Rund 6,3 Millionen Jobs zählten im April 2025 zum Niedriglohnsektor, berichtet das Statistische Bundesamt. Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland lag wie im Vorjahr unverändert bei 16 Prozent.
Was versteht man hier unter „Niedriglohnsektor“?
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen (Median) entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro« (2024 waren es 13,79 Euro). Zur Einordnung: Im April 2025 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde (zum 1. Januar 2016 gibt es hier eine Anhebung auf 13,90 Euro).
Der mittlere Verdienst ohne Sonderzahlungen (Median, also 50 Prozent liegen mit ihren Stundenverdienste darunter und die andere Hälfte darüber) belief sich im Frühjahr 2025 auf 21,48 Euro je Stunde.
Im April 2025 hatten 6,3 Millionen Beschäftigte (ohne Auszubildende) einen Bruttostundenverdienst, der unter den genannten 14,32 Euro lag. Das waren 16 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Soweit die eine große Zahl. Aber was sind das für Jobs, wo arbeiten die Menschen mit einem Stundenlohn unter der Niedrigohnschwelle?
Jeder zweite Job im Gastgewerbe im Niedriglohnsektor
Das Statistische Bundesamt wirft ein Schlaglicht auf einige Branchen:
»Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 %) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %).«
Und wo gibt es die wenigsten Beschäftigten mit niedrigen Löhnen?
»In der öffentlichen Verwaltung (2 %), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 %), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 %) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %) waren die Anteile … am niedrigsten.«
Die Lohnspreizung zwischen unten und oben hat in den vergangenen Jahren abgenommen und ist derzeit stabil
Was verstehen die Statistiker unter „Lohnspreizung“?
»Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 %) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro).«
Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden.

Interessant ist eine längerfristige Betrachtung der Entwicklung dieser Lohnspreizung. Danach hat die Lohnspreizung zwischen unten und oben gemessen an dem Verhältnis der Bruttostundenverdienste im 9. Dezil (oben) zu denen im 1. Dezil (unten) von 3,48 im Jahr 2014 auf 2,95 in 2025 abgenommen. Dabei fällt auf, dass die Abnahme der Lohnspreizung zwischen ganz unten und ganz oben vor allem bis 2023 stattgefunden hat, seitdem hat sich die Relation stabilisiert.

Die hier erkennbare Verbesserung der Verdienstrelation der unteren zehn Prozent geht einher mit der Entwicklung des 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohns.
Die Niedriglohnquote ist innerhalb von 10 Jahren von 21 Prozent im April 2014 auf 16 Prozent im April 2024 gesunken – wobei der stärkste Rückgang zwischen April 2022 und April 2023 erfolgte. In diesem Zeitraum gab es eine Abnahme des Anteils der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent. »Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro«, so die Bundesstatistiker (vgl. ergänzend dazu auch den Beitrag Der Abstand zwischen den Gering- und Besserverdienern wird kleiner. Der höhere gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt, der hier am 29. April 2024 veröffentlicht wurde).
Man muss daran erinnern, dass im Jahr 2022 zum 1. Januar der gesetzliche Mindestlohn um 2,29 Prozent, dann erneut zum 1. Juli 2022 um weitere 6,42 Prozent und eine dritte, politisch außerhalb des „normalen“ Mindestlohnanpassungsmechanismus angestoßene und umgesetzte Anhebung um 14,83 Prozent auf dann schlussendlich 12 Euro pro Stunde ab Oktober 2022 stattgefunden hat. 2021 lag der gesetzliche Mindestlohn noch bei 9,60 Euro – in wenigen Monaten ist er dann damals um 25 Prozent auf die 12 Euro angehoben worden. Die außergewöhnliche Anhebung in kurzer Zeit hat nicht nur die individuelle Einkommenslage der Mindestlohnbeschäftigten deutlich verbessert, sondern im Ergebnis auch zu der erkennbaren Lohnkompression maßgeblich beigetragen.