort entnehmen.

Vom (eigentlich frauenbewegten) „Muttertag“ diesseits und jenseits des Blumenhandels bis hin zu einem (vergifteten) Lobgesang auf die unbezahlte Hausarbeit

Die Ausgestaltung der Familienpolitik ist eine höchst umstrittene Angelegenheit und weitaus stärker als in anderen gesellschaftspolitischen Feldern prallen hier Ideologien aufeinander – man denke nur an die aufgeheizte Debatte über das Für und Wider einer frühen außerfamilialen Kinderbetreuung, die sich oft genug in einem Entweder-Oder verengt. Hier gibt es Parallelen zum „Muttertag“, der an jedem zweiten Sonntag im Mai eines Jahres abgehalten wird. Während die einen diesen „Feiertag“ mit Blumen und einem netten Frühstück für die Mutter, zuweilen aufgrund mobilitätsbedingter Abwesenheit auch vermittels eines Glückwünsche aussprechenden Telefonats würdigen, wenden sich die anderen voller Skepsis ab und verweisen wahlweise darauf, dass es sich um eine reine Kommerzveranstaltung zugunsten des Blumenhandels und/oder um eine Erfindung der Nationalsozialisten als PR-Veranstaltung für das deutsche „Mutterkreuz“ handelt. Beides enthält zwar im Kern eine Wahrheit, ist aber eine sehr grobe Verkürzung der Geschichte und Intention des „Muttertages“. So widersprüchlich ist das auch mit der angeblich sich immer stärker durchsetzenden Selbstverständlichkeit einer Erwerbstätigkeit der Frauen und einem dem sich in den Weg stellenden Lobgesang auf die unbezahlte Hausarbeit.

Wenn auch in diesem Beitrag ein kürzlich veröffentlichter „Lobgesang“ auf die unbezahlte Hausarbeit (der Frauen) im Mittelpunkt stehen soll, sei ein kurzer Rückblick auf die Entstehung und Umsetzung dessen, was heutzutage als „Muttertag“ begangen wird, erlaubt – kann man doch an diesem Beispiel erneut lernen, dass etwas oft mit einer bestimmten Absicht begonnen wird und im weiteren Verlauf der Dinge landet man dann ganz weit weg von den Intentionen dessen, was da ins Leben gerufen wurde.

Der Muttertag hat seinen Ursprung nicht in den Untiefen der nationalsozialistischen Mutterideologie und auch nicht in den Blumenläden auf der Suche nach neuen Absatzkanälen – sondern in der amerikanischen Frauenbewegung. Ann Maria Reeves Jarvis (1832-1905) versuchte im Jahr 1865, eine Mütterbewegung namens Mothers Friendships Day zu gründen und sie organisierte Mothers Day Meetings, wo sich die Frauen austauschen konnten. Als Begründerin des heutigen Muttertags gilt jedoch Anna Marie Jarvis (1864-1948), die Tochter von Ann Maria Reeves Jarvis. In ihrem 2008 veröffentlichten Beitrag Die Muttertagsmaschinerie schreibt Sandra Kegel zu dieser Frau (und ihrer Mutter):

»Begonnen hat alles mit dem Einsatz der unverheirateten und kinderlosen Lehrerin, die im Hause ihrer Eltern lebt, für die Rechte der Frauen, die ihrer Ansicht nach unterdrückt werden, etwa, weil sie nicht wählen dürfen. Unterstützt wird Anna Jarvis von ihrer Mutter Ann, die ebenfalls politisch aktiv ist und im Jahr 1858 die Vereinigung „Mother’s Work Days“ gründet, um gegen hohe Kindersterblichkeit und für bessere sanitäre Anlagen zu kämpfen. Während des amerikanischen Bürgerkriegs mobilisiert sie Geschlechtsgenossinnen und kümmert sich mit ihnen um die Verwundeten auf beiden Seiten sowie um die Annäherung der verfeindeten Lager.«

Frauen- und Friedensbewegung. Das sind also die Quellen dessen, was wir als „Muttertag“ besprechen. Als die Mutter 1905 starb, kam ihrer Tochter Anna der folgenreiche Gedanke, einmal im Jahr nicht nur an das Werk der eigenen, sondern aller Mütter zu erinnern. Und wichtig in diesem Entstehungskontext: »Was ihr vorschwebt, ist nicht die Würdigung eines Mutterbilds von edler Einfalt, stiller Größe und nimmermüder Opferbereitschaft. Der Tochter eines Methodistenpfarrers ist es um die soziale und politische Rolle von Frauen in der Gesellschaft zu tun«, so Kegel in ihrem Artikel. Aus diesem Impuls entwickelte sich eine Bewegung, die dazu geführt hat, dass 1914 der „Muttertag“ erstmals als offizieller Feiertag in den USA begangen werden konnte. Und jetzt passierte, was man in vielen anderen Beispielfällen auch immer wieder erleben muss – das kapitalistische System zeichnet sich aus durch eine unglaubliche Kapazität der „Landnahme“ solcher Dinge, die ursprünglich eine ganz andere Intention verfolgen wollten als denn die Steigerung der Absatzzahlen irgendwelcher „Merchandising“-Produkte in diesem Fall rund um einen Feiertag. Aber die Kommerzialisierung des „Muttertages“ war unaufhaltsam – und sie bzw. die kommerziellen Potenziale waren der Auslöser für die Übernahme in Deutschland. Diese wurde allerdings vermengt mit einer ganz anderen ideologischen Ummantelung des Themas als in den Anfängen in den USA.

