Die eifrigen Pressemitarbeiter des Deutschen Bundestages sind wahrlich nicht zu beneiden, denn sie müssen sehr viele Themen und Aktivitäten, die im Parlament behandelt werden, schnell in Berichte komprimieren, die dann der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dazu gehören auch zusammenfassende Darstellungen der öffentlichen Anhörungen von geladenen Sachverständigen zu einzelnen Gesetzgebungsaktivitäten.
Und eine sozialpolitisch hoch relevante Aktivität des Gesetzgebers steht unter dem – wie gewohnt sehr trocken daherkommenden – Titel „13. SGB II-Änderungsgesetz“. Das soll aber nicht irgendeine punktuelle Korrektur eines bestehenden Gesetzeswerkes sein, sondern mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nichts Geringeres als eine Abschaffung des erst 2023 aus dem vormaligen „Hartz IV“-Regelwerk weiterentwickelten „Bürgergeldes“ und dessen Ersatz durch eine „neue Grundsicherung“ in Aussicht gestellt.
Der Gesetzentwurf ist der vorläufige Endpunkt einer über viele Monate geführten Debatte über „das“ Bürgergeld und vor allem „die“ Bürgergeldempfänger mit teilweise unterirdischen Kommentierungen, was da alles so abgeht in dieser Kelleretage des deutschen Sozialstaates.
Nun aber liegt das Gesetzespaket vor (vgl. dazu Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541 vom 12.01.2026) und das war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages am 23.02.2026. Wobei man ergänzend hinzufügen muss, dass nicht nur der Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgerufen wurde, sondern zugleich wurden damit zusammenhängende Anträge aus den Reihen der Oppositionsparteien behandelt, konkret: Anträge der Fraktionen der AfD (BT-Drs. 21/3605; BT-Drs. 21/2222), von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/3606) und der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/3604) wurden zur Diskussion gestellt.
Man kann die Anhörung vollumfänglich nachschauen und nachhören. Hier das Video dazu:
Quelle: Anhörung zur Grundsicherung, Montag, 23. Februar 2026, 14 bis 15.30 Uhr, Deutscher Bundestag
Man kann aber auch einen Blick werfen auf die Berichterstattung des Bundestages selbst. Die ist kurz nach der Anhörung veröffentlicht worden unter der wertfrei daherkommenden Überschrift Anhörung zur Grundsicherung, beginnt aber sogleich mit einer zusammenfassenden Bewertung:
»Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.«
Das sagt erst einmal alles und nichts zugleich. Also lesen wir weiter.
Natürlich kann man in einer zusammenfassenden Darstellung nur einzelne Bruchstücke zitieren, aber die ermöglichen einen ersten Einstieg. Deshalb sei hier der Bericht des Bundestages im Original zitiert:
»Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.
Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.
Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.
Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.
Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.
Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.
Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.
Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.«
Nun könnte man sofort einzelne Punkte der zusammenfassenden Zusammenfassung kritisch kommentieren bzw. auch inhaltlich korrigieren. Aber selbst die mündlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen (die von den einzelnen Parteien vorgeschlagen wurden und deren Frage- und Antwortzeit ist streng nach der Größe der Fraktionen kontingentiert) sind meistens nicht wirklich aufschlussreich oder gewinnbringend, wir haben es generell bei den Anhörungen mit mittlerweile sehr ritualisierten Ausformungen des Parlamentarismus zu tun, die sich von dem ursprünglichen Gedanken, den man vielleicht mal bei der Anhörung von Sachverständigen hatte im Sinne eines die eigenen Überlegungen oder gesetzgeberischen Formulierungen korrigierenden Impulses von außen, weitgehend abgelöst haben und eher den Charakter einer die jeweilige Fraktion unterstützende Präsentation von befürwortenden oder ablehnenden Argumenten angenommen haben.
Weitaus bedeutsamer sind dann im parlamentarischen Getriebe eher die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen (und auch oftmals der nicht geladenen Institutionen, Verbände usw.). Denn dort findet man in der Regel durchaus wertvolle Hinweise, wo es vielleicht klemmt oder welche Folgen manche der Regelungen haben könnten, wenn sie nicht verändert werden.
Nun kann man alle vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen in der Ausschussdrucksache 21(11)93 vom 20. Februar 2026 nachlesen.
