„Desorganisierte Erwerbslose“? Eine neue Studie über Mobilisierungsprobleme, Vertretungslücken und politische Konfliktverlagerung

Wenn man an die zurückliegenden zwei Jahre der aufgebrachten Diskussion über das darüber sturmreif geschossene und schlussendlich durch eine „neue Grundsicherung“ abgelöste „Bürgergeld“ zurückdenkt, dann wird neben allen anderen Verirrungen (beispielsweise einem in den Raum gestellten „Einsparpotenzial“ im anfangs zweistelligen Milliardenbereich, das dann in der Realität wie eine im Death Valley abgestellte Butter sprichwörtlich zu einem Nichts geschmolzen ist) vor allem in Erinnerung bleiben, wie hochgradig aggressiv und teilweise entmenschlichend über „die“ Bürgergeldbezieher gesprochen wurde. Nur selten bis gar nicht kamen auch mal die Betroffenen zu Wort.

Das mit den „über“ Erwerbslose sprechen, aber „nicht mit ihnen“ ist nun kein Phänomen dieser Tage, sondern das hat eine lange Traditionslinie. Das gilt auch für die Frage, ob und wenn nicht warum „die“ Erwerbslosen kein stärkeres oder überhaupt spürbares Gewicht in solchen politischen und medialen Debatten über eine oder mehrere Erwerbslosenorganisationen haben.

Dazu liegt nun eine neue Studie aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen vor, in der untersucht wurde, wie Organisationen Erwerbslose organisieren und vertreten. Auf Basis von Interviews mit Betroffenenorganisationen, Wohlfahrtverbänden und Gewerkschaften werden die Ursachen der Organisationsprobleme analysiert.

➔ Fabian Beckmann und Florian Spohr (2026): Desorganisierte Erwerbslose: Mobilisierungsprobleme, Vertretungslücken und politische Konfliktverlagerung. IAQ-Report 2026-08, Duisburg: Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), August 2026
»Interessenorganisationen von Erwerbslosen erleben zahlreiche Hemmnisse für eine stärkere kollektive Organisierung der Betroffenen. Während Erwerbsloseninitiativen die politische Interessenvertretung ihrer Klientel aufgrund unzureichender Ressourcen vielfach vernachlässigen, konkurrieren in Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften Erwerbsloseninteressen mit anderen Interessen. Die Interessenorganisationen der Erwerbslosen scheitern daran, die Betroffenen zu politisieren und Interessendivergenzen unter Erwerbslosen(-Vertretungen) auszuräumen. Gesellschaftliche Stigmatisierungen der Erwerbslosen erschweren eine kollektive Interessenartikulation zusätzlich. Politisch brisant: Rechtspopulistische Parteien stoßen in diese Repräsentationslücke und verlagern den politischen Oben-Unten-Konflikt zu einem Innen-Außen-Konflikt, der im Kontrast zu dem inklusiven Solidaritätsanspruch der Interessenorganisationen der Erwerbslosen steht.«

Selbstorganisierte Erwerbsloseninitiativen haben kaum finanzielle Mittel, um ihre Interessen politisch zu vertreten. Sie bekommen zwar öffentliche Förderung, diese ist jedoch häufig an zeitraubende Sozialrechtsberatungen gebunden. Innerhalb der Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften wiederum konkurrieren die Anliegen der Erwerbslosen mit den Interessen anderer Gruppen. Häufige Wechsel unter den Mitgliedern, Überalterung und Interessenkonflikte erschweren es zudem, Erwerbslose zu mobilisieren und dauerhaft zu organisieren.

Erschwerend kommt die negative öffentliche Meinung über Arbeitslose hinzu. „Ihre fortwährende Stigmatisierung in öffentlichen Debatten führt dazu, dass sich viele Betroffene zurückziehen, statt sich zu organisieren und zu solidarisieren. Dies erschwert es den Organisationen, eine Gegenposition zu gängigen Narrativen öffentlich sichtbar zu machen“, wird der IAQ-Arbeitsmarktforscher Fabian Beckmann zitiert.

