Vergütungstarifverträge: Sie laufen immer länger. Über eine grundsätzliche und ambivalente Entwicklung im Windschatten aktueller Tarifkonflikte

Jetzt (warn)streiken sie wieder. Im Mittelpunkt der aktuellen Aufmerksamkeit steht der Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst der Länder. In der Woche vor der zweiten Verhandlungsrunde am 15. und 16. Januar 2026 hatten sich in mehreren Bundesländern Tausende Beschäftigte an Warnstreiks und Protesten beteiligt. Weitere Streikaktionen sind vor der dritten Verhandlungsrunde angesetzt, die für den 11. bis 13. Februar 2026 terminiert ist.

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2026 für zehn Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge. 

➔ Zwischen Dezember 2025 und November 2026 laufen laut Berechnungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung für etwa 10 Millionen Beschäftigte die von den DGB-Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungstarifverträge aus. Im Vergleich dazu war die Tarifrunde 2025 deutlich kleiner, in diesem Jahr wurden bislang für etwa 6,3 Millionen Beschäftigte neue Tarifverträge vereinbart. Die Tarifrunde 2026 wird insbesondere von einigen großen Tarifbranchen geprägt werden. Den Auftakt macht der Öffentliche Dienst der Länder, dessen Verhandlungen im Dezember 2025 beginnen und sich aller Voraussicht nach in die ersten Monate des Jahres 2026 hineinziehen werden. Im Februar 2026 endet dann die Laufzeit der Tarifverträge der Chemischen Industrie, die als erste große Industriebranche in die Verhandlungen einsteigen wird. Ab März 2026 laufen dann in den Folgemonaten sukzessive die verschiedenen regionalen Tarifverträge des Einzelhandels aus. Schließlich stehen ab Oktober 2026 in der Metall- und Elektroindustrie Verhandlungen an, der mit 3,7 Millionen Beschäftigten größten Tarifbranche in Deutschland. Daneben werden über das gesamte Jahr verteilt in mehreren hundert Tarifbranchen sowie in zahlreichen Unternehmen Tarifverträge neu verhandelt.

Zurück zum aktuellen Tarifkonflikt für den öffentlichen Dienst der Länder: 

Im November 2025 hatte die ver.di-Bundestarifkommission auf Grundlage der zuvor durchgeführten Beschäftigtenbefragung folgende Forderungen für die Beschäftigten der Länder (ohne Hessen)1 fomuliert: Die Entgelte sollen um 7,0 Prozent, mindestens 300 Euro/Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten erhöht werden. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 Euro/Monat in allen Ausbildungsjahren steigen und Ausgebildete unbefristet übernommen werden. Es gehe auch darum, den Anschluss an den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen zu halten.2 Darüber hinaus fordert ver.di eine Erhöhung aller Zeitzuschläge um 20 Prozentpunkte. Die Gewerkschaft ver.di führt die Tarifverhandlungen als Verhandlungsführerin auch für die DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU.

Schaut man sich den Forderungskatalog der Gewerkschaftsseite an, dann stößt man dort auf eine anvisierte Laufzeit des abzuschließenden Vergütungstarifvertrags von 12 Monaten. 

Das wäre eine weitaus kürzere Laufzeit, als die am Ende des Tarifkonflikts für den öffentlichen Dienst von Bund und Gemeinden im vergangenen Jahr vereinbarten 27 Monate – wobei man daran erinnern muss, dass die Gewerkschaft auch damals mit einem ganz anderen Forderungspaket gestartet ist (im Oktober 2024 hatte die ver.di-Bundestarifkommission als Forderungen beschlossen: Die Entgelte sollten im Volumen um 8,0 Prozent, mindestens 350 Euro/Monat angehoben werden bei einer Laufzeit von 12 Monaten). 