Mit Blick auf Stimmen, die eher aus der institutionellen Praxis kommen, sei hier verweisen auf die Stellungnahme von Jens Hildebrandt vom Fachbereich Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim für die kommunale Perspektive.
Und auf die Stellungnahme von Stefan Graaf, der Geschäftsführer Jobcenter StädteRegion Aachen und zugleich Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter ist. Darin findet man zahlreiche wichtige Hinweise, was einzelnen Regelungen vor Ort in den Jobcentern bedeuten (werden). Und weil es eben nicht heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist, soll hier aus seinen einführenden Anmerkungen ein Passus zitiert werden: Für die Bewertung der geplanten Änderungen sind für Graaf folgende Maßstäbe leitend:
»Erstens die Wirkung für eine schnelle und nachhaltige Integration in Arbeit, zweitens die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums und ein verlässlicher Schutz in besonderen Lebenslagen, und drittens die Vollzugstauglichkeit.«
Und er ergänzt:
»Nur Normen, die verständlich, rechtssicher und in der täglichen Arbeit administrierbar sind, entfalten die gewünschte Steuerungswirkung – alles andere produziert Reibungsverluste, zusätzliche Rechtsstreitigkeiten und bindet Ressourcen, die wir eigentlich für Beratung, Vermittlung und Förderung brauchen. Deshalb sollte jede Neuregelung konsequent auch daran gemessen werden, ob sie Verfahren für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung vereinfacht oder ob sie die bereits bestehende Überkomplexität erhöht.«
Wahre Worte.
Und wenn hier schon die „Praxis“ hervorgehoben werden soll, dann seit noch auf die Stellungnahme von Thomas Andreas Wasilewski hingewiesen.
➔ Thomas Wasilewski ist schon seit längerem in den Medien präsent. Beispielsweise im März 2024 (Thomas Wasilewski: Ein Bürgergeld-Empfänger wehrt sich) und in diesem Artikel aus dem Dezember 2024: Bürgergeld-Empfänger Thomas hat 19 Cent auf dem Konto – und Riesenbammel vor Merz: »Thomas Wasilewski (61) aus Mönchengladbach lebt mit seiner Frau und drei Kindern von Bürgergeld. „Sozialschmarotzer“-Vorwürfe treffen ihn ebenso hart wie die hohen Preise für Lebensmittel. Er fürchtet, dass Armut und soziale Kälte weiter zunehmen.« Er ist bundesweit bekannt geworden – nicht nur, aber auch »wegen seiner für viele überzogenen Forderungen nach 813 Euro Regelsatz pro Kopf beim Bürgergeld.« Fast ein Jahr später dann in diesem Artikel: Bürgergeld-Reform als „Katastrophe“: Bezieher rechnet mit Merz-Regierung ab: Die »Bürgergeld-Reform generiere nur „Druck und Schikane“, behauptet Thomas Wasilewski, ohne Menschen tatsächlich Arbeit zu verschaffen. Für Betroffene bestehe die Gefahr der Obdachlosigkeit.«
Er war als Betroffener aus dem vielgestaltigen Kollektiv der Bürgergeldempfänger in die Anhörung geladen. Das ist wirklich selten bis außergewöhnlich, dass mal Betroffene geladen werden. Wasilewski versteht sich aber nicht mehr (nur) als Betroffener, sondern auch als Aktivist: »Die neue Grundsicherung wird durch noch komplexere Gesetzestexte und Regelungen für Betroffene immer undurchschaubarer. Die Paragraphen der neuen Grundsicherung sind keine Liebeserklärung an den Sozialstaat und an die arbeitslosen Menschen, sondern eine Kriegserklärung.« Scharfe Worte. Jeder kann in seiner Stellungnahme nachlesen, ob er das auch begründen kann.
Der Regelfall mit Blick auf die Anhörungen von Sachverständigen ist dann aber auch, dass sich die jeweilige Karawane des Gesetzgebers nicht mehr irritieren oder aufhalten lässt. Es steht zu befürchten, dass sich auch beim 13. SGB II-Änderungsgesetz dieses Muster wiederholen wird, obgleich man einigen Stellungnahmen wichtige und dringende Hinweise auf Änderungsbedarf entnehmen kann.