Sandra Kegel schreibt zum Import der Muttertagsidee nach Deutschland: »In Deutschland ist es ein gewisser Rudolf Knauer, der 1922, als er aus Amerika von der Idee erfährt, begeistert mit Vortragsreisen durchs Land zieht und für eine solche Feier zu Ehren „der stillen Heldinnen unseres Volkes“ wirbt. Knauer aber handelt nicht als treusorgender Ehemann und Sohn, sondern als Beauftragter des Verbands Deutscher Blumengeschäftsinhaber, dessen Vorsitzender er 1923 wird – in jenem Jahr also, in dem die Inflation in Deutschland ihren Höhepunkt erreicht.« Da sind sie also schon, die Blumenhändler. Es ist spannend, wenn man den Ausführungen von Kegel folgt, denn wir sehen hier ein frühes Fallbeispiel moderner PR-Arbeit:

»Knauer wendet für seine Blumenoffensive geschickt eine PR-Strategie an, die man heute social marketing nennen würde: In der Verbandszeitung fordert er die Blumenhändler auf, „irgendeine gemeinnützige Gesellschaft“ als „neutrale Stelle“ zu finden, um den Muttertag aus Amerika zu importieren: „Ein zu starkes Hervortreten der Blumengeschäftsinhaber in Deutschland wäre einer baldigen Einführung nicht zum Vorteil“, warnt der Blumenlobbyist. Die „neutrale Stelle“ ist im Jahr 1925 gefunden: Die „Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung“ – ein Dachverband konservativ bis völkisch orientierter Vereine, in dem sich Alkoholgegner ebenso organisieren wie der Reichsbund der Kinderreichen, die kirchlichen Frauenverbände und Sittlichkeitsvereine „zur Bekämpfung von Schmutz und Schund“ – nimmt das Ansinnen Rudolf Knauers nur zu gern auf. Denn dieses Umfeld sieht die Mutterschaft als wahre Berufung der Frau und geißelt weibliche Berufstätigkeit, genauso wie die immer populärer werdende Emanzipationsbewegung.«

Vor diesem spezifischen Entstehungshintergrund der Übernahme des „Muttertages“ in Deutschland ist zum einen die hervorragende Kompatibilität für die nationalsozialistische Ideologie verständlich (bereits 1933 wurde der Muttertag von den Nazis zum öffentlichen Feiertag erklärt und erstmals am 3. Maisonntag 1934 als „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“ verankert) wie auch die bis heute immer wieder mitlaufende ideologische Ablehnung des Muttertages als ein Symboltag für ein bestimmtes Frauenbild. Anfang der fünfziger Jahre wird der Muttertag wiederbelebt, allerdings nur in der Bundesrepublik; die DDR, wo er als westlich-reaktionär verschrien ist, ersetzt ihn durch den „Internationalen Frauentag“ am 8. März.
Eine bittere Abrundung des Rückblicks auf Entstehung und Entfaltung des „Muttertages“ sei an dieser Stelle aus dem lesenswerten Artikel von Sandra Kegel geliefert:

»„I wanted it to be a day of sentiment, not profit“, zürnte Anna Jarvis, die einen Gedenk- nicht einen Geschenktag gewollt hatte und gegen die Blumenindustrie zahllose Prozesse führte.
Ihr Versuch, das ideelle Ereignis vor der Kommerzialisierung zu bewahren, blieb freilich erfolglos. Am Ende verlor Anna Jarvis in dem aussichtslosen Feldzug ihr gesamtes Vermögen und starb 1948 in einem Altenheim, arm und vergessen. Sie hat nie erfahren, dass die Kosten für ihren Aufenthalt dort ebenjene übernahmen, die sie die letzten zwanzig Jahre ihres Lebens erbittert bekämpft hatte, und die ihr doch so viel zu verdanken haben: die Blumenhändler.«

Wie gesagt – bitter. Deshalb an dieser Stelle zurück in die Gegenwart. In der bekanntlich alles viel besser geworden ist als früher, als man noch um basale Rechte der Frauen kämpfen musste. Denn heute seien wir auf dem Weg in die Vollendung der Gleichberechtigung der Geschlechter, zu der  auch eine Integration der Frauen in Erwerbsarbeit gehört und dies ist angesichts der Bedeutung von Erwerbsarbeit in unserer Gesellschaft von fundamentaler Bedeutung (für die Frauen).
Das wird allerdings immer wieder angezweifelt bis bekämpft, nicht wirklich überraschend oft von Männern, die diese Entwicklung als das sehen, was sie ist – eine Infragestellung der Lebensmodelle, in denen viele von ihnen leben und in denen sie durchaus handfeste Vorteile im Alltag genießen können, wenn man sich die ungleiche Verteilung der Haushalts-, Erziehungs- und Pflegeaufgaben anschaut. Aber „natürlich“ argumentiert man nicht aus seinen eigenen Vorteilen heraus, sondern versucht es von hinten herum.

Als Beispiel sei an dieser Stelle der denkwürdige Beitrag Haltet die Hausarbeit in Ehren! von Ferdinand Knauß zitiert, der in der Online-Ausgabe der WirtschaftsWoche veröffentlicht worden ist. Die Botschaft des Verfassers wird gleich an den Anfang und das unmissverständlich platziert: »Familienpolitik hat heute vor allem ein Ziel: Häusliche Arbeit zu diskreditieren und Eltern für das Erwerbsleben „frei“ zu machen. Es wird höchste Zeit für eine neue Wertschätzung der unbezahlten Arbeit.« Knauß greift einen aktuellen Anlass für seine grundsätzliche Kritik auf: Einen Vortrag der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zum Thema „Familienpolitik 2.0“ im WZB, dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (einen Videomitschnitt der Veranstaltung findet man in dem Beitrag „Junge Wissenschaft diskutiert mit Manuela Schwesig„). Für Knauß ist das, was hier so als „Familienpolitik“ 1.0 oder auch 2.0 daherkommt, in Wirklichkeit eine Anti-Familienpolitik, denn »das eigentliche Ziel dieser Politik ist nicht die Stärkung, sondern die Schwächung der Familie, indem sie die Wertschätzung der in keiner BIP-Statistik verzeichneten, aber für die Gesellschaft unverzichtbaren Dienstleistungen in den Familien beständig untergräbt.«
Und dann legt der Autor – offensichtlich ein ausgewiesener Frauenkenner – so richtig los, denn für ihn ist die moderne Familienpolitik nichts weiter als eine große Erzählung: »Es ist die Geschichte der Befreiung der Frau von der Fron am „Herd“. Die Familie ist in dieser Erzählung ein gesellschaftliches Gefängnis, das die Frauen daran hindert, sich frei zu entfalten – nämlich durch Erwerbsarbeit. Es ist daher auch eine sozialdemokratische, letztlich eine marxistisch-materialistische Erzählung, da sie auf der Überzeugung fußt, dass nur die Erwerbsarbeit dem Leben einen Sinn gibt.« Ah ja. Da kann es nicht überraschen, dass wieder einmal die von einigen als „Herdprämie“ bezeichnete neue Geldleistung „Betreuungsgeld“ für die semantische Beweisführung herhalten muss. Mit diesem Begriff sei der politische Diskurs „versaut“ und der »Stellenwert häuslicher Arbeit in Deutschland endgültig in den Dreck gezogen« worden.