Die Arbeitgeberseite im aktuellen Tarifkonflikt, also die Länder, haben offensichtlich sogleich eine lange Laufzeit als Zielgröße aufgegriffen (und nochmals zwei Monate als Verhandlungsmasse raufgepackt), wie man der aktuellen Berichterstattung entnehmen kann: »Die Arbeitgeber streben … nach ihren ersten Eckpunkten eine Erhöhung der Entgelte leicht über der Inflationserwartung in drei Schritten in den Haushaltsjahren 2026, 2027 und 2028 mit einer Laufzeit von 29 Monaten an.«

Ein notwendiger Blick auf die Laufzeiten von Vergütungstarifverträgen

Früher war nicht alles anders, aber mit Blick auf die Laufzeiten von Vergütungstarifverträgen konnte man im Durchschnitt mit der Jahreskategorie arbeiten. Daraus abgeleitet wurden dann griffige Formulierungen wie ein Lohnplus von x Prozent pro Jahr. Was heißt hier früher? Laufzeiten von um ein Jahr waren in den 1990er Jahren (noch) üblich, wie die folgende Abbildung verdeutlicht, die man dem Beitrag Von Tarif- und anderen Löhnen, einer Inflation, die das Land spaltet und dem Schlossgespenst der „Lohn-Preis-Spirale“ entnehmen kann, der hier am 13. Dezember 2021 veröffentlicht wurde:

Damals wurde die Vorstellung kritisch hinterfragt, dass man für ein Jahr verhandelt und dann im darauffolgenden Jahr eine neue Lohnverhandlung stattfindet. »Dem ist aber dann nicht der Fall, wenn die Tarifverträge eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben – und das ist mittlerweile der Regelfall. Wir müssen heute eher vom Standard zweijähriger Laufzeiten ausgehen.«

Nun hat Reinhard Bispinck, der mittlerweile im Unruhestand befindliche ehemalige Leiter des WSI-Tarifarchivs, eine neue Studie vorgelegt, die sich mit der Entwicklung der Laufzeit der hier interessierenden Vergütungstarifverträge beschäftigt und eine Aktualisierung der Daten liefert:

➔ Reinhard Bispinck (2026): Immer länger?! Die Laufzeit von Vergütungstarifverträgen von 1980 bis 2025 – Analyse der Gesamtentwicklung und in ausgewählten Branchen. Analysen zur Tarifpolitik, Bd. 114, Düsseldorf: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Februar 2026

Das Thema Laufzeiten wird vom ihm in seiner Einleitung in die tarifpolitische Landschaft allgemein eingeordnet und die unterschiedlichen Interessenlagen der beiden Tarifvertragsparteien herausgearbeitet:

»Beim Abschluss von Vergütungstarifverträgen gilt die Aufmerksamkeit zunächst vor allem der vereinbarten Erhöhung der Löhne, Gehälter und Entgelte. Die Aussagekraft des materiellen Ergebnisses hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie lang die Laufzeit des Tarifvertrages ist und wann die einzelnen Bestandteile des Abschlusses in Kraft treten. Gewerkschaftliche Tarifforderungen werden in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten gestellt und zumindest in früheren Jahren bestand die Erwartung, dass auch die Laufzeit des ausgehandelten Tarifabschlusses in etwa ein Jahr beträgt. De Laufzeit der Vergütungstarifverträge war und ist zwischen den Tarifparteien stets umstritten. 

Die Gewerkschaften sind grundsätzlich eher an einer kurzen, idealerweise zwölfmonatigen Laufzeit interessiert. Sie erlaubt eine rasche Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung (Konjunktur, Produktivität, Inflation). Die Gewerkschaften bleiben als Tarifpartei kontinuierlich sichtbar und mobilisierungsfähig. Das erhöht in der Tendenz auch die Mitgliederbindung und -gewinnung. 