Auch in dieser Studie geht es um das Sprechen über die Erwerbslosen, konkreter: über und mit den „Erwerbslosenorganisationen“Die Studie von Beckmann und Spohr dient der »Exploration der aktuellen Organisationslandschaft der Interessenvertretung von Erwerbslosen«. Sie weisend darauf hin, dass man sich in der Untersuchung „auf die Perspektive der Interessenorganisationen“ konzentriert habe: »Wir fragen also nicht, welche Merkmale und Eigenschaften der Erwerbslosen eine Organisierung verhindern, sondern vor welchen organisationalen Herausforderungen die Interessenorganisationen der Erwerbslosen stehen.« (Beckmann/Spohr 2026: 7).1

Wichtig ist dabei die Unterscheidung von Betroffenenorganisationen einerseits und advokatorischen Interessenvertretungen andererseits.2

Mit Blick auf die Vielzahl heterogener Ursachen für die geringe Mobilisierung und Organisierung von Erwerbslosen werden zum einen organisationsspezifische Faktoren, die unmittelbar mit den jeweiligen Organisationsstrukturen im Zusammenhang stehen, wie auch organisationsunabhängige Ursachen identifiziert, wobei die letzteren auf grundsätzliche Herausforderungen für Erwerbslosenvertretungen verweisen.

Hinsichtlich der organisationsspezifischen Faktoren wird vor allem der Unterschied zwischen unabhängigen Erwerbsloseninitiativen und advokatorischen Interessenvertretungen hervorgehoben.

➔ Um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können, ist die Mehrheit der unabhängigen Initiativen auf öffentliche Fördergelder – in der Regel der Kommune – angewiesen. Diese Finanzierungsstruktur stellt insbesondere für jene unabhängigen Initiativen, deren „Kerngeschäft“ die Sozialrechtsberatung (in der Regel mit Hauptfokus auf das SGB II) ist, ein zentrales Hemmnis für die politische Mobilisierung der Erwerbslosen dar. Denn die Fördergelder sind strikt an die Sozialrechtsberatung gebunden.

Diese Initiativen sind mit einem andauernden Zielkonflikt konfrontiert, denn sie sind »ihrem Selbstverständnis nach politische Interessenvertretungen, andererseits fungieren sie primär als Service-Organisation für jene Erwerbslose, die ihre Sozialrechtsberatung in Anspruch nehmen. Bei den kontinuierlichen Ressourcenabwägungen zwischen Dienstleistungserbringung und politischer Arbeit bleibt Letztere häufig ein Zubrot, das günstige Gelegenheitsfenster benötigt oder voraussetzt, dass sich Organisationsmitglieder jenseits ihrer hauptamtlichen Tätigkeit ehrenamtlich in die Organisation einbringen.« (Beckmann/Spohr 2026: 9). Zugleich ist die Sozialrechtsberatung alternativlos, weil es gleichzeitig an anderen Finanzierungsquellen wie Spenden oder Unterstützung durch Großverbände mangelt. Da die Sozialrechtsberatung auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung steht, kann sie »auch nicht als selektiver Anreiz für eine Mitgliedschaft (dienen), weswegen die Initiativen ihren Organisationsgrad hierüber auch nicht nennenswert erhöhen können.«

Die andere Seite der Medaille ist der Aufbau sozialrechtlicher Expertise, welche die Organisationen interessenpolitisch nutzen können.