Aber Knauß hat Steigerungsformen in seiner Argumentation: Er plädiert für eine neue Perspektive, eine neue Erzählung: Denn seiner Meinung nach könnte „gleichberechtigte Teilhabe“ an der Erwerbsarbeit ebenso gut als eine Geschichte der Unterwerfung erzählt werden. Und diese Deutungslinie ist nicht ohne, enthält sie natürlich auch Elemente, die man nicht von der Hand weisen kann (ohne allerdings die gleichen Schlussfolgerungen ziehen zu müssen): »Die Freiheit von der Familie, die die Frauen gewonnen haben, wird bezahlt durch eine neue Unterwerfung: nämlich unter die Zwänge des Erwerbslebens.«

Und wie schon immer bei konservativen Kritikern der Moderne findet man scheinbar (!) antikapitalistische Züge in der Argumentation: »Die Ausbreitung von Markt und Staat auf Kosten der Familien ist auch eine Geschichte des Verlusts von Ordnung und Sicherheit. Die meisten Menschen wünschen sich einen „Herd“, einen Ort des Rückzugs vom öffentlichen, kalten, staats- und marktbeherrschten Arbeitsleben. Einen Ort, an dem man nicht nach den ehernen Gesetzen von Angebot und Nachfrage arbeitet und verdient, sondern aus allzu menschlichen Gründen, die dem Markt unbekannt sind. Dieser Ort ist für die meisten Menschen die Familie.« Dem kann man ja grundsätzlich nicht widersprechen, wenn es denn einen solchen Ort in der konkreten Familie – außerhalb der wenigen großbürgerlichen Familien – je wirklich gegeben hätte.
Aber auch hier finden sich wieder durchaus richtige Gedanken: »In einer Volkswirtschaft, die vor allem aus Alleinernährer-Hausfrauen-Familien besteht, müssen Arbeitnehmer so gut bezahlt werden, dass sie allein Familien unterhalten können. In einer aus Zwei-Verdiener-Haushalten bestehenden Gesellschaft steigt die Marktmacht der Arbeitgeber, niedrigere Gehälter durchzusetzen.«
Ferdinand Knauß macht dann einen weiteren Strang auf, der zuerst einmal durchaus berechtigt daherkommt:

»Der Sozialstaat muss alles übernehmen, wofür die in Erwerbsarbeit drängenden und gelockten Menschen keine Zeit und keine Nerven mehr haben. Das heißt, der Staat organisiert zum Ersatz der wegfallenden Familienarbeit Kitas und andere Dienstleistungen, die das verhasste „Heimchen am Herd“ (alias die Mutter) ersetzen sollen.
Das hat den willkommenen Nebeneffekt, dass aus informeller und in keiner volkswirtschaftlichen Statistik verzeichneten Familienarbeit neue Erwerbsarbeit entsteht: Das Gehalt von Erzieherinnen geht ins BIP ein, die Erziehungsleistungen von Müttern und Vätern nicht. Die Frauen arbeiten also außerhalb der Familie, um für die Aufgaben, die ihre Mütter noch selbst übernahmen, familienfremde Dienstleistungen finanzieren zu können.«

Das liegt in der Natur der Sache und der Rechenwerke und hat immer schon eine Rolle gespielt bei einer kritischen Auseinandersetzung mit den (Nicht-)Inhalten dessen, was wir im Bruttoinlandsprodukt (nicht) abbilden. Letztendlich liegen die grundsätzlichen Fragen, die hier angesprochen werden, allen Versuchen zugrunde, die eine Alternative zur herrschenden Wohlfahrtsbestimmung entwickeln wollen.

Den „vergifteten“ Charakter der Argumentation von Knauß kann man abschließend an den folgenden Ausführungen herausarbeiten, die prima facie vielen aus der Seele sprechen werden, vor allem denen, die tatsächlich eingespannt sind in Erwerbs-, Haus-, Familien- und sonstige Arbeit:

»Warum eigentlich soll eine Existenz als Sachbearbeiter in einem Großraumbüro, der für anderer Leute Kapital die Rendite erwirtschaftet, so viel erstrebenswerter sein als die Existenz von Müttern und Vätern, die ohne fremde Aufsicht eigenverantwortlich einen Haushalt führen und sich um das schönste und wichtigste auf der Welt kümmern, nämlich die eigenen Kinder? … (das) wird befördert von den immer deutlicher werdenden Anzeichen der Überforderung der Gesellschaft durch das Eindringen der Marktmechanismen in alle Ritzen des Lebens. Je stärker die Erwerbstätigen unter der zunehmenden Verdichtung und Entgrenzung der Erwerbsarbeit leiden und je größer dadurch die Zahl der unter Stress, Burn-out und Erschöpfung leidenden Erwerbsarbeiter wird, desto eher dürfte die Erkenntnis wachsen, dass Kochen, Wickeln und Wäscheaufhängen im Vergleich dazu gar nicht so furchtbare Beschäftigungen sind.«

Ja, so ist es, möchte man ausrufen – und so ist es eben doch nicht. Denn bezeichnenderweise kein Wort verliert der Verfasser darüber, wie denn dieses anzustrebende Idyll finanziert werden soll und wenn man die notwendig damit verbundene massive Umverteilung nicht thematisiert, dann macht man sich einer Illusion schuldig. Denn diese Idylle perpetuiert ein Familienmodell, das a) nur für wenige einkommensstarke Haushalte realisierbar wäre/ist und b) er verschweigt, dass die Abhängigkeiten in diesem Modell genau die gleichen, wenn nicht sogar deutlich stärkere Asymmetrien zuungunsten der Frauen schaffen wie die so schlimme Integration in das Erwerbsleben.