Aus Arbeitgebersicht spricht manches gegen eine kurze Laufzeit: Die künftige Entgeltentwicklung ist schwerer kalkulierbar, damit nimmt die Planungssicherheit eher ab. Die Konflikthäufigkeitsteigt tendenziell, die Friedenspflicht der anderen Seite ist befristet.«

Der zentrale Befund: Sie laufen (immer) länger

»Nimmt man den gesamten Zeitraum von 1980 bis 2025 in den Blick, zeigt sich eine Zweiteilung: In den ersten beiden Jahrzehnten belief sich die durchschnittliche Laufzeit der Vergütungstarifverträge in Westdeutschland auf 15 Monate. Für den Zeitraum von 2000 bis 2025 erhöhte sich die Laufzeit um fast acht Monate auf durchschnittlich 22,7 Monate.« (Bispinck 2026: 4). Das veranschaulicht die folgende Abbildung:

Spätestens ab 2002 lässt sich ein Trend einer dauerhaften Verlängerung der Laufzeit der Vergütungstarifverträge beobachten.3 Der in der Vergangenheit beobachtbare Zusammenhang von Arbeitszeitverkürzung und Laufzeit gilt für den Zeitraum von 2000 bis 2025 nicht mehr, denn die tarifliche Wochenarbeitszeit blieb gesamtwirtschaftlich zweieinhalb Jahrzehnte stabil bei etwa 37,5 Stunden.

Ab 2002 gibt es einen Trend zu immer längeren Laufzeiten: » Im Zeitraum 2000 bis 2009 betrug die Laufzeit durchschnittlich 21,3 Monate, sie stieg dann im Zeitraum von 2010 bis 2019 auf 23,2 Monate und erreichte für den Zeitraum von 2020 bis 2025 sogar 24,0 Monate.«

Bispinck (2026) liefert dann in seiner Studie eine differenzierte Darstellung der Entwicklungen in einzelnen Branchen.

Folgende allgemeine Entwicklungslinien werden von Bispinck (2026: 21) herausgearbeitet:

➞ In den 1980er und 1990er Jahren war eine Laufzeit der Vergütungstarifverträge zwischen zwölf und 15 Monaten der vorherrschende Standard.

➞ Ausnahmen von dieser Regel gab es zumeist im Zusammenhang mit der gleichzeitigen schrittweisen Vereinbarung von Verkürzungen der Wochenarbeitszeit.➞ Mit dem Übergang zu den 2000er Jahren setzte eine Trendwende ein. Spätestens seit 2004 waren Tarifabschlüsse mit einer Laufzeit um die zwei Jahre weitgehend üblich. Ein enger Zusammenhang mit der tariflichen Arbeitszeitpolitik bestand nicht mehr.4

Wie kann man das einordnen?

»Ursächlich war …, dass eine Kompromissfindung der Tarifvertragsparteien über die Laufzeitverlängerung als der einzige oder zumindest leichtere Weg erschien. Insbesondere sehr lange Verhandlungszeiträume von bis zu einem Jahr oder noch länger führten zu Vertragslaufzeiten von bis zu 36 Monaten und mehr. Die Verlängerung der Laufzeiten in Richtung zwei Jahre hat auch eine selbststabilisierende Tendenz. Die Erwartungshaltung verstetigt sich, eine Abweichung vom üblichen Maß würde eine besondere Kraftanstrengung erfordern, ohne dass ein besseres Tarifergebnis garantiert wäre.«

Sein Fazit versucht, über die bislang beobachtbare Entwicklung auf der langen Zeitachse hinauszuweisen: »Die weitere Entwicklung bleibt offen. Es gibt kein ehernes Gesetz der langen Laufzeit von Tarifabschlüssen.« Das versucht er, mit einer anderen grundsätzlichen Veränderung in der Tarifpolitik zu untermauern: »Bereits seit langem ist das „Geleitzugprinzip“, nachdem die dominierenden Branchen (z. B. Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie, öffentlicher Dienst) das entscheidende Signal für die Abschlüsse der jeweiligen Tarifrunde setzen, kaum noch wirksam.«

Aber es bleiben Zweifel, warum das für eine Trendwende bei den Laufzeiten der Tarifverträge sprechen soll. Auch wenn lange Laufzeiten für die Gewerkschaften höchst problematisch sein können (wenn beispielsweise die Kaufkraftverluste durch einen nicht-stabilen Inflationsverlauf aus dem Ruder laufen, wie das 2022 und 2023 der Fall war – und gleichzeitig eine lange Bindungsdauer in der Vergangenheit abgeschlossener Tarifverträge eine zeitnahe Reaktion verunmöglichen), so kann man zugleich annehmen, dass auch die Gewerkschaften tendenziell ein Interesse an eher längeren Laufzeiten haben (auch wenn sie das sicher niemals öffentlich zugeben würden), weil mit jährlichen Tarifauseinandersetzungen ein erheblicher Aufwand der Mobilisierung und Risiken des Scheiterns verbunden sind oder sein können.