➔ Demgegenüber ist das Gros der advokatorischen Interessenvertretungsorganisationen finanziell vergleichsweise gut aufgestellt. Das eröffnet Handlungsspielräume und wirkt grundsätzlich autonomiesteigernd. Aber man muss sehen, dass Erwerbsloseninteressen und ihre Vertretung hier eingebettet sind in großverbandliche Strukturen. Das hat Konsequenzen: »Die Folge ist häufig ein Kampf um Aufmerksamkeit für erwerbslosenspezifische Themen. Gewerkschaftliche Erwerbslosenorganisationen konkurrieren mit ihren Anliegen innerorganisational mit den Interessen der Beschäftigten. Die Folge sind innerorganisationale Durchsetzungsprobleme.«

Und wie werden die wohlfahrtsverbandlichen Strukturen eingeordnet? Hier sind Erwerbslose nur eine von mehreren Zielgruppen des Engagements – »und zwar eine, für die sie nur eingeschränkt als authentische Interessenvertretung auftreten können«, so die Aussage von Vertretern der Wohlfahrtsverbände selbst. Anders als Erwerbsloseninitiativen sei der Kontakt zu Betroffenen sporadischer und weniger direkt.

Daneben hat die Studie eine Fülle von organisierungshemmenden Faktoren, die unabhängig vom Organisationstypus sind, über die Interviews identifizieren können.

➔ Ein sehr wichtiger, auch in der allgemeinen sozialpolitischen Fachdiskussion viel zu selten thematisierter Aspekt: »Zuvorderst sehen vor allem unabhängige und gewerkschaftliche Erwerbslosenorganisationen die demografische Überalterung und die Fluktuation von Aktiven als bedeutende Herausforderungen. Viele dieser Organisationen bestehen seit den 1980er Jahren und wurden einst von einem kleinen Kern aktiver Mitglieder aufgebaut und weiterentwickelt. Analog zur Gesamtgesellschaft erleben auch die Organisationen einen Alterungsprozess. Die Folgen dieser organisationalen Überalterung erschweren ein kontinuierliches Arbeiten. So werden einzelne Projekte oder Aktivitäten nicht weitergeführt … Zudem geht die hohe personelle Fluktuation in den Organisationen zulasten einer dauerhaften und belastbaren politischen Interessenvertretung. « (Beckmann/Spohr 2026: 10). Hinzu kommt der „transitorische Charakter von Arbeitslosigkeit als Mobilisierungshemmnis“, denn gerade „gute Leute“ gehen bei einem Statuswechsel nach einigen Monaten wieder verloren.

➔ (Interessen-)Heterogenität und Interessendivergenzen: Seitens der interviewten Interessenvertreter wurde durchaus strittig diskutiert, wie homogen die Lebenslagen und Interessen von Erwerbslosen tatsächlich sind. So verweisen einige Interviewte auf die aus ihrer Sicht hohe Heterogenität individueller Lebenslagen. Arbeitslosigkeit als Überbegriff decke kaum die innere Varianz in dieser sozialen Gruppe ab. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass kein klar abgrenzbares Arbeitslosenbewusstsein bei den Betroffenen vorhanden sei, an dem man organisierend andocken könnte.3

Verstärkt wird das dadurch, dass Arbeitslosigkeit gesellschaftlich negativ konnotiert sei und entsprechend beobachte man häufig eher Abgrenzungspraktiken als Solidarisierungen.

Allerdings wird einschränkend von einigen angemerkt, »dass die zweifelsfrei vorhandene Heterogenität von Lebenslagen und Interessen weder eine Besonderheit von Erwerbslosen sei noch prinzipiell eine kollektive Organisierung verhindern müsse. So müssten auch Gewerkschaften und andere Großorganisationen heterogene Meinungen innerorganisational austarieren.« (Beckmann/Spohr 2026: 11).