Nach diesem Ausflug in den Versuch, die 1950er und 1960er Jahre zu reanimieren, sei abschließend ein anderer, gleichsam widergelagerter Blick auf den „Muttertag“ zitiert, mit dem ich meinen Beitrag eröffnet habe. Auf der Facebook-Seite von Robert Reich, dem ehemaligen US-Arbeitsminister unter Bill Clinton, findet man den folgenden Beitrag gepostet:

»This is the 100th year America has celebrated Mother’s Day, but only the 35th year most mothers have been in the paid workforce. Poor mothers have almost always worked outside the home but it wasn’t until the late 1970s that large numbers of middle-class moms began moving into paid work. Contrary to popular belief, this wasn’t because of all the new opportunities open to professional women starting in the late 1970s. It was because the late 1970s marked the start of the long slide of hourly wages for male workers – and moms had to take up paid work in order to maintain family incomes. (Male hourly wages began sliding then because of the combined impacts of shrinking unions, corporate outsourcing abroad, labor-replacing technologies, and deregulation.)
Most moms didn’t get excused from family chores and child rearing, though. They went into paid work in addition to their other jobs at home — and most are still doing all these jobs. So instead of calling it “Mother’s Day,” maybe we should begin honoring the real heroes of the last three and a half decades and start calling it Working Mothers Day.«

Toilettenfrauen sind keine „Trinkgeldbewacherinnen“, sondern Reinigungskräfte. Das musste mal gesagt werden. Von einem Gericht. Andere Gerichte sehen das anders: „Eine Toilettenfrau ist keine Putzfrau“. Was denn nun? Also ab in die Niederungen der Rechtsprechung

Toilettenfrauen sind Reinigungskräfte – ja klar, wird man jetzt denken. Aber so einfach ist es dann doch nicht, wie so oft, wenn wir es mit Rechtsprechung zu tun haben.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (L 9 KR 384/12): Die Richter haben entschieden, dass angestellte Toilettenfrauen nach Tarif bezahlt werden müssen. Das LSG hat eine Entscheidung des Sozialgerichts Berlin bestätigt, nach der angestellte Toilettenfrauen keine „Trinkgeldbewacherinnen“, sondern Reinigungskräfte sind mit der Folge, dass für sie der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks gilt.

Über den zugrundeliegenden Sachverhalt erfahren wir aus der Pressemitteilung des  Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg:

»Im September 2009 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund eine Betriebsprüfung bei einem Berliner „Reinigungsservice“ durch, der sich auf die Betreuung von Kundentoiletten in Einkaufszentren, Warenhäusern und ähnlichen Einrichtungen spezialisiert hat. Im Ergebnis forderte die Rentenversicherung für den Prüfzeitraum 2005 bis 2008 rund 118.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen nach. Der Betrieb habe zahlreichen bei ihm angestellten Toilettenfrauen nicht den laut Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks geschuldeten Mindestlohn von rund 6 bis 8 Euro gezahlt, sondern lediglich zwischen 3,60 und 4,50 Euro. Für die Lohndifferenz müssten die Versicherungsbeiträge nachgezahlt werden.«

Die Begründung des LSG für diese – allerdings noch nicht rechtskräftige – Entscheidung:

»Ein Betrieb, der sich verpflichte in Warenhäusern und Einkaufszentren Kundentoiletten sauber zu halten und hierbei Trinkgelder einnehme, sei ein Reinigungsbetrieb, so das Landessozialgericht. Die bei ihm angestellten Toilettenfrauen seien schwerpunktmäßig Reinigungskräfte und nicht lediglich (wie behauptet) Bewacherinnen von Trinkgeldtellern. Für sie gelte daher der Tarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks. Die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge berechne sich deshalb nach den tarifvertraglich vorgeschriebenen Mindestlöhnen und nicht nach den erheblich niedrigeren tatsächlich gezahlten Löhnen.«

Und das Gericht geht noch einen Schritt weiter:

»Nach Auffassung des Landessozialgerichts spricht viel dafür, dass in der Geschäftspraxis … auch ein Betrug gegenüber dem Toilettennutzer und „Trinkgeldspender“ liege; denn dieser gehe regelmäßig davon aus, das Trinkgeld unmittelbar der anwesenden Reinigungskraft zukommen zu lassen, die es tatsächlich aber vollständig an den Toilettenpächter abzuführen habe.«

Bevor man sich zu früh freut über diese Entscheidung, die wie gesagt noch nicht rechtskräftig ist, denn die Revison beim BSG wurde zugelassen, sei an dieser Stelle auf eine andere Schlagzeile hingewiesen, der man eine ganz andere Sichtweise entnehmen kann: „Eine Toilettenfrau ist keine Putzfrau„, so die zusammenfassende Bewertung eines anderen Urteils im März dieses Jahres: Damals hatte das Hamburger Arbeitsgericht geurteilt: Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Die Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des Mindestlohns wurde abgewiesen. Die Frau habe nicht beweisen können, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Reinigung von WC-Räumen beschäftigt gewesen sei.

»Die 58-jährige Klägerin hatte dem Subunternehmen eines Hamburger Kaufhauses Lohndumping vorgeworfen und gefordert, dass ihr früherer Arbeitgeber sie im Nachhinein als Reinigungskraft anerkennt. Damit hätte ihr rückwirkend der tarifliche Mindestlohn zugestanden. Einschließlich Prämien habe seine Mandantin in manchen Monaten lediglich etwa 4,30 Euro pro Stunde verdient, erklärte der Anwalt der Frau … Sie hatte ein halbes Jahr lang in Vollzeit bei der Servicefirma gearbeitet. Fast die ganze Zeit über habe sie dabei die Toiletten eines Kaufhauses gereinigt. Für 40 Stunden wöchentlich erhielt sie von dem Subunternehmen einen vereinbarten Grundlohn von 600 Euro brutto im Monat.«

Bei dieser Entscheidung ist also ein anderes Gericht zu einer anderen Auffassung gekommen als nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Und die Problematik ist auch Gegenstand anderer Verfahren gewesen. Im Februar dieses Jahres wurde auf der Facebook-Seite von Aktuelle Sozialpolitik über diesen Beitrag berichtet: Interclean: Schmutziger Krieg im Centro Oberhausen. Daraus das folgende Zitat:

»Erst im Januar stand Barkowski vor Gericht, weil eine “Toilettenfrau”, die den von Barkowski kreierten Beruf der “Trinkgeldaufsicht”, auch “Sitzerin” genannt, ausübte, einen Anteil am Trinkgeld einklagte … “Sitzer” werden eigens eingestellt, um den Teller mit dem vermeintlichen Trinkgeld zu bewachen. Sie erhalten 5,20 Euro die Stunde, während das Personal, das tatsächlich die Toiletten reinigt 9,31 Euro pro Stunde erhält. So muss für die “Sitzer” nicht der Mindestlohn in der Gebäudereinigung bezahlt werden (z.Z. in NRW 9,31 Euro). Die Einnahmen vom Teller (das sollen pro Tag bis zu 300,- Euro, vor Weihnachten aber auch schon mal 8000,- Euro sein) fließen zu 100% an Interclean. Die Beschäftigten sehen davon nichts. Lediglich im Eingangsbereich wird mit einem Schild darauf aufmerksam gemacht, dass das “Tellergeld” zum Unterhalt der Toiletten diene. Die meisten Kunden dürften aber trotzdem davon ausgehen, dass es sich um ein Trinkgeld handelt, das unmittelbar den Reinigungskräften zugute kommt.«

„Trinkgeldaufsicht“, auch „Sitzerin“ genannt – die Phantasie mancher Arbeitgeber bei der Konstruktion von Bypass-Strategien zur Umgehung minimaler Auflagen scheint grenzenlos, der semantische Schwachsinn auch.

So bleibt zu hoffen, dass die klare Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg Bestand behalten wird. Aber wie heißt es auch im Volksmund: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Wer bietet mehr? Rente mit 63 oder gar eine Frühverrentungswelle ab 61? Ach was: Die FDP ist für die Rente mit 60. Wenn da nicht das Kleingedruckte wäre

Ein Baustein des „Rentenpakets“ der Bundesregierung ist die „Rente mit 63“. Über dieses Vorhaben wurde in den vergangenen Monaten und Wochen erbittert gestritten. Neben der Frage, ob es sich hierbei nicht lediglich um einen gut dotiertes Wahlgeschenk für die Mitglieder der Industrie-Gewerkschaften handelt, ging und geht es immer wieder auch um die Frage, ob durch die Ermöglichung des abschlagsfreien Renteneintritts ab dem vollendeten 63. Lebensjahr möglicherweise eine Frühverrentungswelle ab dem 61. Lebensjahr droht.  Aber auch wenn man eine solche wie die meisten Experten nicht am Horizont aufziehen sieht, stellen sich zahlreiche „Gerechtigkeitsfragen“, die mit den Voraussetzungen der Inanspruchnahme der geplanten vorzeitigen Renteneintrittsregelung verbunden sind. Aber all die damit verbundenen komplexen Fragen scheinen sich zu erübrigen, wenn man die neuesten Vorschläge, wie sie die mittlerweile außerparlamentarische FDP vorgelegt hat, betrachtet. Es wird viele Beobachter im ersten Moment überrascht haben, dass diese Partei sogar eine „Rente mit 60“ in die Debatte geworfen hat. FDP will Rente mit 60 ermöglichen, so die Schlagzeile in der FAZ oder Liberale propagieren den Ruhestand ab 60, wie Dorothea Siems ihren Artikel in der WELT überschrieben hat. Was ist hier los? Geriert sich die APO-FDP noch fortschrittlicher als irgendwelche Sozialromantiker? Sehen wir jetzt endlich die Konkretisierung dessen, was der im Jahr 2011 agierende FDP-Generealsekretär und mittlerweile zum FDP-Parteivorsitzenden aufgestiegene Christian Linder als „mitfühlenden Liberalismus“ bezeichnet hat? Müssen sich die Oppositionsparteien jetzt warm anziehen angesichts einer anstehenden Sozialoffensive der FDP-Restpartei?

Schauen wir zuerst einmal auf das, was in den Medien über die neuen Vorschläge der FDP berichtet wird:

»Die Liberalen wollen die starre Altersgrenze in der Rente abschaffen. Jeder Beschäftigte, der das 60. Lebensjahr erreicht hat, sollte frei wählen können, wann er in den Ruhestand geht. Im Gegensatz zu der von der Regierung geplanten Rente mit 63 sollen aber nicht die Sozialkassen die Kosten eines frühzeitigen Ausscheidens tragen, sondern jeder Versicherte die Bezüge erhalten, die er sich mit seinen Beiträgen erworben hat. Wer früher aus dem Berufsleben ausscheidet, bekommt somit weniger Geld, wer später aufhört zu arbeiten, erhält nach diesem Konzept eine höhere Rente … Anders als bei der abschlagsfreien Rente mit 63, die es nur für diejenigen geben soll, die 45 Beitragsjahre vorweisen können, sieht das FDP-Modell keine Mindestanzahl von Jahren vor … Einzige Voraussetzung für die Rente mit 60 ist, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente plus betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt.«, so Dorothea Siems in ihrem Artikel.

Das hört sich doch prima facie mehr als vernünftig an. Schon seit Jahren wird von ganz unterschiedlichen Seiten immer wieder eine Flexibilisierung des Renteneintrittsalters gefordert. In der Lebensrealität sind wir mit einer Vielzahl von ganz unterschiedlichen Fallkonstellationen konfrontiert, die es durchaus nahe legen, dass man die Frage der Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt man in den Ruhestand übertritt, nicht mehr an starre Zeitgrenzen bindet. Und ja – dass die Definition von Zugangskriterien zu der geplanten „Rente mit 63“, wie beispielsweise der Erfüllung von 45 Beitragsjahren, in der Lebenswirklichkeit zu höchst problematischen Abgrenzungsfragen führen wird, liegt auf der Hand und ist systematisch nicht zu vermeiden. Aber wie immer im Leben sollten wir einen Blick in das Kleingedruckte werfen, um den Vorschlag der FDP richtig einordnen zu  können. Denn dieser wird an zwei weitere Bedingungen geknüpft:

1.) Zum einen soll die Höhe der Rente anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet werden. Die FDP plädiert also für einen „jahrgangsindividuellen Faktor“ bei der konkreten Bestimmung der Rentenhöhe.  Die Zielsetzung, die mit diesem Vorschlag verbunden ist, liegt auf der Hand: Wenn die Lebenserwartung wie in den zurückliegenden Jahren weiter ansteigt, dann muss in diesem hier vorgeschlagenen System die Rentenhöhe absinken. Es kann und darf an dieser Stelle nur darauf hingewiesen werden, dass die Bestimmung der zukünftigen Lebenserwartung keine triviale Aufgabe ist. In dem Vorschlag der FDP wird so getan, als könne man die zukünftige Lebenserwartung einzelner Jahrgänge genau vorhersagen. Darüber werden Statistiker – wenn überhaupt – irritiert bis belustigt sein.