Wir werde sehen.

Auf alle Fälle kann man am aktuellen Rand mit Blick auf den Tarifkonflikt den öffentlichen Dienst der Länder betreffend die Prognose abgeben: 12 Monate werden es auf keinen Fall, von den arbeitgeberseitig geforderten 29 Monaten ziehen wir mal zwei Monate ab und landen dann bei 27 Monaten. Vielleicht sind da noch ein oder zwei Monate nach unten drin, mehr aber auch nicht. Also wahrscheinlich.


Fußnoten

  1. Hessen hat sich 2004 aus der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), also dem Arbeitgeberverband, verabschiedet und verhandelt allein.
    ↩︎
  2. Anfang April 2025 hatten sich die Tarifvertragsparteien für den Öffentlichen Dienst Bund und Gemeinden auf einen Abschluss verständigt, der auf dem Niveau der Schlichtungsempfehlung lag. Die Empfehlungen der Schlichtungskommission beinhalteten nach 3 Nullmonaten eine Erhöhung der Entgelte um 3,0 Prozent, mindestens 110 Euro/Mon. ab dem 01.04.2025 sowie eine Stufenerhöhung um 2,8 Prozent ab dem 01.05.2026 mit einer Laufzeit von 27 Monaten bis 31.03.2027. Zu den gleichen Zeitpunkten sollen die Ausbildungsvergütungen um jeweils 75 Euro/Monat in allen Ausbildungsjahren erhöht und Ausgebildete unbefristet übernommen werden. Weitere bedeutsame Elemente der Schlichtungsempfehlung: Ab 2026 soll die Jahressonderzahlung erhöht werden und Beschäftigte (außer in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) die Möglichkeit erhalten, Teile davon in freie Tage umzuwandeln. Ab 2027 würde es einen weiteren Urlaubstag geben. Auch soll es ab 2026 die Möglichkeit geben, die Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Die Zulagen für Schicht/Wechselschicht sollen ab dem 01.07.2025 von 40/105 Euro auf 100/200 Euro/Monat erhöht werden. Für den Rettungsdienst sollen die Regelungen zu Langzeitkonten, Gleitzeit und Arbeitszeit verbessert werden. Für die Annahme des Ergebnisses sprachen sich 52,2 Prozent der ver.di-Mitglieder aus. Man beachte die vereinbarte Laufzeit: 27 Monate bis Ende März 2027.
    ↩︎
  3. Die „Ausreißerjahre“ 1987 bis 1989 mit längeren Laufzeiten werden von Bispinck dahingehend eingeordnet, dass es in diesen Jahren gleichzeitig Vereinbarungen gab über die Verkürzung der Wochenarbeitszeiten, so enthielt der Tarifabschluss in der Metallindustrie mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Jahr 1987 zugleich eine stufenweise Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Auch 1988 wurden in mehreren Branchen (u. a. Eisen und Stahl, Textil-Bekleidung, Baugewerbe, Banken) Arbeitszeitverkürzungen und damit längere Laufzeiten vereinbart. Das gleiche gilt für 1989 (u. a. Einzelhandel).
    ↩︎
  4. Bispinck weist auch auf Unterschiede hin: »Verlängerte Laufzeiten weisen zwar alle untersuchten Branchen auf. Aber es gibt beachtliche Unterschiede, wie die Durchschnittswerte für die chemische Industrie (18,1 Monate), die Metall- und Elektroindustrie (20,5 Monate) und den öffentlichen Dienst (26,3 Monate) zeigen.«
    ↩︎