➔ Stigmatisierung: Alle befragten Interessenvertreter berichten von einem erwerbslosenfeindlichen Klima in der Bevölkerung und einer starken Stigmatisierung der Betroffenen. »Diese fortwährende Stigmatisierung …hemme Erwerbslose, reduziere ihr Selbstwertgefühl und münde in der Regel eher in Rückzug denn in Auflehnung und Solidarisierung.« (S. 11). Nicht nur dadurch, aber auch befördert über diese Stigmatisierung werden Arbeitslose empfänglich für „rechtspopulistische Narrative“.4

Die Repräsentationslücke und die Anfälligkeit für rechtspopulistische Parteien

»Eine besondere Brisanz erhält die Repräsentation von Erwerbsloseninteressen durch die jüngsten parteipolitischen Entwicklungen. So verzeichnet die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) erhebliche Zustimmung bei Arbeitslosen. Deutlich wurde dieses bei der Bundestagswahl 2025, bei der sich die AfD mit einem Stimmenanteil von 34 Prozent unter Arbeitslosen als deutlich stärkste Kraft erwies und bei diesen 13 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt erzielen konnte … Die Erwerbslosenorganisationen nehmen einen Rechtsruck unter Arbeitslosen wahr, welchen sie auf ein diffuses Gefühl des Nicht-Gesehen-Werdens zurückführen. Soziale Marginalisierung mischt sich hier mit einer wahrgenommenen politischen Repräsentationslücke.« (Beckmann/Spohr 2026: 12 f.).

Die Autoren erkennen eine „politische Konfliktverlagerung“: »Während Parteien links der Mitte ebenso wie Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Sozialverbände typischerweise die ungleiche Verteilung von Ressourcen und Privilegien problematisieren, deuten rechtspopulistische Kräfte diesen Oben-Unten-Konflikt in einen Innen-Außen-Konflikt um.« (S.13). Beispielsweise kann etwa der hohe Anteil von Ausländern im SGB-II-Bezug skandalisiert und der Verteilungskonflikt umgedeutet werden.

Für die in der Studie interviewten Organisationen ergibt sich hier ein Dilemma: »Zwar wollen sie einerseits in Kontakt mit Erwerbslosen sein, ihre Wahrnehmungen, Forderungen und Sorgen ernst nehmen und für politische Arbeit nutzbar machen; zum anderen aber bieten sie unisono eine politische Interessenvertretung „von links“ an, die auf inklusive Solidarität und umverteilende Sozialpolitik setzt.«

Zusammengenommen wird in der Studie ein ziemlich dickes Paket geschnürt:

»Erwerbsloseninteressen bewegen sich so in einem Korsett aus fehlender kollektiver Mobilisierung, Interessenvertretungslücken und politischer Konfliktverlagerung, die von notorisch negativen Einstellungen gegenüber Erwerbslosen in der Bevölkerung begleitet werden.« (Beckmann/Spohr 2026: 13). 

Dennoch: Strategien für eine stärkere Mobilisierung der Betroffenen und eine Repräsentation ihrer Interessen

Die beiden Autoren sehen zwei Ansatzpunkte:

➞ »Zum einen kann die Interessenvertretung mittels des Rechts zu einer Verbesserung der Soziallagen der Betroffenen beitragen und ihre Handlungsfähigkeit (wieder-)herstellen … So gewinnt die Interessendurchsetzung über den Rechtsweg gerade für strukturell unterlegene Interessen an Bedeutung, da hierbei der Erfolg nicht von politischen Mehrheiten oder öffentlichen Meinungen abhängig ist.« (S. 13). Beckmann/Spohr (2026: 13) zeigen, dass Erwerbslosenorganisationen verschiedene Praktiken wie Klagen und Rechtsberatung mit Erfolg einsetzen. Die dabei erzielten Erfolge sind einerseits begrenzt, andererseits entfalten sie »Wirkung, indem sie Erwerblosen zu ihren Rechten verhelfen und die Betroffenen ein Gefühl der Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit zurückerlangen.«

➞ »Zum anderen kann die Mobilisierung über soziale Medien die dominanten Diskurse um Erwerbslosenperspektiven erweitern.« Die Bedeutung der sozialen Medien wird hervorgehoben, auf der anderen Seite bewegen sich Erwerbsloseninteressen »in einem Spannungsfeld, denn in der Bevölkerung dominieren negative Einstellungen ihnen gegenüber. Entsprechend ist die Beeinflussung der öffentlichen Meinung zugleich notwendig und voraussetzungsvoll.« (S. 14).