2.) Der entscheidende Punkt ist hier verborgen: »Um das Arbeiten im Alter zu fördern, will die FDP zudem die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner vollständig flexibilisieren … Die FDP will die Hinzuverdienstgrenzen komplett abschaffen. Für erwerbstätige Rentner sollen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung wegfallen. „Versicherte können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente teilweise kompensieren oder – wenn sie möchten – länger arbeiten“, wirbt die FDP für eine neue Rentnerfreiheit.«

Also das hört sich doch jetzt wirklich gut an – eine neue „Rentnerfreiheit“. Und grundsätzlich ist die Forderung nach Teilrenten-Modellen eine richtige. Das Problem, was sich an dieser Stelle auftut, ist allerdings keineswegs trivial: Wenn die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, „junge“ Rentner nicht nur weiter zu beschäftigen, sondern diese auch zu günstigeren Konditionen arbeiten lassen zu können, dann werden sie das auch tun, allerdings muss man sich dann darüber bewusst sein, dass die vorgeschlagene Regelung zu einer Verzerrung dahingehend führen wird, dass die Beschäftigung eines älteren Mitarbeiters, der sich schon im Rentenbezug befindet, günstiger sein wird hinsichtlich der anfallenden Arbeitskosten, als die Beschäftigung eines „Normal“-Arbeitnehmers. Und wieder würde ein Anreiz geschaffen werden, eine bestimmte Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt zu bevorzugen. Dies muss dann auch im Zusammenhang gesehen werden mit der Tatsache, dass zahlreiche ältere Menschen aufgrund der niedrigen Renten-Höhe gezwungen sein werden, einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Insofern muss man an dieser Stelle „anerkennt“ anmerken, dass bei einer Realisierung des vorgeschlagenen Konzepts mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden, unter anderem die immer wieder diskutierte Problematik einer ansteigenden Altersarmut aufgrund zu niedriger Renten, denn nunmehr kann man ja den Betroffenen den „Ausweg“ einer weiteren und sogar noch geförderten Beschäftigung nahe legen. Und die Arbeitgeber werden sich über diesen Vorschlag freuen, denn vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden sie ein großes Interesse daran haben, einen Teil der älteren Arbeitnehmer und sei es Teil zeitlich weiter beschäftigen zu können.

Die Diskussion über eine Öffnung des Arbeitsmarktes an dieser Stelle ist nicht neu – sie wird auch unter dem Stichwort „Flexi-Rente“ geführt. So schreibt Wolfgang Prosinger in seinem Artikel Endlich geht es dem Problem an die Wurzel:

»Ist die weithin starre Regelung des Eintrittsalters in die Rente noch zeitgemäß? Gibt es nicht ein Heer von rüstigen, körperlich und geistig gesunden Rentnern, für die es geradezu absurd zu sein scheint, mit 65 respektive 67 in die Untätigkeit abgeschoben, zum alten Eisen verdammt zu werden? Dieses Heer zählt nach Millionen, nach vielen Millionen. Jetzt endlich wird darüber geredet, Stimmen werden laut, die Arbeitsmöglichkeiten über das Stichdatum hinaus fordern, und ein Wort dafür ist auch schon gefunden: Flexi-Rente. Also ein Einstieg in den Ruhestand je nach Wünschen und Können der Betroffenen.«

Um welche Größenordnung es hier geht bzw. gehen könnte? Arbeitende Rentner sollen Fachkräftemangel lindern, so ist ein Artikel der FAZ überschrieben, der sich auf Berechnungen des DIW bezieht: Das DIW sieht ein Potential von zusätzlich bis zu 250.000 Rentnern, die arbeiten wollten – wenn die Politik dafür Anreize setzt. Derzeit sind gut 150.000 Menschen im Rentenalter sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diesem Beitrag kann man entnehmen, dass die Überlegungen innerhalb der CDU sogar noch weiter gehen als die der FDP (zumindest in der Form, wie sie derzeit dargestellt werden in den Medienberichten), denn die FDP plädiert angeblich und „nur“ für einen Wegfall der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn Unternehmen Rentner weiter beschäftigen. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung Carsten Linnemann hingegen wird und dem FAZ-Artikel so zitiert: »Nach seiner Überzeugung sollten die Arbeitgeber von der Zahlung von Sozialbeiträgen für Rentner befreit werden. Außerdem sollte der Abschluss befristeter Arbeitsverträge möglich werden.« Ganz offensichtlich geht es bei diesem Vorschlag nicht nur um eine Entlastung der Arbeitgeber auf der Seite der Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch um die Eröffnung der Möglichkeit, die älteren Mitarbeiter befristet zu beschäftigen, was natürlich auch bedeuten würde, dass man sich entsprechend problemlos wieder von ihnen trennen kann. Summa summarum wäre das dann die Schaffung eines Alters-Arbeitsmarktes mit eigenen, d.h. abweichenden Regeln vom „Normal-Arbeitsmarkt“.
Nach Angaben des DIW soll es schon seit Jahren etwa 100.000 Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren geben, die nicht arbeiten, dies aber gern täten. Wie aber kommen die nun auf 250.000 potenzielle Rentner-Arbeitnehmer? »Nehme man eine Quote von 10 Prozent zum Ziel – und damit heutige Rentner-Erwerbsquoten in der Schweiz oder Dänemark – ergebe sich ein Zuwachs von 250.000 Beschäftigte.

Während Linnemann mit den Worten zitiert wird, dass die Beitragsausfälle in der Sozialversicherung in seinem Modell überkompensiert werden durch die von den weiter erwerbstätigen Rentnern zu zahlenden Steuern (wobei hier unterstrichen werden sollte, dass es die „Rentner“ sind, die die Steuern dann bezahlen müssen), kommt das Bundesarbeitsministerium »zu der Einschätzung, dass eine flexiblere Gestaltung des Renteneintritts die Sozialversicherung mit hohen Beitragsausfällen belasten würde. Sollten Arbeitgeber, die Rentner weiterbeschäftigen, dafür von der Beitragspflicht befreit werden, würde das die gesetzliche Rentenversicherung knapp eine Milliarde Euro im Jahr kosten. Das geht aus einer Antwort des SPD-geführten Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.«

Es ist schon mehr als offensichtlich, worum es hier eigentlich geht: Würden die Vorschläge umgesetzt werden, dann gibt es einen ganz klaren Gewinner und das wären die Arbeitgeber, die auf der Seite der Sozialbeiträge im Fall von weiterbeschäftigten „Rentnern“ massiv entlastet werden würden.  Und die angekündigte „Rentnerfreiheit“ würde sich im wesentlichen darauf beschränken, dass die Rentner mit geringen Renten die „Freiheit“ haben, sich auf dem für sie etwas geöffneten Arbeitsmarkt um ein Zusatzeinkommen zu bewerben, um den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Gleichzeitig wäre es ganz elegant möglich, die Verantwortung für Armutsprobleme im Alter auf die Betroffenen zu verlagern, denn sie haben ja die Möglichkeit, sich selbst zu helfen, indem sie sich auf dem Arbeitsmarkt engagieren.

Diese einseitige Instrumentalisierung einer anderen, flexibleren Ausgestaltung des Renteneintritts ist abzulehnen aufgrund der dadurch – ob bewusst oder unbewusst – ausgelösten Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt.

Die Kritik an den derzeit vorliegenden Modellen bzw. Vorschläge für eine „flexible-Rente“ ist aber keineswegs so zu verstehen, dass die bestehende Systematik beibehalten werden sollte. Eine der großen Aufgaben einer sachorientierten Rentenpolitik in den vor uns liegenden Jahren wird darin bestehen, eine an den Menschen orientierte Flexibilisierung des Renteneintritts in das bestehende System einzubauen bzw. dieses nach diesem Kriterium zu erweitern.

Vom Ritual der Anhörungen, viel Papier und einem „Rentenpaket“, das mit Zwischenstopp im Bundestag unterwegs ist zum Empfänger. Und wie immer steckt der Teufel im Detail

Es ist eingetütet und bereits on the road – das „Rentenpaket“ der großkoalitionären Bundesregierung. Gut, derzeit liegt es noch im Bundestag und vielleicht wird das eine oder andere auch noch im parlamentarischen Gang der Dinge auf die Verpackung gekritzelt, aber es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn nicht zum Sommer die gesetzgeberische Umsetzung der beiden zentralen Bausteine dieses Vorhabens – also die vorübergehende „Rente mit 63“ und die dauerhafte Anhebung eines Teils der „Mütterrente“, beides verbunden mit einer dauerhaften Absenkung des Rentenniveaus über das bisherige Maß hinaus und einem tiefen Griff in die derzeit gut gefüllten Kassen der Rentenversicherung -, das Licht der Welt erblicken werden. Zu den rituellen Bestandteilen der Behandlung eines Gesetzesvorhabens gehört die Anhörung von „Sachverständigen“, in aller Regel von Interessengruppen und einigen wenigen „Einzelsachverständigen“, die von der einen oder der anderen Partei in den Ring gerufen werden. Die Effizienz und Effektivität dieser Form der angestrebten Kompetenzerweiterung des Parlaments wäre ein eigenes Habilitationsthema, hilfsweise mag man sich begnügen mit der Annahme, dass da nicht so wirklich viel passiert. Aber man möchte ja keinem weh tun, also werfen wir einen kurzen Blick auf die Anhörung zu dem „Rentenpaket“ von Nahles & Co., die am 5. Mai stattgefunden hat.

Ausgangspunkt ist der „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“ der Bundesregierung. Hierzu (und zu zwei Anträgen und einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke) fand nun am 05.05.2014 eine zweistündige Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag statt. Man kann sich diese Anhörung als Video anschauen oder aber gleich zu der Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Institutionen und Sachverständigen greifen, die als Ausschussdrucksache 18(11)82 veröffentlicht worden ist. Wieder einmal haben sich da viele viel Mühe gemacht, ihre Gedanken zu Papier zu bringen. Dem gegenüber steht dann ein Kommentierung wie die von Henrike Roßbach unter der Überschrift Andrea Nahles auf Autopilot: »Es wird viel Kritik zu hören sein, wenn die Verbände und Fachleute heute vor dem Sozialausschuss des Bundestags ihre Meinung zum Rentenpaket von SPD-Sozialministerin Andrea Nahles kundtun …
All das wird die Ministerin aber nicht aufhalten.«

Das ist aber keineswegs ein Sondermerkmal der Frau Nahles, sondern entspringt eben der Ritualisierung und damit verbunden auch der Entleerung von Anhörungen als Instrument der Politikberatung. In eine ähnliche Richtung auch die Einschätzung von Max Haerder in einem Artikel der WirtschaftsWoche, der davon ausgeht, dass Expertenanhörungen im Bundestag häufig wie Stellvertreterkämpfe funktionieren: »Die Anhörung im Berliner Sitzungssaal am Montagnachmittag war ein Paradebeispiel für diese politische Kunst der indirekten Kriegsführung – bis hinzu Nickeligkeiten zwischen den Fachleuten selbst, die sich gegenseitig die fachliche Neutralität absprechen wollten. Am Ende zweier detailreicher Stunden konnten alle Beteiligten ermattet, aber zufrieden vor die Mikrofone treten und per Pressemitteilungen verbreiten, wovon sie schon vorher überzeugt waren.«

Kritik hat es gegeben und man kann sie nachlesen, vor allem in den Stellungnahmen der Anzuhörenden. Was die aber genau gesagt und geschrieben haben, darüber geht dann die Berichterstattung durchaus ihre eigenen Wege. So kann man in der Online-Ausgabe der WELT lesen: Experten geben der Rente mit 63 miserable Noten. Der Bericht des Deutschen Bundestages über die Anhörung selbst kommt schon anders daher, wenn man nur die Überschrift betrachtet: Frühverrentung nein, Leistungseinbußen ja. Daraus nur ein bemerkenswerter Satz vor dem Hintergrund der Debatten in den vergangenen Wochen: »Das Risiko einer Frühverrentungswelle durch die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bewertet eine Mehrheit von Sachverständigen als gering.« Oder: »„Ob es zu einer Frühverrentungswelle kommen wird, wissen wir nicht. Die Berechnungen sind unterschiedlich«, mit diesen Worten aus der Anhörung wird Eckart Bomsdorf, Professor für Wirtschafts- und Sozialstatistik an der Universität Köln, zitiert. Also reichlich Nebel in der Arena der Stellvertreterkämpfe.