Und sie nennen ein Beispiel für in diesem engeren Sinne „erfolgreiche“ Ansätze:

»Jungen Organisationen wie „Sanktionsfrei“ gelingt jedoch durch Personalisierung und gezielte Kampagnen immer wieder, Nachrichtenwert zu generieren.«

Die beiden Strategien seien auch deshalb erfolgsversprechend, weil sie eine kollektive Organisierung der Erwerbslosen oder feste Organisationsmitgliedschaften nicht zwingend voraussetzen. Somit sind sie potenziell geeignet, die fehlende oder nur schwach ausgeprägte Mobilisierungsfähigkeit der Erwerbslosen auszugleichen, so die Bilanz der beiden Wissenschaftler.

Ob sie aber über „individuelle (Rechts-)Hilfe und situative Diskursbeeinflussung“ hinauswirken können, wird am Ende der Untersuchung mit einem Fragezeichen versehen.

  1. Empirisch wird versucht, diese Frage auf Basis qualitativer Interviews mit acht unterschiedlichen Interessenorganisationen zu beantworten. ↩︎
  2. »Im Sample befinden sich vier unabhängige Organisationen, die sich für die Interessen von Erwerbslosen einsetzen. Zwei hiervon sind bundesweit, zwei vorrangig lokal oder regional tätig. Die advokatorischen Interessenorganisationen werden durch zwei Wohlfahrtsverbände abgedeckt, die beide bundesweit tätig sind und von denen einer einen konfessionellen Hintergrund hat. Die zwei verbleibenden, gewerkschaftlichen Interessenorganisationen fassen wir als organisationale Mischform, denn sie sind selbstorganisiert entstanden und arbeiten unter Einbezug von Betroffenen weitgehend autonom. Gleichzeitig erhalten sie im Sinne einer induzierten Verbandsbildung Unterstützungsressourcen von Gewerkschaften, etwa Räumlichkeiten, technische Ausstattung und finanzielle Mittel.« (Beckmann/Spohr 2026: 8). Auch wichtig zu wissen: Die Interviews (leitfadengestützt mit narrativen Elementen) wurden im Juni und Juli 2025 durchgeführt. ↩︎
  3. Der Vertreter einer gewerkschaftlichen Interessenorganisation wird mit diesen Worten zitiert: „Die Leute, die im SGB III sind, sind eigentlich die, die am besten zu organisieren wären. Aber die gehen immer davon aus, dass sie nur kurzfristig arbeitslos sind und dann wieder im Job […] So dann SGB II, die kriegen sie eher organisiert. Nur ob sie auch den Hintergrund haben, politisch tätig zu werden […] Und die Aufstocker [erwerbstätige SGB-II-Leistungsbeziehende] kriegen sie überhaupt nicht, weil die immer sagen: Ich arbeite, ich bin doch nicht Bürgergeldempfänger oder in der Grundsicherung.“ (Beckmann/Spohr 2026: 10 f.).  ↩︎
  4. Es wird von den Interessenorganisationen durchaus wahrgenommen, dass rechtspopulistische Parteien alternative Deutungsangebote für Erwerbslose anbieten. In den Worten eines der Interviewten: „Der andere Diskursstrang, der jetzt von der AfD vor allen Dingen verkürzt stark gemacht wird: Das sind ja alles gar nicht unsere Leute, das sind ja alles Ausländer, die wir hier durchfüttern. Und wo man dann nachher zu der Lösung kommt, die müssen wir einfach nur wieder deportieren, dann haben wir das Problem gelöst. Also diese Umdeutung einer sozialen Frage von oben und unten in eine soziale Frage von innen und außen.“ ↩︎