Interessanter sind dann solche Ausführungen, die man beispielsweise in dem Artikel Lauter Teufel im Detail von Barbara Dribbusch finden kann und die sich auf die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung bezieht:

»Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verglich in ihrer Stellungnahme zwei Fälle: Im ersten Fall A arbeitet ein Versicherter seit dem 18. Lebensjahr bei durchschnittlichem Verdienst. Nach 45 Jahren hat er 45 Entgeltpunkte zusammen und kann laut Rentenreform mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Seine Rente beträgt im Westen 1.287 Euro. Im zweiten Fall B arbeitet ein Versicherter nur 43 Jahre bis zum 63. Lebensjahr. Er verdient aber 10 Prozent mehr als A und zahlt entsprechend mehr ein. Im Alter von 63 Jahren hat er 47,3 Entgeltpunkte erworben. Bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren muss er jedoch Abschläge in Höhe von 8,7 Prozent in Kauf nehmen. Seine Monatsrente beläuft sich daher trotz höherer Beitragszahlung nur auf rund 1.236 Euro im Monat.«

Dieses Beispiel muss gesehen werden vor dem Hintergrund, dass die Rente mit 63 seitens der Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf damit gerechtfertigt wird, dass besonders die langjährig Versicherten einen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht hätten. „Zumindest gemessen an der Höhe der eingezahlten Beiträge haben aber Versicherte, die die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagsfreie Rente ab 63 nicht erfüllen, unter Umständen einen noch größeren Beitrag geleistet“, heißt es in dem Papier der Deutschen Rentenversicherung, auf das Dribbusch sich bezieht.

Auch Stefan Sauer greift in seinem Beitrag Rentenpläne im Feuer die Problematik auf: Er verweist auf die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung, nach der die Rentenpläne das grundlegende Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung verletzen und somit von höchsten Gerichten gestoppt werden können. Aus dem bereits zitierten Beispiel mit den beiden Fallkonstellationen resultiert für die Rentenversicherung:

»Das Äquivalenzprinzip wäre durchbrochen. Wenn die Höhe der Einzahlungen nicht mehr die Höhe der Auszahlungen bedingt, kann dies unabsehbare Konsequenzen für die Rentenversicherung haben. Forderungen nach Sonderregelungen und Abweichungen zugunsten anderer Zielgruppen ließen sich nicht mehr grundsätzlich abweisen. Die Legitimationsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung würde brüchiger denn je. Früher oder später würde das Versicherungsprinzip durch ein Fürsorgesystem abgelöst, das stark von politischen Opportunitäten geprägt wäre – wie dies bereits bei den aktuellen Rentenplänen erkennbar ist.«

Hier wird eine aus Sicht der Sozialversicherung bedenkliche Entwicklungslinie angesprochen, die in aller Deutlichkeit bereits von dem Rentenexperten Winfried Schmähl in seinem in der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“ im Jahr 2012 veröffentlichten Aufsatz Von der Rente als Zuschuss zum Lebensunterhalt zur „Zuschuss-Rente“ herausgestellt wurde. Nach einer Tour d’Horizon durch 120 Jahre Geschichte der Rentenversicherung kommt er für den aktuellen Rand der Entwicklung im Umkreis der geplanten Einführung einer „Zuschuss-Rente“ zu dem Befund, »dass als Folge der seit Jahren praktizierten Politik in der GRV immer stärker das Ziel der „Armutsvermeidung“ in den Vordergrund tritt, während durch die Niveaureduktion in der GRV das Ziel der Einkommensverstetigung im Lebensablauf immer weiter in den Hintergrund rückt.« Es wäre schon eine bemerkenswerte Folge der „Rentenreformen“, wenn sein Ausblick in die mögliche Zukunft so stattfinden sollte, wie er es andeutet: »Bei ihrer Gründung 1889 dominierte in der Gesetzlichen Rentenversicherung das Ziel, Armut bei Invalidität und im Alter zu lindern. Dies wurde erst 1957 mit der großen Rentenreform anders. Seitdem dienen Renten nicht mehr nur als Zuschuss zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern als Lohnersatz. Seit der Jahrtausendwende haben verschiedene Reformen den Weg zurück zur Rente als Zuschuss vorgezeichnet.«

Abschließend sei hier aus der Stellungnahme des Einzelsachverständigen Felix Welti, seines Zeichens Sozialrechtler an der Universität Kassel, zitiert (S.71 der Ausschussdrucksache 18(11)82), legt er doch den Finger in einige offene Wunden – und seine grundsätzlich kritische Bewertung ist anschlussfähig an die Aussagen von Schmähl:

»Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1997 haben dazu beigetragen, die politische Legitimation und rechtliche Legitimität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gefährden. Die Senkung des Rentenniveaus bei allen Risiken hat dazu geführt, dass immer häufiger das Niveau der Grundsicherung nicht überschritten wird. Beim Risiko Erwerbsminderung ist das schon fast die Regel. Der Verzicht auf Mindestsicherungselemente innerhalb der Rentenversicherung und die Anhebung des Renteneintrittsalters sind zusätzlich als ein Verzicht auf sozialen Ausgleich wahrgenommen worden, letztere, weil sich bestimmte Personengruppen zur Hinnahme von Abschlägen genötigt sahen. Mindestens die subjektiv wahrgenommene Verlässlichkeit des Rentensystems ist durch die hohe Frequenz von Änderungen und deren politische Begründung herabgesetzt worden. Zunächst wurden die Chancen kapitalgedeckter Altersvorsorge überzeichnet. Als deren Risiken durch die Finanzkrise wieder stärker bewusst wurden, stärkte das zwar die politische Legitimität der Rentenversicherung. Die mit den überzogenen Renditeerwartungen für die Riester-Rente begründeten Niveauabsenkungen aller Rentenarten blieben jedoch erhalten. Zudem blieb es bei dem Problem, dass der Rentenwert für alle sank, die private Altersvorsorge jedoch gerade von geringer verdienenden Versicherten wenig genutzt wird.«